Grindelwald (27)

Baupublikation

Gesuchstellerin: STWEG Chalet Marmota, vertreten durch Helion Energy AG, Niedermattstrasse 1, 4528 Zuchwil.

Projektverfasserin: WIELAND TB, St. Jakobstrasse 38, 4147 Aesch.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Terrassenweg 137, Parzelle Nr. 4021, Koordinaten 2’646’600 / 1’164’510.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/264826

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 20. Januar 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 29.01.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Seematter Paul und Ursula, Wärgistalstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Einbau zusätzliche Wohnung DG, Neubau Aussentreppe.

Standort: Wärgistalstrasse 26, Parzelle Nr. 5968, Koordinaten 2’645’035 / 1’163’205.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Offene vorspringende Gebäudeteile (Art. 212 Abs. 4 Bst. c GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/252824

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 16. Januar 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 29.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Gletscherschlucht GmbH, Gletscherschlucht 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umbau Restaurant Gletscherschlucht. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 68 Sitzplätze innen (bisher 76 Sitzplätze, 58 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 30 Sitzplätze), Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).

Standort: Gletscherschlucht 1 und 1d, Parzelle Nr. 4558/BR5467, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’555 / 1’162’620.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 2. März 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 29.01.2026

Bergschaft Wärgistal

Ausserordentliche Bergschaftsversammlung

Dienstag, 10. Februar 2026 um 19.30 Uhr in der Eiger Lodge, Grundstrasse 58

Traktanden Bergschaft      

  1. Pacht Restaurant Grindelwaldblick
    1. Wahl Pächter/-in
    2. Pachtzins
  2. Information Sonderwaldreservat
  3. Verschiedenes

Traktanden Besetzerschaft  

  1. Mutterkühe
  2. Lohn Rinderhirt/-in
  3. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 29.01.2026

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Für den Werkhof ist ab sofort oder nach Vereinbarung folgende Stelle zu besetzen:

Leiter/-in Werkhof 60–100 %

Ihre Aufgaben

  • Planung, Organisation und Koordination aller Aufgaben des Werkhofes inkl. Einsatzleitung Winterdienst
  • Sicherstellung von Unterhaltsarbeiten bei Infrastrukturanlagen (Strassen, Brücken, Kanalisation, Spielplätze, Grünanlagen, Friedhof etc.)
  • Mitarbeit bei Projekten und Baustellen
  • Budgetverantwortung

Anforderungen

  • abgeschlossene Ausbildung im Bereich Tiefbau und mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise in Gemeinden oder öffentlichen Betrieben
  •  Führungserfahrung
  • zuverlässige, selbstständige und belastbare Persönlichkeit
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit (intern und extern)
  • Organisationsgeschick und vernetztes Denken
  • Bereitschaft zu Arbeitseinsätzen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten (Pikettdienst etc.)

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z.H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 29.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Weid AG, Industriestrasse 121, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: àite ag architektur rituell, Pilatusstrasse 60, 6003 Luzern.

Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus; Neubau dreier Mehrfamilienhäuser mit Einstellhalle.

Standort: Terrassenweg 10, Parzellen Nrn. 2952 und 3662, Wohnzone W2, Koordinaten 2’645’405 / 1’164’250.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 29.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerinnen: Martinelli Michele und Sonja Marie, Hellbachweg 15, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizungen, Sanitär, Solarsysteme und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Hellbachweg 15, Parzelle Nr. 3884, Koordinaten 2’644’989 / 1’163’873.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/266631

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 16. Januar 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 29.01.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Seematter Paul und Ursula, Wärgistalstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Einbau zusätzliche Wohnung DG, Neubau Aussentreppe.

Standort: Wärgistalstrasse 26, Parzelle Nr. 5968, Koordinaten 2’645’035 / 1’163’205.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Offene vorspringende Gebäudeteile (Art. 212 Abs. 4 Bst. c GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/252824

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 16. Januar 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Weid AG, Industriestrasse 121, 3800 Matten bei Interlaken.

Projektverfasserin: àite ag architektur rituell, Pilatusstrasse 60, 6003 Luzern.

Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus; Neubau dreier Mehrfamilienhäuser mit Einstellhalle.

Standort: Terrassenweg 10, Parzellen Nrn. 2952 und 3662, Wohnzone W2, Koordinaten 2’645’405 / 1’164’250.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Gesuchstellerinnen: Martinelli Michele und Sonja Marie, Hellbachweg 15, 3818 Grindelwald.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizungen, Sanitär, Solarsysteme und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Hellbachweg 15, Parzelle Nr. 3884, Koordinaten 2’644’989 / 1’163’873.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/266631

Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 16. Januar 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Neues Funktionendiagramm

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 13. Januar 2026 das neue Funktionendiagramm (Verordnung) genehmigt hat. Diese Verordnung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Februar 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Verbreiterung der Guggengasse im Bereich Steinbillen bis Faulensee.

Standort: Guggengasse, Parzellen Nrn. 39, 251, 1508, 2429 und 2430, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’385 / 1’164’335.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Kissling + Zbinden AG, Oberlandstrasse 15, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Ersatz der Brücke über den Ällouwinenbach, Grythstrasse.

Hinweis: Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Wasserbauprojekt / Instandstellungsprojekt Ällouwinenbach. Verbesserung des Abflusses von Wasser und Geschiebe im Bereich der Grythbrücke. Die beiden Projekte wurden zusammen geplant und deren Akten können zeitgleich während der Auflagefrist eingesehen werden.

Standort: Grythstrasse / Sandweg, Parzellen Nrn. 1536, 1820, 3640, 4885, 4989, 5910, 7002 und BR4991, Zonen Landwirtschaftszone, Arbeitszone und UeO Gewerbezone Sand, Koordinaten 2’645’280 / 1’163’075.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, angrenzendes Auengebiet, Wildschutzgebiet.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdeckung Gewässer (Art. 38 GSchG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Einbauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Schweizerhof Grindelwald AG, Swiss Alp Resort 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Hallenbad, Terrainveränderungen, jährliches Aufstellen Weihnachts- und Fonduehüttli während Wintersaison (teilweise nachträgliches Baugesuch). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 452 Sitzplätze innen (unverändert; 100 Speisesaal, 12 Gaststübli, 20 Schmitte, 10 Hotel-Bar, 80 Hotel-Halle, 50 VIP-Lounge und 180 Ballsaal), 80 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert) und 40 Sitzplätze in den Weihnachts- und Fonduehüttli während der Wintersaison, 48 Gästezimmer mit 90 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (Innen- und Aussensitzplätze).

Standort: Swiss Alp Resort 1, Parzellen Nrn. 86, 193, 6605, Zone Kernzone und ZPP 1 Sektor a Fuhrenmatte, Koordinaten 2’645’490 / 1’163’905.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude.

Ausnahme: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 22.01.2026

Tiefbauamt des Kantons Bern

Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch

Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren

Die Schwellenkorporation Grindelwald legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Gemeinde: Grindelwald.

Wasserbauträger: Schwellenkorporation Grindelwald.

Gewässer: Ällouwinenbach.

Ort: Grythbrücke, Koordinaten 2'645'376 / 1'163'125.

Vorhaben: WBB ISP Ällouwinenbach, Verbesserung des Abflusses von Wasser und Geschiebe im Bereich der Grythbrücke. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Baugesuch «Ersatz der Brücke über den Ällouwinenbach, Grythstrasse». Die beiden Projekte wurden zusammen geplant und deren Akten können zeitgleich während der Auflagefrist eingesehen werden.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Eingriffe ins Grundwasser (Art. 26 KGV)
  • Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG

Auflage- und Einsprachefrist: 15. Januar bis 16. Februar 2026.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.

Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gwatt (Thun), 8. Januar 2026

Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 22.01.2026

Einwohnergemeinde

Neue Organisationsverordnung

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 eine neue Organisationsverordnung genehmigt hat. Diese Verordnung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Februar 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.

Öffentliche Informationsveranstaltung

Der Gemeinderat wird an einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur neuen Organisationsverordnung sowie zur erarbeiteten Gemeindestrategie informieren. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen: 

Dienstag, 27. Januar 2026, 20.00 Uhr im Kongress-Saal Grindelwald

Grindelwald, 15. Januar 2026

Der Gemeinderat

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Verbreiterung der Guggengasse im Bereich Steinbillen bis Faulensee.

Standort: Guggengasse, Parzellen Nrn. 39, 251, 1508, 2429 und 2430, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’646’385 / 1’164’335.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Kissling + Zbinden AG, Oberlandstrasse 15, 3700 Spiez.

Bauvorhaben: Ersatz der Brücke über den Ällouwinenbach, Grythstrasse.

Hinweis: Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Wasserbauprojekt / Instandstellungsprojekt Ällouwinenbach. Verbesserung des Abflusses von Wasser und Geschiebe im Bereich der Grythbrücke. Die beiden Projekte wurden zusammen geplant und deren Akten können zeitgleich während der Auflagefrist eingesehen werden.

Standort: Grythstrasse / Sandweg, Parzellen Nrn. 1536, 1820, 3640, 4885, 4989, 5910, 7002 und BR4991, Zonen Landwirtschaftszone, Arbeitszone und UeO Gewerbezone Sand, Koordinaten 2’645’280 / 1’163’075.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, angrenzendes Auengebiet, Wildschutzgebiet.

Naturgefahrengebiet: gelb, blau, rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdeckung Gewässer (Art. 38 GSchG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
  • Einbauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels gemäss Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Hotel Schweizerhof Grindelwald AG, Swiss Alp Resort 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Hallenbad, Terrainveränderungen, jährliches Aufstellen Weihnachts- und Fonduehüttli während Wintersaison (teilweise nachträgliches Baugesuch). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 452 Sitzplätze innen (unverändert; 100 Speisesaal, 12 Gaststübli, 20 Schmitte, 10 Hotel-Bar, 80 Hotel-Halle, 50 VIP-Lounge und 180 Ballsaal), 80 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert) und 40 Sitzplätze in den Weihnachts- und Fonduehüttli während der Wintersaison, 48 Gästezimmer mit 90 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (Innen- und Aussensitzplätze).

Standort: Swiss Alp Resort 1, Parzellen Nrn. 86, 193, 6605, Zone Kernzone und ZPP 1 Sektor a Fuhrenmatte, Koordinaten 2’645’490 / 1’163’905.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Schutzobjekt: Erhaltenswertes Gebäude.

Ausnahme: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).

Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Februar 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 15.01.2026

Tiefbauamt des Kantons Bern

Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch

Kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren

Die Schwellenkorporation Grindelwald legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Gemeinde: Grindelwald.

Wasserbauträger: Schwellenkorporation Grindelwald.

Gewässer: Ällouwinenbach.

Ort: Grythbrücke, Koordinaten 2'645'376 / 1'163'125.

Vorhaben: WBB ISP Ällouwinenbach, Verbesserung des Abflusses von Wasser und Geschiebe im Bereich der Grythbrücke. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Baugesuch «Ersatz der Brücke über den Ällouwinenbach, Grythstrasse». Die beiden Projekte wurden zusammen geplant und deren Akten können zeitgleich während der Auflagefrist eingesehen werden.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Eingriffe ins Grundwasser (Art. 26 KGV)
  • Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
  • Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG

Auflage- und Einsprachefrist: 15. Januar bis 16. Februar 2026.

Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.

Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Gwatt (Thun), 8. Januar 2026

Oberingenieurkreis I, Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 15.01.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Hansotto, v. d. Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umbau Weidhaus in Wohnhaus, Einbau Einstellraum.

Standort: Rinderstutzweg 14, Parzelle Nr. 2054, Koordinaten 2’647’285 / 1’165’150.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG i. V. mit Art. 39 RPV).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/265870

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Kundeninformation Trinkwasserqualität 2025

Gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) müssen die öffentlichen sowie die privaten Wasserversorgungen, welche Trinkwasser abgeben, die Zwischen- oder Endabnehmerinnen und -abnehmer (Abonnenten) jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers im Verteilnetz informieren. Detailliertere Angaben finden Sie auch auf www.trinkwasser.svgw.ch des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs.

Herkunft und Aufbereitung des Trinkwassers

Das ganze Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Grindelwald wird mit Quellwasser versorgt. Das Trinkwasser von den Quellen Bachhalten, Tuft, Brunnenstutz, Klecki, Anggistalden und Burglauenen wird zudem mittels Ultraviolettanlagen (UV) desinfiziert.

Wasserqualität

Durch die Wasserversorgung wird jährlich ein risikobasierter Wasserprobeentnahmeplan gemäss Qualitätssicherungssystem (QS) erstellt. Monatlich wurden nach diesem durch die Mitarbeitenden der Wasserversorgung an den Quellfassungen und im Leitungsnetz insgesamt 66 Wasserproben erhoben und in mikrobiologischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurden vier mikrobiologische Referenzproben erhoben und durch die Firma Aquatest, Trink- und Badewasseranalytik, in Uetendorf untersucht. Im April, Juli und Oktober wurden zudem zwölf weitere Wasserproben erhoben und durch die Firma Aquatest, Trink- und Badewasseranalytik, in Uetendorf in chemischer und physikalischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurden das ganze Jahr durch insgesamt vier Stichkontrollen betreffs der mikrobiologischen Trinkwasserqualität durch das kantonale Laboratorium Bern erhoben. Im Jahr 2025 wurden so insgesamt 70 mikrobiologische und 12 chemisch / physikalische Wasserproben durchgeführt.

Sämtliche Ergebnisse entsprachen sowohl in mikrobiologischer als auch in chemischer und physikalischer Hinsicht den Qualitätsanforderungen gemäss der Lebensmittelgesetzgebung.

Nitratgehalt: Der Höchstwert gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) beträgt 40 mg/l. Der Nitratgehalt im Quellwasser der Wasserversorgung Grindelwald war immer < 2.0 mg/l. Die Gesamthärte ist ein Mass für den Gehalt an Kalzium und Magnesium im Wasser. Sie variiert aufgrund der unterschiedlichen Herkunft (Quellen) gemäss nachfolgender Tabelle.

Gesamthärte des Trinkwassers

  • Quelle: Klecki
    Versorgungsgebiet: Mühlebach, Ischzaun, Kirchbühl bis Reservoir Bodmi
    franz Härtegrad: 9
    Beurteilung: weich
  • Quelle: Bachhalten
    Versorgungsgebiet: Oberäll-Terrassenweg bis Reservoir Bodmi und Stein, Stutz, Herrschaft und Bachsbort, Vogelstein, Schwendi
    franz. Härtegrad: 21
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Tuft
    Versorgungsgebiet: Wychel, Tuftbach, Weid, Spillstatt, Bahnhof, Endweg, Nirggen, Rothenegg und Schluecht
    franz. Härtegrad: 30
    Beurteilung: ziemlich hart
  • Quelle: Tuft, Bachhalten, Klecki (Mischwasser aus Reservoir Bodmi)
    Versorgungsgebiet: Sportzentrum, Dorfzentrum, Graben und Mettenberg
    franz. Härtegrad: 21
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Gmeinmaad Gemeindequelle und Quellen WVGI
    Versorgungsgebiet: Wärgistal, Stutz, Trogen, Hagibodmen und Rohr
    franz. Härtegrad: 23
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Gmeinmaad / Tuft (Mischwasser)
    Versorgungsgebiet: Gebiet Grund
    franz. Härtegrad: 27
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Stadelweidli
    Versorgungsgebiet: Gebiet Burglauenen
    franz. Härtegrad: 18
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Anggistalden
    Versorgungsgebiet: Gebiet Anggistalden
    franz. Härtegrad: 13
    Beurteilung: weich
  • Quelle: Brunnenstutz
    Versorgungsgebiet: Itramen – Reservoir Bort bis unter Eiger
    franz. Härtegrad: 14
    Beurteilung: weich
  • Quelle: Quellen WVGI (Gmeinmaad)
    Versorgungsgebiet der Wasserversorgungsgenossenschaft Itramen (WVGI)
    franz. Härtegrad: 24
    Beurteilung: mittelhart

Zudem kann sie zusätzlich noch je nach Jahreszeit +/- 2–3 franz. Härtegrade variieren. Beurteilung der Wasserhärte in der Schweiz gemäss SLMB, Schweizerisches Lebensmittelbuch.

Gesamthärte in °fH

  • 0– 7 °fH: sehr weich
  • > 7–15 °fH: weich
  • > 15–25 °fH: mittelhart
  • > 25–32 °fH: ziemlich hart
  • > 32–42 °fH: hart
  • > 42 °fH: sehr hart

Umrechnung deutsche Härtegrade können durch Multiplikation mit dem Faktor 1,8 in französische Härtegrade umgerechnet werden > °dH x 1,8 = °fH bzw. °fH x 0,56 = °dH.

Weitere detaillierte Auskünfte zu den verschiedenen Quell- und Versorgungsgebieten können auch telefonisch eingeholt werden (Wasserversorgung Telefon 033 853 32 68).

Wasserversorgung Grindelwald

Publiziert am 15.01.2026

Schwellenkorporation

Ausserordentliche Korporationsversammlung

Mittwoch, 21. Januar 2026, 20.00 Uhr im Hotel Wolter, Grindelwald

Traktanden

  1. Protokoll der Korporationsversammlung vom 27. Juni 2025
  2. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatzbeschaffung Schreitbagger
  3. Verschiedenes

Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, zur Einsicht öffentlich auf.

Der Schwellenvorstand

Publiziert am 15.01.2026

Einwohnergemeinde

Änderung Anhang zum Feuerwehrreglement

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 die Änderung des Anhangs zum Feuerwehrreglement beschlossen hat. Diese Änderung tritt vorbehältlich aller dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Das Feuerwehrreglement mit Anhang kann bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald oder online unter www.gemeinde-grindelwald.ch eingesehen werden.

Grindelwald, 31. Dezember 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 08.01.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Hansotto, v. d. Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umbau Weidhaus in Wohnhaus, Einbau Einstellraum.

Standort: Rinderstutzweg 14, Parzelle Nr. 2054, Koordinaten 2’647’285 / 1’165’150.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG i. V. mit Art. 39 RPV).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/265870

Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Februar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 08.01.2026

Einwohnergemeinde

Kundeninformation Trinkwasserqualität 2025

Gemäss Art. 5 der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) müssen die öffentlichen sowie die privaten Wasserversorgungen, welche Trinkwasser abgeben, die Zwischen- oder Endabnehmerinnen und -abnehmer (Abonnenten) jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers im Verteilnetz informieren. Detailliertere Angaben finden Sie auch auf www.trinkwasser.svgw.ch des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs.

Herkunft und Aufbereitung des Trinkwassers

Das ganze Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Grindelwald wird mit Quellwasser versorgt. Das Trinkwasser von den Quellen Bachhalten, Tuft, Brunnenstutz, Klecki, Anggistalden und Burglauenen wird zudem mittels Ultraviolettanlagen (UV) desinfiziert.

Wasserqualität

Durch die Wasserversorgung wird jährlich ein risikobasierter Wasserprobeentnahmeplan gemäss Qualitätssicherungssystem (QS) erstellt. Monatlich wurden nach diesem durch die Mitarbeitenden der Wasserversorgung an den Quellfassungen und im Leitungsnetz insgesamt 66 Wasserproben erhoben und in mikrobiologischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurden vier mikrobiologische Referenzproben erhoben und durch die Firma Aquatest, Trink- und Badewasseranalytik, in Uetendorf untersucht. Im April, Juli und Oktober wurden zudem zwölf weitere Wasserproben erhoben und durch die Firma Aquatest, Trink- und Badewasseranalytik, in Uetendorf in chemischer und physikalischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurden das ganze Jahr durch insgesamt vier Stichkontrollen betreffs der mikrobiologischen Trinkwasserqualität durch das kantonale Laboratorium Bern erhoben. Im Jahr 2025 wurden so insgesamt 70 mikrobiologische und 12 chemisch / physikalische Wasserproben durchgeführt.

Sämtliche Ergebnisse entsprachen sowohl in mikrobiologischer als auch in chemischer und physikalischer Hinsicht den Qualitätsanforderungen gemäss der Lebensmittelgesetzgebung.

Nitratgehalt: Der Höchstwert gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) beträgt 40 mg/l. Der Nitratgehalt im Quellwasser der Wasserversorgung Grindelwald war immer < 2.0 mg/l. Die Gesamthärte ist ein Mass für den Gehalt an Kalzium und Magnesium im Wasser. Sie variiert aufgrund der unterschiedlichen Herkunft (Quellen) gemäss nachfolgender Tabelle.

