Bönigen (9)

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Harderstrasse ab 19. Mai 2025, Dauer ca. 1 Woche

Vom 19. bis 23. Mai 2025 werden für den Neubau des Kindergartens Holzbauelemente geliefert und montiert. Während dieser Zeit bleibt die Harderstrasse im Bereich des Neubaus für Motorfahrzeuge gesperrt. Der Durchgang für Fussgänger und Velofahrer bleibt gewährleistet.

Wetterbedingte Verzögerungen sind möglich.

Die Anwohner sind gebeten, während der Sperrung für Zu- und Wegfahrten die Parkstrasse zu benützen.

Publiziert am 15.05.2025

Stellenausschreibung

Bönigen ist eine attraktive, traditionelle, touristische und verkehrstechnisch gut erschlossene Gemeinde mit 2700 Einwohnern. Eingebettet in einer schönen und vielseitigen Berg- und Seelandschaft im Berner Oberland, bietet sie ihren Einwohnern eine neuzeitlich ausgerichtete Behörden- und Verwaltungsorganisation

Die Einwohnergemeinde Bönigen sucht per 1. August 2025 eine engagierte Persönlichkeit als

Tagesschulleitung 30%

Die Tagesschule Bönigen ist ein fester Bestandteil des schulergänzenden Angebots. Wir bieten Kindern ein verlässliches, förderndes Umfeld ausserhalb des Unterrichts. Zur operativen und pädagogischen Leitung suchen wir eine motivierte und erfahrene Führungsperson.

Gestalten Sie aktiv mit

In dieser verantwortungsvollen Rolle übernehmen Sie die Leitung der Tagesschule in fachlicher, organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht. Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:

  • Pädagogische Führung und Qualitätssicherung im Betreuungsalltag
  • Personalführung inkl. Rekrutierung, Teamentwicklung und Weiterbildung
  • Organisation des Betriebs (Einsatzpläne, Vertretungen, Betreuung bei Schulanlässen)
  • Weiterentwicklung und Strukturierung des Tagesschulbetriebes
  • Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrpersonen, Eltern und Gemeinde
  • Verantwortung für Administration, Öffentlichkeitsarbeit und Budget
  • Koordination mit dem Küchenpersonal im Bereich Verpflegung

Ihr Profil – unser Gewinn

Sie bringen eine pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung mit und verfügen über Führungserfahrung. Zudem zeichnen Sie sich durch folgende Kompetenzen aus:

  • Selbständige, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
  • Hohe Kommunikations-, Organisations- und Teamfähigkeit
  • Entscheidungsfreude, Belastbarkeit und Konfliktlösungskompetenz
  • Erfahrung in Personalführung und Projektorganisation ist von Vorteil

Was unsere Mitarbeitenden an uns schätzen

  • Eine vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe mit Gestaltungsspielraum und eigene Verantwortungs- und Entscheidungsbereiche
  • Ein engagiertes Team sowie eine gute Zusammenarbeit mit Schule und Gemeinde
  • Zeitgemässe Anstellungsbedingungen nach kantonalen Richtlinien
  • Eine Schule im Grünen und Pausenblick auf Berg und See
  • Eine moderne Infrastruktur

Interessiert?

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis am 30. Mai 2025 an: stefan.frauchiger@boenigen.ch

Auskünfte erteilt Ihnen: Manuela Willener, Telefon 077 409 49 51, tas@schule-boenigen.ch (bisherige Stelleninhaberin)

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hightide Kayak School, David Storey, Lütschinenstrasse 24, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Bauberatung Roth GmbH, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Projektänderung zum Einbau einer Galerie mit Abstellraum und Materiallager im bestehenden Saal des Oberländerhofs. Zusätzlich Einbau einer WC-Anlage. 

Standort: Am Quai 1, Parzelle Nr. 202, Koordinaten 2'635'119 / 1'1701'858.

Zone: Hotel-, Wohn- und Gewerbezone.

Schutzzone: schützenswertes Gebäude.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 4. Juni 2025, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  2. Schulhaus Harderstrasse 1, Ersatz Fenster, Bewilligung eines Nachkredites für den Ersatz der Fenster beim Schulhaus Harderstrasse 1 von Fr. 35'000.–
  3. Ersatz Kommunalfahrzeug; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Ersatzbeschaffung des Kommunalfahrzeuges von Fr. 200'000.–
  4. Wasserversorgung, Funkauslesesystem; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für ein neues Funkauslesesystems der Wasserversorgung von Fr. 180'000.–
  5. Reglement über die Mehrwertabgabe; Genehmigung des Reglements über die Mehrwertabgabe
  6. Reglement Feuerungskontrolle; Beschlussfassung über die Aufhebung des Reglements zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle
  7. Mitteilungen und Verschiedenes

Reglementsauflage

Die Reglemente gemäss Traktanden 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.boenigen.ch zugänglich.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.

22. April 2025

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Mobile Verkaufsstätte für Gastronomieangebot mit Foodtruck oder Ausgabestelle: Baurechtliche Bewilligung der gastgewerblichen Nutzung als Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit maximal 30 Sitz- und/oder Stehplätzen und täglichen Öffnungszeiten zwischen 9.00 und 22.00 Uhr.

Standort: Am Quai / Schiffländte, Parzelle Nr. 1036, Zone: Uferschutzplan Teil 1–3, Sektor C1, Koordinaten 2’635’109 / 1’171’042.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und ISOS 0520.

Naturgefahrengebiet: blau.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Mobile Verkaufsstätte für Gastronomieangebot mit Foodtruck oder Ausgabestelle: Baurechtliche Bewilligung der gastgewerblichen Nutzung als Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit maximal 30 Sitz- und/oder Stehplätzen und täglichen Öffnungszeiten zwischen 9.00 und 22.00 Uhr.

Standort: Am Quai / Schiffländte, Parzelle Nr. 1036, Zone: Uferschutzplan Teil 1–3, Sektor C1, Koordinaten 2’635’109 / 1’171’042.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und ISOS 0520.

Naturgefahrengebiet: blau.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.05.2025

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 4. Juni 2025, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  2. Schulhaus Harderstrasse 1, Ersatz Fenster, Bewilligung eines Nachkredites für den Ersatz der Fenster beim Schulhaus Harderstrasse 1 von Fr. 35'000.–
  3. Ersatz Kommunalfahrzeug; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Ersatzbeschaffung des Kommunalfahrzeuges von Fr. 200'000.–
  4. Wasserversorgung, Funkauslesesystem; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für ein neues Funkauslesesystems der Wasserversorgung von Fr. 180'000.–
  5. Reglement über die Mehrwertabgabe; Genehmigung des Reglements über die Mehrwertabgabe
  6. Reglement Feuerungskontrolle; Beschlussfassung über die Aufhebung des Reglements zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle
  7. Mitteilungen und Verschiedenes

Reglementsauflage

Die Reglemente gemäss Traktanden 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.boenigen.ch zugänglich.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.

22. April 2025

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Rita Gurtner, Fillacherweg 5, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Aufstellen von 5 Cortenstahl-Stelen als Sichtschutz im Garten mit Bepflanzung.

Standort: Fillacherweg 5, Parzelle Nr. 88, Koordinaten 2'6345'334 / 1'170'801.

Zone: W2.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. 

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 01.05.2025

Burgergemeinde

Burgerversammlung

Freitag, 2. Mai 2025, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhaus Bönigen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024
    1. Bekanntgabe der Kreditüberschreitungen und Nachkredite
    2. Genehmigung der Jahresrechnung
    3. Datenschutz: Berichterstattung gemäss Art. 302 Organisationsreglement
  2. Ersatzwahlen für den Rest der Amtszeit 2023–2026: Wahl eines Mitglieds des Burgerrates
  3. Burgerverwaltung / Verpflichtungskredit (Anstellung)
  4. Kreditabrechnungen: Kenntnisnahme von Abrechnungen verschiedener Verpflichtungskredite
  5. Einburgerung: Übergabe Einburgerungsurkunde
  6. Ehrenburgerrecht: Antrag auf Vergabe eines Ehrenburgerrechts an 2 Personen
  7. Informationen zu laufenden Geschäften und Projekten
  8. Verschiedenes

Reglements- und Aktenauflage

Die Jahresrechnung 2024 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Ein Auszug daraus kann dort bezogen oder über die E-Mail: boenigburger@ bluewin.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus Rüti 14: Dienstag, 14.00–17.00 Uhr; Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: 079 301 06 74.

Protokolle

Das Protokoll der Versammlung vom 2. Mai 2025 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.

Rechtsmittelbelehrung

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Bönigen, 24. März 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 01.05.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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