Ortsplanungsrevision Gündlischwand
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Gündlischwand am 8. Dezember 2023 beschlossene Ortsplanungsrevision in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 25. März 2025 genehmigt.
Mit dem Genehmigungsbeschluss nahm das Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Zustimmung der Gemeinde von Amtes wegen folgende Änderungen an der Ortsplanungsrevision vor:
Die Unterlagen lagen vom 22. Mai bis 23. Juni 2025 in der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gegen die von Amtes wegen erfolgten Änderungen ist keine Beschwerde eingegangen.
Die revidierte Ortsplanung tritt damit am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung allen interessierten Personen zur Einsichtnahme offen. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Gündlischwand unter www.guendlischwand.ch verfügbar.
Zweilütschinen, 15. August 2025
Gemeinderat Gündlischwand
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr