Erwahrung der Ergebnisse der Gemeindeurnenabstimmung vom 17. Januar 2021
In Anwendung von Artikel 16 Absatz 2 des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen hat der Gemeinderat die Ergebnisse der Gemeindeurnenabstimmung vom 17. Januar 2021 erwahrt.
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass
Die erwahrten Ergebnisse bleiben unverändert gegenüber der öffentlichen Bekanntgabe im Anzeiger Interlaken vom 21. und 28. Januar 2021. Aufgrund der Abstimmungsergebnisse wurden die Vorlagen 1–5 angenommen. Bei der Vorlage 6 wurde der Gegenantrag des Gemeinderates angenommen.
Beatenberg, 22. Februar 2021
Gemeinderat Beatenberg
Publiziert am 25.02.2021Wir suchen per 1. April 2021 oder nach Vereinbarung eine/n
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Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen Urs Schweizer, Finanzverwalter (Telefon 033 841 81 24 oder E-Mail u.schweizer@beatenberg.ch), gerne zur Verfügung.
Publiziert am 25.02.2021Bauherrschaft: Leonardo Skrelja und Sonia Masson Skrelja, Köschenrütistrasse 5, 8052 Zürich.
Bauvorhaben: Ersatz Fenster und Balkontüre an der Südfassade; Terrassenverlängerung aus Stahlkonstruktion.
Standort: Schmockenstrasse 24, Parzelle Nr. 984, Koordinaten 2’626’634 / 1’171'378, Wohnzone 2-geschossig.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. März 2021.
Auflagestelle: Gemeinde Beatenberg, Hälteli 393, Postfach 9, 3803 Beatenberg.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Publiziert am 25.02.2021Gesuchsteller: Karneol-Verein, Schulgartenweg 5, 4143 Dornach.
Projektverfasserin: Zurbuchen Plattenbeläge und Ofenbau AG, Mühleholzstrasse 33, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Einbau von zwei Cheminéeöfen im Erd- und Obergeschoss sowie Erstellen von zwei Abgasanlagen.
Standort: Waldeggstrasse 205, Parzelle Nr. 503, Koordinaten 2'629'407 / 1'172'128, Landwirtschaftszone.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 ff. RPG.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. März 2021.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen das Baugesuch sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Bauverwaltung Beatenberg
Publiziert am 25.02.2021Gesuchsteller: Verena Lutz Gerber und Thomas Gerber, Riedbodenstrasse 39, 3803 Beatenberg.
Projektverfasser: Daniel Grossniklaus, Haustechnik, Spirenwaldstrasse 270, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe, Einbau von zwei Dachfenstern in die Dachfläche Ost und einem Dachfenster in die Dachfläche West.
Standort: Riedbodenstrasse 39, Parzelle Nr. 849, Koordinaten 2'626'590 / 1'171'390, Wohnzone W2.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 8 GBR.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. März 2021.
Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen das Baugesuch sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Bauverwaltung Beatenberg
Publiziert am 25.02.2021Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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