Grindelwald (32)

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen anlässlich des 1. Eidg. Jugendjodelfests

von Mittwoch, 9., bis Montag, 14. September 2026

Im Rahmen dieses Grossereignisses ist auf dem Gemeindegebiet von Grindelwald bereits ab  Mittwochmorgen, 8.00 Uhr, bis Montagabend, ca. 19.00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen und Umleitungen zu rechnen.

Entsorgungsstelle Bärplatz: Zugang bis Montag, 14. September, erschwert.

Programm

  • Mittwoch, 9. September
    Aufstellarbeiten Bärplatz ab 8.00 Uhr, Busverkehr bis Montagabend ab Sandigenstutz, Gemeindehaus
  • Freitag, 11. September
    Festwirtschaft ab 17.30 Uhr auf dem Bärplatz
  • Samstag, 12. September
    Festbetrieb ab 7.00 Uhr auf dem Bärplatz, Jodelmeile von 9.00 bis 17.00 Uhr, Dorfstrasse gesperrt            
  • Sonntag, 13. September
    Brunch und Radio-BeO-Stubete ab 9.00 Uhr, Bärplatz
  • Montag, 14. September
    Abbauarbeiten Bärplatz bis ca. 19.00 Uhr

Verkehrsbehinderungen und Strassensperrungen ab Mittwoch, 9. September 

  • Bärplatz gesperrt ab 9. September um 8.00 Uhr bis 14. September um ca. 19.00 Uhr, Busbetrieb ab Sandigenstutz, Gemeindehaus
  • Carterminal Bärplatz Zufahrt für Reisebusse nicht möglich

Strassensperrung Dorfstrasse ab Verzweigung Endweg bis Kirche am Samstag, 12. September, ab 9.00 bis 17.00 Uhr

  • Dorfstrasse gesperrt am 12. September von 9.00 bis 17.00 Uhr
  • Endweg Durchfahrt verboten ab Hotel Glacier bis Verzweigung Dorfstrasse (Einbahnverkehr), ausgenommen Linienbus
  • Umfahrung Dorfstrasse ab Verzweigung Endweg via Rollbahnbrücke, Aspi, Mettenberg, Kirche oder via Spillstattstrasse, Tuftbach, Terrassenweg, Klusi
  • Keine Zufahrtsmöglichkeiten für Reisebusse zum Carterminal Bärplatz und Sandigenstutz und Firstbahn während der Strassensperrung
  • Anlieferungen und An- und Abreise der Feriengäste am Samstag, 12. September, von 9.00 bis 17.00 Uhr nicht möglich.
  • Zufahrt für Reisebusse ab 8.30 Uhr nicht mehr möglich
  • Zufahrt Parkplatz Graben, Almisgässli, Hotel Sunstar ab Kirche nicht möglich

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich im Bereich der Festaktivitäten mit grösster Vorsicht zu bewegen und dem Verkehrsdienst Folge zu leisten.

Besten Dank für das Verständnis:
OK 1. Eidg. Jugendjodelfest, Gemeinde Grindelwald, Bereich Sicherheit

Publiziert am 27.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Rudolf Kaufmann, Moosweg 44, 3818 Grindelwald, und Urs Kaufmann, Moosgasse 6, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Urs Kaufmann, Moosgasse 6, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Anbau Unterstand an Scheune Moosweg 31a, Umbau Scheune Moosgasse 4a in Einstellraum sowie Anbau Einstellräume.

Standort: Moosweg 31a und Moosgasse 4a, Parzellen Nrn. 223 (BR 5859) und 2410, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’648’018 / 1’164'931 und 2’647’902 / 1’164’898.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 16a RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Dachgestaltung (Art. 416 GBR)
  • Befreiung von der Solarpflicht (Art. 39a ff. KEnG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 27.08.2026

Bergschaft Bach

Losholz 2026

Die losberechtigten Bergteiler, welche ein Nutz- oder Brennholzlos beanspruchen, melden dies bitte einem Mitglied der Holzkommission bis Mittwoch, 2. September 2026. Telefon 079 828 12 11, 079 407 67 40 oder 079 439 72 55.

Die Lose werden durch die Holzkommission zugeteilt.

Die Holzkommission Bach

Publiziert am 27.08.2026

Einwohnergemeinde

Schliessung / Saisonende Freibad Hellbach

Das Freibad Hellbach bleibt ab Montag, 31. August 2026, geschlossen.

