
Gemeindeversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Aktenauflage
Das Budget 2026 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug des Budgets werden an alle Haushaltungen verteilt.
Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.
Brienzwiler, 27. Oktober 2025
Gemeinderat Brienzwiler
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Aufgrund eines auswärtigen Termins bleibt die Gemeindeverwaltung an folgendem Tag geschlossen:
Ab Mittwoch, 19. November 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da:
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Burgerversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 19.30 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Burgerinnen und Burger von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger von Brienzwiler, die in Brienzwiler wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Brienzwiler, 27. Oktober 2025
Gemeinderat Brienzwiler
Gemeindeversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Aktenauflage
Das Budget 2026 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug des Budgets werden an alle Haushaltungen verteilt.
Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.
Brienzwiler, 27. Oktober 2025
Gemeinderat Brienzwiler
Burgerversammlung
Freitag, 12. Dezember 2025, 19.30 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Burgerinnen und Burger von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger von Brienzwiler, die in Brienzwiler wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Brienzwiler, 27. Oktober 2025
Gemeinderat Brienzwiler
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Kirchgemeinderat
Adrian Santschi verlässt das Standortmarketing und die Regionalentwicklung Region Haslital Brienz
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Ausschuss Standortmarketing und Regionalentwicklung Region Haslital Brienz
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Aufgrund des Briensermärt bleibt die Gemeindeverwaltung an folgendem Tag geschlossen:
Ab Freitag, 14. November 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da:
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision, Rodung und Waldfeststellung
Der Gemeinderat Brienzwiler bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Ortsplanungsrevision, das Rodungsgesuch gemäss Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV) sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Rodungsgesuch der Schild AG Landtechnik vom 2. Dezember 2020, bestehend aus:
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 31. Oktober bis zum 1. Dezember 2025, in der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich auf.
Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Brienzwiler unter www.brienzwiler.ch/gemeinde/reglemente-formulare-und-merkblaetter/ortsplanungsrevision verfügbar.
Wer im Sinne von Art. 35 oder Art. 60 Baugesetz, von Art. 61 Naturschutzgesetz oder von Art. 12 und 12b Natur- und Heimatschutzgesetz in seinen eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, Einsprache erheben und/oder Rechtsverwahrung anmelden. Eine Einsprache bzw. eine Rechtsverwahrung hat den Planungsgegenstand eindeutig zu bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird.
Brienzwiler, 27. Oktober 2025
Der Gemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr