Aus dem Gemeinderat

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Organisationsreglement ARA
An der Delegiertenversammlung der ARA Region Interlaken vom 16. Januar 2020 erfolgte die Beschlussfassung über das neue Organisationsreglement der ARA und die Delegierten stimmten dem neuen Reglement zu. Mit dem neuen Organisations­reglement wurde für die Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, dem Gemeindeverband ARA Region Interlaken mehr Aufgaben im Bereich der Abwasserentsorgung zu übertragen. Die Gemeinden können aber auch ihre Aufgaben wie bisher erfüllen. Damit das neue Organisationsreglement in Kraft treten kann, muss jede Verbandsgemeinde dem Reglement zustimmen. Ebenfalls muss das zuständige Organ der Gemeinde die künftige Mitgliedform beschliessen (ARAplus-Gemeinde oder ARA-Gemeinde). Zuständig für die Beschlussfassung des neuen Reglements ist die Gemeindeversammlung, für die Übertragung der Verbandsanlagen (ARAplus-Gemeinde) ist in Matten eine Urnen-Abstimmung erforderlich. Der Gemeinderat hat beschlossen, als erster Schritt das neue Reglement der nächsten Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung zu unterbreiten.

Gemeindebaureglement
Das Gemeindebaureglement (GBR) muss gemäss den kantonalen Bestimmungen an die Verordnung über Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) angepasst werden. Die notwendigen Anpassungen wurden nach mehreren Sitzungen von der vom Gemeinderat eingesetzten Arbeitsgruppe vorgenommen. Das überarbeitete Gemeindebaureglement wurde dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht und anschliessend nach den Vorgaben des Kantons angepasst. Der Gemeinderat hat dem nun vorliegenden Reglement zuhanden der öffentlichen Auflage und zuhanden der nächsten Gemeindeversammlung zugestimmt. Das Reglement liegt noch bis 27. April 2020 öffentlich auf. Eine erneute Auflage erfolgt dann im Zusammenhang mit der Auflage der Gemeindeversammlungsgeschäfte.

Gemeindeversammlung
Aufgrund der ausserordentlichen Lage ist momentan noch nicht bekannt, ob die auf den 11. Juni 2020 festgelegte Gemeindeversammlung im Kirchgemeindehaus stattfinden kann. Der Gemeinderat prüft Alternativen und wird an seiner nächsten Sitzung darüber entscheiden und danach informieren.

Beiträge Jugendförderung
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis, dass im Jahr 2019 für die Jugendförderung Beiträge an insgesamt 24 Vereine in der Höhe von Fr. 24’870.– ausgerichtet worden sind. Darin nicht enthalten sind folgende Beiträge:
  • Beitrag an Eismiete SC Unterseen-Interlaken und Eislaufclub Jungfrau
  • Infrastrukturbeitrag an FC Interlaken
  • Vergünstigte Parkkarten an SC Unterseen-Interlaken
  • Beiträge, die nicht ausschliesslich für die Jugendarbeit sind (Bsp. Bödelibad, Schülerskirennen)
  • Beiträge an die Mütter- und Väterberatung, Kinderkrippe und Jugendarbeit Bödeli

Abrechnungen
Der Gemeinderat hat folgende Abrechnungen genehmigt:
Abrechnung Sanierung Gehweg und Bushaltestelle Dorfstrasse:
Ingenieurleistungen Fr. 20’139.90
Baumeisterarbeiten Fr. 76’994.40
Diverses (Geometer etc.) Fr. 1015.80
Gesamtkosten Fr. 98’150.10
KV Ingenieur- und Baumeisterarbeiten Fr. 92’000.–
Aufwand Fr. 98’150.10
Total Mehraufwand gemäss Kostenvoranschlag Fr. 6150.10
Sanierung Gehweg Metzgergasse:
Ingenieurleistungen Fr. 19’181.75
Baumeisterarbeiten Fr. 64’063.35
Diverses (Geometer etc.) Fr. 13’023.90
Gesamtkosten Fr. 96’269.00
KV Ingenieur- und Baumeisterarbeiten Fr. 95’000.–
Aufwand Fr. 96’269.–
Total Mehraufwand gemäss Kostenvoranschlag Fr. 1269.–

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