Aus dem Gemeinderat

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Der Gemeinderat genehmigte die für die Mitarbeitenden geltenden Richtlinien «Austritt, Jubiläen und Weiterbildung» und positioniert die Gemeindeverwaltung damit weiterhin gezielt als attraktive Arbeitgeberin.
Im Vorfeld einer in Aussicht genommenen Teilrevision der personalrechtlichen Grundlagen überarbeitete der Personalausschuss die für die Mitarbeitenden geltenden Richtlinien «Austritt, Jubiläen und Weiterbildung» und legte diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.
Anlässlich seiner Beratungen genehmigte der Gemeinderat die überarbeiteten Richtlinien, welche beispielsweise die Ausrichtung von Beiträgen an besondere Ereignisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Hochzeit, Geburt, Prüfungserfolge) regeln oder die Art und Weise der Honorierung von langjährigen Mitarbeitenden umfassen. Dabei gelten diese Richtlinien nicht einzig für das öffentlich-rechtlich angestellte Personal, sondern für alle Mitarbeitenden mit regelmässigen Einsätzen, also auch für privatrechtlich oder im Stundenlohn angestellte Mitarbeitende.
Neu werden zudem die anfallenden Kosten im Rahmen einer im dienstlichen Interesse liegenden Aus- und Weiterbildung zu 100% (vormals 50%) durch die Arbeitgeberin finanziert. Dabei ist durch die betreffende Mitarbeiterin bzw. den betreffenden Mitarbeiter, wie andernorts ebenso üblich, eine Rückzahlungsvereinbarung zu unterzeichnen. Diese ist während maximal dreier Jahre nach Abschluss der entsprechenden Aus- oder Weiterbildung gültig und regelt die Modalitäten (Höhe, Zeitpunkt) der durch die Mitarbeitende bzw. den Mitarbeitenden zu leistenden Rückzahlung, sollte das Arbeitsverhältnis mit der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken innerhalb des genannten Zeitraums von drei Jahren beendet werden.
Mit dieser zeitgemässen Massnahme positioniert der Gemeinderat die Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken weiterhin gezielt als attraktive Arbeitgeberin. Zudem soll das bestehende Personal an den Neuerungen partizipieren und bei Bedarf neues, insbesondere an fachspezifischer Aus- und Weiterbildung interessiertes Personal, rekrutiert werden können.

Deckbelag Dorfstrasse; Arbeitsvergabe
Nach der im Jahr 2022 vorgenommenen Erneuerung der Brunnenleitung sowie weiterer Werkleitungen erfolgt nun in der Dorfstrasse der Einbau des Strassendeckbelages und der Randsteine.
Im Zuge eines durchgeführten freihändigen Verfahrens erteilte der Gemeinderat der Firma Gerber + Troxler Bau AG, Bönigen, den Auftrag für die Baumeisterarbeiten bezüglich des Deckbelageinbaus und der Setzung der Randsteine zum Betrag von Fr. 70’604.05 (inkl. MwSt.).

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