Hundetaxe 2025
Im August wird die Hundetaxe für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Die per 1. August 2025 in Därligen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten in den nächsten Tagen eine Rechnung. Falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren (Telefon 033 822 75 55, E-Mail info@daerligen.ch). Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Mikrochipnummer vorzuweisen. Jeder Hund, der über 6 Monate alt ist, muss angemeldet werden. Dies gilt auch für Hunde, die nach dem 1. August angeschafft werden.
Taxpflicht
Gemäss Art. 13 Abs. 2 Hundegesetz sind Halterinnen und Halter für jeden Hund taxpflichtig, der am Stichtag älter als 6 Monate ist. In Därligen beträgt die Taxe Fr. 100.– pro Hund.
Gemeindeverwaltung Därligen