
Burgerversammlung
Freitag, 24. April 2026, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses Bönigen
Traktanden
Reglements- und Aktenauflage
Die Totalrevision in der vom Burgerrat am 25. Februar 2026 beschlossenen Fassung des Organisa-tionsreglements, gültig ab 1. September 2026, liegt während 30 Tagen vor der Versammlung öffentlich im Forsthaus auf, die Jahresrechnung 2025 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Das Reglement sowie die Jahresrechnung 2025 können dort bezogen oder über die E-Mail info@burgergemeindeboenigen.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Verwaltung, Forsthaus Rüti 14: Montag und Donnerstag von 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 079 301 06 74.
Protokolle: Das Protokoll der Versammlung vom 24. Aprill 2026 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Bönigen, 19. März 2026
Der Burgerrat
Aktualisierung Schutzzonenplan
Nachträgliche öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat Bönigen bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzts vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der kantonalen Bauverordnung eine nachträgliche Änderung der Aktualisierung des Schutzzonenplans aufgrund der Anhörung im Rahmen der Genehmigung zur öffentlichen Auflage. Im Schutzzonenlan (SZP) wird geändert:
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Zur Einsichtnahme liegt auf:
Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichnete nachträgliche Änderung erhoben werden.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 26. März bis 27. April 2026 bei der Gemeindeverwaltung Bönigen auf und können im Internet unter www.boenigen.ch abgerufen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die nachträgliche Änderung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.
23. März 2026
Gemeinderat Bönigen
Bauherrschaft: Burgergemeinde Bönigen, Forsthaus, Rüti 14, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau der bestehenden Forststrasse mit Betonfahrspuren.
Standort: Bannwald, Rotmoos, Bönigen, Parzellen Nrn. 49 und 56, Zone: Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’638’145 / 1’170’164; 2’635’466 / 1’169’969.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au; Umsetzungsperimeter Wildwechselkorridore von nationaler Bedeutung (WWK_1); historischer Verkehrsweg
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffnungszeiten Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Ostern wie folgt geschlossen:
Ab Dienstag, 7. April 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen der Bevölkerung frohe Ostertage.
Gemeindeverwaltung Bönigen
Ausstellung «Böniger Seniorenhandwerk»
Handwerk aus Bönigen, hergestellt von einheimischen Seniorinnen und Senioren
Kreative Seniorinnen und Senioren präsentieren der Bevölkerung ihre Handwerke aus verschiedensten Materialien. Die Ausstellenden werden während den Öffnungszeiten anwesend sein und freuen sich über gesellige Gespräche. Wiederum werden Gastaussteller ihre Werke präsentieren.
Wann?
Wo?
Die Kaffeestube lädt zum Verweilen ein und bietet die Gelegenheit, Kontakte und Gemeinschaft zu pflegen. Der Eintritt zur Ausstellung ist kostenlos.
Freundlich laden ein:
Ressort Soziales Bönigen und die Ausstellenden
Burgerversammlung
Freitag, 24. April 2026, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses Bönigen
Traktanden
Reglements- und Aktenauflage
Die Totalrevision in der vom Burgerrat am 25. Februar 2026 beschlossenen Fassung des Organisa-tionsreglements, gültig ab 1. September 2026, liegt während 30 Tagen vor der Versammlung öffentlich im Forsthaus auf, die Jahresrechnung 2025 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Das Reglement sowie die Jahresrechnung 2025 können dort bezogen oder über die E-Mail info@burgergemeindeboenigen.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Verwaltung, Forsthaus Rüti 14: Montag und Donnerstag von 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 079 301 06 74.
Protokolle: Das Protokoll der Versammlung vom 24. Aprill 2026 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Bönigen, 19. März 2026
Der Burgerrat
Ausstellung «Böniger Seniorenhandwerk»
Handwerk aus Bönigen, hergestellt von einheimischen Seniorinnen und Senioren
Kreative Seniorinnen und Senioren präsentieren der Bevölkerung ihre Handwerke aus verschiedensten Materialien. Die Ausstellenden werden während den Öffnungszeiten anwesend sein und freuen sich über gesellige Gespräche. Wiederum werden Gastaussteller ihre Werke präsentieren.
Wann?
Wo?
Die Kaffeestube lädt zum Verweilen ein und bietet die Gelegenheit, Kontakte und Gemeinschaft zu pflegen. Der Eintritt zur Ausstellung ist kostenlos.
Freundlich laden ein:
Ressort Soziales Bönigen und die Ausstellenden
Öffentliche Auflage
Teilrevision Uferschutzplanung USP Nrn. 1–3, Bootsplätze
Der Gemeinderat Bönigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Uferschutzplanung USP Nrn. 1–3 «Bootsplätze» zur öffentlichen Auflage.
Die Auflage umfasst folgende Dokumente:
Als weitere Unterlagen stehen zur Verfügung:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 5. März bis 6. April 2026, in der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Bönigen verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist und begründet bei der Gemeindeverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.
23. Februar 2026
Der Gemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr