
Dorffest Därligen – Strassensperrung
Am Samstag, 8. August 2026, findet beim Schulhausareal das traditionelle Dorffest statt. Der Matteweg wird deshalb ab 16.00 Uhr zwischen Einmündung Schorreweg und Einmündung Hinderi Gasse für jeglichen Verkehr gesperrt.
Die Zufahrten zu den direkt anstossenden Liegenschaften sind während der Strassensperrung möglich.
Gemeindeverwaltung Därligen
Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet der Gemeinde Därligen
Der Gemeinderat von Därligen hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:
Planungszweck
Überprüfen der zulässigen Wohnnutzungen im Planungsperimeter der Planungszone im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen sowie die Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung von Zweitwohnungen.
Planungsperimeter
Ganzes Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen)
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in den von der Planung betroffenen Gebieten nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Die Planungszone liegt während 30 Tagen, d. h. vom 30. Juli bis am 31. August 2026, bei der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Die Unterlagen können während den Öffnungszeiten eingesehen werden und sind zusätzlich auf der Internetseite www.daerligen.ch verfügbar.
Rechtsmittelbelehrung
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen, zuhanden des Gemeinderates einzureichen.
Richtlinien
Der Gemeinderat hat gleichzeitig die folgenden Richtlinien im Zusammenhang mit dem Umgang mit Baugesuchen beschlossen:
Därligen, 27. Juli 2026
Der Gemeinderat
Hundetaxe 2026
Im August wird die Hundetaxe für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die per 1. August 2026 in Därligen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten in den nächsten Tagen eine Rechnung. Falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren (Telefon 033 822 75 55, E-Mail: info@daerligen.ch). Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Mikrochipnummer vorzuweisen. Jeder Hund, der über 6 Monate als ist, muss angemeldet werden. Dies gilt auch für Hunde, die nach dem 1. August angeschafft werden.
Taxpflicht
Gemäss Art. 13. Abs. 2 Hundegesetz sind Halterinnen und Halter für jeden Hund taxpflichtig, der am Stichtag älter als 6 Monate ist. In Därligen beträgt die Taxe Fr. 100.– pro Hund.
Gemeindeverwaltung Därligen
Neuvergabe Kehrichtabfuhr
Die Gemeinde Därligen vergibt per 1. Dezember 2026 die Kehrichtabfuhr (Hauskehricht und Grünabfall) im Gemeindegebiet neu. Anbieter der entsprechenden Dienstleistungen sind gebeten, ihre Offerten (aufgeteilt nach Hauskehricht inkl. Kleinsperrgut und Grünabfall) bis 15. August 2026 an die Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen, zu senden. Für die Bestellung der Unterlagen sowie für Rückfragen wenden Sie sich bitte an info@daerligen.ch.
Für die Vergabe des Auftrags kommt das freihändige Verfahren zur Anwendung.
Därligen, 9. Juli 2026
Der Gemeinderat
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026
24 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 folgende
Beschlüsse gefasst:
Därligen, 6. Juli 2026
Inkrafttreten Reglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Därligen am 29. Juni 2026 beschlossene Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze am 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
Gemeinderat Därligen
Neuvergabe Kehrichtabfuhr
Die Gemeinde Därligen vergibt per 1. Dezember 2026 die Kehrichtabfuhr (Hauskehricht und Grünabfall) im Gemeindegebiet neu. Anbieter der entsprechenden Dienstleistungen sind gebeten, ihre Offerten (aufgeteilt nach Hauskehricht inkl. Kleinsperrgut und Grünabfall) bis 15. August 2026 an die Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen, zu senden. Für die Bestellung der Unterlagen sowie für Rückfragen wenden Sie sich bitte an info@daerligen.ch.
Für die Vergabe des Auftrags kommt das freihändige Verfahren zur Anwendung.
Därligen, 9. Juli 2026
Der Gemeinderat
Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2026 liegt ab 9. Juli 2026 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 64 OgR).
Därligen, 9. Juli 2026
Gemeindeschreiberei Därligen
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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