
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Für den Werkhof ist ab sofort oder nach Vereinbarung folgende Stelle zu besetzen:
Leiter/-in Werkhof 100%
Aufgabenbereich
Anforderungen
Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit hoher Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz. Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Steinbock Grindelwald AG, Dorfstrasse 189, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Ausschankstelle auf bestehender Terrasse (Barbetrieb) mit einem Ausschankmobil und 5 Stehtischen mit 25 Stehplätzen für den Winterbetrieb. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; Öffnungszeiten: täglich bis 22.00 Uhr.
Standort: Dorfstrasse 189, Parzelle Nr. 111, Kernzone; Koordinaten 2’646’235 / 1’163’855.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet blau.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Verkehrsbehinderungen Terrassenweg
Ab 11. bis 21. November 2025
Infolge Grabarbeiten ist im Bereich Terrassenweg 129 bis Terrassenweg 133 mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Bus Linie 122: Die Haltestellen Steinbillen, Panorama und Klusi werden nicht bedient. Bitte beachten Sie den Onlinefahrplan.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Yvonne Samaritani, Stockerstrasse 54, 8810 Horgen, Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Chalet, Installation aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Eggweg 22, Parzelle Nr. 4990, Wohnzone W2, Koordinaten 2’646’940 / 1’164’260.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 8.Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Besetzerschaft Wärgistal, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung Viehtriebweg, Erstellen Sickergraben (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Mettlen-Wärgistal, Parzelle Nr. 76, Landwirtschaftszone; Koordinaten 2’641’730 / 1’160’210.
Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, angrenzende Feuchtgebiete von regionaler Bedeutung, Umsetzungsperimeter Flachmoore von regionaler Bedeutung und kommunale Wildruhegebiete.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft und Projektverfasser: Ulrich Wagner, Blattenweidweg 4, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Mobilheim.
Standort: Blattenweidweg, Residenzplatz auf dem Camping Weisse Spinne, Parzelle Nr. 4494, Zone für Sport und Freizeit 1 «Camping Weisse Spinne», Koordinaten 2’642’970 / 1’163’710.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ausserordentliche Bergschaftsversammlung
Dienstag, 18. November 2025, 19.30 Uhr im Schützenhaus Aellauenen
Traktanden Bergschaft
Der Vorstand
Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnenden und rund 15'000 Gästen in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Im Hinblick auf anstehende personelle Veränderungen und angepasste Aufgabengebiete sowie für die Neustrukturierung des Bereichs Sicherheit suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung
Mitarbeiter/-innen Bereich Sicherheit 80–100%
Das bewirken Sie bei uns
Das bringen Sie idealerweise mit
Das bieten wir
Bei Fragen zum Aufgabenbereich steht Rolf Zurlinden, Leiter Bereich Sicherheit, Telefon 033 854 14 84, gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umnutzung First Lodge zu Wohnhaus.
Standort: Dorfstrasse 183, Parzelle Nr. 1479, Koordinaten 2’646’205 / 1’163’880.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/241669
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Oktober 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Kongress-Saal
Vor der Gemeindeversammlung findet die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2007 statt.
Traktanden
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d.h. ab Montag, 3. November 2025, in der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll der Versammlung liegt ab 15. Dezember 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung mit anschliessendem Apéro freundlich eingeladen.
Grindelwald, 14. Oktober 2025
Gemeinderat Grindelwald
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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