Bauherrschaft: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Projektverfasserin: Pulver Bauingenieure AG, Kreuzgasse 8, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Anpassung Parkplatzeinteilung beim Feuerwehrmagazin.
Standort: Kreuzgasse, Parzelle Nr. 208, Zone für öffentliche Nutzungen, Koordinaten 2’650’685 / 1’177’915.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe A.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Mai 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, Postfach18, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlakenk, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Schild AG Landtechnik, Mühlefluh 1, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Fahrzeuge.
Standort: Mühlefluh 1, Parzellen Nrn. 403 und 1094, Wohn und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’650’660 / 1’177’606.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Mai 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, Postfach18, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Schild AG Landtechnik, Mühlefluh 1, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Neubau Unterstand für Fahrzeuge.
Standort: Mühlefluh 1, Parzellen Nrn. 403 und 1094, Wohn und Gewerbezone WG2, Koordinaten 2’650’660 / 1’177’606.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Mai 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Brienzwiler, Dorfstrasse 19, Postfach18, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach
Sperrung Oberschwanderstrasse
Vollständige Publikation siehe unter «Schwanden».
Schwellenkorporationen Brienz, Schwanden und Hofstetten
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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