Gündlischwand (2)

Baupublikation

Gesuchsteller: Ruef Thomas, Dorfstrasse 63, 3707 Därligen.

Projektverfasser: Blatter Peter, Box 16, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau, energetische Modernisierung, Einbau Wärmepumpe und PV-Aufdachanlage auf Satteldach, Ersatz Pultdach durch begehbare Terrasse (Nordfassade).

Standort: Murerli 76, Parzelle Nr. 235, Lagekoordinaten 2636317.0 / 1164654.0.

Nutzungszone: WGA, Ortsbildschutzgebiet.

Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand gemäss Art. 16 Abs. 1 Baureglement.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).

Gündlischwand, 29. August 2025

Bauverwaltung Gündlischwand

Publiziert am 11.09.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Ruef Thomas, Dorfstrasse 63, 3707 Därligen.

Projektverfasser: Blatter Peter, Box 16, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umbau, energetische Modernisierung, Einbau Wärmepumpe und PV-Aufdachanlage auf Satteldach, Ersatz Pultdach durch begehbare Terrasse (Nordfassade).

Standort: Murerli 76, Parzelle Nr. 235, Lagekoordinaten 2636317.0 / 1164654.0.

Nutzungszone: WGA, Ortsbildschutzgebiet.

Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand gemäss Art. 16 Abs. 1 Baureglement.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).

Gündlischwand, 29. August 2025

Bauverwaltung Gündlischwand

Publiziert am 04.09.2025


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