
Bauherrschaft: Daniela Abegglen, Hauptstrasse 263, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Santschi + Schild Holzbau GmbH, Aegelsee 129, 3856 Brienzwiler.
Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung. Abbruch Kamin auf der Westseite.
Standort: Aenderdorfgasse 22, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 1000, Wohn und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten O 2'650'912.41 / N 1'177'904.83.
Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Umgebungszone II, Erhaltungsziel b.
Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gemeindeverwaltung Brienzwiler
Ordentliche Mitgliederversammlung
Mittwoch, 1. Juli 2026, 20.00 Uhr, Schulhaus Obermoos, Brienzwiler
Traktanden
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 3 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen.
Das Stimmrecht richtet sich nach Artikel 11 des Schwellenkorporationsreglements.
Brienzwiler, 20. Mai 2026
Der Vorstand
Ausschreibung Winterdienst Brienzwiler
Ab 1. Oktober 2026 wird der Auftrag für die Schneeräumung auf dem gesamten Strassennetz (ohne Brünigstrasse (Kantonsstrasse)) der Gemeinde frei.
Aufgabe/Auftrag
Schneeräumung in Absprache mit dem Werkmeister auf den vertraglich zugeteilten Routen.
Bedingungen
Inhalt der Offerte
Kriterien für die Vergabe
Verschiedenes
Bei Fragen steht Ihnen der verantwortliche Gemeinderat Andreas Zumstein, Telefon 076 430 37 27, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Offerteinreichung bis spätestens 26. Juni 2026 an folgende Adresse: Gemeinderat, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, oder per E-Mail an amanda.fuchs@brienzwiler.ch.
Gemeinderat Brienzwiler
Ordentliche Versammlung
Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».
Der Kirchgemeinderat
Protokollauflage
Gestützt auf Art. 68 Abs. 1 des Organisationsreglements (OgR) der Gemischten Gemeinde Brienzwiler liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Mai 2026 während 30 Tagen ab Freitag, 15. Mai 2026, bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls auf www.brienzwiler.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).
Der Gemeindeschreiber
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Aktenauflage
Die Dokumente zur Ortsplanungsrevision, inklusive Baureglement, können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eine entsprechende Botschaft zur Ortsplanungsrevision wird an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt sieben Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.
Brienzwiler, 30. April 2026
Gemeinderat Brienzwiler
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos
Traktanden
Aktenauflage
Die Dokumente zur Ortsplanungsrevision, inklusive Baureglement, können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eine entsprechende Botschaft zur Ortsplanungsrevision wird an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt sieben Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.
Brienzwiler, 30. April 2026
Gemeinderat Brienzwiler
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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