Unwetter Milibach / Informationsveranstaltung für künftige Massnahmen / Vorstellung Bestvariante
Unmittelbar nach dem Ereignis vom 12. August 2024 wurde die LLE (lokale, lösungsorientierte Ereignisanalyse) eingesetzt. Diese hat die Ereignisse vom 12. August 2024 analysiert und ein Massnahmenkonzept auf Stufe Machbarkeitsstudie erarbeitet.
In der Zwischenzeit hat die Projektsteuerung «LLE» diverse Massnahmenvarianten zum weiteren Vorgehen am «Milibach» erarbeitet und geprüft. Die Bestvariante soll der Bevölkerung vorgestellt werden. Wir laden Sie deshalb ein:
Ebenfalls findet am 3. Dezember 2024 ein Medienanlass für Medienschaffende statt. Weitere Informationen dazu folgen.
Schwellenkorporation Brienz / Einwohnergemeinde Brienz
Die öffentliche regionale Energieberatung kommt auf die Gemeindeverwaltung Brienz und ist am Freitagnachmittag, den
von 13.30 bis 17.00 Uhr für Sie da.
Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane, unangemeldete Beratungen sind je nach Verfügbarkeit auch möglich.
Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, der Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:
Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.
Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.
Weitere Infos unter:
www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68
Interlaken, 13. November 2024
Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken
Ordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag, 19. Dezember 2024, 20.00 Uhr im grossen Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung Brienz
Traktanden
Das Protokoll vom 6. Juni 2024 liegt 30 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Brienz zur Einsichtnahme auf.
Brienz, 14. November 2024
Schwellenkorporation Aareboden
Gesuchsteller: Christian und Jennifer Schäfer, Hegerweg 8, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden bei Brienz.
Grundeigentümerin: Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Standort: Gemeinde Brienz, Steinbruchweg 2, Parzelle Nr. 580 (BR 3853).
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Nutzung: Erstwohnung (Parterre) und Einliegerwohnung (Untergeschoss).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchstellerin: Landi Jungfrau AG, Untere Bönigstrasse 50, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: fenaco Genossenschaft, Christian Wyss, Erlachstrasse 5, 3001 Bern.
Grundeigentümerin: GZB Gewerbezentrum Brienz AG, Hauptstrasse 211, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Wechsel Reklametafeln von Socar auf Agrola (Markenwechsel).
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse nach Art. 80 SG (bestehende Rechtswidrigkeit).
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 211, Parzelle Nr. 2769.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Bauherrschaft: Sportbahnen Axalp Windegg AG, p. Adr. Ruedi Rubi, Axalphornweg 10, 3855 Brienz (Axalp).
Bauvorhaben: Aufstellen einer grossen Holzschaukel zu touristischen Zwecken.
Standort: Gemeinde Brienz, Windegg, Parzelle Nr. 145.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Wegen
Im Hinblick auf die Wintermonate machen wir darauf aufmerksam, dass Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen so zurückzuschneiden ist, dass das Lichtraumprofil auch unter Schnee- und Wasserlast frei bleibt. Dies einerseits für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und Fussgänger/-innen sowie auch für Winterdienst und Schneeräumung.
Wir ersuchen deshalb alle betroffenen Liegenschaftseigentümer/-innen, das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern bis spätestens am 30. November 2024 zurückzuschneiden.
Andernfalls behält sich die Baugruppe vor, das Lichtraumprofil ohne Rücksprache und auf Kosten der Eigentümer/-innen freizuschneiden.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchsteller: Christian und Jennifer Schäfer, Hegerweg 8, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Eggler Bau GmbH, Feldlistrasse 16, 3855 Schwanden bei Brienz.
Grundeigentümerin: Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Standort: Gemeinde Brienz, Steinbruchweg 2, Parzelle Nr. 580 (BR 3853).
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Nutzung: Erstwohnung (Parterre) und Einliegerwohnung (Untergeschoss).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gesuchstellerin: Landi Jungfrau AG, Untere Bönigstrasse 50, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: fenaco Genossenschaft, Christian Wyss, Erlachstrasse 5, 3001 Bern.
Grundeigentümerin: GZB Gewerbezentrum Brienz AG, Hauptstrasse 211, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Wechsel Reklametafeln von Socar auf Agrola (Markenwechsel).
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Kantonsstrasse nach Art. 80 SG (bestehende Rechtswidrigkeit).
Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 211, Parzelle Nr. 2769.
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Burgergemeinde
Samstag, 14. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen
Traktanden
Aktenauflage
Die Akten und das Reglement über die Spezialfinanzierung liegen 30 Tage vor der Burgerversammlung im Burgerbüro auf und können während der Öffnungszeiten, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 9.00–11.00 Uhr, eingesehen werden.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 14. Dezember 2024 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Burgerbüro aufliegen. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 65 OgR).
Gegen Beschlüsse der Burgerversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff. VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Burgerversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Brienz, 6. November 2024
Der Burgerrat
Bauherrschaft: Sportbahnen Axalp Windegg AG, p. Adr. Ruedi Rubi, Axalphornweg 10, 3855 Brienz (Axalp).
Bauvorhaben: Aufstellen einer grossen Holzschaukel zu touristischen Zwecken.
Standort: Gemeinde Brienz, Windegg, Parzelle Nr. 145.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Wegen
Im Hinblick auf die Wintermonate machen wir darauf aufmerksam, dass Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen so zurückzuschneiden ist, dass das Lichtraumprofil auch unter Schnee- und Wasserlast frei bleibt. Dies einerseits für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und Fussgänger/-innen sowie auch für Winterdienst und Schneeräumung.
Wir ersuchen deshalb alle betroffenen Liegenschaftseigentümer/-innen, das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern bis spätestens am 30. November 2024 zurückzuschneiden.
Andernfalls behält sich die Baugruppe vor, das Lichtraumprofil ohne Rücksprache und auf Kosten der Eigentümer/-innen freizuschneiden.
Bauverwaltung Brienz
Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 12. Dezember 2024, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Dindlen
Traktanden
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 lag gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 vom 19. Juli bis 19. August 2024 auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist konnte an den Gemeinderat Brienz bis 19. August 2024 schriftlich Einsprache erhoben werden.
Die Teilrevision des Personalreglements liegt gemäss Art. 54 Gemeindegesetz 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei Brienz auf.
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Brienz, 7. Oktober 2024
Der Gemeinderat
Sperrung Schweibenstrasse
Entlang der Schweibenstrasse (nach Abzweigung ab Giessbachstrasse) muss eine Böschung gesichert werden. Wegen den Bauarbeiten muss deshalb Folgendes beachtet werden:
Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung
Briensermärt 2024 / Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Über die Zeit des Briensermärt gelten bei sämtlichen Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende Öffnungszeiten:
Gerne bedienen wir Sie ab Montag, 18. November 2024, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Die Gemeindeverwaltung
Anmeldung zum Bezug des Burgernutzens 2025
Wer sich neu zum Bezug berechtigt glaubt, hat sich bis am 31. Dezember 2024 bei der Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz, schriftlich oder via Homepage www.burgergemeindebrienz.ch anzumelden.
Bezugsberechtigt ist, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Brienz besitzt, per 31. Dezember 2024 das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienz seine Schriften hinterlegt hat.
Brienz, im November 2024
Der Burgerrat
umfassend die Gemeinden Brienz, Hofstetten, Oberried, Schwanden
Ordentliche Versammlung
Montag, 9. Dezember 2024, um 19.30 Uhr in der Kirche Brienz
Traktanden
Öffentliche Auflage: Die Unterlagen zum Traktandum 2a liegen ab sofort im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Kirchgemeindehaus Kienholz, auf. Öffnungszeiten Montag und Freitag 8.30–10.30 Uhr.
Zudem können die Unterlagen zum Traktandum 2a ebenfalls ab sofort auf den Gemeindeverwaltungen Brienz, Hofstetten, Oberried, Schwanden während den Bürozeiten eingesehen werden.
Das Protokoll der Versammlung vom 24. Juni 2024 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Begräbnisbezirksrat am 19. August 2024 genehmigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Das Protokoll der Versammlung vom 9. Dezember 2024 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Kirchgemeindehaus Kienholz, aufliegen. Während der Auflagefrist kann über den Inhalt schriftlich Einsprache beim Begräbnisbezirksrat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Begräbnisbezirksrat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 67 OgR).
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG).
Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, wenn es möglich war, diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG).
Zur Versammlung sind alle Mitglieder des Begräbnisbezirks Brienz freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens 3 Monaten in einer der oben erwähnten Gemeinden wohnhaft und stimmberechtigt sind.
Brienz, 4. November 2024
Der Begräbnisbezirksrat
Inkrafttreten Verordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 28. Oktober 2024 die Fondsverordnung Spenden Unwetter Milibach genehmigt hat. Inkraftsetzung: 1. November 2024.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Der Gemeinderat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 12. Dezember 2024, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Dindlen
Traktanden
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 lag gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 vom 19. Juli bis 19. August 2024 auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist konnte an den Gemeinderat Brienz bis 19. August 2024 schriftlich Einsprache erhoben werden.
Die Teilrevision des Personalreglements liegt gemäss Art. 54 Gemeindegesetz 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei Brienz auf.
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Brienz, 7. Oktober 2024
Der Gemeinderat
Sperrung Schweibenstrasse
Entlang der Schweibenstrasse (nach Abzweigung ab Giessbachstrasse) muss eine Böschung gesichert werden. Wegen den Bauarbeiten muss deshalb Folgendes beachtet werden:
Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung
Einladung zur ordentlichen Versammlung
Montag, 9. Dezember 2024, im Anschluss an die Begräbnisbezirksversammlung (Start 19.30 Uhr) in der Kirche in Brienz
Traktanden
Öffentliche Auflage: Die Unterlagen zu Traktandum 2a liegen ab sofort im Sekretariat der Reformierten Kirchgemeinde, im Kirchgemeindehaus Kienholz, auf. Öffnungszeiten Montag und Freitag 8.30 bis 10.30 Uhr.
Zudem können die Unterlagen zu Traktandum 2a ebenfalls ab sofort auf den Gemeindeverwaltungen (Brienz, Brienzwiler, Hofstetten, Oberried, Schwanden), während den Öffnungszeiten, eingesehen werden.
Das Protokoll der Versammlung vom 24. Juni 2024 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Kirchgemeinderat am 19. August 2024 genehmigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Das Protokoll der Versammlung vom 9. Dezember 2024 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde, im Kirchgemeindehaus Kienholz aufliegen. Während der Auflagefrist kann über den Inhalt schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Kirchgemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 73 OgR).
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG).
Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG).
Zur Versammlung sind alle Mitglieder der Reformierten Kirchgemeinde Brienz freundlich eingeladen.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens 3 Monaten in der Kirchgemeinde Brienz wohnhaft und in einer der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind.
Brienz, 4. November 2024
Der Kirchgemeinderat
Briensermärt 2024 / Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Über die Zeit des Briensermärt gelten bei sämtlichen Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende Öffnungszeiten:
Gerne bedienen wir Sie ab Montag, 18. November 2024, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Die Gemeindeverwaltung
Anmeldung zum Bezug des Burgernutzens 2025
Wer sich neu zum Bezug berechtigt glaubt, hat sich bis am 31. Dezember 2024 bei der Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz, schriftlich oder via Homepage www.burgergemeindebrienz.ch anzumelden.
Bezugsberechtigt ist, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Brienz besitzt, per 31. Dezember 2024 das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienz seine Schriften hinterlegt hat.
Brienz, im November 2024
Der Burgerrat
Ordentlichen Mitgliederversammlung
Donnerstag, 19. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen, Brienz
Traktanden
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Brienz, 24. Oktober 2024
Schwellenkorporation Brienz
Briensermärt 13./14. November 2024
Marktbetrieb
Am Mittwoch ab 14.00 Uhr starten Rösslispiel, Autoscooter und Vergnügungsbahnen (Freifahrten 14.00 bis 14.15 Uhr); Stände werden vorwiegend zwischen Schleegasse und Bärenplatz aufgestellt (ab 12.00 Uhr).
Der Hauptmarkt über das ganze Marktgebiet entlang der Hauptstrasse zwischen Schleegasse und Trachtlistrasse ist am Donnerstag ab 9.00 Uhr (Aufbau ab 6.00 Uhr).
Anfahrt mit öffentlichem Verkehr
Wegen der Aufräumarbeiten nach dem Unwetter vom 12. August 2024 verkehren zwischen Meiringen und Interlaken Ost Bahnersatzbusse. Es wird auf die aktuellen Fahrpläne der Zentralbahn verwiesen.
Aufgrund der Sperrung/Umleitung der Hauptstrasse während des Briensermärts wird die verschobene Zentralbahn-Haltestelle Brienz West Richtung Rössliplatz von Mittwoch, 13. November, 12.00 Uhr, bis Freitag, 15. November 2024, 12.00 Uhr nicht bedient.
Der Ortsbus verkehrt an den beiden Markttagen sowie am Freitagvormittag nicht.
Verkehrsbehinderungen / Weg-/Zufahrt im Dorf
Die Hauptstrasse (Kantonsstrasse) ist von Mittwoch, 13. November 2024, 12.00 Uhr, bis Freitag, 15. November 2024, 12.00 Uhr, gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit ab Schleegasse bzw. Trachtlistrasse in die Oberdorf-/Feld-/Schulhausstrasse umgeleitet, und es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Wegen des Marktbetriebes bleibt allfälligen auch privaten und hinterliegenden Parkplätzen, Einstellhallen, Garagen etc. während der beiden Markttage im gesamten Marktgebiet die Weg-/Zufahrt und möglicherweise auch die Nutzung versperrt.
Mehrere öffentliche Parkplätze zwischen Lindellen und Trachtbach werden gesperrt; bitte Signalisationen beachten. Falsch parkierte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Öffnungszeiten der Gastwirtschaftsbetriebe/Freinacht
In Anwendung von Art. 13 des Gastgewerbegesetzes vom 11. November 1993 beschloss der Gemeinderat, dass am Briensermärt für sämtliche Gastgewerbebetriebe im Hoheitsgebiet der Einwohnergemeinde Brienz zwei Freinächte (keine limitierte Öffnungszeit) gewährt werden, und zwar wie folgt:
Der Gemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr