Aus dem Gemeinderat

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Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 unter Covid-19
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 unter Anwendung entsprechender Schutzmassnahmen im Schulhaus durchzuführen. Das massgebende Schutzkonzept wird mit dem Infoblatt publiziert. Der Gemeinderat fordert die Stimmberechtigten auf, das Konzept vor der Gemeindeversammlung eingehend zu lesen, um auf die Massnahmen vor Ort vorbereitet zu sein. Die Gemeindeverwaltung steht jederzeit für Fragen zum Schutzkonzept und zum Ablauf der Versammlung zur Verfügung.
Im Bestreben, die Gemeindeversammlung rasch und speditiv durchzuführen, werden die verschiedenen Traktanden nicht detailliert präsentiert. Die Stimmberechtigten haben zu ihrer Orientierung sämtliche Informationen im Info-Blatt, welches jedem Haushalt zugestellt wird. Das bedeutet, dass, wenn keine Fragen zu beantworten sind, direkt zur Abstimmung geschritten wird. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis in dieser ausserordentlichen Lage.
Es versteht sich von selbst, dass die Versammlung nur unter der Voraussetzung wie geplant stattfinden kann, wenn die Vorschriften des Kantons und des BAG im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dies bis zum vorgesehenen Datum zulassen. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste wohl erstmalig in der Geschichte von Niederried eine Urnenabstimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Für Gemeinden wie Niederried, deren Organisationsreglement dieses Vorgehen nicht vorsehen, hat der Regierungsstatthalter in einer Allgemeinverfügung die Voraussetzungen für eine Urnenwahl trotz fehlender Bestimmungen im Gemeindereglement geschaffen. Die Verfügung ist bis zum 31. Januar 2021 befristet. Die entsprechende Verfügung kann im Wortlaut im Anzeiger Interlaken vom 29. Oktober 2020 unter der Rubrik «Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli» eingesehen werden.

Beitrag an das Entwicklungs­konzept Tellspiele 2024

Für eine Projektfinanzierung der Tellspiele 2024 stellt die Regionalkonferenz ein Gesuch an sämtliche angeschlossenen Gemeinden. Das Projekt soll über Beiträge der Regionalentwicklung, der kantonalen Kulturförderung, durch Beiträge von Gemeinden und durch Eigenleistungen finanziert werden. Die Gemeindebeiträge sind Voraussetzung, um durch die kantonale Kulturprojektförderung Beiträge zu erhalten. Der Gemeinderat genehmigt den Antrag der Regionalkonferenz für einen einmaligen freiwilligen Beitrag von Fr. 2.– pro Einwohner bzw. insgesamt Fr. 719.–.

Beitrag an die neue Trefferanzeige
der Gemeinschaftsschiessanlage Bönigen
Die Trefferanzeige der Gemeinschaftsschiessanlage Acheri in Bönigen muss ersetzt werden, die Kosten belaufen sich auf rund Fr. 100’000.–. Die Hälfte dieser Kosten soll durch die vier Schützengesellschaften Bönigen, Iseltwald, Ringgenberg und Niederried finanziert werden, die andere Hälfte durch die angeschlossenen Gemeinden. Der Gemeinderat hat den auf die Gemeinde Niederried entfallenden Anteil von ⅛ bzw. Fr. 6250.– als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung 2020 genehmigt.

Verzicht auf Anlässe

Aufgrund der schwierigen Lage in der Coronapandemie sowie den Vorgaben des Kantons und des BAG betreffend Verhaltens- und Schutzmassnahmen hat der Gemeinderat beschlossen, auf den Gemeinderatsausflug, das Weihnachtsessen mit dem Personal sowie das Offerieren eines Apéros nach der Gemeindeversammlung zu verzichten.

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