Bönigen (8)

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Bundesfeier – Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung bleibt wie folgt geschlossen:

  • Mittwoch, 31. Juli 2024, ab 16.00 Uhr
  • Donnerstag, 1. August 2024, ganzer Tag
  • Freitag, 2. August 2024, ganzer Tag

Ab Montag, 5. August 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Gemeindeverwaltung Bönigen

 

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Protokollgenehmigung Gemeindeversammlung

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2024 wurde an der Sitzung des Gemeinderates vom 15. Juli 2024 gemäss Artikel 21 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Bönigen genehmigt. Innerhalb der 30-tägigen Auflagefrist wurden keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls erhoben.

Gemeinderat Bönigen

Publiziert am 18.07.2024

Baumfällgesuch

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen

Bauvorhaben: Fällen einer geschützten Baumreihe aufgrund von Bauarbeiten.

Standort: Bönigen, Parzelle Nr. 48, Zone: Zön1, Koordinaten 2’634’894 / 1’170’665.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Gewässerraum, Naturgefahrengebiet gelb.

Schutzobjekt: Kommunal geschützte Baumreihe nach Art. 22a GBR.

Ausnahmen: Fällen kommunal geschützter Bäume Art. 16, Art. 29 Abs. 2, Art. 30 Abs. 2 und Art. 41 Abs. 3 des kantonalen Naturschutzgesetzes (NSchG) sowie Art. 22a Gemeindebaureglement.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Baumfällgesuch

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen

Bauvorhaben: Fällen einer geschützten Baumreihe aufgrund von Bauarbeiten.

Standort: Bönigen, Parzelle Nr. 48, Zone: Zön1, Koordinaten 2’634’894 / 1’170’665.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, Gewässerraum, Naturgefahrengebiet gelb.

Schutzobjekt: Kommunal geschützte Baumreihe nach Art. 22a GBR.

Ausnahmen: Fällen kommunal geschützter Bäume Art. 16, Art. 29 Abs. 2, Art. 30 Abs. 2 und Art. 41 Abs. 3 des kantonalen Naturschutzgesetzes (NSchG) sowie Art. 22a Gemeindebaureglement.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen b. Interlaken.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz, Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Bönigen am 29. Mai 2024 beschlossene Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz am 1. Juli 2024 in Kraft tritt.

Namens der Einwohnergemeinde
Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Überbauungsordnung «Park am See»

Der Gemeinderat Bönigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Park am See» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Planung umfasst:

  • Überbauungsplan
  • Überbauungsvorschriften
  • Änderung Uferschutzplan
  • Änderung Uferschutz- und Überbauungsvorschriften
  • Änderung genereller Gestaltungsrichtplan zu den Uferschutzplänen

Die Planung liegt vom 15. August bis und mit 16. September 2024 in der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Bönigen unter www.bönigen.ch verfügbar.

Am Mittwoch, 14. August 2024 um 20.00 Uhr führt der Gemeinderat eine Informationsveranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit in der Turnhalle durch.

Während der Auflagefrist können dem Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Bönigen, Interlaknerstrasse 6, 3806 Bönigen, zu richten.

Der Gemeinderat

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Das Hundetaxereglement der Einwohnergemeinde Bönigen vom 7. Juni 2013 bildet die Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe. Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.– pro Hund und Jahr.

Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2024 in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Neuanmeldungen sind bis Ende August 2024 vorzunehmen. Neue Hundebesitzer haben erstmalig bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu erscheinen, den Hund anzumelden und sich in der Hundedatenbank Amicus zu registrieren. Für die Hundeanmeldung ist der Heimtierausweis/Hundeausweis oder Impfausweis (mit einer aktuellen Mikrochipnummer) nötig. Hundehalter haben der Gemeindeverwaltung das Halten eines neuen oder anderen Hundes umgehend zu melden. Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen, bitten wir ebenfalls um Mitteilung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: info@boenigen.ch, Telefon 033 826 10 00.

Sicherheitskommission Bönigen

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Dorfmärit vom 6. Juli 2024

Klein, aber fein – der traditionelle Dorfmärit mit Unterhaltung in Bönigen

Samstag, 6. Juli 2024, Schulhausplatz Bönigen

  • 10.00–18.00 Uhr: Markt
  • 18.00–23.30 Uhr: Festwirtschaft mit musikalischer Unterhaltung

Strassensperrung und Parkplatzerschwerung

Die Harderstrasse sowie der Parkplatz Harderstrasse (beim Schulhaus) werden von Freitag, 5. Juli, ab 18.00 Uhr bis und mit Samstag, 6. Juli 2024, für den Dorfmärit gesperrt. Die Poststelle ist jederzeit zugänglich.

Gemeindeverwaltung Bönigen

Publiziert am 04.07.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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