Aus dem Gemeinderat

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Der Gemeinderat musste verschiedene Kredite bewilligen
Das Fahrzeug mit Ladebrücke der Wegmeistergruppe Lauterbrunnen/Isenfluh ist überaltert und in sehr schlechtem Zustand. Für den Ersatz dieses Fahrzeugs wurde ein Kredit von 50’000 Franken bewilligt. Bei der Beschaffung wird geprüft, ob anstelle eines neuen Fahrzeugs auch eine gut erhaltene Occasion verfügbar ist.
Für die Sanierung einer Stützmauer am Alpweg «Gritsch» (Grütschalp) musste ein Nachkredit von 12’000 Franken bewilligt werden.
Für die Erstellung von Abflussberechnungen und Kapazitätsbestimmungen beim Brunnibach, Chriechenbach und Leimgräbli in Wengen wurde ein Kredit in der Höhe von 22’500 Franken bewilligt. Die Berechnungsarbeiten werden an die Firma Holinger AG, Bern, vergeben.

Gemeinderat befasst sich mit Transport­fahrten über die Forststrasse nach Mürren
Vermehrt werden auch in Mürren Heizungen mit erneuerbarer Energie installiert. Pellet-Heizungen liegen im Trend und erfreuen sich grosser Beliebtheit. Pellets werden in der Regel mit Spezialfahrzeugen angeliefert und in die Lagerräume eingeblasen. Für kleinere Heizungen und je nach Lage des Lagerraumes können die Pellets auch eingeschüttet werden. In Mürren und in Wengen gibt es bis heute kein Spezialfahrzeug für den Transport und das Einblasen von Pellets. Mit der Bahn können die Pellets in sogenannten Big Bags transportiert werden. Ab Bahnhof Mürren oder Wengen müssen sie anschliessend mit den örtlichen Transporteuren zum Gebäude transportiert und eingeschüttet werden. Damit auch grosse Mengen von Pellets in Heizungen eingeblasen werden können, hat der Gemeinderat beschlossen, dass ein Spezialfahrzeug (Kleintransporter zum Einblasen) über die Strasse von Lauterbrunnen nach Mürren verschoben werden darf. Die restlichen Pellets sind per Bahn nach Mürren und ab Bahnhof Mürren zum Gebäude zu führen, damit diese anschliessend mit dem Spezialfahrzeug eingeblasen werden können.

Neuer Stromliefervertrag mit der EWL Genossenschaft abgeschlossen
Der Energieliefervertrag zwischen der EWL Genossenschaft Lauterbrunnen und der ARA Lauterbrunnen ist ausgelaufen. Die ARA gilt als Grossbezüger und der Strom kann auf dem freien Markt beschafft werden. In Anschluss an Abklärungen und Verhandlungen konnte der Gemeinderat für die nächsten drei Jahre einen Stromliefervertrag für die ARA Lauterbrunnen im freihändigen Verfahren an die EWL Genossenschaft Lauterbrunnen vergeben und so eine lange Tradition fortführen.

Leitungswerke in ihrem Bestand gesichert
Im Rahmen der Vergrösserung der Regenabwasserleitung «am Acher» in Wengen konnte für die Leitungsdurchführung, den zukünftigen Unterhalt und die Erneuerung eine Dienstbarkeit errichtet werden. Das Projekt «Entwässerung Gewerbezone Weid Lauterbrunnen» wurde Ende 2017 abgeschlossen. Zur Sicherung der neu erstellten, öffentlichen Kanalisationsleitungen sind mit den betroffenen Liegenschaftsbesitzern ebenfalls Dienstbarkeitsverträge erstellt worden.

Gemeinde unterstützt den Schülermittagstisch
Kinder, welche die Schule in Lauterbrunnen besuchen und während der Mittagspause nicht nach Hause gehen können, haben die Möglichkeit, im Alters-­ und Pflegeheim Günschmatte für 8 Franken eine Mahlzeit einzunehmen. Um die entstehenden Kosten decken zu können, musste der Preis für eine Mahlzeit um 2 Franken angehoben werden. Damit die Eltern diese Kosten nicht übernehmen müssen, hat der Gemeinderat beschlossen, die Mehrkosten von rund 5000 Franken mindestens für das Schuljahr 2018/19 zu übernehmen. Ab dem Schuljahr 2019/20 werden sich die Eltern an den Mehrkosten beteiligen müssen.

Reglement über die Spezialfinanzierung Schwankungsreserve beschlossen
Mit der Rechnungslegung nach HRM2 müssen die Aktienbestände jeweils am Ende des Jahres dem neuen Kurswert angepasst werden, was zu entsprechenden Gewinnen oder Verlusten in der Jahresrechnung führen kann. In den vergangenen Jahren hat der hohe Bestand an Aktien der Jungfraubahnen dazu geführt, dass grosse Gewinne ausgewiesen werden konnten. Fakt ist jedoch, dass das entsprechende Geld nicht vorhanden ist, sondern lediglich der Buchwert. Um die Aktienkursschwankungen auszugleichen, besteht gemäss Gesetz die Möglichkeit, ein Reglement über die Spezialfinanzierung Schwankungsreserve einzuführen und so die Schwankungen aus den Aktien erfolgsneutral zu verbuchen. Die Inkraftsetzung des neuen Reglements wird demnächst im Anzeiger publiziert.

Zuständigkeit für Gesuche für die Nutzung der Aussenlandestelle auf dem Bühl (Stechelberg) festgelegt
Gegen den Bestand respektive die Nutzung der Aussenlandestelle Bühl hat Pro Natura vor einiger Zeit eine aufsichtsrechtliche Beschwerde eingereicht. Zusammen mit Pro Natura konnte eine gangbare Lösung für die künftige Nutzung gefunden werden. Der Gemeinderat hat einzuhaltende Rahmenbedingungen erlassen und diese allen bekannten Helikopterunternehmungen zugestellt. Damit über die Nutzung der Aussenlandestelle schnell entschieden werden kann, hat der Gemeinderat die Zuständigkeit festlegen müssen. Gesuche werden künftig vom Gemeindepräsidenten oder Gemeinde-Vizepräsidenten zusammen mit dem Gemeindeschreiber oder dem Bauverwalter kurzfristig beurteilt und nach Möglichkeit bewilligt.

Flugzeiten sollen künftig von allen Helikopterunternehmungen eingehalten werden
Die Air-Glaciers SA ist seit vielen Jahren Flugfeldbetreiberin auf dem Heliport Lauterbrunnen und operiert nach einem einfachen Betriebsreglement. Über die Jahre hat sich die Gemeinde als Flugfeldhalterin und die Air-Glaciers SA über einzuhaltende Flugzeiten geeinigt. So konnte die Fluglärmbelastung in den Orten reduziert werden. Ziel ist es, dass Gäste, aber auch Einheimische nicht vor 9.00 Uhr am Morgen, nicht über den Mittag und nicht am späten Abend durch Fluglärm gestört werden. Bekanntlich ist nicht nur die Air-Glaciers SA in der Talschaft tätig, sondern auch Helikopterunternehmen aus der näheren und weiteren Umgebung. In der letzten Zeit sind vermehrt Beschwerden über Fluglärm in den Dörfern während der erwähnten Sperrzeiten bei der Gemeinde eingegangen. Der Gemeinderat wird nun alle ihm bekannten Helikopterunternehmungen, welche in der Talschaft aktiv sind, schriftlich auffordern, künftig diese Sperrzeiten einzuhalten und so auf freiwilliger Basis mitzuhelfen, dass der Fluglärm in den Dörfern nicht zu Unzeiten entsteht. Von diesen Einschränkungen sind selbstverständlich alle nötigen Rettungsflüge ausgeschlossen. Der Gemeinderat hofft auf das Verständnis der Helikopterunternehmen für diese Einschränkung.

Auslagerung von Verwaltungsarbeiten an die Industriellen Betriebe Interlaken (IBI)
Nach der Kündigung des Fachbereichsleiters Tiefbau wurde die Stelle umgehend zur Neubesetzung ausgeschrieben, konnte aber bis heute nicht besetzt werden. Damit die Aufgaben im Bereich Gewässerschutz und Liegenschaftsentwässerung trotzdem erledigt werden, wurden die Industriellen Betriebe Interlaken (IBI) beauftragt, diese Arbeiten auszuführen. Anlaufstelle für Fragen in Bezug auf den Gewässerschutz und der Liegenschaftsentwässerung ist somit die IBI. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch.

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