Aus dem Gemeinderat

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Auftrag für eine Machbarkeitsstudie Fernheizprojekt erteilt

Fernheizprojekt

In der eingehenden Vorprojektphase mit einigen Gesprächen und Verhandlungen mit Fachleuten beschloss der Gemeinderat, eine Machbarkeitsstudie von der Wärme Bödeli AG ausarbeiten zu lassen. Hierfür sprach der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von Fr. 15’000.–. Der Gemeinderat ist gespannt über das Ergebnis, welches bis Ende September 2018 vorliegen wird.

Gewässerunterhalt/Gefahrenkarte

Der Gemeinderat konnte an der letzten ordentlichen Sitzung ein interessantes Referat «Hochwasserschutz» von Christian Wullschleger, Mitarbeiter der Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, einbauen.
Im Referat wurden Lösungsansätze wie die Überarbeitung der Gefahrenkarte, die erforderlichen Arbeiten für den Gewässerunterhalt und mögliche Hochwasserschutzprojekte in Ringgenberg und Goldswil aufgezeigt.
Der Gemeinderat beschloss als vordringlichste Aufgabe, die Gefahrenkarte zu überarbeiten. Im Rahmen eines Gesprächs mit der Abteilung Naturgefahren wird das weitere Vorgehen definiert. Für das Budget 2019 werden Beträge für den Gewässerunterhalt aufgenommen.

Energieregion Oberland-Ost, Beitritt zugestimmt

Die Regionalversammlung vom 5. April 2018 hat dem Reglement für die Aufgabenübertragung als Energieregion Oberland-Ost (Energieregionsreglement) deutlich zugestimmt. Damit wurde die Grundlage geschaffen, dass die Regionalkonferenz die im Reglement aufgeführten Aufgaben als Energieregion grundsätzlich wahrnehmen darf.
Die Gemeinden müssen nun noch einzeln durch das zuständige Organ der Übertragung der Aufgaben gemäss Art. 3 und 4 des Energieregionsreglements zustimmen (s. dazu auch Art. 11 des Energieregionsreglements).
Es wird festgestellt, dass diverse Aufgaben wie beispielsweise die Kontrolle der regionalen Energiemassnahmennachweise oder auch Informationsanlässe gemeinsam mit Gemeinden zu Energiethemen bereits heute durch die regionale Energieberatungsstelle Oberland-Ost wahrgenommen werden und insofern keine neuen Aufgaben darstellen.
Das Energieregionsreglement schafft nun für diese freiwilligen Aufgaben aber die notwendige Grundlage und ermöglicht gleichzeitig weitere Finanzierungsmittel aus dem Bundesförderprogramm Energie Schweiz.
Der Gemeinderat beschloss, der Aufgabenübertragung an die Regionalkonferenz Oberland Ost als Energieregion zuzustimmen.

Bunte Palette

Der Gemeinderat nahm Kenntnis oder hat beschlossen:
  • vom Konzept Freizeit- und Tourismusverkehr Oberland-Ost, welches in Zusammenarbeit mit dem OIK und AÖV erarbeitet wurde und verzichtet auf eine Stellungnahme,
  • vom überarbeiteten Pflichtenheft für die Hauswartschaft und verabschiedete es zum Vollzug,
  • den wiederkehrenden Beitrag von 3600 Franken an die Kirchgemeinde Ringgenberg für einen Anteil an die Entlöhnung der Jugendarbeiterin,
  • aufgrund grosser Teilnahme eine zusätzliche Betreuungsperson für die Tagesschule von Betreuungsstunden vom Montag- und Dienstagmittag anzustellen, wofür der Gemeinderat auch einen Nachkredit gesprochen hat,
  • im Bereich der bestehenden Überbauungsordnung Dorfkernzonen die Frage für eine Bauherrschaft zu beantworten, was unter «geringfügige Änderung» verstanden werden kann,
  • dass für die Pacht- und Mietverhältnisse mit der Burgergemeinde Ringgenberg-Goldswil bei den Parkplätzen Aellmetli, Bürgli, Strandbad, Flüelenschopf und Sagistutz höhere Zinse auf das Jahr 2019 zu entgelten sind,
  • dass die Anfang 2018 ausgeführten Felssicherungsarbeiten in den künstlichen und natürlichen Felsanschnitten beim Camping au Lac die Gefahrensituation bezüglich Steinschlag deutlich verbessert werden. Diese Massnahmen und deren Wirkung müssen nun beurteilt und in die Gefahrenkarte der Gemeinde für Sturzprozesse integriert werden. Der Auftrag wurde an die Geotest AG in Zollikofen erteilt. Die Gemeinde kann rund 90 Prozent Subventionen erwarten,
  • dass die Staatskanzlei eine neue Informatiklösung für Wahlen und Abstimmungen beschafft hat, an welche die Gemeinden direkt angebunden werden und am 25. November 2018 erstmals nutzen,
  • dass die kurzzeitige Sperrung des Zugverkehrs der Zentralbahn für die Gemeinde Ringgenberg fast keine Auswirkungen hat, da die Baustellen nicht direkt an der Kantonsstrasse zu liegen kommen. Es sind auch keine separaten Wendeplätze ausgewiesen. Ebenso bedarf es keiner Geschwindigkeitsreduktionen. Lediglich muss aus Sicherheitsgründen der Durchgang Beundenstrasse für sämtlichen Verkehr zeitweise gesperrt werden. Eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert (die betroffenen Grundeigentümer werden direkt informiert),
  • von den Sprayereien beim Schulhaus, Kirchgemeindehaus und beim Bahnhof Ringgenberg und vom Anbringen von Taggen oder Abziehklebern an Kandelabern. Der Gemeinderat stellt fest, dass das Besprayen von fremdem – öffentlichem oder privatem – Eigentum wie z. B. an Anlagen, Hauswänden, Brücken, Autos, Zügen usw. eine Sachbeschädigung darstellt, welche strafbar ist. Manchmal kommt es vor, dass Wände oder Bauten mit Graffiti besprayt werden, welche fast schon als Kunstwerke angesehen werden können. Die Frage «Kunst oder Sachbeschädigung» stellt sich aber nie! Graffiti sind allgegenwärtig und stellen in der Regel ein grosses und vor allem teures Ärgernis für den Eigentümer des betroffenen Objekts dar. Sie werden meist als blosse Schmiererei wahrgenommen. Auch wer nicht als «Writer» an einem Graffito beteiligt ist, sondern «nur» zusieht oder Schmiere steht, macht sich strafbar. Der Gemeinderat nimmt die nötigen Massnahmen vor.

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