Aus dem Gemeinderat

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Die Ortsplanungsrevision geht in die letzte Phase
Die überarbeitete Ortsplanung wurde bis zum 30. Dezember 2016 öffentlich aufgelegt. Im Rahmen der Auflage sind 48 Einsprachen eingegangen. Nun werden mit den Einsprechern die gesetzlich vorgegebenen Einspracheverhandlungen geführt. Aufgrund der Ergebnisse der Einspracheverhandlungen werden voraussichtlich Anpassungen vorgenommen. Damit diese Anpassungen nicht an der beschlussfassenden Gemeindeversammlung beantragt werden müssen, erfolgt vor der Gemeindeversammlung eine weitere öffentliche Auflage. Gegen diese Anpassungen kann erneut Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat hat den Termin für die Gemeindeversammlung zum Beschluss über die Ortsplanung auf Montag, 10. April 2017, festgelegt.

Kontrollbesuch durch das Regierungsstatthalteramt
Am 15. Dezember 2016 wurde die Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen im Rahmen eines Vierjahresrhythmus durch das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli überprüft. Anlässlich der Überprüfung wurde die Verwaltungstätigkeit stichprobenmässig überprüft und zusätzlich ausführliche Gespräche mit Mitarbeitern der Verwaltung und dem Gemeindepräsidenten geführt. Über den Besuch und das Ergebnis der Überprüfung wurde ein Bericht erstellt. Im Bericht werden einige wenige Verbesserungsmassnahmen vorgeschlagen, abschliessend hat der Regierungsstatthalter festgestellt, dass die Verwaltung ordnungsgemäss geführt wird, was der Gemeinderat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen hat.

Verschiedene Kreditabrechnungen zur Kenntnis genommen
Der Gemeinderat konnte von zwei Kreditabrechnungen Kenntnis nehmen. Ein Kredit von 100‘000 Franken für die Kanalreinigungs- und Kanalfernsehaufnahmen im Talboden wurde um 1723.75 Franken unterschritten und ein Kredit von ebenfalls 100‘000 Franken für Kanalreinigungs- und Kanalfernsehaufnahmen in Mürren um 16‘161.20 Franken unterschritten.

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2016 genehmigt
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wurde ordnungsgemäss vom 8. Dezember 2016 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während der Einsprachefrist sind gegen das Protokoll keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat konnte somit das Protokoll genehmigen und veranlassen, dass die entsprechenden Beschlüsse umgesetzt werden können.

Änderung der Überbauungsordnung Nr. 6 «Coop-Areal in Mürren» im gemischt-geringfügigen Verfahren geändert
In den Überbauungsvorschriften der Überbauungsordnung Nr. 6 ist der Verwendungszweck unter anderem dahingehend beschrieben, dass ein Verkaufsgeschäft und eine Bankfiliale im Erdgeschoss vorhanden sein müssen. Bekanntlich hat sich die Bank aus Mürren zurückgezogen, und es ist auch nicht davon auszugehen, dass sich in Mürren wieder eine Bank niederlässt. Die neuen Eigentümer stellten deshalb den Antrag, die Planung dahingehend zu ändern, dass anstelle einer Bank ein publikumsorientiertes Gewerbe zulässig ist. Der Gemeinderat hat diese Anpassung im gemischt-geringfügigen Verfahren beschlossen. Die Planänderung wird nun zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht.

Nachkredite bewilligt
Für die historischen und technischen Untersuchungen der Schiessanlagen in der Talschaft Lauterbrunnen wurde durch die Gemeindeversammlung ein Kredit von 112‘000 Franken bewilligt. Die Untersuchungen werden durch die Firma Kellerhals + Haefeli AG ausgeführt. Aufgrund zusätzlicher Laborkosten, durch zusätzlich verlangte Analysen verursacht und etliche andere Mehraufwände, kann der Kredit nicht eingehalten werden. Der Gemeinderat kann die Mehraufwendungen nachvollziehen, ist aber nicht bereit, die vollen Mehrkosten zu übernehmen. In der Folge konnte ein Pauschalpreis vereinbart werden. Trotzdem musste der Gemeinderat einen Nachkredit von 8000 Franken bewilligen.
Im Budget 2016 wurde für den Lastenausgleich der Lehrergehälter Primarstufe und Sekundarstufe wegen eines Berechnungsfehlers ein zu tiefer Betrag eingestellt. Der Gemeinderat musste daher einen gebundenen Nachkredit in der Höhe von Fr. 94‘052.25 (Primarstufe) respektive von Fr. 88‘994.75 (Sekundarstufe) bewilligen.

Totalrevision des Polizeigesetzes (PolG)
Die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern hat zur Totalrevision des Polizeigesetzes ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Stellvertretend für die Gemeinden haben der Verband Bernischer Gemeinden und die Bernische Ortspolizeivereinigung bereits eine Stellungnahme zuhanden der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vorbereitet. Zusätzlich hat der Gemeinderat eine zusätzliche Stellungnahme eingereicht.

Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs erfolgt neu durch die Firma Mountain Security
Kurt Feuz, langjähriger Kontrolleur des ruhenden Verkehrs, hat seine Anstellung als Kontrolleur per 30. November 2016 gekündigt. Kurt Feuz hat seine Aufgabe mit viel Engagement und Sachverstand erledigt. Auf die Stellenausschreibung hin sind keine geeigneten Eingaben erfolgt, sodass sich der Gemeinderat dazu entschieden hat, den Auftrag für die Kontrollen befristet auf ein Jahr an die Firma Mountain Security zu vergeben. Die Mitarbeiter der Mountain Security haben bereits Erfahrung in diesem Aufgabengebiet und können die Arbeiten sofort übernehmen.

Verkehrsmassnahme beschlossen
Beim bereits publizierten allgemeinen Fahrverbot «Alter Weg Rütti–Sichellauenen» wurde festgestellt, dass der Zusatz «land- und forstwirtschaftliche Fahrten gestattet» nicht publiziert wurde. Deshalb musste der Gemeinderat die korrekte Formulierung neu beschliessen. Nach der Zustimmung des kantonalen Tiefbauamtes wird die Verkehrsregelung im Anzeiger publiziert und anschliessend entsprechend signalisiert.

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