Gündlischwand (1)

Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung

Dienstag, 9. Juni 2026, 20.15 Uhr, Gemeindesaal im Schulhaus

Traktanden

  1. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2025
  2. Aufhebung des Reglements für die Gemeindeausgleichskasse
  3. Informationen zur Schulsozialarbeit
  4. Verschiedenes
  5. Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 17. Juni bis 17. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.

Zweilütschinen, 4. Mai 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 07.05.2026


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