Aus dem Gemeinderat

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Massnahmen gegen Verletzung der Planungszone Zweitwohnungen

Planungszone Zweitwohnungen
Der Gemeinderat Ringgenberg erliess mit der Publikation vom 7. März 2019 im Anzeiger Interlaken gestützt auf Art. 62 BauG in Verbindung mit Art. 27 des Raumplanungsgesetzes per sofort die Planungszone Zweitwohnungen, mit dem Planungszweck «Überprüfen sämtlicher zulässiger Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen». Innerhalb des Perimeters der Planungszone, d. h. im ganzen Gemeindegebiet, darf nichts unternommen werden, das diesen Planungszweck beeinträchtigen könnte.
In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat feststellen müssen, dass die erlassene Planungszone Zweitwohnungen verletzt wurde. Es wurden Wiederherstellungsmassnahmen gegen Grundeigentümer erlassen. Die Grundeigentümer wurden aufgefordert, die Nutzung und Bewirtschaftung der Wohnungen als Zweitwohnung bis 31. Oktober 2019 einzustellen. 
Ab dem 1. November 2019 dürfen die entsprechenden Wohnungen nur noch als Erstwohnung i.S.v. Art. 2 und 3 ZWG verwendet werden (Benützungsverbot für Zweitwohnungen). 
Die Gemeinde hat darauf verzichtet, ein sofortiges Benützungsverbot auszusprechen. Die Feriensaison dauert aufgrund der Schulferien teils noch bis Ende Oktober. Ein sofortiges Benützungsverbot könnte dazu führen, dass die Grundeigentümer bereits getätigte Buchungen stornieren müssten und so allenfalls schadenersatzpflichtig werden könnten. Diese Auswirkungen wären aus der Sicht der Gemeinde unverhältnismässig. 
Der Gemeinderat Ringgenberg möchte die Erarbeitung eines Regelungsvorschlags für die kommende Zweitwohnungsregelung zügig vorantreiben. Die Begleitgruppe Ortsplanungsrevision Ringgenberg wurde zusammen mit Tourismusvertretern orientiert und zur Mitwirkung eingeladen.
Ein erster Vorschlag steht im Raum, einen Erstwohnungsanteil einzuführen und eine örtliche und zeitliche Einschränkung von Plattform-Vermietungen (Airbnb etc.) einzuführen.

Rechtsgeschäft mit der Bäuertburger­gemeinde Goldswil
Die Bäuertburgergemeinde Goldswil möchte einen Teil ihres Grundstückes Talstrasse Gbbl. Nr. 123, welches in der Bauzone W2 liegt, im Baurecht abgeben. Auf dem Grundstück lasten jedoch Dienstbar­keiten wie Winterholzrecht und Holzablagerungsrecht. Die Einwohnergemeinde Ringgenberg wurde ersucht, auf dem Waldgrundstück Kirchenhubel Goldswil die Rechte zu löschen und/oder einzuschränken.
Der Gemeinderat genehmigte den Dienstbarkeitsentwurf und verabschiedete ihn zum Vollzug und zur notariellen Beurkundung.

Abrechnung von Verpflichtungskrediten
Der Gemeinderat genehmigte verschiedene Verpflichtungskredite in seiner Kompetenz oder alsdann auch noch als Beschlussfassung oder Orientierung an die nächste Gemeindeversammlung:

Erstellung Holzplatz Grauestein (Beschluss Gemeinderat) Fr. 50’000.00
Erstellungskosten Fr. 41’972.80
Minderaufwand Fr. 8’027.20

Vermessung Los 7 (Beschluss Gemeindeversammlung) Fr. 95’300.00
Abrechnung Fr. 120’743.80
Mehrausgaben/Nachkredit Fr. 25’443.80
Kantonsbeiträge Fr. 16’061.10
Grundeigentümerbeiträge Fr. 15’148.85

Neubau Kindergarten Ränkli (Beschluss Gemeindeversammlung) Fr. 650’000.00
Erstellungskosten Fr. 672’919.95
Mehrausgaben Fr. 22’919.95

Sanierung Trinkwasser-Hauptleitung Walmweg
Im Zusammenhang mit der Sanierung einer privaten Wasserleitung beim Walmweg wird auch die Trinkwasser-Hauptleitung der Gemeinde ersetzt. Der Gemeinderat genehmigte einen Kredit von 23’000 Franken.

Käferholz
Bis heute mussten rund 200 m3 Käferholz im Gemeindebann gerüstet werden. Leider sind fast täglich weitere Nester ersichtlich. Der Gemeinderat musste einen entsprechenden Nachkredit von 20’000 Franken für die anfallenden Arbeiten sprechen.

Die Einführung von Betreuungs­gutscheinen wird geprüft
Der Gemeinderat setzt eine Arbeitsgruppe «Einführung Betreuungsgutscheine» mit Andreas Suter, Gemeinderat Ressort Soziales, Robin Vögeli, Mitglied Finanzkommission, und Simon Zurbuchen, Finanzverwalter-Stellvertreter der Einwohnergemeinde, ein. Die Arbeitsgruppe klärt die Vor- und Nachteile sowie die Folgen einer Einführung des Gutscheinsystems ab, erhebt nötigenfalls eine Bedarfsanalyse, kalkuliert die finanziellen Mehraufwendungen und spricht das Vorgehen mit den Nachbarsgemeinden ab. Die Arbeitsgruppe erstattet alsdann einen Bericht an den Gemeinderat.

Testphase für eine mobile Pumptrack-Anlage
Das Bedürfnis der Schulkinder aus der Gemeinde Ringgenberg, einen Skatepark oder Ähnliches im Dorf zu stellen, ist gross.
Der Gemeinderat prüft, ob eine mobile Pumptrack-Anlage, ein geschlossener Rundkurs mit vielen Wellen und erhöhten Kurven auf einer Ebene, für eine Testphase von ca. einem Monat im nächsten Jahr gemietet werden könnte. Er bietet ein ideales Trainingsfeld für sicheres Radfahren, fördert Geschicklichkeit und Koordination sowie Kraft und Ausdauer. Spass ist garantiert!

Periodische Schutzraumkontrolle im Jahr 2020
Der Gemeinderat beschloss, die Arbeit für die Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) an die Firma G. Bühler GmbH, Niederwangen, zu vergeben.
Die Arbeiten werden ca. September / Oktober 2020 ausgeführt. Die Kosten betragen 28’900 Franken und können dem Ersatzbeitragsfonds entnommen werden.


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