Beatenberg (6)

Baupublikation

Gesuchsteller: Adrian Brunner, Spirenwaldstrasse 353, 3803 Beatenberg.

Projektverfasser: Energiewendegenossenschaft, Remo Zumbrunn, Gassenweg 11, 3852 Ringgenberg. 

Bauvorhaben: Neuerstellung Photovoltaikanlage an bestehende Stützmauer vor dem Wohnhaus.

Standort: Spirenwaldstrasse 353, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 1591, Koordinaten 2’627’197 / 1’171’804, Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig.

Ausnahme: keine.

Schutzzone: Ortsbildschutzgebiet, Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittleren Rutschgefahren und geringe Wassergefahren.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2023-20830). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Januar 2024.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 28. November 2023

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 07.12.2023

Einwohnergemeinde

Umleitung und Sperrung Wanderweg im Bereich Beatushöhlen

Aufgrund von Bauarbeiten im Bereich der Beatushöhlen muss der Wanderweg (Pilgerweg) während den Bauphasen werktags vom Montag, 4., bis Freitag, 22. Dezember 2023, sowie vom Montag, 8. Januar, bis Freitag, 1. März 2024, aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Der Wanderweg (Pilgerweg) wird während dieser Zeit von Sundlauenen bis zu den Beatushöhlen via Kantonsstrasse umgeleitet. Die Absperrungen und Anweisungen sind entsprechend einzuhalten.

Der rot-weisse Wanderweg von Beatenberg zu den Beatushöhlen bleibt während der gesamten Bauzeit vom 4. Dezember 2023 bis zum 1. März 2024 gesperrt.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 07.12.2023

Einwohnergemeinde

Schliessung Schuttdeponie Unterholz

Die Schuttdeponie Unterholz wird per 31. Dezember 2023 geschlossen. Die Rekultivierungsarbeiten sind weitgehendst abgeschlossen. Ab 1. Januar 2024 ist es verboten, die stillgelegte Anlage mit Deponiegut zu belegen. Widerhandlungen müssen durch die Gemeindebaupolizei geahndet werden.

Beatenberg, 7. Dezember 2023

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 07.12.2023

Einwohnergemeinde

Kurtaxenverordnung

Der Gemeinderat Beatenberg hat am 27. November 2023 die Neufassung der Kurtaxenverordnung genehmigt. Sie tritt per 1. Juli 2024 in Kraft.

Die Neufassung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist die Verordnung auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter) aufgeschaltet.

Gegen den Erlass der Neufassung der Kurtaxenverordnung kann innert 30 Tagen (Frist bis 8. Januar 2024) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Beatenberg, 27. November 2023

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 07.12.2023

Einwohnergemeinde

Abstimmungs- und Wahlausschuss 2024

Der Gemeinderat hat folgende Personen gestützt auf Artikel 12 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen in den Abstimmungs- und Wahlausschuss gewählt: 

Präsident: Noirjean Roland; Vizepräsident: Deuschle Adrian; Sekretärin: Fuss Sonja; Co-Stv. Sekretärin: Scheidegger Claudia und Erika Schmocker; Ausschuss: Bieri Melanie, Cordeiro Anne-Sophie, Ferianec Mischa, Gastpar Ananda, Kelsch Jens und Schreier Jonas; Ersatzpersonen: Aebersold Toni, Berger Cedric, Bühlmann Stephan, Gloor Ryan, Lüthi Matteo und Suter Alessia. 

Das Verwaltungspersonal kann gemäss Artikel 12 Absatz 2 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen zur Unterstützung beigezogen werden. 

Abstimmungen 2024: 3. März, 9. Juni, 22. September und 24. November.

Die Ersatzpersonen haben die Abstimmungsdaten nur vorzureservieren. Bei Verhinderung am Abstimmungs- oder Wahlsonntag aufgrund der Wahlanzeige oder des definitiven Aufgebotes müssen sich die Mitglieder des Abstimmungs- und Wahlausschusses innert 10 Tagen schriftlich mittels Brief oder E-Mail mit Begründung (Gesuch mit Dispensationsgrund) beim Gemeinderat melden (Artikel 39 Verordnung über politische Rechte). 

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 07.12.2023

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Beatenberg Tourismus, Spirenwaldstrasse 168, 3803 Beatenberg, die Niederhornbahn AG, Marc Höliner, Schmockenstrasse, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Neuer Themenweg auf dem bestehenden Winterwanderweg: Der Winterwanderweg ist seit vielen Jahren bei den Gästen sehr beliebt. Er eignet sich als reiner Winterwanderweg, kann aber auch auf Teilabschnitten mit dem Schlitten befahren werden. Mit dem neuen Themenweg werden die Gäste lernen, wie man sich im Winter gegenüber den Wildtieren und der Natur verhält. Weiter wird aufgezeigt, wie die Wildtiere im Winter überleben und welche Tiere einen Winterschlaf machen.

Standort: Niederhorn bis Waldegg, Parzelle Nr. 245, 1338, 245, 245, 245, 247, 240, 285, Landwirtschaftszone / Wald, Koordinaten 2’626’651 / 1’173’889.

Schutzzonen: Gewässerschutzzonen S2 und Au sowie Naturschutzgebiete, Moorlandschaft.

Ausnahmen / Hinweise:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG)
  • Ausnahmen vom vorsorglichen Schutz für Moorlandschaften (Art. 7 MLV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Januar 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, Postfach 9, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 07.12.2023


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