Aus dem Gemeinderat

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Gebühr für den Parkplatz Waldschluecht in Wengen wird angepasst
Vor etwas mehr als einem Jahr konnte in Wengen in der Waldschluecht der öffentliche Parkplatz dem Betrieb übergeben werden. Wie alle öffentlichen Parkplätze ist auch dieser Parkplatz gebührenpflichtig. Die Gebühr wurde, verglichen mit anderen Parkplätzen, mit 50 Franken pro Jahr tief angesetzt. Für das Fahrverbot im Zentrum von Wengen werden nebst den üblichen Jahresfahrbewilligung auch befristete Fahrbewilligungen ausgestellt. Die bis heute gültige Parkgebühr ist für ein Jahr gültig. Eine Abstufung für nur wenige Tage oder Monate ist nicht vorgesehen. Auf Antrag der Verkehrskommission Wengen hat der Gemeinderat die Parkgebühr abgestuft. Neu gilt eine Gebühr von 20 Franken für bis zu vier Monate und eine Gebühr von 40 Franken bis zu acht Monate. Die Gebühr für ein Jahr bleibt unverändert auf 50 Franken. Diese Anpassung erfolgt auf den 1. Oktober 2017. Die offizielle Publikation über die Anpassung erfolgt demnächst im Anzeiger.

Investitionsplan 2017–2022 beschlossen

Der Investitionsplan wird laufend den neusten Gegebenheiten angepasst. Der Gemeinderat beschliesst diesen in der Regel einmal pro Jahr, bevor der Budgetprozess gestartet wird. Die im Investitionsplan vorgesehenen Investitionen der kommenden Jahre sind massgebend für die Berechnung des zu erwartenden Abschreibungsaufwandes, welcher in das jeweilige Budget einfliesst. Der Gemeinderat hat den Investitionsplan 2017–2022 beschlossen.

Der Lediweg in Wengen soll mit einem Belag versehen werden

Seit vielen Jahren sind Bestrebungen im Gange, den Lediweg in Wengen mit einem Hartbelag zu versehen. Damit ein Belagseinbau möglich ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Auf dem Lediweg verläuft teilweise ein Wanderweg. Offizielle Wanderwege können nicht mit einem Hartbelag versehen werden, daher wurde in Zusammenarbeit mit Wengen Tourismus das Wanderroutennetz Wengen überarbeitet. Die kantonalen Stellen haben grünes Licht für die Realisierung gegeben. Selbstverständlich werden die Werke (Wasser und Strom) in das Projekt einbezogen. Das Projekt muss nun noch ausgearbeitet und die nötigen Unterlagen für die Baueingabe, aber auch für den Kreditantrag souverän erstellt werden. Für diese Arbeiten hat der Gemeinderat einen Investitionskredit von 25‘000 Franken bewilligt.

Dienstbarkeitsvertrag für einen Wendeplatz am Schleif in Wengen genehmigt

Nachdem der bestehende Wendeplatz im Gebiet Schleif auf Verlangen der Landeigentümer zurückgebaut werden musste, hat die Suche nach einem neuen Standort begonnen. Nach längerer Zeit konnte im Rahmen eines laufenden Baubewilligungsverfahrens mit den Grundeigentümern eine Lösung für die Erstellung eines neuen öffentlichen Wendeplatzes gefunden werden. Der Gemeinderat hat nun den entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag zur Kenntnis genommen und diesen genehmigt.

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