Übereignung Burgerwald Die Burgergemeinde Niederried hat der Einwohnergemeinde zwei Grundstücke Wald und Wiesland im Gesamtumfang von rund 637’000 m2 entschädigungslos übereignet. Der Entscheid der Burgergemeinde beruht auf der Tatsache, dass es sich beim Wald um Schutzwald handelt, dessen Bewirtschaftung vom Kanton unter der Federführung der Einwohnergemeinde angeordnet wird und die Burgergemeinde keinen Einfluss darauf nehmen kann. Der entsprechende Übereignungsvertrag wurde von den Parteien Mitte Oktober unterzeichnet und notariell beurkundet.