
Bauherrschaft und Projektverfasserin: HTI Holzbau AG, Untere Bönigstrasse 48, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Zimmerei-Produktionshalle mit Büros.
Standort: Nordstrasse, Parzelle Nr. 1107, Gewerbezone, Koordinaten 2’634’634 / 1’171’027.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Bönigen-Iseltwald Tourismus, Seestrasse 6, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Installation einer «Grand Tour of Switzerland» Foto-Spot-Stelle am Quai in Bönigen. Die Stele ist ein frei stehendes, rot lackiertes Metallobjekt mit integrierter touristischer Beschriftung und Symbolik (Schweizer- und Kantonswappen). Die Anlage dient der Besucherlenkung und touristischen Kommunikation.
Standort: Am Quai, Parzelle Nr. 47, Zone Uferschutzplan, Koordinaten 2’635’119 / 1’170’961.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen / Hinweise:
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Bönigen-Iseltwald Tourismus, Seestrasse 6, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Installation einer «Grand Tour of Switzerland» Foto-Spot-Stelle am Quai in Bönigen. Die Stele ist ein frei stehendes, rot lackiertes Metallobjekt mit integrierter touristischer Beschriftung und Symbolik (Schweizer- und Kantonswappen). Die Anlage dient der Besucherlenkung und touristischen Kommunikation.
Standort: Am Quai, Parzelle Nr. 47, Zone Uferschutzplan, Koordinaten 2’635’119 / 1’170’961.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen / Hinweise:
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2029, Wahl Gemeindevizepräsidium, Ressortverteilung
Der Gemeinderat Bönigen hat sich für die Amtsdauer 2026–2029 konstituiert:
Gemeindevizepräsident:
Ressortverteilung:
Bönigen, 12. Januar 2026
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 wurde an der Sitzung des Gemeinderates vom 12. Januar 2026 gestützt auf Artikel 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Bönigen genehmigt. Während der 30-tägigen Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls ein.
Bönigen, 12. Januar 2026
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Organisationsreglement
Öffentliche Mitwirkung
Die Burgergemeinde führt für die Totalrevision des Organisationsreglements eine Mitwirkung für alle Burgerinnen und Burger durch. Stimmberechtigte Burgerinnen und Burger, welche Anträge für Änderungen im Organisationsreglement haben, werden gebeten, diese bis am 7. Februar 2026 schriftlich und begründet an info@burgergemeindeboenigen.ch oder an die Postadresse, Burgergemeinde Bönigen, Rüti 14, 3806 Bönigen, einzureichen. Die vom Burgerrat genehmigte Fassung des Organisationsreglements kann per Mail oder auf der Verwaltung bezogen werden.
Bönigen, 30. Dezember 2025
Burgerrat Bönigen
Feuerwehr Neurekrutierung 2026
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Kommando Feuerwehr Bödeli
Organisationsreglement
Öffentliche Mitwirkung
Die Burgergemeinde führt für die Totalrevision des Organisationsreglements eine Mitwirkung für alle Burgerinnen und Burger durch. Stimmberechtigte Burgerinnen und Burger, welche Anträge für Änderungen im Organisationsreglement haben, werden gebeten, diese bis am 7. Februar 2026 schriftlich und begründet an info@burgergemeindeboenigen.ch oder an die Postadresse, Burgergemeinde Bönigen, Rüti 14, 3806 Bönigen, einzureichen. Die vom Burgerrat genehmigte Fassung des Organisationsreglements kann per Mail oder auf der Verwaltung bezogen werden.
Bönigen, 30. Dezember 2025
Burgerrat Bönigen
Feuerwehr Neurekrutierung 2026
Vollständige Publikation siehe unter «Interlaken».
Kommando Feuerwehr Bödeli
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