Urnenabstimmung und keine KirchgemeindeversammlungAufgrund der hohen und aktuell steigenden Corona-Infektionszahlen hat der Kirchgemeinderat Ringgenberg entschieden, die auf Sonntag, 6. Dezember 2020 geplante und bereits publizierte Kirchgemeindeversammlung abzusagen und für die Geschäfte eine Urnenabstimmung am selben 6. Dezember 2020 durchzuführen.
Die stimmberechtigten Frauen und Männer der Kirchgemeinde Ringgenberg werden gemäss Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalters des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli betreffend die Durchführung von Urnenabstimmung und Urnenwahlen in den gemeinderechtlichen Körperschaften im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli zur Vornahme folgender Urnenabstimmungen eingeladen:
Sonntag, 6. Dezember 2020
- Genehmigung Budget 2021 und Festsetzung der Steueranlage
- Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 30’000.– für die Planung, Sanierung und den Umbau Pfarrhaus
Die Stimmabgabe findet brieflich statt.Stimmberechtigte in kirchlichen Angelegenheiten sind Angehörige der evangelisch-reformierten Kirche, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Ringgenberg wohnen
Allen Stimmberechtigten wird spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag das Stimmmaterial zugestellt. Folgende Unterlagen werden zugesandt:
- ein Stimmrechtsausweis
- die Abstimmungsvorlagen mit den Abstimmungserläuterungen
- die Stimmzettel
- ein frankiertes Antwortcouvert und, soweit erforderlich, ein Stimmcouvert für die briefliche Stimmabgabe.
Budget 2021 mit MinusAllgemeinesDas Budget 2021 basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 0,19 Einheiten und weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 42’300.– aus.
Erfolgsrechnung
Entwicklung PersonalaufwandDer Personalaufwand verringert sich gegenüber dem Budget 2020 um Fr. 3700.– auf Fr. 190’650.–. Die Stelle für einen Katecheten wird vorläufig nicht ausgeschrieben.
Erläuterung zur Entwicklung SachaufwandDer Sachaufwand verringert sich gegenüber dem Budget 2020 um Fr. 4500.– auf Fr. 230’650.–. Es sind mit Einsparungen bei den Nebenkosten der Liegenschaften zu rechnen.
Erläuterung zum TransferaufwandDer Transferaufwand beinhaltet die Entschädigungen oder Beiträge an andere Gemeinwesen wie Kanton, Einwohner- und Kirchgemeinden, private Organisationen ohne Erwerbszweck und Beiträge an private Haushalte. Die Beiträge an den Synodalverband Reformierte Kirchen BE-JU-SO verändert sich im Vergleich zum Budget 2020 nur unwesentlich.
Erläuterung zur Entwicklung AbschreibungsaufwandDas gesamte Vermögen nach HRM1 wurde im Jahr 2018 abgeschrieben. Somit wird die Erfolgsrechnung nur noch mit Abschreibungen belastet, welche ab 2019 getätigt werden und linear nach Anlagekategorien und Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Erläuterung zur Entwicklung SteuerertragDer Steuerertrag wird um Fr. 28’000 tiefer budgetiert als in der Jahresrechnung 2019. Wegen den Corona-Auswirkungen ist zu erwarten, dass der Steuerertrag vorerst tiefer ausfallen wird. Zudem sind leider vermehrt mit Kirchenaustritten zu rechnen.
Erläuterung zum FinanzertragDa das Pfarrhaus voraussichtlich ab Juni leer stehen wird und renoviert werden muss, sind mit Fr. 7900.– weniger Mieteinnahmen zurechnen.
InvestitionenIm Jahr 2021 soll ein Planungskredit Sanierung Pfarrhaus ausgeführt werden.
Anpassung von RichtlinienBei Trauungen gab es immer wieder Diskussionen, welche Räumlichkeiten wirklich benutzt und welche auch in Rechnung gestellt wurden. Der Kirchgemeinderat nahm Anpassungen beim Gebührentarif Benützungsrichtlinien für die Räumlichkeiten der Kirchgemeinde Ringgenberg und bei den Richtlinien Traugottesdienst in der Burgkirche vor. Sie treten auf 1. Januar 2021 in Kraft.