Aus dem Gemeinderat

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GEP Generelle Entwässerungsplanung Verabschiedung zur Vorprüfung durch Amt für Gemeinden und Raumordnung
Die Planungsarbeiten GEP, Generelle Entwässerungsplanung, ist soweit fertig und kann beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Vorprüfung eingereicht werden.
Der Gemeinderat verabschiedete diese sehr umfassende Dokumentation zuhanden dieser Vorprüfung.

Eidgenössische Volksabstimmung vom 10. Februar 2019

Für die eidgenössische Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 werden folgende Personen in den Stimmausschuss aufgeboten:
  • Bögli Beatrice, Panoramastrasse 19
  • Thomann Peter, Louwena 1
Finanzplanung 2019–2023
Der Finanzplan beinhaltet fünf Planjahre und wurde aufgrund der Vorjahreszahlen sowie den neuen Erkenntnissen (definitive Zahlen) aus der Jahresrechnung 2017 überarbeitet.
Die Steuern werden ab 2019 mit einer Steuereinheit von 1.94 berechnet.
Die Finanzplanung gibt einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushalts der nächsten 5 Jahre. Er ist unverbindlich und dient zur mittelfristigen Umsetzung von Zielen und als Arbeitsinstrument.

Ergebnis der Tragbarkeit

Der Finanzplan weist in den Planjahren 2019 bis 2023 grundsätzlich ausgeglichene oder positive Rechnungsergebnisse auf. Darin sind die Investitionen gemäss Investitionsplan enthalten. Die Finanzplanung zeigt, dass die vorgesehenen Investitionen tragbar sind. Der vorliegende Finanzplan ist ab dem Planungsjahr 2019 mit einer Steueranlage von 1.94 Einheiten berechnet worden.
Im Ergebnis der Finanzplanung ist folgendes zu beachten: Die Investitionsfolgekosten beinhalten nur die kalkulierten Zinsen. Die kalkulierten Abschreibungen sind bereits im Ergebnis der Erfolgsrechnung enthalten. Wir konnten das aus programmtechnischer Sicht nicht separat ausweisen.

Hauptrechnung

Der Finanzplan bis ins Jahr 2023 ist tragbar. Das ausgewiesene Eigenkapital per 1.1.2018 von rund Fr. 1’363’110.– (inkl. finanzpolitische Reserven und Neubewertungsreserve) entwickelt sich in den Planjahren positiv und beträgt per 31.12.2023 voraussichtlich rund Fr. 1’573’673.–.

SF Wasserrechnung

Die Rechnung der Wasserversorgung schliesst in allen Planjahren mit einem Ertragsüberschuss ab. Das Eigenkapital SF Wasserversorgung wird folglich um die geplanten Ertragsüberschüsse ansteigen und im Jahr 2023 Fr. 636’675.– betragen.
Durch die geplanten Anschlussgebühren aus dem «Florens Resort» wird das Kapital Abwasserentsorgung Werterhalt stark zunehmen. Das Kapital Werterhalt steigt gemäss Finanzplan bis ins Jahr 2023 von Fr. 285’777.– (Stand 1.1.2018) auf Fr. 818’648.–. Dadurch kann ebenfalls die Jahresrechnung mit den Einlagen in den Werterhalt entlastet werden.

SF Abwasserentsorgung

Die Rechnung der Abwasserentsorgung schliesst in den Planjahren stets mit einem Aufwandüberschuss ab. Das Eigenkapitial SF Abwasserentsorgung wird somit in den nächsten Jahren abnehmen. Von Fr. 1’107’113.– (Stand 1.1.2018) bis auf Fr. 933’333.– im Jahr 2023. Da die Mehreinnahmen bei den Benützungsgebühren aus dem «Florens Resort» nur sehr vorsichtig miteinbezogen wurden, bleibt abzuwarten wie sich das Rechnungsergebnis in Zukunft verändern wird
Mit den Anschlussgebühren aus dem «Florens Resort» wird der Werterhalt stark zunehmen. Dadurch kann die Jahresrechnung mit den Einlagen in den Werterhalt entlastet werden.

SF Abfallentsorgung

Die Rechnung der Abfallentsorgung schliesst in den Planjahren mit Einnahmenüberschüssen ab. Das Eigenkapital nimmt von Fr. 165’743.– auf rund Fr. 186’943.– zu.
Keine Gebührenerhöhung vorgesehen. Investitionen sind tragbar.

SF Parkplätze

Die Rechnung der SF Parkplätze schliesst in den Planjahren mit Einnahmenüberschüssen ab. Das Eigenkapital nimmt von Fr. 169’440 auf rund Fr. 281’790 zu. Die Investitionen sind tragbar.

SF Burgergut und SF Burgerforst

Die Rechnung des Burgerguts schliesst in den Planjahren stets mit einem Ertragsüberschuss ab. Da die Rechnung des Burgerforsts allerdings gleichzeitig mit einem Aufwandüberschuss abchliesst, verändert sich das Eigenkapital in der Planperiode nur unwesentlich.
Die Forstrechnung bleibt aber in Bezug auf die Waldpflege und Nutzung als Unsicherheitsfaktor. Je nach Intensität der Waldpflege kann sich bei der Forstrechnung sehr schnell ein grösseres Defizit ergeben und somit das Eigenkapital belasten.
  1. Prognose der laufenden Rechnung 2018
    Der Jahresabschluss 2018 ist im vorliegenden Finanzplan nicht berücksichtigt. Die Jahresrechnung sollte jedoch gestützt auf das genehmigte Budget 2018 ausgeglichen bzw. positiv abschliessen.
  2. Investitionsprogramm
    Das im November vom Gemeinderat genehmigte Investitionsprogramm bildet die Grundlage der Investi­tionsrechnung.
  3. Kommentar zu den Finanzkenn­zahlen
    1. Selbstfinanzierungsgrad
      Der Selbstfinanzierungsgrad gibt eine Antwort auf die Frage, wie weit die Investitionen finanziell verkraftet werden können. Jeder Selbstfinanzierungsgrad unter 100% führt zu einer Neuverschuldung. In der Planungsperiode liegt der Grad in den Jahren 2019 bis 2023 durchschnittlich über 100%. Das heisst, die Gemeinde Oberried kann die vorgesehenen Investitionen aus eigenen Mitteln tragen. Der Durchschnitt der Planungsperiode liegt bei ca. 270.56%. Der Selbstfinanzierungsgrad sollte auf längere Sicht immer mindestens zwischen 80 und 100% betragen. Liegt er tiefer, sind ständige Neuverschuldungen zu tragen, die früher oder später zu finanziellen Engpässen führen.
    2. Selbstfinanzierungsanteil
      Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkei der Gemeinde. Je höher der Selbstfinanzierungsanteil, desto grösser ist der Spielraum für die Finanzierung von neuen Investitionen bzw. deren Folgekosten. Der Durchschnittswert beträgt 19.05% und kann als gut bezeichnet werden. Falls der Selbstfinanzierungsanteil negativ ist, können die vorgenommenen Abschreibungen nicht mehr finanziert werden. Das bedeutet, dass die Ergebnisse nicht mehr tragbar sind. Ein Wert zwischen 6 und 15% wird als genügend bezeichnet.
    3. Zinsbelastungsanteil
      Der Zinsbelastungsanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag (Gesamtertrag der laufenden Rechnung abzüglich Kontengruppen 37 und 39) durch die Nettozinsen belastet wird. Je höher die Verschuldung, desto höher ist in aller Regel der Zinsbelastungsanteil und umgekehrt. Bei Gemeinden mit einem hohen Anteil an zinslosen Darlehen (IH-Darlehen) wird dieser Zusammenhang abgeschwächt.Mit dem Durchschnittswert in der Prognoseperiode von -0.14% liegen wir dank dem hohen Anteil an IH-Darlehen recht gut. Diese Zahl ist auch ein Indiz für die vorsichtige Investitionspolitik im Finanzplan 2019–2023. Die kritische Grenze beim Zinsbelastungsanteil liegt im Bereich von plus 5% bis 6%.
    4. Kapitaldienstanteil
      Der Kapitaldienstanteil gibt Auskunft, wie stark der Finanzertrag durch den Kapitaldienst (Nettozinsaufwand und Abschreibungen) belastet wird. Bei Gemeinden mit einem beträchtlichen Anteil an zinslosen IH-Darlehen ist der Zinsbelastungsanteil im Verhältnis zum Kapitaldienst sehr tief!
      In unserer Gemeinde liegt der Wert in der Prognoseperiode im Durchschnitt 4.71%. Die Investitionspolitik ist richtig und entspricht den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Oberried.
      Die kritische Grenze beim Kapitaldienstanteil liegt bei 18–20%. Ein Wert zwischen 3 und 10% gilt als mittlere Belastung. Ein Wert unter 3% als tiefe Belastung.
    5. Bruttoverschuldungsanteil (Bruttoverschuldung in Prozent des Finanzertrages)
      Die Bruttoschulden (inkl. Sonderrechnungen) werden in Prozent des Finanzertrages dargestellt. Damit wird die Verschuldungssituation ersichtlich. Die Verschuldung wird als kritisch eingestuft, wenn die Schwelle von 200% überschritten wird.
      Ein Bruttoverschuldungsanteil bis 50% wird als sehr gut, 50 bis 100% als gut, 100 bis 150% als mittel, 150 bis 200% als schlecht und über 205% als kritisch eingestuft.
      Die Gemeinde Oberried weist einen Mittelwert von 33.36% auf. Investitionsanteil (Bruttoinvestitionen in Prozent der konsolidierten Ausgaben)
      Die Bruttoinvestitionen werden in Prozent der konsolidierten Ausgaben dargestellt. Damit wird ersichtlich, wie hoch der Anteil der Bruttoinvestitionen an den konsolidierten Ausgaben ist. Die Kennzahl zeigt die Aktivität im Bereich der Investitionen und/oder die Zunahme der Nettoverschuldung, sie sagt jedoch alleine nichts über die finanzielle Situation der Gemeinde aus. Wie der Selbstfinanzierungsgrad kann auch diese Kennzahl von Jahr zu Jahr sehr stark schwanken, eine Beurteilung über mehrere Jahre ist deshalb wichtig und sinnvoll zusammen mit dem Selbstfinanzierungsanteil.
      Ein Investitionsanteil bis 10% zeigt eine schwache, 10 bis 20% eine mittlere, 20 bis 30% eine starke und über 30% eine sehr starke Investitionstätigkeit.
      Die Gemeinde Oberried weist mit 10.9% eine schwache bis mittlere Investitionstätigkeit aus.

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