Stimmausschuss
Gestützt auf Artikel 71 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie auf Artikel 7 der Verordnung über die politischen Rechte hat der Gemeinderat folgende Personen in den Stimmausschuss vom 24. November 2024 gewählt:
Zweilütschinen, 15. November 2024
Gemeinderat Gündlischwand
Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung «Schynige Platte»
Der Gemeinderat von Gündlischwand bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Schynige Platte» bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsordnung, Zonenplanänderung und Nachführung Baureglement zur öffentlichen Auflage. Die Überbauungsordnung «Schynige Platte» umfasst Bestandteile auf Gemeindegebiet Gündlischwand und Gsteigwiler. Die Bestandteile der Überbauungsordnung auf Gemeindegebiet Gsteigwiler sind den Auflageunterlagen hinweisend beigelegt.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. November bis 9. Dezember 2024, in der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Gündlischwand unter www.guendlischwand.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gündlischwand eingereicht werden. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gsteigwiler, welche gleichzeitig öffentlich aufgelegt wird, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, 3814 Gsteigwiler, einzureichen.
Zweilütschinen, 1. November 2024
Der Gemeinderat
Ordentliche Versammlung
Montag, 16. Dezember 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden
Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung «Schynige Platte»
Der Gemeinderat von Gündlischwand bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Schynige Platte» bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsordnung, Zonenplanänderung und Nachführung Baureglement zur öffentlichen Auflage. Die Überbauungsordnung «Schynige Platte» umfasst Bestandteile auf Gemeindegebiet Gündlischwand und Gsteigwiler. Die Bestandteile der Überbauungsordnung auf Gemeindegebiet Gsteigwiler sind den Auflageunterlagen hinweisend beigelegt.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. November bis 9. Dezember 2024, in der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Gündlischwand unter www.guendlischwand.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gündlischwand eingereicht werden. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegenüber den Bestandteilen der Planung auf Gemeindegebiet von Gsteigwiler, welche gleichzeitig öffentlich aufgelegt wird, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, 3814 Gsteigwiler, einzureichen.
Zweilütschinen, 1. November 2024
Der Gemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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