Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Dorfmetzg Grindelwald GmbH, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau / Umnutzung Ladenlokal in Metzgerei.
Standort: Dorfstrasse 119, Parzelle Nr. 659, Koordinaten 2’645’795 / 1’163’785.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/214379
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 7. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Änderung Überbauungsordnung Areal Hotel Alfa (Änderungen im Rahmen der Genehmigung)
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Akten der Überbauungsordnung Areal Hotel Alfa im Rahmen der Genehmigung mit diversen Änderungen erneut zur öffentlichen Auflage. Es betrifft dies folgende Unterlagen:
Zur Einsichtnahme liegen weiter auf:
Die vorliegende Planung erfolgt als Änderung zur Überbauungsordnung Areal Hotel Alfa (Stand Genehmigungsverfahren), welche an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2022 beschlossen wurde. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde durch den Kanton festgestellt, dass die Planung noch nicht in allen Punkten genehmigungsfähig ist. Durch die vorliegende Änderung werden diese Genehmigungsvorbehalte nun gelöst.
Die erwähnten Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 21. November bis am 23. Dezember 2024 während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald, www.gemeinde-grindelwald.ch, einsehbar. Die bereits während der ersten Auflage eingegangenen Einsprachen behalten ihre Gültigkeit.
Innert der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung einreichen. Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z. H. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Hinweis: Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Montag, 3. Februar 2025, statt.
Der Gemeinderat
Gesuchsteller: Rubi Daniel, Nirggenstrasse 34, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellung Parkplatz.
Standort: Nirggenstrasse 34, Parzelle Nr. 3542, Koordinaten 2’644’990 / 1’163’650.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/214775
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 15. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Zemp Monika, Stutzstrasse 3, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Weidhaus, Anschluss Kanalisation (teilweise nachträgliches Baugesuch).
Standort: Regenmattenstrasse 51a, Parzellen Nrn. 515, 3612, 2767, 2054, 2962 + 2776, Koordinaten 2’647’552 / 1’165’133.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/213781.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 14. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Abstellen laufende Brunnen
Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald
Gemäss dem Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Grindelwald gilt: Alle am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen wie Tränkebrunnen, Zierbrunnen, Weiher, Biotope, freistehende Zapfstellen usw. müssen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März abgestellt werden (gemäss Art. 12 Abs. 4 Wasserversorgungsreglement). Dasselbe gilt auch bei ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Wasserhauszuleitungen und die oben erwähnten angeschlossenen Brunnen usw. müssen frostsicher und die sanitären Anlagen, wo nötig, abstell- und entleerbar installiert sein. Bestehende Anlagen, die diese Forderungen nicht erfüllen, müssen umgehend umgebaut werden.
Das dauernde Laufenlassen von Wasser gegen das Einfrieren, sogenannte Frostläufe, sind verboten und werden seitens der Einwohnergemeinde geahndet.
Die Wasserversorgung wird ab dem 2. Dezember 2024 das ganze Versorgungsgebiet kontrollieren. Gemäss Art. 46 Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu Fr. 5000.– bestraft.
Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.
Für den sorgfältigen Umgang mit dem Trinkwasser und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen dankt Ihnen die Wasserversorgung Grindelwald bestens.
Wasserversorgung Grindelwald
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Freizeitanlage bei der Brätelstelle Gletscherschlucht (teilweise bereits ausgeführt); Ausbau Parkplatz; Versetzen von zwei Materialcontainern.
Standort: Gletscherschlucht 2a, 2b, 2c, Parzelle Nr. 3038, Zone für öffentliche Nutzung 4 «Gletscherschlucht», Koordinaten 2’646’440 / 1’162’600.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und belasteter Standort (05760003).
Naturgefahrengebiet: blau / unbestimmt.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, Profile / Verpflockung und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern, vertreten durch André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Anwendung Korrekturfaktor Mobilfunkanlage ohne bauliche und betriebliche Änderungen «GWFI» (nachträgliches Baugesuch).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben.
Standort: Schreckfeld, Gebäude Nr. 3, Station Gondelbahn Grindelwald-First, Parzelle Nr. 66, Zone: UeO Touristische Nutzung First, Koordinaten 2’647’960 / 1’167’665.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Dorfmetzg Grindelwald GmbH, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau / Umnutzung Ladenlokal in Metzgerei.