Am Samstag und Sonntag Ausverkauf von Restposten.

Wir freuen uns, Sie bis zum Saisonende noch einmal begrüssen zu dürfen!

Vielen Dank an alle Bade- und Restaurantgäste und auf Wiedersehen im Mai 2027.

Das Badi-Team

Publiziert am 27.08.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Sulzweg

Ab 21. August bis 18. September 2026

Infolge Strassensanierung muss der Sulzweg ab Sulzweg 25a bis Sulzweg 30 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 27.08.2026

Bergschaft Grindel

Einladung zur 21. Bergschaftsreise

Der Vorstand organisiert wieder eine Bergschaftsreise:

Klewenalp – Altdorf – Schifffahrt Urnersee – Rütli
Donnerstag, 10. September 2026

Alle Bergteiler der Bergschaft Grindel sind herzlich eingeladen, in Begleitung an dieser kostenlosen Reise teilzunehmen!

Ehemalige Bergteiler sind selbstverständlich auch eingeladen.

Info und Anmeldungen bis Anfang September an: Hotel Kirchbühl, Telefon 033 854 40 80, christian.brawand@kirchbuehl.ch

Publiziert am 27.08.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Christine, vertreten durch Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Vor dem Holzweg 8, Parzelle Nr. 4754, Koordinaten 2’644’580 / 1’163’405.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292802

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 14. August 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 27.08.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Gnom, vertreten durch Aeschlimann Reto, Jungfraustrasse 95, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Vor dem Holzweg 4, Parzelle Nr. 4755, Koordinaten 2’644’603 / 1’163’375.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291405

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 12. August 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 27.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Hermann und Monika, Grundstrasse 52, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Grundstrasse 52, Parzelle Nr. 6080, Koordinaten 2’644’568 / 1’163’868.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: Kantonales Vogelreservat.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292202.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 4. August 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 20.08.2026

Bergschaft Itramen

Einladung zur Bergschaftsreise

Mittwoch, 16. September 2026

Wir machen einen Ausflug auf das Brienzer Rothorn. Alle Bergteiler mit Partner sind dazu eingeladen.

Abfahrt Grund, Talgüetli: 7.00 Uhr.

Anmeldungen bis Freitag, 11. September, 18.00 Uhr an Rubi Reisen, Telefon 033 821 13 53.

Der Vorstand

Publiziert am 20.08.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Sulzweg

Ab 21. August bis 18. September 2026

Infolge Strassensanierung muss der Sulzweg ab Sulzweg 25a bis Sulzweg 30 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 20.08.2026

Bergschaft Grindel

Einladung zur 21. Bergschaftsreise

Der Vorstand organisiert wieder eine Bergschaftsreise:

Klewenalp – Altdorf – Schifffahrt Urnersee – Rütli
Donnerstag, 10. September 2026

Alle Bergteiler der Bergschaft Grindel sind herzlich eingeladen, in Begleitung an dieser kostenlosen Reise teilzunehmen!

Ehemalige Bergteiler sind selbstverständlich auch eingeladen.

Info und Anmeldungen bis Anfang September an: Hotel Kirchbühl, Telefon 033 854 40 80, christian.brawand@kirchbuehl.ch

Publiziert am 20.08.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Christine, vertreten durch Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Vor dem Holzweg 8, Parzelle Nr. 4754, Koordinaten 2’644’580 / 1’163’405.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292802

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 14. August 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 20.08.2026

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Gnom, vertreten durch Aeschlimann Reto, Jungfraustrasse 95, 3800 Interlaken.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Vor dem Holzweg 4, Parzelle Nr. 4755, Koordinaten 2’644’603 / 1’163’375.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291405

Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 12. August 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 20.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Katharina Balmer Utiger, Sonnmattstrasse 15, 3084 Wabern, und Ruth Balmer Köchlin, Jurablickstrasse 73, 3095 Spiegel b. Bern, vertreten durch GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch Nebenbauten; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle und einem ungedeckten Autoabstellplatz (Gesamtbauentscheid vom 1. September 2025).

Projektänderung: Auf die Einstellhalle wird verzichtet, Neubau Auto-, Velo- und Geräteunterstände, Erstellen von ungedeckten Autoabstellplätzen.

Standort: Grundstrasse 18 und 18a, Parzelle Nr. 3670, Wohn- und Arbeitszone 3-geschossig, Koordinaten 2’644’695 / 1’163’895.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken
Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 20.08.2026

Einwohnergemeinde

Eröffnungsfeier Doppelturnhalle

Samstag, 22. August 2026, 10.00–16.00 Uhr

  • 11.00 Uhr offizieller Eröffnungsakt mit den Trychlern
  • Festwirtschaft
  • Musikalische Unterhaltung
  • Turnworkshops mit dem Turnverein
  • Spielmobil

Wichtige Hinweise:

  • Nur beschränkte Anzahl Parkplätze vorhanden
  • Bitte öffentlichen Verkehr benutzen
  • Zugang via Schulgässli nur für Fussgänger/-innen (Fahrverbot)
Publiziert am 20.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wanderwegbrücke Rinderalpbach / Erlenpromenade.

Standort: Auf dem Blätz / Inseli, Parzelle Nr. 3640, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’310 / 1’163’260.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Auengebiet von nationaler Bedeutung.

Naturgefahrengebiet: rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Überdecken von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 20.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Zimmerli Peter Georg, Schützenrütistrasse 9, 8044 Gockhausen.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Brandeggstrasse 8, Parzelle Nr. 3759, Koordinaten 2’644’685 / 1’163’040.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/286393

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 5. August 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 20.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Hermann und Monika, Grundstrasse 52, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Grundstrasse 52, Parzelle Nr. 6080, Koordinaten 2’644’568 / 1’163’868.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: Kantonales Vogelreservat.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292202.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 4. August 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Katharina Balmer Utiger, Sonnmattstrasse 15, 3084 Wabern, und Ruth Balmer Köchlin, Jurablickstrasse 73, 3095 Spiegel b. Bern, vertreten durch GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch Nebenbauten; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle und einem ungedeckten Autoabstellplatz (Gesamtbauentscheid vom 1. September 2025).

Projektänderung: Auf die Einstellhalle wird verzichtet, Neubau Auto-, Velo- und Geräteunterstände, Erstellen von ungedeckten Autoabstellplätzen.

Standort: Grundstrasse 18 und 18a, Parzelle Nr. 3670, Wohn- und Arbeitszone 3-geschossig, Koordinaten 2’644’695 / 1’163’895.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken
Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.08.2026

Einwohnergemeinde

Eröffnungsfeier Doppelturnhalle

Samstag, 22. August 2026, 10.00–16.00 Uhr

  • 11.00 Uhr offizieller Eröffnungsakt mit den Trychlern
  • Festwirtschaft
  • Musikalische Unterhaltung
  • Turnworkshops mit dem Turnverein
  • Spielmobil

Wichtige Hinweise:

  • Nur beschränkte Anzahl Parkplätze vorhanden
  • Bitte öffentlichen Verkehr benutzen
  • Zugang via Schulgässli nur für Fussgänger/-innen (Fahrverbot)
Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wanderwegbrücke Rinderalpbach / Erlenpromenade.

Standort: Auf dem Blätz / Inseli, Parzelle Nr. 3640, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’310 / 1’163’260.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Auengebiet von nationaler Bedeutung.

Naturgefahrengebiet: rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Überdecken von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.08.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Dorfstrasse 189, Hotel Steinbock, bis Obere Gletscherstrasse 3

Infolge Belagseinbau wird die Dorfstrasse ab Hotel Steinbock bis Obere Gletscherstrasse 3 für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Verkehrsbehinderung infolge Vorbereitungsarbeiten:

  • Montag, 10., bis Donnerstag, 13. August 2026 

Nachtsperrung infolge Belagseinbaus:

  • Donnerstag, 13. August, ab 19.00 Uhr, bis Freitag, 14. August 2026, 7.00 Uhr 

Diese Publikation ersetzt die Anzeige vom 30. Juli resp. vom 6. August 2026.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Zimmerli Peter Georg, Schützenrütistrasse 9, 8044 Gockhausen.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Brandeggstrasse 8, Parzelle Nr. 3759, Koordinaten 2’644’685 / 1’163’040.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/286393

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 5. August 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Baugemeinschaft Moser Silvan und Moser Marcel, p. A. Silvan Moser, Obere Gletscherstrasse 51, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus, Ersatz Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.

Standort: Obere Gletscherstrasse 132, Parzelle Nr. 2163, Koordinaten 2’647’912 / 1’164’547.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Abweichung Dachgestaltung (Art. 416 Abs. 1 Bst. b GBR)
  • Unterschreitung Zonenabstand (Art. 212 Abs. 2 Bst. c GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291544

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. Juli 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.08.2026

Bergschaft Grindel

Einladung zur 21. Bergschaftsreise

Der Vorstand organisiert wieder eine Bergschaftsreise:

Klewenalp – Altdorf – Schifffahrt Urnersee – Rütli
Donnerstag, 10. September 2026

Alle Bergteiler der Bergschaft Grindel sind herzlich eingeladen, in Begleitung an dieser kostenlosen Reise teilzunehmen!

Ehemalige Bergteiler sind selbstverständlich auch eingeladen.

Info und Anmeldungen bis Anfang September an: Hotel Kirchbühl, Telefon 033 854 40 80, christian.brawand@kirchbuehl.ch

Publiziert am 06.08.2026

Bergschaft Itramen

Ausserordentliche Bergschaftsversammlung

Donnerstag, 27. August 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Itramen

Traktanden

  1. Genehmigung UeO Männlichen/Holenstein
  2. Ersatz/Neubau Skilift Tschuggen und SB Männlichen
  3. Genehmigung VSNZ-Open-Air auf Männlichen (neu an 3 Tagen)
  4. Verschiedenes

Die Pläne und Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen zur Einsicht aller Bergteiler am 19. und 20. August 2026 jeweils von 9.00 bis 21.00 Uhr im Schulhaus Itramen auf.

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Baugemeinschaft Moser Silvan und Moser Marcel, p. A. Silvan Moser, Obere Gletscherstrasse 51, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus, Ersatz Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.

Standort: Obere Gletscherstrasse 132, Parzelle Nr. 2163, Koordinaten 2’647’912 / 1’164’547.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Abweichung Dachgestaltung (Art. 416 Abs. 1 Bst. b GBR)
  • Unterschreitung Zonenabstand (Art. 212 Abs. 2 Bst. c GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291544

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. Juli 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 06.08.2026

Einwohnergemeinde

Protokollgenehmigung

Während der 30-tägigen Auflagefrist sind gegen die Abfassung des Protokolls der Gemeindeversammlung Grindelwald vom 5. Juni 2026 keine Einsprachen beim Gemeinderat eingegangen.

Das Protokoll wurde somit an der Sitzung des Gemeinderates vom 28. Juli 2026 genehmigt (Art. 61 Abstimmungs- und Wahlreglement der Gemeinde Grindelwald).

Grindelwald, 3. August 2026

Gemeindeschreiberei Grindelwald

Publiziert am 06.08.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung / Strassensperrung Dorfstrasse 189 bis Obere Gletscherstrasse 3

Verkehrsbehinderung:

Montag, 10., bis Freitag, 21. August 2026

Strassensperrung infolge Belagseinbau:

Donnerstag, 20. August, 19.00 Uhr bis Freitag, 21. August 2026, 7.00 Uhr

oder

Freitag, 21. August 2026, 19.00 Uhr bis Samstag, 22. August 2026, 7.00 Uhr

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Grindelwald Tourismus, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Thomas Wenger, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellen temporäre Gewässerquerungen jeweils vom 20. Oktober bis 30. April für Langlaufloipe.

Standort: Griit, in der Ey, im Weidli, im Locherboden, Aspi, Parzellen Nrn. 962, 1918, 2118, 4533 und 6455, Zone Überbauungsordnung Langlaufloipe Lütschine, Koordinaten 2’645’865 / 1’162’930; 2’645’800 / 1’163’325; 2’646’330 / 1’163’190; 2’646’100 / 1’162’970; 2’645’800 / 1’163’325.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, angrenzendes Auengebiet von nationaler Bedeutung und angrenzender Umsetzungsperimeter Auengebiete von nationaler Bedeutung.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdecken von Gewässern (Art. 38 GSchG)
  • Baute im Naturschutzgebiet / Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Ziegler Yves und Ziegler Philippe, vertreten durch Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau EFH nach Brandfall, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Terrassenweg 41, Parzellen Nrn. 2315 und 3185, Koordinaten 2’645’740 / 1’164’390.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • EWAP-Vorschriften (Art. 231 ff. GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288285

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 21. Juli 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 06.08.2026


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