Grindelwald (8)

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 6. Juni 2025, 20.15 Uhr Kongress-Saal

Traktanden

  1. Finanzwesen
    1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung
  2. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
  3. Planungswesen
    1. Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa» mit Zonenplanänderung
    2. Überbauungsordnung «Langlaufloipen Lütschine» mit Änderung Zonenplan Landschaft
  4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch ab diesem Zeitpunkt auf der Website der Gemeinde, www.gemeinde-grindelwald.ch, aufgeschaltet.

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa zwei Wochen vor der Versammlung an alle Haushaltungen zugestellt.

Das Protokoll der Versammlung wird ab 16. Juni 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 8. April 2025

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 08.05.2025

Besetzerschaft Wärgistal

Obligatorischer Tagwann

Samstag, 24. und 31. Mai 2025, mit dem üblichen Werkzeug um 9.00 Uhr im Bidem

Einer davon ist obligatorisch. Die Hagpflichtigen werden ersucht, ihren Hag bis spätestens 1 Woche vor dem Bestossen des jeweiligen Lägers zu erstellen, sonst wird er auf Kosten des Eigentümers erstellt.

Die Pfander

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Astoria, p. A. Bühler Dominik, Lerchenweg 10, 3250 Lyss.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung.

Standort: Grabenstrasse 30, Parzelle Nr. 4001, Koordinaten 4001, 2’646’500 / 1’163’670.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/230059

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. Mai 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.05.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Wyss Simon, vertreten durch Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Anbau Lagerraum.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Änderung des Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Nirggenstrasse 2a, Parzelle Nr. 6527, Koordinaten 2’644’755 / 1’163’855.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 612 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/214563

Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. April 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.05.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 6. Juni 2025, 20.15 Uhr Kongress-Saal

Traktanden

  1. Finanzwesen
    1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung
  2. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
  3. Planungswesen
    1. Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa» mit Zonenplanänderung
    2. Überbauungsordnung «Langlaufloipen Lütschine» mit Änderung Zonenplan Landschaft
  4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch ab diesem Zeitpunkt auf der Website der Gemeinde, www.gemeinde-grindelwald.ch, aufgeschaltet.

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa zwei Wochen vor der Versammlung an alle Haushaltungen zugestellt.

Das Protokoll der Versammlung wird ab 16. Juni 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 8. April 2025

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 01.05.2025

Ev.-ref. Kirchgemeinde

Protokollauflage

Das Protokoll der ausserordentlichen Versammlung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald vom 27. April 2025 liegt 30 Tage, vom 1. bis 31. Mai 2025, bei der Präsidentin Anne Schenk, Guggengässli 5, 3818 Grindelwald, und der Sekretärin Kathrin Bohren, Sekretariat Kirchgemeinde Grindelwald, öffentlich auf. Das Protokoll ist während der Auflagefrist ebenfalls auf der Homepage der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald (www. kirchgemeinde-grindelwald.ch)  aufgeschaltet. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat Grindelwald eingereicht werden.

Der Kirchgemeinderat Grindelwald entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Grindelwald, 28. April 2025 

Der Kirchgemeinderat Grindelwald

Publiziert am 01.05.2025

Stellenausschreibung

Du suchst einen neuen Wirkungskreis und hast Lust auf neue Eindrücke? Dann schau doch mal bei uns vorbei! Unsere Schule liegt in Grindelwald, der beliebten Tourismusdestination im Berner Oberland. Unsere Gemeinde ist bekannt durch Eiger, Mönch und Wetterhorn, als Schneeparadies im Winter und bietet traumhafte Freizeit­möglichkeiten für Natur- und Sportbegeisterte rund ums Jahr. Da ist vielleicht auch etwas für Dich dabei! Unser Kollegium mit 42 Lehrpersonen unterrichtet an vier Standorten insgesamt 300 Schülerinnen und Schüler in drei Kindergärten-, acht Primar- und vier Sek1-Klassen. Dabei ist uns der Fokus auf die Individualität der Kinder besonders wichtig.

Infolge Neuorientierung der bisherigen Stelleninhaberin suchen wir per 1. August 2025 oder nach Vereinbarung eine/einen

Schulleiterin / Schulleiter für den Zyklus 1, 40–60%

Aufgaben

  • Du führst den Zyklus 1 im pädagogischen, personellen, organisatorischen und administrativen Bereich.
  • Du koordinierst die Zusammenarbeit der Tagesschule mit der Kommission Bildung.
  • Du setzt kantonale und kommunale Vorgaben um.
  • Du entwickelst die Schule und den Unterricht weiter.
  • Du arbeitest mit der Schulsozialarbeit vor Ort und weiteren externen Fachstellen zusammen.
  • Du berätst und unterstützt Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte.

Anforderungen

  • Du hast eine pädagogische Ausbildung oder einen Tertiärabschluss mit Berufserfahrung.
  • Du hast bereits eine abgeschlossene Schulleitungsausbildung oder bist bereit, diese zu erwerben.
  • Du bist bereit, Einsatz zu zeigen, bist belastbar, zuverlässig und flexibel.
  • Du besitzt sehr gute kommunikative Kompetenzen.
  • Du arbeitest effizient und konstruktiv mit deiner Stellenpartnerin zusammen.
  • Du engagierst dich in der Schulentwicklung und gestaltest Veränderungen aktiv mit.

Wir bieten

  • einen spannenden Arbeitsplatz mit hoher Eigenverantwortung
  • unbefristete Anstellung nach kantonalen Richtlinien
  • zentraler Arbeitsplatz mit moderner Infrastruktur
  • engagiertes, offenes und hilfsbereites Kollegium
  • motiviertes und kompetentes Schulsekretariat
  • unterstützende Bildungskommission
  • zukunftsweisende Schulraumstrategie

Weitere Informationen zur Schule und zur Gemeinde Grindelwald findest Du auf unserer Website www.schule-grindelwald.ch oder www.gemeinde-grindelwald.ch.

Bewirb dich direkt an die Schule Grindelwald, Beatrice Rubi, Präsidentin Kommission Bildung, Schulgässli 6, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail an: beatrice.rubi@gemeinde-grindelwald.ch

Die Bewerbungen werden laufend bearbeitet. 

Bei Fragen steht Dir die Schulleiterin Maja Fankhauser gerne zur Verfügung.

Telefon 076 585 04 76 / maja.fankhauser@schule-grindelwald.ch

Grindelwald, 14. April 2025

Kommission Bildung Grindelwald

Publiziert am 01.05.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Verlegung Wanderweg Eigertrail aufgrund Felssturzgefahr.

Standort: Chräjenbiel, Parzelle Nr. 6597, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’642’253 / 1’159’390.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Mai 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 01.05.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
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