Aus dem Burgerrat

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An der Burgerversammlung vom 13. Juni 2023 waren von insgesamt 19 Stimmberechtigten acht Burgerinnen und Burger anwesend. Haupttraktandum war der Entscheid, die Burgergemeinde Niederried bei Interlaken per 31. Dezember 2023 aufzulösen und die Aktiven und Passiven per 1. Januar 2024 ohne Zweckbindung auf die Einwohnergemeinde Niederried zu übertragen. Burgerpräsident Hans Studer erläuterte die Gründe, weshalb der Versammlung die Auflösung beantragt wird. Es sind dies fehlende Einnahmen, um die laufenden Kosten zu decken, d. h., das Vermögen schrumpfte beispielsweise in den vergangenen zehn Jahren jährlich um knapp Fr. 4000.–. Es macht somit keinen Sinn, die Verwaltung mit allen gesetzlichen Auflagen aufrechtzuerhalten. Durch die bereits per 1. Januar 2022 vorgenommene Abtretung des Burgerwaldes an die Einwohnergemeinde ist im Weiteren ein Hauptaktivum bzw. ein Haupttätigkeitsbereich weggefallen. Zu guter Letzt ist der Burgerrat der Ansicht, dass den in Artikel 119 der Verfassung des Kantons Bern über die Burgergemeinden umschriebenen Aufgaben, sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit einzusetzen und ihre angestammten Aufgaben wahrzunehmen, nicht mehr Folge geleistet ­werden kann.
Die Burgerversammlung folgt dem Antrag des Burgerrats und beschliesst einstimmig die Auflösung der Burgergemeinde Niederried per 31. Dezember 2023 sowie die Übergabe der Aktiven und Passiven per 1. Januar 2024 ohne Zweckbindung an die Einwohnergemeinde Niederried. Dem Burgerrat wird einstimmig die Kompetenz zur rechtlichen Abwicklung der Auflösung übertragen.
Einstimmig wurden durch die Versammlung auch die Jahresrechnung 2022 sowie eine Spende an die IG Allmibrunnen von Fr. 5000.– für die Erstellung eines Brunnens bei der Brätelstelle Allmi genehmigt.

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