Aus dem Gemeinderat

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Zahlreiche Pflichtenhefte für das ­Gemeindepersonal wurden angepasst
Der Gemeinderat hat zahlreiche Pflichtenhefte von Gemeindepersonal infolge Anpassungen an die Organisation oder ­begründet durch andere zugewiesene ­Arbeiten neu verfasst und zum Vollzug freigegeben, die da sind:
Angestellte Tagesschule, Schulsekretärin, Gemeindeschreiberin, Finanzverwalter, Gemeindeschreiber-Stellvertreter, Finanzverwalter-Stellvertreter, Bauverwalter, Verwaltungsangestellte.

Öffentliche Auflage einer Zweit­wohnungsbeschränkung
Ursprung
Die Anzahl Zweitwohnungen in der Einwohnergemeinde Ringgenberg hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Gemäss dem aktuellen Stand des massgebenden Wohnungsinventars des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) weist Ringgenberg einen Zweitwohnungsanteil von 14% auf (Stand vom 1. Januar 2020). Bei einem Anteil über 20% gilt eine Gemeinde als Zweitwohnungsgemeinde im Sinn des Zweitwohnungsgesetzes des Bundes (ZWG; SR 702). In den letzten Jahren kam der Zweitwohnungsanteil von Ringgenberg der massgebenden 20%-Marke zwischenzeitlich ziemlich nahe. Aufgrund der durch die Gemeinde durchgeführten Erhebungen konnte der Zweitwohnungsstatus gewisser Wohnungen aber ausgeschlossen werden, so dass der Anteil auf den heutigen Wert von 14% gesenkt werden konnte.
Trotzdem war die Gemeinde mit einem steigenden Zweitwohnungsanteil konfrontiert. Neben der drohenden Unterstellung unter das strenge Zweitwohnungsgesetz, die diverse direkt anwendbare eidgenössische Bauvorschriften für die Gemeinde mit sich bringen würde, führt diese Entwicklung zu negativen Folgen für Ringgenberg, wie die Verknappung und damit Verteuerung des Wohnraums für die ortsansässige Bevölkerung.
Neben der Verknappung und Verteuerung des Wohnraums für die einheimische Bevölkerung und dem steigenden Zweitwohnungsanteil hat die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen über Airbnb und andere Plattformen den gewichtigen Nachteil, dass unerwünschte Immissionen in ruhigen Wohngebieten entstehen können. Zu nennen sind etwa Verkehrslärm, Autotürenschlagen, Lichtemissionen, Balkongespräche und Musik in der Nacht sowie ­regelmässige Reinigungs­aktivitäten tagsüber.

Planungszone Zweitwohnungen

Aus den genannten Gründen beschloss der Gemeinderat Ringgenberg am 25.2.2019 eine Planungszone nach Art. 62 BauG betreffend die Beschränkung von Zweitwohnungen. Diese ist seit dem 6.3.2019, also dem Datum der öffentlichen Bekanntmachung, rechtswirksam und dauert noch bis 6.3.2021. Ziel der Planungszone ist es zu prüfen, ob Massnahmen bzw. entsprechende neue reglementarische Bestimmungen erforderlich sind, um eine weitere Verschiebung des Verhältnisses von Erst- zu Zweitwohnungen zu verhindern.

Öffentliche Auflage
Zur Regelung der Zweitwohnungsbeschränkung wird das Kapitel C des gültigen Baureglements vom 22.2.1993 mit einem neuen 7. Abschnitt («Zweitwohnungsbeschränkung») bestehend aus Art. 53a ergänzt. Zudem wird Art. 58 GBR zum Inkrafttreten an die Praxis des Kantons angepasst: Neu treten Änderungen des Baureglements am Tag nach der Publikation der Genehmigung durch die Gemeinde in Kraft.
Zur Sicherstellung von genügend preiswertem Wohnraum für die Bevölkerung von Ringgenberg und zur Verhinderung einer Unterstellung der Gemeinde unter die Zweitwohnungsgesetzgebung des Bundes (Zweitwohnungsanteil von über 20%) wird ein nach Zonen Typ differenzierter Erstwohnungsanteil (EWA) eingeführt.
Nach Art. 3 BauG gilt, dass aufgrund bisherigen Rechts bewilligte Bauten und ­Nutzungen in ihrem Bestand durch neue Vorschriften nicht berührt werden (Abs. 1). Sie dürfen unterhalten, zeitgemäss erneuert und, soweit dadurch ihre Rechtswidrigkeit nicht verstärkt wird, auch umgebaut oder erweitert werden (Abs. 2).
Die Revision des Baureglements umfasst den neuen Art. 53a GBR und die Änderung von Art. 58 GBR (rechtsverbindlicher Charakter) sowie den vorliegenden Erläuterungsbericht (orientierender Charakter). Die Revision erfolgt im Verfahren der ordentlichen Nutzungsplanänderung nach Art. 58 ff. BauG. Dieses umfasst die öffentliche Mitwirkung, die kantonale Vorprüfung, die öffentliche Auflage, den Beschluss durch die Gemeindeversammlung und die Genehmigung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR).
Diese Teilrevision wird der laufenden Gesamtortsplanungsrevision der Gemeinde Ringgenberg vorgezogen. Dies aufgrund der Aktualität der Airbnb-Thematik und aufgrund der Planungszone, die Anfang 2021 abläuft.
Im Rahmen der öffentlichen Auflage können Personen, die von der Planung betroffen sind, und berechtigte Organisationen Einsprache erheben. Im Rahmen der Einspracheverhandlungen sucht die Gemeinde mit allfälligen Einsprechenden nach Lösungen.
Nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung wird das Amt für Gemeinden und Raumordnung die Genehmigung der Planung an die Hand nehmen und über allfällige unerledigte Einsprachen entscheiden.

Gemeindeverband Abwasserreinigungsanlage Interlaken

Der Gemeindeverband ARA Region Interlaken schlägt ein neues Organisationsreglement (OgR) vor. Dieses muss von allen Gemeinden angenommen werden. Mit dem neuen OgR soll es Gemeinden, die dem Verband mehr Aufgaben im Bereich der Abwasserentsorgung übertragen wollen, ermöglicht werden, dies zu tun. Alle anderen Gemeinden können ihre Aufgaben wie bisher erfüllen. Der ARA-Verband wird zudem neu «Gemeindeverband Abwasser Region Interlaken» genannt.
In absehbarer Zukunft müssen verschiedene Abwasseranlagen komplett erneuert werden. Diese Erneuerungen werden, nicht wie bisher, subventioniert. Zudem steht die Reinigung der Abwässer vor immer neuen technischen Herausforderungen, und saubere Gewässer sind ein kostbares Gut.
Mit dem neuen Organisationsreglement soll erreicht werden, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Abwasserentsorgung und die Reinigung der Abwässer im Gebiet der Verbandsgemeinden auch in Zukunft eingehalten werden können. Damit wird sichergestellt, dass der Gemeindeverband und die Verbandsgemeinden ihren Beitrag zu sauberem Wasser auch weiterhin leisten können. Zudem sollen die Gebühren selbst dann tragbar bleiben, wenn wesentliche Neuinvestitionen (z.B. in die zu erneuernden Kanäle, für Pumpwerke, Ausgleichsbecken) anfallen.
Damit dies möglich sein wird, untersuchte der ARA-Verband seit dem Jahr 2014 drei mögliche Hauptszenarien und deren finanziellen Auswirkungen:
Im Rahmen seiner Kompetenz beschloss der Gemeinderat Ringgenberg, vorerst als ARA-Gemeinde zu verbleiben und wie bisher alle Aufgaben selbständig zu erfüllen und die dazu erforderlichen Ressourcen bereitzustellen.
Begründet wird dieser Entscheid damit, dass der Handlungsbedarf für eine vollständige Aufgabenübertragung momentan nicht gegeben ist. Folgende Aspekte führten zu dieser Feststellung:

Erfüllung Anforderungen Gewässerschutz

Die Anforderungen werden durch die Gemeinde Ringgenberg bereits heute sehr gut erfüllt. Es werden laufend Investitionen in das Abwassernetz getätigt, das Netz ist in einem guten Zustand.

Organisatorische und personelle Aspekte

Ringgenberg ist gut aufgestellt. Zwei Mitarbeiter haben den Ausbildungsgang Fachperson Siedlungsentwässerung absolviert.

Finanzielle Aspekte
Für Ringgenberg würde die Übertragung der Aufgaben im Gewässerschutz mittelfristig eine geringe Zunahme der Kosten bedeuten.

Gebührenverrechnung

Die Gebührenverrechnung soll vereinheitlicht werden (Verbrauchstarif Fr. 1.30 pro m³ Frischwasserverbrauch, Grundgebühr Fr. 150.– bis 200.– pro Wohnung). Ringgenberg verrechnet heute Fr. 1.25 pro m³ Frischwasserverbrauch und Fr. 2.65 pro LU (ergibt ca. Fr. 80.– bis 120.– pro Wohnung). Zudem werden pro m² an die Schmutzabwasserleitung angeschlossene Dach-, Vorplatz- oder Strassenfläche Fr. 1.– verrechnet. Es ist davon auszugehen, dass in Szenario 3light keine Regenwassergebühren verrechnet werden sollen.

Selbstständigkeit und Mitbestimmung

Mit der Übertragung der Aufgaben verliert Ringgenberg die Selbstständigkeit bezüglich Priorisierung von Projekten und auch im Bereich der Auftragsvergaben (z.B. Baumeisterarbeiten). Es ist fraglich, wie stark Ringgenberg im Verband noch mitbestimmen könnte, wenn es darum geht, wann, wo und wie viel investiert wird.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass sich diese Ausgangslage in den kommenden Jahren jedoch verändern kann, wo die Übertragung der Anlagen und Aufgaben alsdann Sinn machen könnte.

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