Brienzwiler (3)

Baupublikation

Gesuchsteller: Schild-Jungen Roland und Marie, Brünigstrasse 16, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Einbau 3½-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss, in früherer Werkstatt. Einbau Fenster anstelle der bestehenden Tore Westseite, Einbau zusätzlicher Fenster Süd- und Ostseite. Bestehende Sockelmauer Süd-ostseitig angrenzend an Parzelle Nr. 333 wird teilweise ersetzt und bis um ca. 50 cm erhöht.

Standort: Brünigstrasse 16, Brienzwiler, Parzelle Nr. 834, Koordinaten 2'650'605 / 1'177'865, Wohn- und Gewerbezone 2.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Januar 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitergehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 07.12.2023

Gemischte Gemeinde

Öffnungszeiten über die Feiertage

Vom 22. Dezember 2023 bis zum 2. Januar 2024, bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Am Mittwoch, 3. Januar 2024 heissen wir Sie wiederum herzlich willkommen.

Wir wünschen allen frohe, besinnliche Festtage und alles Gute fürs 2024!

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 07.12.2023

Baupublikation

Gesuchsteller: Schild Chantal und Riedwyl Michael, Brünigstrasse 10, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Ausbau vom 1. OG, Abriss Wintergarten, Erweiterung Hauptdach anstelle Wintergarten, Wechsel von Ölheizung auf Wärmepumpe, Umzug Küche vom EG ins OG.

Standort: Brünigstrasse 10, Brienzwiler, Parzelle Nr. 654, Koordinaten 2'650'550 / 1'177'750, Wohn- und Gewerbezone 2.

Ausnahmen:

  • Dachneigung (Art. 35 Abs. 1a GBR)
  • Unterschreitung Dachvorsprung (Art. 35 1b GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler.

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Januar 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitergehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 07.12.2023


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