Brienz (23)

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Sportbahnen Axalp Windegg AG, Postfach 216, 3855 Brienz

Bauvorhaben: Umnutzung des bestehenden Aufenthaltsraumes in Raum zum Verzehr von Imbissspeisen; Einbau Schwedenofen an den bestehenden Kamin. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb (Axi Gliwwi) mit Alkoholausschank: 38 Sitzplätze innen und 50 Sitzplätze auf der Terrasse beim Gebäude Axalpstrasse 200 (bestehend); Öffnungszeiten: täglich von 7.00 bis 21.00 Uhr.

Betriebskonzept Winter: Abgabe von Speisen aus dem Snackcontainer zum Verzehr vor Ort gemäss beiliegender Angebotskarte. Das Angebot ist beschränkt auf die Winter-Saisonöffnungszeiten des Skigebiets.

Betriebskonzept Sommer: Nutzung der Räumlichkeiten ohne Abgabe von selbst aufbereiteten Lebensmitteln. Allenfalls Verkauf von Kioskartikeln.

Standort: Axalpstrasse 200a, 3855 Axalp, Parzelle Nr. 1281, Zone: Überbauungsordnung Nr. 3 «Axalp» (Wohn- und Gewerbezone), Koordinaten 2’645’755 / 1’174’360.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Ion Angelescu, Hauptstrasse 30, 3853 Niederried.

Projektverfasserin: Ghelma AG Baubetriebe, Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Hausanschlussleitung Trinkwasser; Erdtank für häusliches Abwasser; Einbau Tür anstelle von Fenster mit Überdachung der Tür; Einbau zweier neuer Fenster. Projektänderung: Die neue Wasserleitung unterquert ein Fliessgewässer.

Standort: Gou 1337b, Parzellen Nrn. 1085, 2853 und 1144, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’211 / 1’175’370.

Schutzzone/n: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Qamil Kida, Zwischenbächen 8, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Enertech AG, Toni Roth, Badstrasse 6h, 3860 Meiringen.

Grundeigentümer: Qamil Kida, Ajmone Kida, Flurim Kida, Arjeta Kida, Zwischenbächen 8, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Montage einer aussen aufgestellten Luft-Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Schorenstrasse 29, Parzelle Nr. 1850.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 15.05.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Compact Immobilien AG, Hanspeter Trauffer, Lauimatte 5, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Dachflächenentwässerung durch unterirdische Versickerungsanlage, Verzicht auf Regenwassernutzung und dadurch Entfall des Regenwassertanks und des Speicherkanals sowie der Vergrösserung der unterirdischen Versickerungsanlage. Ausführung der Fläche zwischen Gewerbehalle und Halle Nr. 9 in Belag anstelle von Beton.

Standort: Gemeinde Brienz, Industriestrasse 5, Parzelle Nr. 3841.

Zone: Industrie- und Gewerbezone (IG).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Workshop Planungszone Zweitwohnungen

Der Gemeinderat von Brienz hat am 31. März 2025 eine Planungszone Zweitwohnungen beschlossen. Diese dient dazu, die zulässigen Wohnnutzungen im Planungsperimeter der Planungszone im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen sowie Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung von Zweitwohnungen zu überprüfen.

Am Donnerstag, 22. Mai 2025, um 19.00 Uhr findet im Gemeindehaus Dindlen Schulhausstrasse 1, 3855 Brienz, ein Workshop zur Ausgestaltung der künftigen Regelung statt. Die Bevölkerung ist herzlich eigeladen, an diesem Workshop aktiv teilzunehmen.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir bis am Sonntag, 18. Mai 2025, um eine Anmeldung an linda.stauffer@brienz.ch oder unter Telefon 033 952 22 58.

Gemeinderat Brienz

Publiziert am 15.05.2025

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

Freitag, 20. Juni 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen, Brienz

Traktanden

  1. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19. Dezember 2024
  2. Jahresbericht 2024 des Schwellenmeisters
  3. Genehmigung Jahresrechnung 2024
  4. HWS Lamm-/Schwanderbach, Genehmigung Nachtragskredit Sperrensanierung
  5. HWS Projekt Milibach, Genehmigung Verpflichtungskredit Projektierungskosten
  6. Orientierungen Projekte
  7. Verschiedenes

Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.

Brienz, 1. Mai 2025

Schwellenkorporation Brienz

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Donnerstag, 12. Juni 2025, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Dindlen

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024
    (genehmigt gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 13 vom 6. Januar 2025)
  2. Genehmigung des Jahresrechnung 2024
  3. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Quellleitung Baumgarten
  4. Genehmigung Änderung Gestaltungsgrundsatz Gemeindebaureglement und Uferschutzvorschriften
  5. Kenntnisnahme Abrechnung Verpflichtungskredit dringliche Massnahmen Axalpstrasse
  6. Kenntnisnahme Abrechnung Verpflichtungskredit Gesamtprojektierung Sanierung Axalpstrasse
  7. Orientierungen
    Der Gemeinderatspräsident orientiert über:
    1. Unwetter Milibach
    2. Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren»
    3. Parkplatzsituation / Parkhaus
    4. Neugestaltung Bahnhofplatz
    5. Brienzer Wildbäche
    6. Gefahrenkarte Lamm-/Schwanderbach
  8. Verschiedenes

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024 lag gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 vom 9. Januar bis 10. Februar 2025 auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist konnte an den Gemeinderat Brienz bis 10. Februar 2025 schriftlich Einsprache erhoben werden.

Die Änderung Gestaltungsgrundsatz Gemeindebaureglement und Uferschutzvorschriften liegt gemäss Art. 54 Gemeindegesetz 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei Brienz auf.

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.

Brienz, 31. März 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Pirate Bay Nautical Center GmbH, Hauptstrasse 143, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Entsorgungskonzept für das Abwasser aus den Badebooten (HotTug); Konzession für die Wassernutzung aus dem Brienzersee. Beim Bootsverleih werden Badeboote vermietet, welche mit Wasser aus dem Brienzersee befüllt werden. Das Wasser wird hierfür mit einer Pumpe dem Brienzersee entnommen und mit einem Durchlauferhitzer erwärmt.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der geänderten Uferschutzvorschriften Bootssteganlage beim Bahnhof durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Schiffländte / Brienzersee, Bootsverleih beim Bahnhof Brienz, Zone Uferschutzplan Nr. 2 «Bootsteganlage beim Bahnhof», Koordinaten 2’645’797 / 1’178’367.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum des Gewässers (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und den Hinweis beim Steg verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Donnerstag, 12. Juni 2025, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Dindlen

Traktanden

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024
    (genehmigt gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 13 vom 6. Januar 2025)
  2. Genehmigung des Jahresrechnung 2024
  3. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Quellleitung Baumgarten
  4. Genehmigung Änderung Gestaltungsgrundsatz Gemeindebaureglement und Uferschutzvorschriften
  5. Kenntnisnahme Abrechnung Verpflichtungskredit dringliche Massnahmen Axalpstrasse
  6. Kenntnisnahme Abrechnung Verpflichtungskredit Gesamtprojektierung Sanierung Axalpstrasse
  7. Orientierungen
    Der Gemeinderatspräsident orientiert über:
    1. Unwetter Milibach
    2. Gemeindeinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren»
    3. Parkplatzsituation / Parkhaus
    4. Neugestaltung Bahnhofplatz
    5. Brienzer Wildbäche
    6. Gefahrenkarte Lamm-/Schwanderbach
  8. Verschiedenes

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024 lag gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 vom 9. Januar bis 10. Februar 2025 auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist konnte an den Gemeinderat Brienz bis 10. Februar 2025 schriftlich Einsprache erhoben werden.

Die Änderung Gestaltungsgrundsatz Gemeindebaureglement und Uferschutzvorschriften liegt gemäss Art. 54 Gemeindegesetz 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei Brienz auf.

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.

Brienz, 31. März 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Pirate Bay Nautical Center GmbH, Hauptstrasse 143, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Entsorgungskonzept für das Abwasser aus den Badebooten (HotTug); Konzession für die Wassernutzung aus dem Brienzersee. Beim Bootsverleih werden Badeboote vermietet, welche mit Wasser aus dem Brienzersee befüllt werden. Das Wasser wird hierfür mit einer Pumpe dem Brienzersee entnommen und mit einem Durchlauferhitzer erwärmt.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der geänderten Uferschutzvorschriften Bootssteganlage beim Bahnhof durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Schiffländte / Brienzersee, Bootsverleih beim Bahnhof Brienz, Zone Uferschutzplan Nr. 2 «Bootsteganlage beim Bahnhof», Koordinaten 2’645’797 / 1’178’367.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum des Gewässers (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und den Hinweis beim Steg verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.05.2025

Burgergemeinde

Nachkredit zu gebundenen Ausgaben

Der Burgerrat hat an seiner Sitzung vom 4. April 2025 in Anwendung von Art. 17 des Organisationsreglements vom 3. Juni 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Für die Verlängerung der bisherigen externen Mandate zur personellen Unterstützung der Burgerverwaltung wird ein gebundener Verpflichtungskredit von Fr. 75'000.– zulasten der Erfolgsrechnung bewilligt. Die Ausgaben gelten als gebunden im Sinne von Art. 101 Gemeindeverordnung des Kantons Bern (GV, BSG 170.111) bzw. Art. 17 des Organisationsreglements.

Die Veröffentlichung erfolgt gestützt auf Art. 101 Abs. 3 der Gemeindeverordnung und des Organisationsreglements Art. 17, wonach gebundene Verpflichtungskredite im amtlichen Anzeiger zu veröffentlichen sind, wenn sie die ordentliche Kreditzuständigkeit des Burgerrates für neue Ausgaben übersteigen.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Burgerrat Brienz

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Steganlage Bootsverleih; Konzession für die Wassernutzung aus dem Brienzersee.

Projektbeschrieb: Die bestehende Steganlage ist in die Jahre gekommen (morsches Holz) und erfüllt die heutigen Anforderungen nicht mehr. Aus diesem Grund wird sie zurückgebaut und neu erstellt. Im Rahmen des Ersatzbaus werden einige Bootsparkplätze neu ausgerichtet, damit allfällige Schäden bei Sturm und hohem Wellengang minimiert werden können. Seit der Übernahme durch die Pirate Bay GmbH 2019 hat der Personenverkehr / Touristenverkehr auf der Steganlage stetig zugenommen. Das Dorf Brienz profitiert von der Aufwertung / Erweiterung des touristischen Angebotes auf dem See. Beim Bootsverleih werden zudem Badeboote vermietet, welche mit Wasser aus dem Brienzersee befüllt werden. Das Wasser wird hierfür mit einer Pumpe dem Brienzersee entnommen und mit einem Durchlauferhitzer erwärmt.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der geänderten Uferschutzvorschriften Bootssteganlage beim Bahnhof durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Schiffländte / Brienzersee, Bootsverleih beim Bahnhof Brienz, Zone: Uferschutzplan Nr. 2 «Bootsteganlage beim Bahnhof», Koordinaten 2’645’797 / 1’178’367.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am bzw. im Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und den Hinweis beim Steg verwiesen. Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Gemeindebetriebe, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erschliessung des Reservoirs Zindlisteiffi durch den Bau einer Zufahrtsstrasse aus ungebundenem Gemisch und Fahrspurplatten aus Beton.

Standort: Alpgasse 73, Parzelle Nr. 78, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’414 / 1’179’289.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: gelb / blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Salt Mobile SA, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich, André Leuenberger, Rue du Caudray 4, 1020 Renens.

Projektverfasser: AXIANS Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage für Salt Mobile SA mit neuen Antennen (BE_4602C).

Hinweis: Folgende Änderungen an der Anlage sind von Salt geplant: Wechsel des Antennentyps von Kathrein 80010664 zu Huawei AAU5831; Änderung der Höhenkote der Antennen von 29,20 m auf 28,60 m; Hinzufügen der Frequenzen 700, 1400, 2600 und 3400 MHz; Erhöhung der Sendeleistung in allen drei Sektoren von 2160 WERP auf 2490 WERP. Weiter ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt. Die dafür vorgesehenen Antennen des Typs Huawei AAU5831 verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 NISV einen minimalen Korrekturfaktor von 0,2 anwenden zu dürfen.

Standort: Bottenbalm 1085e, Parzelle Nr. 1922, Zone: Uferschutzplanung 5 (Landwirtschaftszone / Nationalstrasse A8), Koordinaten 2’645’677 / 1’176’660.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.05.2025

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Einladung zum Informationsanlass «Friedhof Brienz»

Das geplante Wasserbauprojekt «BrienzWest» sieht vor, den Milibach westwärts zu verlegen. Von dieser Baumassnahme wäre der westliche Teil des Friedhofs betroffen.

