Aus dem Gemeinderat

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Räumliches Leitbild
Nachdem das während rund zweier Jahre erarbeitete räumliche Leitbild am 11. März 2022 durch den Gemeinderat genehmigt und als behördenverbindlich erklärt wurde, sollen nun die darin definierten Massnahmen zu den einzelnen Zielbildern vertieft bearbeitet und konkret auf deren zeitliche sowie finanzielle Realisierbarkeit hin priorisiert werden.
Während rund zweier Jahre wurde das räumliche Leitbild für die Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken erarbeitet, wobei auch für interessierte Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit bestand, sich zu beteiligen. Das räumliche Leitbild zeigt die angestrebte Entwicklung der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken auf. Dies mit der übergeordneten Zielsetzung, die hohe Lebensqualität zu erhalten bzw. weiter zu stärken, wobei wiederum die einmaligen örtlichen Eigenschaften zu berücksichtigen sind. Mit Datum vom 11. März 20222 genehmigte der Gemeinderat schliesslich das räumliche Leitbild, welches gleichzeitig als behördenverbindlich erklärt wurde. Behördenverbindlich bedeutet, dass das räumliche Leitbild für die Organe und die Verwaltung der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken verbindlich anzuwenden ist, es jedoch gegenüber Privaten keine unmittelbare Rechtskraft entfaltet.
Im Zuge seiner Beratungen beschloss der Gemeinderat nun, die in den fünf Zielbildern des räumlichen Leitbildes enthaltenen Massnahmen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht auf deren Realisierbarkeit zu priorisieren. Hierzu wies er der Bau- und Planungskommission, der Sicherheitskommission und der Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturkommission verschiedenste Massnahmen zur entsprechenden Bearbeitung zu. Als vorberatende Gremien des Gemeinderates werden die genannten Kommissionen dem Gemeinderat bis im Herbst dieses Jahres berichten. Sofern einzelne Massnahmen bereits im Jahr 2024 zur Ausführung gelangen sollen, sind die Kommissionen angewiesen, dem Gemeinderat ihren Bericht bereits nach den bevorstehenden Sommerferien einzureichen, sodass die einzelnen Projekte im Kontext der zu diesem Zeitpunkt aktuell in Bearbeitung befindlichen Finanz- und Investitionsplanung für die nächsten Jahre eingebettet werden können.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die nun durch die Kommissionen erarbeiteten Entscheidungsgrundlagen zu einer wertvollen Weiterentwicklung der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken beitragen werden.

Koordinierte Sammlung und Verwertung von Haushaltskunststoffen
Ab 1. September 2023 ist in der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken das Sammeln und die Verwertung von Haushaltskunststoffen möglich.
Mit Unterzeichnung der entsprechenden Beitrittserklärung zwischen der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken, der AVAG Umwelt AG, Thun, und der InnoRecycling AG, Eschlikon, wird in der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken ab 1. September 2023 das koordinierte Sammeln und die fachgerechte Verwertung von Haushaltskunststoffen ermöglicht.
Damit wird die Sammlung und fachgerechte Verwertung von Materialien ermöglicht, welche bis anhin im Hauskehricht der Verbrennung zugeführt wurden. Das bereits seit dem 1. Mai 2023 in rund 50 Berner Gemeinden initialisierte Sammelsystem wird dabei während eines dreijährigen Versuchsbetriebs evaluiert.
Allen Haushaltungen werden rechtzeitig vor der Sammelmöglichkeit Informationsunterlagen inkl. einem kostenlosen Sammelsack per Post zugestellt. Darin werden u.a. die in der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken liegenden Verkaufsstellen für die kostenpflichtigen Sammelsäcke und die Entsorgungsstandorte aufgeführt.
Im Sinne eines sorgsamen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen ruft der Gemeinderat die Bevölkerung dazu auf, das Sammelsystem aktiv zu nutzen und damit einen wertvollen ökologischen Beitrag zu leisten.

Lehrabschlussprüfung: Gratulation
Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung Matten gratulieren Herrn Radovan Leo Tanasic herzlich zum erfolgreich bestandenen Qualifikationsverfahren als Kaufmann EFZ. Für seine private und berufliche Zukunft wünschen wir Radovan viel Erfolg, alles Gute und danken gleichzeitig für den dreijährigen Einsatz auf der Verwaltung.


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