
Bauherrschaft: Beton-Anlage Brienz AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Gasser Engineering AG, Walchistrasse 30, 6078 Lungern.
Bauvorhaben: Erweiterung der Betonanlage.
Standort: Museumsstrasse 25, Parzelle Nr. 3551, Industrie- und Gewerbezone IG, Koordinaten 2’647’603 / 1’177’729.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Franz und Doris Michel-Zbinden, Gurgenmatte 859c, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Grossmann Holzbau und Bedachungen GmbH, Unter der Fluh 127, 3858 Hofstetten.
Grundeigentümerin: Alpgenossenschaft Axalp, Ernst Stähli, Hanerli, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Alphütte als Anbau zur bestehenden Alphütte aufgrund Platzmangel und zur Sicherstellung der Bewirtschaftung.
Standort: Chrutmettli 1552, Parzelle Nr. 145.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Hinweis: Es handelt sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben.
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. März 2026.
Erleichterung der Profilierungspflichten nach Art. 16 BewD.
Die Bauherrschaft darf auf die Profilierung verzichten, da sich das geplante Bauvorhaben in einem Skigebiet befindet und dort erfahrungsgemäss bis ca. Ende April Schnee liegt. Die Profilierung würde ihre Funktion nicht erfüllen und das Aufstellen wird daher als unverhältnismässig erachtet.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Gemeindeurnenabstimmung vom 8. März 2026
Der Gemeinderat Brienz teilt in Anwendung von Art. 9 und 34 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 mit, dass am 8. März 2026 eine Gemeindeurnenabstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Brienz erhalten die Möglichkeit, über folgende Geschäfte abzustimmen:
Der Gemeinderat
Neue Regelung Kehrichtsammlung
Neu darf der Kehricht erst am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereitgestellt werden.
Zur Vermeidung von Geruchsemissionen, Vandalismus und Schäden durch Tiere darf der Kehricht erst am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr bereitgestellt werden. Eine frühere Deponierung ist per sofort untersagt.
Abfuhrtage bleiben bestehen:
Wichtige Hinweise und anstehende Neuerungen:
Weitere Informationen zur Kehrichtsammlung finden Sie unter www.brienz.ch / Dienstleistungen / Abfall / Abfallsammlungen.
Wir danken Ihnen für die Beachtung der neuen Bereitstellungszeiten und Ihre Mithilfe, das Dorf sauber zu halten.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr