Protokollauflage
Gestützt auf Art. 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Bönigen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls auf www.boenigen.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.
Der Gemeindeschreiber
Gesuchsteller und Projektverfasser: Peter und Laura Marti, Eyweg 5, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Aufstockung der bestehenden Garage mit einem Flachdachbau, Erweiterung der Wohnfläche für zwei Kinderzimmer, neue Kaminanlage für Cheminée.
Standort: Eyweg 5, Parzelle Nr. 1075, Koordinaten 2'634'536 / 1'1701'647.
Zone: W2.
Schutzzone: keine.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 24 GBR).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innert der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Die Dokumente zu diesem Baugesuch können auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Bönigen mit einem Link eingesehen werden. Hierzu benötigen Sie ein BE-Login.
Bauverwaltung Bönigen
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