Burgerversammlung
Freitag, 15. November 2024, 19.30 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
Reglements- und Aktenauflage
Das Budget 2025 liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus (Verwaltungssitz) öffentlich auf. Ein Auszug daraus kann dort bezogen oder über die E-Mail: boenigburger@bluewin.ch bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus, Rüti 14: Dienstag, 14.00–17.00 Uhr und Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 079 301 06 74.
Protokolle
Das Protokoll der Versammlung vom 3. Mai 2024 hat vom 8. bis zum 28. Mai 2024 öffentlich im Forsthaus aufgelegen. Gegen die Abfassung des Protokolls sind innert der gesetzlichen Frist keine Einwendungen oder Beschwerden eingegangen. Der Burgerrat hat das Protokoll am 29. Mai 2024 genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung vom 15. November 2024 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Nach der Versammlung offeriert die Burgergemeinde einen Imbiss.
Bönigen, 3. Oktober 2024
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Doppelkindergarten; Einbau Wärmepumpe (Splitbauweise).
Standort: Harderstrasse 5, Parzelle Nr. 1649, Koordinaten 2’634’816 / 1’170’852, Zone für öffentliche Nutzung Kindergarten (Wohnzone W2).
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet 0502 (IV / 0.0.7).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gemeindeversammlung
Freitag, 29. November 2024, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
Reglementsauflage
Die Reglemente respektive die Reglementsänderungen gemäss Traktanden 4 und 7 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls unter www.boenigen.ch zugänglich.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
7. Oktober 2024
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Forum 4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Doppelkindergarten; Einbau Wärmepumpe (Splitbauweise).
Standort: Harderstrasse 5, Parzelle Nr. 1649, Koordinaten 2’634’816 / 1’170’852, Zone für öffentliche Nutzung Kindergarten (Wohnzone W2).
Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, ISOS-Gebiet 0502 (IV / 0.0.7).
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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