Bönigen (3)

Einwohnergemeinde

Sanierung Harderstrasse, Verkehrsbehinderungen

Im Zeitraum vom 9. Februar bis Ende Juni 2026 wird die Harderstrasse ganzheitlich saniert. Durch die Bauarbeiten werden Verkehrsbehinderungen unumgänglich. Die Sanierung erfolgt in Etappen. Die Strasse wird abschnittsweise komplett gesperrt. Der Zugang zu den Liegenschaften ist für den Langsamverkehr gewährleistet. 

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die Verkehrserschwerung und die Lärmimmissionen. Die Anwohnerschaft wurde ausführlicher schriftlich informiert.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 05.02.2026

Burgergemeinde

Nachkredit

Im Budget 2026 sind auf dem Konto Nr. 9634.3430.01 «Baulicher Unterhalt Hochbauten und Grundstücke Bönigen, GBBI Nr. 1254 – Strandbad Bönigen» Fr. 50'000.– eingestellt. Durch ein unvorhergesehenes Schadensereignis vom 8. Januar 2026, welches Kosten für Räumung und Sicherungsarbeiten auslösen, werden die Kosten der Rechnung 2026 rund 100'000.– betragen. Dies entspricht einer Budgetüberschreitung von Fr. 50'000.–.

Um die notwenigen Räumungs- uns Sicherungsarbeiten der Brüstung rund um die Dachterrasse in Auftrag zu geben, hat der Burgerrat gestützt auf Artikel 112 Gemeindeverordnung des Kantons Bern und Artikel 16 Abs 4. Organisationsreglement der Burgergemeinde Bönigen einen Nachkredit zu gebundenen Ausgaben für das Jahr 2026 im Betrag von Fr. 50'000.– für den baulichen Unterhalt Hochbauten und Grundstücke beschlossen.

Gegen den Beschluss (Nachkredit zu gebundenen Ausgaben) kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation bis am 9. März 2026 beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Bönigen, 5. Februar 2026

Der Burgerrat

Publiziert am 05.02.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: HTI Holzbau AG, Untere Bönigstrasse 48, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Zimmerei-Produktionshalle mit Büros.

Standort: Nordstrasse, Parzelle Nr. 1107, Gewerbezone, Koordinaten 2’634’634 / 1’171’027.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.02.2026


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3800 Unterseen

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