Brienzwiler (4)

Baupublikation

Bauherrschaft: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Projektverfasserin: Pulver Bauingenieure AG, Kreuzgasse 8, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Anpassung Parkplatzeinteilung beim Feuerwehrmagazin.

Standort: Kreuzgasse, Parzelle Nr. 208, Zone für öffentliche Nutzungen, Koordinaten 2’650’685 / 1’177’915.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe A.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Mai 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, Postfach18, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlakenk, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 17.04.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Schild AG Landtechnik, Mühlefluh 1, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Fahrzeuge.

Standort: Mühlefluh 1, Parzellen Nrn. 403 und 1094, Wohn und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’650’660 / 1’177’606.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben innerhalb der Baulinie der Nationalstrasse N8 (Art. 24 NSG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) und Dachgestaltung (Art. 35 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Mai 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, Postfach18, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 17.04.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Schild AG Landtechnik, Mühlefluh 1, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Fahrzeuge.

Standort: Mühlefluh 1, Parzellen Nrn. 403 und 1094, Wohn und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’650’660 / 1’177’606.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben innerhalb der Baulinie der Nationalstrasse N8 (Art. 24 NSG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) und Dachgestaltung (Art. 35 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Mai 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, Postfach18, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.04.2025

Schwellenkorporation

Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach

Sperrung Oberschwanderstrasse

Vollständige Publikation siehe unter «Schwanden».

Schwellenkorporationen Brienz, Schwanden und Hofstetten

Publiziert am 03.04.2025


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