Brienz (8)

Einwohnergemeinde

Sperrung Strasse Gofri bis Erli Bachtalen

Aufgrund von Belagsarbeiten wird das Teilstück der Strasse Gofri bis Erli Bachtalen wie folgt gesperrt:

Montag, 3., bis Freitag, 7. November 2025

Bitte die Signalisationen vor Ort beachten.

Besten Dank für das Verständnis.

Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung

Publiziert am 23.10.2025

Einwohnergemeinde

Sperrung Planalpweg im Bereich Zindlis-Teiffi

Aufgrund von Belagsarbeiten wird das Teilstück des Planalpweges im Bereich Zindlis-Teiffi wie folgt gesperrt:

1 Arbeitstag in der Woche 45 (vom 3. bis 7. November 2025). Das genaue Datum ist wetterabhängig, bitte die Signalisation vor Ort beachten.

Besten Dank für das Verständnis.

Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung

Publiziert am 23.10.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Jürg Gafner und Mona Gnägi, Gofri 5, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Anbau Treppenaufgang und energetische Sanierung Dachgeschoss.

Standort: Gemeinde Brienz, Gorfi 5, Parzelle Nr. 2832.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 23.10.2025

Einwohnergemeinde

Papiersammlung Freitag, 17. Oktober 2025 

Die Papiersammlung der Schule Brienz findet am Freitag, 17. Oktober 2025, statt.

  • Papier vor 8.00 Uhr bereitstellen
  • gut sichtbar platzieren
  • Bündel nicht zu schwer, aber fest geschnürt
  • Die Papiersammlung findet bei jeder Witterung statt
  • Kontaktnummer am Sammeltag: Telefon 079 461 15 65 oder 033 951 15 79 von 10.00 bis 12.00 Uhr

Zudem ist bitte zu beachten

  • In die Sammlung gehören Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Schreibpapiere, die in Haushaltungen anfallen
  • Altpapier nicht in Tragtaschen, Säcke oder Schachteln füllen – sie bergen die Gefahr der Durchmischung mit Kehricht
  • kein Karton
  • keine Verpackungen

 Bauverwaltung und Schulleitung Brienz

Publiziert am 16.10.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Sanierungsmassnahmen an den Trinkwasserleitungen infolge Unwetters im Bereich Milibach; Massnahme Baumgarten: Spülbohrung, Massnahme Stättenried: Stahlbrücke.

Standort: Milibachgraben, Parzellen Nrn. 58, 1297, 3565, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’383 / 1’179’479.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereiche S1, S2, S3, Au.

Naturgefahrengebiete: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 16.10.2025

Einwohnergemeinde

Papiersammlung Freitag, 17. Oktober 2025 

Die Papiersammlung der Schule Brienz findet am Freitag, 17. Oktober 2025, statt.

  • Papier vor 8.00 Uhr bereitstellen
  • gut sichtbar platzieren
  • Bündel nicht zu schwer, aber fest geschnürt
  • Die Papiersammlung findet bei jeder Witterung statt
  • Kontaktnummer am Sammeltag: Telefon 079 461 15 65 oder 033 951 15 79 von 10.00 bis 12.00 Uhr

Zudem ist bitte zu beachten

  • In die Sammlung gehören Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Schreibpapiere, die in Haushaltungen anfallen
  • Altpapier nicht in Tragtaschen, Säcke oder Schachteln füllen – sie bergen die Gefahr der Durchmischung mit Kehricht
  • kein Karton
  • keine Verpackungen

 Bauverwaltung und Schulleitung Brienz

Publiziert am 09.10.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Sanierungsmassnahmen an den Trinkwasserleitungen infolge Unwetters im Bereich Milibach; Massnahme Baumgarten: Spülbohrung, Massnahme Stättenried: Stahlbrücke.

Standort: Milibachgraben, Parzellen Nrn. 58, 1297, 3565, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’383 / 1’179’479.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereiche S1, S2, S3, Au.

Naturgefahrengebiete: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.10.2025

Einwohnergemeinde

Verpflichtungskredit Erschliessung Bauland Tal

Mit einer Stimmbeteiligung von 48% wurde die Vorlage angenommen.

  • Ja-Stimmen: 738
  • Nein-Stimmen: 349

Beschluss

  1. Für die Erschliessung Bauland Tal wird zu Lasten folgender Konten
      • 6150.5010.52, Strassenbau: Fr. 578‘000.–
      • 7101.5031.52, Wasserversorgung: Fr. 169‘000.–
      • 7201.5032.52, Abwasserentsorgung: Fr. 99‘000.–
      • 8711.5034.52, Elektrizitätsnetz: Fr. 500‘000.–
        ein Verpflichtungskredit in der Gesamthöhe von Fr. 1‘346‘000.– bewilligt.
  2. Die Kosten basieren auf dem Baupreisindex Espace Mittelland, Tiefbau, Index = 113.6 Punkte im Oktober 2024 (Basis Okt. 2020 = 100 Punkte).
  3. Der Ansatz für Grundeigentümerbeiträge wird auf 100% festgesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60, Art. 63 und Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen nach dem Urnengang Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli eingereicht werden.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Gemeinderat Brienz

Publiziert am 02.10.2025


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