Aus dem Gemeinderat

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Alpensymposium 2024
Der Gemeinderat bewilligt einen Beitrag in der Höhe von Fr. 2500.– als Unterstützung für die Durchführung des 18. Alpensymposiums.
Nach 17 erfolgreichen Durchführungen war geplant, das Alpensymposium nach einer coronabedingten Zwangspause unter neuer Führung im Jahr 2023 erneut zu veranstalten. Aufgrund von Terminkollisionen und dem Wunsch von Partnern des Anlasses sahen sich die Organisatoren jedoch veranlasst, die zweitägige Veranstaltung in das Jahr 2024 zu verschieben.


Nun wird das viel beachtete Treffen am Dienstag, 30., und Mittwoch, 31. Januar 2024, unter Teilnahme einer illustren Schar an Referentinnen und Referenten in Interlaken zur Durchführung gelangen. Der Gemeinderat bewilligte dabei im Rahmen seiner Beratungen einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von Fr. 2500.–.
Der Gemeinderat hofft, mit dieser Unterstützung zu einem gelungenen und auf regen Zuspruch stossenden 18. Alpensymposium beitragen zu können.

Amtliche Vermessung
Der Gemeinderat will die in der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken noch bestehenden Lücken in der amtlichen Vermessung schliessen. Hierfür erteilte er die erforderlichen Aufträge und bewilligte die notwendige Finanzierung.
Die amtliche Vermessung ist Bestandteil des Grundbuchs und sichert das Grundeigentum. Sie dient aber auch als Grundlage für verschiedene raumbezogene Aufgaben einer Einwohnergemeinde wie beispielsweise die Nutzungsplanung, den Leitungskataster, dem Erteilen von Baubewilligungen usw. Viele geografische Informationssysteme basieren auf den Daten der amtlichen Vermessung.
In der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken ist eine Fläche von rund 292 Hektaren (vorwiegend Waldgebiete) noch nicht im erforderlichen Qualitätsstandard amtlich vermessen. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Die hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten in der Höhe von Fr. 80’000.– werden, da die amtliche Vermessung eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kanton und der Einwohnergemeinde darstellt, aufgeteilt, sodass der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken hiervon ein Kostenanteil von gerundet Fr. 14’000.– verbleibt. Dieser wird wiederum, da der Kanton die Kosten zinsfrei vorfinanziert, in den Jahren 2024 bis 2027 in vier Tranchen von jeweils Fr. 3500.– dem Kanton zurückbezahlt.


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