Grindelwald (29)

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Bussalpstrasse «Bim roten Tor bis Holzmattenläger»

Montag, 19. Oktober, bis ca. Freitag, 13. November 2026

Infolge Strassensanierung muss die Bussalpstrasse im Bereich «Bim roten Tor bis Holzmattenläger» für Fahrzeuge, Velos und Fussgänger gesperrt werden.

Die Bauarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Fahrzeuge, Velos und Fussgänger sind angehalten, die Baustelle während den Bauarbeiten via «Rasthysi – Rossboden» zu umgehen.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Gebrüder Brawand AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Bielwaldweg

Ab 12. Oktober bis 6. November 2026

Infolge Sanierung Quellfassung muss der Bielwaldweg im Bereich Brücke Bächelmadgraben für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für Fussgänger ist gesperrt.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

P. Roth Tiefbau AG
Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und Wegen

Damit alle Verkehrsteilnehmenden sicher unterwegs sind, müssen Bäume, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen regelmässig zurückgeschnitten werden. Bitte beachten Sie dabei das gesetzliche Lichtraumprofil über Rad- und Gehwegen mit einer lichten Höhe von mindestens 2,50 Metern und bei Fahrbahnen (Strassen) von mindestens 4,50 Metern.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Art. 83 Strassengesetz (SG) vom 4. Juni 2008 (Lichtraumprofil)
  • Art. 56 und 57 Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 (Strassenabstände für Pflanzen und Zäune)

Vor allem bei unübersichtlichen Kreuzungen, Kurven und Einmündungen darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden. Bitte achten Sie zudem darauf, dass Strassenlampen, Verkehrsschilder, Strassennamen, Hausnummern und Hydranten jederzeit gut sichtbar und zugänglich bleiben.

Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, ihre Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens am 10. November 2026 entsprechend zurückzuschneiden.

Herzlichen Dank für Ihren geschätzten Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unseren Gemeindestrassen.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Einwohnergemeinde

Neue Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Grindelwald

Ab dem 1. November 2026 passt die Gemeindeverwaltung ihre Öffnungszeiten wie folgt an:

  • Montag: 8.00–11.30 / 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag: 8.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch: 8.00–11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
  • Donnerstag: 8.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr
  • Freitag: 8.00–11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Mrozowski Adam und Zaleskiewicz Anna, vertreten durch Griwa Architektur AG, Dorfstrasse 20, 3818
Grindelwald.

Projektverfasserin: Griwa Architektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus, Erweiterung Terrasse, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Wychelstrasse 40, Parzelle Nr. 5106, Koordinaten 2’644’345 / 1’164’155.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/294688.

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. Oktober 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ausbau Buvette für gastgewerbliche Nutzung, Anbau Abstellraum, Erhöhung Anzahl gastgewerbliche Einzelbewilligungen auf 30 Stück pro Jahr (bisher 12 Stück):

  • 12 Einzelbewilligungen mit Überzeit pro Jahr bis 2.00 Uhr
  • 15 Einzelbewilligungen pro Jahr bis maximal 23.00 Uhr
  • 3 Einzelbewilligungen durchgehend für Sportanlässe
  • Der bisherigen Praxis entsprechend wird eine mehrtägige Veranstaltung (mit derselben verantwortlichen Person, identischem Titel des Anlasses) mit einer Einzelbewilligung bewilligt.

Die Nutzung erfolgt grundsätzlich im Aussenbereich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Veranstalter ein Zelt aufzustellen. Für den regulären Betrieb wird von einer üblichen Personenbelegung von 400 Sitz- und Stehplätzen ausgegangen. Die maximale Belegung liegt bei 1000 Personen. In jedem Fall gelten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Standort: Dorfstrasse 108a, Grindelwald, Parzelle Nr. 4934 (BR 6332), Zone: UeO 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’700 / 1’163’785.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Derby Hotel Bahnhof AG, Dorfstrasse 75, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Manfred Nadler, Zweigstrasse 5, 5043 Holziken.

Bauvorhaben: Umbau Wohn- und Geschäftshaus.

Standort: Dorfstrasse 73, Parzelle Nr. 182, Kernzone, Koordinaten 2’645’480 / 1’163’845.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Entrag Entsorgungs- und Transport AG, Grythstrasse 4, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellen von Lagerplätzen und einer Entwässerungsleitung mit Einleitung in den Entwässerungsgraben bei der Druckleitung.

Standort: Burglauenen, Horlauenenstrasse, Parzellen Nrn. 2909, 2927 und 4534, Arbeitszone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’639’620 / 1’165’145.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 613 Abs. GBR)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Daniel Häni, Bleierstrasse 5, 8942 Oberrieden, und Felix Lehmann, Mösliweg 9, 4932 Lotzwil, vertreten durch Jörg Watter, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.

Projektverfasserin: oikos & partner gmbh, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus mit Erhöhung des Daches (neuer Estrichraum), Zusammenlegung Wohnungen im Erdgeschoss, Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Obere Gletscherstrasse 61, Parzelle Nr. 2756, Wohnzone W2, Koordinaten 2’647’154 / 1’164’606.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Schweizerhof Grindelwald AG, Swiss Alp Resort 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserinnen: Arbeitsgemeinschaft L2A Architekten AG und Planart Grindelwald GmbH, p. A. Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Erweiterung Hotel sowie Dach- und Fassadensanierung Nordseite, Einbau Schleppgaube Südseite. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 452 Sitzplätze innen, 80 Sitzplätze auf der Terrasse und 40 Sitzplätze in den Weihnächte- und Fonduehüttli während der Wintersaison (unverändert), 50 Gästezimmer mit 96 Gästebetten (bisher 48 Gästezimmer mit 90 Gästebetten); Öffnungszeiten innen und aussen: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: Swiss Alp Resort 1, Parzelle Nr. 193, Kernzone, Koordinaten 2’645’430 / 1’163’985.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Dachgestaltung (Art. 416 GBR)
  • Mass der Nutzung / Gebäudehöhe (Art. 212 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Anton, Trycheleggweg 7, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umnutzung Stall in Einstell- und Abstellraum.

Standort: Trycheleggweg 7a, Parzelle Nr. 391, Koordinaten 2’645’175 / 1’162’815.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/299024

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 28. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Andreas, Maadweg 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellung von zwei Parkplätzen.

Standort: Kirchbodenstrasse 27a, Parzelle Nr. 5032, Koordinaten 2’644’385 / 1’163’540.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 612 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/295397

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 22. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Lukas, Brandeggstrasse 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch Stückholz-/Pelletheizung.

Standort: Brandeggstrasse 1, Parzelle Nr. 376, Koordinaten 2’644’890 / 1’163’175.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: K-Objekt, erhaltenswert.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/298603

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 23. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ausbau Buvette für gastgewerbliche Nutzung, Anbau Abstellraum, Erhöhung Anzahl gastgewerbliche Einzelbewilligungen auf 30 Stück pro Jahr (bisher 12 Stück):

  • 12 Einzelbewilligungen mit Überzeit pro Jahr bis 2.00 Uhr
  • 15 Einzelbewilligungen pro Jahr bis maximal 23.00 Uhr
  • 3 Einzelbewilligungen durchgehend für Sportanlässe
  • Der bisherigen Praxis entsprechend wird eine mehrtägige Veranstaltung (mit derselben verantwortlichen Person, identischem Titel des Anlasses) mit einer Einzelbewilligung bewilligt.

Die Nutzung erfolgt grundsätzlich im Aussenbereich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Veranstalter ein Zelt aufzustellen. Für den regulären Betrieb wird von einer üblichen Personenbelegung von 400 Sitz- und Stehplätzen ausgegangen. Die maximale Belegung liegt bei 1000 Personen. In jedem Fall gelten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Standort: Dorfstrasse 108a, Grindelwald, Parzelle Nr. 4934 (BR 6332), Zone: UeO 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’700 / 1’163’785.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung/Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Derby Hotel Bahnhof AG, Dorfstrasse 75, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Manfred Nadler, Zweigstrasse 5, 5043 Holziken.

Bauvorhaben: Umbau Wohn- und Geschäftshaus.

Standort: Dorfstrasse 73, Parzelle Nr. 182, Kernzone, Koordinaten 2’645’480 / 1’163’845.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Entrag Entsorgungs- und Transport AG, Grythstrasse 4, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellen von Lagerplätzen und einer Entwässerungsleitung mit Einleitung in den Entwässerungsgraben bei der Druckleitung.

Standort: Burglauenen, Horlauenenstrasse, Parzellen Nrn. 2909, 2927 und 4534, Arbeitszone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’639’620 / 1’165’145.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 613 Abs. GBR)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Daniel Häni, Bleierstrasse 5, 8942 Oberrieden, und Felix Lehmann, Mösliweg 9, 4932 Lotzwil, vertreten durch Jörg Watter, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.

Projektverfasserin: oikos & partner gmbh, Gotthardstrasse 47, 8800 Thalwil.

Bauvorhaben: Sanierung Wohnhaus mit Erhöhung des Daches (neuer Estrichraum), Zusammenlegung Wohnungen im Erdgeschoss, Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Obere Gletscherstrasse 61, Parzelle Nr. 2756, Wohnzone W2, Koordinaten 2’647’154 / 1’164’606.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Schweizerhof Grindelwald AG, Swiss Alp Resort 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserinnen: Arbeitsgemeinschaft L2A Architekten AG und Planart Grindelwald GmbH, p. A. Untere Gasse 4, 3800 Unterseen.

