Brienzwiler (7)

Feuerwehr Brienz

Feuerwehr-Rekrutierung 2025

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Kommando Feuerwehr Brienz

Publiziert am 21.08.2025

Stellenausschreibung

Im Zuge einer Mandatsablösung suchen wir per 1. Oktober 2025 oder nach Vereinbarung eine/n

Finanzverwalter/-in, Anstellungsgrad 20–40%

Aufgabenbereich

  • Operative Führung der Finanzverwaltung (fachlich)
  • Führen der Buchhaltung und Leiten des Zahlungsverkehrs der Gemeinde sowie Besorgen des Inkassos
  • Erarbeitung von finanz- und abgaberelevanten Entscheidgrundlagen zuhanden des Gemeinderates und der übrigen Organe (u. a. Erstellen der Jahresrechnung, des Budgets und des Finanz- und Investitionsplanes)
  • Finanzplanung
  • Beratung und Unterstützung der Behörden
  • Führen der Kreditoren-, Debitoren- und Lohnbuchhaltung
  • Versicherungswesen

Anforderungen

  • Berufserfahrung im Bereich Gemeindefinanzen
  • Diplom als bernische/r Finanzverwalter/-in oder Bereitschaft, dieses zu erlangen
  • selbständige, zuverlässige und exakte Arbeitsweise
  • freundliches und sicheres Auftreten
  • Verhandlungsgeschick und Einsatzbereitschaft

Wir bieten

  • abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem aufgestellten Team
  • freundliche Büroräumlichkeiten
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen
  • Pensionskasse AXA
  • ein offenes Ohr für Ihre Weiterbildungswünsche

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihre vollständige Bewerbung bis zum 1. September 2025 an thomas.riesen@brienzwiler.ch oder per Post an Gemeinderat, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Gemeindepräsident Adrian Schild, Telefon 078 748 20 52.

Publiziert am 21.08.2025

Stellenausschreibung

Im Zuge einer Mandatsablösung suchen wir per 1. Oktober 2025 oder nach Vereinbarung eine/n

Finanzverwalter/-in, Anstellungsgrad 20–40%

Aufgabenbereich

  • Operative Führung der Finanzverwaltung (fachlich)
  • Führen der Buchhaltung und Leiten des Zahlungsverkehrs der Gemeinde sowie Besorgen des Inkassos
  • Erarbeitung von finanz- und abgaberelevanten Entscheidgrundlagen zuhanden des Gemeinderates und der übrigen Organe (u. a. Erstellen der Jahresrechnung, des Budgets und des Finanz- und Investitionsplanes)
  • Finanzplanung
  • Beratung und Unterstützung der Behörden
  • Führen der Kreditoren-, Debitoren- und Lohnbuchhaltung
  • Versicherungswesen

Anforderungen

  • Berufserfahrung im Bereich Gemeindefinanzen
  • Diplom als bernische/r Finanzverwalter/-in oder Bereitschaft, dieses zu erlangen
  • selbständige, zuverlässige und exakte Arbeitsweise
  • freundliches und sicheres Auftreten
  • Verhandlungsgeschick und Einsatzbereitschaft

Wir bieten

  • abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem aufgestellten Team
  • freundliche Büroräumlichkeiten
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen
  • Pensionskasse AXA
  • ein offenes Ohr für Ihre Weiterbildungswünsche

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihre vollständige Bewerbung bis zum 1. September 2025 an thomas.riesen@brienzwiler.ch oder per Post an Gemeinderat, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Gemeindepräsident Adrian Schild, Telefon 078 748 20 52.

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Brüniggarage AG, Brünigstrasse 1, 3856 Brienzwiler.

Projektverfasserin: Santschi + Schild Holzbau GmbH, Aegelsee 129a, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Neubau Lagerhalle für Autos und Material (unbeheizt).

Standort: Brünigstrasse 1, Parzelle Nr. 840, Gewerbezone / Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’650’464 / 1’177’623.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Dachgestaltung / Vordach (Art. 35 GBR)
  • Gebäudestellung (Art. 20 GBR)
  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, Postfach 18, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Peter Fischer, Hutmättliweg 2, 3856 Brienzwiler.

Projektverfasserin: Santschi + Schild Holzbau GmbH, Aegelsee 129, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Abbruch bestehender Anbau (bereits ausgeführt). Anbau an bestehende Remise.

Standort: Hutmättliweg 2, Parzelle Nr. 297, Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig, Grünzone, Koordinaten 2'650'643.02 / 1'177'830.28.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Dachgestaltung (Art. 35 GBR)
  • Unterschreiten Grenzabstand (Art. 25 / 46 GBR) in Verbindung mit Näherbaurecht (Art. 29 Abs. 1 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 14.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Brüniggarage AG, Brünigstrasse 1, 3856 Brienzwiler.

Projektverfasserin: Santschi + Schild Holzbau GmbH, Aegelsee 129a, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Neubau Lagerhalle für Autos und Material (unbeheizt).

Standort: Brünigstrasse 1, Parzelle Nr. 840, Gewerbezone / Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’650’464 / 1’177’623.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Dachgestaltung / Vordach (Art. 35 GBR)
  • Gebäudestellung (Art. 20 GBR)
  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, Postfach 18, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 07.08.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Peter Fischer, Hutmättliweg 2, 3856 Brienzwiler.

Projektverfasserin: Santschi + Schild Holzbau GmbH, Aegelsee 129, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Abbruch bestehender Anbau (bereits ausgeführt). Anbau an bestehende Remise.

Standort: Hutmättliweg 2, Parzelle Nr. 297, Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig, Grünzone, Koordinaten 2'650'643.02 / 1'177'830.28.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Dachgestaltung (Art. 35 GBR)
  • Unterschreiten Grenzabstand (Art. 25 / 46 GBR) in Verbindung mit Näherbaurecht (Art. 29 Abs. 1 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. September 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 07.08.2025


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