
Ordentliche Genossenschaftsversammlung
Freitag, 19. Juni 2026, 20.00 Uhr, Gemeindeverwaltung Brienz, Hauptstrasse 204, Brienz
Traktanden
Das Protokoll der GV 2025, die Jahresrechnung 2025 und das Budget 2026 können, wie in der schriftlichen Einladung erwähnt, online eingesehen und/oder heruntergeladen werden.
Wassergenossenschaft Axalp, Brienz
Plangenehmigungsverfahren und öffentliche Mitwirkung Militärflugplatz Meiringen
Im Bundesblatt vom 8. Mai 2026 hat das Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS das Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren sowie die Anpassung Sachplan Militär Objektblatt Militärflugplatz Meiringen publiziert. Die öffentliche Auflage der Unterlagen zum Plangenehmigungsverfahren und der öffentlichen Mitwirkung findet vom 18. Mai bis 17. Juni 2026 statt. Die Gemeinden laden die Bevölkerung dazu ein, die Dokumente einzusehen und sich aktiv am Mitwirkungsprozess zu beteiligen.
Explizit verweisen die Gemeinden auf das «Factsheet für betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften», das auf den Webseiten der Gemeinden einsehbar ist. Mitwirkungen, Einsprachen und Entschädigungsbegehren müssen schriftlich bis am 17. Juni 2026 eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.brienz.ch/aktuellesinformationen
Gemeinde Brienz
Bauherrschaft und Projektverfasser: Ursula und Bernhard Kiener, Chalchmaad 68a, 3645 Zwieselberg
Bauvorhaben: Verlegen von neuen Leitungen entlang der bestehenden Abwasserleitung Gofri 3f – Gofri 3a (Wasser Gemeinde, Wasser privat, Leerrohr K55); Einbau Holzofen (Wärmeerzeugerersatz); Umbau Küche.
Standort: Gofri 3f, Parzelle Nr. 706, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’270 / 1’178’724.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr