Beatenberg (4)

Baupublikation

Bauherrschaft: Gemeinnützige Genossenschaft Alterswohnen Beatenberg (GGAB), Spirenwaldstrasse 314, 3803 Beatenberg, vertreten durch Rudolf Schatzmann, Holestrasse 19, 3294 Büren an der Aare.

Projektverfasser: Dällenbach/Ewald Architekten AG sowie Fahrni Architekten AG, vertreten durch Barbara Dällenbach, Industrieweg 33, 3612 Steffisburg.

Bauvorhaben: Neubau von 10 Alterswohnungen mit Umgebungsaufwertung.

Standort: Schmockenstrasse 237, Parzelle Nr. 1420, Zone: Überbauungsordnung «ehemaliges Schulhaus Schmocken», Koordinaten 2’625’235 / 1’170’998.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Ausbaustandard der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Art. 56a BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.02.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Christian Stöcklin, Chutzenstrasse 6, 3073 Gümligen.

Bauvorhaben: Ersatz von zwei Fenstern mit Brüstung durch raumhohe Fenster.

Standort: Schmockenstrasse 267, Parzelle Nr. 1421, Koordinaten 2’624'681 / 1’171’168,  Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschung. 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/233562, e-Auflage eBau Nr. 2025-16187). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. März 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 12. Februar 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Zonenplanänderung «Waldegg» mit Waldfeststellungsverfahren und Rodungsgesuch

Der Gemeinderat Beatenberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplanänderung «Waldegg», sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.

A) Ordentliche Zonenplanänderung «Waldegg» mit Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 3 WaG

Ordentliche Zonenplanänderung «Waldegg», bestehend aus:

  • Zonenplanänderung 1:1000
  • Erläuterungsbericht
  • Mitwirkungsbericht
  • Vorprüfungsbericht vom 18. November 2025
  • Stellungnahme Erschliessung (8. Juli 2025, Verkehrsteiner AG)
  • Gefahrengutachten (22. März 2023, Geotest AG)

B) Rodungsgesuch mit Wiederaufforstung

vom 4. Februar 2026, bestehend aus:

  • Formular Rodungsgesuch
  • Übersichtskarte im Massstab 1:25'000
  • Rodungs- und Ersatzaufforstungspläne im Massstab 1:1000 bzw. 1:500

Gesamtrodungsfläche in Beatenberg-Waldegg, Parzelle Nr. 2071: 296 m² – Wald.

Ersatzaufforstung in Unterseen, Lüjistühl, Parzelle Nr. 1173: 674 m² – Landwirtschaftszone.

Ausnahmen: Rodung und Ersatzaufforstung, Art. 5, 7 WaG.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. Februar bis 16. März 2026, in der Bauverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Beatenberg unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuelle-informationen verfügbar. 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Beatenberg, 5. Februar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 19.02.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Zonenplanänderung «Waldegg» mit Waldfeststellungsverfahren und Rodungsgesuch

Der Gemeinderat Beatenberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplanänderung «Waldegg», sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.

A) Ordentliche Zonenplanänderung «Waldegg» mit Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 3 WaG

Ordentliche Zonenplanänderung «Waldegg», bestehend aus:

  • Zonenplanänderung 1:1000
  • Erläuterungsbericht
  • Mitwirkungsbericht
  • Vorprüfungsbericht vom 18. November 2025
  • Stellungnahme Erschliessung (8. Juli 2025, Verkehrsteiner AG)
  • Gefahrengutachten (22. März 2023, Geotest AG)

B) Rodungsgesuch mit Wiederaufforstung

vom 4. Februar 2026, bestehend aus:

  • Formular Rodungsgesuch
  • Übersichtskarte im Massstab 1:25'000
  • Rodungs- und Ersatzaufforstungspläne im Massstab 1:1000 bzw. 1:500

Gesamtrodungsfläche in Beatenberg-Waldegg, Parzelle Nr. 2071: 296 m² – Wald.

Ersatzaufforstung in Unterseen, Lüjistühl, Parzelle Nr. 1173: 674 m² – Landwirtschaftszone.

Ausnahmen: Rodung und Ersatzaufforstung, Art. 5, 7 WaG.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. Februar bis 16. März 2026, in der Bauverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Beatenberg unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuelle-informationen verfügbar. 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Beatenberg, 5. Februar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 12.02.2026


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