
Ablauf der Ruhedauer auf dem Friedhof Leissigen-Därligen
Gemäss Friedhofreglement läuft für mehrere Gräber die gesetzliche Ruhedauer ab. Betroffen sind die Grabfelder Nummern 19 bis 23 und 49 bis 64. Wer künftig auf die Grabpflege verzichten möchte, wird gebeten, dies der Gemeinde Leissigen mitzuteilen (gemeinde@leissigen.ch, oder Telefon 033 847 88 11) und die Grabfelder bis spätestens 1. September 2026 zu räumen. Angehörige, deren aktuelle Kontaktadresse bekannt ist, werden zusätzlich persönlich angeschrieben.
Nach Ablauf der Frist wird die Fläche durch die Gemeinde eingeebnet und begrünt. Grabsteine von Erdbestattungs- und Erdurnengräbern bleiben bis zur späteren endgültigen Aufhebung bestehen.
Über den Zeitpunkt der definitiven Aufhebung der Grabfelder wird zu gegebener Zeit öffentlich informiert.
Gemeinde Leissigen
Abteilung Finanzen
Bauherrschaft: City West Immobilien AG, Bahnhofstrasse 37, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Bärtschi Variohaus AG, Leimbachgasse 8, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Neubau Doppel-Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen und innen liegender Wärmepumpe; Nutzung der beiden Wohnungen als Erstwohnung oder einer Erstwohnung gleichgestellten Wohnung (Gesamtbauentscheid vom 21. März 2023). Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre.
Standort: Bützige, Parzellen Nrn. 490 und 509, Wohnzone W2, Koordinaten 2’627’990 / 1’167’790.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mailadresse angeben).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: City West Immobilien AG, Bahnhofstrasse 37, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Bärtschi Variohaus AG, Leimbachgasse 8, 3714 Frutigen.
Bauvorhaben: Neubau Doppel-Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen und innen liegender Wärmepumpe; Nutzung der beiden Wohnungen als Erstwohnung oder einer Erstwohnung gleichgestellten Wohnung (Gesamtbauentscheid vom 21. März 2023). Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre.
Standort: Bützige, Parzellen Nrn. 490 und 509, Wohnzone W2, Koordinaten 2’627’990 / 1’167’790.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mailadresse angeben).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Altpapier- und Kartonsammlung
Mittwoch, 20. Mai 2026, ab 7.30 Uhr
Die Altpapier- und Kartonsammlung wird durch die Schule Därligen durchgeführt. Das Papier und der Karton muss separat gebündelt vor Ihrem Wohnhaus bereitgestellt sein. Bitte kindergerechte Bündel bereitstellen.
Besten Dank!
Gemeindeverwaltung Därligen
Öffnungszeiten Auffahrt und Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung Därligen ist über Auffahrt und Pfingsten wie folgt den ganzen Tag geschlossen:
Donnerstag, 14. Mai 2026, (Auffahrt) und Montag, 25. Mai 2026, (Pfingstmontag)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr