Öffentliche Planauflage: Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung und der Uferschutzplanung
Der Gemeinderat Beatenberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung (bestehend aus der Änderung des Zonenplans Landschaft und der Änderung des Baureglements) und die Aktualisierung der Uferschutzplanung (bestehend aus der Änderung des Teilbaureglements Sundlauenen resp. der Überbauungsvorschriften zu den Uferschutzplänen «Sundlauenen» und «Balmholz-Lerow» sowie des Teilzonen- und Uferschutzplans «Sundlauenen») zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 13. März bis 14. April 2025, in der Bauverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Beatenberg unter https://beatenberg.ch/gemeinde/aktuell verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg, einzureichen.
Beatenberg, 7. März 2025
Der Gemeinderat
Gesuchsteller: Hansrudolf Jaun, Schmockenstrasse 38, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Neuerstellung Wintergarten auf der bestehenden Terrasse Süd-West.
Standort: Schmockenstrasse 38, Beatenberg, Parzelle Nr. 2330, Koordinaten 2’626'614 / 1’171'321, Wohnzone 2-geschossig W2.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahme: keine.
Hinweis: Naturgefahrengebiet mit geringer Gefahr (Rutsch- und Wassergefahr).
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, Spirenwaldstrasse 251, 3803 Beatenberg.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsunterlagen können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/20490, e-Auflage eBau Nr. 2025-3241). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.
Es wird auf die Baugesuchsakten und die Profile vor Ort verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Beatenberg, 7. März 2025
Bauverwaltung Beatenberg
Einladung zur ordentlichen Einungsversammlung
Samstag, 12. April 2025, 12.30 Uhr in der Alphütte Hohwald, Beatenberg
Traktanden
Vor der Versammlung wird den Anwesenden ein Essen offeriert.
Protokoll
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich bei der Sekretärin auf.
Der Burgerrat
Reglement über die Betreuungsgutscheine
(Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. Gemeindeverordnung)
An der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2024 wurde folgendes Reglement genehmigt:
1. Teilrevision; Inkraftsetzung per 1. Januar 2025
Das nachgeführte Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist das Reglement auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.
Gemeinderat Beatenberg
Einladung zur ordentlichen Versammlung 2025
Freitag, 25. April 2025, 19.30 Uhr im Restaurant Riedboden
Traktanden
Das Protokoll dieser Versammlung liegt sieben Tage später auf der Gemeindeverwaltung wären dreissig Tagen öffentlich auf.
Der Burgerrat
Reglement über die Betreuungsgutscheine
(Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. Gemeindeverordnung)
An der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2024 wurde folgendes Reglement genehmigt:
1. Teilrevision; Inkraftsetzung per 1. Januar 2025
Das nachgeführte Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen oder gegen eine Gebühr bezogen werden. Zusätzlich ist das Reglement auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Online-Schalter, Reglemente/Verordnungen) aufgeschaltet.
Gemeinderat Beatenberg
Verlag Schlaefli & Maurer AG
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