Öffentliche Auflage
Teilrevision Uferschutzplanung USP Nrn. 1–3, Bootsplätze
Der Gemeinderat Bönigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Uferschutzplanung USP Nrn. 1–3 «Bootsplätze» zur öffentlichen Auflage.
Die Auflage umfasst folgende Dokumente:
- Änderung Uferschutzpläne Nrn. 2 und 3
- Änderung Uferschutz- und Überbauungsvorschriften USP Nrn. 1–3
Als weitere Unterlagen stehen zur Verfügung:
- Erläuterungs- und Mitwirkungsbericht
- Änderung genereller Gestaltungsrichtplan 1:500 zu den Uferschutzplänen Nrn. 2 und 3
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 5. März bis 6. April 2026, in der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Bönigen verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist und begründet bei der Gemeindeverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.
23. Februar 2026
Der Gemeinderat