Aus dem Gemeinderat

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Ordentliche Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2017
Von den 358 stimmberechtigten Oberrieder und Oberriederinnen konnte der Gemeindepräsident 22 Personen zur Gemeindeversammlung begrüssen. Der Präsident führte durch die Versammlung, in welcher folgende Beschlüsse gefasst worden sind:

Protokoll vom 3. Dezember 2016
Von der Protokollgenehmigung wird Kenntnis genommen.

Jahresrechnung 2016 mit positivem Abschluss
Die Jahresrechnung 2016 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt.
Die Gemeindeversammlung hat von den Nachkrediten von total Fr. 402‘282.10, davon gebundene Kredite von Fr. 2894‘831.30 und in Kompetenz Gemeinderat Fr. 117‘450.80 Kenntnis genommen, und die Gemeinderechnung 2016 wurde mit folgenden Ergebnissen vollumfänglich genehmigt:
Erfolgsrechnung: Aufwand Gesamthaushalt Fr. 2‘742‘753.34
Ertrag Gesamthaushalt: Fr. 2‘871‘083.25
Ertragsüberschuss: Fr. 128‘329.91
davon Aufwand Allgemeiner Haushalt: Fr. 2‘103‘747.83
Ertrag Allgemeiner Haushalt: Fr. 2‘309‘385.44
Ertragsüberschuss: Fr. 205‘637.61
Aufwand Wasserversorgung: Fr. 260‘156.18
Ertrag Wasserversorgung: Fr. 217‘861.85
Aufwandüberschuss: Fr. 42‘294.33
Aufwand Abwasserentsorgung: Fr. 231‘953.95
Ertrag Abwasserentsorgung: Fr. 169‘643.35
Aufwandüberschuss:Fr. 62‘310.60
Aufwand Abfallentsorgung: Fr. 76‘964.64
Ertrag Abfallentsorgung: Fr. 87‘074.66
Ertragsüberschuss: Fr. 10‘110.02
Aufwand Parkplatzbewirtschaftung: Fr. 10‘619.12
Ertrag Parkplatzbewirtschaftung: Fr. 39‘101.35
Ertragsüberschuss: Fr. 28‘482.23
Aufwand Burgerverwaltung / Forst: Fr. 59‘311.62
Ertrag Burgerverwaltung / Forst: Fr. 48‘016.60
Aufwandüberschuss: Fr. 11‘295.02
Investitionsrechnung: Ausgaben Fr. 374‘359.30
Einnahmen: Fr. 29‘881.45

Altes Schulhaus Ebligen, Parz. 1196 / Miteinbezug UG und Platz-Umschwung zum Verkauf

Am 4. Dezember 2014 beschloss die Gemeindeversammlung, dass das alte Schulhaus in Ebligen, mit Ausnah-
me vom Untergeschoss, zu verkaufen sei.
Daraufhin wurde der Verkauf publik gemacht und man stand mit einem Interessenten in engem Verhandlungskontakt. Kurz bevor man im Herbst 2016 zum Verkauf schreiten konnte, verstarb dieser unerwartet, was zum Abbruch der Verkaufsverhandlungen führte.
Während der vergangenen Zeit änderte sich inzwischen auch der Sachverhalt, denn die Swisscom und die Feuerwehr lagerten ihre technischen Einrichtungen vom Untergeschoss aus. Folglich kann nun die ganze Liegenschaft inklusive Umschwung und Vorplatz zum Verkauf angeboten werden.
Was nicht zum Verkauf gehört, ist die Turbinenanlage. Bei einem Verkauf ist diese zugunsten der Gemischten Gemeinde grundbuchamtlich sicherzustellen. Ebenfalls ist der Containerstandort, welcher voraussichtlich an die Westseite der Liegenschaft verschoben wird, grundbuchamtlich einzutragen.

GemInfo Schulhaus Ebligen web
GemInfo Plan web

Die Versammlung beschloss, dass dem Gemeinderat die Kompetenz zur Veräusserung der ganzen Liegenschaft inklusive Umschwung und Vorplatz (Altes Schulhaus Ebligen) zu erteilen sei.
Die Räumlichkeiten der Turbinenanlage und der Containerstandort müssen der Öffentlichkeit auch nach der Veräusserung auf unbestimmte Zeit frei zur Verfügung stehen, und die Turbinenanlage bleibt im Eigentum der Gemischten Gemeinde Oberried.

Derflistrasse / Genehmigung Verpflichtungskredit

Am 10. Dezember 1999 beschlossen die Stimmberechtigten, dass das Baugebiet «Gässli – Dorni» zu erschliessen sei und entsprechend stimmten sie dem Kredit zu.
Seit der Realisierung der Erschliessung liegen nun etliche Jahre zurück, und die Zeit hat deutliche Abnutzungsspuren an der Strasse hinterlassen.
Wie vielen von Ihnen noch bekannt sein mag, wurde damals aus Kostengründen auf das Einbringen eines Oberflächenfeinbelags verzichtet.
In erster Linie geht es heute darum, einen Feinbelag (gelb gefärbt) einzubringen, damit die Unterschicht geschützt und Belagsreparaturen behoben werden können.

GemInfo Plan Oberried web

Die Versammlung stimmte den Belagsarbeiten an der Derflistrasse inklusive Parkplatz neben der Derflistrasse zu und genehmigte den Verpflichtungskredit von Fr. 55‘000.–.

Mehrwertabgabe (MWAR) / Reglementsgenehmigung

Durch die Teilrevision des bernischen Baugesetzes werden die Gemeinden verpflichtet, ein Reglement zu schaffen, damit sie zur Mehrwertabschöpfung berechtigt sind.
Eine Mehrwertabschöpfung erfolgt zum Beispiel dann, wenn ein Mehrwert anfällt (Landumzonungen mit einer besseren Nutzungsmöglichkeit).
Die Versammlung stimmte der Reglementsgenehmigung zu.

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