Gesuchsteller: Ruef Thomas, Dorfstrasse 63, 3707 Därligen.
Projektverfasser: Blatter Peter, Box 16, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau, energetische Modernisierung, Einbau Wärmepumpe und PV-Aufdachanlage auf Satteldach, Ersatz Pultdach durch begehbare Terrasse (Nordfassade).
Standort: Murerli 76, Parzelle Nr. 235, Lagekoordinaten 2636317.0 / 1164654.0.
Nutzungszone: WGA, Ortsbildschutzgebiet.
Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand gemäss Art. 16 Abs. 1 Baureglement.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 29. August 2025
Bauverwaltung Gündlischwand
Gesuchsteller: Ruef Thomas, Dorfstrasse 63, 3707 Därligen.
Projektverfasser: Blatter Peter, Box 16, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau, energetische Modernisierung, Einbau Wärmepumpe und PV-Aufdachanlage auf Satteldach, Ersatz Pultdach durch begehbare Terrasse (Nordfassade).
Standort: Murerli 76, Parzelle Nr. 235, Lagekoordinaten 2636317.0 / 1164654.0.
Nutzungszone: WGA, Ortsbildschutzgebiet.
Schutzzone: Gewässerschutzzone: Au.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand gemäss Art. 16 Abs. 1 Baureglement.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Oktober 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Gündlischwand, Im Viertel 130 E, 3815 Zweilütschinen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten (Art. 35 b BauG).
Gündlischwand, 29. August 2025
Bauverwaltung Gündlischwand
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