Aus dem Gemeinderat

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Karl Näpflin als neuer Gemeindepräsident als gewählt erklärt, Katharina Romang wird seine Stellvertreterin
Mitte August mussten wir vom tragischen Tod unseres Gemeindepräsidenten Martin Stäger Kenntnis nehmen. Nach dem ersten Schock wurden die nötigen organisatorischen Massnahmen in die Wege geleitet, damit der Gemeindebetrieb sichergestellt war. Dazu gehörte, dass der Vizepräsident in der Person von Karl Näpflin die Präsidialgeschäfte übernahm. In einem weiteren Schritt wurde die Ersatzwahl für das Gemeindepräsidium publiziert. Auf die Ausschreibung hin ist lediglich ein Wahlvorschlag, derjenige von Karl Näpflin, eingegangen. Gemäss dem Organisationsreglement der Gemeinde Lauterbrunnen gibt es somit keine Wahl an der Urne, sondern der Gemeinderat erklärt den Kandidaten im stillen Wahlverfahren als gewählt. Der Gemeinderat konnte somit Karl Näpflin als Gemeindepräsidenten als gewählt erklären. Bekanntlich hatte Karl Näpflin das Amt des Gemeinde-Vizepräsidenten inne. Dieses Amt musste neu besetzt werden. Der Gemeinderat wählte Katharina Romang aus Gimmelwald als erste Frau in der Gemeinde Lauterbrunnen zur Gemeinde-Vizepräsidentin. Beide werden ihr anspruchsvolles Amt vorerst bis zu den kommenden Gesamterneuerungswahlen Ende 2023 bekleiden. Durch die Wahl von Karl Näpflin zum Gemeindepräsidenten ist ein Sitz eines Gemeinderates aus dem Bezirk Wengen frei geworden, welcher neu zu besetzen ist. Die Publikation der Ersatzwahl ist im Anzeiger vom 3. November 2022 erfolgt. Falls mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden, findet die Wahl am 8. Januar 2023 statt. Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, wird der Gemeinderat die Kandidatin oder den Kandidaten an seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 im stillen Wahlverfahren als gewählt erklären können.

Energiemangellage, Gemeinderat ­übernimmt Massnahmen für die ­gemeindeeigenen Betriebe
Der Kanton wendet sich an die Gemeinden und weist auf mögliche Massnahmen zum Stromsparen hin. Er schlägt den Gemeinden vor, die Massnahmen, welche der Kanton in den kantonalen Verwaltungen und den kantonseigenen Schulen in Betracht zieht, zu übernehmen. Der Gemeinderat hat beschlossen, viele der vorgeschlagenen Massnahmen zu übernehmen. So werden unter anderem die Maximaltemperaturen in Büros und Schulen vorgegeben oder überprüft, ob bei verschiedenen Stromverbrauchern in Bezug auf die Einschaltdauer Optimierungen möglich sind. In Absprache mit dem Elektrizitätswerk wird die Staubbachbeleuchtung nur noch in der Hochsaison von Freitag bis Sonntag jeweils bis 22.00 Uhr eingeschaltet. Die Weihnachtsbeleuchtungen werden privat betrieben. Der Gemeinderat möchte darauf hinwirken, dass die Weihnachtsbeleuchtungen für Einheimische und Gäste über die Festtage betrieben werden, allerdings sollen die Einschaltzeiten reduziert werden. Man könnte meinen, dass bei der öffentlichen Beleuchtung ein grosses Sparpotenzial vorhanden ist. Dem ist jedoch nicht so, denn der Grossteil der Beleuchtungspunkte sind auf dem neusten Stand der Technik und sehr sparsam im Energieverbrauch. Der Kanton weist darauf hin, dass bei der öffentlichen Beleuchtung die Sicherheit im Vordergrund steht, und empfiehlt deshalb, diese nicht abzuschalten. Auch einzelne Beleuchtungspunkte auszuschalten macht keinen Sinn, da dies einerseits technisch aufwändig ist und andererseits die Abstände zwischen den einzelnen Lampen über der Norm liegen. Unbestritten ist, dass die verschiedensten Massnahmen im Einzelnen nicht grosse Einsparungen bringen, alle zusammen leisten aber unbestritten einen Beitrag. Der Gemeinderat bittet daher die Bevölkerung, sich mit entsprechenden Massnahmen am Stromsparen zu beteiligen. Welche Massnahmen im Einzelnen möglich sind, kann auf verschiedensten Webseiten nachgelesen werden, beispielsweise unter dem Link https://www.be.ch/de/start/themen/energiemangel.html.

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