
Gemeindeurnenwahlen vom 29. November 2026
Der Gemeinderat Beatenberg hat infolge Ablaufs der Amtsperiode die Gemeindeurnenwahlen auf Sonntag, 29. November 2026, angesetzt. Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, so findet er am 20. Dezember 2026 statt. Er gilt als Fortsetzung der ersten Wahlverhandlung.
Gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements vom 7. Juni 2013 und des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 7. Juni 2013 sind auf die Dauer von 4 Jahren (1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030) zu wählen:
im Majorzverfahren
im Proporzverfahren
Die Mitglieder der folgenden ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis werden vom neu gewählten Gemeinderat auf Vorschlag politischer Organisationen im Januar 2027 gewählt:
Parteien und politische Vereine oder Interessengruppen, die Vertretungen in den zu wählenden Behörden beanspruchen, haben ihre diesbezüglichen Wahlvorschläge (Listen) nach Behörden getrennt bis spätestens Freitag, 16. Oktober 2026, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg, Abteilung Gemeindeschreiberei, schriftlich einzureichen.
Die einzelnen Kandidatenlisten müssen enthalten:
Auf einer Liste dürfen nur so viele Vorschläge stehen, als Sitze zu besetzen sind. Im Weiteren wird bezüglich der Vorschriften für die Urnenwahlen auf das Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen verwiesen. Eine Liste der wiederwählbaren Behördenmitglieder kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Gemeinderat Beatenberg
Japankäfer
Die Gemeinde Beatenberg liegt teilweise im Befallsherd und teilweise in der Pufferzone.
Der Kanton Bern hat für Interlaken und Umgebung wegen des Auftretens des Japankäfers einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden. Der Japankäfer ist ein besonders gefährlicher Quarantäne-Schädling, der zahlreiche Kultur- und Zierpflanzen befallen kann.
Für das Gemeindegebiet Beatenberg gilt:
Für den Befallsherd gelten insbesondere folgende Massnahmen:
Für die Pufferzone gilt folgende Massnahme:
Die Bevölkerung wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und bei der Eindämmung des Japankäfers mitzuwirken.
Weiterführende Informationen, die aktuelle Gebietsabgrenzung sowie Merkblätter finden Sie auf der Website des Kantons Bern, www.weu.be.ch > Japankäfer.
Bauverwaltung Beatenberg
Gebührenreglement
Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. Gemeindeverordnung
An der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 wurde folgendes Reglement genehmigt:
Neufassung; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026
Die Neufassung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist das Reglement auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.
Gemeinderat Beatenberg
Japankäfer
Die Gemeinde Beatenberg liegt teilweise im Befallsherd und teilweise in der Pufferzone.
Der Kanton Bern hat für Interlaken und Umgebung wegen des Auftretens des Japankäfers einen Befallsherd sowie eine Pufferzone ausgeschieden. Der Japankäfer ist ein besonders gefährlicher Quarantäne-Schädling, der zahlreiche Kultur- und Zierpflanzen befallen kann.
Für das Gemeindegebiet Beatenberg gilt:
Für den Befallsherd gelten insbesondere folgende Massnahmen:
Für die Pufferzone gilt folgende Massnahme:
Die Bevölkerung wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und bei der Eindämmung des Japankäfers mitzuwirken.
Weiterführende Informationen, die aktuelle Gebietsabgrenzung sowie Merkblätter finden Sie auf der Website des Kantons Bern, www.weu.be.ch > Japankäfer.
Bauverwaltung Beatenberg
Gebührenreglement
Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. Gemeindeverordnung
An der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 wurde folgendes Reglement genehmigt:
Neufassung; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026
Die Neufassung kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist das Reglement auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.
Gemeinderat Beatenberg
Käseteilet im Justistal – Allgemeines Fahrverbot
Die Alpgenossenschaften des Justistals haben den bekannten Käseteilet auf Freitag, 18. September 2026,
festgelegt.
Der Käseteilet ist ein Anlass für Frühaufsteher. Es empfiehlt sich, früh anzureisen, damit Sie rechtzeitig im Justistal ankommen. Am Morgen werden die Käselaibe aufgestapelt und an die verschiedenen Besitzer verteilt. Aufgrund der aktuellen Trockenheit mussten einige Alpenbewirtschafter mit ihren Tieren bereits vorzeitig ins Tal zurückkehren. Daher finden in diesem Jahr am Nachmittag möglicherweise weniger oder gar keine Alpabzüge statt.
Die Besucher werden gebeten, zu Fuss ins Justistal zu gehen – auf der Grönstrasse gilt an diesem Tag Fahrverbot. Ab Beatenberg Station bis Grönhütte gibt es ab 8.00 Uhr einen Shuttleservice mit begrenzter Kapazität. Die letzte Rückfahrt erfolgt um 14.15 Uhr.
Es gilt ein allgemeines Fahrverbot von 6.30 bis 19.00 Uhr (ausgenommen Bewirtschafter). In beiden Fahrtrichtungen ab Sigriswil, Wiler, Baracke (Ticketautomat) und ab Beatenberg, Waldbrand (Ticketautomat) bis Justistal, Spycher (Ort des Käseteilets). Ebenso ist die Strecke Merligen–Grön in beiden Richtungen mit einem Fahrverbot belegt. Das Fahrverbot wird kontrolliert und konsequent durchgesetzt.
Gemeindeschreiberei Beatenberg
Gesuchsteller: Hanspeter Ammann, Dellacherstrasse 35, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Asbesthaltige schwarze Eterniteindeckung durch Tonziegel anthrazit ersetzen.
Standort: Dellacherstrasse 35, Beatenberg, Parzelle Nr. 1640, Koordinaten 2’625’127 / 1’171’357; Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG).
Hinweis: Streusiedlungsgebiet.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-10418). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 20. August 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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