
Papier- und Kartonsammlung
Donnerstag, 4. Juni 2026
Die Papiersammlung wird durch die Schule Bönigen durchgeführt. Bitte Sammelgut ab 8.00 Uhr gut sichtbar bereitstellen. Karton separat bündeln. Bitte nicht zu grosse Bündel, es helfen auch Unterstufenschüler/-innen mit!
Brauchen Sie Hilfe?: Telefon 033 826 10 00.
Besten Dank.
Bauverwaltung Bönigen
Greenfield Festival 2026
Verkehrsbehinderungen und Sperrungen
Vollständige Publikation siehe unter «Matten».
Sicherheitskommission Matten
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr, Turnhalle Bönigen
Traktanden
Reglementsauflage
Die Reglemente gemäss Traktanden 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.boenigen.ch zugänglich.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
Bönigen, 22. April 2026
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Greenfield Festival 2026
Verkehrsbehinderungen und Sperrungen
Vollständige Publikation siehe unter «Matten».
Sicherheitskommission Matten
Nachträgliche geringfügige Änderung Baureglement und Schutzzonenplan: «Aktualisierung Schutzzonenplan» nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Bönigen hat vorerwähnte nachträglich geringfügige Änderung am 18. Mai 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydegggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Bönigen, 18. Mai 2026
Der Gemeinderat
Gemeindeverwaltung geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt heute Freitag, 15. Mai 2026, den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Gemeindeverwaltung Bönigen
Gesuchsteller: Thomas und Patricia Gerber-Zingg, Renggliweg 6, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Ausbau und Umnutzung Dachgeschoss zu einer Wohnung. Dachsanierung mit Aufdach-Photovoltaik-Anlage. Ausstiegsfenster nordseitig. Kleines Vordach über Eingang Obergeschoss auf der Ostseite. Aussenabgang in den Keller ostseitig. Kaminofen mit Aussenkamin südseitig.
Standort: Renggliweg 6, Parzelle Nr. 1116, Koordinaten 2'634'599 / 1'170'583.
Zone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr, Turnhalle Bönigen
Traktanden
Reglementsauflage
Die Reglemente gemäss Traktanden 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf www.boenigen.ch zugänglich.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
Bönigen, 22. April 2026
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Verkehrsmassnahme
Die Einwohnergemeinde Bönigen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgenden Verkehrsanordnungen:
Parkieren verboten (beidseitig) – Iseltwaldstrasse – für den Zeitraum vom 13. Juni bis 12. Oktober 2026 auf folgenden Streckenabschnitten/Bereichen:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. A und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken sowie nach dem Aufstellen, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft.
Einwohnergemeinde Bönigen
Gemeinderat
Öffnungszeiten Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt wie folgt geschlossen:
Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen der Bevölkerung schöne Auffahrt.
Gemeindeverwaltung Bönigen
Gesuchsteller: Thomas und Patricia Gerber-Zingg, Renggliweg 6, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Ausbau und Umnutzung Dachgeschoss zu einer Wohnung. Dachsanierung mit Aufdach-Photovoltaik-Anlage. Ausstiegsfenster nordseitig. Kleines Vordach über Eingang Obergeschoss auf der Ostseite. Aussenabgang in den Keller ostseitig. Kaminofen mit Aussenkamin südseitig.
Standort: Renggliweg 6, Parzelle Nr. 1116, Koordinaten 2'634'599 / 1'170'583.
Zone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr