Aufhebung Reglement zur Feuerungskontrolle
(Bekanntmachung gemäss Artikel 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Da ab 1. August 2025 die Feuerungskontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden, setzt der Gemeinderat Beatenberg mit Beschluss vom 25. November 2024 das kommunale Reglement zur Feuerungskontrolle vom 1. Dezember 2017 per 31. Juli 2025 ausser Kraft.
Gegen die Ausserkraftsetzung des Reglements kann innert 30 Tagen seit Publikation (bis 6. Januar 2025) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde eingereicht werden.
Der Gemeinderat
Neufassung Reglement über die Vorstands-Entschädigung
Der Gemeinderat Habkern hat am 4. November 2024 und der Gemeinderat Beatenberg hat am 25. November 2024 als Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Altersheim Beatenberg/Habkern die Neufassung Reglement über die Vorstands-Entschädigung angenommen. Die Neufassung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft, sofern keine Beschwerde eingereicht wird.
Die Neufassung Reglement über die Vorstands-Entschädigung kann vom 28. November bis 30. Dezember 2024 auf den Gemeindeverwaltungen Beatenberg und Habkern öffentlich eingesehen werden. Zusätzlich ist das Reglement auf www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) und www.habkern.ch (Einwohnergemeinde) aufgeschaltet.
Gegen den Erlass der Neufassung Reglement über die Vorstands-Entschädigung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation, bis 30. Dezember 2024, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Gemeinderat Beatenberg
Gemeinderat Habkern
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 6. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Beatenberg
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet.
Ehrungen
Vor Traktandenbeginn finden die Ehrungen statt.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa 3 Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (Gemeinde, Aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Apéro im Anschluss
Der Gemeinderat lädt alle Versammlungsteilnehmenden im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro ein.
Alle stimmberechtigten Schweizer Bürger/-innen und Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.
Beatenberg, 14. Oktober 2024
Gemeinderat Beatenberg
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