Strassensperrung Harderstrasse ab 19. Mai 2025, Dauer ca. 1 Woche
Vom 19. bis 23. Mai 2025 werden für den Neubau des Kindergartens Holzbauelemente geliefert und montiert. Während dieser Zeit bleibt die Harderstrasse im Bereich des Neubaus für Motorfahrzeuge gesperrt. Der Durchgang für Fussgänger und Velofahrer bleibt gewährleistet.
Wetterbedingte Verzögerungen sind möglich.
Die Anwohner sind gebeten, während der Sperrung für Zu- und Wegfahrten die Parkstrasse zu benützen.
Bönigen ist eine attraktive, traditionelle, touristische und verkehrstechnisch gut erschlossene Gemeinde mit 2700 Einwohnern. Eingebettet in einer schönen und vielseitigen Berg- und Seelandschaft im Berner Oberland, bietet sie ihren Einwohnern eine neuzeitlich ausgerichtete Behörden- und Verwaltungsorganisation
Die Einwohnergemeinde Bönigen sucht per 1. August 2025 eine engagierte Persönlichkeit als
Tagesschulleitung 30%
Die Tagesschule Bönigen ist ein fester Bestandteil des schulergänzenden Angebots. Wir bieten Kindern ein verlässliches, förderndes Umfeld ausserhalb des Unterrichts. Zur operativen und pädagogischen Leitung suchen wir eine motivierte und erfahrene Führungsperson.
Gestalten Sie aktiv mit
In dieser verantwortungsvollen Rolle übernehmen Sie die Leitung der Tagesschule in fachlicher, organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht. Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:
Ihr Profil – unser Gewinn
Sie bringen eine pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung mit und verfügen über Führungserfahrung. Zudem zeichnen Sie sich durch folgende Kompetenzen aus:
Was unsere Mitarbeitenden an uns schätzen
Interessiert?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis am 30. Mai 2025 an: stefan.frauchiger@boenigen.ch
Auskünfte erteilt Ihnen: Manuela Willener, Telefon 077 409 49 51, tas@schule-boenigen.ch (bisherige Stelleninhaberin)
Gesuchstellerin: Hightide Kayak School, David Storey, Lütschinenstrasse 24, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Bauberatung Roth GmbH, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Projektänderung zum Einbau einer Galerie mit Abstellraum und Materiallager im bestehenden Saal des Oberländerhofs. Zusätzlich Einbau einer WC-Anlage.
Standort: Am Quai 1, Parzelle Nr. 202, Koordinaten 2'635'119 / 1'1701'858.
Zone: Hotel-, Wohn- und Gewerbezone.
Schutzzone: schützenswertes Gebäude.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.
Bauverwaltung Bönigen
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 4. Juni 2025, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
Reglementsauflage
Die Reglemente gemäss Traktanden 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.boenigen.ch zugänglich.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
22. April 2025
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Mobile Verkaufsstätte für Gastronomieangebot mit Foodtruck oder Ausgabestelle: Baurechtliche Bewilligung der gastgewerblichen Nutzung als Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit maximal 30 Sitz- und/oder Stehplätzen und täglichen Öffnungszeiten zwischen 9.00 und 22.00 Uhr.
Standort: Am Quai / Schiffländte, Parzelle Nr. 1036, Zone: Uferschutzplan Teil 1–3, Sektor C1, Koordinaten 2’635’109 / 1’171’042.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und ISOS 0520.
Naturgefahrengebiet: blau.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Mobile Verkaufsstätte für Gastronomieangebot mit Foodtruck oder Ausgabestelle: Baurechtliche Bewilligung der gastgewerblichen Nutzung als Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit maximal 30 Sitz- und/oder Stehplätzen und täglichen Öffnungszeiten zwischen 9.00 und 22.00 Uhr.
Standort: Am Quai / Schiffländte, Parzelle Nr. 1036, Zone: Uferschutzplan Teil 1–3, Sektor C1, Koordinaten 2’635’109 / 1’171’042.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und ISOS 0520.
Naturgefahrengebiet: blau.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 4. Juni 2025, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
Reglementsauflage
Die Reglemente gemäss Traktanden 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.boenigen.ch zugänglich.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
22. April 2025
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Rita Gurtner, Fillacherweg 5, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Aufstellen von 5 Cortenstahl-Stelen als Sichtschutz im Garten mit Bepflanzung.
Standort: Fillacherweg 5, Parzelle Nr. 88, Koordinaten 2'6345'334 / 1'170'801.
Zone: W2.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.
Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.
Bauverwaltung Bönigen
Burgerversammlung
Freitag, 2. Mai 2025, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhaus Bönigen
Traktanden
Reglements- und Aktenauflage
Die Jahresrechnung 2024 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Ein Auszug daraus kann dort bezogen oder über die E-Mail: boenigburger@ bluewin.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus Rüti 14: Dienstag, 14.00–17.00 Uhr; Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: 079 301 06 74.
Protokolle
Das Protokoll der Versammlung vom 2. Mai 2025 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Bönigen, 24. März 2025
Der Burgerrat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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