Därligen (1)

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 15. Dezember 2025, 19.00 Uhr, Baumpflege Dietrich GmbH Därligen

Traktanden

  1. Wahl einer neuen externen Revisionsstelle
  2. Finanzwesen
    1. Kenntnisnahme vom Finanzplan 2026–2030
    2. Beratung und Genehmigung des Voranschlags 2026
  3. Informationen aus dem Burgerrat
  4. Verschiedenes

Aktenauflage 

Der Voranschlag 2026 kann ab 24. November 2025 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen bzw. bezogen werden. Zusätzlich ist er auf der Homepage der Burgergemeinde Därligen www.burger-daerligen.ch einsehbar.

Protokollauflage

Das Protokoll zu dieser Burgerversammlung liegt vom 5. Januar bis 4. Februar 2026 bei der Ge-meindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 70 Organisationsreglement).

Rechtsmittel 

Gegen Beschlüsse der Burgerversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Burgerversammlung sofort gerügt werden (Art. 42 Verfahren der Burgerversammlung).

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen, die im Kanton Bern wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und das Burgerrecht der Burgergemeinde Därligen besitzen. Auswärts wohnhafte Burgerinnen und Burger haben sich zur Ausübung ihres Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burgerinnen und Burger eintragen zu lassen.

Därligen, 7. November 2025

Der Burgerrat 

Publiziert am 13.11.2025


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