Verkleinerung Gemeinderat auf fünf Mitglieder wird geprüftDa die Arbeitslast der Gemeinderatsmitglieder in den letzten Jahren deutlich spürbar zugenommen hat, stossen die Gemeinderatsmitglieder an ihre Belastungsgrenze. Der Zeitaufwand für das Gemeinderatsmandat liegt klar über den 25 Prozent, die dafür vorgesehen sind, und noch deutlicher über den 20 Prozent, die entschädigt werden. Wer sein berufliches Pensum entsprechend reduziert hat, arbeitet heute in Beruf und Politik zusammen klar über 100 Prozent. Darunter leiden sowohl der Beruf als auch das politische Engagement. Und für soziale Kontakte und ein Familienleben besteht kaum noch Platz. Der Gemeinderat schlägt deshalb zwei Massnahmen vor: eine Verkleinerung des Gemeinderats von heute sieben auf neu fünf Mitglieder mit insgesamt mehr Stellenprozenten sowie eine Anpassung der Entschädigung.
Verkleinerung GemeinderatHeute sind dem Gemeindepräsidium 60 Stellenprozente und den sechs Gemeinderatsmitgliedern zusammen 150 Stellenprozente zugewiesen. Neu sollen für das Gemeindepräsidium und die verbleibenden vier Gemeinderatsmitglieder zusammen 240 Stellenprozente zur Verfügung stehen. Diese können vom Gemeinderat frei verteilt werden, wobei kein Mitglied mehr als 80 Prozent und keines weniger als 30 Prozent erhalten soll. Je nachdem, wie der Gemeinderat die Gemeindeaufgaben auf die Ressorts verteilt, kann er die 240 Stellenprozente verteilen. Diese Änderung soll auf den Beginn der nächsten Amtsdauer 2021 bis 2024 eingeführt werden.
Entschädigungsanpassung
Die den Gemeinderatsmitgliedern zugewiesenen Stellenprozente werden nur zu vier Fünfteln entschädigt, weil heute unter dem Stichwort Ehrenamtlichkeit ein Abzug von 20 Prozent vorgenommen wird. Die Verpflichtungen der Gemeinderatsmitglieder finden heute überwiegend während der Woche und während des Tages statt. Der Einfluss, wann Sitzungen und Besprechungen stattfinden sollen, nimmt ab. Die ausgewiesene Belastung hat nichts mehr mit Ehrenamtlichkeit zu tun, weshalb der Gemeinderat beantragt, diesen Abzug zu streichen. Zeitaufwändig sind insbesondere auch ressortübergreifende Projekt- oder Arbeitsgruppensitzungen. Hier schlägt der Gemeinderat vor, wie bei den Kommissionssitzungen ein Sitzungsgeld einzuführen. Auch diese Anpassungen sollen auf die Legislatur 2021 bis 2024 in Kraft treten. Da die Mehrbelastung auch die heutigen Gemeinderatsmitglieder betrifft, beantragt der Gemeinderat, den Abzug für Ehrenamtlichkeit bei den Gemeinderatsmitgliedern ohne das Gemeindepräsidium bereits auf den 1. Januar 2020 zu streichen.
Majorzwahl des Gemeinderats
Wenn neben dem Gemeindepräsidium nur noch vier Gemeinderatsmitglieder gewählt werden, erachtet es der Gemeinderat als sinnvoller, diese Mitglieder im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) zu wählen und nicht mehr im Verhältniswahlverfahren (Proporz) zu wählen. In einem kleinen Gemeinderat ist die Persönlichkeit eines Mitglieds wichtiger als seine Parteizugehörigkeit. Zwingend ist im Majorzverfahren ein Minderheitenschutz, der es einer Wählergruppe erlaubt, einen Sitz zu beanspruchen, wenn sie einen gewissen Wähleranteil erreicht.
Überbrückungsentschädigung Gemeindepräsidium
Für das Gemeindepräsidium soll eine Überbrückungsentschädigung eingeführt werden, wenn es nicht wiedergewählt werden sollte. Begründet wird dies mit der Schwierigkeit, nach einer unerwarteten Nichtwiederwahl innert kurzer Zeit wieder im Beruf Fuss zu fassen oder das berufliche Arbeitspensum wieder deutlich zu erhöhen. Bei einer Amtszeitbeschränkung soll das Gemeindepräsidium eine Übergangsrente erhalten, wenn es beim Austritt älter als 59 Jahre ist. Diese Regelung soll erst ab der neuen Legislatur gelten. Sie ist damit auf den heutigen Gemeindepräsidenten nicht anwendbar, der im September 2020 wegen Amtszeitbeschränkung nicht mehr zur Wahl antreten kann.
Anfangseinreihung Gemeindepräsidium
Wird ein bisheriges Gemeinderatsmitglied ins Gemeindepräsidium gewählt, kann es sein, dass die Entschädigung im Gemeindepräsidium hochgerechnet auf 100 Prozent tiefer ist als die letzte Entschädigung als Gemeinderatsmitglied. Dies soll mit einer kleinen Anpassung bei der Anfangseinreihung korrigiert werden, jedoch nur für die Wahl eines bisherigen Gemeinderatsmitglieds.
Vernehmlassung
Der Gemeinderat gibt all diese Anpassungen in eine kurze öffentliche Vernehmlassung bis zum 25. Oktober 2019. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.interlaken-gemeinde.ch aufgeschaltet. Nach der Vernehmlassung ist die Beratung im Grossen Gemeinderat am 10. Dezember 2019 geplant. Stimmt das Parlament zu, findet die Urnenabstimmung über die Verkleinerung des Gemeinderats und den Wechsel zur Majorzwahl des Gemeinderats am 9. Februar 2020 statt. Stimmen auch die Stimmberechtigten zu, werden im September 2020 neben dem Gemeindepräsidium vier Gemeinderatsmitglieder im Majorzverfahren gewählt werden.