Därligen (7)

Einwohnergemeinde

Dorffest Därligen – Strassensperrung

Am Samstag, 8. August 2026, findet beim Schulhausareal das traditionelle Dorffest statt. Der Matteweg wird deshalb ab 16.00 Uhr zwischen Einmündung Schorreweg und Einmündung Hinderi Gasse für jeglichen Verkehr gesperrt.

Die Zufahrten zu den direkt anstossenden Liegenschaften sind während der Strassensperrung möglich.

Gemeindeverwaltung Därligen

Publiziert am 30.07.2026

Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet der Gemeinde Därligen

Der Gemeinderat von Därligen hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:

Planungszweck

Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen im Planungsperimeter der Planungszone im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen sowie die Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung von Zweitwohnungen.

Planungsperimeter

Ganzes Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen)

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in den von der Planung betroffenen Gebieten nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, d. h. vom 30. Juli bis am 31. August 2026, bei der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Die Unterlagen können während den Öffnungszeiten eingesehen werden und sind zusätzlich auf der Internetseite www.daerligen.ch verfügbar.

Rechtsmittelbelehrung

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen, zuhanden des Gemeinderates einzureichen.

Richtlinien

Der Gemeinderat hat gleichzeitig die folgenden Richtlinien im Zusammenhang mit dem Umgang mit Baugesuchen beschlossen:

  1. Innerhalb des Perimeters der Planungszone, das heisst im ganzen Gemeindegebiet, darf nichts unternommen werden, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
  2. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zur Zweitwohnungen ist baubewilligungspflichtig. Auch die Um- oder Neunutzung einer Wohnung zu kommerziellen, gewerbsmässigen Kurzzeitvermietung ist baubewilligungspflichtig. Heute bestehende Zweitwohnungen können wie bis anhin genutzt werden, sofern hierfür die Kurtaxen gemäss Kurtaxenreglement der Gemeinde abgerechnet wurden und diese im Gebäude- und Wohnungsregister erfasst sind. Als Stichtag gilt der 27. Juli 2026.
  3. Sämtliche hängigen Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone werden für die Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat diesen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nicht beeinträchtigt. Es ist Sache des Gemeinderates, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilen.
  4. Bauvorhaben, die den Planungszweck nicht berühren, namentlich der Bau von Erstwohnungen und von Gewerbe- oder Hotelbauten, dürfen nach wie vor bewilligt und ausgeführt werden.
  5. Bewilligt werden dürfen auch bauliche Änderungen an bestehenden, aufgrund bisherigen Rechts bewilligten und rechtmässig erstellten Gebäuden. Diese dürfen trotz Planungszone unterhalten, zeitgemäss erneuert und auch umgebaut oder angemessen erweitert werden.

Därligen, 27. Juli 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 30.07.2026

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2026

Im August wird die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die per 1. August 2026 in Därligen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten in den nächsten Tagen eine Rechnung. Falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren (Telefon 033 822 75 55, E-Mail: info@daerligen.ch). Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Mikrochipnummer vorzuweisen. Jeder Hund, der über 6 Monate als ist, muss angemeldet werden. Dies gilt auch für Hunde, die nach dem 1. August angeschafft werden.

Taxpflicht

Gemäss Art. 13. Abs. 2 Hundegesetz sind Halterinnen und Halter für jeden Hund taxpflichtig, der am Stichtag älter als 6 Monate ist. In Därligen beträgt die Taxe Fr. 100.– pro Hund.

Gemeindeverwaltung Därligen

Publiziert am 30.07.2026

Einwohnergemeinde

Neuvergabe Kehrichtabfuhr

Die Gemeinde Därligen vergibt per 1. Dezember 2026 die Kehrichtabfuhr (Hauskehricht und Grünabfall) im Gemeindegebiet neu. Anbieter der entsprechenden Dienstleistungen sind gebeten, ihre Offerten (aufgeteilt nach Hauskehricht inkl. Kleinsperrgut und Grünabfall) bis 15. August 2026 an die Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen, zu senden. Für die Bestellung der Unterlagen sowie für Rückfragen wenden Sie sich bitte an info@daerligen.ch.

Für die Vergabe des Auftrags kommt das freihändige Verfahren zur Anwendung.

Därligen, 9. Juli 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 16.07.2026

Einwohnergemeinde

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026

24 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 folgende
Beschlüsse gefasst:

  1. Die Jahresrechnung 2025, die im Gesamthaushalt einen Ertragsüberschuss von Fr. 14'778.93 aufweist, wird einstimmig genehmigt. Die Nachkredite werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Teilrevision des Reglements über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze wird mit 23 Ja und 1 Enthaltung angenommen. 
  3. Der Kredit für die Renaturierung des Budelbachs über Fr. 75'000.– wird einstimmig angenommen. 
  4. Der Nachkredit für die Schutzzonenüberprüfung bis zum Total von Fr. 75'000.– wird zur Kenntnis genommen. 
  5. Die Kreditabrechnung Wasserleitung Tracht wird mit einem Total von Fr. 146'1612.80 und einer Kostenüberschreitung von Fr. 26'161.80 einstimmig angenommen.

Därligen, 6. Juli 2026

Inkrafttreten Reglement

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Därligen am 29. Juni 2026 beschlossene Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze am 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

Gemeinderat Därligen

Publiziert am 09.07.2026

Einwohnergemeinde

Neuvergabe Kehrichtabfuhr

Die Gemeinde Därligen vergibt per 1. Dezember 2026 die Kehrichtabfuhr (Hauskehricht und Grünabfall) im Gemeindegebiet neu. Anbieter der entsprechenden Dienstleistungen sind gebeten, ihre Offerten (aufgeteilt nach Hauskehricht inkl. Kleinsperrgut und Grünabfall) bis 15. August 2026 an die Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen, zu senden. Für die Bestellung der Unterlagen sowie für Rückfragen wenden Sie sich bitte an info@daerligen.ch.

Für die Vergabe des Auftrags kommt das freihändige Verfahren zur Anwendung.

Därligen, 9. Juli 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 09.07.2026

Einwohnergemeinde

Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 liegt ab 9. Juli 2026 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 64 OgR).

Därligen, 9. Juli 2026

Gemeindeschreiberei Därligen

Publiziert am 09.07.2026


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