Grindelwald (25)

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Grindelwald hat am 7. April 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Objektkredits in der Höhe von 225'000 Franken für den Ersatz der Hydrantenleitung Oberäll–Stutz.

Die Gemeinde Grindelwald beabsichtigt, die Hydrantenleitung zwischen Oberäll und Stutz zu ersetzen. Die bestehende Eternitleitung hat mit über 60 Jahren ihre Lebenszeit erreicht. Die neu geplante Leitung soll einen grösseren Querschnitt aufweisen, damit der Löschschutz für das Gebiet Stutz–Eigen–Herrschaft–Stein optimiert und die kantonalen Vorgaben eingehalten werden können. Das Projekt soll im Herbst 2026 realisiert werden können.

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 10. Februar 2026 einen Projektierungskredit von 20'000 Franken  gesprochen. Das Projekt ist im Finanzplan vorgesehen.

Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO).

100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (16. April 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 18. Mai 2026.

Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten bei der Gemeindeverwaltung auf.

Grindelwald, 7. April 2026

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Behinderungen Kirchbodenstrasse, Wärgistalstrasse, Stutzstrasse, Kummersweidweg

Infolge Grabarbeiten für eine Rohranlage der KWJB kommt es zu diversen Verkehrsbehinderungen.

  • Ab Montag, 27. April bis ca. Juli 2026

Bei den genannten Strassen kommt es zu temporären Behinderungen. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen. Detailliertere Angaben siehe www.gemeinde-grindelwald.ch.

Sperrung Stutzgasse

  • Ab Montag, 18. Mai, bis Freitag, 22. Mai 2026

Die Stutzgasse, Abzweigung Trogenweg wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anstösser des Trogenwegs nutzen die Umfahrung via Strahleggweg. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Fussgänger benützen während der Sperrzeiten den Engelshausweg.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Alpinice AG, Niklaus Zenger AG, KWJB

Publiziert am 16.04.2026

Einwohnergemeinde

Behinderungen / Sperrung Regenmattenstrasse

Infolge Belagsarbeiten wird die Regenmattenstrasse für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Ab Dienstag, 21. April 2026, ist während der Vorbereitungsarbeiten mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen.

Regenmattenstrasse 8–23 und folglich Baumenstrasse gesperrt: Montag, 27. April 2026, 7.00–20.00 Uhr

Regenmattenstrasse 1–6 und folglich Baumenweg gesperrt: Dienstag, 28. April 2026, 7.00–20.00 Uhr

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Fussgänger sind angehalten, die Umleitung für Trottibikes zu benutzen. Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden. Die Behinderungen betreffen auch die Obere Gletscherstrasse beim Schulhaus Mühlebach. Der Verkehr wird einspurig geführt. Die Bushaltestelle wird temporär verschoben. Bitte die Signalisation beachten.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Gerber & Troxler AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.04.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht ab sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Hauswart/-in Schulanlage Graben 80–100%

Ihre Aufgaben

  • Reinigung der Innen- und Aussenfläche
  • kleinere Reparaturen in und am Gebäude
  • Schneeräumung, Rasenmähen etc. auf den zugewiesenen Anlagen
  • Mithilfe bei der jährlichen Grossreinigung
  • Beaufsichtigung und Kontrolle der Anlage
  • weitere durch die vorgesetzte Stelle oder die Schulleitung zugewiesenen Aufgaben

Anforderungen

  • handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
  • Kenntnisse in der Gebäudereinigung
  • belastbar, teamfähig und selbständig
  • Freude am Umgang mit Kindern und Kunden
  • Bereitschaft für flexible Arbeitszeiten
  • Leistung von Abend- und Wochenendarbeiten

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Bei Fragen steht Ihnen Emanuel Schild, Leiter Hauswarte, Telefon 079 643 40 51, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z.H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Georg, v. d. Pieren-Leibundgut Jürg und Annette, Gertrud-Kurz-Weg 4, 3006 Bern.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Baumenstrasse 13, Parzelle Nr. 4882, Koordinaten 2’647’072 / 1’164’853.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278256

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 10. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Kilchenmann Angela, Kilchenmann Peter und De Grenus Nicolas, v. d. kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: kolb+walther AG, Dorfstrasse 18, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Dachsanierung Wohnhaus, Ersatz Eternit durch Prefa.

Standort: Rybigässli 11 und 13, Parzellen Nrn. 4278 und 4279, Koordinaten 2’646’644 / 1’163’893.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/276980

Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 10. April 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerinnen: Wieland-Leibundgut Danielle und Witschi-Moser Christine, vertreten durch A. Ruoff AG, Dorfstrassse 119, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Guggengasse 25, Parzelle Nr. 3154, Koordinaten 2’646’335 / 1’164’070.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278268

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 31. März 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Zwald Walter und Ruth, Terrassenweg 59, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Erstellen eines zusätzlichern Autoabstellplatzes.

Standort: Terrassenweg 59, Parzelle Nr. 1698, Koordinaten 2’645’931 / 1’164’424.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 612 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278874

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 31. März 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 16.04.2026

Eidgenössisches Starkstrominspektorat

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage

Gemeinde: 3818 Grindelwald

S-2616712.1

Transformatorenstation Grundstrasse 32 STI

EW-Teil (Privat-Teil S-2616715)

  • Neubau der TS auf der Parzelle 1390 in der Gemeinde Grindelwald 

Koordinaten: 2'644'639 / 1'163'830

S-2616715.1

Transformatorenstation Grundstrasse 32 STI

Privat-Teil (EW-Teil S-2616712)

  • Neubau der TS auf der Parzelle 1390 in der Gemeinde Grindelwald 

Koordinaten: 2'644'642 / 1'163'827

L-2616744.1

16-kV-Kabel zwischen der Unterstation Grindelwald und der Transformatorenstation Grundstrasse 32 STI

  • Umlegen und Einschlaufen in die neue TS Grundstrasse 32 STI 

Koordinaten: 2'644'414 / 1'163'895 nach 2'644'639 / 1'163'830

L-0131644.4

16-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Grundstrasse 32 STI und Nirggenstrasse 55A

  • Umlegen und Einschlaufen in die neue TS Grundstrasse 32 STI 

Koordinaten: 2'644'639 / 1'163'830 nach 2'645'073 / 1'163'629

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die

BKW Energie AG
Thunstrasse 34
3700 Spiez

im Namen von

BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern

STI Bus AG
Grabenstrasse 36
3600 Thun

die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 9. April bis zum 12. Mai 2026 in der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, öffentlich aufgelegt.

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):

  • Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6981/31c988fad5 online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens SR 172.021.2). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Bachdurchlass Horbach, Einbau Betonsohle, Erstellen von provisorischen Werkleitungen.

Standort: Stählisboden, Parzellen Nrn. 5110, 1833, 1562, 5210, 3611, 4891, 4630, 5208, 5056, 2677, Landwirtschaftszone, Wohnzone W2, Zone für Skipisten, Koordinaten 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’733 / 1’164’533; 2’647’753 / 1’164’590.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und üB.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) / Nicht forstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Verkehrsbehinderung Ahornengässli

Ab Dienstag, 7. April, bis ca. Freitag, 4. Dezember 2026

Infolge Abbruchs und Neubaus des Personalhauses Hotel Spinne ist das Ahornengässli wie folgt für Fahrzeuge eingeschränkt oder gesperrt:

Die Durchfahrt ist mit Wartezeiten und Behinderungen gewährleistet: 7. bis 15. April und 13. bis 24. Juli und 17. August bis 4. Dezember 2026.

Gesperrt: 16. und 17. April und 1. Juni bis 10. Juli, jeweils von 7.00 bis 18.00 Uhr.

Gesperrt: 20. April bis 29. Mai und 27. Juli bis 14. August, jeweils von Montag bis Freitag, Tag und Nacht.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Brawand Zimmerei AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Mit Schwung in den Frühling

Die Tage werden länger, die Sonne wärmt – Zeit, neue Energie zu tanken!

Am Dienstag, 21. April 2026, um 14.00 Uhr in der Pfarrschyr zeigt das Team von Pro Senectute auf inspirierende und praxisnahe Weise, wie Sie Ihre Lebensgeister wecken und mit frischem Elan in den Frühling starten können. Freuen Sie sich auf wertvolle Impulse, einfache Übungen und alltagstaugliche Tipps für mehr Schwung und Lebensfreude.

Eingeladen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte melden Sie sich bis spätestens 15. April 2026 an unter Telefon 033 854 14 14. Wir freuen uns auf Sie!

Gemeinde Grindelwald, Kommission Soziales

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchstellerinnen: Wieland-Leibundgut Danielle und Witschi-Moser Christine, vertreten durch A. Ruoff AG, Dorfstrassse 119, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Guggengasse 25, Parzelle Nr. 3154, Koordinaten 2’646’335 / 1’164’070.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278268

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 31. März 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Zwald Walter und Ruth, Terrassenweg 59, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Teuscher Bauleitungen GmbH, Stegmatte 224, 3816 Lütschental.

Bauvorhaben: Erstellen eines zusätzlichern Autoabstellplatzes.

Standort: Terrassenweg 59, Parzelle Nr. 1698, Koordinaten 2’645’931 / 1’164’424.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 612 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278874

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 31. März 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 09.04.2026

Bergschaft Itramen

Ordentliche Einungsversammlung

Montag, 20. April 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Itramen

Traktanden

  1. Die ordentlichen Einungsgeschäfte
  2. Verlegung von Käsespeicher 19a
  3. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 09.04.2026

Bergschaft Wärgistal

Einungsversammlung

Dienstag, 21. April 2026, um 19.00 Uhr in der Eiger Lodge

Traktanden Bergschaft         

1. Ordentlich Einungsgeschäfte

2. Anpassung Löhne

3. Sonderwaldreservat

3.1. Genehmigung Reservatsvertrag (Sonderwaldreservat)

3.2. Genehmigung Bewirtschaftungsvertrag 2026–2035

3.3 Genehmigung Vereinbarung zwischen Forstrevier Grindelwald und Bergschaft Wärgistal

4. Genehmigung Anpassung Strassenbenützungsreglement

5. Geschäfte und Informationen WAB/JB

5.1. Beschneiung blaue Piste Scheidegg–Salzegggraben

5.2. Genehmigung Nachtrag zu Baurechts- und Dienstbarkeitsvertrag

5.3. Genehmigung Objekterstellungsvertrag Sesselbahn Fallboden

6. Informationen

7. Verschiedenes

Traktanden Besetzerschaft

1. Ordentliche Einungsgeschäfte Besetzerschaft

2. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 09.04.2026

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl Gemeinderat

Infolge Demission eines Mitglieds des Gemeinderats per 30. September 2026 wird gestützt auf Artikel 43 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald vom 9. Juni 2023 für den Rest der Amtsdauer auf Sonntag, 14. Juni 2026, eine Ersatzwahl an der Urne angeordnet.

Zu wählen ist ein Mitglied für den Gemeinderat.

Die Vorschläge für diese Ersatzwahl sind gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements von mindestens 20 Stimmberechtigten unterzeichnet bis Freitag, 1. Mai 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse und Unterschrift des Vorgeschlagenen enthalten. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

Im Weiteren gelten die Bestimmungen des gültigen Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald.

Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.

Grindelwald, 30. März 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Stebler Markus, vertreten durch Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Einbau Kaminofen DG, Anpassung Stützmauer.

Standort: Almisgässli 26, Partzellen Nrn. 4432 und 5685, Koordinaten 2’646’216 / 1’163’607.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278362

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 27. März 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 09.04.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Bachdurchlass Horbach, Einbau Betonsohle, Erstellen von provisorischen Werkleitungen.

Standort: Stählisboden, Parzellen Nrn. 5110, 1833, 1562, 5210, 3611, 4891, 4630, 5208, 5056, 2677, Landwirtschaftszone, Wohnzone W2, Zone für Skipisten, Koordinaten 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’730 / 1’164’640; 2’647’733 / 1’164’533; 2’647’753 / 1’164’590.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au und üB.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) / Nicht forstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 02.04.2026

Einwohnergemeinde

Ersatzwahl Gemeinderat

Infolge Demission eines Mitglieds des Gemeinderats per 30. September 2026 wird gestützt auf Artikel 43 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald vom 9. Juni 2023 für den Rest der Amtsdauer auf Sonntag, 14. Juni 2026, eine Ersatzwahl an der Urne angeordnet.

Zu wählen ist ein Mitglied für den Gemeinderat.

Die Vorschläge für diese Ersatzwahl sind gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Abstimmungs- und Wahlreglements von mindestens 20 Stimmberechtigten unterzeichnet bis Freitag, 1. Mai 2026, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse und Unterschrift des Vorgeschlagenen enthalten. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

Im Weiteren gelten die Bestimmungen des gültigen Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Grindelwald.

Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde www.gemeinde-grindelwald.ch heruntergeladen werden.

Grindelwald, 30. März 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Stebler Markus, vertreten durch Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Einbau Kaminofen DG, Anpassung Stützmauer.

Standort: Almisgässli 26, Partzellen Nrn. 4432 und 5685, Koordinaten 2’646’216 / 1’163’607.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/278362

Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Mai 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 27. März 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 02.04.2026

Bergschaft Bussalp 

Ordentliche Einungsversammlung 

Samstag, 11. April 2026, 20.30 Uhr, Schulhaus Burglauenen

Traktanden

  1. Die ordentlichen Einungsgeschäfte
  2. PRE Strom und Wasserversorgung Oberläger-Burghütte
    1. Orientierung
    2. Antrag Planungs- und Projektierungskredit  
  3. Alpbetrieb
  4. Anträge
  5. Orientierungen
  6. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 02.04.2026

Bergschaft Grindel

Ordentliche Einungsversammlung

Dienstag, 14. April 2026, 20.00 Uhr, Pfarrschyr

Traktanden

Geschäfte Bergschaft

  1. Jahresbericht des Präsidenten
  2. Protokolle
  3. Wahlen
  4. Bergschaftsrechnung 2025
  5. Kreditrahmen Widderfeldhütte
  6. Kreditrahmen Ergänzung Strassensanierung
  7. Kreditrahmen Alpweidepflege – Beitrag an Mulchner
  8. Kreditrahmen Alpweidepflege – Unterhalt Entwässerungsgräben
  9. Kreditrahmen div. Unterhaltsarbeiten
  10. Kreditrahmen Beitrag Tagwannstunden
  11. Kreditrahmen Quellfassung Heidbühl
  12. Projekt Stepfihütte
  13. Beitrag Bergschft Bussalp
  14. Schreckfeldhütte Geissen Sentum Siegrist
  15. Informationen Firstbahnen
  16. Gesuche
  17. Verschiedenes

Geschäfte Besetzerschaft

  1. Protokolle
  2. Besetzerschaftsrechnung 2025
  3. Genehmigung Beitrag an Mulchner
  4. Alpbetrieb
  5. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 02.04.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Wyss Konrad, vertreten durch Archidee GmbH, Dorfstrasse 193, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Archidee GmbH, Dorfstrasse 193, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Dachsanierung, Einbau von WC und Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz.

Standort: Brandeggstrasse 14a, Parzelle Nr. 596, Koordinaten 2’644’629 / 1’162’764.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/270715

Auflage- und Einsprachefrist bis 27. April 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 23. März 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 02.04.2026

Bergschaft Scheidegg

Ordentliche Einungsversammlung 

Montag, 13. April 2026, 20.15 Uhr im Singsaal der Schulanlage im Graben 

Traktanden

  1. Protokoll Einungsversammlung vom 14. April 2025
  2. Jahresbericht des Präsidenten 
  3. Jahresrechnungen 2025
    • Bergschaft 
    • Berghaus Bäregg 
    • Revisorenberichte / Entlastung Vorstand 
  4. Rückbau Alphütten
    1. Edwin Wahli, Oberer Lauchbühl 4a
    2. Martin Wahli, Oberer Lauchbühl 9a
  5. Küchensanierung Hotel Wetterhorn, Planungskredit
  6. Wahlen
  7. Verschiedenes 

Der Vorstand 

Publiziert am 02.04.2026


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr