
Gesuchsteller: STWEG Oberlandstrasse 25, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 355 Brienz
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Oberlandstrasse 25, Parzelle Nr. 1499, Koordinaten 2'635'436 / 1'170'722.
Zone: W2.
Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.
Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
Parkplatz- und Strassensperrung / Verkehrserschwerung infolge des 70. Brienzerseelaufs
Am 10./11. Oktober 2026 findet in Bönigen der 70. Brienzerseelauf statt. Für diesen Anlass werden folgende Parkplatz- und Strassensperrungen vorgenommen:
Generell ist auf dem gesamten Gemeindegebiet mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Sicherheitskommission Bönigen
Gesuchsteller: STWEG Oberlandstrasse 25, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Flück Haustechnik AG, Hauptstrasse 236, 355 Brienz
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Oberlandstrasse 25, Parzelle Nr. 1499, Koordinaten 2'635'436 / 1'170'722.
Zone: W2.
Schutzzone: Gewässeerschutzbereich Au.
Auflage und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgliech, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Eletrionische Auflage: Die elektronische Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Bauverwaltung Bönigen
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