Gündlischwand (1)

Einwohnergemeinde

Ortsplanungsrevision Gündlischwand

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Gündlischwand am 8. Dezember 2023 beschlossene Ortsplanungsrevision in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 25. März 2025 genehmigt.

Mit dem Genehmigungsbeschluss nahm das Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Zustimmung der Gemeinde von Amtes wegen folgende Änderungen an der Ortsplanungsrevision vor:

  • Art. 1 des Baureglements: Streichung von «und Gewässerräume»;
  • Art. 37 Abs. 4 lit. a des Baureglements: Streichung von «Ihm wird die Empfindlichkeitsstufe ES III gemäss LSV zugeordnet.»;
  • Art. 37 Abs. 4 lit. c des Baureglements: Einfügen von «Der Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften Choufmasmatte, Detailerschliessung vom 25. August 1983»;
  • Art. 57 des Baureglements: Streichung von «der Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften Choufmasmatte, Detailerschliessung vom 25. August 1983» und Ersatz durch «der Schutzzonenplan 1 : 10'000 vom 20. Juni 1985 und der Nutzungs- und Erschliessungsrichtplan 1 : 2000 vom 20. Juni 1985»;
  • Zonenplan Siedlung 1 : 2500 der Überbauungsplan Nr. 2 mit Sonderbauvorschriften «Choufmasmatte, Detailerschliessung» wird als «UeO Nr. 2 Choufmasmatta» eingetragen;
  • Erläuterungsbericht: auf Seite 15 wird unter den Hinweisen «archäologische Fundstellen» und «archäologisches Schutzgebiet» ergänzt sowie auf Seite 16 unter Kapitel 5.2.4 Grundlagen «archäologischer Dienst» durch «archäologisches Inventar» ersetzt;
  • auf sämtlichen Genehmigungsvermerken wird die Anzahl erledigter Einsprachen auf «3» und die Anzahl unerledigter Einsprachen auf «0» korrigiert.

Die Unterlagen lagen vom 22. Mai bis 23. Juni 2025 in der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gegen die von Amtes wegen erfolgten Änderungen ist keine Beschwerde eingegangen.

Die revidierte Ortsplanung tritt damit am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung allen interessierten Personen zur Einsichtnahme offen. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Gündlischwand unter www.guendlischwand.ch verfügbar.

Zweilütschinen, 15. August 2025

Gemeinderat Gündlischwand

Publiziert am 21.08.2025


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