Grindelwald (18)

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Kaufmann AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau MFH mit Autoabstellplätzen, Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Änderung des Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Stutzstrasse 13, Parzelle Nr. 6568, Koordinaten 2’644’616 / 1’163’424.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/206156

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 16. September 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Kirchbühlstrasse

Ab Montag, 7., bis ca. Freitag, 11. Oktober 2024

Infolge Strassensanierung und Belagseinbau muss die Kirchbühlstrasse für jeglichen Durchgangsverkehr tagsüber gesperrt werden.

Am Abend ist die Zufahrt für Fahrzeuge möglich.

Am Morgen ist die Wegfahrt bis 7.00 Uhr möglich. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Fussgängersteg über die Schwarze Lütschine.

Projektänderung: Aufnahme in den Sachplan Wanderroutennetz.

Standort: Im Grund / Schwarze Lütschine, Parzellen Nrn. 1156, 4533, 5042, Zone: UeO Erschliessung Grund, Koordinaten 2’644’785 / 1’163’574.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au sowie Uferschutzzone Lütschine, kantonales Vogelschutzgebiet.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdecken von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG)
  • Eingriffe in geschützte Pflanzen nach Art. 18 ff. NHG
  • Bauvorhaben im kantonalen Vogelschutzgebiet (Art. 21 Landschaftsreglement).
  • Der Fussgängersteg ist nicht hindernisfrei (Art. 22 BauG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Teuscher Rudolf und Elisabeth, Ruedi und Martin, v. d. Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Komplettabbruch und Wiederaufbau MFH.

Standort: Alte Strasse 3, Parzelle Nr. 1821, Koordinaten 2’640’938 / 1’165’164.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24c RPG)
  • Überschreitung Geschosszahl (Art. 37 GBR i. V. m. Art. 60 GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/209277

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 9. September 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Bianchi-Jossi Ursula und Kunz Rudolf, v. d. GIUBBINI ARCHITEKTEN ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 4, 7000 Chur.

Projektverfasserin: GIUBBINI ARCHITEKTEN ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 4, 7000 Chur.

Bauvorhaben: Umbau/Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Bodmiweg 9 und 11a, Parzelle Nr. 1195, Koordinaten 2’645’915 / 1’164’105.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/182816

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 5. September 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 19.09.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Wartsteinweg

Ab Freitag, 27. September, bis ca. 2. Oktober 2024

Infolge Strassensanierung und Belagseinbau muss der Wartsteinweg für jeglichen Durchgangsverkehr tagsüber gesperrt werden. Am Abend ist die Zufahrt mit geeigneten Fahrzeugen möglich. Am Morgen ist die Wegfahrt bis 7.00 Uhr möglich. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 19.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Neubau Fussgängersteg über die Schwarze Lütschine.

Projektänderung: Aufnahme in den Sachplan Wanderroutennetz.

Standort: Im Grund / Schwarze Lütschine, Parzellen Nrn. 1156, 4533, 5042, Zone: UeO Erschliessung Grund, Koordinaten 2’644’785 / 1’163’574.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au sowie Uferschutzzone Lütschine, kantonales Vogelschutzgebiet.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdecken von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG)
  • Eingriffe in geschützte Pflanzen nach Art. 18 ff. NHG
  • Bauvorhaben im kantonalen Vogelschutzgebiet (Art. 21 Landschaftsreglement).
  • Der Fussgängersteg ist nicht hindernisfrei (Art. 22 BauG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

2. Informationsveranstaltung Projekt Schulsozialarbeit in den Lütschinentälern

Die Gemeinden Wilderswil, Lauterbrunnen, Grindelwald, Gsteigwiler, Gündlischwand und Lütschental bereiten im Verbund die Organisation, Einführung und Umsetzung der Schulsozialarbeit (SSA) Lütschinentäler auf das kommende Schuljahr 2025/26 vor.

Die zuständigen Gemeinderätinnen und Frau Vanda Wrubel, Beraterin des Instituts Kindheit, Jugend und Familie der Berner Fachhochschule, orientieren die Bevölkerung über die Grundzüge der Zusammenarbeit, das Rahmenkonzept und die geplante Organisation. Sie sind herzlich eingeladen!

  • Dienstag, 17. September 2024, 20.00 Uhr, Kongresssaal Grindelwald
  • Mittwoch, 18. September 2024, 20.00 Uhr, Mehrzwecksaal Wilderswil
  • Donnerstag, 19. September 2024, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen

Alle drei Veranstaltungen sind inhaltlich identisch.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

4. September 2024

Arbeitsgruppe SSA

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Teuscher Rudolf und Elisabeth, Ruedi und Martin, v. d. Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Projektänderung – Komplettabbruch und Wiederaufbau MFH.

Standort: Alte Strasse 3, Parzelle Nr. 1821, Koordinaten 2’640’938 / 1’165’164.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24c RPG)
  • Überschreitung Geschosszahl (Art. 37 GBR i. V. m. Art. 60 GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/209277

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 9. September 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Bianchi-Jossi Ursula und Kunz Rudolf, v. d. GIUBBINI ARCHITEKTEN ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 4, 7000 Chur.

Projektverfasserin: GIUBBINI ARCHITEKTEN ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 4, 7000 Chur.

Bauvorhaben: Umbau/Sanierung Wohnhaus, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Bodmiweg 9 und 11a, Parzelle Nr. 1195, Koordinaten 2’645’915 / 1’164’105.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/182816

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 5. September 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Kappeler Gastro AG, Gutenbrunnenstrasse 6, 3775 Lenk im Simmental, vertreten durch die Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Getränketheke bei der Schyr und Neubau einer Wellnessanlage unterhalb des Hauptgebäudes Alpinhotel Bort. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank und folgendem bestehendem Bewirtungs- und Beherbergungsangebot: 120 Sitzplätze in der Gaststube im Berghaus Bort und 26 im Stübli in der Aussenbar; 220 Sitzplätze auf der Terrasse vor dem Berghaus Bort und 70 Sitzplätze auf der Terrasse bei der Aussenbar; 11 Hotelzimmer mit 39 Gästebetten; Öffnungszeiten; täglich bis 0.30 Uhr.

Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 4. Juni 2021 um zwei Jahre.

Standort: Bortweg 44/46a, Parzellen Nrn. 5253 und 5154, Zone: Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First», Koordinaten 2’646’959 / 1’166’323

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Gitsham Andrew und Rosemary, v.d. A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Installation aussen aufgestellte Wärmepumpe, Einbau Cheminéeofen, Aufhebung Schutzraum.

Standort: Ischweg 25, Parzelle Nr. 6229, Koordinaten 2’646’740 / 1’164’100.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/206251

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 2. September 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Terrassenweg

ab Montag, 16., bis ca. 20. September 2024

Infolge Strassensanierung und Belagseinbau muss der Terrassenweg im Bereich der Hausnummern 63 bis 99 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Bus Linie 122: Die Haltestellen Bodmi, Steinbillen, Panorama und Klusi werden nicht bedient.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 12.09.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Sulzweg

Ab Montag, 16., bis ca. 27. September 2024

Infolge Strassensanierung und Belagseinbau muss der Sulzweg im Bereich der Hausnummern 2a bis 6a für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Die Fussgänger werden über den Haltenweg umgeleitet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 12.09.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Kappeler Gastro AG, Gutenbrunnenstrasse 6, 3775 Lenk im Simmental, vertreten durch die Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Getränketheke bei der Schyr und Neubau einer Wellnessanlage unterhalb des Hauptgebäudes Alpinhotel Bort. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank und folgendem bestehendem Bewirtungs- und Beherbergungsangebot: 120 Sitzplätze in der Gaststube im Berghaus Bort und 26 im Stübli in der Aussenbar; 220 Sitzplätze auf der Terrasse vor dem Berghaus Bort und 70 Sitzplätze auf der Terrasse bei der Aussenbar; 11 Hotelzimmer mit 39 Gästebetten; Öffnungszeiten; täglich bis 0.30 Uhr.

Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 4. Juni 2021 um zwei Jahre.

Standort: Bortweg 44/46a, Parzellen Nrn. 5253 und 5154, Zone: Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First», Koordinaten 2’646’959 / 1’166’323

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.09.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Gitsham Andrew und Rosemary, v.d. A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: A. Ruoff AG, Dorfstrasse 119, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Installation aussen aufgestellte Wärmepumpe, Einbau Cheminéeofen, Aufhebung Schutzraum.

Standort: Ischweg 25, Parzelle Nr. 6229, Koordinaten 2’646’740 / 1’164’100.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/206251

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Oktober 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 2. September 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.09.2024

Bergschaft Itramen

 Los- und Reparationsholz

Anmeldungen für Los- und Reparationsholz nimmt die Holzkommission bis Mittwoch, 11. September 2024, gerne unter Telefon 079 208 95 90 (Adolf Rubi) entgegen.

Die Holzkommission

Publiziert am 05.09.2024

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Wartsteinweg

Ab Freitag, 27. September, bis ca. 2. Oktober 2024

Infolge Strassensanierung und Belagseinbau muss der Wartsteinweg für jeglichen Durchgangsverkehr tagsüber gesperrt werden. Am Abend ist die Zufahrt mit geeigneten Fahrzeugen möglich. Am Morgen ist die Wegfahrt bis 7.00 Uhr möglich. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.09.2024


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

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