Aus dem Gemeinderat

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Guter Rechnungsabschluss – Jahresrechnung 2019
Die Rechnung 2019 schliesst bei einem Umsatz von 11,5 Millionen Franken mit einem Überschuss im Gesamthaushalt von rund 390’000 Franken ab.
Die Gemeinde tätigte Nettoinvestitionen von 663’000 Franken, die sie aus eigenen Mitteln finanzierte. Höhere Fiskalerträge und Mehrerträge bei den Entgelten haben zu einem gegenüber dem Budget um 1,3 Millionen Franken besseren Ergebnis geführt.
Der Gemeinderat ist dankbar für die solide Ausgangslage, stehen doch grössere Investitionen an im Zusammenhang mit dem Fernheizungsprojekt sowie den Liegenschaften, stellvertretend hier erwähnt die Sanierung des Naturstrandbades Burgseeli.

Wirtschaftliche Massnahmen zur Abfederung der Belastungen infolge des Corona-Virus
Die heutige Ausgangslage trifft die entsprechenden Unternehmen oder Selbstständigerwerbenden unvermittelt und bedroht diese häufig in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Auch die Dorfvereine sind betroffen. Der Bund und der Kanton Bern haben umfassende Hilfspakete geschnürt.
Der vom Bundesrat verordnete Lockdown trifft das Ringgenberger Gewerbe trotzdem hart. Der Gemeinderat will daher mit einem einfachen und griffigen Massnahmenpaket die Massnahmen von Bund und Kanton ergänzen.
Für die Umsetzung von Notstandsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Anordnungen zur Eindämmung des Corona-Virus (Covid-19), beschliesst der Gemeinderat einen Rahmenkredit von 30’000 Franken. Die Detailerarbeitung und das Konzept sollen auf die nächste Sitzung vorgenommen und verabschiedet werden.

Einführung von Betreuungsgutscheinen
Ab August 2019 können die Gemeinden den Eltern Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten oder Tagesfamilien abgeben. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine entsprechende Revision der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration genehmigt. Die Betreuungsgutscheine ermöglichen einen effizienten Einsatz der Mittel und eine bedarfsgerechte Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ohne Kontingente auf kantonaler Stufe. Indem der Kanton jeden Gutschein mitfinanziert, setzt er einen massgeblichen Anreiz zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots und der Gleichbehandlung der Eltern. Auch die ­Institutionen werden neu gleich behandelt, indem die Eltern die Gutscheine im ganzen Kanton im zum System zugelassenen Angebot ihrer Wahl einlösen können.

Was sind Betreuungsgutscheine?
Ihr Kind wird in einer Kita oder von einer Tagesfamilie betreut, oder Sie möchten Ihr Kind familienergänzend betreuen lassen? Neu können dafür Betreuungsgutscheine beantragt werden. Im Betreuungsgutscheinsystem vergünstigen die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie, indem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum ausgestellt, und die Höhe des Gutscheins hängt vom Einkommen, Vermögen und von der Familiengrösse ab.
Die eingesetzte Arbeitsgruppe hat das Geschäft fundiert erarbeitet und für den Gemeinderat eine sehr gute Grundlage für die Beschlussfassung vorbereitet.
Der Gemeinderat beschloss, das Geschäft an der nächsten Gemeindeversammlung zu behandeln. Die Einführung der Betreuungsgutscheine soll auf 1. Januar 2021 erfolgen und die jährlich wiederkehrenden Kosten von 40’000 Franken gesprochen werden. Das Reglement über die Betreuungsgutscheine ist zu genehmigen.

Gemeindeversammlung
Die geplante Gemeindeversammlung im Juni wurde neu auf Dienstag, 1. September 2020, 20.00 Uhr festgelegt.

Änderungen bei den Kommissionen
Im Zuge einer Reorganisation der Ressorts im Gemeinderat wurde beschlossen, die Kommissionen und ihre Aufgaben zu überprüfen und den neuen Ressorts anzupassen. So ist vorgesehen, die Bau-, Ver- und Entsorgungskommission in eine Kommis­sion, d. h. in die Bau- und Infrastrukturkommission zusammenzuführen. Die Bildungskommission wird auf fünf Mitglieder reduziert, und die Bibliothekskommission soll ersatzlos aufgehoben werden. Die Kommission für öffentliche Sicherheit wird ergänzt mit Forst- und Landwirtschaft. Neu soll eine Sozial- und Kulturkommission geschaffen werden.
Die Gemeindeordnung GO mit Anhang I wird nunmehr der nächsten Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR hat die nötige Vorprüfung vorgenommen.
Die Änderung der GO löst auch Änderungen beim Abwasserentsorgungsreglement, beim Baureglement (Aufnahme in den Prozess der Ortsplanungsrevision), beim Bildungsreglement, beim Wasserversorgungsreglement und beim Abfallreglement aus. Nach der Beschlussfassung all dieser Reglemente erfolgt danach noch die Anpassung der Organisationsverordnung (Spätherbst), welche der Gemeinderat beschliessen kann.

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