Wahlvorschläge Gemeinderat für die Wahl vom 29. November 2024 – Bekanntmachung
Am 18. November 2024 ist die Eingabefrist für Wahlvorschläge für den Sitz im Gemeinderat abgelaufen. Für den Sitz im Gemeinderat sind zwei Wahlvorschläge eingegangen. Gestützt auf Art. 48 Abs. 3 des Organisationsreglements werden die Kandidaten bekanntgegeben. Die gültigen Wahlvorschläge für die Wahlen vom 29. November 2024 betreffen:
Därligen, 21. November 2024
Gemeinderat Därligen
Betreiber/-in für die Anlage Badi Tracht
Auf die kommende Badesaison 2025 suchen wir eine Nachfolge für die Betreiber der Badi Tracht.
Interessierte melden sich bitte bis spätestens 15. Dezember 2024 schriftlich beim Gemeindepräsident Hans Wolf.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Gemeindepräsidenten Hans Wolf, hans.wolf@daerligen.net oder während den Randzeiten am Abend unter Telefon 079 585 85 77.
Der Gemeinderat
Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat
Wahlvorschläge sind gemäss Art. 48 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Därligen innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsanzeiger, das heisst bis 18. November 2024, der Gemeindeschreiberei schriftlich einzureichen. Ein Vorschlag ist von mindestens fünf Stimmberechtigten zu unterzeichnen und darf nicht mehr Namen enthalten als Wahlen zu treffen sind. Ein Stimmberechtigter darf für jede zu treffende Wahl nur einen Vorschlag unterschreiben. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei Därligen bezogen werden.
Ordentliche Versammlung
Montag, 9. Dezember 2024, 20.00 Uhr, Baumpflege Dietrich GmbH Därligen
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Reglementsänderungen liegen ab 7. November 2024 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf.
Der Voranschlag 2025 kann ab 25. November 2024 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen bzw. bezogen werden.
Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Burgergemeinde Därligen www.burger-daerligen.ch einsehbar.
Protokollauflage
Das Protokoll zu dieser Burgerversammlung liegt vom 6. Januar bis 4. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 70 Organisationsreglement OgR).
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Burgerversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Burgerversammlung sofort gerügt werden (Art. 42 Verfahren der Burgerversammlung).
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen, die im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und das Burgerrecht der Burgergemeinde Därligen besitzen.
Im Anschluss an die Versammlung sind alle Teilnehmenden zu einem Apéro eingeladen.
Därligen, 24. Oktober 2024
Der Burgerrat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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Unsere Öffnungszeiten:
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