Brienz (20)

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Gustav Fischer-Grötschmann, Margel 1289a, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Erstellen einer Mauer für die Fels- und Hangsicherung zur Bewirtschaftung des darunterliegenden Waldes (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Margel 1289a, Parzelle Nr. 3490, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’084 / 1’175’804.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) und Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Im August wird die Hundetaxe für das Jahr 2024 zur Bezahlung fällig. Gemäss Gebührenreglement vom 6. Juni 2019 und dem Gebührentarif vom 14. Dezember 2020 ist die Höhe der Taxe für alle Hunde gleich, nämlich Fr. 100.– pro Tier und Jahr.

Taxpflichtig sind alle Hundehalter, welche am Stichtag 1. August 2024 in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hunde über 6 Monate alt sind.

Wir bitten Sie, uns umgehend mitzuteilen, falls Sie keinen Hund mehr besitzen oder neu einen Hund zur Anmeldung haben (auch wenn der Hund noch nicht 6 Monate alt ist).

Polizei-, Militär-, Lawinen-, Katastrophen-, Gebirgsflächensuchhunde sowie Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung sind von der Taxe befreit. Die Befreiung erfolgt nur, sofern der Halter oder die Halterin die Spezialausbildung des betreffenden Tieres nachweist, den Rettungsorganisationen oder der Polizei zur Verfügung steht und in Notfällen aufgeboten werden kann. Zusätzlich befreit von der Taxe sind Hunde, welche sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden, und Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist.

Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden seit 1. Januar 2016 in der nationalen Hundedatenbank Amicus, Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern, erfasst.

Es wird auf die geltenden Strafbestimmungen verwiesen.

Brienz, Juli 2024

Finanzverwaltung Brienz

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung vor und nach dem 1. August 2024

Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass die Schalter der Gemeindeverwaltung vor und nach dem 1. August 2024 wie folgt geöffnet haben:

  • Mittwoch, 31. Juli 2024, 8.00–11.00 / 15.00–16.00 Uhr
  • Donnerstag, 1. August 2024, geschlossen
  • Freitag, 2. August 2024, geschlossen

Ab Montag, 5. August 2024, begrüssen wir Sie gerne wieder zu den gewohnen Schalteröffnungszeiten.

Einwohnergemeinde Brienz

Publiziert am 25.07.2024

Schwellenkorporation

Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch

(kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)

Die Schwellenkorporation Aareboden legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Gemeinde: Brienz.

Wasserbauträger: Schwellenkorporation Aareboden.

Gewässer: Aarebinnenkanal.

Ort: Hauptkanal Jäägglisglunten bis Autobahnbrücke A8.

Koordinaten: 2'647'100 / 1'176'620.

Vorhaben: Revitalisierung Aarebinnenkanal, Musterstrecke.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5–7 WaG, Art. 19 KWaG)
  • Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen (Art. 16 WaG, Art. 35 KWaV)
  • Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)
  • Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGSchG)
  • Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
  • Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
  • Eingriffe in Bestände geschützter Tiere (Art. 20 NHG, Art. 25–27 NSchV)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG

Rodung: 2360 m² / temporär.

Auflage- und Einsprachefrist: 11. Juli bis 12. August 2024.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Brienz (BE).

Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände ausgesteckt.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen. Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gwatt, 2. Juli 2024

Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlungsprotokoll

Der Gemeinderat Brienz legt in Anwendung von Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 vom 19. Juli bis 19. August 2024 öffentlich auf  (Gemeindeschreiberei). Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll zuhanden des Gemeinderates Einsprache erhoben werden.

Der Gemeinderat

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: VIPp GmbH, Hauptstrasse 92, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Erweiterung der gastgewerblichen Sitzplätze auf der Terrasse beim Hotel Sternen. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 170 Sitzplätze innen (unverändert) und 120 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 80 Sitzplätze), Öffnungszeiten innen und auf der Terrasse täglich bis 23.30 Uhr (wie bisher).