Standort: Dorfstrasse 119, Parzelle Nr. 659, Koordinaten 2’645’795 / 1’163’785.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/214379
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 7. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: STWEG Terrassenweg 123 + 125, p. A. Sollberger Immo GmbH, Itramenstrasse 44, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Terrassenweg 123 und 125, Parzellen Nrn. 4733 und 5873, Koordinaten 2’646’470 / 1’164’484.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/211181
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Abstellen laufende Brunnen
Informationen und Weisungen zum sorgfältigen Wasserverbrauch in der Gemeinde Grindelwald
Gemäss dem Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Grindelwald gilt: Alle am Gemeindenetz angeschlossenen Brunnen wie Tränkebrunnen, Zierbrunnen, Weiher, Biotope, freistehende Zapfstellen usw. müssen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März abgestellt werden (gemäss Art. 12 Abs. 4 Wasserversorgungsreglement). Dasselbe gilt auch bei ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Wasserhauszuleitungen und die oben erwähnten angeschlossenen Brunnen usw. müssen frostsicher und die sanitären Anlagen, wo nötig, abstell- und entleerbar installiert sein. Bestehende Anlagen, die diese Forderungen nicht erfüllen, müssen umgehend umgebaut werden.
Das dauernde Laufenlassen von Wasser gegen das Einfrieren, sogenannte Frostläufe, sind verboten und werden seitens der Einwohnergemeinde geahndet.
Die Wasserversorgung wird ab dem 2. Dezember 2024 das ganze Versorgungsgebiet kontrollieren. Gemäss Art. 46 Abs. 1 des Wasserversorgungsreglements werden Widerhandlungen mit einer Busse von bis zu Fr. 5000.– bestraft.
Die Bevölkerung ist grundsätzlich angehalten, mit unserem guten Trinkwasser sorgfältig umzugehen.
Für den sorgfältigen Umgang mit dem Trinkwasser und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen dankt Ihnen die Wasserversorgung Grindelwald bestens.
Wasserversorgung Grindelwald
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Freizeitanlage bei der Brätelstelle Gletscherschlucht (teilweise bereits ausgeführt); Ausbau Parkplatz; Versetzen von zwei Materialcontainern.
Standort: Gletscherschlucht 2a, 2b, 2c, Parzelle Nr. 3038, Zone für öffentliche Nutzung 4 «Gletscherschlucht», Koordinaten 2’646’440 / 1’162’600.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und belasteter Standort (05760003).
Naturgefahrengebiet: blau / unbestimmt.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten, Profile / Verpflockung und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern, vertreten durch André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Anwendung Korrekturfaktor Mobilfunkanlage ohne bauliche und betriebliche Änderungen «GWFI» (nachträgliches Baugesuch).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben.
Standort: Schreckfeld, Gebäude Nr. 3, Station Gondelbahn Grindelwald-First, Parzelle Nr. 66, Zone: UeO Touristische Nutzung First, Koordinaten 2’647’960 / 1’167’665.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Holzwärme Grindelwald AG, Endweg 75, 3818 Grindelwald, Ryser Ingenieure AG, Engestrasse 9, 3001 Bern.
Projektverfasserin: Ryser Ingenieure AG, Engestrasse 9, 3001 Bern.
Bauvorhaben: Neubau Fernwärmeleitung und Ersatz Trinkwasserleitung.
Standort: Schulerszaun, Parzellen Nrn. 322, 662, 711, 2343, 4694, 4695, 4696, 4697, 4698, 4699, 4700, 5831, Bauzonen, Koordinaten 2’644’853 / 1’163’970.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahme: Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Roger Schuppisser, Guggengasse 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Jean-Luc Wagner, Scheunenstrasse 10, 3400 Burgdorf.
Bauvorhaben: Ersatz Fenster durch Balkontüre.
Standort: Grundstrasse 19, Parzelle Nr. 5831, Wohn- und Arbeitszone WG3, Koordinaten 2’644’745 / 1’163’920.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Strassensperrung Terrassenweg
Ab Mittwoch, 20., bis 22. November 2024
Infolge Strassensanierung und Belagseinbau muss der Terrassenweg im Bereich Steinbillen und Panoramastutz für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist wie folgt möglich:
Kratzerenweg und Terrassenweg 120–133
Am Mittwoch 20. November via Klusi und am Donnerstag, 21. November, via Gaaggi Säge. Die genauen Sperrzeiten entnehmen Sie der aufgestellten Signalisation.
Infolge Belagseinbau ist am Freitag, 22. November, die Zufahrt von 8.00 bis 18.00 Uhr nicht gewährleistet.
Buslinie 122 verkehrt bis Bodmi. Die Haltestellen Steinbillen–Panorama–Klusi werden nicht bedient.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Bohren-Wildi Bettina und Peter, Dorfstrasse 46, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Projektänderung – Dachsanierung, Montage Indach-PV-Anlage.
Standort: Wärgistalstrasse 35, Parzelle Nr. 2507, Koordinaten 2’644’700 / 1’163’275.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/213861.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: STWEG Terrassenweg 123 + 125, p. A. Sollberger Immo GmbH, Itramenstrasse 44, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Terrassenweg 123 und 125, Parzellen Nrn. 4733 und 5873, Koordinaten 2’646’470 / 1’164’484.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/211181
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Holzwärme Grindelwald AG, Endweg 75, 3818 Grindelwald, Ryser Ingenieure AG, Engestrasse 9, 3001 Bern.
Projektverfasserin: Ryser Ingenieure AG, Engestrasse 9, 3001 Bern.
Bauvorhaben: Neubau Fernwärmeleitung und Ersatz Trinkwasserleitung.
Standort: Schulerszaun, Parzellen Nrn. 322, 662, 711, 2343, 4694, 4695, 4696, 4697, 4698, 4699, 4700, 5831, Bauzonen, Koordinaten 2’644’853 / 1’163’970.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahme: Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Roger Schuppisser, Guggengasse 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Jean-Luc Wagner, Scheunenstrasse 10, 3400 Burgdorf.
Bauvorhaben: Ersatz Fenster durch Balkontüre.
Standort: Grundstrasse 19, Parzelle Nr. 5831, Wohn- und Arbeitszone WG3, Koordinaten 2’644’745 / 1’163’920.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Strassensperrung Terrassenweg
Ab Mittwoch, 20., bis 22. November 2024
Infolge Strassensanierung und Belagseinbau muss der Terrassenweg im Bereich Steinbillen und Panoramastutz für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist wie folgt möglich:
Kratzerenweg und Terrassenweg 120–133
Am Mittwoch 20. November via Klusi und am Donnerstag, 21. November, via Gaaggi Säge. Die genauen Sperrzeiten entnehmen Sie der aufgestellten Signalisation.
Infolge Belagseinbau ist am Freitag, 22. November, die Zufahrt von 8.00 bis 18.00 Uhr nicht gewährleistet.
Buslinie 122 verkehrt bis Bodmi. Die Haltestellen Steinbillen–Panorama–Klusi werden nicht bedient.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Bohren-Wildi Bettina und Peter, Dorfstrasse 46, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Projektänderung – Dachsanierung, Montage Indach-PV-Anlage.
Standort: Wärgistalstrasse 35, Parzelle Nr. 2507, Koordinaten 2’644’700 / 1’163’275.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/213861.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. November 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Generalversammlung
Freitag, 22. November 2024, 20.00 Uhr im Restaurant Bodenwald
Traktanden
Gesuchsteller: Fankhauser Ernst, v. d. Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Überdachung Mistplatz, Anbau Unterstand.
Standort: Guggengasse 34a, Parzelle Nr.1508, Koordinaten 2’646’350 / 1’164’235.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/212055
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 24. Oktober 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: GriwaDevelopment AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus; Neubau von zwei Garagen; Erstellen temporärer Bauinstallationsplatz auf der Parzelle Nr. 2430. Projektänderung 1: Anpassungen gemäss den Nachforderungen der Abteilung Bauen des Amts für Gemeinden und Raumordnung und der Einwohnergemeinde Grindelwald (Gesamtbauentscheid vom 22. Juli 2024). Projektänderung 2: Reduktion Anzahl Wohnungen (neu drei Wohnungen aufgrund der Änderung des Zweitwohnungsgesetzes; Reduktion der Raumhöhen im Erd- und Obergeschoss auf 2,30 m; Fensteranpassungen.
Standort: Guggengasse 36, Parzelle Nr. 3525, Wohnzone W2, Koordinaten 2’646’389 / 1’164’307.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: blau.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Almer Markus, Stutzstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Wohnungen (teilweise nachträgliches Baugesuch).
Standort: Stutzstrasse 2, Parzelle Nr. 6456, Koordinaten 2’644’690 / 1’163’335.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: schützenswert, K-Objekt.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/202432.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 28. Oktober 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Amacher Bruno, Grindelwaldstrasse 28, 3816 Burglauenen.
Projektverfasserin: Amacher Svenia, Grindelwaldstrasse 28, 3816 Burglauenen.
Bauvorhaben: Umbau Scheune in Garage, Ausbau Zufahrt.
Standort: Grindelwaldstrasse 30a, Parzelle Nr. 165, Koordinaten 2’641’725 / 1’165’120.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/204207
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
24. Oktober 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Schneider Anne Catherine, v. d. GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Einbau Studio im Dachgeschoss.
Standort: Dorfstrasse 23, Parzelle Nr. 2342, Koordinaten 2’644’930 / 1’164’000.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: schützenswert, K-Objekt.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/201087
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 23. Oktober 2024
Bauverwaltung Grindelwald
Ausserordentliche Bergschaftsversammlung
Freitag, 8. November 2024, 20.00 Uhr im Schulhaus Bussalp, Bachsbortweg 12
Traktanden
Der Vorstand
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