Brienzwiler (3)

Baupublikation

Bauherrschaft: Véronique Bernier Gosselin, Fischerweg 15, 3012 Bern.

Projektverfasser: Michael Amacher, Hauptstrasse 51 3854 Oberried am Brienzersee.

Bauvorhaben: Renovation und Ausbau angebautes Holzwohnhaus.

Standort: Beim Tor 1, Parzelle Nr. 43, Dorfkernzone, Koordinaten 2'650'723 / 1'178'051.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe A, erhaltenswertes K-Objekt.

Ausnahmen: Unterschreitung Raumhöhe nach Art. 67 BauV.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Juli 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 12.06.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Véronique Bernier Gosselin, Fischerweg 15, 3012 Bern.

Projektverfasser: Michael Amacher, Hauptstrasse 51 3854 Oberried am Brienzersee.

Bauvorhaben: Renovation und Ausbau angebautes Holzwohnhaus.

Standort: Beim Tor 1, Parzelle Nr. 43, Dorfkernzone, Koordinaten 2'650'723 / 1'178'051.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Baugruppe A, erhaltenswertes K-Objekt.

Ausnahmen: Unterschreitung Raumhöhe nach Art. 67 BauV.

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Juli 2025.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 05.06.2025

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

30. Juni 2025, 20.00 Uhr, Schulhaus Obermoos, Brienzwiler

Traktanden

  1. Protokoll der Versammlung vom 1. Juli 2024
  2. Jahresrechnung 2024
  3. Voranschlag 2026
  4. Finanzplanung 2025–2030 zur Kenntnis
  5. Wahlen
  6. Verschiedenes

Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 3 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich zur Einsicht auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt in Interlaken einzureichen.

Das Stimmrecht richtet sich nach Artikel 11 Schwellenkorporationsreglement.

Brienzwiler, 26. Mai 2025

Der Vorstand

Publiziert am 05.06.2025


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