Aus dem Gemeinderat

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Der Gemeinderat erteilt Ausnahmefahrbewilligungen für die neue Fahrverbotszone in Mürren
Seit vielen Jahren gilt auf den Strassen von Mürren während verschiedenen Zeiten ein Fahrverbot. Anstelle dieses Fahrverbots hat der Gemeinderat nun eine Fahrverbotszone erlassen. In der Folge müssen alle bestehenden befristeten Ausnahmefahrbewilligungen aufgehoben und neu mit unbefristeten Ausnahmefahrbewilligungen ersetzt werden. Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Befahren der Fahrverbotszone hat jeder, der im Bezirk Mürren und Gimmelwald ein Gewerbe betreibt und zu dessen Ausübung auf ein Motorfahrzeug angewiesen ist, sowie Personen, die Fahrten vor und nach den Betriebszeiten der Bahn nachweisbar ausführen müssen. Die Verkehrs- und Strassenkommission hat die eigegangenen Gesuche auf deren Bewilligungsfähigkeit geprüft und dem Gemeinderat die Liste der zu bewilligenden Gesuche zum Beschluss vorgelegt. Der Gemeinderat hat die geprüften Gesuche allesamt bewilligt. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Ausnahmefahrbewilligung nur für die bewilligten Fahrten berechtigt. Missachtungen können zum Entzug der Bewilligung führen.

Ersatz der Schneefräse für den Bezirk Gimmelwald bewilligt
Die in Gimmelwald eingesetzte Schneefräse ist über zwölf Jahre alt. In den letzten Jahren sind vermehrt kostspielige Schäden an der Fräse aufgetreten. Aufgrund des schneereichen Winters wurde die Schneefräse wieder intensiv eingesetzt und es wurden weitere Reparaturen nötig. Auf Antrag der Verkehrs- und Strassenkommission hat der Gemeinderat einen Kredit von rund 9000 Franken für einen Ersatz bewilligt.

Vereinbarung mit dem Gemeindeverband Forst Lütschinentäler genehmigt
Der Gemeindeverband Forst Lütschinen­täler führt im Auftrag der Abteilung Natur­gefahren Unterhaltsarbeiten an den Lawinenverbauungen Männlichen (Schnüerlaui, Gratlücke, Mossenegg) aus. Zur Festlegung der geltenden Konditionen zwischen der Gemeinde und dem Gemeindeverband Forst Lütschinentäler wurde eine entsprechende Vereinbarung erstellt, die vom Gemeinderat genehmigt wurde.

Covid-19-Impfung in der Gemeinde Lauterbrunnen ab dem 20. April 2021 möglich
Ab dem 20. April 2021 sind Covid-19-Im­pfungen im Xundheitszentrum Wengen und in der Caremed Praxis in Lauterbrunnen möglich. Die vorgängige Registrierung auf der kantonalen Website https://be.vacme.ch oder telefonisch unter Telefon 031 636 88 00 ist Voraussetzung. Nach der Registrierung können Sie sich in der Praxis Wengen (Telefon 033 856 28 28) oder der Praxis Lauterbrunnen (Telefon 033 856 26 26) anmelden und auf der Warteliste eintragen lassen. Sie werden gemäss den kanto­nal definierten Impfgruppen durch die Arztpraxen zur Impfung aufgeboten.

Baubewilligungen
Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
  • Barbara und Stephan Kurmann; Windfang verglasen, ehemalige Terrasse zu Wohnraum, Ägerta, Mürren
  • Euronet Services Schweiz GmbH; Aufstellen eines Bancomaten, Auf der Fuhren, 3822 Lauterbrunnen
  • Einwohnergemeinde Lauterbrunnen; Ersatz der bestehenden Brückenplatte über die Wengernalpbahn (Port-Arthur-Brücke), Port Arthur, Lauterbrunnen

Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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