Därligen (6)

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 18. Mai 2026, 20.00 Uhr im Schulungsraum Baumpflege Dietrich GmbH, Därligen

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 und Bewilligung von Nachkrediten
  2. Orientierungen
  3. Verschiedenes

Aktenauflage 

Die Jahresrechnung kann ab 1. Mai 2026 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen bzw. bezogen werden. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Burgergemeinde Därligen www.burger-daerligen.ch einsehbar.

Protokollauflage

Das Protokoll zu dieser Burgerversammlung liegt ab dem 8. Juni 2026 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Zusätzlich ist es auf der Homepage der Burgergemeinde Därligen www.burger-daerligen.ch einsehbar. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 70 OgR).

Rechtsmittel 

Gegen die Beschlüsse der Burgerversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Burgerversammlung sofort gerügt werden (Art. 42 Verfahren der Burgerversammlung).

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, welche im Kanton Bern wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und das Burgerrecht der Burgergemeinde Därligen besitzen, freundlich eingeladen. Nicht in Därligen wohnhafte Burgerinnen und Burger müssen sich vorgängig ins Burgerregister eintragen lassen.

Därligen, 13. April 2026

Der Burgerrat 

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Markus Balmer, Schorreweg 12, 3707 Därligen.

Projektverfasser: DeLaval, Münchrütistrasse 2, 6210 Sursee.

Bauvorhaben: Projektänderung gemäss Baubeschrieb zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 30. Januar 2023:

  • Dachmaterial; anthrazit grau matt anstelle dunkelbraun
  • Fenster, Tore und Türen nicht einheitlich in Holz

Standort: Chäneli 146c, 3707 Därligen, Parzellen Nrn. 166 und 137, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’628’085 / 1’167’640.

Gewässerschutzbereich: üB.

Schutzzone/-objekt: keine / nein.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-789).

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.

Bauverwaltung Därligen

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Alexandra und Hans Michel, Brunnacherweg 8, 3707 Därligen.

Projektverfasserin: Zurbrügg Bauplanungen GmbH, Reudlenstrasse 19, 3713 Reichenbach.

Bauvorhaben: Anbau nordseitiger Windfang, südseitige Überdachung des Balkons als Wetterschutz, Ersatz der Holzfenster durch Kunststofffenster.

Standort: Brunnacherweg 8, 3707 Därligen, Koordinaten 2’627’820 / 1’167’797, Parzelle Nr. 261 / Zone W2.

Gewässerschutzbereich: üB.

Schutzzone/-objekt: keine / nein.

Nutzungsart ZWG: Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung.

Ausnahmen: keine.

Hinweise: Entwässerung zusätzliches Dachwasser via bestehende Leitung in den Budelbach.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-3768).

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Därligen

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Markus Balmer, Schorreweg 12, 3707 Därligen.

Projektverfasser: DeLaval, Münchrütistrasse 2, 6210 Sursee.

Bauvorhaben: Projektänderung gemäss Baubeschrieb zu Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli vom 30. Januar 2023:

  • Dachmaterial; anthrazit grau matt anstelle dunkelbraun
  • Fenster, Tore und Türen nicht einheitlich in Holz

Standort: Chäneli 146c, 3707 Därligen, Parzellen Nrn. 166 und 137, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’628’085 / 1’167’640.

Gewässerschutzbereich: üB.

Schutzzone/-objekt: keine / nein.

Ausnahmen: keine.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Chrützweg 2, 3707 Därligen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-789).

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.

Bauverwaltung Därligen

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Alexandra und Hans Michel, Brunnacherweg 8, 3707 Därligen.

Projektverfasserin: Zurbrügg Bauplanungen GmbH, Reudlenstrasse 19, 3713 Reichenbach.

Bauvorhaben: Anbau nordseitiger Windfang, südseitige Überdachung des Balkons als Wetterschutz, Ersatz der Holzfenster durch Kunststofffenster.

Standort: Brunnacherweg 8, 3707 Därligen, Koordinaten 2’627’820 / 1’167’797, Parzelle Nr. 261 / Zone W2.

Gewässerschutzbereich: üB.

Schutzzone/-objekt: keine / nein.

Nutzungsart ZWG: Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung.

Ausnahmen: keine.

Hinweise: Entwässerung zusätzliches Dachwasser via bestehende Leitung in den Budelbach.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Därligen, Chrützweg 2, 3707 Därligen.

Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (eBau Nr. 2026-3768).

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Därligen

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Ostern

Die Gemeindeverwaltung Därligen schliesst am Donnerstag, 2. April 2026, um 15.00 Uhr, und am Ostermontag, 6. April 2026, bleibt die Verwaltung den ganzen Tag geschlossen.

Ab Donnerstag, 9. April 2026, bedienen wir Sie gerne wieder während den normalen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage.

Die Gemeindeverwaltung

Publiziert am 02.04.2026


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