Gestützt auf Art. 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Bönigen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls auf www.boenigen.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.