Aus dem Gemeinderat

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Vorprüfungsbericht zur Revision der Ortsplanung liegt vor
Am 22. Februar 2019 hat die Einwohnergemeinde Ringgenberg die Revision der Ortsplanung mit folgenden Akten beim Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR zur Vorprüfung eingereicht:
  • Baureglement
  • Zonenpläne Siedlung, Landschaft,
  • Gewässerräume und Naturgefahren
  • Richtplan Verkehr
  • Erläuterungsbericht
  • Mitwirkungsbericht
  • Bericht zur Siedlungsentwicklung
  • nach innen
  • Inventarplan Natur Landschaft

Weil mit der geplanten Einzonung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) 1 «Schufla-Chrütz-Hofstatt» eine sich im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) befindende Umgebungszone mit Erhaltungsziel «a» betroffen ist, mussten die zuständigen Bundeskommissionen- die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) sowie die Eidg. Kommission zur Denkmalpflege (EKD) – zur Beurteilung eingeladen werden. Dieser Vorgang wird seitens Kanton als Grund für die grosse zeitliche Verzögerung der Vorprüfung der Revision angegeben; die Gemeinde musste über ein Jahr auf den Vorprüfungsbericht warten.

Ausgangslage
Mit der vorliegenden Revision der Ortsplanung strebt die Gemeinde Ringgenberg einige Zielumsetzungen an. Einerseits will sie die Pflichtaufgaben (Ausscheidung Gewässerrräume, Umsetzung der BMBV, Aktualisierung der Gefahrenkarte) erfüllen bzw. umsetzen und andererseits gilt es, die Baulandreserven für die nächste planerische Zeit zu aktualisieren und zu definieren. Es handelt sich um eine komplette, umfangreiche Revision, die praktisch alle Bereiche tangiert (ausgenommen ist beispielweise die Uferschutzplanung). Dazu gehören auch die Erarbeitung eines Verkehrsrichtplanes sowie die Aktualisierung und Verfeinerung der natur- und landschaftlichen Aspekte mittels Landschaftsinventar und Schutzzonenplan.
Mit der vorliegenden Planung gibt die Gemeinde ein klares positives Zeichen in Richtung der Siedlungsentwicklung nach innen. Es wird zusätzlich angestrebt, die grosse (ca. 3 ha) freie Fläche im Gebiet Schufla-Chrütz-Hofstatt in einer ZPP einzuzonen. Dies insbesondere um den vorhandenen Wohnbaulandbedarf auszuschöpfen.

Genehmigungsvorbehalte
Nebst verschiedenen kleineren Genehmigungsvorbehalten gibt nun die Einzonung des Gebiets Schufla-Chrütz-Hofstatt am meisten Gesprächsstoff.

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Ausschnitt Zonenplan; hellgelbe Fläche, welche die Gemeinde gerne eingezont hätte.

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Gebiet Schufla-Chrütz-Hofstatt.

Ringgenberg ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS), welches sich auf Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz stützt, enthalten. Das Areal Schufla-­Chrütz-Hofstatt ist darin als sogenannte Umgebungszone bezeichnet.
Im Rahmen der Vorprüfung haben nun die eidgenössischen Kommissionen Vorbehalte zur Einzonung angemeldet.
Sie haben Erhaltungsziele formuliert, die für die Einwohnergemeinde ganz und gar nicht verständlich sind. Die Kommissionen wünschen eine ungeschmälerte Erhaltung der aussergewöhnlich weiten und offenen Wiesenfläche innerhalb der Umgebung. In dieser Funktion erfülle das Gebiet als Freifläche und wichtiger Ortsbildhintergrund eine grosse Bedeutung für die Ablesbarkeit der Siedlungsentwicklung. Für den Gemeinderat sind diese Analyse und die daraus abgeleiteten Schlüsse nicht nachvollziehbar. Insbesondere die dem Gesamtareal zugesprochene «hohe ortsbauliche Qualität» ist nicht erkennbar.
Der Gemeinderat wird die Genehmigungsvorbehalte in der Tiefe auswerten und sucht zusammen mit dem Planungsbüro eine Aussprache mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), wurde doch schon in früheren Jahren vom gleichen Amt eine Einzonung in diesem Gebiet sogar empfohlen!

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