Bauvorhaben: Erweiterung Hotel sowie Dach- und Fassadensanierung Nordseite, Einbau Schleppgaube Südseite. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 452 Sitzplätze innen, 80 Sitzplätze auf der Terrasse und 40 Sitzplätze in den Weihnächte- und Fonduehüttli während der Wintersaison (unverändert), 50 Gästezimmer mit 96 Gästebetten (bisher 48 Gästezimmer mit 90 Gästebetten); Öffnungszeiten innen und aussen: täglich bis 0.30 Uhr (unverändert).

Standort: Swiss Alp Resort 1, Parzelle Nr. 193, Kernzone, Koordinaten 2’645’430 / 1’163’985.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Objekt.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Dachgestaltung (Art. 416 GBR)
  • Mass der Nutzung / Gebäudehöhe (Art. 212 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Ev.-ref. Kirchgemeinde

Wahlen

Gestützt auf Art. 60 ff. des Kirchgemeindereglements Grindelwald vom 22. Juni 2014 werden an der kommenden Kirchgemeindeversammlung vom 29. November 2026 Wahlen angeordnet. 

Es ist zu wählen:

1 Mitglied des Kirchgemeinderates

Wiederwahlen

Kirchgemeindepräsidentin Anne Schenk-Peter

2 Mitglieder des Kirchgemeinderates: Anna Merker und Sandra Schwab

Vorschläge für die zu treffende Wahl sind von mindestens 8 in der Kirchgemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet bis 31. Oktober 2026 an den Kirchgemeinderat, Postfach 4, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Hinweis Art. 64 Absatz 4 des Kirchgemeindereglements: Liegen nicht mehr Vorschläge vor, als Sitze zu besetzen sind, erklärt die Präsidentin die Vorgeschlagenen als gewählt.  

Grindelwald, 29. September 2026       

Der Kirchgemeinderat

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Protokoll kommunale Abstimmung vom 27. September 2026

  • Zahl der im Stimmregister eingetragenen Stimmberechtigten: 2323
  • Zahl der eingelangten Ausweiskarten: 1230
  • Stimmbeteiligung: 52,9%

Verpflichtungskredit von Fr. 4'750'000.– als öffentlich-rechtlicher Betriebsbeitrag (Subvention) an die Sportzentrum Grindelwald AG für die Jahre 2027 bis 2031.

  • Gesamtzahl der eingelangten Stimmzettel: 1182
  • Leer: 11
  • Ungültig: 0
  • Gültige Stimmen: 1171
  • Zahl der Ja: 728
  • Zahl der Nein: 443

Die Stimmberechtigten haben dem beantragten Kredit von insgesamt Fr. 4'750'000.– für die Sportzentrum Grindelwald AG zugestimmt. 

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60, Art. 63 und Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen nach der Abstimmung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift enthalten. 

Grindelwald, 27. September 2026

Namens des Stimmausschusses

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Anton, Trycheleggweg 7, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umnutzung Stall in Einstell- und Abstellraum.

Standort: Trycheleggweg 7a, Parzelle Nr. 391, Koordinaten 2’645’175 / 1’162’815.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/299024

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 28. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 01.10.2026

Wassergenossenschaft Itramen–Wärgistal

Generalversammlung

Mittwoch, 14. Oktober 2026, 20.00 Uhr im Restaurant Bodenwald

Traktanden

  1. Jahresbericht
  2. Jahresrechnung
  3. Tellansatz
  4. Wahlen
  5. Verschiedenes
Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Andreas, Maadweg 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellung von zwei Parkplätzen.

Standort: Kirchbodenstrasse 27a, Parzelle Nr. 5032, Koordinaten 2’644’385 / 1’163’540.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 612 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/295397

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 22. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Lukas, Brandeggstrasse 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch Stückholz-/Pelletheizung.

Standort: Brandeggstrasse 1, Parzelle Nr. 376, Koordinaten 2’644’890 / 1’163’175.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: K-Objekt, erhaltenswert.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/298603

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 23. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Alexandra und Christian Probst, Aspistrasse 10a, 3818 Grindelwald, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Christoph Schmid, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Clubhaus Golf mit Nebengebäuden, Anpassungen Zugänge und Parkplätze. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 36 Sitzplätze innen und 54 Sitzplätze auf der Terrasse; Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr.

Standort: Aspistrasse 7, 7a, 7b, Parzelle Nr. 845, Zone: Überbauungsordnung «Golfplatz Grund», Koordinaten 2’646’163 / 1’163’008.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist: 26. Oktober 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung und Strassensperrung Bussalpstrasse Bim roten Tor bis Holzmattenläger

Verkehrsbehinderung ab Montag, 5. Oktober, bis Freitag, 16. Oktober 2026

Infolge Vorbereitungsarbeiten für die Strassensanierung muss im Bereich Bim roten Tor bis Holzmattenläger mit Wartezeiten gerechnet werden.

Strassensperrung ab Montag, 19. Oktober, bis ca. Freitag, 13. November 2026

Infolge Strassensanierung muss die Bussalpstrasse im Bereich Bim roten Tor bis Holzmattenläger für Fahrzeuge, Velos und Fussgänger gesperrt werden.

Die Bauarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Fahrzeuge, Velos und Fussgänger sind angehalten, die Baustelle während der Bauarbeiten, via Rasthysi–Rossboden zu umgehen.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Gebrüder Brawand AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen, Strassen- und Parkplatzsperrungen anlässlich des Grindelwald Märt von Montag, 5. Oktober 2026

Strassensperrung mit allgemeinem Fahrverbot ab ca. 6.00 bis ca. 20.00 Uhr

  • Dorfstrasse ab Verzweigung Dorfstrasse/Endweg bis Parkplatz Graben.
  • Umfahrung für PKW via Grund / Endweg – Grythstrasse – Mettenberg.
  • Für Reisebusse und LKW ist eine Zufahrt ab 5.00 Uhr nicht möglich.

Weitere Sperrungen

  • Bärplatz (Busterminal) für jeglichen Verkehr gesperrt, eine Zufahrt ist nicht möglich.
  • Bahnhofareal für jeglichen Verkehr gesperrt, ausgenommen Taxi und Hoteltaxi.
  • Endweg ab Glacier bis Einmündung Parkhaus Eiger+ bergwärts Einbahnverkehr ab 8.00 Uhr.
  • Anfahrten mit Reisebussen zum Parkplatz Sandigenstutz / Gemeindehaus sollten nach Möglichkeit vermieden werden (beschränkte Aus- und Einstiegsmöglichkeiten max. 5 Minuten).

Informationen für Tourismusbetriebe, Hotels und Geschäfte

  • Die Zu- und Wegfahrt mit Reisebussen während der Sperrzeiten ist nicht möglich. Auch die Zufahrt zum Bahnhof Grindelwald und Bärplatz (Busterminal) ist nicht möglich.
  • Gäste mit PKW, welche ihre Fahrzeuge innerhalb des Marktperimeters geparkt haben, können das Dorf während der Sperrzeiten nicht mit dem Fahrzeug verlassen. Die Zufahrten zur Dorfstrasse werden abgesperrt.
  • Warenlieferungen am Markttag sind während der Sperrzeiten nicht möglich. Dies betrifft auch das Entladen auf dem Bahnhofareal oder Bärplatz.
  • Bitte informieren Sie Ihre Lieferanten, Geschäftspartner und Gäste über die Sperrung.
  • Öffentlicher Busbetrieb ab Sandigenstutz, P Gemeindehaus Grindelwald.

Anreise und Parkieren

  • Generell wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.
  • Parkplätze im Dorf sind beschränkt. Für die Anreise mit PKW wird empfohlen, das P&R Terminal Grund Grindelwald zu nutzen. Der Shuttle-Bus ist mit dem Parkhausticket kostenlos und fährt alle 15 Minuten ab Terminal zum Bahnhof Grindelwald und zurück.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 033 854 14 84 / sicherheit@gemeinde-grindelwald.ch.

Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit wünschen allen Beteiligten einen schönen und ereignisreichen Grindelwald Märt 2026.

Bereich Sicherheit

Publiziert am 01.10.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Wyss Peter und Erika, Obere Gletscherstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Mistplatz.

Standort: Obere Gletscherstrasse 68a, Parzelle Nr. 509, Koordinaten 2’647’250 / 1’164’595.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/297744

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 18. September 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 01.10.2026

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am 5. und 14. Oktober 2026

Am Grindelwald Märt sind die Verwaltung, der Werkhof, die Wasserversorgung sowie die ARA der Gemeinde Grindelwald wie folgt erreichbar:

Montag, 5. Oktober 2026:

  • Vormittag: 8.00 bis 11.30 Uhr
  • Nachmittag: geschlossen

Aufgrund des Mitarbeiterausflugs ist die Gemeindeverwaltung Grindelwald am Mittwoch, 14. Oktober 2026, den ganzen Tag geschlossen.

Mittwoch, 14. Oktober 2026:

  • ganztags  geschlossen

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 01.10.2026


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