Aus dem Gemeinderat

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Jahresrechnung 2020
Zum Verständnis: Mit der Einführung der neuen Rechnungslegungsvorschriften HRM2 im Jahr 2016 ist das Ergebnis der Jahresrechnung in drei Stufen darzustellen:
  • Ergebnis des Gesamthaushalts (allgemeiner Haushalt bzw. ehemals Steuerhaushalt einschliesslich Ergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen).
  • Ergebnis des allgemeinen Haushalts (ehemals Steuerhaushalt ohne Ergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen).
  • Einzelergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. März 2021 die Jahresrechnung 2020, bestehend aus Erfolgsrechnung 2020, Investitionsrechnung 2020 sowie Bilanz auf den 31. Dezember 2020 verabschiedet. Die Erfolgsrechnung 2020 wird den Stimmberechtigten zur Genehmigung beantragt. Der Gesamthaushalt 2020 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 6049.59 ab (Budget 2020 Aufwandüberschuss Fr. 49’063.–). Darin weisen der allgemeine Haushalt bzw. Steuerhaushalt einen Aufwandüberschuss von Fr. 45’954.40 (Budget 2020 Aufwandüberschuss Fr. 53’349.–) und die Ergebnisse der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen einen Ertragsüberschuss von insgesamt Fr. 32’013.79. (Budget 2020 Ertragsüberschuss Fr. 4’286.–) aus. Der Aufwandüberschuss des allgemeinen Haushalts ist um rund Fr. 45’900.– höher als derjenige des Rechnungsjahrs 2019, der Ertragsüberschuss der Spezialfinanzierungen ist um rund Fr. 7900.– höher als 2019.
Die Erfolgsrechnung 2020 ist geprägt von verschiedenen ausserordentlichen Einflüssen und Sondereffekten, welche zu einem grossen Teil einmaligen Charakter haben. Zu Letzteren gehören die Sonderveranlagungen (Grundstück- und Kapitalgewinne) von rund Fr. 93’000.– (budgetiert Fr. 20’000.–)
sowie die Aufwertung der Liegenschaften im Finanzvermögen von rund Fr. 43’000.– infolge höheren amtlichen Werts (Vorgabe aus Rechnungslegungsvorschriften nach HRM2). Im ordentlichen Steuerertrag konnten gegenüber dem Budget 2020 Mehrerträge bei den Steuerteilungen, der Vermögenssteuer, den Quellensteuern und den Liegenschaftssteuern von insgesamt rund Fr. 80’000.– verbucht werden. Bei den ordentlichen Steuererträgen gilt es allerdings zu beachten, dass sich mögliche negative Einflüsse der Corona-Pandemie des Jahres 2020 auf Einkommen und Vermögen erst im Jahr 2021 auswirken (nach definitiven Veranlagungen 2020), aber die Buchführungsvorschriften eine vorsichtige Bewertung des Ertrages 2020 zum Beispiel durch Rückstellungen nicht zulassen.
Aufgrund des hohen positiven Ergebnisses – wie erwähnt mit verschiedenen einmaligen und ausserordentlichen Erträgen – hat der Gemeinderat aufgrund der Empfehlung der Finanzverwaltung beschlossen, die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung seit mehreren Jahren geforderte periodengerechte Abgrenzung des Lastenausgleichs EL und Sozialhilfe vorzunehmen. Der Grund liegt darin, dass bisher für den Lastenverteiler Sozialhilfe die Gemeindeanteile jeweils erst im auf das Rechnungsjahr folgenden Jahr erfolgswirksam erfasst wird. Diese zeitverschobene Verbuchung bei den Gemeinden wirkte sich besonders störend aus bei der Verschiebung von lastenverteilungsberechtigten Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden, da die Gemeinden als Folge daraus jeweils zwei Jahresaufwände in einer Jahresrechnung verbuchen mussten und damit den doppelten Aufwand erfasst haben. Die Umstellung auf die periodengerechte Abgrenzung muss in einem Rechnungsjahr vorgenommen werden und die einmalig anfallende Doppelbelastung ist als ordentlicher Aufwand/Ertrag zu verbuchen. Diese Doppelbelastung entspricht für die Gemeinde Niederried einem Betrag von rund Fr. 276’000.–, welcher 2020 verbucht wurde und zum eingangs erwähnten Aufwandüberschuss im allgemeinen Haushalt von Fr. 45’954.40 führt.
Die einzelnen Spezialfinanzierungen mit einem Gesamtertrag von total Fr. 39’904.81 schliessen ausser der Abfallentsorgung positiv ab: die Wasserversorgung mit ­Fr. 4915.14 (budgetierter Aufwandüberschuss Fr. 4326.–), die Abwasserentsorgung mit ­Fr. 38’796.54 (budgetierter Ertragsüberschuss Fr. 11’512.–) und die Bootsplätze mit ­Fr. 2115.85 (budgetierter Ertragsüberschuss ­Fr. 200.–). Die Abfallentsorgung ergibt einen Aufwandüberschuss von Fr. 5922.73 (budgetierter Aufwandüberschuss Fr. 3100.–).
In der Investitionsrechnung 2020 wurden Ausgaben im Forst von rund Fr. 14’900.– (Objektschutzwaldkredit) getätigt, welche durch Kantonsbeiträge vollständig gedeckt wurden. Im Bereich Wasserversorgung wurden für das neue Reservoir rund ­Fr. 961’900.– investiert, wobei Fr. 517’000.– an Kantonsbeiträgen und rund Fr. 358’000.– an Beiträgen von der Patenschaft Berggemeinden vereinnahmt werden konnten. Weiter wurden Investitionen in die Sanierung der Forststrasse mit Fr. 61’900.– (in 2020 erhaltene Subventionen Fr. 21’000.–) sowie in die Überarbeitung des neuen Baureglements über rund Fr. 7200.– getätigt.
Weitere Details zur Jahresrechnung 2020 werden zu gegebener Zeit in einem Info-Blatt publiziert.

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