Beatenberg (8)

Stellenausschreibung

Infolge Neustrukturierung der Abteilung Bauverwaltung suchen wir per 1. Oktober 2024 oder nach Vereinbarung eine/n

Bauverwalter/-in

Beschäftigungsgrad 80%

Für diese Stelle ist jedoch bereits eine Mitarbeiterin der Bauverwaltung vorgemerkt.

und eine/n

Verwaltungsangestellte/n Bauverwaltung

Beschäftigungsgrad 80–100%

Ihr Aufgabenbereich

  • Unterstützung im Baubewilligungsverfahren
  • Erfassung und formelle Prüfung von Baugesuchen, Einholung von Amtsberichten
  • Baugesuchskontrolle und Baustatistik
  • Sekretariat von Kommissionen
  • Mithilfe bei der Lehrlingsausbildung
  • weitere allgemeine Verwaltungsaufgaben
  • Telefon- und Schalterdienst

Wir bieten Ihnen

  • eine verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kleinen Team
  • einen modern eingerichteten Arbeitsplatz
  • Jahresarbeitszeitmodell mit gleitender Arbeitszeit
  • Möglichkeit zur Weiterbildung im Gemeindeumfeld
  • fortschrittliche Anstellungsbedingungen (Gehaltsklasse, BVG)

Was Sie mitbringen

  • Abschluss als Kauffrau/Kaufmann oder gleichwertige Ausbildung, vorzugsweise im Bauwesen
  • gute EDV-Kenntnisse, insbesondere eBau
  • rasche Auffassungsgabe
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Selbständigkeit und Flexibilität
  • Gewandtheit im persönlichen und schriftlichen Kontakt zu Bevölkerung und Behörden

Fühlen Sie sich durch dieses Stelleninserat angesprochen, dann senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis am Montag, 12. August 2024, in elektronischer Form an gemeindeverwaltung@beatenberg.ch, oder schriftlich an folgende Adresse:

Gemeindeverwaltung Beatenberg, «Stellenbewerbung», Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Für weitere Auskünfte können Sie gerne die Geschäftsleiterin/Gemeindeschreiberin Sonja Fuss, Telefon 033 841 81 23, Mail s.fuss@beatenberg.ch oder den Stellvertreter der Geschäftsleiterin/Finanzverwalter Urs Schweizer (Telefon 033 841 81 24, Mail u.schweizer@beatenberg.ch kontaktieren.

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die bereits in Beatenberg registrierten Hundehalter/-innen erhalten die Rechnung für die Hundetaxe 2024 automatisch. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.

Taxpflicht

Gemäss Gebührenreglement vom 7. Juni 2013 und Gebührenverordnung der Gemeinde Beatenberg vom 11. Dezember 2023 beträgt die Hundetaxe Fr. 120.– und ist für alle Hunde, welche am 1. August 2024 älter als sechs Monate sind, zu entrichten. Die Hundemarken sind auf unbestimmte Zeit gültig und können für dieses Jahr wiederverwendet werden. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe eine Busse erhoben.

Amicus

Die Erstregistrierung als neue/r Hundehalter/-in nimmt die Gemeindeschreiberei Beatenberg vor. Nach der Anmeldung erhält die Halterin oder der Halter eine Personen-ID. Falls Ihr Hund noch nicht auf Amicus registriert ist, suchen Sie den Tierarzt auf und nehmen Sie Ihre Amicus-Personen-ID mit. Der Tierarzt implantiert Ihrem Hund einen Mikrochip und meldet das Tier bei Amicus an. Als Hundehalter/-in sind Sie verantwortlich, dass Sie Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes usw. in Amicus erfassen.

