Grindelwald (20)

Besetzerschaft Wärgistal

Obligatorischer Tagwann

Samstag, 23. und 30. Mai 2026, mit dem üblichen Werkzeug um 9.00 Uhr im Bidem

Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, ihren Hag bis spätestens eine Woche vor dem Bestossen des jeweiligen Lägers zu erstellen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.

Die Pfander

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umlegung Faulhornweg.

Standort: Faulhornweg, Bim obren Hüs, Parzellen Nrn. 290, 892, 5090, 5326, 5327, 5420, 5442 und 3290, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’510 / 1’165’440.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB und Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Waldrodung und Ersatzaufforstung (Art. 5 bis 7 WaG, Art. 5 ff. WaV und Art. 19 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung / Markierung sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Ryf Christoph und Céline, Steingrubenweg 91, 3095 Spiegel.

Projektverfasserin: BauHerren GmbH, Bottigenstrasse 398, 3020 Bern.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Salzmannseggstrasse 31, Parzelle Nr. 3362, Koordinaten 2’644’819 / 1’164’119.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/279600

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 11. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2026

Besetzerschaft Bach

Gemeiner Tagwann

Samstag, 23. und 30. Mai 2026, um 9.00 Uhr im Holenwang. Einer der drei ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, bis Samstag, 30. Mai, den Hag Dürrenberg–Holenwang–Nodhalten instand zu stellen und mit Namen zu kennzeichnen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.

Die Pfander

Publiziert am 15.05.2026

Besetzerschaft Grindel

Gemeiner Tagwann

16. Mai und 23. Mai 2026,  9.00 Uhr im Unter Läger

Die Hagpflichtigen werden ersucht , ihren Hag rechtzeitig in guten Stand zu stellen, und am Anfang und Ende mit Namen gut zu kennzeichnen.

Der Hag muss eine Woche vor Bestossen der Läger erstellt sein, sonst wird er auf Kosten des Plichtigen ausgeführt.

Die Pfander

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Roth Hans, Martin Daniel und Martin Jean-Jacques, vertreten durch Roth Hans, Fahrweidstrasse 20b, 8951 Fahrweid.

Bauvorhaben: Dachumdeckung Wohnhaus (Ersatz Schindeln durch Ziegel).

Standort: Fässlerstutz 5, Parzelle NR. 2371, Koordinaten 2’643’550 / 1’164’420.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/268094

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 8. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Sonderabfallsammlung vom Samstag, 23. Mai 2026, 8.00–11.30 Uhr

In diesem Jahr findet wiederum ein Sammlungstag für Sonderabfälle statt. Putzmittel, Farben, Medikamente und andere Chemikalien können abgegeben werden. Die Sammlung ist ausschliesslich für private Haushalte in der Gemeinde Grindelwald bestimmt und findet zur angegebenen Zeit im Entsorgungshof, Tschingeleystrasse 23, 3816 Burglauenen, statt.

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft Brawand Hansueli, vertreten durch kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818
Grindelwald.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Dachsanierung Wohnhaus, Ersatz Eternit durch Prefa.

Standort: Schwendistrasse 3, Parzelle Nr. 1060, Koordinaten 2’643’257 / 1’164’537.

Nutzungszone: Wohn- und Arbeitszone WA2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281306

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 6. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Hofer Marco, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassungen Grundriss, Fassaden, Umgebung und Werkleitungen, Einbau Kaminofen EG.

Standort: Endweg 32,  Parzelle Nr. 2340, Koordinaten 2’645’278 / 1’163’709.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278343

Auflage- und Einsprachefrist bis 15. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 7. Mai 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten. An der Schule Grindelwald werden insgesamt 300 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur neunten Klasse unterrichtet.

Die Schule Grindelwald sucht infolge Pensionierung ab 1. August oder nach Vereinbarung eine/n

Schulsekretär/-in 50–60%

Ihre Aufgaben

  • Erledigung allgemeiner Schulsekretariatsarbeiten
  • erste Anlaufstelle für Lehrpersonen, Eltern und externe Stellen in administrativen Belangen
  • administrative und organisatorische Unterstützung der Schulleitung
  • Pflege und Bewirtschaftung der Schuldaten im Schulverwaltungssystem
  • Verantwortung für Kreditorenwesen sowie Mitwirkung bei der Budgetplanung und -kontrolle
  • Organisation der Schulzahnpflege sowie der schulärztlichen Untersuchungen

Anforderungen

  • kaufmännische Ausbildung oder gleichwertige Qualifikation
  • gute IT-Anwenderkenntnisse
  • strukturierte, exakte und selbstständige Arbeitsweise
  • freundliches, dienstleistungsorientiertes und sicheres Auftreten
  • hohe Diskretion und Vertrauenswürdigkeit
  • Sinn für Ordnung sowie Freude daran, Arbeitsabläufe zu verbessern

Wir bieten eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem lebendigen Schulumfeld, enge Zusammenarbeit mit dem Schulleitungsteam, Jahresarbeitszeit mit schuljahresbedingten Schwankungen, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten, modernen Arbeitsplatz.

