Aus dem Gemeinderat

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Burgerversammlung 12. Oktober 2017
Neuwahlen Legislatur 2018–2021 / Einreichungsfrist Wahlvorschläge
Mit Ablauf des Jahres 2017 stehen die Gesamterneuerungswahlen bei den Burgern (Präsident Burgerversammlung und Allmendkommission [in einer Person] und die Mitglieder der Allmendkommission) auf dem Programm.
Die Allmendkommission beschloss, dass der Termin dieser Gesamterneuerungswahlen auf Donnerstag, 12. Oktober 2017, anzusetzen sei. Interessierte Burgerinnen und Burger melden ihre Kandidatur mittels speziellem Formular, welches bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.oberried.ch «Aktuelles» ausgedruckt werden kann.
Wahlvorschläge waren auf dem offiziellen Formular bis 12. September 2017 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Gemeinderat

Gesamterneuerungswahlen Legislatur 2018–2021 / Einreichung Wahlvorschläge
Auch beim Gemeinderat neigt sich die aktuelle Legislatur auf Jahresende dem Ende zu, und am 7. Dezember 2017 finden anlässlich der Gemeindeversammlung die Gesamterneuerungwahlen des Präsidenten (Präsident Gemeindeversammlung und Gemeinderat [in einer Person]) statt.
Die Wahlanordnung wurde ordentlich publiziert und alle stimmberechtigten Bürger/innen können ihre Kandidatur mittels speziellem Formular, welches bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.oberried.ch «Aktuelles» ausgedruckt werden kann, bis spätestens am 7. November 2017 bei der Gemeindeverwaltung einreichen.

Belagsarbeiten an der Derflistrasse / Auftragserteilung

Nach der Zustimmung der Gemeindeversammlung zum Verpflichtungskredit konnte der Gemeinderat die Auftragserteilung zugunsten der Firma Gerber + Troxler Bau AG in Bönigen vornehmen.

Textil- und Schuhsammlungen 2018

Der Koordinationsstelle für Textilsammlungen in der Schweiz in Spiez wurde für das Jahr 2018 wiederum die Bewilligung zum Sammeln von Textilien und Schuhen erteilt.

Defibrillator / Gemeindebeitrag

Die Genossenschaft Dorfladen beabsichtigt, zugunsten der Öffentlichkeit einen Defibrillator anzuschaffen und diesen beim Bahnhof zu installieren. Der Gemeinderat unterstützt dieses Vorhaben mit einem finanziellen Beitrag von Fr. 1000.–.

Alter Impfplatz Oberried / Parkverbot / Richterliches Verbot auf Parz. Nr. 732 (Hauptstrasse / Lauigraben)

Bekanntlich wurden bis anhin auf dem Alten Impfplatz entlang der Hauptstrasse (Nähe Lauigraben) Fahrzeuge abgestellt und parkiert, und durch die kantonale Oberaufsicht wurde bemängelt, dass diese Parkplätze aus strassenbaupolizeilicher Sicht nicht mehr benutzt werden dürfen, da die Auflagen der erforderlichen Sichtfelder und eines parallel verlaufenden Bauverbotsstreifens von 5.00 m Breite nicht gegeben und auch nicht realisierbar sind.
Aus diesem Grund beantragte die Allmendkommission, dass über besagtes Grundstück ein richterliches Verbot inkl. Parkierungsverbot zu erlassen sei. Diesem Antrag stimmte das Regionalgericht Oberland in Thun mit Datum vom 5. September 2017 zu.
Wir bitten daher die Bevölkerung, von diesem richterlichen Verbot Kenntnis zu nehmen und das Parkieren zu unterlassen. Ein Nichtbeachten dieses Verbotes wird mit Busse geahndet.

Baubewilligungen

  • Griffith-Amacher Heidi, Bahnhofsträssli 8, 3854 Oberried. Bauvorhaben: Umbau bestehendes Wohnhaus, Untergasse 9, 3854 Oberried
  • Immobilie Loyd Swiss GmbH, p. Adr. Ulrike Brammann-Singh, Zürcherstrasse 20, 8952 Schlieren. Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung Hotel-Restaurant Hirschen in Ebligen 7, 3855 Brienz (Bauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli)
  • Ruef Rolf, Panoramastrasse 19, 3854 Oberried. Bauvorhaben: Teilabbruch Garten, und Umgebungsmauer, Neubau Doppelgarage, Panoramastrasse 19a, 3854 Oberried
  • Grossmann Adolf, Hauptstrasse 64, 3854 Oberried. Bauvorhaben: Anbau Abstellraum an bestehenden Garagebetrieb, Hauptstrasse 64a, 3854 Oberried

Standortmarketing Haslital–Brienz / Zustimmung Vertragsverlängerung
Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung der Vertragsdauer zugunsten vom Standortmarketing & Regionalentwicklung Region Haslital Brienz zu.

Ausserordentliche Gemeindeversammlung

Donnerstag, 7. Sept. 2017, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Oberried
Von den 363 stimmberechtigten Oberriedern und Oberriederinnen konnte der Gemeindepräsident 20 Personen zur Gemeindeversammlung begrüssen.
Der Präsident führte durch die Versammlung, in welcher folgende Beschlüsse gefasst worden sind.

Genehmigung Verpflichtungskredit Variantenstudie ARA Oberried

Allgemeines:
Der Hauptanteil des Abwassers der Gemeinde Oberried wird heute in einer Tropfkörperanlage in der ARA Oberried gereinigt und danach in den Brienzersee eingeleitet.
Die seit 1989 in Betrieb stehende Abwasserreinigungsanlage wurde damals für effektive 1300 EW (Einwohnerwerte) ausgelegt und erstellt. Heute wird sie mit rund 500 EW belastet. Die Leistungen entsprechen den 1989 geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Seit der Erstellung der Kläranlage vor bald 30 Jahren wurden die Anforderungen an die Leistung und die Betriebssicherheit einer Kläranlage verschärft.
Mit Schreiben vom 17. März 2017 erteilte das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern eine letzte Einleitungsbewilligung, befristet bis 30. April 2027.
Dieser Einleitungsbewilligung kann entnommen werden, dass gestützt auf die eidgenössische Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 folgende zusätzlichen Leistungen zu erbringen sind:
  • Gewährleistung eines unterbruchfreien Betriebs der Anlage
  • Im Falle einer Belastung von mehr als 1000 EW (Stichwort Ferienressort) verschärfte Anforderungen an die Reinigungsleistung (Nitrifikation).

Da die ARA Oberried nur über eine Behandlungsstrasse verfügt, können die Vorgaben nach einem unterbruchsfreien Betrieb nicht eingehalten werden. Bei einer Störung müsste das ungeklärte Abwasser in den See geleitet werden, was in keinem Fall bewilligt oder toleriert würde.
Zusätzlich ist mit einer Untersuchung des Betons aufzuzeigen, ob dieser noch dicht ist, sodass kein Abwasser ins Grundwasser eindringen kann.
Damit für die Zukunft (bis zum Ablauf der Einleitungsbewilligung) über mögliche Varianten eines Weiterbestandes der ARA Oberried oder eines allfälligen Anschlusses an die ARA Brienz oder ARA Interlaken befunden werden kann, beantragt der Gemeinderat, dass ein Fachbüro mit der Erarbeitung verschiedener Varianten zu beauftragen sei.
Damit kann sichergestellt werden, dass die Abwasserentsorgung der Gemeinde langfristig und wirtschaftlich gelöst ist.
Die Variantenstudie wird vom Kanton Bern mit Beiträgen aus dem Abwasserfonds unterstützt.
Die Gemeindeversammlung beschloss dafür einen Verpflichtungskredit von Fr. 50‘000.–.

Hausschwamm: Genehmigung Verpflichtungskredit Sanierung Ryswäldli-Hütte

Bei einem Waldgang machte die Forstequipe im Herbst 2016 die Feststellung, dass sich in der ganzen Ryswäldli-Hütte ein Schwamm-ähnliches Gebilde auf dem Holz ausgebreitet hat. Daraufhin wurden Fachleute beigezogen, welche von diesem Pilzgewächs Proben entnommen haben.
Diese Proben wurden ausgewertet mit dem Befund, dass es sich um den Echten Hausschwamm handeln würde, welchen es dringlich zu sanieren gilt.
Wegen seiner Lebensweise gilt der Echte Hausschwamm als der gefährlichste der holzzerstörenden Pilze, die in Gebäuden auftreten.
Die Ryswäldli-Hütte ist die einzige Hütte auf dem Wanderweg Oberried – Blasenhubel–Augstmatthorn, welche öffentlich zugänglich ist und den Wanderern Schutz und Nachtlager bietet. Ebenfalls wird die Hütte jährlich regelmässig durch das Forst- und Werkpersonal der Gemeinde genutzt, dann, wenn die Wanderwege unterhalten und ausgemäht werden.
Die Hütte dient während der Wildheuerwoche dazu, dass die freiwillig im Einsatz stehenden Personen sich während einer Woche darin verpflegen und nächtigen können. Auch die Wildhut und Studenten (Wildbiologen) machen häufig Gebrauch von der Hütte.
Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass die Hütte wieder flott gemacht und saniert werden kann.
Die Gemeindeversammlung beschloss dafür einen Verpflichtungskredit von Fr. 60‘000.–.

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