Bönigen (3)

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hess Bestattungen GmbH, Samuel Hess, Neuenstrasse 13, 3806 Bönigen.

Projektverfasser: Samuel Hess, Neuenstrasse 13, 3806 Bönigen.

Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Garage mit Erweiterung Sarglager und Kühlraum.

Standort: Neuenstrasse 13, Parzelle Nr. 385, Koordinaten 2'634'639 / 1'170'594.

Zone: Kernzone B.

Schutzzone: Schützenswertes Objekt, Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Überschreitung Flachdachfläche, Art. 39 Abs. 2 GBR.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portalebau.apps.be.ch).Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Bönigen

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Burgergemeinde Bönigen, Rüti 14, 3806 Bönigen.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erstellen einer Einwasserungsrampe für Kayaks in den Brienzersee im Strandbad Bönigen, L = 10 m, Nutzbreite = 2 m; Anpassung und Ergänzung des bestehenden Blocksatzes. Gleichwertiger Ersatz eines bestehenden Maschendrahtzauns über eine Länge von 95 m. Installation eines Zugangstors zum Bereich der Einwasserungsrampe.

Projektänderung: Beschränkung des Bauvorhabens auf

  • Gleichwertiger Ersatz des Maschendrahtzaun-Geflechts über ca. 95 m
  • Reparatur / Ersatz einzelner Zaunpfosten
  • Rodung Tuja-Hecke über 95 m
  • Begrünung mit einheimischem Gehölz

Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 6. Dezember 2023 um zwei Jahre.

Standort: Strandbad Bönigen, Parzelle Nr. 1163, Zone: Uferschutzplan Sektor E (Strandbad), Koordinaten 2’634’980 / 1’171’227.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereiche Ao und Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2029

Wahlverfahren Mitglieder ständige Kommissionen

Das Wahlverfahren für die Mitglieder der ständigen Kommissionen richtet sich nach Artikel 55 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen. Sie werden gemäss Artikel 45 der Gemeindeordnung respektive Artikel 54 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom Gemeinderat im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl (relatives Mehr).

Es sind zu wählen:

  • 9 Mitglieder für die Wahl- und Abstimmungskommission
  • 2 Mitglieder für die Bildungs- und Kulturkommission
  • 4 Mitglieder für die Sicherheitskommission
  • 4 Mitglieder für die Volkswirtschaftskommission

Wahlvorschläge

Die Stimmberechtigten respektive die Vorschlagenden werden eingeladen, dem Gemeinderat ihre Wahlvorschläge für jede Kommission einzureichen.

Frist: 1. Dezember 2025

Die Wahlvorschläge müssen enthalten:

  • Bezeichnung der Kommission
  • Name und Vorname Kandidatin/Kandidat
  • Jahrgang Kandidatin/Kandidat
  • Adresse Kandidatin/Kandidat
  • Beruf Kandidatin/Kandidat
  • Unterschrift Kandidatin/Kandidat
  • Unterschrift Vorschlagende

Die Gemeindeverwaltung stellt zur Unterstützung ein Formular zur Verfügung. Dieses kann über die Website www.boenigen.ch oder direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Wählbarkeit

Wählbar in Kommissionen mit Entscheidungsbefugnis sind Personen, welche in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind.

Anforderungen, Voraussetzungen?

Grundsätzlich keine …

Die Kommissionsmitglieder nehmen regelmässig an Sitzungen teil und übernehmen teilweise Repräsentationen, damit die Gemeinde in diversen Institutionen vertreten ist. Obschon es sich bei der Mitarbeit in den Kommissionen um ein Milizamt handelt, sind gewisse Voraussetzungen von Vorteil, jedoch von Kommission zu Kommission unterschiedlich. So sind unter anderem folgende Kompetenzen für dieses Amt hilfreich: Andere überzeugen, motivieren, argumentieren, Projekte leiten, Strategien entwickeln, Verantwortung übernehmen und tragen, Sitzungen leiten. Des Weiteren sind Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein hilfreich. Die Kommissionsmitglieder werden mit einem Sitzungsgeld pro Sitzungsteilnahme entschädigt.

Die Mitarbeit in einer Kommission stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar für den Einstieg in die Gemeindepolitik. Die Liste der kommunalen Aufgaben und Leistungen ist lang, an spannenden Möglichkeiten zur Mitarbeit mangelt es nicht. Vielleicht ist es ja gerade Ihr berufliches Fachwissen, Ihr Hobby, Ihr Interesse an einem Sachgebiet, das die Gemeinde braucht?

6. Oktober 2025

Gemeinderat Bönigen
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 06.11.2025


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