Grindelwald (24)

Baupublikation

Gesuchstellerin: Langel Beatrice, Gurtenstrasse 50 A, 3122 Kehrsatz.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung Wohnhaus, Ersatz Balkon, Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Regenmattenstrasse 32, Parzelle Nr. 3689, Koordinaten 2’647’635 / 1’164’800.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/191204.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 9. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Luftseilbahn Grindelwald-Pfingstegg AG, Rybigässli 25, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: BauSpektrum AG, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Parkplätze bei der Pfingsteggbahn. Anbau Parkdeck mit Lagerraum, Kassenraum und Büro an bestehende Talstation; Dachsanierung mit Einbau PV-Anlage.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Baureglementsänderung mit der Zone für öffentliche Nutzung 21 «Pfingsteggbahn» durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Rybigässli 25, Parzellen Nrn. 4112 und 12, Zone für öffentliche Nutzung 21 «Pfingsteggbahn», Koordinaten 2’646’577 / 1’163’722.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.04.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Seiler Rolf, Hohliebeweg 6, 3067 Boll.

Projektverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Standort: Moosweg 24, Parzelle Nr. 2412, Koordinaten 2’648’025 / 1’164’823.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/189668.

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 22. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.04.2024

Einwohnergemeinde/Gemischte Gemeinde

Informationsveranstaltung Schulsozialarbeit

Vollständige Publikation siehe unter «Wilderswil».

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Feuz-Zeller Maja und Martin, Bussalpstrasse 15, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort Bussalpstrasse 15, Parzelle Nr. 897, Koordinaten 2’644’923 / 1’164’515.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/191535

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 3. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH, Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Containerhaus.

Standort: Obere Gletscherstrasse 35b, Parzellen Nrn. 4606 und 5980, Koordinaten 2’646’755 / 1’164’360, Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.  Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.04.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Langel Beatrice, Gurtenstrasse 50 A, 3122 Kehrsatz.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung Wohnhaus, Ersatz Balkon, Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Regenmattenstrasse 32, Parzelle Nr. 3689, Koordinaten 2’647’635 / 1’164’800.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/191204.

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 9. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 18.04.2024

Einwohnergemeinde

Friedhof Grindelwald – Aufhebung von Grabfeldern

Im Herbst 2024 muss ein Friedhofteil neu bereitgestellt werden. Aufgehoben werden die Gräber der Jahrgänge 1994 bis 1999 im nördlichen Teil beim Eingang vom Rybigässli zum Friedhof. Die betroffenen Grabreihen sind gekennzeichnet.

Die Angehörigen der dort Bestatteten werden ersucht, die Gräber bis Ende Oktober 2024 abzuräumen. Nicht geräumte Gräber werden vom Friedhofgärtner abgeräumt.

Wir danken für das Verständnis und die Mithilfe.

Friedhof- und Bestattungswesen
Bereich Sicherheit

Publiziert am 11.04.2024

Einwohnergemeinde

Teilzeit-Strassensperrung Bussalpstrasse Weidli–Bachhalten

ab Montag, 15. April 2024, Dauer ca. 1 Woche

Infolge Vorbereitungs- und Belagsarbeiten muss die Bussalpstrasse ab Wasserschalten-Weidli bis Bachhalten für Fahrzeuge, Velos und Fussgänger zeitweise gesperrt werden. Es ist mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen.

Während des Belagseinbaus wird die Durchfahrt gesperrt. Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Fussgänger und Velofahrer sind angehalten, die Baustelle während der Sperrzeiten grossräumig zu umgehen, via Lempengasse oder Ällschliechtliweg. Landwirtschaftliche Fahrzeuge umfahren die Baustelle via Ällschliechtli.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erstellen temporärer Fuss- und Trottiweg.

Standort: Haifmatte bis Mühlebach, Parzellen Nrn. 2605, 2050, 1847, 1033, 6293, 6028, 4670, 2052, 6301 und 6302, Koordinaten 2’647’455 / 1’164’910.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone, Wohnzone W2 und Zone für Skipisten.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/185380

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 26. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Feuz-Zeller Maja und Martin, Bussalpstrasse 15, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort Bussalpstrasse 15, Parzelle Nr. 897, Koordinaten 2’644’923 / 1’164’515.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/191535

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 3. April 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.04.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH, Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Containerhaus.

Standort: Obere Gletscherstrasse 35b, Parzellen Nrn. 4606 und 5980, Koordinaten 2’646’755 / 1’164’360, Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Mai 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.  Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.04.2024

Bergschaft Wärgistal

Einungsversammlung

Dienstag, 16. April 2024, 20.00 Uhr im Schützenhaus Aellauenen

Traktanden Bergschaft

  1. Ordentliche Einungsgeschäfte
  2. Pacht Alpiglen
    1. Wahl Pächterin
    2. Genehmigung Pachtzinssatz
  3. Forst
    1. Absichtserklärung über die Errichtung eines Waldreservates
  4. Alpwirtschaft
    1. Genehmigung Abbruch Alphütte Nr. 360 Alpiglen
  5. Informationen
  6. Verschiedenes

Traktanden Besetzerschaft

  1. Ordentliche Einungsgeschäfte Besetzerschaft
  2. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 04.04.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Marti Verena, Dorfstrasse 164, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umnutzung Lager in Wohnung.

Standort: Almisgässli 2, Parzellen Nrn. 4548 und 4998, Koordinaten 2’646’095 / 1’163’720.

Nutzungszone: Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/187426

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 25. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.04.2024

Einwohnergemeinde

Friedhof Grindelwald – Aufhebung von Grabfeldern

Im Herbst 2024 muss ein Friedhofteil neu bereitgestellt werden. Aufgehoben werden die Gräber der Jahrgänge 1994 bis 1999 im nördlichen Teil beim Eingang vom Rybigässli zum Friedhof. Die betroffenen Grabreihen sind gekennzeichnet.

Die Angehörigen der dort Bestatteten werden ersucht, die Gräber bis Ende Oktober 2024 abzuräumen. Nicht geräumte Gräber werden vom Friedhofgärtner abgeräumt.

Wir danken für das Verständnis und die Mithilfe.

Friedhof- und Bestattungswesen
Bereich Sicherheit

Publiziert am 04.04.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft A. Bill, vertreten durch A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicher durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Unterpfand 12, Parzellen Nrn. 5078 und 3593, Koordinaten 2’645’940 / 1’163’920.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/159858

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 21. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.04.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen / Strassensperrung

Aspistrasse Brücke Gletscherschlucht ab Montag, 8. April, bis Freitag 30. August 2024

Infolge Sanierungsarbeiten ist mit Behinderungen, Wartezeiten und zeitweisen Sperrungen zu rechnen.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

  • 8. April bis 3. Mai 2024: Durchfahrt mit Behinderung und Wartezeiten möglich.
  • 6. Mai bis 30. August 2024: Durchfahrt für Fahrzeuge gesperrt. Durchgang für Fussgänger gestattet.
  • 8. bis 28. Juni 2024: Vollsperrung infolge Belagsarbeiten. Durchgang auch für Fussgänger gesperrt. Witterungsbedingt können diese Arbeiten verschoben werden.
  • Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.04.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet am Tällenbach, vertreten durch ImmoTreu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus.

Standort: Kirchbodenstrasse 33, Parzelle Nr. 4216, Koordinaten 2’644’358 / 1’163’505.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/188999

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 25. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.04.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Grythstrasse

ab Montag, 8. April, bis Sonntag, 21. April 2024

Infolge Sanierungsarbeiten bleibt die Grythstrasse zwischen Wärgistalstrasse und Einfahrt Kieswerk Gryth gesperrt.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Die Gewerbezone Sand kann mit Fahrzeugen <10 t via Trycheleggweg / Sandweg erreicht werden.

Die Belagsarbeiten können wetterbedingt verschoben werden. 

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.04.2024

Regionale Energieberatung Oberland-Ost

Die öffentliche regionale Energieberatung kommt auf die Gemeindeverwaltung Grindelwald und ist am Freitagnachmittag, 12. April 2024, von 13.30 bis 16.30 Uhr kostenlos für Sie da.

Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind auch möglich.

Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag.

Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, der Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:

  • Beurteilung von Einsparpotenzialen
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Heizungsersatz / Wahl der richtigen Heizung
  • Umstellung / Einsatz alternativer Energiequellen
  • Solarenergie
  • Elektromobilität
  • Energievorschriften beim Bauen und Heizen
  • Erläuterungen zu den Förderprogrammen
  • Energiespraren im Alltag
  • u. v. m.

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.

Weitere Infos unter: www.oberland-ost.ch, Telefon 033 821 08 68

Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken

Publiziert am 04.04.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erstellen temporärer Fuss- und Trottiweg.

Standort: Haifmatte bis Mühlebach, Parzellen Nrn. 2605, 2050, 1847, 1033, 6293, 6028, 4670, 2052, 6301 und 6302, Koordinaten 2’647’455 / 1’164’910.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone, Wohnzone W2 und Zone für Skipisten.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/185380

Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 26. März 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.04.2024

Einwohnergemeinde/Gemischte Gemeinde

Informationsveranstaltung Schulsozialarbeit

Vollständige Publikation siehe unter «Wilderswil».

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 04.04.2024

Bergschaft Itramen

Ordentliche Einungsversammlung

Montag, 15. April 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus Itramen

Traktanden

  1. Die ordentlichen Einungsgeschäfte
  2. Waldreservat; Information und weiteres Vorgehen 
  3. Aussichtssteg beim Aussichtspunkt Männlichen
  4. Lawinensprengmasten Tschuggen und Heuwhubel
  5. VSNZ Open Air 
  6. Verschiedenes

Der Vorstand   

 

Publiziert am 04.04.2024

Bergschaft Grindel

Ordentliche Einungsversammlung

Dienstag, 9. April 2024, 20.00 Uhr, Pfarrschyr

Traktanden

Geschäfte Bergschaft:

  1. Jahresbericht des Präsidenten
  2. Protokoll                                                                
  3. Genehmigung der Bergschaftsrechnung 2023
  4. Wahlen
  5. Anpassung Vereinbarung Gleitschirm-Startplätze
  6. Kreditrahmen Sanierung Alpstrassen
  7. Kredit Erneuerung Gastroherd Skibar Widerfeldhütte
  8. Kredit PV-Anlage Bäregg
  9. Genehmigung Umfahrung Egritz
  10. Gesuch Bergschaft Bach
  11. Wiedererwägung Oberjoch Solar
  12. Informationen Firstbahnen
  13. Gesuche
  14. Verschiedenes

Geschäfte Besetzerschaft:

  1. Protokoll
  2. Genehmigung der Besetzerschaftsrechnung 2023
  3. Alpbetrieb
  4. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 04.04.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr