Aus dem Gemeinderat

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Budget 2018
Das Budget 2018 wurde aufgrund der ab 2016 gültigen neuen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften HRM2 des Kantons Bern erstellt. Da für den Laien – und das sind wohl die meisten unter uns – die Rechnungslegungsvorschriften schwer verständlich sind, seien hier wie bereits zu den Budgets 2016 und 2017 nochmals kurz die wesentlichen Elemente der neuen Budget- bzw. neuen Rechnungspräsentation in Erinnerung gerufen:
Bis und mit Rechnungs- und Budgetjahr 2015 wurde den Stimmbürgerinnen und -bürgern «nur» ein Resultat der Rechnung zur Genehmigung vorgelegt, und zwar das Resultat des Steuerhaushalts. Die Ergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen (in Niederried Wasser, Abwasser, Abfall, Badeplatz, Bootsplatz und Parkplätze) wurden eher informativ zur Kenntnis genommen, da deren Rechnungsergebnisse jeweils über ihr Eigenkapital ausgeglichen wurden und den Steuerhaushalt nicht beeinflussten.
Mit der Einführung der neuen Rechnungslegungsvorschriften sind die Ergebnisse der Budgets und der Jahresrechnungen in drei Stufen darzustellen und durch das kompetente Organ (Gemeindeversammlung) wie folgt zu genehmigen:
  • Gesamthaushalt (allgemeiner Haushalt einschliesslich Ergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen) als Gesamtrechnungsergebnis
  • Ergebnis des Allgemeinen Haushalts (bisheriger Steuerhaushalt, ohne Ergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen)
  • Einzelergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung das Budget 2018 sowie das Investitionsbudget 2018 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2017 verabschiedet. Der Gesamthaushalt 2018 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2052.– ab (Budget 2017 Aufwandüberschuss Fr. 6800.–) Darin weisen der allgemeine Haushalt bzw. Steuerhaushalt einen Aufwandüberschuss von Fr. 1551.–(Budget 2017 Aufwandüberschuss Fr. 1980.–) und die für das Jahr 2018 budgetierten Ergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen einen Ertragsüberschuss von insgesamt Fr. 3602.– (Budget 2017 Aufwandüberschuss insgesamt Fr. 4820.–) aus.
Bei den Spezialfinanzierungen sind Aufwandüberschüsse budgetiert beim Bootsplatz (-Fr. 1300.–), beim Badeplatz (-Fr. 1900.–), beim Abfall (-Fr. 5524.–) sowie bei der Wasserversorgung (-Fr. 3652.–). Die Aufwandüberschüsse sind jeweils durch Eigenkapital der Spezialfinanzierung gedeckt, Gebührenanpassungen sind vorderhand nicht vorgesehen. Ertragsüberschüsse resultieren bei der Abwasserentsorgung (+Fr. 12‘844.–) sowie bei den Parkplätzen (+Fr. 3135.–). Wie bereits beim Budget 2017 darauf hingewiesen, entstehen aufgrund der neuen Abschreibungsbeträge bei der Wasserversorgung höhere Kosten von rund Fr. 18‘000.–, was eine Gebührenerhöhung unumgänglich macht. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Kompetenz die Gebühren bei der Wasserversorgung ab 1.1.2018 wie folgt angepasst: Erhöhung Verbrauchsgebühren von bisher Fr. 1.– um Fr. 0.30 auf neu Fr. 1.30 pro m3 und Erhöhung der Grundgebühren für ¾ Zoll Nennweite von bisher Fr. 170.– um Fr. 60.– auf Fr. 230.– jährlich. Bei den übrigen Nennweiten erhöhen sich die Grundgebühren im gleichen prozentualen Umfang (rund 35,3 %).
Im Allgemeinen Haushalt (Aufwandüberschuss Fr. 1551.–) ergeben sich im Vergleich zum Budget 2017 keine grossen Veränderungen in den einzelnen Funktionen. Der Steuerertrag ist leicht auf höherem Niveau budgetiert, kritische Positionen bilden weiterhin Mehrkosten im Bereich Bildung, Soziales sowie übrige Mehrbelastungen aus dem Finanz- und Lastenausgleich.
Für das Jahr 2018 sind Nettoinvestitionen von Fr. 222‘500.– geplant. Enthalten sind die bereits genehmigten Investitionen im Schutzwald von brutto Fr. 100‘000.– (erwartete Subvention Fr. 90‘000.–) sowie die weitergehende Planung für den Uferweg Richtung Oberried von Fr. 30‘000.–. Neu im Plan aufgenommen sind verschiedene Sanierungen im Gemeindestrassennetz von Fr. 15‘000.–, Anschaffungen Verwaltung von Fr. 18‘500.– (Ersatz Server) und Werkhof von Fr. 15‘000.–. Bei der Wasserversorgung sind für das neue Reservoir Bruttoinvestitionen von Fr. 195’000.– (erwartete Subventionen Fr. 85‘000.–) geplant. Das Kreditbegehren für das neue Reservoir wird den Stimmberechtigten im Frühjahr 2018 an einer ausserordentlichen Versammlung vorgelegt. Die im Jahr 2018 effektiv zur Ausführung gelangenden Projekte richten sich nach der Dringlichkeit und der Finanzierbarkeit der Vorhaben. Die Investitionsplanung hat rein informellen Charakter und muss von der Versammlung nicht genehmigt werden.
Der Finanzplan 2018–2023 ist in Erarbeitung. Die Gemeinde wird nach Vorliegen der neuen Berechnungen orientiert.
Weitere Details zum Budget im Infoblatt, welches vor der Versammlung in die Haushalte verteilt wird.

Baubewilligung

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