
Sperrung Strasse Gofri bis Erli Bachtalen
Aufgrund von Belagsarbeiten wird das Teilstück der Strasse Gofri bis Erli Bachtalen wie folgt gesperrt:
Montag, 3., bis Freitag, 7. November 2025
Bitte die Signalisationen vor Ort beachten.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung
Sperrung Planalpweg im Bereich Zindlis-Teiffi
Aufgrund von Belagsarbeiten wird das Teilstück des Planalpweges im Bereich Zindlis-Teiffi wie folgt gesperrt:
1 Arbeitstag in der Woche 45 (vom 3. bis 7. November 2025). Das genaue Datum ist wetterabhängig, bitte die Signalisation vor Ort beachten.
Besten Dank für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Brienz / Bauverwaltung
Bauherrschaft: Jürg Gafner und Mona Gnägi, Gofri 5, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Houseler AG, Marianne Imesch, Museumsstrasse 25, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Anbau Treppenaufgang und energetische Sanierung Dachgeschoss.
Standort: Gemeinde Brienz, Gorfi 5, Parzelle Nr. 2832.
Zone: Landwirtschaftszone (LWZ).
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. November 2025.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bauverwaltung Brienz
Papiersammlung Freitag, 17. Oktober 2025
Die Papiersammlung der Schule Brienz findet am Freitag, 17. Oktober 2025, statt.
Zudem ist bitte zu beachten
Bauverwaltung und Schulleitung Brienz
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierungsmassnahmen an den Trinkwasserleitungen infolge Unwetters im Bereich Milibach; Massnahme Baumgarten: Spülbohrung, Massnahme Stättenried: Stahlbrücke.
Standort: Milibachgraben, Parzellen Nrn. 58, 1297, 3565, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’383 / 1’179’479.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereiche S1, S2, S3, Au.
Naturgefahrengebiete: gelb, blau, rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Papiersammlung Freitag, 17. Oktober 2025
Die Papiersammlung der Schule Brienz findet am Freitag, 17. Oktober 2025, statt.
Zudem ist bitte zu beachten
Bauverwaltung und Schulleitung Brienz
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Ribuna AG, Kammistrasse 13, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierungsmassnahmen an den Trinkwasserleitungen infolge Unwetters im Bereich Milibach; Massnahme Baumgarten: Spülbohrung, Massnahme Stättenried: Stahlbrücke.
Standort: Milibachgraben, Parzellen Nrn. 58, 1297, 3565, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’644’383 / 1’179’479.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereiche S1, S2, S3, Au.
Naturgefahrengebiete: gelb, blau, rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. November 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verpflichtungskredit Erschliessung Bauland Tal
Mit einer Stimmbeteiligung von 48% wurde die Vorlage angenommen.
Beschluss
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60, Art. 63 und Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen nach dem Urnengang Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli eingereicht werden.
Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Gemeinderat Brienz
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