
Obligatorischer Tagwann
Samstag, 23. und 30. Mai 2026, mit dem üblichen Werkzeug um 9.00 Uhr im Bidem
Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, ihren Hag bis spätestens eine Woche vor dem Bestossen des jeweiligen Lägers zu erstellen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.
Die Pfander
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umlegung Faulhornweg.
Standort: Faulhornweg, Bim obren Hüs, Parzellen Nrn. 290, 892, 5090, 5326, 5327, 5420, 5442 und 3290, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’510 / 1’165’440.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB und Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Ryf Christoph und Céline, Steingrubenweg 91, 3095 Spiegel.
Projektverfasserin: BauHerren GmbH, Bottigenstrasse 398, 3020 Bern.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Salzmannseggstrasse 31, Parzelle Nr. 3362, Koordinaten 2’644’819 / 1’164’119.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/279600
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 11. Mai 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gemeiner Tagwann
Samstag, 23. und 30. Mai 2026, um 9.00 Uhr im Holenwang. Einer der drei ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, bis Samstag, 30. Mai, den Hag Dürrenberg–Holenwang–Nodhalten instand zu stellen und mit Namen zu kennzeichnen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.
Die Pfander
Gemeiner Tagwann
16. Mai und 23. Mai 2026, 9.00 Uhr im Unter Läger
Die Hagpflichtigen werden ersucht , ihren Hag rechtzeitig in guten Stand zu stellen, und am Anfang und Ende mit Namen gut zu kennzeichnen.
Der Hag muss eine Woche vor Bestossen der Läger erstellt sein, sonst wird er auf Kosten des Plichtigen ausgeführt.
Die Pfander
Gesuchsteller und Projektverfasser: Roth Hans, Martin Daniel und Martin Jean-Jacques, vertreten durch Roth Hans, Fahrweidstrasse 20b, 8951 Fahrweid.
Bauvorhaben: Dachumdeckung Wohnhaus (Ersatz Schindeln durch Ziegel).
Standort: Fässlerstutz 5, Parzelle NR. 2371, Koordinaten 2’643’550 / 1’164’420.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/268094
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 8. Mai 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Sonderabfallsammlung vom Samstag, 23. Mai 2026, 8.00–11.30 Uhr
In diesem Jahr findet wiederum ein Sammlungstag für Sonderabfälle statt. Putzmittel, Farben, Medikamente und andere Chemikalien können abgegeben werden. Die Sammlung ist ausschliesslich für private Haushalte in der Gemeinde Grindelwald bestimmt und findet zur angegebenen Zeit im Entsorgungshof, Tschingeleystrasse 23, 3816 Burglauenen, statt.
Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft Brawand Hansueli, vertreten durch kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818
Grindelwald.
Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Dachsanierung Wohnhaus, Ersatz Eternit durch Prefa.
Standort: Schwendistrasse 3, Parzelle Nr. 1060, Koordinaten 2’643’257 / 1’164’537.
Nutzungszone: Wohn- und Arbeitszone WA2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281306
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 6. Mai 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Hofer Marco, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassungen Grundriss, Fassaden, Umgebung und Werkleitungen, Einbau Kaminofen EG.
Standort: Endweg 32, Parzelle Nr. 2340, Koordinaten 2’645’278 / 1’163’709.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278343
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 7. Mai 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten. An der Schule Grindelwald werden insgesamt 300 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur neunten Klasse unterrichtet.
Die Schule Grindelwald sucht infolge Pensionierung ab 1. August oder nach Vereinbarung eine/n
Schulsekretär/-in 50–60%
Ihre Aufgaben
Anforderungen
Wir bieten eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem lebendigen Schulumfeld, enge Zusammenarbeit mit dem Schulleitungsteam, Jahresarbeitszeit mit schuljahresbedingten Schwankungen, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten, modernen Arbeitsplatz.
Bei Fragen steht Ihnen Maja Fankhauser, Schulleiterin, Telefon 076 585 04 76, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z. H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Auffahrt und Pfingsten 2026
Über Auffahrt und Pfingsten 2026 ist die Gemeindeverwaltung Grindelwald wie folgt geöffnet:
Auffahrt
Pfingsten
Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht schöne Feiertage.
Gemeindeverwaltung Grindelwald
Alphag
Die hagpflichtigen Bergteiler werden ersucht, ihren Alphag bis zum 25. Mai 2026 zu erstellen.
Die Pfander
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Auffahrt und Pfingsten 2026
Über Auffahrt und Pfingsten 2026 ist die Gemeindeverwaltung Grindelwald wie folgt geöffnet:
Auffahrt
Pfingsten
Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht schöne Feiertage.
Gemeindeverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Gut-Schaich Elsa, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe,
Umgebungsanpassung.
Standort: Kummersweidweg 5, Parzelle Nr. 3732, Koordinaten 2’644’400 / 1’162’995.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270714.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 21. April 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Haldemann Daniel, vertreten durch KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch DG, Sanierung EG.
Standort: Terrassenweg 91, Parzellen Nrn. 2431 und 3198, Koordinaten 2’646’056 / 1’164’431.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Fassadenproportionen (Art. 412 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270161.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 24. April 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Einbau zusätzliche Wohnung DG (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Itramenstrasse 58, Parzelle Nr. 6582, Koordinaten 2’642’993 / 1’163’481.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/275248
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 23. April 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald
Traktanden
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 4. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll der Versammlung wird vom 15. Juni 2026 an während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Grindelwald, 7. April 2026
Gemeinderat Grindelwald
Behinderungen / Sperrung Regenmattenstrasse
Infolge Fertigstellungsarbeiten der Abwasserschächte wird die Regenmattenstrasse zwischen den Liegenschaften 1–23 für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Dienstag und Mittwoch, 12. und 13. Mai 2026
Die Sperrung dauert jeweils von 7.30 bis 18.00 Uhr. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Es ist mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Fussgänger sind von der Sperrung nicht betroffen. Die Arbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Marolf Reto, Schoneggweg 5, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: studio fabr GmbH, Alleestrasse 9, 3613 Steffisburg.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau DG, Sanierung und Erweiterung EG, Ersatz.
Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.
Standort: Schoneggweg 5, Parzelle Nr. 3477, Koordinaten 2’646’327 / 1’164’470.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/273782.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 22. April 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Behinderungen Kirchbodenstrasse, Wärgistalstrasse, Stutzstrasse, Kummersweidweg
Infolge Grabarbeiten für eine Rohranlage der KWJB kommt es zu diversen Verkehrsbehinderungen.
Bei den genannten Strassen kommt es zu temporären Behinderungen. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Detailliertere Angaben siehe www.gemeinde-grindelwald.ch.
Sperrung Stutzgasse
Die Stutzgasse, Abzweigung Trogenweg wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anstösser des Trogenwegs nutzen die Umfahrung via Strahleggweg. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Fussgänger benützen während der Sperrzeiten den Engelshausweg.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Alpinice AG, Niklaus Zenger AG, KWJB
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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