Aus dem Gemeinderat

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Grundsatzbeschluss für Projekt Fernwärme in Ringgenberg
Ursprünglich war geplant, die Schulhausheizung zu ersetzen. Die bisherige Schnitzelheizung speiste die Mehrzweckhalle mit dem neuen Namen «Burgseelihalle», die Kindergärten Mösli und Albert Herzog, die Turnhalle sowie den Alt- und Neubau des Schulhauses.
Die Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018 sprach einen Verpflichtungskredit von 560’000 Franken für den Ersatz der Heizung, wo geplant war, eine Pelletheizung einzubauen.
Zeitlich kurz nach dem Beschluss des Souveräns wurden innerhalb des Gemeinderates Stimmen laut, ob es für die Einwohnergemeinde Ringgenberg nicht an der Zeit wäre, einen Nahwärmeverbund zu realisieren. Der Rat liess sich auch von folgenden Gedanken leiten:
  • Holzenergie ist einheimisch und erneuerbar
  • Holzenergie schafft und erhält Arbeitsplätze in der Gemeinde und der Region
  • Holzenergie lässt sich risikofrei transportieren und lagern
  • Holzenergie ersetzt importiertes Öl und Erdgas
  • Holzfeuerungen sind wirtschaftlich und umweltfreundlich

Es fanden zahlreiche Gespräche mit Fachspezialisten wie der BKW AEK Con­-
tracting AG und der Wärme Bödeli AG statt. Der Gemeinderat nahm die Empfehlung an und liess das Anschluss­interesse für einen möglichen Wärmeverbund von den Grundeigentümern im Einzugsgebiet Grossmoos, Strandbadweg, Blasenweg, Birkenweg, beim Bären und zwischen der Kreuzli- und Kappelistrasse (beinhaltend auch das neue Baugebiet Schufla, Chrütz, Hofstatt sowie Altersheim) abklären. Zudem wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis war erfreulich, zeigte sie doch auf, dass eine Variante wirtschaftlich realisierbar ist. In weiteren Verhandlungen kam der Gemeinderat zum Schluss, das Projekt nicht mit einem Contracter weiterzuverfolgen, sondern das Projekt mit der Wärme Bödeli AG zu favorisieren. Das würde heissen, dass sich die Einwohnergemeinde Ringgenberg mit einem Aktieneinkauf bei der Wärme Bödeli AG beteiligen wird. Mit der Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil laufen Abklärungen für den Standort der Heizzentrale. Des Weiteren sind nun alle Details mit der Wärme Bödeli AG sowie der WELATEC Beratende Ingenieure AG zu regeln, damit die entsprechenden Kreditbeschlüsse durch die Gemeindeversammlung gesprochen werden können.

Einführung der Schulsozialarbeit
In erster Linie sind die Eltern für das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Der Kanton, die Gemeinden und Private stellen ergänzend verschiedene Dienste bereit, um die Eltern und die Schulen bei der Betreuung, Erziehung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen.
Aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen werden auch an der Schule Ringgenberg zunehmend soziale Probleme wahrgenommen. Die mit dem Wandel einhergehenden veränderten Lebensbedingungen und Werterhaltungen fordern von Eltern und Lehrpersonen anspruchsvolle Erziehungsleistungen und umfassende soziale Kompetenzen. Um diese Herausforderungen anzugehen und den Erziehungsauftrag der Schule weiterhin mit gleicher Qualität zu leisten, sind neue Wege wichtig und sinnvoll. Diese neuen Wege geht die Schulsozialarbeit.
Schulsozialarbeit ist in zahlreichen Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass sie Lehrpersonen bei gravierenden sozialen Konflikten entlastet. Sie unterstützt Schule und Eltern und fördert die Früherkennung. Bestehende Beratungsangebote werden besser vernetzt und genutzt. So trägt die Schulsozialarbeit dazu bei, dass sich Lehrpersonen vorwiegend auf das Unterrichten konzentrieren können. Allerdings werden sowohl Schule wie auch Eltern immer wieder belastende Krisensituationen erleben, auch wenn sie auf Schulsozialarbeit zurückgreifen können.
Der Gemeinderat hat nach eingehender Abklärung und einer zugrunde­liegenden Bedarfsanalyse beschlossen, die Schulsozialarbeit per 1. Januar 2020 einzuführen. Die Gemeinde Niederried hat ihre Unterstützung zugesichert. Der Gemeinderat hat die Absicht, den Anschluss an die Schulsozialarbeit Bödeli vorzunehmen. Der Verhandlungsabschluss steht noch aus.
Das Geschäft wird nun fundiert vorbereitet für die entsprechende Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2019, sind doch auch die einmaligen und wiederkehrenden (ca. 45’000 Franken) Kosten vom Souverän genehmigen zu lassen.

Revision der Ortsplanung
Vom 15. Oktober bis zum 13. November 2018 wurde das Mitwirkungsverfahren zur Ortsplanungsrevision von Ringgenberg durchgeführt. Während dieser Frist lagen sämtliche Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die gesamten Akten konnten zudem auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens hatten alle interessierten Personen und Organisationen die Möglichkeit, eine schriftliche Eingabe einzureichen. Auf diesem Weg nahmen insgesamt zehn Einzelpersonen und Unternehmen am Mitwirkungsverfahren teil.
Am Montag, 22. Oktober 2018, fand in der Mehrzweckhalle Ringgenberg zudem eine öffentliche Orientierungsversammlung statt, an welcher die Behördenvertreter und die beauftragten Planer die wesentlichen Inhalte der Planung präsentierten und anschliessend der interessierten Bevölkerung Re­de und Antwort standen. An der Orientierungsversammlung waren rund 50 Personen anwesend.
Nach der Mitwirkungsauflage wurden die zehn schriftlichen Mitwirkungseingaben sowie die Wortmeldungen an der Informationsveranstaltung ausgewertet und die erforderlichen Schlüsse daraus gezogen.
Der Gemeinderat hat die Mitwirkungen geprüft, Änderungen vorgenommen und schlussendlich genehmigt und zur Vorprüfung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR verabschiedet.
Sämtliche Personen und Organisationen, die mitgewirkt haben, werden mit einer Zusammenfassung des Mitwirkungsberichts bedient. Der Bericht wird auch auf der Website der Gemeinde mit einem Link aufgeschaltet.

Erarbeitung Notfallplanung
Die Notfallplanung Naturgefahren bil­det einen notwendigen Bestandteil des
integralen Risikomanagements. Sie ist im Bereich der Präventionsmassnahmen
vor und dem Einsatz während einem Ereignis anzusiedeln. Hierbei fordert sie die Einsatzkräfte zu:
  • einer detaillierten Analyse der möglichen Gefährdungen und Schadenpotenziale (z. B. auf Basis der Gefahrenbeurteilung),
  • der Festlegung der notwendigen und möglichen Massnahmen unter Berücksichtigung der vorhandenen Einsatzmittel und
  • dem Ausarbeiten von Alarmierungs- und Meldeschemen, Sofortmassnahmen, Interventionen, Evakuationsplänen, Eventualplanung usw.
Die Notfallplanung Naturgefahren bietet im Ereignisfall während den ersten Einsatzstunden bis Tagen eines Ereignisses die notwendigen Führungs- und Einsatzgrundlagen zum verhältnismässigen Agieren und Reagieren auf die Geschehnisse. Aufgrund der grossen Unsicherheiten bei einem Ereignisablauf ist es elementar, dass eine Notfallplanung dem Einsatzleiter und Führungsstab je nach Situation und Ereignisverlauf eigene, situative Entscheide offenlässt, damit adäquat reagiert werden kann. Die im Rahmen der Erarbeitung der Notfallplanung Naturgefahren gefassten vorbehaltenen Entschlüsse müssen in jedem Fall vor der Auslösung durch die Einsatzleitung kritisch auf deren Notwendigkeit und Wirksamkeit in Raum und Zeit geprüft werden.
Der Gemeinderat beschloss zusammen mit dem Gemeinderat Niederried, die Arbeiten für die Erarbeitung Notfallplanung an die Firma Emch + Berger AG, Niederlassung Spiez, zu vergeben. Die Gemeindekosten belaufen sich auf 7213 Franken, wobei 50 % Bundessubventionen rückerstattet werden.

Feuerwehr
Das Jahr 2018 hat im Januar mit dem Sturm Burglinde und Evi die Feuerwehr im Einsatzgebiet Ringgenberg, Goldswil und Niederried stark beschäftigt. Das ganze Jahr stand die Feuerwehr für aussergewöhnlich viele Elementar­ereignisse im Einsatz.
Mit Total 29 Ereignissen in Ringgenberg, Goldswil und Niederried war das Feuerwehrjahr 2018 ein herausforderndes Jahr.

Einsätze 2018:
Brand 8 / Verkehrsunfall 3 / Technische Hilfeleistung 4 / Öl 1 / Elementar 5 / Fehlalarme 8. Der Gemeinderat würdigt die Schlagfertigkeit der Feuerwehr und deren Einsatz.

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