Aus dem Gemeinderat

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Budget 2025
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung das Budget 2025 zu Handen der Gemeindeversammlung vom 27. November 2024 verabschiedet. Der Gesamthaushalt 2025 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 49’035.– ab (Budget 2024 Ertragsüberschuss Fr. 12’100.–). Darin weist der allgemeine Haushalt einen Aufwandüberschuss von Fr. 26’675.– (Budget 2024 Ertragsüberschuss Fr. 35’920.–) und die gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen einen Aufwandüberschuss von insgesamt Fr. 22’360.– (Budget 2024 Aufwandüberschuss insgesamt Fr. 23’820.–) aus.

Allgemeiner Haushalt
Der gegenüber dem Budget 2024 um Fr. 62’595.– höhere Aufwandüberschuss 2025 resultiert vor allem aus Mehraufwand im Bereich Kultur, Sport und Freizeit sowie beim Gemeindeanteil Lastenausgleich Sozialhilfe.
Bei den Steuern wird mit einem Zuwachs von 2 % gerechnet. Die Steueranlage soll 2025 bei 1,94 Einheiten belassen werden.

Spezialfinanzierungen
Bei den Spezialfinanzierungen sind folgende Aufwandüberschüsse budgetiert:
  • Wasserversorgung Fr. 14’560.–,
  • Abfall Fr. 6850.–, Bootsplatz Fr. 950.–.
Die Gebühren bei der Wasserversorgung, beim Abfall und bei den Bootsplätzen bleiben 2025 unverändert.

Investitionsplanung 2025
Für das Jahr 2025 sind Nettoinvestitionen von insgesamt Fr. 217’000.– budgetiert. Folgende Investitionen sind vorgesehen: Ersatz Server und Bildschirme Fr. 25’000.–, Geschäftsverwaltung G6 Fr. 13’000.–, Velounterstand Bahnhof Fr. 22’000.– sowie die Restkosten für die Gefahrenkarte Fr. 12’000.–. Die Erneuerung der Reservoirleitung 2. Etappe steht mit Fr. 180’000.– zu Buche. Aus der Amortisation des Darlehens an die ARA Region Interlaken werden Einnahmen von Fr. 35’000.– erwartet.
Die im Jahr 2025 effektiv zur Ausführung gelangenden Projekte richten sich nach der Dringlichkeit, der Finanzierbarkeit der Vorhaben sowie der jeweiligen Genehmigung eines Verpflichtungskredites durch das zuständige Organ. Die Investitionsplanung hat rein informellen Charakter und muss von der Versammlung nicht genehmigt werden.
Der Finanzplan 2024 – 2029 ist in Erarbeitung. Die Gemeinde wird nach Vorliegen der neuen Berechnungen orientieren. Weitere Details zum Budget erfolgen im Infoblatt, welches im November 2024 in die Haushalte verteilt wird.

Einweihungsfeier Allmibrunnen
Am 9. August 2024 wurde der Allmibrunnen feierlich an die Gemeinde Niederried übergeben. Bei einer Bratwurst und Getränken wurden spannende Gespräche geführt. Hans Studer, Initiant, erzählte den rund 50 anwesenden Personen in kurzen Worten die Entstehungsgeschichte des Brunnens. Der Gemeinderat dankt den Mitgliedern der Interessengemeinschaft Allmibrunnen und allen Helfern und Sponsoren ganz herzlich für den unentgeltlichen Einsatz.
170561 allmibrunnen
Initiant Hans Studer, links, übergibt den Brunnen an Gemeindepräsident Beat Studer.

Spende 750 Jahre Einwohnergemeinde Habkern

Die Einwohnergemeinde Habkern feiert im Jahr 2025 das 750-Jahr-Jubiläum. Der Gemeinderat Niederried unterstützt die Feierlichkeiten mit einem Beitrag von Fr. 750.– aus dem freien Ratskredit und wünscht unserer Nachbargemeinde für die Zukunft alles Gute.

Spende Patenschaft Berggemeinden zugunsten Unwetterschäden in der Schweiz
Auch im Sommer 2024 wurden viele Gebiete in der Schweiz Opfer von Starkniederschlägen und Murgängen. Die Patenschaft Berggemeinden hat einen speziellen Unwetter-Fonds errichtet. Der Gemeinde-rat unterstützt den Unwetter-Fonds mit einem Beitrag von Fr. 750.– aus dem freien Ratskredit und dankt der Patenschaft Berggemeinden für die Initiative zugunsten der Geschädigten.

Arbeitsvergabe Reservoirableitung
Der Gemeinderat hat die Arbeiten an folgende Unternehmungen vergeben:
  • Baumeisterarbeiten: Zenger Niklaus AG, Wilderswil
  • Sanitärarbeiten: Grossniklaus AG, Beatenberg
Die Arbeiten werden im Herbst/Winter 2024 sowie im Frühjahr 2025 ausgeführt.

Baubewilligungen
  • Zesiger Gerhard, Untere Hegistrasse 21, Einbau Studio (Küche und Dusche) in ­bestehenden beheizten Wohnraum im Untergeschoss. Nutzung als touristisch bewirtschaftete Einliegerwohnung ­gemäss Zweitwohnungsgesetz
  • Hachen Lukas, Breitenackerstrasse 19, Umnutzung von 2 Wohnungen, ­eingetragen als Erstwohnung, zu touristisch bewirtschafteten Wohnungen gemäss Zweitwohnungsgesetz
  • Abid Karim, Breitenackerstrasse 7, ­Verbreiterung von Balkon Südseite.

Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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