
Strassensperrung Bussalpstrasse «Bim roten Tor bis Holzmattenläger»
Montag, 19. Oktober, bis ca. Freitag, 13. November 2026
Infolge Strassensanierung muss die Bussalpstrasse im Bereich «Bim roten Tor bis Holzmattenläger» für Fahrzeuge, Velos und Fussgänger gesperrt werden.
Die Bauarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Fahrzeuge, Velos und Fussgänger sind angehalten, die Baustelle während den Bauarbeiten via «Rasthysi – Rossboden» zu umgehen.
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Gebrüder Brawand AG, Bauverwaltung Grindelwald
Strassensperrung Bielwaldweg
Ab 12. Oktober bis 6. November 2026
Infolge Sanierung Quellfassung muss der Bielwaldweg im Bereich Brücke Bächelmadgraben für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gesperrt.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
P. Roth Tiefbau AG
Bauverwaltung Grindelwald
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und Wegen
Damit alle Verkehrsteilnehmenden sicher unterwegs sind, müssen Bäume, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen regelmässig zurückgeschnitten werden. Bitte beachten Sie dabei das gesetzliche Lichtraumprofil über Rad- und Gehwegen mit einer lichten Höhe von mindestens 2,50 Metern und bei Fahrbahnen (Strassen) von mindestens 4,50 Metern.
Gesetzliche Grundlagen:
Vor allem bei unübersichtlichen Kreuzungen, Kurven und Einmündungen darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden. Bitte achten Sie zudem darauf, dass Strassenlampen, Verkehrsschilder, Strassennamen, Hausnummern und Hydranten jederzeit gut sichtbar und zugänglich bleiben.
Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, ihre Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens am 10. November 2026 entsprechend zurückzuschneiden.
Herzlichen Dank für Ihren geschätzten Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unseren Gemeindestrassen.
Bauverwaltung Grindelwald
Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grindelwald
Ab dem 1. November 2026 passt die Gemeindeverwaltung ihre Öffnungszeiten wie folgt an:
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Mrozowski Adam und Zaleskiewicz Anna, vertreten durch Griwa Architektur AG, Dorfstrasse 20, 3818
Grindelwald.
Projektverfasserin: Griwa Architektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Erweiterung Terrasse, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wychelstrasse 40, Parzelle Nr. 5106, Koordinaten 2’644’345 / 1’164’155.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/294688.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 1. Oktober 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ausbau Buvette für gastgewerbliche Nutzung, Anbau Abstellraum, Erhöhung Anzahl gastgewerbliche Einzelbewilligungen auf 30 Stück pro Jahr (bisher 12 Stück):
Die Nutzung erfolgt grundsätzlich im Aussenbereich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Veranstalter ein Zelt aufzustellen. Für den regulären Betrieb wird von einer üblichen Personenbelegung von 400 Sitz- und Stehplätzen ausgegangen. Die maximale Belegung liegt bei 1000 Personen. In jedem Fall gelten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften.
Standort: Dorfstrasse 108a, Grindelwald, Parzelle Nr. 4934 (BR 6332), Zone: UeO 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’700 / 1’163’785.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Derby Hotel Bahnhof AG, Dorfstrasse 75, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Manfred Nadler, Zweigstrasse 5, 5043 Holziken.
Bauvorhaben: Umbau Wohn- und Geschäftshaus.
Standort: Dorfstrasse 73, Parzelle Nr. 182, Kernzone, Koordinaten 2’645’480 / 1’163’845.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Entrag Entsorgungs- und Transport AG, Grythstrasse 4, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellen von Lagerplätzen und einer Entwässerungsleitung mit Einleitung in den Entwässerungsgraben bei der Druckleitung.
Standort: Burglauenen, Horlauenenstrasse, Parzellen Nrn. 2909, 2927 und 4534, Arbeitszone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’639’620 / 1’165’145.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Daniel Häni, Bleierstrasse 5, 8942 Oberrieden, und Felix Lehmann, Mösliweg 9, 4932 Lotzwil, vertreten durch Jörg Watter, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.
Projektverfasserin: oikos & partner gmbh, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus mit Erhöhung des Daches (neuer Estrichraum), Zusammenlegung Wohnungen im Erdgeschoss, Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Obere Gletscherstrasse 61, Parzelle Nr. 2756, Wohnzone W2, Koordinaten 2’647’154 / 1’164’606.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Schweizerhof Grindelwald AG, Swiss Alp Resort 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserinnen: Arbeitsgemeinschaft L2A Architekten AG und Planart Grindelwald GmbH, p. A. Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erweiterung Hotel sowie Dach- und Fassadensanierung Nordseite, Einbau Schleppgaube Südseite. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 452 Sitzplätze innen, 80 Sitzplätze auf der Terrasse und 40 Sitzplätze in den Weihnächte- und Fonduehüttli während der Wintersaison (unverändert), 50 Gästezimmer mit 96 Gästebetten (bisher 48 Gästezimmer mit 90 Gästebetten); Öffnungszeiten innen und aussen: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Swiss Alp Resort 1, Parzelle Nr. 193, Kernzone, Koordinaten 2’645’430 / 1’163’985.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Bohren Anton, Trycheleggweg 7, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umnutzung Stall in Einstell- und Abstellraum.
Standort: Trycheleggweg 7a, Parzelle Nr. 391, Koordinaten 2’645’175 / 1’162’815.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/299024
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 28. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Bohren Andreas, Maadweg 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellung von zwei Parkplätzen.
Standort: Kirchbodenstrasse 27a, Parzelle Nr. 5032, Koordinaten 2’644’385 / 1’163’540.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 612 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/295397
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 22. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Bohren Lukas, Brandeggstrasse 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch Stückholz-/Pelletheizung.
Standort: Brandeggstrasse 1, Parzelle Nr. 376, Koordinaten 2’644’890 / 1’163’175.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: K-Objekt, erhaltenswert.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/298603
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 23. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ausbau Buvette für gastgewerbliche Nutzung, Anbau Abstellraum, Erhöhung Anzahl gastgewerbliche Einzelbewilligungen auf 30 Stück pro Jahr (bisher 12 Stück):
Die Nutzung erfolgt grundsätzlich im Aussenbereich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Veranstalter ein Zelt aufzustellen. Für den regulären Betrieb wird von einer üblichen Personenbelegung von 400 Sitz- und Stehplätzen ausgegangen. Die maximale Belegung liegt bei 1000 Personen. In jedem Fall gelten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften.
Standort: Dorfstrasse 108a, Grindelwald, Parzelle Nr. 4934 (BR 6332), Zone: UeO 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’700 / 1’163’785.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Derby Hotel Bahnhof AG, Dorfstrasse 75, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Manfred Nadler, Zweigstrasse 5, 5043 Holziken.
Bauvorhaben: Umbau Wohn- und Geschäftshaus.
Standort: Dorfstrasse 73, Parzelle Nr. 182, Kernzone, Koordinaten 2’645’480 / 1’163’845.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Entrag Entsorgungs- und Transport AG, Grythstrasse 4, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellen von Lagerplätzen und einer Entwässerungsleitung mit Einleitung in den Entwässerungsgraben bei der Druckleitung.
Standort: Burglauenen, Horlauenenstrasse, Parzellen Nrn. 2909, 2927 und 4534, Arbeitszone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’639’620 / 1’165’145.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Daniel Häni, Bleierstrasse 5, 8942 Oberrieden, und Felix Lehmann, Mösliweg 9, 4932 Lotzwil, vertreten durch Jörg Watter, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.
Projektverfasserin: oikos & partner gmbh, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus mit Erhöhung des Daches (neuer Estrichraum), Zusammenlegung Wohnungen im Erdgeschoss, Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Obere Gletscherstrasse 61, Parzelle Nr. 2756, Wohnzone W2, Koordinaten 2’647’154 / 1’164’606.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb, blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Hotel Schweizerhof Grindelwald AG, Swiss Alp Resort 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserinnen: Arbeitsgemeinschaft L2A Architekten AG und Planart Grindelwald GmbH, p. A. Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Erweiterung Hotel sowie Dach- und Fassadensanierung Nordseite, Einbau Schleppgaube Südseite. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 452 Sitzplätze innen, 80 Sitzplätze auf der Terrasse und 40 Sitzplätze in den Weihnächte- und Fonduehüttli während der Wintersaison (unverändert), 50 Gästezimmer mit 96 Gästebetten (bisher 48 Gästezimmer mit 90 Gästebetten); Öffnungszeiten innen und aussen: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).
Standort: Swiss Alp Resort 1, Parzelle Nr. 193, Kernzone, Koordinaten 2’645’430 / 1’163’985.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Wahlen
Gestützt auf Art. 60 ff. des Kirchgemeindereglements Grindelwald vom 22. Juni 2014 werden an der kommenden Kirchgemeindeversammlung vom 29. November 2026 Wahlen angeordnet.
Es ist zu wählen:
1 Mitglied des Kirchgemeinderates
Wiederwahlen
Kirchgemeindepräsidentin Anne Schenk-Peter
2 Mitglieder des Kirchgemeinderates: Anna Merker und Sandra Schwab
Vorschläge für die zu treffende Wahl sind von mindestens 8 in der Kirchgemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet bis 31. Oktober 2026 an den Kirchgemeinderat, Postfach 4, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Hinweis Art. 64 Absatz 4 des Kirchgemeindereglements: Liegen nicht mehr Vorschläge vor, als Sitze zu besetzen sind, erklärt die Präsidentin die Vorgeschlagenen als gewählt.
Grindelwald, 29. September 2026
Der Kirchgemeinderat
Protokoll kommunale Abstimmung vom 27. September 2026
Verpflichtungskredit von Fr. 4'750'000.– als öffentlich-rechtlicher Betriebsbeitrag (Subvention) an die Sportzentrum Grindelwald AG für die Jahre 2027 bis 2031.
Die Stimmberechtigten haben dem beantragten Kredit von insgesamt Fr. 4'750'000.– für die Sportzentrum Grindelwald AG zugestimmt.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60, Art. 63 und Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen nach der Abstimmung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift enthalten.
Grindelwald, 27. September 2026
Namens des Stimmausschusses
Gesuchsteller: Bohren Anton, Trycheleggweg 7, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umnutzung Stall in Einstell- und Abstellraum.
Standort: Trycheleggweg 7a, Parzelle Nr. 391, Koordinaten 2’645’175 / 1’162’815.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/299024
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 28. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Generalversammlung
Mittwoch, 14. Oktober 2026, 20.00 Uhr im Restaurant Bodenwald
Traktanden
Gesuchsteller: Bohren Andreas, Maadweg 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellung von zwei Parkplätzen.
Standort: Kirchbodenstrasse 27a, Parzelle Nr. 5032, Koordinaten 2’644’385 / 1’163’540.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 612 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/295397
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 22. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Bohren Lukas, Brandeggstrasse 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch Stückholz-/Pelletheizung.
Standort: Brandeggstrasse 1, Parzelle Nr. 376, Koordinaten 2’644’890 / 1’163’175.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: K-Objekt, erhaltenswert.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/298603
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 23. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Alexandra und Christian Probst, Aspistrasse 10a, 3818 Grindelwald, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Christoph Schmid, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Clubhaus Golf mit Nebengebäuden, Anpassungen Zugänge und Parkplätze. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 36 Sitzplätze innen und 54 Sitzplätze auf der Terrasse; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.
Standort: Aspistrasse 7, 7a, 7b, Parzelle Nr. 845, Zone: Überbauungsordnung «Golfplatz Grund», Koordinaten 2’646’163 / 1’163’008.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist: 26. Oktober 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrsbehinderung und Strassensperrung Bussalpstrasse Bim roten Tor bis Holzmattenläger
Verkehrsbehinderung ab Montag, 5. Oktober, bis Freitag, 16. Oktober 2026
Infolge Vorbereitungsarbeiten für die Strassensanierung muss im Bereich Bim roten Tor bis Holzmattenläger mit Wartezeiten gerechnet werden.
Strassensperrung ab Montag, 19. Oktober, bis ca. Freitag, 13. November 2026
Infolge Strassensanierung muss die Bussalpstrasse im Bereich Bim roten Tor bis Holzmattenläger für Fahrzeuge, Velos und Fussgänger gesperrt werden.
Die Bauarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Fahrzeuge, Velos und Fussgänger sind angehalten, die Baustelle während der Bauarbeiten, via Rasthysi–Rossboden zu umgehen.
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Gebrüder Brawand AG, Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrsbehinderungen, Strassen- und Parkplatzsperrungen anlässlich des Grindelwald Märt von Montag, 5. Oktober 2026
Strassensperrung mit allgemeinem Fahrverbot ab ca. 6.00 bis ca. 20.00 Uhr
Weitere Sperrungen
Informationen für Tourismusbetriebe, Hotels und Geschäfte
Anreise und Parkieren
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 033 854 14 84 / sicherheit@gemeinde-grindelwald.ch.
Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit wünschen allen Beteiligten einen schönen und ereignisreichen Grindelwald Märt 2026.
Bereich Sicherheit
Gesuchsteller: Wyss Peter und Erika, Obere Gletscherstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Mistplatz.
Standort: Obere Gletscherstrasse 68a, Parzelle Nr. 509, Koordinaten 2’647’250 / 1’164’595.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/297744
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 18. September 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am 5. und 14. Oktober 2026
Am Grindelwald Märt sind die Verwaltung, der Werkhof, die Wasserversorgung sowie die ARA der Gemeinde Grindelwald wie folgt erreichbar:
Montag, 5. Oktober 2026:
Aufgrund des Mitarbeiterausflugs ist die Gemeindeverwaltung Grindelwald am Mittwoch, 14. Oktober 2026, den ganzen Tag geschlossen.
Mittwoch, 14. Oktober 2026:
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung Grindelwald
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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