Brienzwiler (7)

Baupublikation

Bauherrschaft: Daniela Abegglen, Hauptstrasse 263, 3855 Brienz.

Projektverfasserin: Santschi + Schild Holzbau GmbH, Aegelsee 129, 3856 Brienzwiler.

Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung. Abbruch Kamin auf der Westseite.

Standort: Aenderdorfgasse 22, 3856 Brienzwiler, Parzelle Nr. 1000, Wohn und Gewerbezone, 2-geschossig, Koordinaten O 2'650'912.41 / N 1'177'904.83.

Schutzzonen/Objekt: Gewässerschutzbereich Au, ISOS-Umgebungszone II, Erhaltungsziel b.

Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienzwiler, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gemeindeverwaltung Brienzwiler

Publiziert am 28.05.2026

Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung

Mittwoch, 1. Juli 2026, 20.00 Uhr, Schulhaus Obermoos, Brienzwiler

Traktanden

  1. Protokoll der Versammlung vom 30. Juni 2025
  2. Jahresrechnung 2025
  3. Voranschlag 2027
  4. Finanzplanung 2026–2031 zur Kenntnis
  5. Verschiedenes

Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 3 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich zur Einsicht auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen.

Das Stimmrecht richtet sich nach Artikel 11 des Schwellenkorporationsreglements.

Brienzwiler, 20. Mai 2026

Der Vorstand

Publiziert am 28.05.2026

Gemischte Gemeinde

Ausschreibung Winterdienst Brienzwiler

Ab 1. Oktober 2026 wird der Auftrag für die Schneeräumung auf dem gesamten Strassennetz (ohne Brünigstrasse (Kantonsstrasse)) der Gemeinde frei.

Aufgabe/Auftrag

Schneeräumung in Absprache mit dem Werkmeister auf den vertraglich zugeteilten Routen.

Bedingungen

  • Der Unternehmer stellt sein eigenes Fahrzeug inkl. Ketten und Schneepflug zur Verfügung. Anpassungsarbeiten und Unterhalt an Fahrzeug und Gerät gehen grundsätzlich zulasten des Unternehmers.
  • Fahrzeug und Fahrer müssen in der Winterzeit (jeweils vom 1. Oktober bis 30. April) durchgehend zu jeder Tages- und Nachtzeit für einen Einsatz verfügbar sein.

Inhalt der Offerte

  • Adresse und Standort des Unternehmers, Angabe des hauptsächlich eingesetzten Fahrzeuges
  • Fahrzeugtyp und Motorisierung
  • Pauschaler Stundenansatz für Fahrzeug- und Personalkosten; sämtliche Nebenkosten (Versicherung usw.) und Sozialabgaben sind einzurechnen
  • Nachweis eines umfassenden Versicherungsschutzes
  • Referenzen und weitere sachdienliche Bemerkungen (namentlich zu Ortskenntnissen, zur Erfahrung, zur Organisation oder Stellvertretung usw.)

Kriterien für die Vergabe

  1. Preis-Leistungs-Verhältnis
  2. Ortskenntnisse / Vertrautheit mit den Brienzwiler Verhältnissen
  3. Erfahrung des Unternehmers mit Schneeräumung
  4. Organisation des Betriebs, Gewährleistung der Stellvertretung

Verschiedenes

  • Die Vergabe erfolgt freihändig
  • Garagiermöglichkeit gegen kleine Miete in Brienzwiler möglich

Bei Fragen steht Ihnen der verantwortliche Gemeinderat Andreas Zumstein, Telefon 076 430 37 27, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Offerteinreichung bis spätestens 26. Juni 2026 an folgende Adresse: Gemeinderat, Dorfstrasse 19, 3856 Brienzwiler, oder per E-Mail an amanda.fuchs@brienzwiler.ch.

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 28.05.2026

Reformierte Kirchgemeinde Brienz

Ordentliche Versammlung

Vollständige Publikation siehe unter «Brienz».

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 21.05.2026

Gemischte Gemeinde

Protokollauflage

Gestützt auf Art. 68 Abs. 1 des Organisationsreglements (OgR) der Gemischten Gemeinde Brienzwiler liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Mai 2026 während 30 Tagen ab Freitag, 15. Mai 2026, bei der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls auf www.brienzwiler.ch eingesehen werden.

Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).

Der Gemeindeschreiber

Publiziert am 15.05.2026

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Ortsplanungsrevision mit Rodung und Waldfeststellung; Genehmigung
  2. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Dokumente zur Ortsplanungsrevision, inklusive Baureglement, können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eine entsprechende Botschaft zur Ortsplanungsrevision wird an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt sieben Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.

Brienzwiler, 30. April 2026

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 15.05.2026

Gemischte Gemeinde

Gemeindeversammlung

Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Obermoos

Traktanden

  1. Ortsplanungsrevision mit Rodung und Waldfeststellung; Genehmigung
  2. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Dokumente zur Ortsplanungsrevision, inklusive Baureglement, können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eine entsprechende Botschaft zur Ortsplanungsrevision wird an alle Haushaltungen verteilt. Das Versammlungsprotokoll liegt sieben Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf und ist ebenfalls unter www.brienzwiler.ch einsehbar.

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigten von Brienzwiler sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienzwiler Wohnsitz haben.

Brienzwiler, 30. April 2026

Gemeinderat Brienzwiler

Publiziert am 07.05.2026


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