Gesuchsteller: Feigenwinter Elisabetha, Gässli 24, 3815 Gündlischwand.
Projektverfasserin: Peter Rüegsegger Holzbau AG, Fabrikstrasse 74, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Um- / Ausbau, Sanierung Wohngebäude mit Veränderung der Raumeinteilung und Ersatz von Cheminée mit Schwedenofen. Wiederherstellen von Laubenzimmer inkl. Ersatz von tragenden Stützen. Sanieren von Terrasse mit neuem Steg in den Garten.
Abbruch von Vordach über Terrasse und Überdecken der Terrasse mit begrüntem Flachdach. Wetterschutz der Lukarnen. Wände mit Kupfer verkleiden. Abbruch der Küche im EG und Zusammenlegen der beiden Wohnungen EG und DG.
Standort: Gässli 24, 3815 Gündlischwand, Parzelle Nr. 229, Koordinaten 2'636'050.69 / 1'164'783.33.
Nutzungszone: WG2 (WGA, neues Baureglement).
Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes gemäss Art. 16 Abs. 1 Baureglement.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. November 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 30. September 2024
Bauverwaltung Gündlischwand
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