Budget 2027: Interlaken plant weiterhin mit hohen Investitionen bei stabilem Steuerfuss Der Gemeinderat rechnet im Budget 2027 bei einer unveränderten Steueranlage von 1,77 im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von 1’026’846 Franken. Im allgemeinen Haushalt, das heisst ohne die Spezialfinanzierungen Abfall und Liegenschaften Finanzvermögen, resultiert ein Ertragsüberschuss von 1’084’246 Franken. Gegenüber dem Budget 2026 fällt das Ergebnis des allgemeinen Haushalts rund 1,33 Millionen Franken tiefer aus. Hauptgründe dafür sind insbesondere geringere Fiskalerträge, namentlich bei den juristischen Personen, höhere Beiträge an den kantonalen Lastenausgleich Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen sowie weniger Gemeindebeiträge Lehrerbesoldungen und Schulgelder von anderen Gemeinden durch den Weggang der Sekundarschülerinnen und -schüler von Bönigen und Iseltwald. Positive Abweichungen sind unter anderem höhere Einnahmen aus Parkgebühren, Rückerstattungen im Bereich Tourismus sowie tiefere Belastungen beim Disparitätenabbau. Für das Jahr 2027 sind Nettoinvestitionen von rund 5,98 Millionen Franken vorgesehen. Damit bewegt sich die geplante Investitionstätigkeit im mehrjährigen Vergleich weiterhin auf hohem Niveau. Zu den kostenintensivsten Projekten (Investitionstranchen) zählen die Sanierung der Aula mit 2,50 Mio. und der Investitionsbeitrag von 1,40 Mio. an die Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG sowie die Investitionsbeiträge an die Eissportzentrum Jungfrau AG von 0,64 Mio. und für den Ersatzbau der Turnhalle Ost von 0,58 Mio. Das Budget 2027 geht davon aus, dass der Gesamthaushalt eine Selbstfinanzierung von 4,96 Mio. Franken erwirtschaftet. Aufgrund der geplanten Investitionen liegt ein Finanzierungsfehlbetrag von 1,02 Mio. vor, was einem vertretbaren Selbstfinanzierungsgrad von 82,9 % entspricht. Die Verschuldung könnte 2027 ansteigen. Per Ende 2027 wird ein Bilanzüberschuss von 46,34 Millionen Franken erwartet. Davon stammen 16,56 Mio. aus der einmaligen Umbuchung der per 2026 abgeschafften zusätzlichen Abschreibungen. Wird das Budget 2027 vom Grossen Gemeinderat am 13. Oktober 2026 genehmigt, findet die Urnenabstimmung am 29. November 2026 statt. Das vollständige Budget 2027 ist unter www.interlaken-gemeinde.ch/verwaltung/finanzabteilung/finanzen aufgeschaltet und kann am Infoschalter der Gemeindeverwaltung Interlaken bezogen werden.
Neues Kurtaxenreglement – Stand der Arbeiten Mit der Motion «Bemessung, Verwendung und Vollzug der Kurtaxe (Änderung des Kurtaxenreglements)» von Manuela Nyffeler und Irene Thali, die der Grosse Gemeinderat Interlaken am 18. März 2025 überwiesen hat, wurde eine umfassende Überarbeitung des Kurtaxenreglements angestossen, das noch aus dem Jahr 1981 stammt. Zu diesem Zweck haben die sechs Gemeinden, welche das Vereinsgebiet der Tourismus-Organisation Interlaken (TOI) bilden, vor einem Jahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die mit juristischer Unterstützung die Neufassung des Kurtaxenreglements an die Hand genommen hat. Eines der Hauptanliegen der Gemeinden ist eine Erhöhung der Kurtaxen, um einen Teil ihrer Aufwendungen für die touristischen Einrichtungen, Dienstleistungen und Veranstaltungen über die Kurtaxen finanzieren zu können. Die Kurtaxe basiert auf einer gesetzlichen Grundlage der Gemeinde. Jede Vereinsgemeinde erlässt ein eigenes, inhaltlich aber mit den anderen Gemeinden abgestimmtes Reglement. Der Verwendungszweck der Kurtaxenerträge wird vom kantonalen Steuergesetz vorgegeben – was über die Kurtaxen finanziert wird, muss vor allem (auch) im Interesse der Gäste liegen. Die Arbeiten zum neuen Kurtaxenreglement sind weit fortgeschritten und sollen im Oktober 2026 abgeschlossen werden. Anschliessend soll das Kurtaxenreglement in den sechs Gemeinden bis Mitte 2027 von den jeweils zuständigen Organen genehmigt werden und auf den 1. Januar 2029 in Kraft treten. Derzeit wird zudem die Leistungsvereinbarung der sechs Gemeinden mit der Tourismusorganisation verhandelt. Die neue Leistungsvereinbarung soll zusammen mit dem neuen Kurtaxenreglement in Kraft gesetzt werden. Mit dem Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 werden die von den touristischen Leistungsträgern geforderten Vorlaufzeiten berücksichtigt. Da die Änderung des Kurtaxenreglements nicht innerhalb der für die Umsetzung der Motion Nyffeler / Thali vorgegebenen Frist von 18 Monaten vorgelegt werden kann, beantragt der Gemeinderat dem Grossen Gemeinderat eine Fristverlängerung.
Überbauungsordnung Nr. 25 «Ländte Interlaken Ost» zur Vorprüfung beim Kanton Nach dem Workshopverfahren zur Arealentwicklung «Ländte Interlaken Ost» und der öffentlichen Mitwirkungsauflage hat der Gemeinderat den Erläuterungsbericht zur Überbauungsordnung Nr. 25 «Ländte Interlaken Ost» genehmigt und die Unterlagen zur kantonalen Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung freigegeben.
Periodische Überprüfung der Gemeinde durch das Regierungsstatthalteramt Anlässlich des Kontrollbesuchs vom 17. August 2026 hat der Regierungsstatthalter wiederum festgestellt, dass die Einwohnergemeinde Interlaken zum Zeitpunkt der Überprüfung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäss geführt und verwaltet wird. Die Umsetzung der einzelnen Feststellungen und Empfehlungen wurde an die Hand genommen.
Personelles Wir freuen uns, per 1. Oktober 2026 Marco Lourenco als Mitarbeiter Gärtnerei begrüssen zu dürfen, und wünschen ihm einen guten Start.