Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus; Umnutzung Jugendraum zu Wohnungen. Die Erweiterung der vier altrechtlichen Zweitwohnungen liegt im zulässigen Rahmen gemäss Art. 11 Zweitwohnungsgesetz. Weiter werden drei neue Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag erstellt.
Standort: Spillstattstrasse 18, Parzelle Nr. 4581, erweiterte Kernzone, Koordinaten 2’645’295 / 1’164’025.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahme: Fehlende Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze (Art. 44 ff. BauV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per 1. Dezember 2023 oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung 40–100% (Schwerpunkt Tiefbau/Infrastruktur)
Ihre Aufgaben
Anforderungen
Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz.
Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Bauverwalter, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis Freitag, 29. September 2023, elektronisch an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Gesuchsteller: Sommer Alexander und Balmer Ernst, vertreten durch Sommer Alexander, Spillstattstrasse 85, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Einstellraum, Ersatz Ölheizung durch Holz-Pellet-Anlage mit Aussenkamin sowie Neubau Kleinhaus, Parkplätze und Zufahrt.
Standort: Spillstattstrasse 85 und 87, Parzelle Nr. 3156, Koordinaten 2’644’822 / 1’164’295.
Nutzungszone: Erweiterte Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/158317.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 6. September 2023
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erweiterung First Glider mit zusätzlicher Seillinie.
Standort: Schreckfeld/First, Parzelle Nr. 66, Zone für Skipiste und Überbauungsordnung Touristische Nutzung First, Koordinaten 2’647’880 / 1’167’600.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Pflanzenschutzgebiet First (GBO-Nr. 29, Schutzgebiet).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrsbehinderungen, Strassen- und Parkplatzsperrungen anlässlich des Grindelwald-Märt von Montag, 2. Oktober 2023
Strassensperrung mit allgemeinem Fahrverbot ab 6.00 bis ca. 19.00 Uhr
Dorfstrasse ab Verzweigung Dorfstrasse/Endweg bis Parkplatz Graben
Weitere Sperrungen
Informationen für Tourismusbetriebe, Hotels und Geschäfte
Die Zu- und Wegfahrt ist mit Reisebussen während der Sperrzeiten nicht möglich. Auch die Zufahrt zum Bahnhof Grindelwald und Bärplatz (Busterminal) ist nicht möglich.
Anreise und Parkieren
Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon 033 854 14 84, sicherheit@gemeinde-grindelwald.ch.
Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit wünschen allen Beteiligten einen schönen und ereignisreichen Grindelwald-Märt 2023.
Grindelwald, 13. September 2023
Bereich Sicherheit
Öffnungszeiten Verwaltung am Grindelwald-Märt – Montag, 2. Oktober 2023
Am Grindelwald-Märt haben die Verwaltung, der Werkhof, die Wasserversorgung sowie die ARA der Gemeinde Grindelwald folgende Öffnungszeiten:
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Einwohnergemeinde Grindelwald
Gesuchsteller: Blanc Marc, vertreten durch Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Carport.
Standort: Endweg 41a, Parzelle Nr. 4652, Koordinaten 2’645’402 / 1’163’648.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/158323
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Oktober 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 13. September 2023
Bauverwaltung Grindelwald
Kurzzeitige Sperrungen der Brücke Stauwehr, Burglauenen
Infolge Wartungsarbeiten an der Stauwehranlage der KWJB muss die Brücke für den Motorfahrzeugverkehr in den nachstehenden Zeitabschnitten jeweils kurzzeitig gesperrt werden.
Die Sperrungen erfolgen jeweils für maximal 20–30 Min.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Kraftwerk Jungfraubahn
Gesuchsteller: Burgener Christian, Grindelwaldstrasse 70, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.
Bauvorhaben: Einbau Studio im OG (nachtägliches Baugesuch).
Standort: Grindelwaldstrasse 70, Parzelle Nr. 6521, Koordinaten 2'643'697 / 1'164’217.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20604.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Oktober 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 18. September 2023
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Bau Umfahrungsstrecke für Mountain Karts im Bereich Alphütte Egritz.
