Gündlischwand (2)

Baupublikation

Gesuchsteller: Anton und Ursula Mattmann, Lüwwi 12 A, 3815 Gündlischwand.

Bauvorhaben: Verglasung bestehender überdachter Balkon (Wind- und Wetterschutz; 2 x 2,85 m).

Standort: Lüüwi 12 A, 3815 Gündlischwand, Parzelle Nr. 319, Lagekoordinaten 2'635'889.0 / 1'164'842.0.

Nutzungszone: WG A.

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).

Gündlischwand, 29. Juni 2026

Bauverwaltung Gündlischwand

Publiziert am 02.07.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Berner Oberland-Bahnen AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Projektverfasserin: ateliermarti architekten ag, Am Lauener 8, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Um-/Ausbau, energetische Sanierung des alten Depots: neue Dämmung unter der Bodenplatte sowie Fassadendämmung. Ersatz der Fenster in der Fassade und Versetzen des bestehenden Tores auf der Nordseite, Einbau eines neuen Tores auf der Südseite des Gebäudes.

Standort: Altes Depot 124, 3815 Zweilütschinen, Parzelle Nr. 387, Lagekoordinaten 2'636'406.48 / 1'164'813.76.

Nutzungszone: Bahnareal (WG B).

Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbind-lich zu vertreten (Art. 35 b BauG).

Gündlischwand, 18. Juni 2026

Bauverwaltung Gündlischwand

Publiziert am 02.07.2026


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