Abstimmungs- und Wahlausschuss 2025
Der Gemeinderat hat folgende Personen gestützt auf Artikel 12 Reglement über die Urnenwahlen und-abstimmungen in den Abstimmungs- und Wahlausschuss gewählt:
Präsident: Noirjean Roland; Vizepräsident. Deuschle Adrian. Sekretärin: Fuss Sonja. Co-Stv. Sekretärin: Scheidegger Claudia und Erika Schmocker. Ausschuss: Eickworth Patrick, Frutiger Christa, Inäbnit Therese und von Allmen Thomas.
Das Verwaltungspersonal kann gemäss Artikel 12 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen zur Unterstützung beigezogen werden.
Abstimmungen 2025: 9. Februar, 18. Mai, 28. September und 30. November.
Bei Verhinderung am Abstimmungs- oder Wahlsonntag aufgrund der Wahlanzeige oder des definitiven Aufgebotes müssen sich die Mitglieder des Abstimmungs- und Wahlausschusses innert 10 Tagen schriftlich mittels Brief oder E-Mail mit Begründung (Gesuch mit Dispensationsgrund) beim Gemeinderat melden (Artikel 39 Verordnung über politische Rechte).
Gemeinderat Beatenberg
Sperrung für den rollenden Verkehr
Infolge Bauarbeiten (Versetzen der Verbindungsbrücke) bei der Station Niederhornbahn Beatenberg ist die Durchfahrt ab Höhe Station, Schmockenstrasse 253, in beiden Richtungen
am Mittwoch, 4. Dezember 2024, von 8.00 bis 12.00 Uhr gesperrt.
Bitte beachten Sie die Beschilderung und Aushänge an den beiden Verzweigungen Riedbodenstrasse – Schmockenstrasse. Für die Anwohner und Passanten zum Wohngebiet nach der Station ist die Zu- und Wegfahrt über die Riedbodenstrasse gewährleistet.
Für Fussgänger ist die Strasse jederzeit passierbar.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis für diese Bauarbeiten und die damit verbundenen Behinderungen und Umtriebe. Für allfällige Fragen und Auskünfte können Sie gerne die Bauverwaltung kontaktieren.
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Michael und Ellen Dalacker, Blümlimattweg 1, 3600 Thun, Fürsprecher Dr. Thomas Müller, Bälliz 46, Postfach 9, 3602 Thun.
Projektverfasser: Tom Guthknecht, Mühleweg 57, 3280 Murten.
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, einem Bürohaus und einer Autoeinstellhalle.
Projektänderung: Verbreiterung der Zufahrt auf 3 m; neuer Verkehrsspiegel auf Parzelle Nr. 231; neue Stützmauer beim Gebäude Schmockenstrasse 221 hangseitig auf Gemeindeparzelle Nr. 128; neue Grundleitung auf Parzelle Nr. 1975 zu Schacht E181 zur Entwässerung der neuen Rinne auf Parzelle Nr. 128.
Standort: Bödeli, Parzellen Nrn. 2329, 1632, 1975, 383, 231, 128, Wohnzone 2-geschossig, Koordinaten 2’625’376 / 1’171’061.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerinnen: Esther Egger-Mona und Claudia Scheidegger-Egger, Amisbühlstrasse 43, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe an Nordfassade.
Standort: Amisbühlstrasse 43, Beatenberg, Parzelle Nr. 1169, Koordinaten 2’628’567 / 1’172’558, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-18438). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 8. November 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Michael und Ellen Dalacker, Blümlimattweg 1, 3600 Thun, Fürsprecher Dr. Thomas Müller, Bälliz 46, Postfach 9, 3602 Thun.
Projektverfasser: Tom Guthknecht, Mühleweg 57, 3280 Murten.
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, einem Bürohaus und einer Autoeinstellhalle.
Projektänderung: Verbreiterung der Zufahrt auf 3 m; neuer Verkehrsspiegel auf Parzelle Nr. 231; neue Stützmauer beim Gebäude Schmockenstrasse 221 hangseitig auf Gemeindeparzelle Nr. 128; neue Grundleitung auf Parzelle Nr. 1975 zu Schacht E181 zur Entwässerung der neuen Rinne auf Parzelle Nr. 128.
Standort: Bödeli, Parzellen Nrn. 2329, 1632, 1975, 383, 231, 128, Wohnzone 2-geschossig, Koordinaten 2’625’376 / 1’171’061.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einladung zur ordentlichen Versammlung 2024
Freitag, 20. Dezember 2024, 19.30 Uhr im Restaurant Riedboden
Traktanden
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage später auf der Gemeindeverwaltung während 30 Tagen öffentlich auf.
Der Burgerrat
Einladung zur ordentlichen Versammlung
Freitag, 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Restaurant Buffet, Beatenberg
Traktanden
Nach der Versammlung wird den Anwesenden ein Imbiss offeriert.
Öffentliche Aktenauflage
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich bei der Sekretärin auf.
Der Burgerrat
Gesuchstellerinnen: Esther Egger-Mona und Claudia Scheidegger-Egger, Amisbühlstrasse 43, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe an Nordfassade.
Standort: Amisbühlstrasse 43, Beatenberg, Parzelle Nr. 1169, Koordinaten 2’628’567 / 1’172’558, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-18438). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 8. November 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Ordentliche Versammlung
Donnerstag, 19. Dezember 2024, 19.30 Uhr im Gasthaus Riedboden
Traktanden
Protokoll
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich bei der Sekretärin auf.
Burgerrat Bäuert Schmocken
Die bisherige Schulhauswartin Spirenwald sucht eine neue berufliche Herausforderung. Aus diesem Grund suchen wir per 1. Dezember 2024 oder nach Vereinbarung eine/n
Schulhauswart/-in Spirenwald
(Beschäftigungsgrad ca. 40 %)
Ihr Aufgabenbereich
Wir bieten Ihnen
Wir erwarten von Ihnen
Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 15. November 2024 an folgende Adresse: Schule Beatenberg «Stellenbewerbungen», Abt. Schulverwaltung, Spirenwaldstrasse 226, 3803 Beatenberg
Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen die Schulverwalterin Verena Moser (Telefon 033 841 12 02 / Mail: verena.moser@quicknet.ch) gerne zur Verfügung.
Gesuchstellerin: Danielle Alexandra Stegmann, Oertli 40d, 3654 Gunten, vertreten durch SwissLegal (Bern) AG, Bubenbergplatz 5, Postfach, 3001 Bern.
Bauvorhaben: Umnutzung der Stockwerkeinheit Beatenberg Gbbl. 1041–115 von einem hotelmässig bewirtschafteten Appartement zu einer unbewirtschafteten Zweitwohnung.
Standort: Schmockenstrasse 163, Beatenberg, Parzellen Nrn. 1041–115, Koordinaten 2’625’650 / 1’170’939.
Nutzungszone: Überbauungsplan Nr. 2 Blümlisalp – Beatrice, Gestaltungsplan Nr. 1, mit Sonderbauvorschriften.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Nutzungsänderung gemäss Art. 4 der Sonderbauvorschriften zum Überbauungsplan Nr. 2 der UeO Blümlisalp – Beatrice.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2023-21389). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 1. November 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Die bisherige Schulhauswartin Spirenwald sucht eine neue berufliche Herausforderung. Aus diesem Grund suchen wir per 1. Dezember 2024 oder nach Vereinbarung eine/n
Schulhauswart/-in Spirenwald
(Beschäftigungsgrad ca. 40 %)
Ihr Aufgabenbereich
Wir bieten Ihnen
Wir erwarten von Ihnen
Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am 15. November 2024 an folgende Adresse: Schule Beatenberg «Stellenbewerbungen», Abt. Schulverwaltung, Spirenwaldstrasse 226, 3803 Beatenberg
Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen die Schulverwalterin Verena Moser (Telefon 033 841 12 02 / Mail: verena.moser@quicknet.ch) gerne zur Verfügung.
Gesuchstellerin: Danielle Alexandra Stegmann, Oertli 40d, 3654 Gunten, vertreten durch SwissLegal (Bern) AG, Bubenbergplatz 5, Postfach, 3001 Bern.
Bauvorhaben: Umnutzung der Stockwerkeinheit Beatenberg Gbbl. 1041–115 von einem hotelmässig bewirtschafteten Appartement zu einer unbewirtschafteten Zweitwohnung.
Standort: Schmockenstrasse 163, Beatenberg, Parzellen Nrn. 1041–115, Koordinaten 2’625’650 / 1’170’939.
Nutzungszone: Überbauungsplan Nr. 2 Blümlisalp – Beatrice, Gestaltungsplan Nr. 1, mit Sonderbauvorschriften.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Nutzungsänderung gemäss Art. 4 der Sonderbauvorschriften zum Überbauungsplan Nr. 2 der UeO Blümlisalp – Beatrice.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2023-21389). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 1. November 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Gesuchstellerin: Niederhornbahn AG, Schmockenstrasse 253, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Schmocker Sanitär-Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe an Ostfassade.
Standort: Schmockenstrasse 253, Beatenberg, Parzelle Nr. 1185, Koordinaten 2’624’984 / 1’171’083, Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung, Rutschgefahren.
Ausnahme: Bauen ausserhalb des Baugebiets nach Art. 24 ff. RPG.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-14669). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Dezember 2024.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 25. Oktober 2024
Bauverwaltung Beatenberg
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 6. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.
Ehrungen
Vor Traktandenbeginn finden die Ehrungen statt.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa 3 Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Apéro im Anschluss
Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.
Alle stimmberechtigten Schweizer Bürger/-innen und Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.
Beatenberg, 14. Oktober 2024
Gemeinderat Beatenberg
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 10. November 2024, 11.00 Uhr, anschliessend an den Gottesdienst in der Kirche
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 können im Pfarrhaus eingesehen werden.
Alle Stimmberechtigten der ref. Kirchgemeinde sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.
Beatenberg, im Oktober 2024
Der Kirchgemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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