Der Zivilschutz wird auch im kommenden Jahr Einsätze in der Talschaft leistenAuch im Jahr 2019 besteht die Möglichkeit, dass der Zivilschutz Einsätze zu Gunsten der Gemeinde durchführt. Der Zivilschutz darf nur für Einsätze wie z.B. die Erneuerung und Ausbauarbeiten von Wanderwegen, welche über den ordentlichen Unterhalt hinausgehen, eingesetzt werden. Damit diese für die Gemeinde wichtigen Einsätze möglich sind, muss ein entsprechendes Gesuch an die Zivilschutzorganisation Jungfrau (ZSO) gerichtet werden. Ob die Einsätze dann möglich sind, entscheidet der Kanton. Der Gemeinderat hat für vier Einsätze im kommenden Jahr das Gesuch eingereicht und hofft darauf, dass alle Anträge gutgeheissen werden.
Gemeindeversammlung wird über einen Sanierungskredit beschliessenDie seit einigen Jahren laufenden Sanierungsarbeiten an den Schulhäusern Nord und Süd und einem Teil des Spezialtrakts in Lauterbrunnen sind abgeschlossen. Die Stimmberechtigen werden an einer nächsten Gemeindeversammlung über die Kreditabrechnung informiert. Nun sind noch weitere Teile im Spezialtrakt und des Gemeindesaales sanierungsbedürftig. Damit diese Sanierungen möglich sind, muss der entsprechende Kredit von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Der Gemeinderat wird daher anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung einen Kredit von rund 300’000 Franken für die Sanierung der Schulküche und der angrenzenden Theoriezimmer beantragen.
Unterhaltsvereinbarung mit dem Kanton Bern beschlossenFür die Erzverhüttungsanlage in der Trachsellauenen, Stechelberg, soll mit dem Archäologischen Dienst des Kantons Bern eine Unterhaltsvereinbarung abgeschlossen werden. Im Jahre 1992 wurde die ehemalige Erzverhüttungsanlage in der Trachsellauenen freigelegt und dokumentiert. Die Gemeinde Lauterbrunnen ist Eigentümerin der betroffenen Parzelle und damit auch Eigentümerin des Baudenkmals. Bereits im Schreiben aus dem Jahr 1992 wurde darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung zur Regelung der Unterhaltsarbeiten erfolgen soll. Dies ist bis heute ausgeblieben und soll nun nachgeholt werden. Die Gemeinde als Eigentümerin der Anlage war und wird auch weiterhin in der Pflicht sein, den nötigen Unterhalt für den Erhalt des Baudenkmals auszuführen. Der Archäologische Dienst steht der Gemeinde unterstützend zur Seite.
Ulrich Stäger wird als Mitglied in die Bildungs- und Kulturkommission gewähltDie Vertretung des Ortes Lauterbrunnen in der Bildungs- und Kulturkommission konnte nach dem Ausscheiden von Christian Kammer (im vergangenen November überraschend verstorben) trotz öffentlicher Ausschreibung nicht wiederbesetzt werden. Nun hat sich Ulrich Stäger, Greifenbach 455E, Lauterbrunnen, bereit erklärt, das Amt zu übernehmen. Der Gemeinderat hat somit Ulrich Stäger, Jg. 78, als Mitglied in die Bildungs- und Kulturkommission gewählt.
Gemeinde unterstützt die Delegiertenversammlung des Berner Oberländischen MusikverbandesAm 20. Oktober 2018 findet in Lauterbrunnen die Delegiertenversammlung des Berner Oberländischen Musikverbandes (BOMV) statt. Der Gemeinderat hat sich bereit erklärt, den Apéro für den Anlass zu bezahlen, und einen Kredit von 2000 Franken bewilligt. Selbstverständlich wird eine Gemeinderatsdelegation die Delegierten vor Ort begrüssen.
Gemeinde nimmt Einsitz in den Ausschuss Event- und Kulturzentrum WengenAnlässlich der letzten Bezirksversammlung in Wengen wurde das Projekt von Vertretern des Initiativkomitees vorgestellt. Nun gelangte das Initiativkomitee mit der Bitte an den Gemeinderat, einen Vertreter aus dem Gemeinderat zu delegieren, um so den direkten Informationsfluss zur Gemeinde sicherzustellen. Der Gemeinderat hat Karl Näpflin als Vertreter der Gemeinde bestimmt.
Sperrgutentsorgung auf fragwürdige WeiseJeden zweiten Monat kann Sperrgut entsorgt werden. Die Entsorgung von Sperrgut ist gebührenpflichtig. Mit den entsprechenden Sperrgutmarken werden die entstehenden Kosten abgedeckt. Vermehrt werden noch verwendbare Gegenstände (Sperrgut)an die Strasse gestellt und mit einem Schild «gratis» versehen. Findet der Gegenstand keinen Abnehmer, bleibt er oftmals am Strassenrand liegen und wird somit vom Eigentümer nicht ordnungsgemäss entsorgt. Es ist dann die Allgemeinheit, welche für die Entsorgungskosten aufkommen muss. Wir weisen darauf hin, das Sperrgut ordnungsgemäss entsorgt werden muss. Widerhandlungen gegen diese Vorschrift können gemäss Abfallreglement mit Busse bis zu 1000 Franken bestraft werden.
BaubewilligungenEs wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
- EWL Genossenschaft; neuer Kabelzugschacht auf bestehendem Rohrblock der Schilthornbahn AG, Ufem nidersten Bort, Mürren
- Fritz von Allmen; Erschliessen der 2-Zimmer-Wohung im DG mit separater Aussentreppe, Greifenbach 456b, Lauterbrunnen