Preissenkung bei Arbeitspreisen Erdgas/Biogas
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Industrielle Betriebe Interlaken AG
Gesuchsteller und Projektverfasser: Hans Abegglen, Nordstrasse 2, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Rückbau der Gebäude Nr. 4 und Nr. 6 (Sägerei).
Standort: Nordstrasse 4, Parzelle Nr. 1107, Koordinaten 2'634'625 / 1'171'025.
Zone: Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.
Bauverwaltung Bönigen
Gesuchsteller: Erich Michel, Tellstrasse 54, 8400 Winterthur.
Projektverfasserin: Forum4 AG für Architektur, Thomas Ammann, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau einer Wohnung, Umbau der bestehenden drei Wohungen.
Standort: Friedheim 11, Parzelle Nr. 268, Koordinaten 2'634'630 / 1'1701'705.
Zone: Kernzone C.
Schutzzone: Baugruppe B.
Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.
Bauverwaltung Bönigen
Gesuchsteller: Erich Michel, Tellstrasse 54, 8400 Winterthur.
Projektverfasserin: Forum4 AG für Architektur, Thomas Ammann, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Einbau einer Wohnung, Umbau der bestehenden drei Wohungen.
Standort: Friedheim 11, Parzelle Nr. 268, Koordinaten 2'634'630 / 1'1701'705.
Zone: Kernzone C.
Schutzzone: Baugruppe B.
Ausnahmen:
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.
Bauverwaltung Bönigen
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