Aus dem Gemeinderat

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Steuerregisterführerin Manuela Bösiger feiert das 20-Jahr-Dienstjubiläum
Am 1. August 2025 feierte Manuela Bösiger, Steuerregisterführerin, ihr 20-Jahr-Dienstjubiläum bei der Einwohnergemeinde Matten b. Interlaken. Der Gemeinderat gratuliert ihr zu diesem Anlass. Weiter dankt er Frau Bösiger herzlich für ihre Treue sowie für ihre in all diesen Jahren verrichtete Arbeit zugunsten der Einwohnergemeinde Matten.

Gemeindebaureglementsbestimmung mit der Beschränkung touristischer ­Bewirtschaftung hält Stand

Am 31. März 2023 trat das revidierte Baureglement der Gemeinde Matten b. Interlaken in Kraft. Im Rahmen der Revision wurde das Reglement unter anderem um eine Bestimmung ergänzt, wonach die gewerbliche Beherbergung in der Mischzone nicht gestattet ist (Art. 211 Abs. 3 GBR). Eine Beherbergung gilt als gewerblich, wenn sie entweder mehr als 50 % der anrechenbaren Hauptnutzflächen eines Gebäudes beansprucht oder mehr als 10 Betten pro Gebäude angeboten werden (Art. 211 Abs. 2 GBR). Vor dem Inkrafttreten der genannten Bestimmung sah die Gemeinde keine Vorschriften zur gewerblichen Beherbergung vor.
In einem weiteren Baupolizeiverfahren ging es darum, dass eine zweite Wohnung in einem Wohnhaus nach der Inkraftsetzung der Reglementsbestimmung auf einer elektronischen Buchungsplattform als touristische Wohnung angeboten wurde.
Im Rahmen des Baupolizeiverfahrens erteilte die Gemeinde für die touristische Nutzung dieser Wohnung den Bauabschlag, da der Wohnraum die Hauptnutzfläche von mehr als 50 % der Liegenschaft übersteigt, welcher der gewerblichen Beherbergung von Gästen dient. Dieser Verstoss ist auch mit einer Ausnahmebewilligung nicht auszuhebeln.
Das Rechtsamt der Bau- und Verkehrsdirektion stützte die Verfügung der Gemeinde Matten b. I., Wiederherstellungsverfügung verbunden mit einem Benützungsverbot, und bestätigte, dass die Gemeinde entgegen der Auffassung eines Beschwerdeführers weder den Sachverhalt falsch festgestellt noch die rechtliche Lage falsch beurteilt hat. Die Rügen des Beschwerdeführers erweisen sich als unbegründet.

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