Därligen (2)

Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat Därligen hat am 15. Juni 2026 folgende Verordnung genehmigt:

Neufassung; Inkraftsetzung per 1. Juli 2026

  • Verordnung über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze vom 15. Juni 2026

Die Verordnung kann auf der Gemeindeverwaltung Därligen eingesehen oder auf der Internetseite www.daerligen heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Erlass kann innert 30 Tagen (Frist bis 24. Juli 2026) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.

Gemeinderat Därligen

Publiziert am 25.06.2026

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Montag, 29. Juni 2026, 20.00 Uhr, Schulhaus Därligen

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025
    • Genehmigung der Jahresrechnung 2025
    • Kenntnisnahme der Nachkredite 2025
  2. Teilrevision Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze; Beschluss
  3. Kredit Renaturierung Budelbach; Beschluss
  4. Nachkredit Schutzzonenüberprüfung; Kenntnisnahme
  5. Kreditabrechnung Wasserleitung Tracht; Beschluss
  6. Verschiedenes

Aktenauflage

Die detaillierten Unterlagen zur Jahresrechnung 2025 sowie das teilrevidierte Reglement (Traktandum 2) liegen in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sämtliche Unterlagen können zudem auf der Internetseite www.daerligen.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden. An der Gemeindeversammlung werden keine Detailexemplare aufgelegt. Die Botschaft mit Informationen zu den Traktanden wurde an alle Haushaltungen verschickt.

Rechtsmittelbelehrung

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmberechtigte und Gäste sind zur Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Stimmberechtigt sind gemäss Art. 19 des Organisationsreglements der Gemeinde Därligen Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr vollendet haben.

Därligen, 28. Mai 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 18.06.2026


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