Aus dem Gemeinderat

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eUmzugCH
Seit Montag, 1. Mai 2023, können Zuzüge, Wegzüge und Umzüge auch elektronisch vorgenommen werden.
Wie der Gemeinderat bereits zu einem früheren Zeitpunkt mitteilte (Pressemitteilung vom 30. Januar 2023), will er dem breiten Spektrum des Themas E-Government einen bedeutungsvolleren Platz als bisher einräumen. Aus diesem Grund setzte er eine nicht ständige Kommission ein, welche sich intensiv mit diesem umfassenden Thema auseinandersetzt und dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge unterbreitet.
Als erste konkrete Umsetzungsmassnahme ist die Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken beispielsweise seit März 2023 auf Instagram aktiv. Nun erfolgte im Rahmen der gemeinderätlichen Strategie per Montag, 1. Mai 2023, die Zurverfügungstellung des Onlinedienstes eUmzugCH. Dieser ermöglicht es, dass sich grundsätzlich alle volljährigen und handlungsfähigen Personen innerhalb der Schweiz auf elektronischem Weg an- oder abmelden sowie einen Umzug innerhalb der Wohnsitzgemeinde mitteilen können. Diese Dienstleistung stellt somit die Alternative zu einem Schaltergang dar.
Da noch nicht alle Einwohnergemeinden an eUmzugCH angeschlossen sind, können zum heutigen Zeitpunkt noch gewisse Einschränkungen gegeben sein. Allerdings nimmt die Anzahl der angeschlossenen Einwohnergemeinden stetig zu.
Der Gemeinderat erhofft sich einen regen Gebrauch dieser neuen Dienstleistung, welche auf der Homepage der Einwohnergemeinde (www.matten.ch) aufgeschaltet ist. Andererseits ist es auch weiterhin wie gewohnt möglich, sich am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle an- oder abzumelden oder einen Umzug zu deklarieren.

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