Aus dem Gemeinderat

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An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 26. September 2019 haben von den 350 Stimmberechtigten deren 23 der Einladung zur Versammlung Folge geleistet und folgende Beschlüsse gefasst:

Protokoll vom 6. Juni 2019

Von der Protokollgenehmigung wurde Kenntnis genommen.

Trinkwasserversorgungssicherheit / Baukredit
Der Kanton schreibt vor, dass jede Wasserversorgung über eine ausreichende Zweiteinspeisung verfügen muss, sodass bei einem Ausfall des wichtigsten Wasserbezugsortes (über längere Zeit) im Minimum der mittlere Wasserbedarf zur Verfügung steht.
Da Oberried beim Ausfall der Quelle Ebligen heute über keine genügend grosse Einspeisung mehr verfügen würde, ist die einzig sinnvolle Lösung der Neubau einer Verbindungsleitung an das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Niederried.
Gemäss Kostenvoranschlag vom Ingenieurbüro Sterchi in Unterseen betragen die Totalkosten der Transportleitung Fr. 1’720’000.–.
Der Kreditvorlage wurde mit drei Gegenstimmen die Zustimmung erteilt.

Wasserreglement
Mit Datum 1. Januar 2002 wurde die Wasserverordnung mit Gebührenverordnung in Kraft gesetzt.
Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen ist es an der Zeit, dass die Grundlagen gänzlich überarbeitet werden, und zwar werden die beiden in einem verfassten Verordnung getrennt in ein Reglement und in eine Verordnung. Inhaltlich änderte +/- wenig ausser die Begriffsweise. Der Begriff BW = Belastungswert wird neu durch den Begriff LU = Loading Unit ersetzt.
In der Neugestaltung des Reglements ­wurde beim Tarif ein Frankenbetrag
«…von / … bis» pro LU eingesetzt.
Das bedeutet, die Gemeindeversammlung beschliesst das Reglement mit den Rahmentarifen, und nach dessen Genehmigung genehmigt der Gemeinderat die dazugehörige Verordnung mit den effektiv für den Betrieb einer Wasserversorgung oder notwendigen Gebührenansätze, welche innerhalb des reglementarischen Rahmentarifs gegeben sind.
Das neue Wasserreglement wurde mit einer Gegenstimme genehmigt.

Abwasserreglement
Mit Datum 1. Juli 1996 wurde das Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührenreglement in Kraft gesetzt, und die Überarbeitung erfolgte im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Wasserreglements, denn die heutige Fassung ist von denselben Gesetzesänderungen betroffen wie die des Wasserreglements.
Das neue Abwasserreglement wurde einstimmig genehmigt.

Verschiedenes
Im Traktandum «Verschiedenes» orientierte der Präsident, dass die langjährige Teilzeitmitarbeiterin Diana Lüthi ihre Anstellung auf Ende Jahr gekündigt hat, was bedauert wird.

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