Aus dem Gemeinderat

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Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird neu organisiert
Die offene Kinder- und Jugendarbeit in den beiden Lütschinentälern wird seit 2012 durch die Jugendarbeit Bödeli koordiniert. Künftig wird die Jugendarbeit Bödeli für weitere Aufgaben zuständig sein. Die Gemeinde Grindelwald ist Sitzgemeinde für diese Aufgabe, die Gemeinde Lauterbrunnen hat sich mit einem Anschlussvertrag bei der Gemeinde Grindelwald angeschlossen. Durch die Neuorganisation mussten die Verträge zwischen der Gemeinde Grindelwald und der Jugendarbeit Bödeli und zwischen der Gemeinde Grindelwald und Lauterbrunnen angepasst werden. Ebenfalls wird die bis anhin bestehende Jugendkommission Lütschinentäler aufgelöst. Der Gemeinderat hat diese Neuorganisation und Vertragsanpassungen genehmigt respektive zur Kenntnis genommen.

Mutationen im Kader der Feuerwehren

In den Feuerwehren stehen per Ende Jahr Mutationen an. In der Feuerwehr Lauterbrunnen/Isenfluh wurde Renato Stoller als zusätzlicher Vizekommandant gewählt. In der Feuerwehr Wengen übernimmt Werner Müller anstelle von Patrick Steiner das Kommando. In der Feuerwehr Mürren/Gimmelwald gibt es keine Veränderungen. Interessierte können die gesamte Zusammensetzung der Kader auf der Gemeindewebseite einsehen.

Medien- und Informatikkonzept für die Schule Lauterbrunnental genehmigt

Für die Schule Lauterbrunnental wurde ein Medien- und Informatikkonzept erstellt und vom Gemeinderat genehmigt. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die Ausrüstung der Schulklassen mit IT-Geräten und deren Gebrauch im Unterricht. Gemäss Konzept werden in den nächsten Jahren rund 70’000 Franken für die Anschaffung von iPads und Laptops für die Schüler investiert.

Umfahrung Dorf Lauterbrunnen soll geprüft werden

Bereits im Jahr 2018 hat der Gemeinderat beschlossen, in Bezug auf eine Umfahrung des Dorfes Lauterbrunnen Abklärungen mit den zuständigen Behörden anzugehen. Mit Schreiben vom Oktober 2019 hat der Oberingenieurkreis I (OIK I) dazu Stellung genommen. Laut OIK I würde wegen der ausgesprochen schwierigen Verhältnissen welche aus den topografischen Gegebenheiten und der Ausdehnung der bebauten Flächen entstehen, eine Umfahrungsstrasse sehr lang und damit hohe Kosten verursachen. Aufgrund der hohen Kosten und des geringen Verkehrsaufkommens auf der Umfahrung sei die Kostenwirksamkeit sowie der Bau einer Umfahrungsstrasse aus Sicht des OIK I unverhältnismässig. Das Tiefbauamt wird somit keinerlei Aktivitäten im Zusammenhang mit einer Umfahrung von Lauterbrunnen einleiten. Hält die Gemeinde an ihrem Ansinnen, eine Dorfumfahrung zu erstellen, fest, schlägt das OIK I vor, via Regionalkonferenz Oberland Ost eine Studie zu erarbeiten. Der Gemeinderat wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und die Eingabe bei der Regionalkonferenz Oberland Ost vornehmen.

Planungskredit für eine Umfahrung Dorfstrasse Wengen bewilligt

Anlässlich der letzten Bezirksversammlung in Wengen wurde die Prüfung einer Dorfumfahrung von Wengen unterstützt. Der Gemeinderat hat in der Folge beschlossen, erste Abklärungen vorzunehmen. Um noch weitreichendere Grundlagen erarbeiten zu können, hat der Gemeinderat einen Kredit von 25’000 Franken für die Unterstützung durch die Firma Weber + Brönnimann AG bewilligt.

Bundesrat ist gegen ein Verbot von Basejumping

Lauterbrunnen ist unbestritten ein Anziehungspunkt für «Base-Jumper» aus aller Welt. Mittlerweile spricht man von jährlich bis zu 30’000 Sprüngen. Jährlich gibt es leider immer wieder tödliche Unfälle. Im laufenden Jahr werden drei tödliche Unfälle beklagt. Seit Jahren werden immer wieder Stimmen laut, diese Risikosportart zu verbieten. In der Schweiz regelt das Bundesamt für Zivilluftfahrt alle Luftfahrtsportarten. Base-Jumping und Wingsuit-Fliegen gelten rechtlich als Sonderformen des Fallschirmspringens. Für das Fallschirmspringen benötigt man in der Schweiz eine Lizenz. In den meisten EU-Ländern muss dagegen jeder einzelne Sprung genehmigt werden. Die rechtliche Lage für Base-Jumping und Wingsuit-Fliegen ist abhängig vom Absprungland. Von den 16 Sprungstellen im Lauterbrunnental darf zurzeit ohne Genehmigung gesprungen werden. Die Tourismusorganisationen bewerben diese Sportart nicht. Vor Kurzem hat Nationalrätin Margret Kiener Nellen eine Interpellation an den Bundesrat eingereicht. Der Bundesrat hat die Fragen wie folgt beantwortet: Rechtlich wird das Base-Jumping in der Schweiz als Unterart des Fallschirmspringens qualifiziert. Fallschirmwesen und Base-Jumping sind in der luftrechtlichen Gesetzgebung nur rudimentär geregelt; eine Lizenz ist gesetzlich nicht gefordert. Seit sich Verbandsstrukturen gebildet haben und diese zusammen mit lokalen (Tourismus-)Organisationen Aufklärungsarbeit leisten (Beschreibung der Eigenheiten von Sprungstellen, Information über andere Luftraumnutzer), Sperrzeiten für einzelne Absprungstellen propagieren, Absprungstellen unterhalten und die Grundeigentümer häufig benutzter Landestellen entschädigen, haben sich die Konflikte mit Anwohnenden und anderen Luftraumnutzern merklich verringert. Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, das Base-Jumping zu verbieten. Absolut betrachtet ist die Anzahl der beim Base-Jumping tödlich verunfallten Personen im Vergleich zu anderen Freizeitaktivitäten, beispielsweise dem Bergsport, gering. Die meisten Unfälle ereignen sich in unwegsamem Gelände und damit weit ab von Verkehrswegen oder Siedlungen und unbeteiligten Personen. Die Drittgefährdung, welche vom Base-Jumping ausgeht, ist somit marginal. Ebenfalls erachtet der Bundesrat die Einführung einer Genehmigungspflicht als unverhältnismässig bzw. nicht sinnvoll. Aufbau und Unterhalt eines Genehmigungswesens würden einen nicht unerheblichen Aufwand bei der Zulassungsbehörde auslösen. Besonders ressourcenintensiv wäre zudem die Kontrolle und Überwachung im Gelände. Darüber hinaus zeigen Erfahrungen in anderen Gebieten, z.B. Nationalparks in den USA, dass zur Umgehung der Kontrollen vermehrt Sprünge in den Morgen- und Abendstunden oder von «inoffiziellen» Sprungstellen durchgeführt werden. Dies erhöht aufgrund der beeinträchtigten Sichtverhältnisse bzw. den weniger idealen Sprungstellen den Schwierigkeitsgrad der Sprünge und damit die Unfallwahrscheinlichkeit.

Wärmeverbund im Dorf Lauterbrunnen

Im Oktober 2019 hat die Gemeinde mit dem Energiedienstleister Energie 360° AG einen Zusammenarbeitsvertrag für die Abklärung der Machbarkeit eines Wärmeverbundes für das Dorf Lauterbrunnen abgeschlossen. Diese Anlage könnte die Gebäude entlang der Kantonstrasse sowie die Gemeindeliegenschaften mit Wärme versorgen. Derzeit sucht Energie 360° einen geeigneten Standort für eine Heizzentrale und bewertet mögliche Energiequellen. Bevorzugt werden Holzhackschnitzel aus dem regionalen Wald sowie die Abwärme aus der ARA. Um die Einschränkungen bei den baulichen Massnahmen für die Gemeinde so gering wie möglich zu halten, sieht die Planung vor, den möglichen Baustart des Verbundes zusammen mit der Sanierung der Kantonsstrasse zu koordinieren.

Gemeinderat beendet die laufende Legislatur

Mit seiner 17. und letzten Sitzung im laufenden Jahr hat der Gemeinderat auch die vierjährige Legislatur beendet. In diesem Jahr hat er insgesamt 500 Geschäfte behandelt. Mit der ersten Sitzung am 13. Januar 2020 beginnt die nächste Legislatur. Die Zusammensetzung des Gemeinderates ändert sich dahingehend, dass Katharina Romang neu im Gemeinderat Einsitz nimmt. Der Gemeinderat wird an seiner ersten Sitzung die Verteilung der Ressorts beschliessen. Weiter werden am 27. Januar 2020 alle bisherigen und neuen Kommissionsmitglieder zu einer gemeinsamen Informationssitzung im Gemeindesaal eingeladen. Ziel dieser Sitzung ist es, dass die Kommissionen über ihre Aufgaben und Zuständigkeiten, aber auch über die laufenden und kommenden Geschäfte informiert werden können. Der Gemeinderat möchte sich bereits jetzt bei allen Kommissionsmitgliedern dafür bedanken, dass sie bereit sind, sich zum Wohl der Gemeinde zu engagieren.

Baubewilligungen

Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
  • Alpia Sport + Mode AG; Neue demontierbare Holzfassade montieren, Wengiboden, Wengen
  • Fritz Jaun; Einbau von zwei Dachflächenfenstern im Schlafzimmer, Sandbach, Stechelberg
  • Martin Niederhäuser; Umnutzung Gewerbe­raum zu Wohnraum (Studio), Zum Wald, Wengen
  • Einwohnergemeinde Lauterbrunnen; Erstel­len eines Wendeplatzes, Stutzweidli, Wengen
  • Wasserversorgung Mürren; Montieren von zwei unterirdischen Druckreduzier­schächten der Wasserversorgung Mürren, Zaun und Ägerten, Mürren
  • Einwohnergemeinde Lauterbrunnen; Einbau eines bituminösen Belages, Steinhalten, Lauterbrunnen
  • Swisscom Broadcast AG; Bau eines Richtfunksystems bestehend aus drei Richtfunkantennen, Jungfraujoch, Wengen
In eigener Sache
Der Gemeinderat wünscht an dieser Stelle allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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