Brienz (34)

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Andreas Heinz und Silke Splettstösser, Brandfluhweg 11, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau Ferienhaus durch Wohnraumerweiterung im Untergeschoss sowie Anpassung Balkon und Terrainverlauf.

Standort: Gemeinde Brienz, Brandfluhweg 11, Parzelle Nr. 1736.

Zone: Ferienhauszone (FHZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025

Es wird auf die aufgestellten Profile resp. Verpflockungen und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 27.11.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Binak und Mandete Balaj, Hauptstrasse 59, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus in vier Wohneinheiten und Heizungsersatz.

Standort: Gemeinde Brienz, Schwandergässli 3, Parzelle Nr. 1409.

Nutzung: altrechtlich bestehende Zweitwohnungen und Erstwohnung (neue Studiowohnung im UG).

Bemerkung: Die Landwirtschaftszone ist von der Planungszone Zweitwohnungen nicht betroffen.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 27.11.2025

Einwohnergemeinde

Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Wegen 

Im Hinblick auf die Wintermonate machen wir darauf aufmerksam, dass Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen so zurückzuschneiden ist, dass das Lichtraumprofil auch unter Schnee- und Wasserlast frei bleibt. Dies einerseits für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und Fussgänger/-innen sowie auch für den Winterdienst und die Schneeräumung.

Wir ersuchen deshalb alle betroffenen LiegenschaftseigentümerInnen, das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern bis spätestens am 30. November 2025 zurückzuschneiden.

Andernfalls behält sich die Baugruppe vor, das Lichtraumprofil ohne Rücksprache und auf Kosten der Eigentümer/-innen freizuschneiden.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 20.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Reimann Sidler Architekten, Eyeltiweg 3, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Dachsanierung / Neueindeckung zum Teil mit PV-Anlage (Indach).

Standort: Strandbad, Strandweg 6, Parzelle Nr. 2774, Zone Uferschutzplanung 3, Sektor E (Strandbad), Koordinaten 2’646’495 / 1’177’993.

Schutzzone: Grundwasserschutzzone S3 (Lammbach, Nr. 926).

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 20.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einführung Trennsystem Brunnacherweg (Kreuzung Langachristrasse – Brunnacherweg bis Brunnacherweg 5).

Standort: Brunnacherweg, Parzellen Nrn. 104, 2151, 2395, 3283, Wohnzone W2 / Gemeindestrasse, Koordinaten 2’644’968 / 1’178’740.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb und blau.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG, Art. 31 GBR)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 20.11.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Markus Schild, Gofri 3a, 3855 Brienz.

Grundeigentümer: Markus Schild, Gofri 3a, 3855 Brienz, und Hans Schild-Marti, Gofri 3, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Neuerschliessung des Wasseranschlusses der Gemeinde aufgrund des Unwetters Milibach vom 12. August 2024.

Standort: Gemeinde Brienz, Gofri 3, Parzelle Nr. 3620, und Gofri 3a, Parzelle Nr. 1224.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 20.11.2025

Einwohnergemeinde

Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Wegen 

Im Hinblick auf die Wintermonate machen wir darauf aufmerksam, dass Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen so zurückzuschneiden ist, dass das Lichtraumprofil auch unter Schnee- und Wasserlast frei bleibt. Dies einerseits für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und Fussgänger/-innen sowie auch für den Winterdienst und die Schneeräumung.

Wir ersuchen deshalb alle betroffenen LiegenschaftseigentümerInnen, das Ast- und Blattwerk von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern bis spätestens am 30. November 2025 zurückzuschneiden.

Andernfalls behält sich die Baugruppe vor, das Lichtraumprofil ohne Rücksprache und auf Kosten der Eigentümer/-innen freizuschneiden.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 13.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasser: Reimann Sidler Architekten, Eyeltiweg 3, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Dachsanierung / Neueindeckung zum Teil mit PV-Anlage (Indach).

Standort: Strandbad, Strandweg 6, Parzelle Nr. 2774, Zone Uferschutzplanung 3, Sektor E (Strandbad), Koordinaten 2’646’495 / 1’177’993.

Schutzzone: Grundwasserschutzzone S3 (Lammbach, Nr. 926).

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.11.2025

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

Donnerstag, 18. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen, Brienz

Traktanden

  1. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 20. Juni 2025
  2. Budget 2026
    1. Erhöhung des Schwellentellansatzes von 0,2 auf 0,5 Promille
    2. Genehmigung Budget 2026
  3. HWS Projekt Milibach, Genehmigung Verpflichtungskredit vorzeitiger Landerwerb
  4. Orientierungen Projekte
  5. Verschiedenes

Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.

Brienz, 21. Oktober 2025

Schwellenkorporation Brienz

Publiziert am 13.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Einführung Trennsystem Brunnacherweg (Kreuzung Langachristrasse – Brunnacherweg bis Brunnacherweg 5).

Standort: Brunnacherweg, Parzellen Nrn. 104, 2151, 2395, 3283, Wohnzone W2 / Gemeindestrasse, Koordinaten 2’644’968 / 1’178’740.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb und blau.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG, Art. 31 GBR)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.11.2025

Schwellenkorporation Aareboden

Ordentliche Mitgliederversammlung

Mittwoch, 10. Dezember 2025, um 20.00 Uhr im grossen Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung Brienz

Traktanden

  1. Genehmigung Protokoll vom 2. Mai 2025
  2. Genehmigung Budget 2026
  3. Orientierungen
  4. Verschiedenes

Das Protokoll vom 2. Mai 2025, liegt 30 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Gemeindeverwaltung Brienz zur Einsichtnahme auf.

Brienz, 8. November 2025

Schwellenkorporation Aareboden

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Geringfügige Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 sowie der Uferschutzvorschriften «Bootssteganlage beim Bahnhof» im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Brienz am 10. März 2025 beschlossene geringfügige Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 sowie der Uferschutzvorschriften in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 11. Juli 2025 genehmigt.

Die geringfügige Änderung des Uferschutzplans Nr. 2 sowie der Uferschutzvorschriften tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Brienz, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Brienz, 10. November 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 13.11.2025

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Samstag, 13. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen

Traktanden

  1. Protokoll vom 27. Juni 2025
  2. Burgerverwaltung; Erhöhung Stellenetat
  3. Dorfplatz/Begegnungsplatz Kienholz; Verpflichtungskredit
  4. Schweizer Holzbildhauerstiftung; Beitrag 2026–2030
  5. a) Budget 2026 / Genehmigung
    b) Finanzplan 2026–2030 / Kenntnisnahme
  6. Kienholz Gilgian und Ursula / Baurechtsgesuch WG2
  7. Wasserbauprojekt Milibach; Landverkauf an Schwellenkorporation
  8. Wahlen: 4 Mitglieder des Burgerrates 
    • Flück Jürg, (Burgerrat, Neuwahl)
    • Schild Barbara (Burgerrätin, Neuwahl)
    • Thöni Ulrich, (Burgerrat, Neuwahl)
    • Eggenschwiler Marianne (Burgerrätin, Wiederwahl)
    • Grossmann Oliver (Burgerrat, Wiederwahl)
  9. Orientierungen
  10. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Akten liegen 30 Tage vor der Burgerversammlung im Burgerbüro auf und können während den Öffnungszeiten, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 9.00 bis 11.00 Uhr eingesehen werden.

Protokoll

Das Protokoll der Versammlung vom 13. Dezember 2025 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Burgerbüro aufliegen.

Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Brienz, 5. November 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 13.11.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Markus Schild, Gofri 3a, 3855 Brienz.

Grundeigentümer: Markus Schild, Gofri 3a, 3855 Brienz, und Hans Schild-Marti, Gofri 3, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Neuerschliessung des Wasseranschlusses der Gemeinde aufgrund des Unwetters Milibach vom 12. August 2024.

Standort: Gemeinde Brienz, Gofri 3, Parzelle Nr. 3620, und Gofri 3a, Parzelle Nr. 1224.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Sperrung Oberdorfstrasse ab Hauptstrasse / Gärbi 

Aufgrund von Reparaturarbeiten an zwei Versorgungsschächten ist das Teilstück Oberdorfstrasse ab Hauptstrasse bis Gärbi (Abzweigung Schulhausstrasse) wie folgt gesperrt:

Mittwoch, 19., bis Freitag, 21. November 2025

Bitte Signalisation beachten.

Besten Dank für das Verständnis.

Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung und Gemeindebetriebe GBB

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen auf der Axalpstrasse

Aufgrund von Arbeiten zur Sicherung und Sicherheit der Axalpstrasse ist im Bereich Brunnen bis Nasen wie folgt mit Behinderungen und Wartezeiten bis maximal 15 Minuten zu rechnen:

  • Bauzeit: 17. November bis 19. Dezember 2025
  • Arbeitszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr

Es ist den Anweisungen des Verkehrsdienstes zu folgen.

Besten Dank für das Verständnis.

Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung

Publiziert am 13.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Ursula und Stefan Lanz, Gsang 2, 4952 Eriswil.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 31, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau Restaurant Bellevue: Einbau Sport-Shop und Laden und Anpassung der Zimmeranordnung im Erdgeschoss; Anpassung Fenster, Aussenbeschriftung, Umgebungsgestaltung und Neubau Spielplatz. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 164 Sitzplätze innen (neu, bisher: 221) und 60 Sitzplätze auf der Terrasse (neu, bisher: 50), 2 Gästezimmer mit 4 Gästebetten.

Öffnungszeiten: Sportshop täglich bis 18.00 Uhr; Restaurant, Laden / Kiosk und Terrasse täglich bis 21.00 Uhr; Bar täglich bis 1.30 Uhr (generelle Überzeitbewilligung).

Standort: Axalpstrasse 122, Axalp, Parzelle Nr. 3174, Zone: Ueo Nr. 3 «Axalp», Koordinaten 2’645’733 / 1’174’947.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschongebiet.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.11.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Menk Huggler, Stadelweg 4, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Elio Beetschen, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Um- und Ausbau des bestehenden Anbaus als Wohnraumerweiterung.

Standort: Gemeinde Brienz, Stadelweg 4, Parzelle Nr. 2056.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 13.11.2025

Burgergemeinde

Anmeldung zum Bezug des Burgernutzens 2026

Wer sich neu zum Bezug berechtigt glaubt, hat sich bis am 31. Dezember 2025 bei der Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz, schriftlich, oder via Homepage www.burgergemeindebrienz.ch mit dem offiziellen Formular anzumelden.

Bezugsberechtigt ist, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Brienz besitzt, per 31. Dezember 2025 das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienz seine Schriften hinterlegt hat.

Brienz, im November 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Briensermärt 2025 / Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Über die Zeit des Briensermärt gelten bei sämtlichen Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende Öffnungszeiten:

  • Mittwoch, 12. November 2025: 8.00–11.00 und 13.30–17.00 Uhr
  • Donnerstag, 13. November 2025: geschlossen
  • Freitag, 14. November 2025: geschlossen

Gerne bedienen wir Sie ab Montag, 17. November 2025, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Die Gemeindeverwaltung

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Sperrung Oberdorfstrasse ab Hauptstrasse / Gärbi 

Aufgrund von Reparaturarbeiten an zwei Versorgungsschächten ist das Teilstück Oberdorfstrasse ab Hauptstrasse bis Gärbi (Abzweigung Schulhausstrasse) wie folgt gesperrt:

Mittwoch, 19., bis Freitag, 21. November 2025

Bitte Signalisation beachten.

Besten Dank für das Verständnis.

Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung und Gemeindebetriebe GBB

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen auf der Axalpstrasse

Aufgrund von Arbeiten zur Sicherung und Sicherheit der Axalpstrasse ist im Bereich Brunnen bis Nasen wie folgt mit Behinderungen und Wartezeiten bis maximal 15 Minuten zu rechnen:

  • Bauzeit: 17. November bis 19. Dezember 2025
  • Arbeitszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr

Es ist den Anweisungen des Verkehrsdienstes zu folgen.

Besten Dank für das Verständnis.

Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Ursula und Stefan Lanz, Gsang 2, 4952 Eriswil.

Projektverfasserin: Houseler AG, Museumsstrasse 31, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Umbau Restaurant Bellevue: Einbau Sport-Shop und Laden und Anpassung der Zimmeranordnung im Erdgeschoss; Anpassung Fenster, Aussenbeschriftung, Umgebungsgestaltung und Neubau Spielplatz. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 164 Sitzplätze innen (neu, bisher: 221) und 60 Sitzplätze auf der Terrasse (neu, bisher: 50), 2 Gästezimmer mit 4 Gästebetten.

Öffnungszeiten: Sportshop täglich bis 18.00 Uhr; Restaurant, Laden / Kiosk und Terrasse täglich bis 21.00 Uhr; Bar täglich bis 1.30 Uhr (generelle Überzeitbewilligung).

Standort: Axalpstrasse 122, Axalp, Parzelle Nr. 3174, Zone: Ueo Nr. 3 «Axalp», Koordinaten 2’645’733 / 1’174’947.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschongebiet.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.11.2025

Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 8. Dezember 2025, im Kirchgemeindehaus Kienholz, anschliessend an die Begräbnisbezirksversammlung (Start 19.30 Uhr)

Traktanden

  1. Kenntnisnahme der Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 23. Juni 2025
  2. Budget 2026
    1. Genehmigung Budget 2026
    2. Kenntnisnahme Finanzplan 
  3. Aufhebung Personalreglement (vom 1. August 2021)
  4. Genehmigung neues Personalreglement (Inkrafttreten ab 1. Januar 2026)
  5. Genehmigung OgR Anhang 1, Ergänzungen Liegenschaftskommission
  6. Wahlen
  7. Orientierungen 
  8. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 2a, 4 und 5 liegen ab sofort im Sekretariat der Kirchgemeinde im Kirchgemeindehaus Kienholz, auf. Öffnungszeiten: Montag und Freitag 8.30 bis 10.30 Uhr.

Zudem können die Unterlagen zu den Traktanden 2a, 4 und 5 ab sofort auf den Gemeindeverwaltungen Brienz, Brienzwiler, Hofstetten, Oberried, Schwanden während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Das Protokoll der Versammlung vom 8. Dezember 2025 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde im Kirchgemeindehaus Kienholz aufliegen. Während der Auflagefrist kann über den Inhalt eine schriftliche Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Kirchgemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 73 OgR).

Das Protokoll der Versammlung vom 23. Juni 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Kirchgemeinderat am 20. Oktober 2025 genehmigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG).

Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG).

Zur Versammlung sind alle Mitglieder der Reformierten Kirchgemeinde Brienz freundlich eingeladen. 

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in der Kirchgemeinde Brienz wohnhaft und in einer der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind.

Brienz, 3. November 2025

Der Kirchgemeinderat 

Publiziert am 06.11.2025

Gemeindeverband Begräbnisbezirk Brienz

umfassend die Gemeinden Brienz, Hofstetten, Oberried, Schwanden

Ordentliche Versammlung 

Montag, 8. Dezember 2025, um 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Kienholz

Traktanden

  1. Kenntnisnahme der Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 23. Juni 2025
  2. Budget 2026
    1. Genehmigung Budget 2026
    2. Kenntnisnahme Finanzplan
  3. Totalrevidiertes Organisationsreglement
    1. Genehmigung
    2. Kenntnisnahme Mandatsvertrag
  4. Aufhebung Personalreglement (vom 1. August 2021)
  5. Genehmigung Reglement Spezialfinanzierung Grabpflege
  6. Wahlen
  7. Orientierungen 
  8. Verschiedenes

Öffentliche Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 2a, 3 und 5 liegen ab sofort im Sekretariat der Kirchgemeinde im Kirchgemeindehaus Kienholz auf. Öffnungszeiten Montag und Freitag 8.30 bis 10.30 Uhr.

Zudem können die Unterlagen zu den Traktanden 2a, 3 und 5 ab sofort auf den Gemeindeverwaltungen Brienz, Hofstetten, Oberried, Schwanden während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Das Protokoll der Versammlung vom 8. Dezember 2025 wird 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde im Kirchgemeindehaus Kienholz aufliegen. Während der Auflagefrist kann über den Inhalt eine schriftliche Einsprache beim Begräbnisbezirksrat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Begräbnisbezirksrat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 67 OgR).

Das Protokoll der Versammlung vom 23. Juni 2025 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Begräbnisbezirksrat am 20. Oktober 2025 genehmigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG).

Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG).

Zur Versammlung sind alle Mitglieder des Begräbnisbezirks Brienz freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens drei Monaten in einer der oben erwähnten Gemeinde wohnhaft und stimmberechtigt sind.

Brienz, 3. November 2025

Der Begräbnisbezirksrat

Publiziert am 06.11.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Menk Huggler, Stadelweg 4, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Elio Beetschen, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Um- und Ausbau des bestehenden Anbaus als Wohnraumerweiterung.

Standort: Gemeinde Brienz, Stadelweg 4, Parzelle Nr. 2056.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Adrian Santschi verlässt das Standortmarketing und die Regionalentwicklung Region Haslital Brienz

Adrian Santschi, Leiter Standortmarketing und Regionalentwicklung Region Haslital Brienz, hat seine Stelle per Ende Januar 2026 gekündigt. Santschi hat seine Funktion am 1. Dezember 2018 die Stelle als Leiter Standortmarketing und Regionalentwicklung Haslital Brienz übernommen. Während seiner Zeit als Leiter Standortmarketing und Regionalentwicklung hat er zahlreiche grosse und kleinere Projekte initiiert, begleitet und erfolgreich umgesetzt. Mit grossem Engagement hat er sich für die Weiterentwicklung und Positionierung der Region Haslital Brienz eingesetzt und seine Begeisterung für unsere Region stets spürbar gelebt.

