
Gemeindeversammlung
Freitag, 28. November 2025, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
Bönigen, 6. Oktober 2025
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Burgerversammlung
Freitag, 21. November 2025, 19.30 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses Bönigen
Traktanden
Reglements- und Aktenauflage
Die Totalrevision in der vom Burgerrat am 13. Oktober 2025 beschlossenen Fassung des Organisationsreglements, gültig ab 1. Januar 2026, liegt 30 Tage, das Budget 2026 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Ein Auszug des Reglements und des Budgets kann dort bezogen oder über die E-Mail: info@burgergemeindeboenigen.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus Rüti 14: Montag und Donnerstag von 8.30 bis 11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: 079 301 06 74.
Protokolle
Das Protokoll der Versammlung vom 21. November 2025 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Bönigen, 16. Oktober 2025
Der Burgerrat
Geringfügige Änderung Baureglement und Schutzzonenplan: «Aktualisierung Schutzzonenplan» nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Bönigen hat vorerwähnte geringfügige Änderung am 6. Oktober 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydegggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
6. Oktober 2025
Der Gemeinderat
Papier- und Kartonsammlung
Donnerstag, 23. Oktober 2025
Die Papiersammlung wird durch die Schule Bönigen durchgeführt. Bitte Sammelgut ab 8.00 Uhr gut sichtbar bereitstellen. Karton separat bündeln. Bitte nicht zu grosse Bündel, es helfen auch Unterstufenschüler/-innen mit!
Brauchen Sie Hilfe?: Telefon 033 826 10 00.
Besten Dank.
Bauverwaltung Bönigen
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Fensterersatz Süd-, West- und Ostfassade beim Schulhaus.
Standort: Harderstrasse 1, Parzelle Nr. 48, Zone für öffentliche Nutzung Nr. 1 «Schul-, Verwaltungs- und Werkhofbauten», Koordinaten 2’634’888 / 1’170’698.
Schutzzonen:
Naturgefahrengebiet: gelb.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Hightide Kayak School, Dave Storey, Am Quai 1, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Bau und Beratung Roth GmbH, Michael Roth, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Kajaks.
Standort: Am Quai 1, Parzelle Nr. 202, Koordinaten 2'635'119 / 1'170'858.
Zone: Wohn- und Gewerbezone WG 2.
Schutzzone: Schützenswertes Objekt, Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Fensterersatz Süd-, West- und Ostfassade beim Schulhaus.
Standort: Harderstrasse 1, Parzelle Nr. 48, Zone für öffentliche Nutzung Nr. 1 «Schul-, Verwaltungs- und Werkhofbauten», Koordinaten 2’634’888 / 1’170’698.
Schutzzonen:
Naturgefahrengebiet: gelb.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Hightide Kayak School, Dave Storey, Am Quai 1, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Bau und Beratung Roth GmbH, Michael Roth, Renggliweg 11, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Kajaks.
Standort: Am Quai 1, Parzelle Nr. 202, Koordinaten 2'635'119 / 1'170'858.
Zone: Wohn- und Gewerbezone WG 2.
Schutzzone: Schützenswertes Objekt, Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Parkplatz- und Strassensperrung / Verkehrserschwerung infolge des 69. Brienzerseelaufs
Am 11. und 12. Oktober 2025 findet in Bönigen der 69. Brienzerseelauf statt. Für den Anlass werden folgende Parkplatz- und Strassensperrungen vorgenommen:
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Sicherheitskommission Bönigen
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2029
Für die sechs Sitze im Gemeinderat sind innerhalb der festgelegten Frist folgende gültige Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen vom 26. Oktober 2025 (Amtsdauer 2026–2029) eingereicht worden. Gestützt auf Artikel 36 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen werden diese hiermit veröffentlicht:
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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