Bönigen (3)

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, vertreten durch Beat Nyffenegger, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Bau einer Schranken- und Signalisationsanlage zur Sicherung des Trainingareals der Zoll- und Grenzschutzausbildung (Ausbildungszentrum KOSIT). Die Anlage umfasst für die Strasse eine Fahrzeugschranke, eine Schranke für den Langsamverkehr sowie eine Anzeigetafel für die Signalisation. Beim Uferweg wird eine Schranke für Fussgänger erstellt.

Projektänderung 1: Verschiebung der Fussgängerschranke «Uferweg» von der Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse zum Fussgängersteg beim Schützenparkplatz, inkl. Kabelrohranlage und Verteilkabine für die elektrische Erschliessung und Steuerung der Schranke; neue Fussgängerschranke «Uferweg» am Standort Holzbrücke Aenderbergstrasse (Pendant zu Schranke Schützenparkplatz); Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Absperrketten 1 und 2 entlang Lütschinenstrasse bei Auffahrten Unterhaltsweg; Informationstafeln an den Standorten Grüt-Parkplatz, Holzbrücke Aenderbergstrasse, Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse und Unterführung Juheigässli; Instandstellung Uferweg (Abschnitt Projektgrenze Hochwasserschutz Bödeli bis Mattenstrasse).

Projektänderung 2: Verzicht auf Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Reduktion Informationstafel am Standort Eychelty auf halbe Grösse; Anpassung Uferweg mit Aufhebung der Treppentritte beim Fussgängersteg auf Seite Schützenhaus.

Standorte: Lütschinenstrasse, Bönigen (Parzellen Nrn. 927 und 1164), Uf der Acheri, Bönigen (Parzelle Nr. 1409) Lütschinenstrasse, Matten (Parzellen Nr. 12 und 109), Nutzungszonen: Grünzone, Strassenareal, Zone für öffentliche Nutzung, Landwirtschaftszone.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Lütschisand (NSG-Nr. 143).

Naturgefahrengebiete: blau und rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Unterschreitung Bauabstand zu Zonengrenzen (Art. 28 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken
  • Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, vertreten durch Beat Nyffenegger, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Bau einer Schranken- und Signalisationsanlage zur Sicherung des Trainingareals der Zoll- und Grenzschutzausbildung (Ausbildungszentrum KOSIT). Die Anlage umfasst für die Strasse eine Fahrzeugschranke, eine Schranke für den Langsamverkehr sowie eine Anzeigetafel für die Signalisation. Beim Uferweg wird eine Schranke für Fussgänger erstellt.

Projektänderung 1: Verschiebung der Fussgängerschranke «Uferweg» von der Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse zum Fussgängersteg beim Schützenparkplatz, inkl. Kabelrohranlage und Verteilkabine für die elektrische Erschliessung und Steuerung der Schranke; neue Fussgängerschranke «Uferweg» am Standort Holzbrücke Aenderbergstrasse (Pendant zu Schranke Schützenparkplatz); Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Absperrketten 1 und 2 entlang Lütschinenstrasse bei Auffahrten Unterhaltsweg; Informationstafeln an den Standorten Grüt-Parkplatz, Holzbrücke Aenderbergstrasse, Einmündung Mattenstrasse-Lütschinenstrasse und Unterführung Juheigässli; Instandstellung Uferweg (Abschnitt Projektgrenze Hochwasserschutz Bödeli bis Mattenstrasse).

Projektänderung 2: Verzicht auf Holzlattenzäune 1 bis 7 zwischen Aenderbergstrasse und Mattenstrasse; Reduktion Informationstafel am Standort Eychelty auf halbe Grösse; Anpassung Uferweg mit Aufhebung der Treppentritte beim Fussgängersteg auf Seite Schützenhaus.

Standorte: Lütschinenstrasse, Bönigen (Parzellen Nrn. 927 und 1164), Uf der Acheri, Bönigen (Parzelle Nr. 1409) Lütschinenstrasse, Matten (Parzellen Nr. 12 und 109), Nutzungszonen: Grünzone, Strassenareal, Zone für öffentliche Nutzung, Landwirtschaftszone.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Lütschisand (NSG-Nr. 143).

Naturgefahrengebiete: blau und rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Unterschreitung Bauabstand zu Zonengrenzen (Art. 28 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Auflagestellen:

  • Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken
  • Gemeinde Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.09.2025

Einwohnergemeinde

Gesamterneuerungswahlen Amtsdauer 2026–2029, Wahl Gemeindepräsidium

Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist für das Amt des Gemeindepräsidiums nur ein Wahlvorschlag eingegangen. Gestützt auf Artikel 51 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 29. November 2024 erklärt der Gemeinderat folgenden Kandidierenden ohne Durchführung eines Wahlgangs für die Amtsdauer von 2026–2029 als gewählt (stille Wahl):

  • Michel Ulrich, Jg. 1961, Alpenstrasse 9, 3806 Bönigen (bisher)

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden sind innert 10 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

25. August 2025

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 04.09.2025


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