Brienzwiler (2)

Gemischte Gemeinde

Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision

Revision der Ortsplanung, nachträgliche Auflage der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage. Die Beschlussfassung der Planung durch die Gemeindeversammlung erfolgte am 10. Juni 2026 in Kenntnis der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat von Brienzwiler bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die Änderungen nach der 1. Auflage der Planung mit folgenden Akten zur nachträglichen 2. Auflage:

Kurzbericht zur nachträglichen Auflage mit folgenden darin enthaltenen Unterlagen:

  • Ausschnitt Zonenplan Siedlung mit Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage
  • Auszug Baureglement mit Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 3. September bis zum 5. Oktober 2026, bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den Änderungen nach der 1. Auflage möglich. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, einzureichen.

Brienzwiler, 31. August 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 10.09.2026

Gemischte Gemeinde

Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision

Revision der Ortsplanung, nachträgliche Auflage der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage. Die Beschlussfassung der Planung durch die Gemeindeversammlung erfolgte am 10. Juni 2026 in Kenntnis der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat von Brienzwiler bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die Änderungen nach der 1. Auflage der Planung mit folgenden Akten zur nachträglichen 2. Auflage:

Kurzbericht zur nachträglichen Auflage mit folgenden darin enthaltenen Unterlagen:

  • Ausschnitt Zonenplan Siedlung mit Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage
  • Auszug Baureglement mit Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 3. September bis zum 5. Oktober 2026, bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den Änderungen nach der 1. Auflage möglich. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, einzureichen.

Brienzwiler, 31. August 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 03.09.2026


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