
Aufgebot zu den Übungen 2026
Rekrutierung
Erfolgte mit persönlicher Einladung.
Begründete Gesuche, um Aktivdienst in der Feuerwehr leisten zu können, müssen schriftlich bis 31. Januar 2026 an den Kommandanten Urs von Allmen, Beatenbergstrasse 93, 3803 Beatenberg, gerichtet werden.
Feuerwehrkommando Beatenberg
Informationen zum Trinkwasser 2025
Die Wasserversorgungen in der Schweiz sind verpflichtet, mindestens einmal im Jahr über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers im Verteilnetz zu informieren.
Versorgte Einwohner/-innen: ca.1250 (ohne Tourismus)
Trinkwasserproduktion: min. 325 m³/Tag, max. 615 m³/Tag
Hygienische Anforderung:
Im 2025 sind übers Jahr verteilt 15 bakteriologische sowie 4 chemische Trinkwasserproben durchs kantonale Laboratorium Bern oder durch die Industrielle Betriebe Interlaken AG, IBI, untersucht worden. Die mikrobiologischen und chemischen Trinkwasserproben lagen soweit untersucht alle innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.
Physikalische und chemische Untersuchungsergebnisse im Durchschnitt:
Herkunft des Quellwassers:
Quellen Schrick, Schlüechten, Winkelmoos, Mooswald, Baumisboden, Breitschlag, Holzflüh und Scheijeflüh
Behandlung des Wassers:
Das gesamte Beatenberger Quellwasser wird durch Flockung, Sandfiltration, Aktivkohle und einer UV-Anlage im Reservoir Waldegg zentral aufbereitet, entkeimt und ins Trinkwassernetz abgegeben. Durch diese Aufbereitung ist das Trinkwasser geschmacklich neutral, bietet jedoch keinen Netzschutz.
Versorgte Gebiete der Wasserversorgung:
Waldegg, Spirenwald, Schmocken sowie Ortsteil Sundlauenen und kleiner Teil untere Hohlen (Gemeinde Unterseen)
Hinweis betreffend Wasserabgabe an Konsumenten von privaten Quellen, welche nicht am Trinkwassernetz der Gemeinde angeschlossen sind:
Liegenschaftsbesitzer, welche Trinkwasser von eigenen Quellen abgeben, müssen den Mietern auf Wunsch die einwandfreie Wasserqualität anhand eigener Untersuchungen belegen können. Wir machen die Besitzer von solchen Liegenschaften ausdrücklich auf ihre Pflicht zur Selbstkontrolle gemäss LM-Gesetz aufmerksam.
Wasserstatistik:
Wasserversorgung Beatenberg
Gesuchstellerin: Permcos GmbH, David Eggler, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Frutiger Holzbau AG, Hauptstrasse 225, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnung im Dachgeschoss, Umnutzung Wohnung EG zu Büro, Ersatz von Fenstern, Ersatz von Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, PV-Anlage an Stützmauer.
Standort: Schmockenstrasse 108, Parzelle Nr. 1149, Koordinaten 2’626'150 / 1’171’092, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, Rutschung.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/265741, e-Auflage eBau Nr. 2025-17734). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 13. Januar 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG.
Der Gemeinderat von Beatenberg hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen), mit Ausnahme der «Hotelzone Bauten» sowie der Zonen mit besonderen baurechtlichen Ordnungen a) Überbauungsordnung Nr. 2 «Blüemlisalp-Beatrice» vom 17. September 1974 und b) Überbauungsordnung Nr. 5 «Hotel Gloria» vom 14. Januar 1981, mit Wirkung ab 15. Januar 2026 eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.
Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen.
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig.
Die Planungszone liegt vom 16. Januar bis am 16. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Beatenberg unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuelle-informationen verfügbar.
Während der Auflagefrist – bis spätestens am 16. Februar 2026 – kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einzureichen.
Der Gemeinderat
Aufgebot zu den Übungen 2026
Rekrutierung
Erfolgte mit persönlicher Einladung.
Begründete Gesuche, um Aktivdienst in der Feuerwehr leisten zu können, müssen schriftlich bis 31. Januar 2026 an den Kommandanten Urs von Allmen, Beatenbergstrasse 93, 3803 Beatenberg, gerichtet werden.
Feuerwehrkommando Beatenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG.
Der Gemeinderat von Beatenberg hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, für das gesamte Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen), mit Ausnahme der «Hotelzone Bauten» sowie der Zonen mit besonderen baurechtlichen Ordnungen a) Überbauungsordnung Nr. 2 «Blüemlisalp-Beatrice» vom 17. September 1974 und b) Überbauungsordnung Nr. 5 «Hotel Gloria» vom 14. Januar 1981, mit Wirkung ab 15. Januar 2026 eine Planungszone in Sachen «Zweitwohnungen» zu erlassen.
Die Planungszone bezweckt die Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen.
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen sowie die Erstellung von Zweitwohnungen sind während der Dauer der Planungszone unzulässig.
Die Planungszone liegt vom 16. Januar bis am 16. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind während dieser Zeit zusätzlich auf der Website der Gemeinde Beatenberg unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuelle-informationen verfügbar.
Während der Auflagefrist – bis spätestens am 16. Februar 2026 – kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einzureichen.
Der Gemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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