Beatenberg (6)

Feuerwehr

Aufgebot zu den Übungen 2026

  • Freitag, 13. Februar, 19.30 Uhr
    Feuerwehressen, Zug 1 und 2
  • Freitag, 13. März, 16.00 Uhr
    Übung am Feuer, ½ Zug 1
  • Samstag, 14. März, 8.00 Uhr
    Übung am Feuer, ½ Zug 1
  • Montag, 16. März, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 2
  • Montag, 30. März, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Mittwoch, 22. April, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 18. Mai, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 2
  • Mittwoch, 10. Juni, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 17. August, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 7. September, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 21. September, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Samstag, 7. November, 13.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Freitag, 13. November, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1

 

  • Mittwoch, 18. Februar, 19.30 Uhr
    Kader Übung, Grfhr und Of
  • Mittwoch, 1. Juli, 19.30 Uhr
    Of Übung, Of
  • Mittwoch, 12. August, 19.30 Uhr
    Kader Übung, Grfhr und Of

 

  • Mittwoch, 3. Juni, 19.30 Uhr
    Kdo Sitzung, Kdo
  • Mittwoch, 18. November, 19.30 Uhr
    Kdo Sitzung, Kdo

Rekrutierung

Erfolgte mit persönlicher Einladung.

Begründete Gesuche, um Aktivdienst in der Feuerwehr leisten zu können, müssen schriftlich bis 31. Januar 2026 an den Kommandanten Urs von Allmen, Beatenbergstrasse 93, 3803 Beatenberg, gerichtet werden.

Feuerwehrkommando Beatenberg

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Informationen zum Trinkwasser 2025

Die Wasserversorgungen in der Schweiz sind verpflichtet, mindestens einmal im Jahr über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers im Verteilnetz zu informieren.

Versorgte Einwohner/-innen: ca.1250 (ohne Tourismus)

Trinkwasserproduktion: min. 325 m³/Tag, max. 615 m³/Tag

Hygienische Anforderung:

Im 2025 sind übers Jahr verteilt 15 bakteriologische sowie 4 chemische Trinkwasserproben durchs kantonale Laboratorium Bern oder durch die Industrielle Betriebe Interlaken AG, IBI, untersucht worden. Die mikrobiologischen und chemischen Trinkwasserproben lagen soweit untersucht alle innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.

Physikalische und chemische Untersuchungsergebnisse im Durchschnitt: 

  • Chlorid: 0,4 mg/l
  • Fluorid: 0,08 mg/l
  • Nitrat: 0,90 mg/l
  • Nitrit: nn mg/l
  • Sulfat: 2,8 mg/l
  • Ammonium: nn mg/l
  • Calcium: 48,6 mg/l
  • Kalium: 0,3 mg/l
  • Magnesium: 1,1 mg/l
  • Natrium: 0,6 mg/l
  • Eisen: 0,08 mg/l
  • Aluminium: 0,09 mg/l
  • pH: 7,84 pH
  • Gesamthärte: 12,6 °fH

Herkunft des Quellwassers:

Quellen Schrick, Schlüechten, Winkelmoos, Mooswald, Baumisboden, Breitschlag, Holzflüh und Scheijeflüh

Behandlung des Wassers:

Das gesamte Beatenberger Quellwasser wird durch Flockung, Sandfiltration, Aktivkohle und einer UV-Anlage im Reservoir Waldegg zentral aufbereitet, entkeimt und ins Trinkwassernetz abgegeben. Durch diese Aufbereitung ist das Trinkwasser geschmacklich neutral, bietet jedoch keinen Netzschutz.

Versorgte Gebiete der Wasserversorgung:

Waldegg, Spirenwald, Schmocken sowie Ortsteil Sundlauenen und kleiner Teil untere Hohlen (Gemeinde Unterseen)

  • Tiefster Punkt mit Beatenberger Trinkwasser: Sundlauenen mit ca. 580 m ü. M.
  • Höchster Punkt mit Beatenberger Trinkwasser: Niederhorn mit ca. 1950 m ü. M.

Hinweis betreffend Wasserabgabe an Konsumenten von privaten Quellen, welche nicht am Trinkwassernetz der Gemeinde angeschlossen sind:

Liegenschaftsbesitzer, welche Trinkwasser von eigenen Quellen abgeben, müssen den Mietern auf Wunsch die einwandfreie Wasserqualität anhand eigener Untersuchungen belegen können. Wir machen die Besitzer von solchen Liegenschaften ausdrücklich auf ihre Pflicht zur Selbstkontrolle gemäss LM-Gesetz aufmerksam.

Wasserstatistik: 

  • Gesamtverbrauch 161'000 m³ = 100%
  • Eigenes Quellwasser 144'000 m³ = 89%
  • Fremdbezug von Interlaken IBI 17'000 m³ = 11%

Wasserversorgung Beatenberg

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Permcos GmbH, David Eggler, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Frutiger Holzbau AG, Hauptstrasse 225, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnung im Dachgeschoss, Umnutzung Wohnung EG zu Büro, Ersatz von Fenstern, Ersatz von Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, PV-Anlage an Stützmauer.

Standort: Schmockenstrasse 108, Parzelle Nr. 1149, Koordinaten 2’626'150 / 1’171’092,  Wohnzone 2-geschossig W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschung. 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/265741, e-Auflage eBau Nr. 2025-17734). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 13. Januar 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG.

Der Gemeinderat von Beatenberg hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen), mit Ausnahme der «Hotelzone Bauten» sowie der Zonen mit besonderen baurechtlichen Ordnungen a) Überbauungsordnung Nr. 2 «Blüemlisalp-Beatrice» vom 17. September 1974 und b) Überbauungsordnung Nr. 5 «Hotel Gloria» vom 14. Januar 1981, mit Wirkung ab 15. Januar 2026 eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.

Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen.

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig.

Die Planungszone liegt vom 16. Januar bis am 16. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Beatenberg unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuelle-informationen verfügbar.

Während der Auflagefrist – bis spätestens am 16. Februar 2026 – kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einzureichen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 22.01.2026

Feuerwehr

Aufgebot zu den Übungen 2026

  • Freitag, 13. Februar, 19.30 Uhr
    Feuerwehressen, Zug 1 und 2
  • Freitag, 13. März, 16.00 Uhr
    Übung am Feuer, ½ Zug 1
  • Samstag, 14. März, 8.00 Uhr
    Übung am Feuer, ½ Zug 1
  • Montag, 16. März, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 2
  • Montag, 30. März, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Mittwoch, 22. April, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 18. Mai, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 2
  • Mittwoch, 10. Juni, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 17. August, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 7. September, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Montag, 21. September, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Samstag, 7. November, 13.30 Uhr
    Übung, Zug 1 und 2
  • Freitag, 13. November, 19.30 Uhr
    Übung, Zug 1

 

  • Mittwoch, 18. Februar, 19.30 Uhr
    Kader Übung, Grfhr und Of
  • Mittwoch, 1. Juli, 19.30 Uhr
    Of Übung, Of
  • Mittwoch, 12. August, 19.30 Uhr
    Kader Übung, Grfhr und Of

 

  • Mittwoch, 3. Juni, 19.30 Uhr
    Kdo Sitzung, Kdo
  • Mittwoch, 18. November, 19.30 Uhr
    Kdo Sitzung, Kdo

Rekrutierung

Erfolgte mit persönlicher Einladung.

Begründete Gesuche, um Aktivdienst in der Feuerwehr leisten zu können, müssen schriftlich bis 31. Januar 2026 an den Kommandanten Urs von Allmen, Beatenbergstrasse 93, 3803 Beatenberg, gerichtet werden.

Feuerwehrkommando Beatenberg

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG.

Der Gemeinderat von Beatenberg hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen), mit Ausnahme der «Hotelzone Bauten» sowie der Zonen mit besonderen baurechtlichen Ordnungen a) Überbauungsordnung Nr. 2 «Blüemlisalp-Beatrice» vom 17. September 1974 und b) Überbauungsordnung Nr. 5 «Hotel Gloria» vom 14. Januar 1981, mit Wirkung ab 15. Januar 2026 eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.

Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen.

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig.

Die Planungszone liegt vom 16. Januar bis am 16. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Beatenberg unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuelle-informationen verfügbar.

Während der Auflagefrist – bis spätestens am 16. Februar 2026 – kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einzureichen.

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.01.2026


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