Auskunft über die Hundetaxe erteilt Ihnen gerne das Verwaltungspersonal der Gemeindeschreiberei, Telefon 033 841 81 21.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Andreas Aeschlimann, Riedbodenstrasse 147, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Geländer Terrasse UG mit Solargeländer und Energiespeicher, Ersatz Stützmauer nördlich Gebäude Nr. 147, Ersatz Stützmauer/Bahnschwellen westlich Geb.Nr. 147a mit Natursteinen, Umnutzung stillgelegte Kleinkläranlage als unterirdischer Regenwassertank, Ersatz Geländer Sitzplatz EG mit sogenannten «Doppelstabmatten leicht».

Standort: Riedbodenstrasse 147 und 147a, Beatenberg, Parzellen Nrn. 1437 und 1652, Koordinaten 2’624’873 / 1’171’179, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, südlich Wohnhaus, Rutschgefahren.

Ausnahmen:

  1. Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)
  2. Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG i.V.m. Art. 11 GBR)

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-7435). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 12. Juli 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Andreas Aeschlimann, Riedbodenstrasse 147, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz Geländer Terrasse UG mit Solargeländer und Energiespeicher, Ersatz Stützmauer nördlich Gebäude Nr. 147, Ersatz Stützmauer/Bahnschwellen westlich Geb.Nr. 147a mit Natursteinen, Umnutzung stillgelegte Kleinkläranlage als unterirdischer Regenwassertank, Ersatz Geländer Sitzplatz EG mit sogenannten «Doppelstabmatten leicht».

Standort: Riedbodenstrasse 147 und 147a, Beatenberg, Parzellen Nrn. 1437 und 1652, Koordinaten 2’624’873 / 1’171’179, Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Hinweis: Naturgefahrengebiet mit mittlerer Gefahr, südlich Wohnhaus, Rutschgefahren.

Ausnahmen:

  1. Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)
  2. Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG i.V.m. Art. 11 GBR)

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-7435). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 12. Juli 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 415, 3803 Beatenberg.

Projektverfasser: Patrick Suter, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz der Fenster am Pfarrhaus mit gleicher Sprossen-Einteilung, Materialien und Farbe.

Standort: Spirenwaldstrasse 451, Beatenberg, Parzelle Nr. 86, Koordinaten 2’626’958 / 1’171’677, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) F, «Protestantische Kirche».

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzzone/Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe A (Beatenberg, Spirenwald-Schmocken).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-12123). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 5. Juli 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Beatenberg, Spirenwaldstrasse 415, 3803 Beatenberg.

Projektverfasser: Patrick Suter, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Bauvorhaben: Ersatz der Fenster am Pfarrhaus mit gleicher Sprossen-Einteilung, Materialien und Farbe.

Standort: Spirenwaldstrasse 451, Beatenberg, Parzelle Nr. 86, Koordinaten 2’626’958 / 1’171’677, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) F, «Protestantische Kirche».

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzzone/Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe A (Beatenberg, Spirenwald-Schmocken).

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2024-12123). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Baugesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Beatenberg, 5. Juli 2024

Bauverwaltung Beatenberg

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme

Die Sicherheitskommission von Beatenberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidg. Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kant. Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende Verkehrsmassnahme auf der Birchistrasse:

  • Aufhebung der drei Signale «Höchstgewicht 18 t»
  • Signal «Parkieren verboten mit Wendeplatz»

Der Oberingenieurkreis I, Gwatt (Thun), hat mittels Zustimmungsverfügung vom 6. Juni 2024 die Zustimmung erteilt.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Entfernen und Aufstellen der Signale in Kraft.

Beatenberg, im Juni 2024                                                           

Sicherheitskommission Beatenberg

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Der Gemeinderat hat dem Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 gemäss Artikel 42 Organisationsreglement zugestimmt. Es liegt ab 27. Juni bis am 29. Juli 2024 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zusätzlich ist das Protokoll auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Einsprachen sind schriftlich innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation (Frist bis 29. Juli 2024) an den Gemeinderat zu richten.

Sofern keine Einsprache eingeht, gilt das Protokoll als genehmigt.

Gemeinderat Beatenberg

Publiziert am 04.07.2024


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