Gesamthärte des Trinkwassers

  • Quelle: Klecki
    Versorgungsgebiet: Mühlebach, Ischzaun, Kirchbühl bis Reservoir Bodmi
    franz Härtegrad: 9
    Beurteilung: weich
  • Quelle: Bachhalten
    Versorgungsgebiet: Oberäll-Terrassenweg bis Reservoir Bodmi und Stein, Stutz, Herrschaft und Bachsbort, Vogelstein, Schwendi
    franz. Härtegrad: 21
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Tuft
    Versorgungsgebiet: Wychel, Tuftbach, Weid, Spillstatt, Bahnhof, Endweg, Nirggen, Rothenegg und Schluecht
    franz. Härtegrad: 30
    Beurteilung: ziemlich hart
  • Quelle: Tuft, Bachhalten, Klecki (Mischwasser aus Reservoir Bodmi)
    Versorgungsgebiet: Sportzentrum, Dorfzentrum, Graben und Mettenberg
    franz. Härtegrad: 21
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Gmeinmaad Gemeindequelle und Quellen WVGI
    Versorgungsgebiet: Wärgistal, Stutz, Trogen, Hagibodmen und Rohr
    franz. Härtegrad: 23
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Gmeinmaad / Tuft (Mischwasser)
    Versorgungsgebiet: Gebiet Grund
    franz. Härtegrad: 27
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Stadelweidli
    Versorgungsgebiet: Gebiet Burglauenen
    franz. Härtegrad: 18
    Beurteilung: mittelhart
  • Quelle: Anggistalden
    Versorgungsgebiet: Gebiet Anggistalden
    franz. Härtegrad: 13
    Beurteilung: weich
  • Quelle: Brunnenstutz
    Versorgungsgebiet: Itramen – Reservoir Bort bis unter Eiger
    franz. Härtegrad: 14
    Beurteilung: weich
  • Quelle: Quellen WVGI (Gmeinmaad)
    Versorgungsgebiet der Wasserversorgungsgenossenschaft Itramen (WVGI)
    franz. Härtegrad: 24
    Beurteilung: mittelhart

Zudem kann sie zusätzlich noch je nach Jahreszeit +/- 2–3 franz. Härtegrade variieren. Beurteilung der Wasserhärte in der Schweiz gemäss SLMB, Schweizerisches Lebensmittelbuch.

Gesamthärte in °fH

  • 0– 7 °fH: sehr weich
  • > 7–15 °fH: weich
  • > 15–25 °fH: mittelhart
  • > 25–32 °fH: ziemlich hart
  • > 32–42 °fH: hart
  • > 42 °fH: sehr hart

Umrechnung deutsche Härtegrade können durch Multiplikation mit dem Faktor 1,8 in französische Härtegrade umgerechnet werden > °dH x 1,8 = °fH bzw. °fH x 0,56 = °dH.

Weitere detaillierte Auskünfte zu den verschiedenen Quell- und Versorgungsgebieten können auch telefonisch eingeholt werden (Wasserversorgung Telefon 033 853 32 68).

Wasserversorgung Grindelwald

Publiziert am 08.01.2026

Stellenausschreibung

Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in (60–100%) Baubewilligungsverfahren, Baupolizei, Planung

Ihre Aufgaben

  • Durchführung von Baubewilligungsverfahren
  • baupolizeiliche Aufgaben
  • Durchführung von Baukontrollen
  • Teilnahme an Sitzungen der Kommission Hochbau und Planung
  • administrative Begleitung von Planungsgeschäften
  • weitere zugewiesene Arbeiten

Anforderungen

  • Kauffrau/-mann (vorzugsweise mit Kenntnissen im Bereich öffentliche Verwaltung) oder technische Ausbildung im Bereich Hochbau
  • Erfahrung im Baubewilligungsverfahren
  • Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
  • selbständige, exakte, zuverlässige, belastbare und organisierte Persönlichkeit
  • Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und sehr gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Sina Gerber, Tel. 033 854 14 43, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen elektronisch an geraldine.gafner@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, senden.

Publiziert am 08.01.2026


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

Telefon 033 828 12 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr