Brienzwiler (3)

Gemischte Gemeinde

Protokollauflage

Gestützt auf Art. 68 Abs. 1 des Organisationsreglements (OgR) der Gemischten Gemeinde Brienzwiler liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Mai 2026 während 30 Tagen ab Freitag, 15. Mai 2026, bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls auf www.brienzwiler.ch eingesehen werden.

Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).

Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 15.05.2026

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Ortsplanungsrevision mit Rodung und Waldfeststellung; Genehmigung
  2. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Dokumente zur Ortsplanungsrevision, inklusive Baureglement, können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eine entsprechende Botschaft zur Ortsplanungsrevision wird an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt sieben Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.

Brienzwiler, 30. April 2026

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 15.05.2026

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Ortsplanungsrevision mit Rodung und Waldfeststellung; Genehmigung
  2. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Dokumente zur Ortsplanungsrevision, inklusive Baureglement, können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eine entsprechende Botschaft zur Ortsplanungsrevision wird an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt sieben Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.

Brienzwiler, 30. April 2026

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 07.05.2026


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