Aus dem Gemeinderat

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Erhöhung Gebühren für Aufbahrungskosten
Die Aufbahrungsgebühren decken heut­zutage bei Weitem nicht mehr die Aufwendungen. Sie wurden 2012 auf das Minimum der Gebührentarif-Bandbreite f estgelegt. Gemäss Art. 13 des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 6. Juni 2012 liegt es in der Kompetenz des Gemeinderates, den Tarif des im Anhang aufgeführten Rahmens zu bestimmen. Um die Kosten im Gleichgewicht zu halten, hat der Gemeinderat beschlossen, ab 1. Juli 2021 die Tarife wie folgt anzupassen:
  • Bei Aufbahrung bis 5 Tage für Einheimische und Niederried Fr. 200.– / Auswärtige Fr. 400.–
  • Bei Aufbahrung ab 5. Tag (pro Tag)­ für Einheimische und Niederried Fr. 40.– / Auswärtige Fr. 60.–
Personalverordnung
Wegen der Corona-Pandemie mussten die Sitzungen der Gemeindeorgane, insbesondere von den Kommissionen, virtuell durchgeführt werden. Auch solche Sitzungen sollen sitzungsgeldberechtigt sein. Der Gemeinderat hat im Anhang der Personalverordnung vom 8. Dezember 2014 unter Ziffer 2 die Sitzungsgeldregelung entsprechend angepasst.

Kulturdorf Ringgenberg
Der Tourismusverein Ringgenberg-Goldswil-Niederried führt im Rahmen des Gesamtkonzeptes «Kulturdorf Ringgenberg» ein Fussgängerleitsystem ein. Das sind Tafeln mit verschiedenen Informationen, die teilweise an vorhandenen Wegweisern montiert werden oder für die eine Stele montiert wird. Der Kanton unterstützt dieses Projekt finanziell.
Zudem erhält Ringgenberg neue Fahnen. Um die Hauptstrasse durch Ringgenberg –Goldswil zu speziellen Anlässen (Feste, Feiertage, Veranstaltungen usw.) festlich zu schmücken, werden Schweizer, Berner, Ringgenberger und Goldswiler Flaggen ­beschafft, die an den Strassenlampen montiert werden können.

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