Aus der Besonderen Verwaltung

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Personal

Werkhofleiter
Aufgrund der anhaltend schwierigen Personalsituation im Werkhof haben sich beim Leiter Werkhof Thomas Wegmüller 150 Überstunden angesammelt. Die Besondere Verwaltung hat beschlossen, diese Überstunden dem verdienstvollen Mitarbeiter auszuzahlen.
Der Kanton hat bereits im Dezember 2025 im Rahmen der Lohnmassnahmen 2026 angekündigt, das bestehende Gehaltssystem auf den 1. Juli 2026 anzupassen. Hauptpunkte davon sind:
  • Wegfall der Einstiegsstufen ab 1. Januar 2026
  • Schnellere Lohnentwicklung zu Beginn der Laufbahn
  • Neues Zielband für die Lohnentwicklung
  • Überführung in das neue System
  • ohne Einbussen
  • Umsetzung der Neuerungen in 2 Etappen
  • Am 1. Januar 2026 werden die Mitarbeitenden in den Einstiegsstufen auf das Grundgehalt angehoben. Zusätzlich erfolgt für alle Mitarbeitenden der Gehaltsaufstieg aufgrund der Resultate der Mitarbeitendenbeurteilung.
  • Per 1. Juli 2026 werden alle Mitarbeitenden in die neuen Gehaltsstufen überführt. Der besondere Verwalter stimmt der Überführung vom bisherigen Gehaltssystem (80 Stufen degressiv) ins neue Gehaltssystem (75 Stufen degressiv)
  • per 1. Juli 2026 zu und nimmt von den geringfügigen Folgekosten Kenntnis.
Gemeindeschreiber/-in
Auf die Stellenausschreibung für die Stelle des/der Gemeindeschreibers/-in sind vier Bewerbungen eingegangen. Ein Bewerber konnte für das Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Die am Vorstellungsgespräch genannte Gehaltsvorstellung unterscheidet sich leider von dem für die Stelle kalkulierten Maximalbudget so deutlich, dass ein für beide Seiten angemessener Konsens nicht möglich war.
Noch in derselben Woche wurde die Finances Publiques AG für eine Überbrückung der Aufgaben als Gemeindeschreiber/-in ab 1. Juni 2026 angefragt, da die jetzige Stelleninhaberin ihren letzten Arbeitstag bei der Gemischten Gemeinde Oberried am 10. Juni 2026 bestritt.
Die Arbeitseinsätze werden nun abwechselnd durch Martin Frey und Erhard Germann der Finances Publiques AG absolviert.

Standortmarketing Haslital Brienz
Die Weiterführung des Vertrages betreffend Fachstelle Standortmarketing & Regionalentwicklung Haslital Brienz zwischen der Sitzgemeinde Meiringen und den Gemeinden Brienz, Brienz­wiler, Guttannen, Hasliberg, Hofstetten, Innertkirchen, Oberried, Schattenhalb und Schwanden und die Erhöhung der Gemeindebeiträge ab 2027 auf neu Fr. 75’000.– pro Jahr (alt Fr. 60’000.–, Beiträge pro Gemeinde nach Einwohnerzahl) stand in der Besonderen Verwaltung zur Debatte.
Der besondere Verwalter genehmigt die Weiterführung des Vertrages betreffend Fachstelle Standortmarketing & Regionalentwicklung Haslital Brienz zwischen der Sitzgemeinde Meiringen und den weiteren Gemeinden und genehmigt die Erhöhung der Gemeindebeiträge ab 2027 auf neu Fr. 75’000.– pro Jahr (alt Fr. 60’000.–, Beiträge pro Gemeinde nach Einwohnerzahl), ausmachend für die Gemischte Gemeinde Oberried 2648 Franken ab 2027.

Risikoanalyse Naturgefahren in Auftrag gegeben
Seit Anfang Jahr liegt für die Gemeinde Oberried die revidierte Naturgefahrenkarte vor. Die neue Gefahrenkarte zeigt flächig erhebliche und mittlere Gefährdungen (rote und blaue Gefahrenstufen) im Siedlungsgebiet. An einigen Stellen kam es zu deutlichen Verschärfungen gegenüber der bisherigen Gefahrenkarte.
Für die Gemeinde Oberried am Brienzersee führt diese revidierte Gefahrenkarte zu grossen Herausforderungen in der Kommunikation, dem Naturgefahrenmanagement und in der raumplanerischen Umsetzung. Der Handlungsbedarf wird seitens der Gemeindebehörde und der Schwellenkorporationen als gross und sehr dringend beurteilt. So rasch als möglich sollen Massnahmen geprüft werden, welche die Gefährdungen reduzieren.
Die kantonalen Behörden, das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) und das Tiefbauamt des Kantons Bern (OIK) haben der Gemeinde an einer Sitzung die nächsten Schritte erläutert. Als erster Schritt ist eine Priorisierung der zu bearbeitenden Gefahrenstellen aufgrund der vorhandenen Personenrisiken nötig. Dazu muss ermittelt werden, von welchen Prozessquellen und Gefahrenprozessen welche Personenrisiken ausgehen.
Die Umsetzungsstrategie beschreibt Folgendes: Die Gemeinden sind verantwortlich dafür, dass Personen in Gebäuden des Siedlungsgebietes und auf Gemeindestrassen sicher sind. Dafür ist ein maximal zulässiges Todesfallrisiko (Schutzziel) definiert. Die Umsetzungsstrategie gibt dazu vor, dass das Schutzziel für Personen erreicht werden muss und daher nicht verhandelbar ist. Als erster Schritt ist somit eine Analyse der Personenrisiken nötig.
Eine detaillierte Berechnung der Personenrisiken gemäss den Vorgaben des Bundes ist aufwendig. Die Daten zum Schadenpotenzial (Gebäude, Gemeindestrassen) müssen aufbereitet werden. Danach müssen diese Daten mit den Intensitätskarten verschnitten werden. Weiter muss festgelegt werden, wie die Risiken aus den unterschiedlichen Gefahrenprozessen und Gefahrenquellen zusammengefasst betrachtet werden.
Parallel zu diesen Arbeiten kann der nächste Schritt gestartet werden: In einem Risikodialog mit allen betroffenen Akteuren werden die zu erreichenden Schutzziele für Sachwerte gemeinsam festgelegt. Dazu ist eine Begleitgruppe nötig, in der alle Akteure und Bevölkerungsgruppen (z. B. auch nicht direkt durch Naturgefahren Betroffene) vertreten sind.

Zielsetzung
Für die Gemischte Gemeinde Oberried am Brienzersee wird eine Priorisierung des Handlungsbedarfs erstellt. Die Methodik lehnt sich an die Umsetzungsstrategie des Kantons an. Aufgrund der hohen Aufwände für die detaillierte Berechnung der Personenrisiken wurde ein vereinfachtes Vorgehen definiert. Die Priorisierung der Gefahrenstellen muss für die Gemeinde somit folgende Ziele erreichen:

  • Es wird eine Priorisierung des Handlungsbedarfs aufgrund von Personen­risiken erstellt. Als Endprodukt besteht eine Liste über alle Prozessquellen mit Handlungsbedarf.
  • Wo Personenrisiken vorhanden sein können, werden sie gutachtlich eingeschätzt. Dazu wird ein nachvollziehbarer Kriterienkatalog erarbeitet und mit den Fachstellen diskutiert.
  • Es ist festgelegt, wie die Risiken aus den unterschiedlichen Gefahrenprozessen und Gefahrenquellen zusammengefasst betrachtet werden.
  • Der Handlungsbedarf ist pro Gefahrenquelle (Sturz-, Rutsch-, Lawinen- oder Wasser-Gefahrenquelle) gutachtlich formuliert. Die Resultate sind plausibilisiert mit den jeweiligen Prozess-Fachleuten.
  • Die Resultate sind mit den zuständigen Fachstellen (AWN, OIK) fachlich besprochen und mit den Gemeindebehörden diskutiert.
  • Die Abklärungen sind in einem Fachbericht dokumentiert. Die Resultate sind übersichtlich dargestellt, sodass sie als Entscheidungsgrundlagen für weitere Schritte dienen.
Die Besondere Verwaltung hat die Arbeitsvergabe an die geo7 AG erteilt und für rund 18’000 Franken einen Nachkredit beschlossen. Die Arbeiten starten im August 2026.

Nachkredit «Neues Schulhaus»
Im Rahmen der ordentlichen Feuerschau beim «Neuen Schulhaus» wurden diverse kleinere Mängel festgestellt. Diese wurden durch beauftragte Unternehmen nunmehr umgehend behoben, betroffen waren Fluchtwege, Sanierung Blitzschutz, neuer Unterstand Eingang Nord für Spielgeräte und Diverses. Der besondere Verwalter sprach hierzu einen Nachkredit für die nichtbudgetierten Aufwände von 8000 Franken.

Grundsatzentscheid regionale ­Naturgefahrenkommission
Auf Initiative der Einwohnergemeinde Brienz haben sich die Gemeinden Brienz, Brienz­wiler, Hofstetten, Oberried und Schwanden zu einem Austausch zur Gründung einer Naturgefahrenkommission getroffen. Für die Gemischte Gemeinde Oberried am Brienzersee war dieses Thema von ausserordentlicher Interesse, da die Kommission für ausserordentliche Lagen per Ende 2026 nicht mehr mit der nötigen Anzahl Mitglieder bestückt und beschlussfähig ist. Die zu schaffende regionale Kommission soll insbesondere die möglichen Naturgefahren über das ganze Jahr beobachten. Die Besondere Verwaltung kann die Schaffung der neuen regionalen Kommission nur begrüssen und sprach einen Kostenbeitrag zuhanden des Budgets 2027 von 9500 Franken. Der Betrag wurde in dieser Höhe festgelegt, um allenfalls die Kosten aufzufangen, sollte eine der regionalen Gemeinden sich der neuen regionalen Kommission nicht anschliessen.

Stationierung Kampfjet F-35A – Kostenteiler für juristische und akustische Abklärung
Die Besondere Verwaltung beteiligt sich solidarisch am vorgeschlagenen Kostenteiler für die juristische und akustische Abklärung in diesem Geschäft und sprach vorerst einen Beitrag von 1941 Franken.

Baupolizeiverfahren
Anonyme Anzeigen und auch namentliche Anzeiger, welche als Partei agieren möchten, führten dazu, dass die Besondere Verwaltung zehn Baupolizeiverfahren eröffnet hat, wo vorerst das rechtliche Gehör gewährt oder ein nachträgliches Baugesuch einverlangt wird. Die weiteren Verfügungsschritte gemäss der kant. Baugesetzgebung werden folgen, dort wo nötig.

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