Vornahme von ZpA-Massnahmen (Zustandserhebung privater Abwasseranlagen) an der Liegenschaft Kesslergasse 6 In Zusammenhang mit der Erstellung der Überbauung «Rütipark» mussten auch die Entwässerungsanlagen in diesem Gebiet einer Zustandsanalyse zugeführt werden. Dabei wurde bei den im Eigentum der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken stehenden Liegenschaften Kesslergasse 2 und 6 ein entsprechender Handlungsbedarf festgestellt. Hierauf konnten bis zum heutigen Zeitpunkt ein Grossteil der diesbezüglich notwendigen Arbeiten ausgeführt werden. Einzig die Erstellung eines Schlammsammlers, eines Sickerschachtes und einiger Rohrverbindungsleitungen an der Liegenschaft Kesslergasse 6 konnte aufgrund dessen, dass über die betroffenen Anlagen der Zugangsweg zum im Zusammenhang mit der Realisierung der Überbauung «Rütipark» provisorisch erstellten Park- und Ablageplatz (Pfandstatt) verläuft, noch nicht umgesetzt werden. Da nun die Arbeiten für den Rückbau dieses provisorischen Park- und Ablageplatzes vorgenommen werden, bewilligte der Gemeinderat die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von Fr. 14’000.–, um die noch ausstehenden ZpA-Massnahmen gleichzeitig vornehmen zu können.