Gündlischwand (1)

Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung

Freitag, 28. November 2025, 20.15 Uhr im Gemeindesaal im Schulhaus

Traktanden

  1. Budget 2026
    1. Genehmigung Budget 2026
      Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer für das Jahr 2026
    2. Kenntnisnahme über das Investitionsbudget und den Finanzplan
  2. Überbauungsordnung «Schynige Platte»
    Beschluss der Überbauungsordnung «Schynige Platte», bestehend aus Überbauungsordnungsplan, Überbauungsordnungsvorschriften, Zonenplanänderung, Nachführung Baureglement
  3. Organisationsreglement
    Genehmigung des neuen Organisationsreglements
  4. Personalreglement
    Genehmigung des neuen Personalreglements
  5. Wahlen
    1. Gemeinderat: 2 Neuwahlen
    2. Gemeinderat: 1 Wiederwahl
    3. Gemeinderat: Wahl Vizepräsidentin oder Vizepräsident
    4. Rechnungsprüfungskommission: 1 Wiederwahl 
  6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 5. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.

Zweilütschinen, 20. Oktober 2025

Gemeinderat Gündlischwand

Publiziert am 23.10.2025


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