Bönigen (10)

Baupublikation

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Postfach, 3050 Bern,  André Pfäffli, Postfach, 3050 Bern.

Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage der Swisscom (Schweiz) AG (BONO).

Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt.

Standort: Nordstrasse 1, Parzelle Nr. 1117, Gewerbezone, Koordinaten 2’634’563 / 1’171’034.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Totalrevision Reglement Abstimmungen und Wahlen, Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024 beschlossene Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 5. März 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Reglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.

Namens der Einwohnergemeinde

Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 13.03.2025

Einwohnergemeinde

Änderung Gemeindeordnung, Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. November 2024 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 5. März 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Änderung tritt rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.

Namens der Einwohnergemeinde

Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Ernst und Beatrice von Allmen, Eyweg 9, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Abstellplätze für Fahrzeuge erstellen.

Standort: Eyweg 9, Parzelle Nr. 1082, Koordinaten 2'634'504 / 1'170'632.

Zone: W2.

Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Margrit Weisser, Rigiweg 15, 8704 Herrliberg.

Projektverfasserin: Dickenmann GmbH, Aareweg 3, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe.

Standort: Renggliweg 2, Parzelle Nr. 1123, Koordinaten 2'634'554 / 1'1701'535.

Zone: Kernzone B.

Ausnahmen: keine

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. 

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Personenunterstand.

Standort: Harderstrasse, Bönigen, Parzelle Nr. 48, Zone: ZöN Schule/Verwaltung/Werkhof, Koordinaten 2’634’887 / 1’170’697.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe B, ISOS Bönigen.

Naturgefahrengebiet gelb.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / 24 GBR)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.03.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Margrit Weisser, Rigiweg 15, 8704 Herrliberg.

Projektverfasserin: Dickenmann GmbH, Aareweg 3, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wärmepumpe.

Standort: Renggliweg 2, Parzelle Nr. 1123, Koordinaten 2'634'554 / 1'1701'535.

Zone: Kernzone B.

Ausnahmen: keine

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. April 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. 

Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 06.03.2025

Burgergemeinde

Ausserordentliche Burgerversammlung

Freitag, 11. April 2025, 19.30 Uhr im Hotel Seiler au Lac

Traktanden

  1. Bönigen GBBI Nr. 1254 Lütschinenstrasse 24 «Strandbad»: Verpflichtungskredit um Fr. 120‘000.– für die Betreibung des Strandbades in der Saison 2025 (Anstellung Personal)
  2. Informationen

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 15. November 2024 lag vom 22. November bis 12. Dezember 2024 öffentlich im Forsthaus auf. Gegen die Abfassung des Protokolls sind innert der gesetzlichen Frist keine Einwendungen oder Beschwerden eingegangen. Der Burgerrat hat das Protokoll am 18. Dezember 2024 genehmigt. Das Protokoll der Versammlung vom 11. April 2025 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.

Rechtsmittelbelehrung

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Bönigen, 3. März 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 06.03.2025

Einwohnergemeinde

Hundehaltung

Bei der Gemeindeverwaltung gingen in letzter Zeit vermehrt Meldungen betreffend Missachtung der Pflichten von Hundehaltern ein. Wir möchten deshalb die Gelegenheit nutzen und auf folgende Regeln hinweisen:

Leinenpflicht

Auf allen Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, Bahnhöfen sowie auf Weiden mit Nutztieren, im Naturschutzgebiet oder an von der Gemeinde bezeichneten Orten gehören die Hunde an die Leine.

Hundekot

Wer einen Hund ausführt, muss den Hundekot beseitigen. Uneinsichtige können mit einer Ordnungsbusse belegt werden.

Haftpflicht

Wer einen Hund hält, muss für sich eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Diese deckt die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken.

Bei Fragen hilft Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne weiter. Nützliche Hinweise erhalten Sie auch unter www.be.ch/hund.

Vielen Dank an alle Hundehalter, welche ihre Pflichten immer vorbildlich wahrnehmen!

Sicherheitskommission Bönigen

Publiziert am 06.03.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Personenunterstand.

Standort: Harderstrasse, Bönigen, Parzelle Nr. 48, Zone: ZöN Schule/Verwaltung/Werkhof, Koordinaten 2’634’887 / 1’170’697.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Baugruppe B, ISOS Bönigen.

Naturgefahrengebiet gelb.

Ausnahmen:

  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG / 24 GBR)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.03.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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