Beatenberg (9)

Baupublikation

Gesuchstellerin: Sonja Gafner, Amisbühlstrasse 14, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: Nils Oppliger Architektur GmbH, Nils Oppliger, Endorfstrasse 77, 3655 Sigriswil.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung der südostseitigen (rechten) Haushälfte. Fassadenersatz im nordostseitigen (linken) Gebäudeteil. Umverlegung des Hauseingangs im EG. Abbruch und Neubau südwestseitiger Anbau. Neubau Balkon im EG. Verbreiterung Balkon im DG. Anschluss an die bestehende Luft/Wasser-Wärmepumpe der linken Haushälfte. Neue Tür vor nordostseitiger Eingangstür im OG. Nachträgliches Baugesuch: Schopf hinter dem bewilligten Carport.

Standort: Amisbühlstrasse 12 / 14, Beatenberg, Parzellen Nrn. 753, 761, Koordinaten 2’628’674 / 1’172’428, 2’628’668 / 1’172’433; Landwirtschaftszone.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 BauV)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)

Hinweis: Streusiedlungsgebiet.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-9828). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 7. August 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 13.08.2026

Einwohnergemeinde

Aufruf zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser

Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben dazu geführt, dass die Quellschüttungen markant zurückgegangen sind. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie des Löschschutzes oberste Priorität.

Von den acht öffentlichen Dorfbrunnen bleiben vorübergehend nur noch drei in Betrieb.

Wir bitten die Bevölkerung, nach Möglichkeit auf folgende Wasserverbräuche zu verzichten: Bewässern von Rasenflächen, Befüllen oder Nachfüllen von Schwimmbecken, Waschen von Fahrzeugen, Bewässerung oder Reinigung von Plätzen und befestigten Flächen.

Trinkwasser ist für den täglichen Bedarf haushälterisch zu verwenden. Die Bewässerung von Nutzgärten (Gemüse und Beete) soll gezielt und sparsam erfolgen.

Wichtig: Die Wasserentnahme ab Hydranten ist verboten und nur mit einer entsprechenden Bewilligung zulässig.

Weitere Informationen finden Sie unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuelle-informationen.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und den verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Versorgungssicherheit für alle sicherzustellen.

Freundliche Grüsse

Wasserversorgung Beatenberg

Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Sandra und Andreas Dürr, Langgartenstrasse 33, 4105 Biel-Benken.

Projektverfasser: Heinz Fahrni, Kirchbühlweg 14, 3612 Steffisburg.

Bauvorhaben: Teilumnutzung der Gewerbefläche im Erdgeschoss zu Erstwohnung, Endausbau restliche Gewerbefläche zu Büro/Atelier.

Standort: Spirenwaldstrasse 74, Beatenberg, Parzelle Nr. 283, Koordinaten 2’627’816 / 1’172’336; Zone mit besonderen baurechtlichen Ordnungen, Überbauungsordnung «Silberhorn».

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wassergefahren).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-493). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 29. Juli 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Sandra und Andreas Dürr, Langgartenstrasse 33, 4105 Biel-Benken.

Projektverfasser: Heinz Fahrni, Kirchbühlweg 14, 3612 Steffisburg.

Bauvorhaben: Teilumnutzung der Gewerbefläche im Erdgeschoss zu Erstwohnung, Endausbau restliche Gewerbefläche zu Büro/Atelier.

Standort: Spirenwaldstrasse 74, Beatenberg, Parzelle Nr. 283, Koordinaten 2’627’816 / 1’172’336; Zone mit besonderen baurechtlichen Ordnungen, Überbauungsordnung «Silberhorn».

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Ortsbildschutzgebiet.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wassergefahren).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-493). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 29. Juli 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Mark Wälti, Riedbodenstrasse 143, 3803 Beatenberg, Architektur BOX 96 GmbH, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.

Projektverfasserin: Architektur BOX 96 GmbH, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ausbau und energetische Sanierungsmassnahmen wie Dämmung von Aussenwänden, Dachflächen inkl. Entwässerung, Kellerböden und Fensterersatz. Aufheben der Ölöfen und Öltanks. Wärmeerzeugung mittels elektrischer Aussenwärmepumpe, Wärmeverteilung mittels Bodenheizung und Radiatoren. Erneuerung der sanitären- und elektrischen Installationen. Umgestaltung der Grundrisse UG und EG. Einbau einer Innentreppe. Verbreitern des Balkons an der Südfassade. Abbruch des Anbaus mit Dusche an der Ostseite. Die Umgebung bleibt im heutigen Zustand bestehend.

Standort: Riedbodenstrasse 143, Beatenberg, Parzelle Nr. 1438, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’624’815 / 1’171’187.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Gesuchsstellerin: Institut Beatenberg AG, Sandro Müller, Waldeggstrasse 195, 3803 Beatenberg.

Projektverfasser: Markus Stähli, Architekt, Spirenwaldstrasse 141, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Umnutzung der Internatszimmer im 2. OG + DG in 5 Erstwohnungen, Grundrissanpassungen im EG + 1. OG zur Trennung des Schul- und Wohnbereichs. Energetische Ertüchtigung, Neuanordnung der Nasszellen, Erstellen von fest zugewiesenen Abstellplätzen für Motorfahrzeuge und Fahrräder.

Standort: Waldeggstrasse 1, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 1405, Koordinaten 2’628’425 / 1’172’554, Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: Unterschreitung Mindestmass für Treppenbreiten (Art. 59 Abs. 2 BauV).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2025-8393). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 23. Juli 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Elisabeth Weibel, Stapfe 4, 3803 Beatenberg.

Projektverfasser: Rudolf Schatzmann, Spirenwaldstrasse 394, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, 1:1 Ersatz Ölheizung.

Standort: Stapfe 4, Beatenberg, Parzelle Nr. 2349, 1921, Koordinaten 2’628’825 / 1’171’775; Landwirtschaftszone LWZ.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Unterschreitung Raumhöhe (Art. 67 BauV)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff RPG)

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-3485). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 24. Juli 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Thomas Bachmann, Spirenwaldstrasse 283, 3803 Beatenberg.

Projektverfasser: Manuel Keller, Spirenwaldstrasse 281, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Neubau Pelletlager, Ersatz Ölheizung und Stückholzheizung durch Pelletheizung, Versetzen Holztor.

Standort: Spirenwaldstrasse 281, Beatenberg, Parzelle Nr. 560, Koordinaten 2’627’275 / 1’171’984, Kernzone K2.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahmen: keine.

Hinweise: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Wassergefahren).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2026-1536). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 22. Juli 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Gesuchssteller: Laurent Perrier-Stauffer, Hübeliweg 29, 3052 Zollikofen.

Projektverfasser: Rudolf Schmocker Sanitär – Heizung, Schmockenstrasse 134, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicheröfen durch Radiatoren-System und aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Spirenwaldstrasse 328, 3803 Beatenberg, Parzelle Nr. 2036, Koordinaten 2’627’121 / 1’172’029, Überbauungsordnung Nr. 3 «Wohnüberbauung Obere Matte».

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen: keine.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Rutschgefahren).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20490, eBau Nr. 2025-18668). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.

Es wird auf die Baugesuchsakten und die Pflöcke vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 22. Juli 2026

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 06.08.2026


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