Aus dem Gemeinderat

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Gemeindeversammlung vom 29. November 2024
Das Budget basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 1,80 Einheiten und ebenfalls einer unveränderten Liegenschaftssteuer von 1,5% des amtlichen Wertes. Das Budget weist ein Defizit von Fr. 430’740.– im Gesamthaushalt aus (inklusive Spezialfinanzierungen). Im allgemeinen Haushalt (Steuerhaushalt) ist ein Aufwandüberschuss von Fr. 99’600.– budgetiert. Die Nettoinvestitionen sind mit Fr. 2’115’000.– veranschlagt, wobei jeweils rund die Hälfte der Ausgaben im allgemeinen Haushalt und in den Spezialfinanzierungen budgetiert sind. An der Versammlung wird zudem über die Investitionsrechnung sowie den Finanzplan orientiert.
Des Weiteren werden der Gemeindeversammlung Reglemente zur Anpassung bzw. Genehmigung vorgelegt. Die Wiederwahl der Revisionsstelle hat zu erfolgen und ein Verpflichtungskredit für die ICT-Geräte der Schule wird vorgelegt. In den Orientierungen wird die Bevölkerung über die wichtigsten Themen informiert.
Die Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 findet um 20.00 Uhr in der Burgseelihalle Ringgenberg statt. Die offizielle Publikation der Traktandenliste erfolgt im Anzeiger Interlaken vom 31. Oktober 2024.

Öffentliche WC-Anlage Kirchgemeindehaus
Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Verpflichtungskredit für den Neubau eines IV-WCs beim Kirchgemeindehaus genehmigt. Das neue IV-WC soll im Schöpfli an der Kirchgasse 15 realisiert werden. Die Kirchgemeinde beteiligt sich finanziell am Projekt. Für den Neubau ist ein entsprechendes Baugesuch nötig. Die bisherige öffentliche WC-Anlage im Kirchgemeindehaus selbst bleibt weiterhin bestehen.

Sanierung Quellfassung Kohlgrube
Der Verpflichtungskredit über Fr. 220’000.– für die Sanierung der Quellfassung Kohlgrube wurde an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023 genehmigt. Das entsprechende Baugesuch wurde bereits in der Kalenderwoche 9 eingereicht. Aufgrund einer negativen Rückmeldung der Abteilung Naturförderung (ANF) musste das Bauvorhaben angepasst werden, weshalb sich das Baubewilligungsverfahren verzögert resp. die Baubewilligung bisher noch nicht erteilt werden konnte. Damit nach Abschluss des Baubewilligungsverfahrens mit der Bauausführung gestartet werden kann, wurden entsprechende Offerten eingeholt und die nötigen Arbeitsvergaben vorgenommen.

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