Um über das Wasserbauprojekt «BrienzWest» und die daraus folgenden, jetzt bekannten Konsequenzen für den Friedhof zu informieren, laden der Begräbnisbezirk und die Schwellenkorporation Brienz zum gemeinsamen Informationsanlass ein:

  • Wann: Donnerstag, 15. Mai 2025, um 19.30 Uhr
  • Wo: Gemeindehaus Dindlen, Brienz
  • Wer: Eingeladen sind alle, die eine Angehörige / einen Angehörigen auf dem Friedhof Brienz bestattet haben.
  • Was: Projektstand «BrienzWest» und die heute bekannten Konsequenzen für den Friedhof. Bitte beachten Sie: Es wird nicht über den Verbleib respektive die Verlegung einzelner Grabstätten informiert werden können.

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Heidi von Bergen, Brunnacherweg 10, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Simon Eggenschwiler, Sendlistrasse 4c, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Wechsel von Holz- auf Ölheizung als Ersatzlösung zur Wiederherstellung der Heizfunktion im Gebäude.

Standort: Hauptstrasse 1, Parzelle Nr. 1905, Zone: Uferschutzplanung Nr. 1, Sektor A (Dorfkernzone), Koordinaten 2’644’629 / 1’178’473.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: Aufgrund des Milibach-Ereignisses befindet sich das Gebäude Hauptstrasse 1 in der roten Gefahrenzone.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Steganlage Bootsverleih; Konzession für die Wassernutzung aus dem Brienzersee.

Projektbeschrieb: Die bestehende Steganlage ist in die Jahre gekommen (morsches Holz) und erfüllt die heutigen Anforderungen nicht mehr. Aus diesem Grund wird sie zurückgebaut und neu erstellt. Im Rahmen des Ersatzbaus werden einige Bootsparkplätze neu ausgerichtet, damit allfällige Schäden bei Sturm und hohem Wellengang minimiert werden können. Seit der Übernahme durch die Pirate Bay GmbH 2019 hat der Personenverkehr / Touristenverkehr auf der Steganlage stetig zugenommen. Das Dorf Brienz profitiert von der Aufwertung / Erweiterung des touristischen Angebotes auf dem See. Beim Bootsverleih werden zudem Badeboote vermietet, welche mit Wasser aus dem Brienzersee befüllt werden. Das Wasser wird hierfür mit einer Pumpe dem Brienzersee entnommen und mit einem Durchlauferhitzer erwärmt.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der geänderten Uferschutzvorschriften Bootssteganlage beim Bahnhof durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Schiffländte / Brienzersee, Bootsverleih beim Bahnhof Brienz, Zone: Uferschutzplan Nr. 2 «Bootsteganlage beim Bahnhof», Koordinaten 2’645’797 / 1’178’367.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am bzw. im Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und den Hinweis beim Steg verwiesen. Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Gemeindebetriebe, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erschliessung des Reservoirs Zindlisteiffi durch den Bau einer Zufahrtsstrasse aus ungebundenem Gemisch und Fahrspurplatten aus Beton.

Standort: Alpgasse 73, Parzelle Nr. 78, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’414 / 1’179’289.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiete: gelb / blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Salt Mobile SA, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich, André Leuenberger, Rue du Caudray 4, 1020 Renens.

Projektverfasser: AXIANS Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.

Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage für Salt Mobile SA mit neuen Antennen (BE_4602C).

Hinweis: Folgende Änderungen an der Anlage sind von Salt geplant: Wechsel des Antennentyps von Kathrein 80010664 zu Huawei AAU5831; Änderung der Höhenkote der Antennen von 29,20 m auf 28,60 m; Hinzufügen der Frequenzen 700, 1400, 2600 und 3400 MHz; Erhöhung der Sendeleistung in allen drei Sektoren von 2160 WERP auf 2490 WERP. Weiter ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt. Die dafür vorgesehenen Antennen des Typs Huawei AAU5831 verfügen über genügend Sub-Arrays, um gemäss Anh. 1 Ziff. 63 Abs. 3 NISV einen minimalen Korrekturfaktor von 0,2 anwenden zu dürfen.

Standort: Bottenbalm 1085e, Parzelle Nr. 1922, Zone: Uferschutzplanung 5 (Landwirtschaftszone / Nationalstrasse A8), Koordinaten 2’645’677 / 1’176’660.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.05.2025

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Einladung zum Informationsanlass «Friedhof Brienz»

Das geplante Wasserbauprojekt «BrienzWest» sieht vor, den Milibach westwärts zu verlegen. Von dieser Baumassnahme wäre der westliche Teil des Friedhofs betroffen.

Um über das Wasserbauprojekt «BrienzWest» und die daraus folgenden, jetzt bekannten Konsequenzen für den Friedhof zu informieren, laden der Begräbnisbezirk und die Schwellenkorporation Brienz zum gemeinsamen Informationsanlass ein:

  • Wann: Donnerstag, 15. Mai 2025, um 19.30 Uhr
  • Wo: Gemeindehaus Dindlen, Brienz
  • Wer: Eingeladen sind alle, die eine Angehörige / einen Angehörigen auf dem Friedhof Brienz bestattet haben.
  • Was: Projektstand «BrienzWest» und die heute bekannten Konsequenzen für den Friedhof. Bitte beachten Sie: Es wird nicht über den Verbleib respektive die Verlegung einzelner Grabstätten informiert werden können.

Schwellenkorporation und Begräbnisbezirk Brienz

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Heidi von Bergen, Brunnacherweg 10, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Simon Eggenschwiler, Sendlistrasse 4c, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Wechsel von Holz- auf Ölheizung als Ersatzlösung zur Wiederherstellung der Heizfunktion im Gebäude.

Standort: Hauptstrasse 1, Parzelle Nr. 1905, Zone: Uferschutzplanung Nr. 1, Sektor A (Dorfkernzone), Koordinaten 2’644’629 / 1’178’473.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: Aufgrund des Milibach-Ereignisses befindet sich das Gebäude Hauptstrasse 1 in der roten Gefahrenzone.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.05.2025

Wassergenossenschaft Axalp

Ordentliche Genossenschaftsversammlung

Freitag, 23. Mai 2025, 20.00 Uhr, Gemeindeverwaltung Brienz, Hauptstrasse 204, Brienz

Traktanden

  1. Protokoll 109. GV 2024 vom 17. Mai 2024
  2. Jahresbericht des Präsidenten
  3. Jahresrechnung 2024 sowie Revisorenbericht
  4. Budget 2025 / Tellen / Tarife
  5. Finanzplan 2025–2030 (zur Kenntnis)
  6. Orientierungen (TWG Hagelbach / Quellfassung Chrutmettli)
  7. Verschiedenes

Das Protokoll der GV 2024, die Jahresrechnung 2024 und das Budget 2025 können, wie in der schriftlichen Einladung erwähnt, online eingesehen und/oder heruntergeladen werden.

Wassergenossenschaft Axalp, Brienz

Publiziert am 01.05.2025

Schwellenkorporation

Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach

Ausbaggerung Delta Lammbach und Seeschüttung Seegärtli

Im Zusammenhang mit der Realisierung des Hochwasserschutzprojekts Lamm- und Schwanderbach wird ab Ende April 2025 das Delta des Lammbachs mit dem Schwimmbagger abgetragen und das Aushubmaterial mit dem Lastschiff im Bereich Seegärtli verklappt.

Dauer der Arbeiten: 3–4 Wochen.

Für die Arbeiten wird der Schwimmbagger unmittelbar vor dem Delta des Lammbachs installiert. Die Abspannseile und Kabel des Baggers sind ordnungsgemäss markiert. Die Bevölkerung wird aus Sicherheitsgründen gebeten, genügend Abstand zu den Bestandteilen der Anlage einzuhalten. Bei Querungen der markierten Kabelanlage mit Booten ist Vorsicht geboten.

Vom Baden im Bereich von Deltas wird generell abgeraten. Der Uferbereich im Abtragperimeter am Lammbach wird abgesperrt und mit zusätzlichen Warnsignalen versehen. Aus Sicherheitsgründen werden die Absperrung und die Signalisation bis im nächsten Winter belassen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

Schwellenkorporationen Brienz, Schwanden und Hofstetten

Publiziert am 01.05.2025


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