Klimastrategie
Unsere Gemeinde ist Teil des Projekts «Gemeinsam zur Klimastrategie» der Regionalkonferenz Oberland-Ost. Zusammen mit anderen Gemeinden der Region erarbeiten wir eine Klimastrategie für Grindelwald und suchen weitere Massnahmen, um den CO₂-Ausstoss zu reduzieren und uns an die unvermeidbaren Folgen anzupassen. Gemeinsam wollen wir die Vision einer klimaneutralen Region erreichen.
Für die Erarbeitung der Massnahmen laden wir alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich aktiv einzubringen! Denn Sie aus der Bevölkerung haben einen besonderen Blick in unsere Gemeinde.
Haben Sie eine Idee, wie wir unsere Gemeinde nachhaltiger und widerstandsfähiger gestalten können? Egal, ob es um die Mobilität, Energiethemen, die Biodiversität, den Konsum, den Tourismus oder generelle Lebensraumanpassungen geht – Ihre Ideen sind gefragt!
Bringen Sie Ihre Vorschläge bis zum 7. Juli 2025 ein. Den Link zu unserem Ideenbriefkasten finden Sie via QR-Code, unter www.gemeinde-grindelwald.ch, oder reichen Sie Ihren Vorschlag direkt bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald ein.
Gesuchstellerin: Hotel Belvedere Grindelwald AG, Dorfstrasse 53, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen.
Bauvorhaben: Anpassung Reklamen Waldhuus Bellary.
Standort: Geissstutzstrasse 2, Parzelle Nr. 2338, Koordinaten 2’644’925 / 1’164’344.
Nutzungszone: erweiterte Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/232925
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 23. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Meyer Lara Delphine Marianne Capucine und Mieli Julian, Lüssiweg 41, 6300 Zug.
Projektverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Dachsanierung, Montage Indach-PV-Anlage.
Standort: Unterpfand 17, Parzelle Nr. 3305, Koordinaten 2’645’890 / 1’163’925.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/234227.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 23. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Protokollauflage
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald vom 22. Juni 2025 liegt 30 Tage, vom 26. Juni bis 26. Juli 2025, bei der Präsidentin Anne Schenk, Guggengässli 5, 3818 Grindelwald, und der Sekretärin Kathrin Bohren, Sekretariat Kirchgemeinde, öffentlich auf. Das Protokoll ist während der Auflagefrist ebenfalls auf der Homepage der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald (www. kirchgemeinde-grindelwald.ch) aufgeschaltet. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat Grindelwald eingereicht werden.
Der Kirchgemeinderat Grindelwald entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Grindelwald, 22. Juni 2025
Kirchgemeinderat Grindelwald
Gesuchsteller: Roth Philip, v. d. Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26,
3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Wohnraum EG und Terrasse OG.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Änderung des Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Grabenstrasse 33, Parzelle Nr. 3644, Koordinaten 2’646’508 / 1’163’637.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/205101
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 23. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Märkle Nufer Renata, vertreten durch GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Energetische Sanierung, Montage PV-Anlage, Erweiterung Technikraum EG.
Hinweise: Erleichterung Profilierung (Art. 16 Abs. 3 BewD).
Standort: Dorfstrasse 52, Parzelle Nr. 4134, Koordinaten 2’645’225 / 1’163’910.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/222255.
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 18. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Bapst Michèle, Sonnhaldenstrasse 16, 4600 Olten.
Projektverfasserin: n+ Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Rückbau Plumpsklo, Einbau Badezimmer in Ferienhaus, Erstellen Kleinkläranlage, Dachsanierung.
Standort: Ischbodenweg 3a + 3b, Parzelle Nr. 1907, Koordinaten 2’648’925 / 1’165’210.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/229986
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 17. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Bohren Andreas, Badrainweg 4, 3816 Burglauenen.
Projektverfasser: Bohren Aron, Badrainweg 2, 3816 Burglauenen.
Bauvorhaben: Abbruch Scheune, Neubau Unterstand.
Standort: Tschingeleystrasse 4a, Burglauenen, Parzelle Nr. 198, Koordinaten 2’641’120 / 1’164’995.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: Kantonales Vogelreservat.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/200303
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 13. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Öffentliche Mitwirkungsauflage Planung «Ersatz Firstbahn»
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Planung mit unten stehenden Änderungen und Neuerlassen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
A) Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald – First»
bestehend aus:
B) Änderung der Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First»
bestehend aus:
C) Erlass der Überbauungsordnung «Fuhrenmatte»
bestehend aus:
D) Änderung Zonenplan und Baureglement «Fuhrenmatte»
bestehend aus:
weitere Unterlagen:
Die Planung «Ersatz Firstbahn» mit sämtlichen oben aufgeführten Bestandteilen liegt vom 19. Juni bis 28. Juli 2025 bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z. H. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Grindelwald, 16. Juni 2025
Der Gemeinderat
Verkehrsfreie Dorfstrasse «Strassenfeste 2025»
Folkloreabende und Festwirtschaftsbetriebe im Freien entlang der Dorfstrasse
2. / 9. / 16. / 23. / 30. Juli und 6. / 13. August 2025, jeweils ab 20.00 bis 0.00 Uhr
Verkehrsbehinderungen und Verkehrsmassnahmen
Allgemeines Fahrverbot entlang der Dorfstrasse ab Kreuzung Endweg bis Parkplatz Graben ab 20.00 bis 0.00 Uhr.
Auflagen und Bedingungen zur Durchführung der verkehrsfreien Abende
Information für Besucher der verkehrsfreien Abende
Der Bereich Sicherheit ist während der Anlässe unter folgender Telefonnummer erreichbar: 079 415 09 60
Grindelwald Tourismus, der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit danken Ihnen für das Verständnis und die Einhaltung der Verkehrsmassnahmen, Auflagen und Bedingungen und wünschen allen Beteiligten eine schöne Sommersaison und erfolgreiche verkehrsfreie Abende.
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, und Kirchgemeinde Grindelwald, Postfach 4, 3818 Grindelwald, vertreten durch die Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Geräteschopf und Stützmauer.
Standort: Rybigässli 4a, Parzellen Nrn. 1, 9 und 60, Zone: ZöN 20 Kirche, Koordinaten 2’646’512 / 1’163’811; 2’646’522 / 1’163’851; 2’646’496 / 1’163’900.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB, Baugruppe A Grindelwald, Bir Chilchen und benachbarte schützenswerte K-Objekte.
Ausnahmen: Überschreiten Firsthöhe (Art. 54 Abs. 2 GBR i.V.m. Anhang A ZöN 20).
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Juli 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller und Projektverfasser: Pfister Werner, Mettenbergstrasse 16, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Projektänderung – Erweiterung UG, Anpassung Zugangsrampe.
Standort: Mettenbergstrasse 16a, Parzelle Nr. 6290, Koordinaten 2’646’481 / 1’163’372.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/233609.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 10. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Chiebrendli, p. A. GriwaTreuhand AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Dachsanierung, Einbau Lukarne, Umbau Wohnung DG.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Änderung des Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinde und Raumordnung.
Standort: Obere Gletscherstrasse 137, Parzelle Nr. 4792, Koordinaten 2’647’900 / 1’164’600.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 40 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/231017.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 10. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Mountainrun Grindelwald, vom Samstag, 28. Juni 2025
Kurzzeitige Strassensperrungen
Dorfstrasse: Eiger+ Platz bis Firstbahn / Hotel Steinbock, von 9.55 bis 10.00 Uhr
Guggengasse von 10.00 bis 10.15 Uhr
Schoneggweg / Bisiweg von 10.05 bis 10.30 Uhr
Verkehrsbehinderungen
Zufahrt Firstbahn von 10.00 bis 10.10 Uhr
Kreuzung Terrassenweg / Guggengasse / Schoneggweg von 10.05 bis 10.30 Uhr
Während des Rennens von 10.00 bis 13.00 Uhr ist auf der Rennstrecke, Grindelwald – Oberhüs – Niederbach (Bort) – Waldspitz – Bachläger – Gelber Brunnen – First auf Strassen und Wanderwegen mit Behinderungen zu rechnen.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Wanderer, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bereich Sicherheit Grindelwald
Gesuchsteller und Projektverfasser: Ruoff Thomas, Spillstattstrasse 71a, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Lounge, Anpassung Fensterfront.
Standort: Dorfstrasse 119, Parzelle Nr. 659, Koordinaten 2’645’795 / 1’163’785.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/232171.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Bohren Andreas, Badrainweg 4, 3816 Burglauenen.
Projektverfasser: Bohren Aron, Badrainweg 2, 3816 Burglauenen.
Bauvorhaben: Abbruch Scheune, Neubau Unterstand.
Standort: Tschingeleystrasse 4a, Burglauenen, Parzelle Nr. 198, Koordinaten 2’641’120 / 1’164’995.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: Kantonales Vogelreservat.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/200303
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 13. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Öffentliche Mitwirkungsauflage Planung «Ersatz Firstbahn»
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Planung mit unten stehenden Änderungen und Neuerlassen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
A) Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald – First»
bestehend aus:
B) Änderung der Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First»
bestehend aus:
C) Erlass der Überbauungsordnung «Fuhrenmatte»
bestehend aus:
D) Änderung Zonenplan und Baureglement «Fuhrenmatte»
bestehend aus:
weitere Unterlagen:
Die Planung «Ersatz Firstbahn» mit sämtlichen oben aufgeführten Bestandteilen liegt vom 19. Juni bis 28. Juli 2025 bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z. H. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Grindelwald, 16. Juni 2025
Der Gemeinderat
Verkehrsfreie Dorfstrasse «Strassenfeste 2025»
Folkloreabende und Festwirtschaftsbetriebe im Freien entlang der Dorfstrasse
2. / 9. / 16. / 23. / 30. Juli und 6. / 13. August 2025, jeweils ab 20.00 bis 0.00 Uhr
Verkehrsbehinderungen und Verkehrsmassnahmen
Allgemeines Fahrverbot entlang der Dorfstrasse ab Kreuzung Endweg bis Parkplatz Graben ab 20.00 bis 0.00 Uhr.
Auflagen und Bedingungen zur Durchführung der verkehrsfreien Abende
Information für Besucher der verkehrsfreien Abende
Der Bereich Sicherheit ist während der Anlässe unter folgender Telefonnummer erreichbar: 079 415 09 60
Grindelwald Tourismus, der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit danken Ihnen für das Verständnis und die Einhaltung der Verkehrsmassnahmen, Auflagen und Bedingungen und wünschen allen Beteiligten eine schöne Sommersaison und erfolgreiche verkehrsfreie Abende.
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, und Kirchgemeinde Grindelwald, Postfach 4, 3818 Grindelwald, vertreten durch die Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Geräteschopf und Stützmauer.
Standort: Rybigässli 4a, Parzellen Nrn. 1, 9 und 60, Zone: ZöN 20 Kirche, Koordinaten 2’646’512 / 1’163’811; 2’646’522 / 1’163’851; 2’646’496 / 1’163’900.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB, Baugruppe A Grindelwald, Bir Chilchen und benachbarte schützenswerte K-Objekte.
Ausnahmen: Überschreiten Firsthöhe (Art. 54 Abs. 2 GBR i.V.m. Anhang A ZöN 20).
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Juli 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller und Projektverfasser: Pfister Werner, Mettenbergstrasse 16, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Projektänderung – Erweiterung UG, Anpassung Zugangsrampe.
Standort: Mettenbergstrasse 16a, Parzelle Nr. 6290, Koordinaten 2’646’481 / 1’163’372.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/233609.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 10. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Chiebrendli, p. A. GriwaTreuhand AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Dachsanierung, Einbau Lukarne, Umbau Wohnung DG.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Änderung des Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinde und Raumordnung.
Standort: Obere Gletscherstrasse 137, Parzelle Nr. 4792, Koordinaten 2’647’900 / 1’164’600.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 40 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/231017.
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 10. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Geringfügige Zonenplanänderung «Altersheim» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Grindelwald hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 10. Juni 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, eingesehen werden.
Grindelwald, 16. Juni 2025
Der Gemeinderat
Gebührentarif für die Feuerungskontrolle / ersatzlose Aufhebung
Gestützt auf Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Grindelwald an seiner Sitzung vom 10. Juni 2025 die ersatzlose Aufhebung des folgenden Gebührentarifs beschlossen hat:
Gebührentarif über die Feuerungskontrolle (Aufhebung per 31. Juli 2025)
Da ab 1. August 2025 die Feuerungskontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden, kann der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle vom 6. Dezember 2016 per 31. Juli 2025 ausser Kraft gesetzt werden.
Gegen die Ausserkraftsetzung des Gebührentarifs über die Feuerungskontrolle kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Grindelwald, 16. Juni 2025
Der Gemeinderat
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 10. Juni 2025 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (19. Juni 2025). Diese Frist endet somit am Montag, 21. Juli 2025.
Gemeinderat Grindelwald
Mountainrun Grindelwald, vom Samstag, 28. Juni 2025
Kurzzeitige Strassensperrungen
Dorfstrasse: Eiger+ Platz bis Firstbahn / Hotel Steinbock, von 9.55 bis 10.00 Uhr
Guggengasse von 10.00 bis 10.15 Uhr
Schoneggweg / Bisiweg von 10.05 bis 10.30 Uhr
Verkehrsbehinderungen
Zufahrt Firstbahn von 10.00 bis 10.10 Uhr
Kreuzung Terrassenweg / Guggengasse / Schoneggweg von 10.05 bis 10.30 Uhr
Während des Rennens von 10.00 bis 13.00 Uhr ist auf der Rennstrecke, Grindelwald – Oberhüs – Niederbach (Bort) – Waldspitz – Bachläger – Gelber Brunnen – First auf Strassen und Wanderwegen mit Behinderungen zu rechnen.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Wanderer, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bereich Sicherheit Grindelwald
Ordentliche Frühlings-Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 22. Juni 2025, 11.00 Uhr, anschliessend an den Gottesdienst
Traktanden
Die Jahresrechnung 2024 liegt für 30 Tage bei der Präsidentin und im Sekretariat öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Wir laden alle stimmberechtigten Kirchgemeindemitglieder zu dieser Versammlung ein.
Grindelwald, 12. Mai 2025
Kirchgemeinderat Grindelwald
Gesuchstellerin: Gurtner Gerda, Egelbergstrassse 28, 3006 Bern.
Projektverfasserin: Studio DIA GmbH, Lorrainestrasse 15b, 3013 Bern.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Umnutzung Technikraum in Wohnraum.
Standort: Bodmeliweg 29, Parzelle Nr. 3451, Koordinaten 2’646’063 / 1’164’083.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: erhaltenswert.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/224367
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 6. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Für den Werkhof sind per sofort und infolge Pensionierung ab Dezember 2025 folgende Stellen zu besetzen:
zwei Mitarbeitende Werkhof 100%
Aufgabenbereich:
In dieser Funktion sind Sie dem Leiter Werkhof unterstellt. Sie helfen mit im allgemeinden Strassenunterhalt, bei der Pflege von Grünanlagen sowie bei weiteren Unterhaltsarbeiten an Infrastrukturanlagen des öffentlichen und touristischen Bereichs.
Anforderungen:
Wir bieten:
Bei Fragen steht Ihnen Johann Brawand, Telefon 033 853 05 80, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, 3818 Grindelwald, oder per E-mail an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch
Ordentliche Korporationsversammlung
Freitag, 27. Juni 2025, 20.00 Uhr im Hotel Kirchbühl, Grindelwald
Traktanden
Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, zur Einsicht öffentlich auf.
Der Schwellenvorstand
Klimastrategie
Unsere Gemeinde ist Teil des Projekts «Gemeinsam zur Klimastrategie» der Regionalkonferenz Oberland-Ost. Zusammen mit anderen Gemeinden der Region erarbeiten wir eine Klimastrategie für Grindelwald und suchen weitere Massnahmen, um den CO₂-Ausstoss zu reduzieren und uns an die unvermeidbaren Folgen anzupassen. Gemeinsam wollen wir die Vision einer klimaneutralen Region erreichen.
Für die Erarbeitung der Massnahmen laden wir alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich aktiv einzubringen! Denn Sie aus der Bevölkerung haben einen besonderen Blick in unsere Gemeinde.
Haben Sie eine Idee, wie wir unsere Gemeinde nachhaltiger und widerstandsfähiger gestalten können? Egal, ob es um die Mobilität, Energiethemen, die Biodiversität, den Konsum, den Tourismus oder generelle Lebensraumanpassungen geht – Ihre Ideen sind gefragt!
Bringen Sie Ihre Vorschläge vom 23. Mai bis zum 7. Juli 2025 ein. Den Link zu unserem Ideenbriefkasten finden Sie unter www.gemeinde-grindelwald.ch oder reichen Sie Ihren Vorschlag direkt bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald ein.
Gemeinde Grindelwald
Gesuchsteller und Projektverfasser: Ruoff Thomas, Spillstattstrasse 71a, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Lounge, Anpassung Fensterfront.
Standort: Dorfstrasse 119, Parzelle Nr. 659, Koordinaten 2’645’795 / 1’163’785.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/232171.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Gurtner Gerda, Egelbergstrassse 28, 3006 Bern.
Projektverfasserin: Studio DIA GmbH, Lorrainestrasse 15b, 3013 Bern.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Umnutzung Technikraum in Wohnraum.
Standort: Bodmeliweg 29, Parzelle Nr. 3451, Koordinaten 2’646’063 / 1’164’083.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: erhaltenswert.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/224367
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 6. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Für den Werkhof sind per sofort und infolge Pensionierung ab Dezember 2025 folgende Stellen zu besetzen:
zwei Mitarbeitende Werkhof 100%
Aufgabenbereich:
In dieser Funktion sind Sie dem Leiter Werkhof unterstellt. Sie helfen mit im allgemeinden Strassenunterhalt, bei der Pflege von Grünanlagen sowie bei weiteren Unterhaltsarbeiten an Infrastrukturanlagen des öffentlichen und touristischen Bereichs.
Anforderungen:
Wir bieten:
Bei Fragen steht Ihnen Johann Brawand, Telefon 033 853 05 80, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, 3818 Grindelwald, oder per E-mail an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch
Bauherrschaft: Fortimo Invest AG, Rorschacherstrasse 286, 9016 St. Gallen, vertreten durch den bevollmächtigten Stefan Kienzler.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung Hotel Regina; Neubau Hotel Revier; Neubau von fünf Apartmenthäusern mit Einstellhalle. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 460 Innensitzplätzen und 95 Aussensitzplätzen sowie 83 Hotelzimmer mit 166 Gästebetten, 10 Hotelsuiten mit 20 Gästebetten sowie 6 Personalbetten im Hotel Regina; 400 Innensitzplätze und 200 Aussensitzplätze in zwei Restaurants sowie 107 Hotelzimmern mit 268 Gästebetten im Hotel Revier; 48 touristisch bewirtschaftete Wohnungen in fünf Apartmenthäusern mit insgesamt 248 Gästebetten und täglichen Öffnungszeiten bis 0.30 Uhr im Innenbereich und bis 22.00 Uhr bei den Aussensitzplätzen.
Hinweis: Bau von touristisch bewirtschafteten Wohnungen im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs nach Zweitwohnungsgesetz.
Standort: Dorfstrasse 80, Endweg 13, Endweg 13a–13h, Parzellen Nrn. 660, 661, 106, 42, Zonen: Überbauungsordnung Regina und Überbauungsordnung 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’560 / 1’163’815.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahme: Wohnräume unter dem fertigen Terrain (Art. 66 BauV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Bianchi-Jossi Ursula und Kunz Rudolf, v. d. Giubbini Architekten ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 4, 7000 Chur.
Projektverfasserin: Uniola AG Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, Bergstrasse 50, 8032 Zürich.
Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassung Umgebungsgestaltung.
Standort: Bodmiweg 9 und 11a, Parzelle Nr. 1195, Koordinaten 2’645’915 / 1’164’105.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/231658
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 2. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Stefan Roth und Barbara Roth, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Fassadenanpassung, Erstellen Dachterrasse.
Standort: Neuenhausweg 3, Parzelle Nr. 3159, Koordinaten 2’645’820 / 1’163’830.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/228877.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 27. Mai 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Christoph Estermann, Stutzstrasse 6, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellen Parkplatz (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Stutzstrasse 6, Parzelle Nr. 6506, Koordinaten 2’644’680 / 1’163’375.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/167232.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 27. Mai 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Fortimo Invest AG, Rorschacherstrasse 286, 9016 St. Gallen, vertreten durch den bevollmächtigten Stefan Kienzler.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung Hotel Regina; Neubau Hotel Revier; Neubau von fünf Apartmenthäusern mit Einstellhalle. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 460 Innensitzplätzen und 95 Aussensitzplätzen sowie 83 Hotelzimmer mit 166 Gästebetten, 10 Hotelsuiten mit 20 Gästebetten sowie 6 Personalbetten im Hotel Regina; 400 Innensitzplätze und 200 Aussensitzplätze in zwei Restaurants sowie 107 Hotelzimmern mit 268 Gästebetten im Hotel Revier; 48 touristisch bewirtschaftete Wohnungen in fünf Apartmenthäusern mit insgesamt 248 Gästebetten und täglichen Öffnungszeiten bis 0.30 Uhr im Innenbereich und bis 22.00 Uhr bei den Aussensitzplätzen.
Hinweis: Bau von touristisch bewirtschafteten Wohnungen im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs nach Zweitwohnungsgesetz.
Standort: Dorfstrasse 80, Endweg 13, Endweg 13a–13h, Parzellen Nrn. 660, 661, 106, 42, Zonen: Überbauungsordnung Regina und Überbauungsordnung 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’560 / 1’163’815.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahme: Wohnräume unter dem fertigen Terrain (Art. 66 BauV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Strassensperrung Hubelweg im Bereich Gorni
Freitag, 13. Juni 2025
Infolge Leitplankenmontage ist die Durchfahrt im Bereich Gorni gesperrt.
Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Bianchi-Jossi Ursula und Kunz Rudolf, v. d. Giubbini Architekten ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 4, 7000 Chur.
Projektverfasserin: Uniola AG Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, Bergstrasse 50, 8032 Zürich.
Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassung Umgebungsgestaltung.
Standort: Bodmiweg 9 und 11a, Parzelle Nr. 1195, Koordinaten 2’645’915 / 1’164’105.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/231658
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 2. Juni 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Stefan Roth und Barbara Roth, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Fassadenanpassung, Erstellen Dachterrasse.
Standort: Neuenhausweg 3, Parzelle Nr. 3159, Koordinaten 2’645’820 / 1’163’830.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/228877.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 27. Mai 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 6. Juni 2025, 20.15 Uhr im Kongress-Saal
Traktanden
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch ab diesem Zeitpunkt auf der Website der Gemeinde, www.gemeinde-grindelwald.ch, aufgeschaltet.
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa zwei Wochen vor der Versammlung an alle Haushaltungen zugestellt.
Das Protokoll der Versammlung wird ab 16. Juni 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Grindelwald, 8. April 2025
Gemeinderat Grindelwald
Gesuchsteller: Christoph Estermann, Stutzstrasse 6, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellen Parkplatz (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Stutzstrasse 6, Parzelle Nr. 6506, Koordinaten 2’644’680 / 1’163’375.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/167232.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 27. Mai 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Öffentliche Planauflage
Revision der Ortsplanung; Phase 1-A «Änderung Baureglement, Umsetzung BMBV», nachträgliche Auflage der geringfügigen Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen im Rahmen der Genehmigung nach der 1. und 2. Auflage sowie der Beschlussfassung der Planung mit nachfolgenden Akten zur nachträglichen 3. öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung vorzunehmen.
Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai bis 30. Juni 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegenüber den Änderungen nach der 2. Auflage schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Grindelwald, 26. Mai 2025
Der Gemeinderat
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung «Grund-Männlichen-Kleine Scheidegg»; Änderung «Seilbahnen Männlichen-Tschuggen»
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte UeO-Änderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai bis 30. Juni 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Grindelwald, 26. Mai 2025
Der Gemeinderat
Gesuchsteller und Projektverfasser: Martin Zwald, Grindelwaldstrasse 47, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Einbau einer zusätzlichen Wohnung DG (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Grindelwaldstrasse 47, Parzelle Nr. 4745, Koordinaten 2’643’155 / 1’164’740.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24c RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/230494
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 20. Mai 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Eduard Bohren, Risegasse 9, 3704 Krattigen.
Projektverfasserin: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Trycheleggweg 4, Parzelle Nr. 840, Koordinaten 2’645’145 / 1’163’010.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24c RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/227096
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 21. Mai 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Kaufmann Hotel AG, Dorfstrasse 93, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Vordach und Terrasse Central Hotel Wolter.
Standort: Dorfstrasse 93, Parzelle Nr. 2871, Koordinaten 2’645’650 / 1’163’860.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/232049
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Juni 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 21. Mai 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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