Grindelwald (4)

Einwohnergemeinde

Änderung Anhang zum Feuerwehrreglement

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Änderung des Anhangs zum Feuerwehrreglement beschlossen hat. Diese Änderung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Das Feuerwehrreglement mit Anhang kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.

Grindelwald, 31. Dezember 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 08.01.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Hansotto, v. d. Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umbau Weidhaus in Wohnhaus, Einbau Einstellraum.

Standort: Rinderstutzweg 14, Parzelle Nr. 2054, Koordinaten 2’647’285 / 1’165’150.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG i. V. mit Art. 39 RPV).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/265870

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.01.2026

Einwohnergemeinde

Kundeninformation Trinkwasserqualität 2025

Gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) müssen die öffentlichen sowie die privaten Wasserversorgungen, welche Trinkwasser abgeben, die Zwischen- oder Endabnehmerinnen und -abnehmer (Abonnenten) jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers im Verteilnetz informieren. Detailliertere Angaben finden Sie auch auf www.trinkwasser.svgw.ch des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs.

Herkunft und Aufbereitung des Trinkwassers

Das ganze Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Grindelwald wird mit Quellwasser versorgt. Das Trinkwasser von den Quellen Bachhalten, Tuft, Brunnenstutz, Klecki, Anggistalden und Burglauenen wird zudem mittels Ultraviolettanlagen (UV) desinfiziert.

Wasserqualität

Durch die Wasserversorgung wird jährlich ein risikobasierter Wasserprobeentnahmeplan gemäss Qualitätssicherungssystem (QS) erstellt. Monatlich wurden nach diesem durch die Mitarbeitenden der Wasserversorgung an den Quellfassungen und im Leitungsnetz insgesamt 66 Wasserproben erhoben und in mikrobiologischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurden vier mikrobiologische Referenzproben erhoben und durch die Firma Aquatest, Trink- und Badewasseranalytik, in Uetendorf untersucht. Im April, Juli und Oktober wurden zudem zwölf weitere Wasserproben erhoben und durch die Firma Aquatest, Trink- und Badewasseranalytik, in Uetendorf in chemischer und physikalischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurden das ganze Jahr durch insgesamt vier Stichkontrollen betreffs der mikrobiologischen Trinkwasserqualität durch das kantonale Laboratorium Bern erhoben. Im Jahr 2025 wurden so insgesamt 70 mikrobiologische und 12 chemisch / physikalische Wasserproben durchgeführt.

Sämtliche Ergebnisse entsprachen sowohl in mikrobiologischer als auch in chemischer und physikalischer Hinsicht den Qualitätsanforderungen gemäss der Lebensmittelgesetzgebung.

Nitratgehalt: Der Höchstwert gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) beträgt 40 mg/l. Der Nitratgehalt im Quellwasser der Wasserversorgung Grindelwald war immer < 2.0 mg/l. Die Gesamthärte ist ein Mass für den Gehalt an Kalzium und Magnesium im Wasser. Sie variiert aufgrund der unterschiedlichen Herkunft (Quellen) gemäss nachfolgender Tabelle.

Gesamthärte des Trinkwassers

  • Quelle: Klecki
    Versorgungsgebiet: Mühlebach, Ischzaun, Kirchbühl bis Reservoir Bodmi
    franz Härtegrad: 9
    Beurteilung: weich
  • Quelle: Bachhalten
    Versorgungsgebiet: Oberäll-Terrassenweg bis Reservoir Bodmi und Stein, Stutz, Herrschaft und Bachsbort, Vogelstein, Schwendi
    franz. Härtegrad: 21
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Tuft
    Versorgungsgebiet: Wychel, Tuftbach, Weid, Spillstatt, Bahnhof, Endweg, Nirggen, Rothenegg und Schluecht
    franz. Härtegrad: 30
    Beurteilung: ziemlich hart
  • Quelle: Tuft, Bachhalten, Klecki (Mischwasser aus Reservoir Bodmi)
    Versorgungsgebiet: Sportzentrum, Dorfzentrum, Graben und Mettenberg
    franz. Härtegrad: 21
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Gmeinmaad Gemeindequelle und Quellen WVGI
    Versorgungsgebiet: Wärgistal, Stutz, Trogen, Hagibodmen und Rohr
    franz. Härtegrad: 23
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Gmeinmaad / Tuft (Mischwasser)
    Versorgungsgebiet: Gebiet Grund
    franz. Härtegrad: 27
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Stadelweidli
    Versorgungsgebiet: Gebiet Burglauenen
    franz. Härtegrad: 18
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Anggistalden
    Versorgungsgebiet: Gebiet Anggistalden
    franz. Härtegrad: 13
    Beurteilung: weich
  • Quelle: Brunnenstutz
    Versorgungsgebiet: Itramen – Reservoir Bort bis unter Eiger
    franz. Härtegrad: 14
    Beurteilung: weich
  • Quelle: Quellen WVGI (Gmeinmaad)
    Versorgungsgebiet der Wasserversorgungsgenossenschaft Itramen (WVGI)
    franz. Härtegrad: 24
    Beurteilung: mittelhart

Zudem kann sie zusätzlich noch je nach Jahreszeit +/- 2–3 franz. Härtegrade variieren. Beurteilung der Wasserhärte in der Schweiz gemäss SLMB, Schweizerisches Lebensmittelbuch.

Gesamthärte in °fH

  • 0– 7 °fH: sehr weich
  • > 7–15 °fH: weich
  • > 15–25 °fH: mittelhart
  • > 25–32 °fH: ziemlich hart
  • > 32–42 °fH: hart
  • > 42 °fH: sehr hart

Umrechnung deutsche Härtegrade können durch Multiplikation mit dem Faktor 1,8 in französische Härtegrade umgerechnet werden > °dH x 1,8 = °fH bzw. °fH x 0,56 = °dH.

Weitere detaillierte Auskünfte zu den verschiedenen Quell- und Versorgungsgebieten können auch telefonisch eingeholt werden (Wasserversorgung Telefon 033 853 32 68).

Wasserversorgung Grindelwald

Publiziert am 08.01.2026

Stellenausschreibung

Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in (60–100%) Baubewilligungsverfahren, Baupolizei, Planung

Ihre Aufgaben

  • Durchführung von Baubewilligungsverfahren
  • baupolizeiliche Aufgaben
  • Durchführung von Baukontrollen
  • Teilnahme an Sitzungen der Kommission Hochbau und Planung
  • administrative Begleitung von Planungsgeschäften
  • weitere zugewiesene Arbeiten

Anforderungen

  • Kauffrau/-mann (vorzugsweise mit Kenntnissen im Bereich öffentliche Verwaltung) oder technische Ausbildung im Bereich Hochbau
  • Erfahrung im Baubewilligungsverfahren
  • Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
  • selbständige, exakte, zuverlässige, belastbare und organisierte Persönlichkeit
  • Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und sehr gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Sina Gerber, Tel. 033 854 14 43, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen elektronisch an geraldine.gafner@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, senden.

Publiziert am 08.01.2026


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

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