Aus dem Gemeinderat

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Umwandlung der Industriellen Betriebe Interlaken in eine Aktiengesellschaft
Der Gemeinderat Interlaken hat den Bericht und Antrag zur Umwandlung der Industriellen Betriebe Interlaken (IBI) an den Grossen Gemeinderat überwiesen. Im Rahmen der Rechtsformänderung in eine Aktiengesellschaft erhalten die Gemeinden Matten bei Interlaken und Unterseen die Möglichkeit einer Beteiligung, die sie nutzen wollen.

Vorgeschichte

Die Industriellen Betriebe Interlaken (IBI) gehören seit 1904 der Gemeinde Interlaken und sind seit 1996 als selbständiges öffentlich-rechtliches Gemeindeunternehmen ausgestaltet. Sie versorgen die Gemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken und Unterseen mit Strom, Gas und Wasser.

Gründe für eine Rechtsformänderung

Die stetigen Veränderungen und die zunehmende Komplexität in der Strom- und Gasversorgung haben den Gemeinderat Interlaken und den Verwaltungsrat der IBI veranlasst zu prüfen, ob die heutige Rechtsform noch zeitgemäss ist. Die Ergebnisse der Abklärungen haben zum Entscheid geführt, die nötigen Schritte für eine Umwandlung des Gemeindeunternehmens in eine Aktiengesellschaft in die Wege zu leiten. Mit der Rechtsformänderung sollen starke und zukunftsorientierte Strukturen für die IBI geschaffen werden. Weiter soll deren Marktposition und Kooperationsfähigkeit gestärkt werden, um auch in Zukunft eine sichere und effiziente Energieversorgung auf dem Bödeli gewährleisten zu können. Mit der Rechtsformänderung ist zudem beabsichtigt, attraktive Arbeitsplätze zu sichern und die Kundennähe weiter zu stärken. Die Rechtsformänderung erfordert die Zustimmung aller drei Gemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken und Unterseen.

Beteiligung der Gemeinden Matten bei Interlaken und Unterseen

Mit der Rechtsformänderung erhalten die Gemeinden Matten bei Interlaken und Unterseen die Möglichkeit einer Beteiligung an der Industrielle Betriebe Interlaken AG (IBI AG). Sie können nach Vollzug der Rechtsformänderung von der Gemeinde Interlaken einen Aktienanteil von 8 Prozent (Gemeinde Matten bei Interlaken) bzw. 12 Prozent (Gemeinde Unterseen) zum Nominalwert erwerben und somit zukünftig am unternehmerischen Erfolg der IBI AG partizipieren. Mit einer Beteiligung der Gemeinden Matten bei Interlaken und Unterseen ist eine stabile Eigentümerstruktur, eine Harmonisierung der gemeindespezifischen Ziele sowie eine noch intensivere Zusammenarbeit im Infrastrukturbereich auf dem Bödeli angestrebt. Die Gemeinderäte Matten bei Interlaken und Unterseen wollen das Angebot der Gemeinde Interlaken annehmen. Sie unterbreiten den Aktienkauf deshalb ihren Gemeindeversammlungen. Eine spätere Beteiligung von weiteren öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist möglich. Das qualifizierte Eigentum von mindestens 67 Prozent an der IBI AG verbleibt jedoch bei der Gemeinde Interlaken.

Keine Privatisierung

Mit der Rechtsformänderung ist keine Anpassung der finanziellen Abgeltung an die Gemeinde Interlaken vorgesehen. Diese soll in unverändertem Rahmen weitergeführt werden. Für die Mitarbeitenden der IBI ist eine zweijährige Besitzstandgarantie vorgesehen. Die Rechtsformänderung entspricht weder einer Privatisierung noch einer Energie-, Tarif- oder Finanzvorlage.

Weiteres Vorgehen

Sofern der Grosse Gemeinderat der Gemeinde Interlaken der Rechtsformänderung am 15. Mai 2018 zustimmt, wird die Vorlage am 4. Juni 2018 in der Gemeindeversammlung Unterseen und am 7. Juni 2018 in der Gemeindeversammlung Matten bei Interlaken behandelt. Sofern auch diese beiden Gemeinden der Rechtsformänderung zustimmen, wird die Vorlage abschliessend im Rahmen der Urnenabstimmung am 23. September 2018 den Interlakner Stimmberechtigten unterbreitet. Sprechen sich alle drei Gemeinden für eine Rechtsformänderung aus, ist die Umwandlung der IBI in eine Aktiengesellschaft auf den 1. Januar 2019 vorgesehen.

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