
Bauherrschaft: Sunrise GmbH, vertreten durch die Enkom AG, Biljana Boban, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee.
Projektverfasserin: Enkom AG, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee.
Bauvorhaben: BN436-1; neue Mobilfunkanlage für Sunrise auf dem Hochspannungsmast beim Schützenhaus.
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021), zu betreiben.
Standort: HTT Mast 1810, Parzelle Nr. 77, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’628’651 / 1’167’491.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Ao.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 lag vom 9. Juli bis 7. August 2026, öffentlich auf der Gemeindeverwaltung auf. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat genehmigte daraufhin das Protokoll in seiner Sitzung vom 7. September 2026.
Därligen, 14. September 2026
Beschluss des Gemeinderates / fakultatives Referendum
Gestützt auf Art. 24 b des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Därligen gibt der Gemeinderat folgenden Kreditbeschluss bekannt:
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation, das heisst bis am 19. Oktober 2026, durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens (einzureichen an den Gemeinderat, Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen) verlangen, dass der oben erwähnte Beschluss der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Anzahl Stimmberechtigte: 304
Därligen, 17. September 2026
Der Gemeinderat
Japankäfer
Interlaken und Unterseen liegen im Befallsherd – umliegende Gemeinden gelten als Pufferzone.
Bitte beachten Sie die Informationen in der Rubrik Gemeinde-Info hiernach.
7. September 2026
Gemeindeverwaltung Därligen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
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