Bei Fragen steht Ihnen Maja Fankhauser, Schulleiterin, Telefon 076 585 04 76, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z. H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 15.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Auffahrt und Pfingsten 2026

Über Auffahrt und Pfingsten 2026 ist die Gemeindeverwaltung Grindelwald wie folgt geöffnet:

Auffahrt

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, geöffnet von 8.00 bis 11.30 Uhr.
  • Donnerstag, 14. Mai 2026 (Auffahrt), und Freitag, 15. Mai (Brückentag), ganzer Tag geschlossen.
  • Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder erreichbar.

Pfingsten

  • Die Gemeindeverwaltung bleibt Pfingstmontag, 25. Mai 2026, geschlossen.
  • Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht schöne Feiertage.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.05.2026

Besetzerschaft Holzmatten

Alphag

Die hagpflichtigen Bergteiler werden ersucht, ihren Alphag bis zum 25. Mai 2026 zu erstellen.

Die Pfander

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Auffahrt und Pfingsten 2026

Über Auffahrt und Pfingsten 2026 ist die Gemeindeverwaltung Grindelwald wie folgt geöffnet:

Auffahrt

  • Mittwoch, 13. Mai 2026, geöffnet von 8.00 bis 11.30 Uhr.
  • Donnerstag, 14. Mai 2026 (Auffahrt), und Freitag, 15. Mai (Brückentag), ganzer Tag geschlossen.
  • Ab Montag, 18. Mai 2026, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder erreichbar.

Pfingsten

  • Die Gemeindeverwaltung bleibt Pfingstmontag, 25. Mai 2026, geschlossen.
  • Ab Dienstag, 26. Mai 2026, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht schöne Feiertage.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: Gut-Schaich Elsa, vertreten durch Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe,
Umgebungsanpassung.

Standort: Kummersweidweg 5, Parzelle Nr. 3732, Koordinaten 2’644’400 / 1’162’995.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270714.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 21. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Haldemann Daniel, vertreten durch KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilabbruch DG, Sanierung EG.

Standort: Terrassenweg 91, Parzellen Nrn. 2431 und 3198, Koordinaten 2’646’056 / 1’164’431.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Fassadenproportionen (Art. 412 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270161.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 24. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Einbau zusätzliche Wohnung DG (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Itramenstrasse 58, Parzelle Nr. 6582, Koordinaten 2’642’993 / 1’163’481.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/275248

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 23. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung
  2. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
  3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d. h. ab Montag, 4. Mai 2026, in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung wird vom 15. Juni 2026 an während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 7. April 2026

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Behinderungen / Sperrung Regenmattenstrasse

Infolge Fertigstellungsarbeiten der Abwasserschächte wird die Regenmattenstrasse zwischen den Liegenschaften 1–23 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Dienstag und Mittwoch, 12. und 13. Mai 2026

Die Sperrung dauert jeweils von 7.30 bis 18.00 Uhr. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Es ist mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Fussgänger sind von der Sperrung nicht betroffen. Die Arbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Marolf Reto, Schoneggweg 5, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: studio fabr GmbH, Alleestrasse 9, 3613 Steffisburg.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau DG, Sanierung und Erweiterung EG, Ersatz.

Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.

Standort: Schoneggweg 5, Parzelle Nr. 3477, Koordinaten 2’646’327 / 1’164’470.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/273782.

Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 22. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.05.2026

Einwohnergemeinde

Behinderungen Kirchbodenstrasse, Wärgistalstrasse, Stutzstrasse, Kummersweidweg

Infolge Grabarbeiten für eine Rohranlage der KWJB kommt es zu diversen Verkehrsbehinderungen.

  • Ab Montag, 27. April bis ca. Juli 2026

Bei den genannten Strassen kommt es zu temporären Behinderungen. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Detailliertere Angaben siehe www.gemeinde-grindelwald.ch.

Sperrung Stutzgasse

  • Ab Montag, 18. Mai, bis Freitag, 22. Mai 2026

Die Stutzgasse, Abzweigung Trogenweg wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anstösser des Trogenwegs nutzen die Umfahrung via Strahleggweg. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Fussgänger benützen während der Sperrzeiten den Engelshausweg.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Alpinice AG, Niklaus Zenger AG, KWJB

Publiziert am 07.05.2026


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

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