
Abstimmungs- und Wahlausschuss 2026
Der Gemeinderat hat folgende Personen gestützt auf Artikel 12 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen in den Abstimmungs- und Wahlausschuss gewählt:
Präsident: Roland Noirjean; Vizepräsident: Adrian Deuschle; Sekretärin: Sonja Fuss; Co-Stv. Sekretärin: ClaudiaScheidegger und Erika Schmocker; Ausschuss: Karin Bärtsch-Hoppe, Sven Gimmel, Tatjana Meier und Wampfler David.
Das Verwaltungspersonal kann gemäss Artikel 12 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen zur Unterstützung beigezogen werden.
Abstimmungen und Wahlen 2026: 8. März, 29. März, 3. Mai, 14. Juni, 27. September, 29. November und 20. Dezember.
Bei Verhinderung am Abstimmungs- oder Wahlsonntag aufgrund der Wahlanzeige oder des definitiven Aufgebotes müssen sich die Mitglieder des Abstimmungs- und Wahlausschusses innert 10 Tagen schriftlich mittels Brief oder E-Mail mit Begründung (Gesuch mit Dispensationsgrund) beim Gemeinderat melden (Artikel 39 Verordnung über politische Rechte).
Gemeinderat Beatenberg
Bauherrschaft: Barbara und Beat Lanz, Beundenstrasse 18, 3803 Beatenberg, P. Rüegsegger Holzbau AG, Fabrikstrasse 74, 3800 Interlaken (Projektverfasserin).
Bauvorhaben: Neubau Carport mit 5 gedeckten Parkplätzen und 5 ungedeckten Parkplätzen für die Grundstücke Nrn. 1483 und 2450; Erstellen eines Gehwegs und Spiel-, Pausen- und Umschlagsplatz.
Standort: Beundenstrasse 18, Beatenberg, Parzelle Nr. 1483, Zone: Wohnzone 2-geschossig, Koordinaten 2’628’528 / 1’171’993.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Schmocker Werner und Doris, Schmockenstrasse 224, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Rudolf Schatzmann, Spirenwaldstrasse 394, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Umnutzung des Gewerberaumes im UG zu einer 2½-Zimmer-Wohnung.
Standort: Schmockenstrasse 224, Beatenberg, Parzelle Nr. 1382, Koordinaten 2’625'375 / 1’171’015, Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig, WG2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefahr (Rutschungen). Es handelt sich um eine Erstwohnung nach Art. 7 Abs. 1 ZWG.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/229258, e-Auflage eBau Nr. 2025-5351. Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 18. November 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Gesuchsteller: Bühlmann Renate und Peter, Schlossgartenweg 6, 4147 Aesch.
Projektverfasserin: Allenbach Holzbau und Solartechnik AG, Hauptstrasse 220, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Energietechnische Sanierung Dach, Ost- und Südfassade sowie Montage einer Sonnenstore auf Terrasse, Einkleidung Windfang.
Standort: Riedbodenstrasse 138, Beatenberg, Parzelle Nr. 1786, Koordinaten 2’624'890 / 1’171’263, Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr (Rutschungen).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/250241, e-Auflage eBau Nr. 2025-14417. Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 18. November 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa 3 Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Apéro im Anschluss
Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.
Alle stimmberechtigten Schweizer Bürger/-innen und Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.
Gemeinderat Beatenberg
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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