Bauherrschaft und Projektverfasserin: Infoboard Schweiz AG, Rosenstrasse 2, 9200 Gossau.
Bauvorhaben: Anbringen digitaler Informationsbildschirm.
Standort: Beatenbergstrasse 135a, Parzelle Nr. 2292, Zone: ZöN, Koordinaten 2’628’294 / 1’172’524.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Aige GmbH, Spirenwaldstrasse 2, 3803 Beatenberg, Zumbühl Architektur GmbH, Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3A, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Zumbühl Architektur GmbH, Mittlere Strasse 3A, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Der Restaurantbereich im Erdgeschoss wird aufgehoben und durch weitere Hotelzimmer ergänzt: 23 Gästezimmer (bisher 15 Gästezimmer) mit 42 Gästebetten (bisher 28 Gästebetten); Neubau Nebengebäude im Aussenbereich mit einem Automaten für die Verpflegung.
Standort: Spirenwaldstrasse 2, Parzelle Nr. 285, Hotelzone Bauten HB, Koordinaten 2’628’400 / 1’172’550.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Michael Fischer, Dorfstrasse 9, 3088 Rüeggisberg.
Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Erweiterung bestehende Heizanlage mit aussen aufgestellter Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Schmockenstrasse 107, Beatenberg, Parzelle Nr. 1265, Koordinaten 2’626'230 / 1’171’089, Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand nach Art. 80 SG.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefahr (Rutschungen).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/236121, e-Auflage eBau Nr. 2025-8806). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke/Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 24. Juni 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Aige GmbH, Spirenwaldstrasse 2, 3803 Beatenberg, Zumbühl Architektur GmbH, Alain Zumbühl, Mittlere Strasse 3A, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Zumbühl Architektur GmbH, Mittlere Strasse 3A, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Der Restaurantbereich im Erdgeschoss wird aufgehoben und durch weitere Hotelzimmer ergänzt: 23 Gästezimmer (bisher 15 Gästezimmer) mit 42 Gästebetten (bisher 28 Gästebetten); Neubau Nebengebäude im Aussenbereich mit einem Automaten für die Verpflegung.
Standort: Spirenwaldstrasse 2, Parzelle Nr. 285, Hotelzone Bauten HB, Koordinaten 2’628’400 / 1’172’550.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Michael Fischer, Dorfstrasse 9, 3088 Rüeggisberg.
Projektverfasserin: Grossniklaus Haustechnik AG, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Erweiterung bestehende Heizanlage mit aussen aufgestellter Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Standort: Schmockenstrasse 107, Beatenberg, Parzelle Nr. 1265, Koordinaten 2’626'230 / 1’171’089, Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand nach Art. 80 SG.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefahr (Rutschungen).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/236121, e-Auflage eBau Nr. 2025-8806). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. August 2025.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die aufgestellten Pflöcke/Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 24. Juni 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Protokollauflage
Der Gemeinderat hat dem Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2025 gemäss Artikel 42 Organisationsreglement zugestimmt. Es liegt ab 26. Juni bis am 28. Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zusätzlich ist das Protokoll auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Einsprachen sind schriftlich innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation (Frist bis 28. Juli 2025) an den Gemeinderat zu richten.
Sofern keine Einsprache eingeht, gilt das Protokoll als genehmigt.
Gemeinderat Beatenberg
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Spielmatte 18
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