Grindelwald (36)

Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Grindelwald hat am 16. Juli 2024 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:

  • Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von Fr. 350'000.– für die Sanierung/Umlegung des Hauptkanals der Abwasserleitung im Kätteler.
  • Genehmigung eines Objektkredits in der Höhe von Fr. 211'000.– für die Erneuerung der Wasserleitung auf dem Abschnitt Tuft – Geissstutz.

Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung (GO)

100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (25. Juli 2024). Diese Frist endet somit am Montag, 26. August 2024.

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Zumbrunn Bau AG, Sandweg 4, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Bodenaufwertung und Verbesserung der Bewirtschaftbarkeit und Strassenstabilität durch Anschüttung der Steilböschung.

Projektänderung: Erweiterung der Anschüttung nördlich der Kantonsstrasse (Bauvorhaben bereits ausgeführt).

Standort: Burglauenen, Ortweid, Parzellen Nrn. 2564 und 2381, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’642’060 / 1’165'150.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 26. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Jungfraubahn AG

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Gemeinde: Grindelwald.

Standort: 3816 Burglauen, 3818 Grindelwald.

Öffentliche Planauflage

S-2413155.1

Transformatorenstation Stalden

  • Ersatzneubau auf Parzelle 2724 der Gemeinde Grindelwald       

Koordinaten 2'640'133 / 1'165'177

L-0140383.2

20 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation Stalden und dem Kraftwerk Lütschental

  • Einschlaufen in die neue Transformatorenstation Stalden auf Parzelle 2724 der Gemeinde Grindelwald 

Koordinaten von 2'640'131 / 1'165'173 nach 2'640'139 / 1'165'146

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Jungfraubahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 25. Juli bis zum 16. September 2024 in der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, öffentlich aufgelegt.

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):

  • Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
  • Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/3981/3973a2f4 online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens SR 172.021.2). Wer innert der Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzug des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahmen, Nationalfeiertag, Donnerstag 1. August 2024

Verkehrsbehinderungen  

  • 21.00 Uhr: Der Fackelumzug mit den Trychlern startet bei der Kirche und endet auf dem Eiger+-Nordwandplatz. Es ist mit kurzen Verkehrsbehinderungen auf der Dorfstrasse zu rechnen.

Feier am Donnerstag, 1. August 2024  

  • Feierlichkeiten finden nicht auf der Dorfstrasse statt.
  • Der Strassenverkehr ist nicht betroffen.

Auf dem Bärplatz wird ein beaufsichtigter Bereich für das Abbrennen von privatem Feuerwerk bereitgestellt.

Betreffend Abbrennen von privatem Feuerwerk jeglicher Art und Durchführung der Höhenfeuer ist die aktuelle Waldbrandgefahr zu beachten:

https://www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-gefahrenlage

Wir danken für die Kenntnisnahme und den vernünftigen Umgang mit Brennbarem!

Um dem Nationalfeiertag einen schönen und würdigen Rahmen zu geben, ist eine schöne Dekoration und Beflaggung der Häuser wünschenswert.

 Gastgewerbe, Schliessungsstunde in der Nacht von Mittwoch, 31. Juli, auf Donnerstag, 1. August, sowie von Donnerstag, 1. August, auf Freitag, 2. August 2024:

In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August 2024 sowie vom 1. auf den 2. August 2024 sind die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern spätestens um 03.30 Uhr zu schliessen. Eine zusätzliche Überzeitbewilligung ist nicht erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG). Die längeren Öffnungszeiten gelten nicht für die Aussensitzplätze / nicht für den Aussenbereich.

Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit von Grindelwald danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung und wünschen allen einen angenehmen und unfallfreien Nationalfeiertag.

Gemeinderat Grindelwald / Bereich Sicherheit

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Peter Adrian, Itramenstrasse 7, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellung Güllegrube und Mistplatz (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Itramenstrasse 49a, Parzelle Nr. 1957, Koordinaten 2’642’969 / 1’163’348.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone, Zone für Skipisten.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/202012

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald 11. Juli 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Bäckerei-Konditorei-Café Ringgenberg GmbH, Tamara und Christian Bigler, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald, die KA-Holzbau AG, Mark Geiser, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neugestaltung Bäckerei-Konditorei-Café Ringgenberg. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 38 Sitzplätze innen (bisher 36 Sitzplätze) und 12 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 16 Sitzplätze). Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).

Standort: Dorfstrasse 123 und 125, Parzellen Nrn. 2735, 5007, Kernzone, Koordinaten 2’645’845 / 1’163’765.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 fällig. Diese Abgabe beträgt Fr. 100.– je Hund, der älter als sechs Monate ist. Die in Grindelwald registrierten Hundehalter/-innen erhalten dafür automatisch eine Rechnung. Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie dies bitte der Einwohnerkontrolle (Telefon 033 854 14 14 oder einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch). Bei der Anmeldung weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein.

Die Gemeinde Grindelwald verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten 1. August / 7. August Personalausflug

Die Gemeindeverwaltung Grindelwald bleibt am Nationalfeiertag, Donnerstag, 1., sowie am Freitag, 2. August 2024, geschlossen. Am Mittwoch, 31. Juli 2024, schliesst die Verwaltung um 11.30 Uhr.

Ebenfalls ist die Verwaltung am 7. August 2024 aufgrund des Personalausflugs den ganzen Tag geschlossen.

Ab 8. August gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen Ihnen schöne Sommertage.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.07.2024

Einwohnergemeinde

Erreichbarkeit / Öffnungszeiten Bauverwaltung

Auf der Bauverwaltung wird umstrukturiert. Darum ist diese Abteilung am Freitag, 26. Juli, und am Montag, 29. Juli 2024, nicht erreichbar bzw. nicht besuchbar.

Ab Dienstag, 30. Juli 2024, ist die Bauverwaltung wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 25.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Peter Adrian, Itramenstrasse 7, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellung Güllegrube und Mistplatz (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Itramenstrasse 49a, Parzelle Nr. 1957, Koordinaten 2’642’969 / 1’163’348.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone, Zone für Skipisten.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/202012

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald 11. Juli 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Bäckerei-Konditorei-Café Ringgenberg GmbH, Tamara und Christian Bigler, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald, die KA-Holzbau AG, Mark Geiser, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Neugestaltung Bäckerei-Konditorei-Café Ringgenberg. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; 38 Sitzplätze innen (bisher 36 Sitzplätze) und 12 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 16 Sitzplätze). Öffnungszeiten: täglich bis 0.30 Uhr (wie bisher).

Standort: Dorfstrasse 123 und 125, Parzellen Nrn. 2735, 5007, Kernzone, Koordinaten 2’645’845 / 1’163’765.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Die Gemeindeversammlung hat am 7. Juni 2024 das Reglement zur Aufgabenübertragung Zivilschutz genehmigt. Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird mit dieser Publikation die Inkraftsetzung per 1. Juli 2024 öffentlich bekannt gemacht.

Grindelwald, 15. Juli 2024

Der Gemeinderat

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2024

Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2024 fällig. Diese Abgabe beträgt Fr. 100.– je Hund, der älter als sechs Monate ist. Die in Grindelwald registrierten Hundehalter/-innen erhalten dafür automatisch eine Rechnung. Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie dies bitte der Einwohnerkontrolle (Telefon 033 854 14 14 oder einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch). Bei der Anmeldung weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein.

Die Gemeinde Grindelwald verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Friedrich Bernet-Stiftung 

Auf Spätsommer 2024 sind wiederum Stipendien für das Studienjahr 2024/2025 aus dieser Stiftung zu vergeben. Gemäss Stiftungsurkunde können Stipendien an junge Leute aus Grindelwald, welche eine höhere Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Lehramt, Handels- und Wirtschaftsfachschule oder Handelsschule) absolvieren, entrichtet werden.

Schriftliche Gesuche mit Kostenaufstellung sind bis Ende August 2024 an folgende Adresse einzureichen: Finanzverwaltung, Friedrich Bernet-Stiftung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Grindelwald, 15. Juli 2024

Der Stiftungsrat

Publiziert am 18.07.2024

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten 1. August / 7. August Personalausflug

Die Gemeindeverwaltung Grindelwald bleibt am Nationalfeiertag, Donnerstag, 1., sowie am Freitag, 2. August 2024, geschlossen. Am Mittwoch, 31. Juli 2024, schliesst die Verwaltung um 11.30 Uhr.

Ebenfalls ist die Verwaltung am 7. August 2024 aufgrund des Personalausflugs den ganzen Tag geschlossen.

Ab 8. August gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen Ihnen schöne Sommertage.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Gondelbahn Grindelwald-Männlichen AG, Grundstrasse 54, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellen von zwei stationären Lawinensprengmasten «Tschuggen» und «Gummi».

Standort: Tschuggen und Gummi, Grindelwald, Parzelle Nr. 73, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’639’461 / 1’161’968; 2’639’617 / 1’160’998.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, hydrologische Hochmoor-Pufferzonen.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, die eingegangenen Amts- und Fachberichte und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Hirter Peter, Marignanostrasse 30, 4059 Basel.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellen frei stehende PV-Anlage.

Standort: Terrassenweg 89, Parzelle Nr. 3250, Koordinaten 2’646’105 / 1’164’470.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/195117

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 8. Juli 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 18.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Gondelbahn Grindelwald-Männlichen AG, Grundstrasse 54, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellen von zwei stationären Lawinensprengmasten «Tschuggen» und «Gummi».

Standort: Tschuggen und Gummi, Grindelwald, Parzelle Nr. 73, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’639’461 / 1’161’968; 2’639’617 / 1’160’998.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, hydrologische Hochmoor-Pufferzonen.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte (Art. 18 ff. NHG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten, die eingegangenen Amts- und Fachberichte und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Hirter Peter, Marignanostrasse 30, 4059 Basel.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellen frei stehende PV-Anlage.

Standort: Terrassenweg 89, Parzelle Nr. 3250, Koordinaten 2’646’105 / 1’164’470.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/195117

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 8. Juli 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Erreichbarkeit / Öffnungszeiten Bauverwaltung

Auf der Bauverwaltung wird umstrukturiert. Darum ist diese Abteilung am Freitag, 26. Juli, und am Montag, 29. Juli 2024, nicht erreichbar bzw. nicht besuchbar.

Ab Dienstag, 30. Juli 2024, ist die Bauverwaltung wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung Grindelwaldstrasse, Abschnitt Schluecht bis Rothenegg

Montag, 15. Juli bis 31. Oktober 2024

Aufgrund des Neubaus der Hydrantenleitung Schluecht–Rothenegg wird die Kantonsstrasse einspurig mit Verkehrsregelung von Hand und mit Lichtsignalanlage geführt.

Die Ausführung erfolgt in Etappen. Der Zugang zu den Liegenschaften wird für Fussgänger gewährleistet. Die Zufahrt für Fahrzeuge ist während den Bauarbeiten in der jeweiligen Bauetappe eingeschränkt möglich.

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf der Kantonsstrasse im genannten Abschnitt die Verkehrsabwicklung erschwert.

Bauverwaltung Grindelwald, Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Buri Sport Grindelwald AG, Dorfstrasse 160, 3818 Grindelwald, GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umnutzung und Umbau Gartenhaus in Wohnung.

Standort: Dorfstrasse 15a, Parzelle Nr. 663, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’751 / 1’164’113.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Bauspektrum Grindelwald AG, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umlegung Schmutz- und Sauberabwasserleitung.

Standort: Im Graben, Parzellen Nrn. 12, 1868 und 4112, Landwirtschaftszone und Bauzone, Koordinaten 2’646’570 / 1’163’765.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 11.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Allemann Patrick, Allemann Christopher, Allemann Alexander, v.d. Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Umnutzung Schutzraum in Technikraum, Neubau Aussentreppe.

Standort: Burgenerszaunweg 3, Parzelle Nr. 4354, Koordinaten 2’648’010 / 1’164’700.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/188520

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. Juli 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.07.2024

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung eine/n Hauswart/-in für das Schulhaus Graben mit Nebenanlagen ab 1. Dezember 2024 oder nach Vereinbarung.

Schulhauswart/-in 100% 

Aufgabenbereich

In dieser Funktion sind Sie dem Leiter Hauswarte unterstellt. Sie helfen mit bei der Durchführung des Unterhalts sowie der Reinigung und Pflege der Schulanlage sowie des Kongresssaals. Sicherstellung des Betriebs der Anlagen.

Anforderungen

  • Abgeschlossene Berufslehre und handwerkliche Begabung
  • Selbständige Arbeitsweise
  • Geschick im Umgang mit Menschen, insbesondere Kindern
  • Teamfähigkeit
  • Technisches Verständnis
  • Führerausweis Kat. B

Wir bieten

  • Abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team
  • Anstellung und Besoldung nach dem Reglement der Gemeinde Grindelwald im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung

Bei Fragen steht Ihnen der Leiter Hauswarte Emanuel Schild, Telefon 079 643 40 51, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis 26. Juli 2024 an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail: erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch.

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Kurzfristige Strassensperrung / Verkehrsbehinderungen

Eiger Ultra Trail, Mittwoch, 17., bis und mit Sonntag, 21. Juli 2024

Infolge des Eiger Ultra Trails 2024 ist mit kurzen Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen auf den Strassen von Grindelwald zu rechnen.

Der Nordwandplatz, der Panoramaplatz und der Bärplatz (inklusive Abfalldeponie) sind vom

  • Donnerstag, 18., bis Sonntag, 21. Juli 2024, gesperrt.

Grindelwald-Bus verkehrt während des Eiger Ultra Trails 2024 nach Fahrplan ab dem Parkplatz Sandigen Stutz (Gemeindeverwaltung).

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Gäste, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.

Bereich Sicherheit Grindelwald

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Belagsarbeiten 2024; Verkehrsbehinderungen, Strassensperrungen

Infolge Vorbereitungs- und Belagsarbeiten ist auf folgenden Strassen mit Sperrungen, Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen:

Obere Gletscherstrasse, Isch – Ischzuun

  • Vorbereitungsarbeiten: zwischen 1. und 12. Juli Behinderungen und Wartezeiten.
  • Belagseinbau: Montag und Dienstag, 15. und 16. Juli, jeweils von 7.00 bis 20.00 Uhr für Fahrzeuge >10 t gesperrt. Durchfahrt für grosse Lastwagen und Reisecars nicht möglich.
  • Der ÖV Linie 121 verkehrt über den Terrassenweg nach Spezialfahrplan.

Moosweg

  • Vorbereitungsarbeiten: zwischen 9. und 16. Juli Behinderungen und Wartezeiten.
  • Belagseinbau: Mittwoch und Donnerstag, 17. und 18. Juli, jeweils von 7.00 bis 20.00 Uhr zwischen Nr. 2 und 26 gesperrt. Zufahrt bis Baustelle gestattet.
  • Burgenerszaunweg: Durchfahrt während des Belagseinbaus gesperrt, Zufahrt bis Baustelle gestattet.

Salzmannseggstrasse

  • Vorbereitungsarbeiten: zwischen 9. und 18. Juli Behinderungen und Wartezeiten.
  • Belagseinbau: Freitag, 19. Juli, Salzmannseggstrasse zwischen Nr. 5 und 35 von 7.00 bis 20.00 Uhr gesperrt.

Nirggenstrasse

  • Vorbereitungsarbeiten: zwischen 19. August und 3. September Behinderungen und Wartezeiten, Durchgangsverkehr gesperrt, Zufahrt bis Baustelle gestattet.
  • Belagseinbau: Mittwoch und Donnerstag, 4. und 5. September, jeweils von 7.00 bis 20.00 Uhr zwischen Nr. 14. und 81 gesperrt. Zufahrt jeweils bis Baustelle gestattet.

Grundstrasse / Rollbahnbrücke

  • Vorbereitungs- und Belagsarbeiten: zwischen 14. und 29. August Behinderungen und Wartezeiten.

Die Sperrzeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane, des Bereichs Sicherheit und des Verkehrsdienstes sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Gerber und Troxler AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.07.2024

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung Grindelwaldstrasse, Abschnitt Schluecht bis Rothenegg

Montag, 15. Juli bis 31. Oktober 2024

Aufgrund des Neubaus der Hydrantenleitung Schluecht–Rothenegg wird die Kantonsstrasse einspurig mit Verkehrsregelung von Hand und mit Lichtsignalanlage geführt.

Die Ausführung erfolgt in Etappen. Der Zugang zu den Liegenschaften wird für Fussgänger gewährleistet. Die Zufahrt für Fahrzeuge ist während den Bauarbeiten in der jeweiligen Bauetappe eingeschränkt möglich.

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf der Kantonsstrasse im genannten Abschnitt die Verkehrsabwicklung erschwert.

Bauverwaltung Grindelwald, Tiefbauamt des Kantons Bern

Publiziert am 04.07.2024

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Für den Werkhof ist ab 1. November 2024 oder nach Vereinbarung folgende Stelle zu besetzen:

Mitarbeiter/-in Werkhof 100% 

Aufgabenbereich

In dieser Funktion sind Sie dem Leiter Werkhof unterstellt. Sie helfen mit, im allgemeinen Strassenunterhaltsdienst, Pflege von Grünanlagen sowie bei weiteren Unterhaltsarbeiten an Infrastrukturanlagen des öffentlichen und touristischen Bereichs.

Anforderungen

  • abgeschlossene Berufslehre und handwerkliche Begabung
  • selbständige Arbeitsweise
  • sicheres, freundliches und bestimmtes Auftreten
  • gute Umgangsformen und Bereitschaft, sich im Dienst der Öffentlichkeit zu engagieren
  • Bereitschaft zur Leistung von unregelmässiger Arbeitszeit, Nacht- und Wochenendarbeit
  • Bereitschaft zur Leistung von Pikettdienst
  • Führerausweis Kat. B

Wir bieten

  • abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team
  • gut organisierter Werkhof mit modernem Fahrzeugpark
  • Anstellung und Besoldung nach dem Reglement der Gemeinde Grindelwald im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung

Bei Fragen steht Ihnen der Werkhofleiter Bruno Amacher, Telefon 033 853 05 80, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis Donnerstag, 18. Juli 2024, an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch.

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Buri Sport Grindelwald AG, Dorfstrasse 160, 3818 Grindelwald, GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umnutzung und Umbau Gartenhaus in Wohnung.

Standort: Dorfstrasse 15a, Parzelle Nr. 663, Wohnzone W2, Koordinaten 2’644’751 / 1’164’113.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Bauspektrum Grindelwald AG, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umlegung Schmutz- und Sauberabwasserleitung.

Standort: Im Graben, Parzellen Nrn. 12, 1868 und 4112, Landwirtschaftszone und Bauzone, Koordinaten 2’646’570 / 1’163’765.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: blau.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Gesuchsteller: Allemann Patrick, Allemann Christopher, Allemann Alexander, v.d. Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Umnutzung Schutzraum in Technikraum, Neubau Aussentreppe.

Standort: Burgenerszaunweg 3, Parzelle Nr. 4354, Koordinaten 2’648’010 / 1’164’700.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/188520

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. August 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. Juli 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.07.2024

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung eine/n Hauswart/-in für das Schulhaus Graben mit Nebenanlagen ab 1. Dezember 2024 oder nach Vereinbarung.

Schulhauswart/-in 100% 

Aufgabenbereich

In dieser Funktion sind Sie dem Leiter Hauswarte unterstellt. Sie helfen mit bei der Durchführung des Unterhalts sowie der Reinigung und Pflege der Schulanlage sowie des Kongresssaals. Sicherstellung des Betriebs der Anlagen.

Anforderungen

  • Abgeschlossene Berufslehre und handwerkliche Begabung
  • Selbständige Arbeitsweise
  • Geschick im Umgang mit Menschen, insbesondere Kindern
  • Teamfähigkeit
  • Technisches Verständnis
  • Führerausweis Kat. B

Wir bieten

  • Abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team
  • Anstellung und Besoldung nach dem Reglement der Gemeinde Grindelwald im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung

Bei Fragen steht Ihnen der Leiter Hauswarte Emanuel Schild, Telefon 079 643 40 51, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis 26. Juli 2024 an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail: erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch.

Publiziert am 04.07.2024

Einwohnergemeinde

Kurzfristige Strassensperrung / Verkehrsbehinderungen

Eiger Ultra Trail, Mittwoch, 17., bis und mit Sonntag, 21. Juli 2024

Infolge des Eiger Ultra Trails 2024 ist mit kurzen Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen auf den Strassen von Grindelwald zu rechnen.

Der Nordwandplatz, der Panoramaplatz und der Bärplatz (inklusive Abfalldeponie) sind vom

  • Donnerstag, 18., bis Sonntag, 21. Juli 2024, gesperrt.

Grindelwald-Bus verkehrt während des Eiger Ultra Trails 2024 nach Fahrplan ab dem Parkplatz Sandigen Stutz (Gemeindeverwaltung).

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Gäste, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.

Bereich Sicherheit Grindelwald

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Bauspektrum Grindelwald AG, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umlegung/Neubau Kanalisations- und Entwässerungsleitungen.

Standort: Züün / Stotzhalten, Parzellen Nrn. 117, 661 und 1496, Bauzone und Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’660 / 1’163’580.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juli 2024.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 04.07.2024

Baupublikation

Gesuchstellerin: Moser-Oesch Marlise, Hardstrasse 9, 4800 Zofingen.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizungen, Sanitär und Planungen, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, Montage Indach-PV-Anlage.

Standort: Kirchbühlstrasse 29, Parzelle Nr. 3352, Koordinaten 2’646’455 / 1’164’135.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/199050.

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Juli 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 20. Juni 2024

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.07.2024


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