Beatenberg (7)

Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenwahlen vom 29. November 2026

Der Gemeinderat Beatenberg hat infolge Ablaufs der Amtsperiode die Gemeindeurnenwahlen auf Sonntag, 29. November 2026, angesetzt. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so findet er am 20. Dezember 2026 statt. Er gilt als Fortsetzung der ersten Wahlverhandlung.

Gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements vom 7. Juni 2013 und des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 7. Juni 2013 sind auf die Dauer von 4 Jahren (1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030) zu wählen:

im Majorzverfahren

  •  Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/-in in einer Person

im Proporzverfahren

  •  6 Mitglieder des Gemeinderates

Die Mitglieder der folgenden ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis werden vom neu gewählten Gemeinderat auf Vorschlag politischer Organisationen im Januar 2027 gewählt:

  • Sicherheitskommission
  • Tiefbaukommission
  • Kommission Ver- und Entsorgung

Parteien und politische Vereine oder Interessengruppen, die Vertretungen in den zu wählenden Behörden beanspruchen, haben ihre diesbezüglichen Wahlvorschläge (Listen) nach Behörden getrennt bis spätestens Freitag, 16. Oktober 2026, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg, Abteilung Gemeindeschreiberei, schriftlich einzureichen.

Die einzelnen Kandidatenlisten müssen enthalten:

  1. Die genaue Listenbezeichnung und ob Kandidat/-in der Partei angehört oder parteilos ist;
  2. Die genauen Namen, Vornamen, Geburtsjahre, Berufe und Wohnadressen der kandidierenden Personen mit Unterschriften;
  3. Die Unterschriften von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen.

Auf einer Liste dürfen nur so viele Vorschläge stehen, als Sitze zu besetzen sind. Im Weiteren wird bezüglich der Vorschriften für die Urnenwahlen auf das Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen verwiesen. Eine Liste der wiederwählbaren Behördenmitglieder kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Japankäfer

Die Gemeinde Beatenberg liegt teilweise im Befallsherd und teilweise in der Pufferzone.

Der Kanton Bern hat für Interlaken und Umgebung wegen des Auftretens des Japankäfers einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden. Der Japankäfer ist ein besonders gefährlicher Quarantäne-Schädling, der zahlreiche Kultur- und Zierpflanzen befallen kann.

Für das Gemeindegebiet Beatenberg gilt:

  • Verdächtige Käfer sind umgehend bei der Fachstelle Pflanzenschutz zu melden (Online-Formular / schadorganismen@be.ch).

Für den Befallsherd gelten insbesondere folgende Massnahmen:

  • Verbot der Bewässerung von Rasen-, Wiesen- und Weideflächen bis 30. September 2026.
  • Verbot, frisches Grüngut bis 30. September 2026 aus dem Befallsherd herauszuführen.
  • Verbot, Kompostmaterial aus dem Befallsherd herauszuführen.
  • Verbot, Oberboden aus dem Befallsherd herauszuführen; Ausnahmen bedürfen einer vorgängigen Bewilligung des kantonalen Pflanzenschutzdienstes.

Für die Pufferzone gilt folgende Massnahme:

  • Bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial (Grüngut) aus der Pufferzone geführt werden. Davon ausgenommen sind Transporte in den Befallsherd hinein.

Die Bevölkerung wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und bei der Eindämmung des Japankäfers mitzuwirken.

Weiterführende Informationen, die aktuelle Gebietsabgrenzung sowie Merkblätter finden Sie auf der Website des Kantons Bern, www.weu.be.ch > Japankäfer.

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Gebührenreglement

Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. Gemeindeverordnung

An der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 wurde folgendes Reglement genehmigt:

Neufassung; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026

  • Gebührenreglement

Die Neufassung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist das Reglement auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 17.09.2026

Einwohnergemeinde

Japankäfer

Die Gemeinde Beatenberg liegt teilweise im Befallsherd und teilweise in der Pufferzone.

Der Kanton Bern hat für Interlaken und Umgebung wegen des Auftretens des Japankäfers einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden. Der Japankäfer ist ein besonders gefährlicher Quarantäne-Schädling, der zahlreiche Kultur- und Zierpflanzen befallen kann.

Für das Gemeindegebiet Beatenberg gilt:

  • Verdächtige Käfer sind umgehend bei der Fachstelle Pflanzenschutz zu melden (Online-Formular / schadorganismen@be.ch).

Für den Befallsherd gelten insbesondere folgende Massnahmen:

  • Verbot der Bewässerung von Rasen-, Wiesen- und Weideflächen bis 30. September 2026.
  • Verbot, frisches Grüngut bis 30. September 2026 aus dem Befallsherd herauszuführen.
  • Verbot, Kompostmaterial aus dem Befallsherd herauszuführen.
  • Verbot, Oberboden aus dem Befallsherd herauszuführen; Ausnahmen bedürfen einer vorgängigen Bewilligung des kantonalen Pflanzenschutzdienstes.

Für die Pufferzone gilt folgende Massnahme:

  • Bis 30. September 2026 darf kein frisches Pflanzenmaterial (Grüngut) aus der Pufferzone geführt werden. Davon ausgenommen sind Transporte in den Befallsherd hinein.

Die Bevölkerung wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und bei der Eindämmung des Japankäfers mitzuwirken.

Weiterführende Informationen, die aktuelle Gebietsabgrenzung sowie Merkblätter finden Sie auf der Website des Kantons Bern, www.weu.be.ch > Japankäfer.

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 10.09.2026

Einwohnergemeinde

Gebührenreglement

Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. Gemeindeverordnung

An der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 wurde folgendes Reglement genehmigt:

Neufassung; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026

  • Gebührenreglement

Die Neufassung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist das Reglement auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 10.09.2026

Einwohnergemeinde

Käseteilet im Justistal – Allgemeines Fahrverbot

Die Alpgenossenschaften des Justistals haben den bekannten Käseteilet auf Freitag, 18. September 2026,
festgelegt.

Der Käseteilet ist ein Anlass für Frühaufsteher. Es empfiehlt sich, früh anzureisen, damit Sie rechtzeitig im Justistal ankommen. Am Morgen werden die Käselaibe aufgestapelt und an die verschiedenen Besitzer verteilt. Aufgrund der aktuellen Trockenheit mussten einige Alpenbewirtschafter mit ihren Tieren bereits vorzeitig ins Tal zurückkehren. Daher finden in diesem Jahr am Nachmittag möglicherweise weniger oder gar keine Alpabzüge statt.

Die Besucher werden gebeten, zu Fuss ins Justistal zu gehen – auf der Grönstrasse gilt an diesem Tag Fahrverbot. Ab Beatenberg Station bis Grönhütte gibt es ab 8.00 Uhr einen Shuttleservice mit begrenzter Kapazität. Die letzte Rückfahrt erfolgt um 14.15 Uhr.

Es gilt ein allgemeines Fahrverbot von 6.30 bis 19.00 Uhr (ausgenommen Bewirtschafter). In beiden Fahrtrichtungen ab Sigriswil, Wiler, Baracke (Ticketautomat) und ab Beatenberg, Waldbrand (Ticketautomat) bis Justistal, Spycher (Ort des Käseteilets). Ebenso ist die Strecke Merligen–Grön in beiden Richtungen mit einem Fahrverbot belegt. Das Fahrverbot wird kontrolliert und konsequent durchgesetzt.

Gemeindeschreiberei Beatenberg

Publiziert am 03.09.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Hanspeter Ammann, Dellacherstrasse 35, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Asbesthaltige schwarze Eterniteindeckung durch Tonziegel anthrazit ersetzen.

Standort: Dellacherstrasse 35, Beatenberg, Parzelle Nr. 1640, Koordinaten 2’625’127 / 1’171’357; Landwirtschaftszone LWZ.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweis: Streusiedlungsgebiet.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-10418). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 20. August 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 03.09.2026


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