Standort: Egritz, Parzelle Nr. 66, Zone für Skipisten und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’647’330 / 1’166’850.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Kommunales Wildruhegebiet.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Oktober 2023.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per 1. Januar 2024 oder nach Vereinbarung eine/n
Projektleiter/-in Tiefbau (100%)
Sie bearbeiten Anschlussgesuche, erstellen Amts- und Fachberichte zu Ihrem Fachbereich und stellen einen reibungslosen Ablauf der Baubewilligungsverfahren unter Berücksichtigung der geltenden Auflagen und Vorschriften sicher. Sie bieten der Kommission Tiefbau/Wasser/Entsorgung fachliche Unterstützung. Als erste Anlaufstelle für Bauvoranfragen, Stellungnahmen und Baukontrollen stellen Sie Ihr Fachwissen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie unterstützen den Fachbereichsleiter mit Ihrem Fachwissen und durch Ihre Kompetenz in den Bereichen Strassen, Abwasser, Wasser und Abfall. Sie stellen den Unterhalt der kommunalen Tiefbauten sicher, setzen sich für eine nachhaltige Werterhaltung ein und begleiten und koordinieren komplexe Bauprojekte.
Sie bringen den Abschluss einer höheren Fachausbildung, mit Vorteil im Bereich Bauingenieurwesen, eine andere geeignete Fachausbildung oder mehrjährige Erfahrung im Baubereich mit. Sie haben nebst betriebswirtschaftlichem Fachwissen auch Kenntnisse im kaufmännischen Bereich und einen Sinn für dienstleistungsorientiertes Denken und Handeln. Sind Sie einsatzfreudig und ist Ihnen ein vielseitiger und lebhafter Arbeitsalltag wichtig? Haben Sie Freude an einer abwechslungsreichen Tätigkeit? Möchten Sie in einem motivierten Team aus Verwaltung und Politik arbeiten? Ihr kooperativer Führungsstil entspricht unserer Unternehmenskultur? Die Freude am Umgang mit der einheimischen Bevölkerung, unseren Gästen und den Unternehmungen in Grindelwald runden Ihr Profil ab.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bei Fragen steht Ihnen der Bauverwalter Daniel Mathys unter Telefon 033 854 14 40 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis Freitag, 29. September 2023, an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail: erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch
Gesamterneuerungswahlen 2023
für das Gemeindepräsidium, die Mitglieder des Gemeinderats und der ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis.
Die aktuelle Amtsdauer aller gewählten Behördenmitglieder der Einwohnergemeinde Grindelwald endet per 31. Dezember 2023. Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen auf den 26. November 2023 angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 17. Dezember 2023 statt.
Die Gesamterneuerungswahlen werden erstmals nach dem neuen Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Grindelwald, welches an der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2023 genehmigt wurde, durchgeführt.
Wahlvorschläge nach Art. 28 AWR sind auch für heute bereits in einem Amt stehenden Behördenmitglieder einzureichen. Eine Wiederwahl ist aufgrund der Übergangsbestimmungen in der neuen Gemeindeordnung (Art. 45) somit für alle aktuellen Behördenmitglieder möglich.
Es sind Wahlvorschläge für die nachfolgend aufgeführten Organe einzureichen:
Gemeindepräsidium
Gemeinderat
Kommission Hochbau/Planung
Kommission Bildung
Kommission Soziales
Kommission Tiefbau, Wasser, Entsorgung
Bestimmungen und Verfahren
Gemäss Art. 5 GO sind alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen in den Gemeinderat und in die Kommissionen mit Entscheidbefugnis wählbar. Für die Vertretungen in den jeweiligen Bergschaften ist die Registrierung gemäss der Stimmregister massgebend.
Die Wahlvorschläge müssen bis am 13. Oktober 2023 (Freitag, 11.30 Uhr) bei der Gemeindeschreiberei Grindelwald eingereicht werden.
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 20 in der Gemeinde Grindelwald Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
Wer für ein Amt kandidiert, darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag für das gleiche Amt stehen. Ebenso dürfen Stimmberechtigte nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten als Sitze zu besetzen sind.
Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertretung. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.
Werden keine oder zu wenig Wahlvorschläge eingereicht, können die Stimmberechtigten für die nicht bereits in stiller Wahl besetzten Sitze beliebig wählbare Personen wählen. Es sind diejenigen gewählt, die am meisten Stimmen erzielt haben.
Das Fehlen von genügend gültigen Wahlvorschlägen samt Hinweis auf die Freiheit der Stimmabgabe wird im Anzeiger Interlaken vom 26. Oktober 2023 bekannt gemacht.
Die Wahlvorschläge werden in ihrer endgültigen Form ohne die Namen der Unterzeichnenden am 26. Oktober 2023 im Anzeiger Interlaken publiziert.
Formulare für Wahlvorschläge
Die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können von der Internetseite der Gemeinde unter www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.
Grindelwald, 22. August 2023
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus; Umnutzung Jugendraum zu Wohnungen. Die Erweiterung der vier altrechtlichen Zweitwohnungen liegt im zulässigen Rahmen gemäss Art. 11 Zweitwohnungsgesetz. Weiter werden drei neue Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag erstellt.
Standort: Spillstattstrasse 18, Parzelle Nr. 4581, erweiterte Kernzone, Koordinaten 2’645’295 / 1’164’025.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahme: Fehlende Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze (Art. 44 ff. BauV).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per 1. Dezember 2023 oder nach Vereinbarung eine/n
Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung 40–100% (Schwerpunkt Tiefbau/Infrastruktur)
Ihre Aufgaben
Anforderungen
Wir bieten Ihnen ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz.
Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Bauverwalter, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis Freitag, 29. September 2023, elektronisch an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Gesuchsteller: Sommer Alexander und Balmer Ernst, vertreten durch Sommer Alexander, Spillstattstrasse 85, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Einstellraum, Ersatz Ölheizung durch Holz-Pellet-Anlage mit Aussenkamin sowie Neubau Kleinhaus, Parkplätze und Zufahrt.
Standort: Spillstattstrasse 85 und 87, Parzelle Nr. 3156, Koordinaten 2’644’822 / 1’164’295.
Nutzungszone: Erweiterte Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/158317.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 6. September 2023
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Erweiterung First Glider mit zusätzlicher Seillinie.
Standort: Schreckfeld/First, Parzelle Nr. 66, Zone für Skipiste und Überbauungsordnung Touristische Nutzung First, Koordinaten 2’647’880 / 1’167’600.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und Pflanzenschutzgebiet First (GBO-Nr. 29, Schutzgebiet).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Oktober 2023.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Loic Aubonney, Haldenstrasse 65, 8045 Zürich, vertreten durch Wolfer & Frey Rechtsanwälte, Nüschelerstrasse 35, 8021 Zürich.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Erweiterung Kiesplatz und Terrasse (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Grindelwaldstrasse 8, 3816 Burglauenen, Parzelle Nr. 29, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’345 / 1’165’160.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Ausnahmen / Hinweise:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Oktober 2023.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Corinne Moser, Moosweg 36, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Wohnung EG, Erstellen Sitzplatz und Autoabstellplätze.
Standort: Eschengasse 21, Grindelwald, Parzelle Nr. 2330, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’563 / 1’164’425.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude und angrenzendes Umgebungsschutzgebiet.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Oktober 2023.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profilierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Strassensperrungen September / Oktober 2023
Infolge Sanierungs- und Belagsarbeiten werden folgende Strassen für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Zufahrt ist jeweils bis zur Baustelle gestattet:
Der ÖV wird alle Haltestellen bedienen und verkehrt über die Grythstrasse in Richtung Gletscherschlucht. Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert.
Für alle Abschnitte gilt: Während der Öffnungszeiten sind die Strassen über Kofferbelag befahrbar. Es ist jedoch mit Wartezeiten und Behinderungen zu rechnen.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Witterungsbedingt können die Belagsarbeiten verschoben werden.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Frutiger AG und Bauverwaltung Grindelwald
Regionale Energieberatung Oberland-Ost
Die öffentliche regionale Energieberatung kommt auf die Gemeindeverwaltung Grindelwald und ist am Freitagnachmittag, den
15. September
27. Oktober
24. November
15. Dezember
von 13.30 bis 16.30 Uhr kostenlos für Sie da. Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Spontane unangemeldete Beratungen sind auch möglich.
Die regionale Energieberatung Oberland-Ost ist telefonisch erreichbar von Dienstag bis Freitag. Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs, Architekten, Planern, Behörden, der Bevölkerung usw. werden in folgenden Bereichen gestärkt:
Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos. Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit Fr. 100.– und für ein MFH mit Fr. 150.– pauschal verrechnet. Die Beratung ist neutral und unabhängig und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.
Weitere Infos unter: www.oberland-ost.ch
Telefon 033 821 08 68
Interlaken, 7. Juni 2023
Geschäftsstelle und Energieberatung
Regionalkonferenz Oberland-Ost
3800 Interlaken
Losholz 2023
Die losberechtigten Bergteiler, welche ein Nutz- oder Brennholzlos beanspruchen, melden dies bitte einem Mitglied der Holzkommission bis Montag, 11. September 2023.
Telefon 079 828 12 11 oder 079 407 67 40 oder 079 439 72 55.
Die Lose werden durch die Holzkommission zugeteilt.
Die Holzkommission Bach
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per 1. Januar 2024 oder nach Vereinbarung eine/n
Projektleiter/-in Tiefbau (100%)
Sie bearbeiten Anschlussgesuche, erstellen Amts- und Fachberichte zu Ihrem Fachbereich und stellen einen reibungslosen Ablauf der Baubewilligungsverfahren unter Berücksichtigung der geltenden Auflagen und Vorschriften sicher. Sie bieten der Kommission Tiefbau/Wasser/Entsorgung fachliche Unterstützung. Als erste Anlaufstelle für Bauvoranfragen, Stellungnahmen und Baukontrollen stellen Sie Ihr Fachwissen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie unterstützen den Fachbereichsleiter mit Ihrem Fachwissen und durch Ihre Kompetenz in den Bereichen Strassen, Abwasser, Wasser und Abfall. Sie stellen den Unterhalt der kommunalen Tiefbauten sicher, setzen sich für eine nachhaltige Werterhaltung ein und begleiten und koordinieren komplexe Bauprojekte.
Sie bringen den Abschluss einer höheren Fachausbildung, mit Vorteil im Bereich Bauingenieurwesen, eine andere geeignete Fachausbildung oder mehrjährige Erfahrung im Baubereich mit. Sie haben nebst betriebswirtschaftlichem Fachwissen auch Kenntnisse im kaufmännischen Bereich und einen Sinn für dienstleistungsorientiertes Denken und Handeln. Sind Sie einsatzfreudig und ist Ihnen ein vielseitiger und lebhafter Arbeitsalltag wichtig? Haben Sie Freude an einer abwechslungsreichen Tätigkeit? Möchten Sie in einem motivierten Team aus Verwaltung und Politik arbeiten? Ihr kooperativer Führungsstil entspricht unserer Unternehmenskultur? Die Freude am Umgang mit der einheimischen Bevölkerung, unseren Gästen und den Unternehmungen in Grindelwald runden Ihr Profil ab.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bei Fragen steht Ihnen der Bauverwalter Daniel Mathys unter Telefon 033 854 14 40 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis Freitag, 29. September 2023, an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail: erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch
Gesamterneuerungswahlen 2023
für das Gemeindepräsidium, die Mitglieder des Gemeinderats und der ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis.
Die aktuelle Amtsdauer aller gewählten Behördenmitglieder der Einwohnergemeinde Grindelwald endet per 31. Dezember 2023. Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen auf den 26. November 2023 angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 17. Dezember 2023 statt.
Die Gesamterneuerungswahlen werden erstmals nach dem neuen Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Grindelwald, welches an der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2023 genehmigt wurde, durchgeführt.
Wahlvorschläge nach Art. 28 AWR sind auch für heute bereits in einem Amt stehenden Behördenmitglieder einzureichen. Eine Wiederwahl ist aufgrund der Übergangsbestimmungen in der neuen Gemeindeordnung (Art. 45) somit für alle aktuellen Behördenmitglieder möglich.
Es sind Wahlvorschläge für die nachfolgend aufgeführten Organe einzureichen:
Gemeindepräsidium
Gemeinderat
Kommission Hochbau/Planung
Kommission Bildung
Kommission Soziales
Kommission Tiefbau, Wasser, Entsorgung
Bestimmungen und Verfahren
Gemäss Art. 5 GO sind alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen in den Gemeinderat und in die Kommissionen mit Entscheidbefugnis wählbar. Für die Vertretungen in den jeweiligen Bergschaften ist die Registrierung gemäss der Stimmregister massgebend.
Die Wahlvorschläge müssen bis am 13. Oktober 2023 (Freitag, 11.30 Uhr) bei der Gemeindeschreiberei Grindelwald eingereicht werden.
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 20 in der Gemeinde Grindelwald Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
Wer für ein Amt kandidiert, darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag für das gleiche Amt stehen. Ebenso dürfen Stimmberechtigte nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten als Sitze zu besetzen sind.
Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertretung. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.
Werden keine oder zu wenig Wahlvorschläge eingereicht, können die Stimmberechtigten für die nicht bereits in stiller Wahl besetzten Sitze beliebig wählbare Personen wählen. Es sind diejenigen gewählt, die am meisten Stimmen erzielt haben.
Das Fehlen von genügend gültigen Wahlvorschlägen samt Hinweis auf die Freiheit der Stimmabgabe wird im Anzeiger Interlaken vom 26. Oktober 2023 bekannt gemacht.
Die Wahlvorschläge werden in ihrer endgültigen Form ohne die Namen der Unterzeichnenden am 26. Oktober 2023 im Anzeiger Interlaken publiziert.
Formulare für Wahlvorschläge
Die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können von der Internetseite der Gemeinde unter www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.
Grindelwald, 22. August 2023
Der Gemeinderat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr