Aus dem Gemeinderat

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Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Lauterbrunnen wurde genehmigt
Mit grosser Genugtuung konnte der Gemeinderat von der Genehmigung der Ortsplanungsrevision durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Kenntnis nehmen. Gestartet wurden die Arbeiten vor über zehn Jahren und waren von vielen unvorhergesehenen Einflüssen begleitet. Eine erste öffentliche Auflage erfolgte im Oktober 2013. Die Gemeindeversammlung im Januar 2014 hat die komplette Ortsplanungsrevision zurückgewiesen. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass der damalige Gemeindepräsident und Gemeindevizepräsident demissioniert haben. Nach der Gemeindeversammlung mussten unter anderem weitere neue Gesetzesvorgaben in die Ortsplanung aufgenommen werden, was weiteren grossen Aufwand bedeutete und die Arbeiten in die Länge zogen. Am 10. April 2017, rund drei Jahre nach der ersten Gemeindeversammlung, wurde die Ortsplanungsrevision von den Stimmberechtigten beschlossen. In der Folge mussten wegen gesetzlichen Vorgaben weitere Anpassungen und Erweiterungen in der Planung vorgenommen werden. Diese wurden jeweils mit einer weiteren öffentlichen Auflage der angepassten Unterlagen unter Hinweis auf die Einsprachemöglichkeit bekannt gegeben. Nach der letzten öffentlichen Auflage im September 2018 konnte das Amt für Gemeinden und Raumordnung die Genehmigungsphase in Angriff nehmen. In diesem Prozess musste das AGR über 96 hängige Einsprachen entscheiden, was wiederum etliche Zeit in Anspruch genommen hat. Werden gegen die Genehmigung keine Beschwerden eingereicht, tritt die neue Ortsplanung in Rechtskraft. Zu den Abschlussarbeiten gehört ebenfalls die Kreditabrechnung über die aufgelaufenen Kosten an einer kommenden Gemeindeversammlung. Bereits heute kann davon ausgegangen werden, dass die ursprünglich geplanten Kosten, aufgrund des zusätzlichen Arbeitsaufwandes massiv überschritten werden. Der Gemeinderat ist glücklich darüber, dass die Gemeinde Lauterbrunnen in Zukunft über eine aktuelle, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende baurechtliche Grundordnung verfügt, die es massiv vereinfacht, Baugesuche zu beurteilen und Auskünfte über geltende Vorgaben im Baubereich erteilen zu können.

Ernsteinsätze der Feuerwehren werden künftig entschädigt
Werden die Feuerwehren zu Ernsteinsätzen aufgeboten, erhalten die ausrückenden Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner dafür keine Entschädigung. Entschädigt werden hingegen der Übungsdienst und andere Einsätze wie zum Beispiel Einsätze bei Naturereignissen. Wirft man einen Blick über die Gemeindegrenze hinaus, stellt man fest, dass die Mehrheit der Gemeinden auch Ernsteinsätze entschädigen. Auf Antrag der Feuerwehrkommission hat der Gemeinderat nun beschlossen, dass Angehörige der Feuerwehr künftig auch für Ernsteinsätze entschädigt werden. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat ebenfalls die Jahresentschädigungen für das Kader der Feuerwehr und andere Entschädigungen geringfügig angepasst. Die Anpassungen gelten bereits für das laufende Jahr.

Baubewilligungen
Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
  • Stockwerkeigentümerschaft Sporthaus; Abbruch und Wiederaufbau Vorplatz West / Terrasse, Mürren
  • Markus Pfefferli; Neubau geschlossener Containerunterstand, Mürren
  • Margrit und Anton Graf-Kammer; Sanierung Wohnung und Vergrösserung Fenster, Lauterbrunnen
  • Niklaus von Allmen; Abbruch Weidstübli und Garage, Anbau Geräteunterstand, Gimmelwald
  • Karl Feuz; Unterstand für Brennholzfräse, Stechelberg
  • Roland Scheidegger; Anbau Balkon und Erweiterung / Einbau Fenster, Mürren
  • Einwohnergemeinde Lauterbrunnen; Einbau von Rasengittersteinen beim bestehenden Helikopterlandeplatz, Mürren
  • Chäs & meh AG; Einbau Bistro, Wengen

Verlag Schlaefli & Maurer AG
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