
Gesuchsteller: Werner Schmocker, Riedbodenstrasse 111, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Erweiterung bestehender Stall mit Dacherweiterung.
Standort: Riedbodenstrasse 52a, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 429, Koordinaten 2’626’353 / 1’171’418; Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine. Gemäss Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 27. Mai 2026 ist das Bauvorhaben zonenkonform. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG für das Bauen ausserhalb des Baugebiets ist nicht erforderlich.
Hinweise: Naturgefahrengebiet mit geringer und mittlerer Gefährdung (Rutschungen).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-2154). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Bauprofile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 5. Juni 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Bauherrschaft: Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Beatenberg, Marianna Mattenberger, Mattestrasse 10, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: Energieimpuls GmbH, Kaspar Flück, Seestrasse 1, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Pfarrhaus: Ersatz Pellet-Heizkessel durch Pellet-Heizkessel 40 kW, Ersatz Heizungsspeicher und Wassererwärmer, neuer Heizungsverteiler.
Kirche: Demontage Ölheizkessel und Stilllegung erdverlegter Öltank, neue erdverlegte Fernleitung ab Pfarrhaus, neue Fernwärmeübergabestation im bestehenden Heizraum.
Standort: Spirenwaldstrasse 415, Beatenberg, Parzellen Nrn. 234 und 86, Koordinaten 2’626’978 / 1’171’683; 2’626’965 / 1’171’676, Zone für öffentliche Nutzungen ZöN F.
Schutzgebiete: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wassergefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-6640).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 5. Juni 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Gesuchssteller: Andreas Lüthi, Waldeggstrasse 125, 3803 Beatenberg.
Projektverfasserin: Frutiger Holzbau AG, Hauptstrasse 225, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Renovation Balkon EG, Renovation und Erweiterung Balkon OG, Abbruch und Ersatzbau Schopf, Installation Photovoltaik-Anlage an Fassaden von Garage, Schopf sowie an Balkon EG und Fassade des Hauptgebäudes, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Waldeggstrasse 125, 125a, 125b, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 1763, Koordinaten 2’628’873 / 1’172’044; Wohnzone 2-geschossig, W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahmen: Unterschreiten des Abstands zum Wanderweg (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG).
Hinweise: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Rutschgefahren).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-711). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Juli 2026.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile/ Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 30. Mai 2026
Bauverwaltung Beatenberg
Ferienplan 2026–2028
Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Ferienwochen | |
| Schuljahr 2026/2027 | |||
| Schulbeginn | 10.08.2026 | ||
| Herbst | 19.09.2026 | 11.10.2026 | 3 |
| Winter | 24.12.2026 | 10.01.2027 | 2 |
| Sportferien | 20.02.2027 | 28.02.2027 | 1 |
| Frühling KG | 10.04.2027 | 02.05.2027 | 3 |
| Frühling 1.–9. Kl. | 10.04.2027 | 25.04.2027 | 2 |
| Sommer | 03.07.2027 | 15.08.2027 | 6 |
| Schuljahr 2027/2028 | |||
| Schulbeginn | 16.08.2027 | ||
| Herbst | 25.09.2027 | 17.10.2027 | 3 |
| Winter | 24.12.2027 | 09.01.2028 | 2 |
| Sportferien | 19.02.2028 | 27.02.2028 | 1 |
| Frühling KG | 08.04.2028 | 30.04.2028 | 3 |
| Frühling 1.–9. Kl. | 08.04.2028 | 23.04.2028 | 2 |
| Sommer | 08.07.2028 | 13.08.2028 | 5 |
Der Freitag nach Auffahrt ist jeweils für alle Klassen schulfrei.
Gemäss der kantonalen Ferienordnung gelten folgende DIN-Wochen als Ferien:
* Im Jahr, welches einem Jahr mit 53 Wochen folgt, dauern die Sommerferien sechs Wochen (Wochen 27 bis 32).
Schulleitung Beatenberg
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 14. Juni 2026, 11.00 Uhr
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 können im Pfarrhaus eingesehen werden. Die Versammlung beginnt nach dem Gottesdienst um 11.00 Uhr.
Alle Stimmberechtigten der ref. Kirchgemeinde Beatenberg sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.
Beatenberg, im Mai 2026
Der Kirchgemeinderat
Ferienplan 2026–2028
Erster Ferientag | Letzter Ferientag | Ferienwochen | |
| Schuljahr 2026/2027 | |||
| Schulbeginn | 10.08.2026 | ||
| Herbst | 19.09.2026 | 11.10.2026 | 3 |
| Winter | 24.12.2026 | 10.01.2027 | 2 |
| Sportferien | 20.02.2027 | 28.02.2027 | 1 |
| Frühling KG | 10.04.2027 | 02.05.2027 | 3 |
| Frühling 1.–9. Kl. | 10.04.2027 | 25.04.2027 | 2 |
| Sommer | 03.07.2027 | 15.08.2027 | 6 |
| Schuljahr 2027/2028 | |||
| Schulbeginn | 16.08.2027 | ||
| Herbst | 25.09.2027 | 17.10.2027 | 3 |
| Winter | 24.12.2027 | 09.01.2028 | 2 |
| Sportferien | 19.02.2028 | 27.02.2028 | 1 |
| Frühling KG | 08.04.2028 | 30.04.2028 | 3 |
| Frühling 1.–9. Kl. | 08.04.2028 | 23.04.2028 | 2 |
| Sommer | 08.07.2028 | 13.08.2028 | 5 |
Der Freitag nach Auffahrt ist jeweils für alle Klassen schulfrei.
Gemäss der kantonalen Ferienordnung gelten folgende DIN-Wochen als Ferien:
* Im Jahr, welches einem Jahr mit 53 Wochen folgt, dauern die Sommerferien sechs Wochen (Wochen 27 bis 32).
Schulleitung Beatenberg
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Apéro im Anschluss
Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.
Alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.
Gemeinderat Beatenberg
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Spielmatte 18
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