Bönigen (7)

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden

  1. Finanzplan 2025–2030; Kenntnisnahme.
  2. Budget 2026; Genehmigung des Budgets 2026. Festsetzung der Steueranlagen. Orientierung über das Investitionsprogramm.
  3. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme von Abrechnungen verschiedener Verpflichtungskredite.
    1. Fernwärme Avari AG, Anschlussgebühren
    2. Erneuerung Quellableitung Rotmoos-Bannwald
  4. Forststrasse Rotmoos, Sanierung; Bewilligung eines Investitionsbeitrags für die Sanierung der Forststrasse Rotmoos Fr. 387'000.–.
  5. Umbau Werkräume Schulhaus Harderstrasse 1; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Umbau der Werkräume im Schulhaus Harderstrasse 1 von Fr. 540'000.–.
  6. Wahl Rechnungsprüfungsorgan Amtsdauer 2026–2029; Wiederwahl der ROD Treuhand AG, Urtenen-Schönbühl, als Rechnungsprüfungsorgan.
  7. Mitteilungen und Verschiedenes.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.

Bönigen, 6. Oktober 2025

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 13.11.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Dr. med. Roland und Silvia Kaufmann, Campingstrasse 23, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Melchior Amacher, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Neubau von 4 Autoabstellplätzen mit Carport.

Standort: Campingstrasse 23, Parzelle Nr. 1101, Koordinaten 2'634'750 / 1'171'180.

Zone: WG 2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands, Art. 24 GBR.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 13.11.2025

Eidgenössisches Starkstrominspektorat

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage

Gemeinde: 3806 Bönigen

S-0096887.5

Transformatorenstation Ey

  • Ersatz des Transformators durch RONT 1000 kVA und der NS-Verteilung 
  • Einbau zusätzlicher Lüftungsgitter für Zu- und Abluft 

Koordinaten: 2'634'493 / 1'170'608

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die

BKW Energie AG
Thunstrasse 34
3700 Spiez

im Namen von

BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern

das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 13. November bis zum 12. Dezember 2025 in der Gemeindeverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, öffentlich aufgelegt.

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6297/240d4e1792 online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzug des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Publiziert am 13.11.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hess Bestattungen GmbH, Samuel Hess, Neuenstrasse 13, 3806 Bönigen.

Projektverfasser: Samuel Hess, Neuenstrasse 13, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Garage mit Erweiterung Sarglager und Kühlraum.

Standort: Neuenstrasse 13, Parzelle Nr. 385, Koordinaten 2'634'639 / 1'170'594.

Zone: Kernzone B.

Schutzzone: Schützenswertes Objekt, Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Überschreitung Flachdachfläche, Art. 39 Abs. 2 GBR.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 13.11.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hess Bestattungen GmbH, Samuel Hess, Neuenstrasse 13, 3806 Bönigen.

Projektverfasser: Samuel Hess, Neuenstrasse 13, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Garage mit Erweiterung Sarglager und Kühlraum.

Standort: Neuenstrasse 13, Parzelle Nr. 385, Koordinaten 2'634'639 / 1'170'594.

Zone: Kernzone B.

Schutzzone: Schützenswertes Objekt, Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Überschreitung Flachdachfläche, Art. 39 Abs. 2 GBR.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Burgergemeinde Bönigen, Rüti 14, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erstellen einer Einwasserungsrampe für Kayaks in den Brienzersee im Strandbad Bönigen, L = 10 m, Nutzbreite = 2 m; Anpassung und Ergänzung des bestehenden Blocksatzes. Gleichwertiger Ersatz eines bestehenden Maschendrahtzauns über eine Länge von 95 m. Installation eines Zugangstors zum Bereich der Einwasserungsrampe.

Projektänderung: Beschränkung des Bauvorhabens auf

  • Gleichwertiger Ersatz des Maschendrahtzaun-Geflechts über ca. 95 m
  • Reparatur / Ersatz einzelner Zaunpfosten
  • Rodung Tuja-Hecke über 95 m
  • Begrünung mit einheimischem Gehölz

Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 6. Dezember 2023 um zwei Jahre.

Standort: Strandbad Bönigen, Parzelle Nr. 1163, Zone: Uferschutzplan Sektor E (Strandbad), Koordinaten 2’634’980 / 1’171’227.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereiche Ao und Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2029

Wahlverfahren Mitglieder ständige Kommissionen

Das Wahlverfahren für die Mitglieder der ständigen Kommissionen richtet sich nach Artikel 55 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen. Sie werden gemäss Artikel 45 der Gemeindeordnung respektive Artikel 54 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom Gemeinderat im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl (relatives Mehr).

Es sind zu wählen:

  • 9 Mitglieder für die Wahl- und Abstimmungskommission
  • 2 Mitglieder für die Bildungs- und Kulturkommission
  • 4 Mitglieder für die Sicherheitskommission
  • 4 Mitglieder für die Volkswirtschaftskommission

Wahlvorschläge

Die Stimmberechtigten respektive die Vorschlagenden werden eingeladen, dem Gemeinderat ihre Wahlvorschläge für jede Kommission einzureichen.

Frist: 1. Dezember 2025

Die Wahlvorschläge müssen enthalten:

  • Bezeichnung der Kommission
  • Name und Vorname Kandidatin/Kandidat
  • Jahrgang Kandidatin/Kandidat
  • Adresse Kandidatin/Kandidat
  • Beruf Kandidatin/Kandidat
  • Unterschrift Kandidatin/Kandidat
  • Unterschrift Vorschlagende

Die Gemeindeverwaltung stellt zur Unterstützung ein Formular zur Verfügung. Dieses kann über die Website www.boenigen.ch oder direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Wählbarkeit

Wählbar in Kommissionen mit Entscheidungsbefugnis sind Personen, welche in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind.

Anforderungen, Voraussetzungen?

Grundsätzlich keine …

Die Kommissionsmitglieder nehmen regelmässig an Sitzungen teil und übernehmen teilweise Repräsentationen, damit die Gemeinde in diversen Institutionen vertreten ist. Obschon es sich bei der Mitarbeit in den Kommissionen um ein Milizamt handelt, sind gewisse Voraussetzungen von Vorteil, jedoch von Kommission zu Kommission unterschiedlich. So sind unter anderem folgende Kompetenzen für dieses Amt hilfreich: Andere überzeugen, motivieren, argumentieren, Projekte leiten, Strategien entwickeln, Verantwortung übernehmen und tragen, Sitzungen leiten. Des Weiteren sind Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein hilfreich. Die Kommissionsmitglieder werden mit einem Sitzungsgeld pro Sitzungsteilnahme entschädigt.

Die Mitarbeit in einer Kommission stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar für den Einstieg in die Gemeindepolitik. Die Liste der kommunalen Aufgaben und Leistungen ist lang, an spannenden Möglichkeiten zur Mitarbeit mangelt es nicht. Vielleicht ist es ja gerade Ihr berufliches Fachwissen, Ihr Hobby, Ihr Interesse an einem Sachgebiet, das die Gemeinde braucht?

6. Oktober 2025

Gemeinderat Bönigen
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 06.11.2025


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