Neben seiner Tätigkeit hat sich Adrian Santschi an der Hochschule Luzern FHZ zum Master of Advanced Studies in Gemeinde-, Stadt- und Regionalentwicklung weitergebildet. Sein vertieftes Fachwissen liess er laufend in die tägliche Arbeit einfliessen. Die hohe Akzeptanz und das Vertrauen, die die Abteilung «Standortmarketing und Regionalentwicklung Haslital Brienz» heute geniessen, sind das Resultat seiner kompetenten und zielgerichteten Arbeit – gemeinsam mit seinem engagierten Team.

Der Steuerungsausschuss des Standortmarketings Haslital Brienz und die Mitarbeitenden bedauern seinen Entscheid sehr. Bereits heute danken wir Adrian Santschi herzlich für seinen grossen Einsatz und sein langjähriges Engagement zugunsten der Region Haslital Brienz. Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg. In den nächsten Tagen wird die Nachfolgesuche eingeleitet und die Stelle öffentlich ausgeschrieben.

Ausschuss Standortmarketing und Regionalentwicklung Region Haslital Brienz

Publiziert am 06.11.2025

Burgergemeinde

Anmeldung zum Bezug des Burgernutzens 2026

Wer sich neu zum Bezug berechtigt glaubt, hat sich bis am 31. Dezember 2025 bei der Burgergemeinde Brienz, Hauptstrasse 62, 3855 Brienz, schriftlich, oder via Homepage www.burgergemeindebrienz.ch mit dem offiziellen Formular anzumelden.

Bezugsberechtigt ist, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Brienz besitzt, per 31. Dezember 2025 das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienz seine Schriften hinterlegt hat.

Brienz, im November 2025

Der Burgerrat

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Briensermärt 2025 / Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Über die Zeit des Briensermärt gelten bei sämtlichen Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende Öffnungszeiten:

  • Mittwoch, 12. November 2025: 8.00–11.00 und 13.30–17.00 Uhr
  • Donnerstag, 13. November 2025: geschlossen
  • Freitag, 14. November 2025: geschlossen

Gerne bedienen wir Sie ab Montag, 17. November 2025, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Die Gemeindeverwaltung

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Strassengenossenschaft Rybi-Chilchacher-Gwand, p. A. Matthias Grossmann, Museumsstrasse 10, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Hauptstrasse 13, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Sanierung bestehende Stützmauer: Teilersatz bestehende Blockmauer auf ca. 35 von 50 m Länge; Reduktion Mauerhöhe mittels tal- und bergseitiger Böschung; Neubau bergseitige Blockmauer auf L = 12 m; Zurückversetzen Zufahrt Gebäude Nr. 707 auf ca. 50 m Länge; Anpassung Zufahrt Tenn.

Projektänderung: Ergänzung Ersatzmassnahmen EM1 bis EM4; Bereinigung und Vervollständigung Angaben Boden; ergänzende Erläuterungen im Kurzbericht aufgrund Rückmeldungen Amts- und Fachstellen.

Standort: Chilchacher 707, Parzellen Nrn. 2352 und 1140, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’308 / 1’178’810.

Schutzzonen: Gewässerschutzzone Au, Landschaftsschutzzone.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Hecken und Feldgehölze (Art. 18 ff. NHG)
  • technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Briensermärt 12./13. November 2025

Marktbetrieb

Am Mittwoch ab 14.00 Uhr starten Rösslispiel, Autoscooter und Vergnügungsbahnen (Freifahrten 14.00 bis 14.15 Uhr); Stände werden vorwiegend zwischen Schleegasse und Bärenplatz aufgestellt (ab 12.00 Uhr). Der Hauptmarkt über das ganze Marktgebiet entlang der Hauptstrasse zwischen Schleegasse und Trachtlistrasse ist am Donnerstag ab 9.00 Uhr (Aufbau ab 6.00 Uhr); ab 18.00 Uhr dürfen die Stände mit dem Abbau beginnen.

Anfahrt mit öffentlichem Verkehr

Wegen der Totalsperre der Bahnstrecke Meiringen–Interlaken verkehren auf dieser Strecke Bahnersatzbusse – es wird auf die aktuellen Fahrpläne verwiesen.

Aufgrund der Sperrung/Umleitung der Hauptstrasse während des Briensermärts fahren die Gelenkbusse bis Mittwoch, 12. November 2025, 12.00 Uhr. Anschliessend wird die Verbindung zwischen Brienz Bahnhof und dem Wildbach via Feldstrasse mit einem kleinen Bus sichergestellt bis Freitag, 14. November 2025, 12.00 Uhr. Danach fahren wieder die Gelenkbusse entlang der Hauptstrasse.

Der Ortsbus verkehrt an den beiden Markttagen nicht.

Verkehrsbehinderungen / Weg-/Zufahrt im Dorf

Die Hauptstrasse (Kantonsstrasse) ist von Mittwoch, 12. November 2025, 12.00 Uhr, bis Freitag, 14. November 2025, 12.00 Uhr, gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit ab Schleegasse bzw. Trachtlistrasse in die Oberdorf-/Feld-/Schulhausstrasse umgeleitet und es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Wegen des Marktbetriebs bleibt allfälligen, auch privaten und hintenliegenden, Parkplätzen, Einstellhallen, Garagen etc. während den beiden Markttagen im gesamten Marktgebiet die Weg-/Zufahrt und möglicherweise auch die Nutzung versperrt.

Mehrere öffentliche Parkplätze zwischen Lindellen und Trachtbach werden gesperrt; bitte Signalisationen beachten. Falsch parkierte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.   

Öffnungszeiten der Gastwirtschaftsbetriebe/Freinacht

In Anwendung von Art. 13 des Gastgewerbegesetzes vom 11. November 1993 beschloss der Gemeinderat, dass am Briensermärt für sämtliche Gastgewerbebetriebe im Hoheitsgebiet der Einwohnergemeinde Brienz zwei Freinächte (keine limitierte Öffnungszeit) gewährt werden, und zwar wie folgt:

  • Mittwoch, 12., auf Donnerstag, 13. November 2025
  • Donnerstag, 13., auf Freitag, 14. November 2025.

Der Gemeinderat

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung / Traktandenliste

Donnerstag, 4. Dezember 2025, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Dindlen

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025
    (Genehmigt gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 221 vom 16. Juni 2025)
  2. Genehmigung des Budgets 2026 
  3. Genehmigung Stellenetat (GBB, Verwaltung) 
  4. Genehmigung Verpflichtungskredit Sanierung Dach Strandbad
  5. Genehmigung Verpflichtungskredit Sanierung Pumpwerk Tracht
  6. Kenntnisnahme Verpflichtungskreditabrechnung Neubau ARA Brienz
  7. Kenntnisnahme Verpflichtungskreditabrechnung Neubau Kindergarten Dorf
  8. Kenntnisnahme Verpflichtungskreditabrechnung DLZ Glyssibach Sanierung Fassaden
  9. Orientierungen
    Der Gemeinderatspräsident orientiert über:
    a) Gestaltung Bahnhofplatz
    b) Auswirkungen Tourismus
    c) Parkhaus / Parkplätze
    d) Initiative SP / Kurzzeitige Vermietung / Zweitwohnungen
    e) Brienzer Wildbäche
    f) Fusionsabklärungen Oberried
    g) Unwetter Milibach
  10. Verschiedenes

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 lag gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 12. Dezember 2019 vom 19. Juni bis 21. Juli 2025 auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist konnte an den Gemeinderat Brienz bis 21. Juli 2025 schriftlich Einsprache erhoben werden.

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.

Brienz, 20. Oktober 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 06.11.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Simon Grossmann, Erlenweg 2, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Enertech AG, Martin Lüthi, Lauimattenweg 7, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Gemeinde Brienz, Erlenweg 2, Parzelle Nr. 818.

Zone: Wohnzone 2 (W2).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand zu einer Gemeindestrasse (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2025.

Es wird auf die augestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 06.11.2025

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Markus Da Rugna, Trottenstrasse 43, 5408 Ennetbaden.

Projektverfasserin: archiX…, Christina Thöni-Kaufmann, Wintersteg 888, 3855 Brienz.

Bauvorhaben: Einbau Fenstertüre anstelle Fenster und Vergrösserung des bestehenden Fensters im Sockelgeschoss. Ersatz sämtlicher Fenster im Gebäude und Einbau eines neuen Ofens im EG mit neuer, aussen liegender Kaminanlage Süd.

Standort: Gemeinde Brienz, Gofri 3H, Parzelle Nr. 1327.

Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Brienz

Publiziert am 06.11.2025


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