
Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Parkplatz- und Strassensperrung / Verkehrserschwerung infolge des 70. Brienzerseelaufs
Am 10./11. Oktober 2026 findet in Bönigen der 70. Brienzerseelauf statt. Für diesen Anlass werden folgende Parkplatz- und Strassensperrungen vorgenommen:
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Sicherheitskommission Bönigen
Änderung Datenschutzreglement, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 31. August 2026 die Änderung des Datenschutzreglements genehmigt hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. September 2026 in Kraft.
Da es sich bei der Änderung um eine zwingende Anpassung an das kantonale Recht handelt, fällt der Beschluss des Gemeinderats in dessen abschliessende Zuständigkeit.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Bönigen, 31. August 2026
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 7. April 2026 die Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement erlassen hat. Die Verordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Wasserversorgungsreglement, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 3. Juni 2026 beschlossene Wasserversorgungsreglement am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt.
Namens der Einwohnergemeinde
Der Gemeindeschreiber
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Oswald Cateringtechnik AG, Alterswil 174, 3531 Oberthal.
Bauvorhaben: Befristetes Küchenprovisorium aufgrund des Neubaus des Hotels Jungfrau in Wilderswil (befristet auf 3 Jahre).
Standort: Aareweg 21, Parzelle Nr. 1103, Zone: Überbauungsordnung Nr. 8 «Seeburg», Koordinaten 2’634’648 / 1’171’220.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Oswald Cateringtechnik AG, Alterswil 174, 3531 Oberthal.
Bauvorhaben: Befristetes Küchenprovisorium aufgrund des Neubaus des Hotels Jungfrau in Wilderswil (befristet auf 3 Jahre).
Standort: Aareweg 21, Parzelle Nr. 1103, Zone: Überbauungsordnung Nr. 8 «Seeburg», Koordinaten 2’634’648 / 1’171’220.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
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