Aus dem Gemeinderat

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Friedhof
Anfang 2016 machte die Gemeinde die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass in Anwendung von Art. 17 des Friedhofreglements diejenigen Gräber, welche seit mehr als 20 Jahren bestehen, aufgehoben werden. Aufgrund des grossen emotionalen Echos einzelner betroffener Angehöriger hat der Gemeinderat in der Folge beschlossen, die konsequente Aufhebung der entsprechenden Gräber beim Friedhof Niederried zu sistieren (s. Anzeiger vom 24. März 2016), da momentan kein akuter Platzmangel herrscht und so Wünsche aus der Bevölkerung auf Beibehaltung von Gräbern berücksichtigt werden können. Angehörige, welche ein Grab gleichwohl nach 20 Jahren auflösen möchten, konnten dies der Gemeindeverwaltung Niederried melden, entsprechend sind Gräber aufgehoben worden.
Als logische Folge dieses Vorgehens entstanden nun einzelne Lücken zwischen den Gräbern, was wiederum bei den gleichen Personen, welche ihre Gräber auch nach 20 Jahren beibehalten wollten, zu teils unsachlichen Kritiken am reglementskonformen Vorgehen der Gemeinde führte.
Mit Schreiben vom 2. März 2017 haben fünf Einwohner von Niederried betreffend Friedhofordnung eine Petition nach Art. 34 der Gemeindeordnung eingereicht. Die Petitionäre nehmen für sich in Anspruch, dass die Petition ein Anliegen der gesamten Bevölkerung von Niederried betrifft. Gemäss Gemeindeordnung hat der Gemeinderat ein Jahr Zeit, eine Petition zu prüfen und zu beantworten. Obschon der Gemeinderat klar der Ansicht ist, dass die Anliegen betreffend Um- und Neugestaltung des Friedhofs nicht von der gesamten Bevölkerung mitgetragen werden – es handelt sich im Wesentlichen um die gleichen Personen, welche wie oben erwähnt bereits betreffend Gräberaufhebung persönliche Kritik geäussert haben –, hat der Gemeinderat umgehend die Teko beauftragt, die Anliegen mit den Petitionären (zwei sind Teko-Mitglieder) zu besprechen. Den Petitionären wurde auch ermöglicht, sich vor Ort zusammen mit
Mitgliedern des Gemeinderats, der Teko sowie einem externen Gartenbauer über verschiedene Möglich-
keiten der Gestaltung orientieren zu lassen.
An einer weiteren Teko-Sitzung haben zwei Petitionärinnen weitere Forderungen betreffend Gestaltung des Friedhofs gestellt. Unter anderem wurde die Umbettung einzelner Gräber verlangt, obschon sie selbst nicht Angehörige der Verstorbenen sind. Das geht dem Gemeinderat nun zu weit. Anscheinend sind sich einzelne Petitionäre nicht bewusst, dass es hier in erster Linie um die Totenruhe bzw. deren Störung in jeglicher Form geht, welche über die persönlichen Ansichten betreffend Gestaltung eines Friedhofs zu stellen sind. Der Gemeinderat hat deshalb an seiner letzten Sitzung beschlossen, aus Gründen der Pietät gegenüber den Verstorbenen und Wahrung der Totenruhe auf dem Friedhof auf weitere Diskussionen mit den Petitionären zu verzichten und auf dem Friedhof wieder Ruhe einkehren zu lassen. Einzelne Massnahmen wird er gegebenenfalls nach eigenem Ermessen einleiten.

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