Grindelwald (23)

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus; Umnutzung Jugendraum zu Wohnungen. Die Erweiterung der vier altrechtlichen Zweitwohnungen liegt im zulässigen Rahmen gemäss Art. 11 Zweitwohnungsgesetz. Weiter werden drei neue Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag erstellt.

Standort: Spillstattstrasse 18, Parzelle Nr. 4581, erweiterte Kernzone, Koordinaten 2’645’295 / 1’164’025.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahme: Fehlende Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze (Art. 44 ff. BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.09.2023

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per 1. Dezember 2023 oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung 40–100% (Schwerpunkt Tiefbau/Infrastruktur)

Ihre Aufgaben

  • Führen des Sekretariats Tiefbau/Infrastruktur
  • Administrative Unterstützung Fachbereichsleiter Infrastruktur
  • Stellvertretung Sekretariat Hochbau/Planung
  • Prüfung/Kontierung der Rechnungen zuhanden der Buchhaltung
  • Kredit-/Projektabrechnungen und deren Bewirtschaftung
  • Fakturierung
  • interne und externe Kommunikation
  • Antragswesen und Protokollführung Kommission TWE
  • weitere zugewiesene Arbeiten

Anforderungen

  • Kauffrau/Kaufmann mit Kenntnissen im Bereich öffentliche Verwaltung oder technische Ausbildung im Bereich Tiefbau
  • Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
  • Selbständige, zuverlässige, belastbare und organisierte Persönlichkeit
  • Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz.

Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Bauverwalter, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis Freitag, 29. September 2023, elektronisch an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 21.09.2023

Baupublikation

Gesuchsteller: Sommer Alexander und Balmer Ernst, vertreten durch Sommer Alexander, Spillstattstrasse 85, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Einstellraum, Ersatz Ölheizung durch Holz-Pellet-Anlage mit Aussenkamin sowie Neubau Kleinhaus, Parkplätze und Zufahrt.

Standort: Spillstattstrasse 85 und 87, Parzelle Nr. 3156, Koordinaten 2’644’822 / 1’164’295.

Nutzungszone: Erweiterte Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG resp. Art. 23 GBR)
  • Aussenkamin nach Art. 14 GBR

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/158317.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 6. September 2023

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.09.2023

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erweiterung First Glider mit zusätzlicher Seillinie.

Standort: Schreckfeld/First, Parzelle Nr. 66, Zone für Skipiste und Überbauungsordnung Touristische Nutzung First, Koordinaten 2’647’880 / 1’167’600.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Pflanzenschutzgebiet First (GBO-Nr. 29, Schutzgebiet).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.09.2023

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen, Strassen- und Parkplatzsperrungen anlässlich des Grindelwald-Märt von Montag, 2. Oktober 2023

Strassensperrung mit allgemeinem Fahrverbot ab 6.00 bis ca. 19.00 Uhr

Dorfstrasse ab Verzweigung Dorfstrasse/Endweg bis Parkplatz Graben

  • Umfahrung für Pkw via Grund/Endweg–Grythstrasse–Mettenberg.
  • Für Reisebusse und Lkw ist eine Zufahrt nicht möglich.

Weitere Sperrungen

  • Bärplatz (Busterminal) für jeglichen Verkehr gesperrt, eine Zufahrt ist nicht möglich.
  • Bahnhofareal für jeglichen Verkehr gesperrt, ausgenommen Linienbusse, Taxi und Hoteltaxi.

Informationen für Tourismusbetriebe, Hotels und Geschäfte

Die Zu- und Wegfahrt ist mit Reisebussen während der Sperrzeiten nicht möglich. Auch die Zufahrt zum Bahnhof Grindelwald und Bärplatz (Busterminal) ist nicht möglich.

  • Gäste mit Pkw, welche ihre Fahrzeuge innerhalb des Marktperimeters geparkt haben, können das Dorf während der Sperrzeiten nicht mit dem Fahrzeug verlassen. Die Zufahrten zur Dorfstrasse werden abgesperrt.
  • Warenlieferungen am Markttag sind während der Sperrzeiten nicht möglich. Dies betrifft auch das Entladen auf dem Bahnhofareal oder Bärplatz.
  • Bitte informieren Sie Ihre Lieferanten, Geschäftspartner und Gäste über die Sperrung.
  • Der öffentliche Busbetrieb erfolgt ab Bahnhof Grindelwald.

Anreise und Parkieren

  • Generell wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.
  • Es stehen die gebührenpflichtigen Parkplätze Pfingstegg, Pfrundgut und Graben sowie die Parkhäuser Eiger+ und Sportzentrum zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon 033 854 14 84, sicherheit@gemeinde-grindelwald.ch.

Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit wünschen allen Beteiligten einen schönen und ereignisreichen Grindelwald-Märt 2023.

Grindelwald, 13. September 2023                        

Bereich Sicherheit

Publiziert am 21.09.2023

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Verwaltung am Grindelwald-Märt – Montag, 2. Oktober 2023

Am Grindelwald-Märt haben die Verwaltung, der Werkhof, die Wasserversorgung sowie die ARA der Gemeinde Grindelwald folgende Öffnungszeiten:

  • Vormittag von 8.00 bis 11.30 Uhr geöffnet
  • Nachmittag geschlossen

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Einwohnergemeinde Grindelwald

Publiziert am 21.09.2023

Baupublikation

Gesuchsteller: Blanc Marc, vertreten durch Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Carport.

Standort: Endweg 41a, Parzelle Nr. 4652, Koordinaten 2’645’402 / 1’163’648.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/158323

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Oktober 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 13. September 2023

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.09.2023

Einwohnergemeinde

Kurzzeitige Sperrungen der Brücke Stauwehr, Burglauenen

Infolge Wartungsarbeiten an der Stauwehranlage der KWJB muss die Brücke für den Motorfahrzeugverkehr in den nachstehenden Zeitabschnitten jeweils kurzzeitig gesperrt werden.

  • Montag, 23. Oktober 2023, 13.00–16.30 Uhr
  • Dienstag, 24. Oktober 2023, 8.00–12.00 und 13.00–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 25. Oktober 2023, 8.00–12.00 Uhr

Die Sperrungen erfolgen jeweils für maximal 20–30 Min.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Kraftwerk Jungfraubahn

Publiziert am 21.09.2023

Baupublikation

Gesuchsteller: Burgener Christian, Grindelwaldstrasse 70, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Einbau Studio im OG (nachtägliches Baugesuch).

Standort: Grindelwaldstrasse 70, Parzelle Nr. 6521, Koordinaten 2'643'697 / 1'164’217.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20604.

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Oktober 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 18. September 2023

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 21.09.2023

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Bau Umfahrungsstrecke für Mountain Karts im Bereich Alphütte Egritz.

Standort: Egritz, Parzelle Nr. 66, Zone für Skipisten und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’330 / 1’166’850.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Kommunales Wildruhegebiet.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Oktober 2023.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 21.09.2023

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per 1. Januar 2024 oder nach Vereinbarung eine/n

Projektleiter/-in Tiefbau (100%)

Sie bearbeiten Anschlussgesuche, erstellen Amts- und Fachberichte zu Ihrem Fachbereich und stellen einen reibungslosen Ablauf der Baubewilligungsverfahren unter Berücksichtigung der geltenden Auflagen und Vorschriften sicher. Sie bieten der Kommission Tiefbau/Wasser/Entsorgung fachliche Unterstützung. Als erste Anlaufstelle für Bauvoranfragen, Stellungnahmen und Baukontrollen stellen Sie Ihr Fachwissen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie unterstützen den Fachbereichsleiter mit Ihrem Fachwissen und durch Ihre Kompetenz in den Bereichen Strassen, Abwasser, Wasser und Abfall. Sie stellen den Unterhalt der kommunalen Tiefbauten sicher, setzen sich für eine nachhaltige Werterhaltung ein und begleiten und koordinieren komplexe Bauprojekte.

Sie bringen den Abschluss einer höheren Fachausbildung, mit Vorteil im Bereich Bauingenieurwesen, eine andere geeignete Fachausbildung oder mehrjährige Erfahrung im Baubereich mit. Sie haben nebst betriebswirtschaftlichem Fachwissen auch Kenntnisse im kaufmännischen Bereich und einen Sinn für dienstleistungsorientiertes Denken und Handeln. Sind Sie einsatzfreudig und ist Ihnen ein vielseitiger und lebhafter Arbeitsalltag wichtig? Haben Sie Freude an einer abwechslungsreichen Tätigkeit? Möchten Sie in einem motivierten Team aus Verwaltung und Politik arbeiten? Ihr kooperativer Führungsstil entspricht unserer Unternehmenskultur? Die Freude am Umgang mit der einheimischen Bevölkerung, unseren Gästen und den Unternehmungen in Grindelwald runden Ihr Profil ab.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bei Fragen steht Ihnen der Bauverwalter Daniel Mathys unter Telefon 033 854 14 40 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis Freitag, 29. September 2023, an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail: erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch

Publiziert am 14.09.2023

Einwohnergemeinde

Gesamterneuerungswahlen 2023

für das Gemeindepräsidium, die Mitglieder des Gemeinderats und der ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis.

Die aktuelle Amtsdauer aller gewählten Behördenmitglieder der Einwohnergemeinde Grindelwald endet per 31. Dezember 2023. Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen auf den 26. November 2023 angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 17. Dezember 2023 statt.

Die Gesamterneuerungswahlen werden erstmals nach dem neuen Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Grindelwald, welches an der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2023 genehmigt wurde, durchgeführt.

Wahlvorschläge nach Art. 28 AWR sind auch für heute bereits in einem Amt stehenden Behördenmitglieder einzureichen. Eine Wiederwahl ist aufgrund der Übergangsbestimmungen in der neuen Gemeindeordnung (Art. 45) somit für alle aktuellen Behördenmitglieder möglich.

Es sind Wahlvorschläge für die nachfolgend aufgeführten Organe einzureichen:

Gemeindepräsidium

  • eine Person frei aus der Gemeinde

Gemeinderat

  • 6 Mitglieder frei aus der Gemeinde

Kommission Hochbau/Planung

  • 1 Mitglied aus der Bergschaft Bussalp
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Scheidegg/Grindel
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Holzmatten/Bach
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Itramen/Wärgistal

Kommission Bildung

  • 1 Mitglied aus der Bergschaft Bussalp
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Scheidegg/Grindel
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Holzmatten/Bach
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Itramen/Wärgistal

Kommission Soziales

  • 1 Mitglied aus der Bergschaft Bussalp
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Scheidegg/Grindel
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Holzmatten/Bach
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Itramen/Wärgistal

Kommission Tiefbau, Wasser, Entsorgung

  • 1 Mitglied aus der Bergschaft Bussalp
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Scheidegg/Grindel
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Holzmatten/Bach
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Itramen/Wärgistal

Bestimmungen und Verfahren

Gemäss Art. 5 GO sind alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen in den Gemeinderat und in die Kommissionen mit Entscheidbefugnis wählbar. Für die Vertretungen in den jeweiligen Bergschaften ist die Registrierung gemäss der Stimmregister massgebend.

Die Wahlvorschläge müssen bis am 13. Oktober 2023 (Freitag, 11.30 Uhr) bei der Gemeindeschreiberei Grindelwald eingereicht werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 20 in der Gemeinde Grindelwald Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

Wer für ein Amt kandidiert, darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag für das gleiche Amt stehen. Ebenso dürfen Stimmberechtigte nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.

Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten als Sitze zu besetzen sind.

Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertretung. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.

Werden keine oder zu wenig Wahlvorschläge eingereicht, können die Stimmberechtigten für die nicht bereits in stiller Wahl besetzten Sitze beliebig wählbare Personen wählen. Es sind diejenigen gewählt, die am meisten Stimmen erzielt haben.

Das Fehlen von genügend gültigen Wahlvorschlägen samt Hinweis auf die Freiheit der Stimmabgabe wird im Anzeiger Interlaken vom 26. Oktober 2023 bekannt gemacht.

Die Wahlvorschläge werden in ihrer endgültigen Form ohne die Namen der Unterzeichnenden am 26. Oktober 2023 im Anzeiger Interlaken publiziert.

Formulare für Wahlvorschläge

Die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können von der Internetseite der Gemeinde unter www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.

Grindelwald, 22. August 2023

Der Gemeinderat

Publiziert am 14.09.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus; Umnutzung Jugendraum zu Wohnungen. Die Erweiterung der vier altrechtlichen Zweitwohnungen liegt im zulässigen Rahmen gemäss Art. 11 Zweitwohnungsgesetz. Weiter werden drei neue Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag erstellt.

Standort: Spillstattstrasse 18, Parzelle Nr. 4581, erweiterte Kernzone, Koordinaten 2’645’295 / 1’164’025.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahme: Fehlende Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze (Art. 44 ff. BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.09.2023

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per 1. Dezember 2023 oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung 40–100% (Schwerpunkt Tiefbau/Infrastruktur)

Ihre Aufgaben

  • Führen des Sekretariats Tiefbau/Infrastruktur
  • Administrative Unterstützung Fachbereichsleiter Infrastruktur
  • Stellvertretung Sekretariat Hochbau/Planung
  • Prüfung/Kontierung der Rechnungen zuhanden der Buchhaltung
  • Kredit-/Projektabrechnungen und deren Bewirtschaftung
  • Fakturierung
  • interne und externe Kommunikation
  • Antragswesen und Protokollführung Kommission TWE
  • weitere zugewiesene Arbeiten

Anforderungen

  • Kauffrau/Kaufmann mit Kenntnissen im Bereich öffentliche Verwaltung oder technische Ausbildung im Bereich Tiefbau
  • Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
  • Selbständige, zuverlässige, belastbare und organisierte Persönlichkeit
  • Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz.

Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Bauverwalter, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis Freitag, 29. September 2023, elektronisch an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 14.09.2023

Baupublikation

Gesuchsteller: Sommer Alexander und Balmer Ernst, vertreten durch Sommer Alexander, Spillstattstrasse 85, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Einstellraum, Ersatz Ölheizung durch Holz-Pellet-Anlage mit Aussenkamin sowie Neubau Kleinhaus, Parkplätze und Zufahrt.

Standort: Spillstattstrasse 85 und 87, Parzelle Nr. 3156, Koordinaten 2’644’822 / 1’164’295.

Nutzungszone: Erweiterte Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG resp. Art. 23 GBR)
  • Aussenkamin nach Art. 14 GBR

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/158317.

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 6. September 2023

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 14.09.2023

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Erweiterung First Glider mit zusätzlicher Seillinie.

Standort: Schreckfeld/First, Parzelle Nr. 66, Zone für Skipiste und Überbauungsordnung Touristische Nutzung First, Koordinaten 2’647’880 / 1’167’600.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Pflanzenschutzgebiet First (GBO-Nr. 29, Schutzgebiet).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 14.09.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: Loic Aubonney, Haldenstrasse 65, 8045 Zürich, vertreten durch  Wolfer & Frey Rechtsanwälte, Nüschelerstrasse 35, 8021 Zürich.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Erweiterung Kiesplatz und Terrasse (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Grindelwaldstrasse 8, 3816 Burglauenen, Parzelle Nr. 29, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’345 / 1’165’160.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen / Hinweise:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Oktober 2023.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 07.09.2023

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Corinne Moser, Moosweg 36, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umbau Wohnung EG, Erstellen Sitzplatz und Autoabstellplätze.

Standort: Eschengasse 21, Grindelwald, Parzelle Nr. 2330, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’563 / 1’164’425.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude und angrenzendes Umgebungsschutzgebiet.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Oktober 2023.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profilierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 07.09.2023

Einwohnergemeinde

Strassensperrungen September / Oktober 2023

Infolge Sanierungs- und Belagsarbeiten werden folgende Strassen für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Zufahrt ist jeweils bis zur Baustelle gestattet:

  • Alpweg: Montag, 18. September, bis Dienstag, 26. September 2023, jeweils werktags von 8.00 bis 17.00 Uhr durchgehend gesperrt.
  • Geissschiirweg: Donnerstag, 21. September, bis Donnerstag, 28. September 2023, jeweils werktags von 8.00 bis 17.00 Uhr durchgehend gesperrt.
  • Heejiweg (Ällouwinen – Geerenweid): Montag, 25. September, bis Donnerstag, 28. September 2023, jeweils werktags von 8.00 bis 17.00 Uhr durchgehend gesperrt.
  • Aspistrasse: Mittwoch, 27. September, bis Mittwoch, 4. Oktober 2023, jeweils werktags von 7.30 bis 18.00 Uhr durchgehend gesperrt.

Der ÖV wird alle Haltestellen bedienen und verkehrt über die Grythstrasse in Richtung Gletscherschlucht. Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert.

Für alle Abschnitte gilt: Während der Öffnungszeiten sind die Strassen über Kofferbelag befahrbar. Es ist jedoch mit Wartezeiten und Behinderungen zu rechnen.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Witterungsbedingt können die Belagsarbeiten verschoben werden.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Frutiger AG und Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 07.09.2023

Einwohnergemeinde

Regionale Energieberatung Oberland-Ost

Die öffentliche regionale Energieberatung kommt auf die Gemeindeverwaltung Grindelwald und ist am Freitagnachmittag, den

15. September
27. Oktober
24. November
15. Dezember

von 13.30 bis 16.30 Uhr kostenlos für Sie da. Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind auch möglich.

Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag. Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, der Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:

  • Beurteilung von Einsparpotenzialen
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • Heizungsersatz / Wahl der richtigen Heizung
  • Umstellung / Einsatz alternativer Energiequellen
  • Solarenergie
  • Elektromobilität
  • Energievorschriften beim Bauen und Heizen
  • Erläuterungen zu den Förderprogrammen
  • Energiesparen im Alltag
  • u. v. m.

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.

Weitere Infos unter: www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68

Interlaken, 7. Juni 2023

Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken

Publiziert am 07.09.2023

Bergschaft Bach

Losholz 2023

Die losberechtigten Bergteiler, welche ein Nutz- oder Brennholzlos beanspruchen, melden dies bitte einem Mitglied der Holzkommission bis Montag, 11. September 2023.

Telefon 079 828 12 11 oder 079 407 67 40 oder 079 439 72 55.

Die Lose werden durch die Holzkommission zugeteilt.

Die Holzkommission Bach

Publiziert am 07.09.2023

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per 1. Januar 2024 oder nach Vereinbarung eine/n

Projektleiter/-in Tiefbau (100%)

Sie bearbeiten Anschlussgesuche, erstellen Amts- und Fachberichte zu Ihrem Fachbereich und stellen einen reibungslosen Ablauf der Baubewilligungsverfahren unter Berücksichtigung der geltenden Auflagen und Vorschriften sicher. Sie bieten der Kommission Tiefbau/Wasser/Entsorgung fachliche Unterstützung. Als erste Anlaufstelle für Bauvoranfragen, Stellungnahmen und Baukontrollen stellen Sie Ihr Fachwissen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie unterstützen den Fachbereichsleiter mit Ihrem Fachwissen und durch Ihre Kompetenz in den Bereichen Strassen, Abwasser, Wasser und Abfall. Sie stellen den Unterhalt der kommunalen Tiefbauten sicher, setzen sich für eine nachhaltige Werterhaltung ein und begleiten und koordinieren komplexe Bauprojekte.

Sie bringen den Abschluss einer höheren Fachausbildung, mit Vorteil im Bereich Bauingenieurwesen, eine andere geeignete Fachausbildung oder mehrjährige Erfahrung im Baubereich mit. Sie haben nebst betriebswirtschaftlichem Fachwissen auch Kenntnisse im kaufmännischen Bereich und einen Sinn für dienstleistungsorientiertes Denken und Handeln. Sind Sie einsatzfreudig und ist Ihnen ein vielseitiger und lebhafter Arbeitsalltag wichtig? Haben Sie Freude an einer abwechslungsreichen Tätigkeit? Möchten Sie in einem motivierten Team aus Verwaltung und Politik arbeiten? Ihr kooperativer Führungsstil entspricht unserer Unternehmenskultur? Die Freude am Umgang mit der einheimischen Bevölkerung, unseren Gästen und den Unternehmungen in Grindelwald runden Ihr Profil ab.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bei Fragen steht Ihnen der Bauverwalter Daniel Mathys unter Telefon 033 854 14 40 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis Freitag, 29. September 2023, an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail: erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch

Publiziert am 07.09.2023

Einwohnergemeinde

Gesamterneuerungswahlen 2023

für das Gemeindepräsidium, die Mitglieder des Gemeinderats und der ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis.

Die aktuelle Amtsdauer aller gewählten Behördenmitglieder der Einwohnergemeinde Grindelwald endet per 31. Dezember 2023. Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen auf den 26. November 2023 angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 17. Dezember 2023 statt.

Die Gesamterneuerungswahlen werden erstmals nach dem neuen Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Grindelwald, welches an der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2023 genehmigt wurde, durchgeführt.

Wahlvorschläge nach Art. 28 AWR sind auch für heute bereits in einem Amt stehenden Behördenmitglieder einzureichen. Eine Wiederwahl ist aufgrund der Übergangsbestimmungen in der neuen Gemeindeordnung (Art. 45) somit für alle aktuellen Behördenmitglieder möglich.

Es sind Wahlvorschläge für die nachfolgend aufgeführten Organe einzureichen:

Gemeindepräsidium

  • eine Person frei aus der Gemeinde

Gemeinderat

  • 6 Mitglieder frei aus der Gemeinde

Kommission Hochbau/Planung

  • 1 Mitglied aus der Bergschaft Bussalp
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Scheidegg/Grindel
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Holzmatten/Bach
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Itramen/Wärgistal

Kommission Bildung

  • 1 Mitglied aus der Bergschaft Bussalp
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Scheidegg/Grindel
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Holzmatten/Bach
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Itramen/Wärgistal

Kommission Soziales

  • 1 Mitglied aus der Bergschaft Bussalp
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Scheidegg/Grindel
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Holzmatten/Bach
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Itramen/Wärgistal

Kommission Tiefbau, Wasser, Entsorgung

  • 1 Mitglied aus der Bergschaft Bussalp
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Scheidegg/Grindel
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Holzmatten/Bach
  • 1 Mitglied aus den Bergschaften Itramen/Wärgistal

Bestimmungen und Verfahren

Gemäss Art. 5 GO sind alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen in den Gemeinderat und in die Kommissionen mit Entscheidbefugnis wählbar. Für die Vertretungen in den jeweiligen Bergschaften ist die Registrierung gemäss der Stimmregister massgebend.

Die Wahlvorschläge müssen bis am 13. Oktober 2023 (Freitag, 11.30 Uhr) bei der Gemeindeschreiberei Grindelwald eingereicht werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 20 in der Gemeinde Grindelwald Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

Wer für ein Amt kandidiert, darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag für das gleiche Amt stehen. Ebenso dürfen Stimmberechtigte nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.

Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten als Sitze zu besetzen sind.

Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertretung. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.

Werden keine oder zu wenig Wahlvorschläge eingereicht, können die Stimmberechtigten für die nicht bereits in stiller Wahl besetzten Sitze beliebig wählbare Personen wählen. Es sind diejenigen gewählt, die am meisten Stimmen erzielt haben.

Das Fehlen von genügend gültigen Wahlvorschlägen samt Hinweis auf die Freiheit der Stimmabgabe wird im Anzeiger Interlaken vom 26. Oktober 2023 bekannt gemacht.

Die Wahlvorschläge werden in ihrer endgültigen Form ohne die Namen der Unterzeichnenden am 26. Oktober 2023 im Anzeiger Interlaken publiziert.

Formulare für Wahlvorschläge

Die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können von der Internetseite der Gemeinde unter www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.

Grindelwald, 22. August 2023

Der Gemeinderat

Publiziert am 07.09.2023


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