Grindelwald (13)

Baupublikation

Bauherrschaft: Alexander Glinz, Kaiser-Friedrich-Ring 30, 40545 Düsseldorf, Planart Grindelwald GmbH, Christoph Schmid, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umbau Mehrfamilienhaus in Einfamilienhaus.

Standort: Obere Gletscherstrasse 95, Parzelle Nr. 4353, Wohnzone W2, Koordinaten 2’647’490 / 1’164’635.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiete: blau und rot.

Ausnahmen:

  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.07.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Markus Stebler, Wasserwerkgasse 29, 3011 Bern, vertreten durch Holzkreation Schmid AG, Christoph Schmid, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Holzkreation Schmid AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit PV-Anlage, Erstellen temporäre Baustrasse; Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 27. Juni 2024: Erweiterung Untergeschoss und zusätzliches Bad; Erhöhung Anzahl Wohnungen auf 4 (bisher 3), Neuanordnung der Fenster, Türen und Hauseingänge, Umgebungsanpassung, Ersatz PV-Anlage nord- und südseitig durch Eternitdach, Entfernung Cheminée sowie Verlegung und Anpassung Dimensionierung der Elektroleitung.

Standort: Almisgässli 26, Parzellen Nrn. 5685 und 4488, Wohnzone W2 und W3, Koordinaten 2’646’215 / 1’163’605.

Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profilierung / Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 10.07.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: STWEG Chalet Lärche, p. A. Immo Treu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Aufhebung Schutzraum.

Standort: Obere Gletscherstrasse 5, Parzelle Nr. 4921, Koordinaten 2’646’540 / 1’164’032.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/234653.

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 7. Juli 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 10.07.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: STI Liegenschaften AG, Grabenstrasse 36, 3600 Thun.

Bauvorhaben: Fassadenanpassungen.

Standort: Grundstrasse 28a, 30a und 32, Parzellen Nrn. 3980, 4841 und 5479 (BR 5480), Koordinaten 2’644’710 / 1’163’830.

Nutzungszone: Wohn- und Arbeitszone WA3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/234887

Auflage- und Einsprachefrist bis 11. August 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 7. Juli 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 10.07.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage Planung «Ersatz Firstbahn»

Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die obgenannte Planung mit unten stehenden Änderungen und Neuerlassen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:

A) Änderung der Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald – First»

bestehend aus:

  • Änderung Überbauungsplan 1:7500
  • Änderung Überbauungsplan – Teilplan Dorf 1:2500
  • Änderung Überbauungsvorschriften

B) Änderung der Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First»

bestehend aus:

  • Änderung Überbauungspläne 1 «First», 2 «Bort», 3 «Schreckfeld» 1:2000
  • Neuer Überbauungsplan 4 «Jochwang» 1:2500
  • Änderung Überbauungsvorschriften

C) Erlass der Überbauungsordnung «Fuhrenmatte»

bestehend aus:

  • Überbauungsplan 1:750
  • Überbauungsvorschriften

D) Änderung Zonenplan und Baureglement «Fuhrenmatte»

bestehend aus:

  • Ausschnitt Zonenplan 1:1000
  • Änderung Baureglement Art. 311

Weitere Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht / Bericht nach Art. 47 RPV «Ersatz Firstbahn»
  • Dokumentation Variantenstudium Ersatz Firstbahn mit Anhang
  • Schlussbericht Workshopverfahren «Fuhrenmatte» – «First»
  • Verkehrskonzept Ersatz Firstbahn mit Anhang

Die Planung «Ersatz Firstbahn» mit sämtlichen oben aufgeführten Bestandteilen liegt bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar. Die Auflagefrist wird bis am 18. August 2025 verlängert.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z. H. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.

Grindelwald, 4. Juli 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 10.07.2025

Einwohnergemeinde

Kurzfristige Strassensperrungen / Verkehrsbehinderungen

Eiger Ultra Trail, von Dienstag, 15., bis und mit Sonntag, 20. Juli 2025

Infolge des Eiger Ultra Trail 2025, ist mit kurzen Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen auf den Strassen von Grindelwald zu rechnen. 

Der Nordwandplatz, der Panoramaplatz und der Bärplatz (inklusive Abfalldeponie) sind vom Dienstag, 15., bis Sonntag, 20. Juli 2025, gesperrt.

Grindelwald-Bus verkehrt während des Eiger Ultra Trail 2025 nach Fahrplan ab dem Parkplatz Sandigerstutz (Gemeindeverwaltung).

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Wanderer, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.

Bereich Sicherheit Grindelwald

Publiziert am 10.07.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Roth Philip, v. d. Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26,
3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Wohnraum EG und Terrasse OG.

Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Änderung des Gemeindebaureglements durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Standort: Grabenstrasse 33, Parzelle Nr. 3644, Koordinaten 2’646’508 / 1’163’637.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/205101

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 23. Juni 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 03.07.2025

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnerinnen und Einwohnern und rund 15'000 Gästen in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine bürgernahe und dienstleistungsorientierte Persönlichkeit als 

Sachbearbeiter/-in Verwaltung 80–100%

Ihre Aufgaben

  • Telefon- und Schalterdienst
  • allgemeine Korrespondenz und administrative Arbeiten
  • Mitarbeit in allen Bereichen der Gemeindeverwaltung

Ihr Profil

  • abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann EFZ
  • Kenntnisse und Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung erwünscht
  • Selbständigkeit und Teamfähigkeit
  • engagierte und gewissenhafte Arbeitsweise
  • sicheres und freundliches Auftreten

Wir bieten

  • abwechslungsreiche Tätigkeit in verschiedenen Bereichen der Gemeindeverwaltung
  • ein motiviertes Team
  • zeitgemässe Anstellungsbedingungen 
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

Bei Fragen steht Ihnen Monika Kübli, Telefon 033 854 14 14, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail: gemeindeverwaltung@gemeinde-grindelwald.ch

Publiziert am 03.07.2025

Einwohnergemeinde

Kurzfristige Strassensperrungen / Verkehrsbehinderungen

Eiger Ultra Trail, von Dienstag, 15., bis und mit Sonntag, 20. Juli 2025

Infolge des Eiger Ultra Trail 2025, ist mit kurzen Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen auf den Strassen von Grindelwald zu rechnen. 

Der Nordwandplatz, der Panoramaplatz und der Bärplatz (inklusive Abfalldeponie) sind vom Dienstag, 15., bis Sonntag, 20. Juli 2025, gesperrt.

Grindelwald-Bus verkehrt während des Eiger Ultra Trail 2025 nach Fahrplan ab dem Parkplatz Sandigerstutz (Gemeindeverwaltung).

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Wanderer, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.

Bereich Sicherheit Grindelwald

Publiziert am 03.07.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hotel Belvedere Grindelwald AG, Dorfstrasse 53, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen.

Bauvorhaben: Anpassung Reklamen Waldhuus Bellary.

Standort: Geissstutzstrasse 2, Parzelle Nr. 2338, Koordinaten 2’644’925 / 1’164’344.

Nutzungszone: erweiterte Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/232925

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 23. Juni 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 03.07.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Meyer Lara Delphine Marianne Capucine und Mieli Julian, Lüssiweg 41, 6300 Zug.

Projektverfasser: Fischer Marcel, Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Dachsanierung, Montage Indach-PV-Anlage.

Standort: Unterpfand 17, Parzelle Nr. 3305, Koordinaten 2’645’890 / 1’163’925.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/234227.

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 23. Juni 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 03.07.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Märkle Nufer Renata, vertreten durch GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Energetische Sanierung, Montage PV-Anlage, Erweiterung Technikraum EG.

Hinweise: Erleichterung Profilierung (Art. 16 Abs. 3 BewD).

Standort: Dorfstrasse 52, Parzelle Nr. 4134, Koordinaten 2’645’225 / 1’163’910.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/222255.

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 18. Juni 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 03.07.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Bapst Michèle, Sonnhaldenstrasse 16, 4600 Olten.

Projektverfasserin: n+ Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Rückbau Plumpsklo, Einbau Badezimmer in Ferienhaus, Erstellen Kleinkläranlage, Dachsanierung.

Standort: Ischbodenweg 3a + 3b, Parzelle Nr. 1907, Koordinaten 2’648’925 / 1’165’210.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/229986

Auflage- und Einsprachefrist bis 28. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 17. Juni 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 03.07.2025


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