Bönigen (7)

Einwohnergemeinde

Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten für Schalter und Telefon der Gemeindeverwaltung Bönigen folgende Öffnungszeiten:
  • Montag: 9.00–11.30 / 13.30–16.00 Uhr
  • Dienstag: 9.00–11.30 / 13.30–16.00 Uhr
  • Mittwoch: 9.00–11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag: 9.00–11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Freitag: 9.00–11.30 / 13.30–16.00 Uhr
Termine ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Vereinbarung jederzeit möglich. Wir bitten die Bevölkerung, entsprechende Termine frühzeitig mit den zuständigen Dienststellen zu vereinbaren.
Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Parkplatz- und Strassensperrung / Verkehrserschwerung infolge des 70. Brienzerseelaufs

Am 10./11. Oktober 2026 findet in Bönigen der 70. Brienzerseelauf statt. Für diesen Anlass werden folgende Parkplatz- und Strassensperrungen vorgenommen:

  • Donnerstag, 8. Oktober 2026, ab 13.00 Uhr, bis Sonntag, 11. Oktober 2026, 20.00 Uhr, ganzer Parkplatz Parkstrasse
  • Samstag, 10. Oktober 2026, 16.00 bis 19.30 Uhr, Strasse am Quai, zwischen Oberländerhof bis Kreuzung Parkstrasse
  • Sonntag, 11. Oktober 2026, 9.00 bis 17.00 Uhr, Strasse am Quai, zwischen Oberländerhof bis Kreuzung Parkstrasse

Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Sicherheitskommission Bönigen

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Änderung Datenschutzreglement, Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 31. August 2026 die Änderung des Datenschutzreglements genehmigt hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. September 2026 in Kraft.

Da es sich bei der Änderung um eine zwingende Anpassung an das kantonale Recht handelt, fällt der Beschluss des Gemeinderats in dessen abschliessende Zuständigkeit.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Bönigen, 31. August 2026

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 10.09.2026

Einwohnergemeinde

Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement, Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 7. April 2026 die Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement erlassen hat. Die Verordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 10.09.2026

Einwohnergemeinde

Wasserversorgungsreglement, Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 3. Juni 2026 beschlossene Wasserversorgungsreglement am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt.

Namens der Einwohnergemeinde
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 10.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Oswald Cateringtechnik AG, Alterswil 174, 3531 Oberthal.

Bauvorhaben: Befristetes Küchenprovisorium aufgrund des Neubaus des Hotels Jungfrau in Wilderswil (befristet auf 3 Jahre).

Standort: Aareweg 21, Parzelle Nr. 1103, Zone: Überbauungsordnung Nr. 8 «Seeburg», Koordinaten 2’634’648 / 1’171’220.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.09.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Oswald Cateringtechnik AG, Alterswil 174, 3531 Oberthal.

Bauvorhaben: Befristetes Küchenprovisorium aufgrund des Neubaus des Hotels Jungfrau in Wilderswil (befristet auf 3 Jahre).

Standort: Aareweg 21, Parzelle Nr. 1103, Zone: Überbauungsordnung Nr. 8 «Seeburg», Koordinaten 2’634’648 / 1’171’220.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 03.09.2026


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