Aus dem Gemeinderat

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Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2018
Im amtlichen Teil des Anzeigers sind die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2018 publiziert. Der Gemeinderat orientiert die Einwohner von Niederried mit dieser Information bereits jetzt kurz über den Inhalt der Traktanden. Über das Budget 2019 wurde bereits informiert. Wie gewohnt wird der Bevölkerung vor der Versammlung ein Informationsheft mit weiteren Details zugestellt. Im Weiteren weist der Gemeinderat darauf hin, dass zu den Traktanden 1 bis 3 auf der Verwaltung detaillierte Unterlagen 30 Tage vor der Versammlung zur Einsicht aufliegen. Wie bereits kommuniziert, wird die Versammlung am Mittwoch, 12. Dezember 2018, mit Beginn um 19.30 Uhr durchgeführt. Im Anschluss an die Versammlung offeriert die Gemeinde den anwesenden Stimmberechtigten einen Apéro im Gasthof Becher. Der Gemeinderat hofft, dass es dabei zu einem offenen und konstruktiven Gedankenaustausch mit der Bevölkerung kommt, und wird entsprechende Anliegen und Vorschläge gerne entgegennehmen.

Neues Wasserreservoir
Die Kostenschätzung für das neue Reservoir liegt mit einem Investitionsvolumen von Fr. 1’600’000.– vor. Darin enthalten ist der bereits an der Versammlung vom 8. Juni 2018 genehmigte Planungskredit von Fr. 60’000.–. Dass gleichwohl über den Gesamtkredit von Fr. 1,6 Mio abgestimmt wird, ist darin begründet, dass für das Subventionsbegehren an den Kanton ein von der Gemeindeversammlung genehmigter Gesamtkredit vorliegen muss. Der Kostenvoranschlag wurde durch das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern geprüft. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 bestätigt das Amt, dass der geplante Bau dem vorliegenden Generellen Wasserversorgungsplan (GWP) aus dem Jahr 2016 entspricht. Die zu erwartenden Subventionen belaufen sich gemäss Amt auf rund 46 bis 47% der Investitionssumme, ausmachend rund Fr. 750’000.–. Die restlichen Fr. 850’000.– sind von der Gemeinde zu finanzieren. Weitere Details sind aus dem Info-Blatt ersichtlich.
Der Neubau des Wasserreservoirs ist ein Mehrgenerationenprojekt. Die bestehenden Anlagen sind 80 Jahre alt, und der Neubau ist mit den kantonalen Behörden abgesprochen. Mit der neuen Investition ist die Wasserversorgung der Gemeinde Niederried langfristig gesichert. Der Gemeinderat beantragt deshalb der Versammlung, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.

Neufassung der Gemeindeordnung
Mit der Neufassung der Gemeindeordnung (GO) wird das bisherige Reglement aus dem Jahr 1999 abgelöst. Die neue GO beinhaltet vor allem die notwendige Anpassung an die aktuellen kantonalen Gesetze (Gemeindegesetz, Gemeindeverordnung) sowie nur zu einem kleinen Teil Änderungen, welche die Gemeinde selbst entscheiden kann. Integriert wird das Abstimmungs- und Wahlreglement der Gemeinde aus dem Jahr 1999, welches mit der neuen GO ausser Kraft gesetzt wird. Die entsprechenden Regelungen sind in der neuen GO praktisch identisch. Folgende Änderungen in der neuen GO werden vom Gemeinderat vorgeschlagen (die Artikelangaben beziehen sich auf die neue GO):

Gemeinderatskompetenz für neue und wiederkehrende Ausgaben (Art. 4 GO)
In der bisherigen GO war die Gemeinderatskompetenz für neue Ausgaben auf Fr. 20’000.– limitiert, wiederkehrende Ausgaben auf 10% hievon. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass bei laufend neu anfallenden, notwendigen und nicht budgetierbaren Ausgaben insbesondere in den Bereichen Strassenunterhalt, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung diese Limite rasch erreicht ist und den Handlungsspielraum stark einschränkt. Der Gemeinderat beantragt deshalb, die Kompetenz auf Fr. 40’000.00 für neue und gleichbleibend auf 10% hievon für wiederkehrende Ausgaben zu erhöhen.

Rechnungsprüfungsorgan (Art. 16 GO)
Die bisherige Regelung sah eine Rechnungsprüfungskommission von drei Mitgliedern oder bei Nichtbesetzung eine externe Revisionsstelle vor. Da Laienrevisoren die gesetzlichen Anforderungen an die Rechnungsprüfung kaum mehr genügen, ist seit mehreren Jahren eine durch die Gemeindeversammlung gewählte externe Revisionsstelle im Amt. Der entsprechende Artikel 16 in der neuen GO ist deshalb an die neue Situation angepasst und sieht nur noch eine externe Revisionsstelle vor. Im Anhang I der neuen GO ist folgerichtig die Rechnungsprüfungskommission gestrichen.

Gemeindepersonal (Art. 19 GO)
In der bisherigen GO wurde im Artikel betreffend Gemeindepersonal einerseits auf das Personalreglement und auf Anhang II GO verwiesen. In Anhang II war das Gemeindepersonal aufgelistet, was aber auch im Personalreglement der Fall war. Der Hinweis auf Anhang II sowie die dortigen Aufzählungen sind in der neuen GO deshalb gestrichen, und nur noch der Hinweis auf die Regelungen im Personalreglement bleibt bestehen.
Mit der Neufassung der Gemeindeordnung erhält die Gemeinde Niederried ein den heutigen gesetzlichen Anforderungen genügendes Reglement. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Neufassung der Gemeindeordnung geprüft und mit Mail vom 1. November 2018 bestätigt, dass sie rechtlich zulässig ist, und hat die Genehmigung in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat schlägt vor, die formalrechtlichen Regelungen in der neuen GO, welche auf dem Standardreglement des Amtes für Gemeinden und Raumordnung basieren, an der Gemeindeversammlung als Gesamtes zu genehmigen und die Diskussion insbesondere über die Auswirkungen von Art. 4 GO (Ausgabenkompetenz) zu führen. Selbstverständlich steht es jedem Stimmberechtigten zu, weitere Artikel zur Diskussion zu stellen.

Engpass in der Wasserversorgung
Ende vorletzter Woche sank der Wasserstand im Wasserreservoir plötzlich rapide ab. Dies führte zu einem starken Druckabfall. Glücklicherweise konnte das Leck (Rohrbruch in der Zuleitung zum Hydrant beim Mätteli oberhalb Bahnviadukt) rasch geortet und der Schieber geschlossen werden. Ob der Leitungsbruch im Zusammenhang mit der Bautätigkeit der Zentralbahn steht, ist in Abklärung. Nachdem sich das Reservoir wieder langsam gefüllt hat, ereignete sich ein weiterer massiver Wasserverlust. Diesmal war die Ursache ein leckgeschlagener Hydrant an der unteren Hegistrasse sowie ein Unterbruch in der Pumpstation Friedhof. Auch diese Schäden konnten zwischenzeitlich behoben werden, so dass die Wasserversorgung auch für den oberen Teil des Dorfes wieder gewährleistet war. Die Feuerwehr war über beide Vorfälle informiert worden. Diese beiden Ereignisse zeigen deutlich, wie sensibel die bestehende alte Wasserversorgung im Dorf ist und wie wichtig auch die vom Amt geforderte Verbindung zu einer Nachbarsgemeinde zur Noteinspeisung ist. Auch eine Aufgabe, welche in absehbarer Zeit anzugehen ist.

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