Bönigen (4)

Industrielle Betriebe Interlaken AG

Preissenkung bei Arbeitspreisen Erdgas/Biogas

Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».

Industrielle Betriebe Interlaken AG

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Hans Abegglen, Nordstrasse 2, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Rückbau der Gebäude Nr. 4 und Nr. 6 (Sägerei).

Standort: Nordstrasse 4, Parzelle Nr. 1107, Koordinaten 2'634'625 / 1'171'025.

Zone: Wohn- und Gewerbezone WG2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au. 

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Erich Michel, Tellstrasse 54, 8400 Winterthur.

Projektverfasserin: Forum4 AG für Architektur, Thomas Ammann, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau einer Wohnung, Umbau der bestehenden drei Wohungen.

Standort: Friedheim 11, Parzelle Nr. 268, Koordinaten 2'634'630 / 1'1701'705.

Zone: Kernzone C.

Schutzzone: Baugruppe B.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 24 GBR)
  • Ausnahme zur Dachgestaltung (Art. 39 GBR)
  • Unterschreiten der Raumhöhe (BauV Art. 67 ff.)

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Erich Michel, Tellstrasse 54, 8400 Winterthur.

Projektverfasserin: Forum4 AG für Architektur, Thomas Ammann, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einbau einer Wohnung, Umbau der bestehenden drei Wohungen.

Standort: Friedheim 11, Parzelle Nr. 268, Koordinaten 2'634'630 / 1'1701'705.

Zone: Kernzone C.

Schutzzone: Baugruppe B.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 24 GBR)
  • Ausnahme zur Dachgestaltung (Art. 39 GBR)
  • Unterschreiten der Raumhöhe (BauV Art. 67 ff.)

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 05.09.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr