Aus dem Gemeinderat

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Budget 2019 mit Steuersenkung
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung das Budget 2019, welches eine Senkung der Steueranlage von 2,04 auf 1,99 beinhaltet, sowie das Investitionsbudget 2019 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2018 verabschiedet. Der Gesamthaushalt 2019 (allgemeiner Haushalt bzw. ehemals Steuerhaushalt und Ergebnisse Spezialfinanzierungen) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 6336.– ab (Budget 2018 Ertragsüberschuss
Fr. 2052.–) Darin weisen der allgemeine Haushalt bzw. Steuerhaushalt einen Aufwandüberschuss von Fr. 3340.– (Budget 2018 Aufwandüberschuss Fr. 1551.–) und die für das Jahr 2019 budgetierten Ergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen einen Ertragsüberschuss von insgesamt Fr. 9676.– (Budget 2018 Ertragsüberschuss insgesamt Fr. 3602.–) aus.
Im allgemeinen Haushalt (Aufwand­überschuss Fr. 3340.–) ergeben sich im Vergleich zum Budget 2018 ausser in der Funktion Verkehr keine grossen Veränderungen in den einzelnen Funktionen. Beim Verkehr wirken sich die tieferen internen Verrechnungen an übrige Funktionen des Steuerhaushaltes (z. B. Forst, Liegenschaften usw.) sowie an die Spezialfinanzierungen (Wasser, Abwasser, Kehricht usw.) aus. Diese internen Verrechnungen basieren auf Erfahrungswerten der geleisteten Stunden der Werkgruppe. Der Steuerertrag ist aufgrund der Steuersenkung leicht auf tieferem Niveau budgetiert. Kritische Positionen bilden weiterhin Mehrkosten im Bereich Bildung, Soziales sowie übrige Mehrbelastungen bzw. Mindereinnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich.
Bei den Spezialfinanzierungen sind Aufwandüberschüsse budgetiert beim Bootsplatz (- Fr. 300.–), beim Badeplatz (- Fr. 200.–), beim Abfall (-Fr. 3500.–) sowie bei der Wasserversorgung (- Fr. 3165.–). Die Aufwandüberschüsse sind jeweils durch Eigenkapital der Spezialfinanzierungen gedeckt, Gebührenanpassungen sind vorderhand nicht vorgesehen. Ertragsüberschüsse resultieren bei der Abwasserentsorgung (+Fr. 10’851.–) sowie bei den Parkplätzen (+Fr. 5’990.–).
Für das Jahr 2018 sind Nettoinvestitionen von Fr. 471’000.– geplant. Enthalten sind die bereits genehmigten Investitionen im Schutzwald von brutto Fr. 100’000.– (erwartete Subvention Fr. 90’000.–) sowie die weitergehende Planung für den Uferweg Richtung Oberried von Fr. 30’000.– (Abklärungen mit Oberried aufgenommen). Bei der Wasserversorgung sind für das neue Reservoir (Teil-) Bruttoinvestitionen von Fr. 625’000’000.– (erwarteter Anteil Subventionen Fr. 300’000.–) geplant. Das Kreditbegehren für das neue Reservoir wird den Stimmberechtigten im Dezember 2018 vorgelegt, sofern die eingereichte Planung durch die Ämter rechtzeitig genehmigt wird. Die im Jahr 2019 effektiv zur Ausführung gelangenden Projekte richten sich nach der Dringlichkeit und der Finanzierbarkeit der Vorhaben. Die Investitionsplanung hat rein informellen Charakter und muss von der Versammlung nicht genehmigt werden.
Der Finanzplan 2019 – 2024 ist in Erarbeitung. Die Gemeinde wird nach Vorliegen der neuen Berechnungen orientiert.
Weitere Details zum Budget im Infoblatt, welches vor der Versammlung in die Haushalte verteilt wird.

Aktualisierung Altersleitbild

Gemeinderätin Iris Hirsch wird in der Arbeitsgruppe mitarbeiten, welche die Aktualisierung des Altersleitbildes der Region als Ziel hat.

Schliessung Beratungsstelle der Pro Senectute Interlaken

Pro Senectute gedenkt, die Beratungsstelle in Interlaken zu schliessen und die entsprechenden Dienstleistungen für die ältere Bevölkerung nur noch in Thun anzubieten. Der Gemeinderat setzt sich für die Weiterführung der Beratungsstelle Interlaken ein und hat einen entsprechenden Vorstoss der Mitarbeiter Interlaken unterstützt.

Oberländisches Schwingfest 2019 in Interlaken

Der Gemeinderat hat beschlossen, diesen regionalen Anlass mit einer Spende von Fr. 200.– zu unterstützen.

Der ÖREB-Kataster

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z. B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Ziel ist es, bis 2019 ein schweizweites amtliches Informationssystem zu erstellen.
Seit Anfang 2016 können 11 der 18 Themen des ÖREB-Katasters in allen Gemeinden des Kantons Bern eingesehen werden. Für die Einführung der gemeindespezifischen Themen (z. B. Raumplanung, Waldgrenzen usw.) wurde ein etappiertes Vorgehen gewählt. Seit dem 19. Oktober 2018 ist die Gemeinde Niederried öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre sowie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt:
  • Janet und Urs Blümli-Henze, Einbau eines neuen Fensters in die West­fassade, Obere Hegistrasse 9
  • Mark Schmocker und Elfi Amacher Schmocker, Anbau Balkon Südwestseite und Renovation Wohnung West / Obergeschoss, Seemattenweg 15
  • Hirschi Franco, Einbau Garagentor, Schorenstrasse 24

Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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