Standort: Hauptstrasse 92, Parzelle Nr. 1830, Zone: Uferschutzplanung 2 (Sektor B, Wohn- und Gewerbezone WG2), Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Andreas Flück, Hauptstrasse 109, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Erweiterung Berghaus Planalp mit einem zusätzlichen Beherbergungsangebot.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 38 Sitzplätze innen (unverändert) und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 13 Gästezimmer und 3 Massenlager mit insgesamt 72 Gästebetten; Öffnungszeiten täglich bis 0.30 Uhr, Terrasse bis 21.00 Uhr.

Standort: Moos 440, Planalp, Parzelle Nr. 3120, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’580 / 1’180’172.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Johann Ulrich Nufer, Hauptstrasse 219, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Michael Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Sanierung / Instandstellung Mistplätze.

Standort: Gemeinde Brienz, Spycherweg 9 (Hüttboden) und Staldi 1370a, Parzellen Nrn. 1128 und 1129.

Zone: Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 18.07.2024

Schwellenkorporation

Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch

(kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)

Die Schwellenkorporation Aareboden legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Gemeinde: Brienz.

Wasserbauträger: Schwellenkorporation Aareboden.

Gewässer: Aarebinnenkanal.

Ort: Hauptkanal Jäägglisglunten bis Autobahnbrücke A8.

Koordinaten: 2'647'100 / 1'176'620.

Vorhaben: Revitalisierung Aarebinnenkanal, Musterstrecke.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5–7 WaG, Art. 19 KWaG)
  • Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen (Art. 16 WaG, Art. 35 KWaV)
  • Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)
  • Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGSchG)
  • Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
  • Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
  • Eingriffe in Bestände geschützter Tiere (Art. 20 NHG, Art. 25–27 NSchV)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG

Rodung: 2360 m² / temporär.

Auflage- und Einsprachefrist: 11. Juli bis 12. August 2024.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Brienz (BE).

Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände ausgesteckt.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen. Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gwatt, 2. Juli 2024

Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: VIPp GmbH, Hauptstrasse 92, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Erweiterung der gastgewerblichen Sitzplätze auf der Terrasse beim Hotel Sternen. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 170 Sitzplätze innen (unverändert) und 120 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 80 Sitzplätze), Öffnungszeiten innen und auf der Terrasse täglich bis 23.30 Uhr (wie bisher).

Standort: Hauptstrasse 92, Parzelle Nr. 1830, Zone: Uferschutzplanung 2 (Sektor B, Wohn- und Gewerbezone WG2), Koordinaten 2’480’000 / 1’070’000.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au und ISOS-Gebiet.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Andreas Flück, Hauptstrasse 109, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Erweiterung Berghaus Planalp mit einem zusätzlichen Beherbergungsangebot.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 38 Sitzplätze innen (unverändert) und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 13 Gästezimmer und 3 Massenlager mit insgesamt 72 Gästebetten; Öffnungszeiten täglich bis 0.30 Uhr, Terrasse bis 21.00 Uhr.

Standort: Moos 440, Planalp, Parzelle Nr. 3120, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’580 / 1’180’172.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Johann Ulrich Nufer, Hauptstrasse 219, 3852 Ringgenberg.

Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Michael Imboden, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.

Bauvorhaben: Sanierung / Instandstellung Mistplätze.

Standort: Gemeinde Brienz, Spycherweg 9 (Hüttboden) und Staldi 1370a, Parzellen Nrn. 1128 und 1129.

Zone: Landwirtschaftszone.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Neubau Sickerleitung mit Einleitung in Fulbach zur Verbesserung des Wasserhaushaltes.

Standort: Museumsstrasse, Parzellen Nrn. 569 und 806, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’535 / 1’177’556.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb und blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Flück Immobilien AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Christian Kaufmann, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Parkplatz mit Carport.

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes zu einer Kantonsstrasse (Art. 80 SG).

Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 244a, Parzellen Nrn. 2472 und 2714, Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Neubau Sickerleitung mit Einleitung in Fulbach zur Verbesserung des Wasserhaushaltes.

Standort: Museumsstrasse, Parzellen Nrn. 569 und 806, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’535 / 1’177’556.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb und blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024

Gemeindeverband Begräbnisbezirk Brienz

Genehmigung und Inkrafttreten

Ergänzung Friedhof- und Bestattungsreglement

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung des Begräbnisbezirks Brienz am 24. Juni 2024 beschlossene Friedhof- und Bestattungsreglement mit der Ergänzung im Anhang 2 am 1. Juli 2024 in Kraft tritt. Das gesamte Friedhof- und Bestattungsreglement kann auf der Internetseite der Kirchgemeinde unter dem Reiter Begräbnisbezirk und im Sekretariat eingesehen werden.

Brienz, 28. Juni 2024

Begräbnisbezirksrat Brienz

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung am 27. Juni 2024 das Aufgabenübertragungsreglement Zivilschutz genehmigt hat.

Inkraftsetzung: 1. Juli 2024

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Der Gemeinderat

Publiziert am 04.07.2024

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Flück Immobilien AG, Hauptstrasse 236, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Christian Kaufmann, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Parkplatz mit Carport.

Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes zu einer Kantonsstrasse (Art. 80 SG).

Standort: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 244a, Parzellen Nrn. 2472 und 2714, Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Lehrstelle Informatiker/-in Fachrichtung Plattformentwicklung (ehemals Systemtechnik)

Starte deine IT-Karriere in Brienz!

Du interessierst dich für Computer, Netzwerke und Software? Du suchst eine abwechslungsreiche Ausbildung mit Zukunft? Dann bist du bei uns genau richtig!

Die Gemeindeverwaltung Brienz bietet dir auf den 1. August 2025 eine spannende Lehrstelle als Informatiker/-in Fachrichtung Plattformentwicklung. Hier lernst du alles, was du für eine erfolgreiche Karriere in der IT-Branche brauchst.

Deine Aufgaben

  • Planung, Installation und Wartung von IT-Systemen und -Anwendungen
  • Mitarbeit an der Weiterentwicklung unserer IT-Infrastruktur
  • Unterstützung unserer Mitarbeitenden bei IT-Fragen
  • Zusammenarbeit mit externen Partnern

Dein Profil

  • abgeschlossene Sekundarschule oder gleichwertige Ausbildung
  • gute Noten in Mathematik, Englisch und Informatik
  • Interesse an neuen Technologien
  • selbständige und zuverlässlige Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke

Wir bieten an

  • eine praxisnahe Ausbildung in einem motivierten Team
  • ein abwechlungsreiches Aufgabengebiet mit viel Eigenverantwortung
  • attraktive Anstellungsbedingungen und gute Sozialleistungen
  • einen modernen Arbeitsplatz in einer schönen Umgebung

Haben wir dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf deine vollständige Bewerbung (inkl. Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsschreiben) per E-Mail an itlehrstelle@brienz.ch. Bewerbungsschluss ist der 18. Juli 2024.

Für weitere Informationen steht dir unser IT-Verantwortlicher Stefan Blatter gerne zur Verfügung (Tel. 033 952 22 69 oder stefan.blatter@brienz.ch).

Gemeindeverwaltung Brienz

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Auf den 1. August 2025 ist bei der Gemeindeverwaltung Brienz eine

Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann EFZ

neu zu besetzen.

Wir bieten dir eine interessante und vielseitige 3-jährige Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung an. Während deiner Lehrzeit wirst du in allen Bereichen der Verwaltung die interessanten Tätigkeiten und deren Arbeitsabläufe kennen lernen und Einblick in sämtliche Abteilungen erhalten. Wir stellen dir einen eigenen Arbeitsplatz mit moderner Infrastruktur zur Verfügung. Wir betreuen dich individuell, persönlich und bieten dir eine tolle Ausbildung an.

Wenn du über eine gute Schulbildung verfügst, einsatzfreudig, engagiert, aufgestellt, kundenorientiert, kommunikativ und belastbar bist, dann reiche deine Bewerbung unter Beilage von Beurteilungsberichten der Schule, Lebenslauf, Angaben über Schnupperlehren, eines Fotos sowie Referenzen ein an:

Gemeindeverwaltung Brienz
«Lehrstelle KV»
Hauptstrasse 204
Postfach 256
3855 Brienz

Gerne erwarten wir deine Bewerbung bis Donnerstag, 11. Juli 2024. Bei Fragen steht dir Samuel Zobrist unter Telefon 033 952 22 43 gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf deine Bewerbung.

Gemeindeverwaltung Brienz

Publiziert am 04.07.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
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