Aus dem Gemeinderat

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Naturstrandbad Burgseeli
Im Rahmen der Entwicklungsstrategie 2019 und des zu aktualisierenden Förderprogramms 2020–2023 der Regionalentwicklung, Regionalkonferenz Oberland-Ost hat der Gemeinderat die Gesamtsanierung des Naturstrandbades Burgseeli zur Aufnahme in die Förderliste vorgeschlagen.
Das Burgseeli ist eine «Perle» im Berner Oberland für die Naherholung, Das Naturstrandbad mit seinen Gebäulichkeiten aus dem Jahr 1968 weisen einen hohen Sanierungsbedarf auf. Zudem sind sie auf die heutigen Anforderungen – insbesondere bezüglich des gastronomischen Angebots und der sanitären Einrichtungen sowie für mobilitätseingeschränkte Personen – nicht mehr zweckmässig zugeschnitten. Mit einer Gesamtsanierung soll einerseits die Garderobenbereiche und andererseits die Gastronomie neu konzipiert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Mit einer Machbarkeitsabklärung wurden die Randbedingungen für die Gesamtsanierung geklärt und ein Gesamtkonzept entwickelt.
Die weiteren groben Planungsschritte für die Projektierung sind:
Baurechtliche Voranfragen, gegebenenfalls Anpassung der Machbarkeitsabklärung aufgrund der Resultate der Voranfragen, Vertiefung der Machbarkeit bezüglich Raumprogramm, Etappierung und Kosten, Abklärung Finanzierbarkeit und Subventionierungsmöglichkeiten, Konsolidierung Verfahren und Beschluss Planungskredit.
Genehmigung der Resolution zum Erhalt der Gemeindevielfalt
An einer Landsgemeinde «zur Erhaltung der Gemeindevielfalt» vom 30. April 2019 in Wimmis haben rund 200 Gemeindevertreter teilgenommen, um diese Thematik zu besprechen. Aus den Diskussionen ist folgende Resolution zuhanden des Kantonsparlaments und der Kantonsregierung hervorgegangen:
Resolution zum Erhalt der Gemeindevielfalt
  1. Der Kanton Bern anerkennt alle Gemeinden als gleichwertig an und garantiert ihnen das uneingeschränkte Existenzrecht, unabhängig ihrer geografischen Lage, Fläche, Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft.
  2. Der Kanton Bern setzt sich bezüglich Gemeindefusionen sowohl in zeitlicher wie auch in quantitativer Hinsicht seine Ziele.
  3. Der ländliche Raum wird durch den Kanton Bern gegenüber den städtischen Gebieten in planerischer und wirtschaftlicher Hinsicht nicht benachteiligt.
  4. Der Kanton Bern verzichtet auf Lenkungs-, Druck- und Zwangsmassnahmen für Gemeindefusionen, solange die Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen.

Der Gemeinderat hat die Resolution genehmigt und zum Vollzug verabschiedet.
 
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligungen konnte die zuständige Baupolizeibehörde erteilen, teils mit Auflagen:
  • Carla und Andreas Suter, Neubau Einfamilienhaus, Seestrasse 21, Gbbl. Nr. 1198,
  • Markus Guggisberg/Manuela Rothen, Anbau Autounterstand, Eyenweg 105, Goldswil, Gbbl. Nr. 2583
  • Einwohnergemeinde Ringgenberg, Altlastenrechtliche Sanierung vom Kugelfang der 300 m-Schiessanlage im Boden und Hondrich
  • Peter von Allmen, Parkplatzerweiterung, Einbau Badezimmer im Dachgeschoss und Grundrissanpassungen im Obergeschoss, Talstrasse 64, Goldswil, Gbbl.Nr. 1859
  • Jeannette Werren/Tobias Hunkeler, Sanierung Gebäudehülle Dachgeschoss und Abbruch Lukarnen, Ersatz Wintergarten durch Eingang und Ersatz Wärmepumpe, Gartenstrasse 17, Gbbl. Nr. 1242
  • Martin Reber, Ersatz Ölheizung durch Pellet-Stückholz-Heizung, Kamin­sanierung, Installation Gasrechaud, Gassenweg 40, Gbbl. Nr. 1635
  • Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil, Neuerstellung von 3 Besucherparkplätzen, Eyen, Goldswil, Gbbl. Nr. 2524
  • Herbert Steiner, Anbau von WC-Raum im Dachgeschoss, Güntschenacherweg 1, Goldswil, Gbbl. Nr. 1715
  • Roger und Barbara Heimberg, Ersatz Terrassengeländer, Gartenstrasse 13, Gbbl. Nr. 510.

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