Aus dem Gemeinderat

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Vernehmlassung zur Richtplanung ’18
Noch bis Ende November läuft das Vernehmlassungsverfahren im Zusammenhang mit der Richtplanung ’18 der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern. Im Zusammenhang mit der Steuerung der Zweitwohnungen sieht der Kanton einen erhöhten planerischen Handlungsbedarf für die Gemeinde Iseltwald. Der Gemeinderat vertritt aber die Ansicht, dass im Rahmen der Baugesetzgebung bereits genügend Bestimmungen und Auflagen bestehen, dass die Gemeinde nicht noch zusätzliche Massnahmen und Bestimmungen vorsehen muss. Der Kommission, welche sich aktuell mit der Revision der Ortsplanung und damit auch den Bestimmungen des Baureglements beschäftigt, wird der Auftrag erteilt, die Haltung des Kantons in die laufenden Planungsarbeiten aufzunehmen.

Festlegung der Gewässerräume
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision sind auch die eingedolten Fliessgewässer innerhalb der Bauzone lagegenau zu erfassen. Es betrifft dies die Gewässer in den Gebieten Müligrund, Gässli und Schoren. Das zuständige Geometerbüro wird beauftragt diese Gewässer aufzunehmen. Anschliessend sind die Daten digital bereitzustellen. Gleichzeitig mit der Ortsplanungsrevision erfolgt eine Überarbeitung der Gefahrenkarte. Auch diese Daten werden nach Abschluss der Revisionsplanung digital zur Verfügung gestellt.

Leistungsvereinbarung Forst
Die Gemeinde hat bereits seit mehreren Jahren eine Leistungsvereinbarung mit dem Forstrevier Bödeli (der Burgergemeinde Wilderswil). Das Forstrevier Bödeli hat sich nun mit dem Forst Lütschinentäler zusammengeschlossen. Entsprechend wird in Zukunft das Forst­revier Lütschinentäler Ansprechpartner für die Gemeinde und die privaten Waldbesitzer sein. Der Gemeinderat hat der Übertragung der bisherigen Leistungsvereinbarung mit dem Forstrevier Bödeli an den Forst Lütschinentäler zugestimmt und den entsprechenden Leistungsauftrag genehmigt.

Kontrollbesuch Regierungsstatthalter
Mindestens alle vier Jahre besucht der Regierungsstatthalter die Gemeinden und prüft die Verwaltung auf ihre recht- und ordnungsgemässe Führung. Anfang September war es wieder so weit. In seinem Bericht hält das Regierungsstatthalteramt fest, dass die Gemeinde Iseltwald im Zeitpunkt der Überprüfung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäss geführt und verwaltet wird. Der Gemeinde wird empfohlen, dass drei bestehende Gemeindeerlasse aufgehoben werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Empfehlung der Gemeindeversammlung vom 30. November 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen und zu beschliessen, dass die nachfolgenden drei Reglemente ersatzlos aufgehoben werden: Reglement über die Benützung des burgerlichen Allmendlandes und Waldes, Reglement für ausserordentliche Lagen und das Reglement über den Lawinendienst. In Zusammenarbeit mit der Zivilschutzorganisation Jungfrau wird die Gemeinde zudem verpflichtet, ein Verzeichnis der Kulturgüter aufzunehmen.

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