Brienzwiler (9)

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Budget 2026
    1. Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Steueranlagen
    2. Orientierung über das Investitionsbudget und den Finanzplan
  2. ARA-Gebäude Ziindli 3, Sanierung; Bewilligung eines Verpflichtungskredites
  3. Gemeindestrasse Gässli, Werkleitungen und Hydrantenleitung Aegern–Thor, Sanierung; Bewilligung eines Verpflichtungskredits
  4. Strassenentwässerung Brunnen, Hirscheren und Schlüssel, Neugestaltung; Bewilligung eines Verpflichtungskredits
  5. Musikhaus; Stand der Abklärungen
  6. Mitteilungen und Verschiedenes

Aktenauflage

Das Budget 2026 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug des Budgets werden an alle Haushaltungen verteilt.

Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.

Brienzwiler, 27. Oktober 2025

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 13.11.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Aufgrund eines auswärtigen Termins bleibt die Gemeindeverwaltung an folgendem Tag geschlossen:

  • Dienstag, 18. November 2025, Nachmittag

Ab Mittwoch, 19. November 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da:

  • Montag: 8.00–12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Dienstag: 8.00–12.00 / 13.30–17.00 Uhr
  • Mittwoch: 8.00–12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag: 8.00–12.00 / 13.30–18.00 Uhr
  • Freitag: ganzer Tag geschlossen

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 13.11.2025

Gemischte Gemeinde

Burgerversammlung

Freitag, 12. Dezember 2025, 19.30 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Grundstück Brienzwiler Gbbl. Nr. 181; Teilverkauf von 273 m²
  2. Oltschiburg; Besitzstreit
  3. Mitteilungen und Verschiedenes

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Burgerinnen und Burger von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger von Brienzwiler, die in Brienzwiler wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Brienzwiler, 27. Oktober 2025

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 13.11.2025

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Freitag, 12. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Budget 2026
    1. Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Steueranlagen
    2. Orientierung über das Investitionsbudget und den Finanzplan
  2. ARA-Gebäude Ziindli 3, Sanierung; Bewilligung eines Verpflichtungskredites
  3. Gemeindestrasse Gässli, Werkleitungen und Hydrantenleitung Aegern–Thor, Sanierung; Bewilligung eines Verpflichtungskredits
  4. Strassenentwässerung Brunnen, Hirscheren und Schlüssel, Neugestaltung; Bewilligung eines Verpflichtungskredits
  5. Musikhaus; Stand der Abklärungen
  6. Mitteilungen und Verschiedenes

Aktenauflage

Das Budget 2026 kann 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ein Kurzkommentar und der Zusammenzug des Budgets werden an alle Haushaltungen verteilt.

Das Versammlungsprotokoll liegt 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.

Brienzwiler, 27. Oktober 2025

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 06.11.2025

Gemischte Gemeinde

Burgerversammlung

Freitag, 12. Dezember 2025, 19.30 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Grundstück Brienzwiler Gbbl. Nr. 181; Teilverkauf von 273 m²
  2. Oltschiburg; Besitzstreit
  3. Mitteilungen und Verschiedenes

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Burgerinnen und Burger von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger von Brienzwiler, die in Brienzwiler wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Brienzwiler, 27. Oktober 2025

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 06.11.2025

Ref. Kirchgemeinde

Ordentliche Versammlung

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Adrian Santschi verlässt das Standortmarketing und die Regionalentwicklung Region Haslital Brienz

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Ausschuss Standortmarketing und Regionalentwicklung Region Haslital Brienz

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Aufgrund des Briensermärt bleibt die Gemeindeverwaltung an folgendem Tag geschlossen:

  • Donnerstag, 13. November 2025, ganzer Tag

Ab Freitag, 14. November 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da:

  • Montag: 8.00–12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Dienstag: 8.00–12.00 / 13.30–17.00 Uhr
  • Mittwoch: 8.00–12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag: 8.00–12.00 / 13.30–18.00 Uhr
  • Freitag: ganzer Tag geschlossen

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 06.11.2025

Gemischte Gemeinde

Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision, Rodung und Waldfeststellung

Der Gemeinderat Brienzwiler bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Ortsplanungsrevision, das Rodungsgesuch gemäss Art. 5 Abs. 2 der Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV) sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:

  • Zonenplan Siedlung
  • Zonenplan Landschaft
  • Zonenplan Naturgefahren und Gewässerräume
  • Baureglement

Zur Einsichtnahme liegen auf:

  • Erläuterungsbericht
  • Mitwirkungsbericht vom 2. Oktober 2019
  • Mitwirkungsbericht vom 10. Februar 2020
  • Vorprüfungsbericht vom 13. April 2022
  • Vorprüfungsbericht vom 22. Mai 2024
  • Inventarplan
  • Richtplan Fuss-, Wander- und Radwege

Rodungsgesuch der Schild AG Landtechnik vom 2. Dezember 2020, bestehend aus:

  • Ausnahmegesuch
  • Übersichtsplan Rodungsgesuch
  • Detailplan Rodung
  • Detailplan Aufforstung

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 31. Oktober bis zum 1. Dezember 2025, in der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich auf.

Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Brienzwiler unter www.brienzwiler.ch/gemeinde/reglemente-formulare-und-merkblaetter/ortsplanungsrevision verfügbar.

Wer im Sinne von Art. 35 oder Art. 60 Baugesetz, von Art. 61 Naturschutzgesetz oder von Art. 12 und 12b Natur- und Heimatschutzgesetz in seinen eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, Einsprache erheben und/oder Rechtsverwahrung anmelden. Eine Einsprache bzw. eine Rechtsverwahrung hat den Planungsgegenstand eindeutig zu bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird.

Brienzwiler, 27. Oktober 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 06.11.2025


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