Beatenberg (13)

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung

Montag, 23. Juni 2025, 19.00 Uhr im Kongress-Saal in Beatenberg

Traktanden

  1. Rechnung 2024
    1. Jahresrechnung 2024 / Genehmigung
  2. Budget 2026
    1. Tellenanlage von 0,4‰ / Genehmigung 
    2. Mindestbeitrag Schwellentelle Fr. 10.– / Genehmigung 
    3. Budget 2026 / Genehmigung
  3. Finanzplan 2027–2030 / Orientierung
  4. Wahlen
    Wieder- und Neuwahl Vorstandsmitglieder
  5. Projekt Schwellenerhaltungskonzept
    Information 
  6. Verschiedenes

Öffentliche Aktenauflage

Die Unterlagen zu Ziffern 1, 2 und 3 können ab 23. Mai 2025 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden. Die Unterlagen stehen auch auf der Webseite www.beatenberg.ch zur Verfügung.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23. Juni 2025 liegt in der Zeit vom 8. Juli bis 9. August 2025 auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während dieser Frist kann beim Vorstand der Schwellenkorporation, p. A. Urs Zimmermann, Präsident, Waldeggstr. 17, 3803 Beatenberg, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen – bei Wahlen innert 10 Tagen – nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Ver-fahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle beitragspflichtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gemeinde Beatenberg gemäss Art. 8 Organisationsreglement der Schwellenkorporation freundlich eingeladen.

Beatenberg, 15. Mai 2025

Vorstand der Schwellenkorporation Beatenberg

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt

Woche 22

  • Donnerstag, 29. Mai 2025 (Auffahrt): geschlossen
  • Freitag, 30. Mai 2025: geschlossen

Woche 23

Ab Montag, 2. Juni 2025, normale Schalteröffnungszeiten

  • Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 11.30 und 13.30 bis 16.30 Uhr

Wir wünschen allen schöne Feiertage. 

Gemeindeverwaltung Beatenberg

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Teuffi Beatenberg, Schmockenstrasse 20, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: Liechti Haustechnik AG, Hauptstrasse 73, 4702 Oensingen.

Bauvorhaben: Abbruch Abgasanlage/Kaminanlage Ostfassade Wohnhaus.

Standort: Schmockenstrasse 20, Beatenberg, Parzelle Nr. 2195, Koordinaten 2’626'698 / 1’171’501, Wohnzone 2-geschossig

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: keine.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefahr (Rutschungen). 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/232987, e-Auflage eBau Nr. 2025-6752). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 6. Mai 2025

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Karin Gafner, Schmockenstrasse 247, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Neubau SmartFlower, skulpturale Sonnenblume mit Photovoltaik-Solarmodulen, freistehend, Höhe 5 Meter, 18 m² Solarfläche.

Standort: Schmockenstrasse 247, Beatenberg, Parzelle Nr. 2303, Koordinaten 2’625'138 / 1’171’058, Landwirtschaftszone LWZ.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr (Rutschungen). 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/207934, e-Auflage eBau Nr. 2024-6585). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 29. April 2025

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Karin Gafner, Schmockenstrasse 247, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Neubau SmartFlower, skulpturale Sonnenblume mit Photovoltaik-Solarmodulen, freistehend, Höhe 5 Meter, 18 m² Solarfläche.

Standort: Schmockenstrasse 247, Beatenberg, Parzelle Nr. 2303, Koordinaten 2’625'138 / 1’171’058, Landwirtschaftszone LWZ.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr (Rutschungen). 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/207934, e-Auflage eBau Nr. 2024-6585). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 29. April 2025

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Franz Böni, Michaela Beck, Tuffbachweg 4, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: gafner blatter Bauplanung und Beratung GmbH, Albert Blatter, Waldeggstrasse 164, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Um- und Ausbau Wohnhaus, Erweiterung von einer auf zwei Wohnungen, Neuerstellung Aussensitzplatz, Anbringen einer Aufdach-Solaranlage.

Standort: Riedbodenstrasse 34, Beatenberg, Parzelle Nr. 2451, Koordinaten 2’626'589 / 1’171’417, Landwirtschaftszone LWZ.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefahr (Rutschungen/Wasser). 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/229519, e-Auflage eBau Nr. 2025-5358). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 25. April 2025

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Beatushöhlen Genossenschaft, Staatsstrasse 30, 3800 Sundlauenen.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Projektergänzung zu Gesamtbauentscheid bbew-114-2024 vom 22. November 2024: Anschluss des Beatushöhlen-Areals ans öffentliche Schmutzwassernetz (ARA) mittels Felsbohrung und Seeleitung.

Standort: Beatushöhlen bis Sundlauenen, Parzellen Nrn. 244, 1244, 1720, 2229 und Thunersee, Zone Uferschutzzone B und Wald (USP Balmholz-Lerow) sowie Uferschutzzone B (USP Sundlauenen) und Nichtbaugebiet (Thunersee), Koordinaten von 2’626’240 / 1’170'332 bis 2’627’080 / 1’170’559, Gewässerschutzbereich Ao, Au.

Schutzobjekt: Waldnaturinventar 571.013 «Chrutbach/Beatushöhlen»; in der Nähe von archäologischer Fundstelle ID 11848.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG)
  • Bauten und Anlagen in Waldnähe (Art. 25 KWaG) und im Wald (Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV)
  • Bauen am und über Gewässer (Art. 38 GSchG)
  • Bauen innerhalb Gewässerabstand/Gewässerraum (Art. 48 WBG / Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte (Art. 18 ff. NHG)
  • gesteigerter Gemeingebrauch (Art. 68 und 69 SG)
  • Gewässerschutzbewilligung (Art. 26 KGV)
  • Bauen in der Uferschutzzone (Art. 6 SFG)
  • Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8 Abs. 3 BGF)

Hinweise: Auf eine Profilierung wird gestützt auf Art. 16 Abs. 3 BewD verzichtet.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Thun

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Franz Böni, Michaela Beck, Tuffbachweg 4, 3706 Leissigen.

Projektverfasserin: gafner blatter Bauplanung und Beratung GmbH, Albert Blatter, Waldeggstrasse 164, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Um- und Ausbau Wohnhaus, Erweiterung von einer auf zwei Wohnungen, Neuerstellung Aussensitzplatz, Anbringen einer Aufdach-Solaranlage.

Standort: Riedbodenstrasse 34, Beatenberg, Parzelle Nr. 2451, Koordinaten 2’626'589 / 1’171’417, Landwirtschaftszone LWZ.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefahr (Rutschungen/Wasser). 

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/229519, e-Auflage eBau Nr. 2025-5358). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 25. April 2025

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Beatushöhlen Genossenschaft, Staatsstrasse 30, 3800 Sundlauenen.

Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Bohnerenstrasse 14, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Projektergänzung zu Gesamtbauentscheid bbew-114-2024 vom 22. November 2024: Anschluss des Beatushöhlen-Areals ans öffentliche Schmutzwassernetz (ARA) mittels Felsbohrung und Seeleitung.

Standort: Beatushöhlen bis Sundlauenen, Parzellen Nrn. 244, 1244, 1720, 2229 und Thunersee, Zone Uferschutzzone B und Wald (USP Balmholz-Lerow) sowie Uferschutzzone B (USP Sundlauenen) und Nichtbaugebiet (Thunersee), Koordinaten von 2’626’240 / 1’170'332 bis 2’627’080 / 1’170’559, Gewässerschutzbereich Ao, Au.

Schutzobjekt: Waldnaturinventar 571.013 «Chrutbach/Beatushöhlen»; in der Nähe von archäologischer Fundstelle ID 11848.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG)
  • Bauten und Anlagen in Waldnähe (Art. 25 KWaG) und im Wald (Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV)
  • Bauen am und über Gewässer (Art. 38 GSchG)
  • Bauen innerhalb Gewässerabstand/Gewässerraum (Art. 48 WBG / Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte (Art. 18 ff. NHG)
  • gesteigerter Gemeingebrauch (Art. 68 und 69 SG)
  • Gewässerschutzbewilligung (Art. 26 KGV)
  • Bauen in der Uferschutzzone (Art. 6 SFG)
  • Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8 Abs. 3 BGF)

Hinweise: Auf eine Profilierung wird gestützt auf Art. 16 Abs. 3 BewD verzichtet.

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Thun

Publiziert am 01.05.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 6. Juni 2025, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024
    1. Kenntnisnahme von Nachkrediten
    2. Kenntnisnahme von Abrechnungen über Verpflichtungskredite
    3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  2. Kenntnisnahme des Jahresberichts der Datenschutzaufsichtsstelle
  3. Genehmigung der Neufassung Reglement über die Mehrwertabgabe
  4. Genehmigung der Übernahme Schützenhaus und Scheibenstand Rischerli:
    Handänderungsurkunde, Abänderung Baurechtsvertrag und Dienstbarkeitsvertrag
  5. Kreditgenehmigung zur altlastenrechtlichen Sanierung der Schiessanlage 300-m Rischerli
  6. Genehmigung der aktualisierten baurechtlichen Grundordnung (Änderung des Zonenplans Landschaft und des Baureglements) und der aktualisierten Uferschutzplanung (Änderung des Teilbaureglements Sundlauenen resp. der Überbauungsvorschriften zu den Uferschutzplänen «Sundlauenen» und «Balmholz-Lerow» sowie des Teilzonen- und Uferschutzplans «Sundlauenen»)
  7. Genehmigung des Nachkredites zur Sanierung Birchistrasse
  8. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 3–5 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.

Ehrungen

Vor Traktandenbeginn finden die Ehrungen statt.

Botschaft zur Gemeindeversammlung

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Apéro im Anschluss

Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.

Alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.

Beatenberg, 14. April 2025

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 01.05.2025

Einwohnergemeinde

Lehrergehälter Primar- und Sekundarstufe

Im Budget 2024 waren auf dem Konto Nr. 2120.3611.01, Lehrergehälter Primarstufe, Fr. 178'000.– eingestellt. Tatsächlich betrugen die Aufwendungen im Rechnungsjahr 2024 Fr. 281'139.25. Dies entspricht einer Budgetüberschreitung von Fr. 103'139.25. Ebenfalls wurde auf dem Konto Nr. 2130.3611.01, Lehrergehälter Sekundarstufe, das Budget 2024 um Fr. 21'467.75 überschritten (Budget 2024 Fr. 94'000.–, Rechnung 2024 Fr. 115'467.75).

Die Überschreitungen ergaben sich daraus, dass die Aufwendungen für die Berechnung bzw. Budgetierung der Lehrergehaltskosten weit im Voraus mittels Kalkulationstools des Kantons berechnet werden. Bei der Berechnung werden jeweils die zum Zeitpunkt der Erstellung des Budgets aktuellen Schülerzahlen aus der Schulstatistik (gemäss Einwohnerkontrolle) beigezogen. Vom Kanton gibt es Gutschriften pro Schüler/-in bei der Abrechnung Kanton/Gemeinde, und diese Beiträge waren weniger hoch als angenommen, weil am tatsächlichen Stichtag weniger Flüchtlingskinder von der Kollektivunterkunft an der Schule Beatenberg waren. Zudem gab es einige Wegzüge kinderreicher Familien. 

Der Gemeinderat hat deshalb gestützt auf Artikel 112 Gemeindeverordnung des Kantons Bern und Artikel 10 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Beatenberg Nachkredite zu gebundenen Ausgaben für das Jahr 2024 im Betrag von Fr. 103'139.25 für die Lehrergehälter Primarstufe und Fr. 21'467.75 für die Lehrergehälter Sekundarstufe beschlossen.

Gegen die Beschlüsse (Nachkredit zu gebundenen Ausgaben) kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation bis am 26. Mai 2025 beim  Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden. 

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 01.05.2025

Einwohnergemeinde

Kurtaxenverordnung

Der Gemeinderat Beatenberg hat am 14. April 2025 die Neufassung der Kurtaxenverordnung genehmigt. Sie tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

In der Neufassung wurde der Artikel für den zweckgebundenen Kurtaxenbeitrag an das Hallenbad infolge Schliessung des Hallenbads Beatenberg per 31. Dezember 2025 aufgehoben. Die Kurtaxen bleiben auf Antrag des Vorstands von Beatenberg Tourismus unverändert. Dies unter anderem, weil Beatenberg Tourismus in den nächsten Jahren mit der neu formulierten, gesamtstrategischen Ausrichtung und weiteren grossen Projekten das touristische Angebot in Beatenberg unterhalten, weiterentwickeln und sinnvoll ausbauen will. 

Die Neufassung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist die Verordnung auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.

Gegen den Erlass der Neufassung der Kurtaxenverordnung kann innert 30 Tagen (Frist bis 26. Mai 2025) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Hardermannli AG, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: Forum4 AG für Architektur, Rosenstrasse 2, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle; Abbruch bestehender Schopf; Entfernen von Hecken mit ökologischen Ersatzmassnahmen auf den Parzellen Nrn. 1718 und 2381.

Standort: Sundlauenen, Ländteweg 25, Parzellen Nrn. 1718 und 2381, Teilzonen- und Uferschutzplan Sundlauenen, Ortsbildzone 1 (Wohn- und Gewerbezone), Koordinaten 2’627’180 / 1’170’587.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb und blau.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
  • Gestaltung der Dachaufbauten (Art. 22 ff. GBR)
  • Eingriffe in Hecken und Feldgehölz (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.05.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

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