Grindelwald (6)

Schwellenkorporation

Schneeräumungen in Gewässer 

Wenn Schnee in Gewässer geräumt wird, kann dies bei Starkregen zu Überschwemmungen führen. Die Schwellenkorporation Grindelwald bittet die Verantwortlichen, für die Schneeräumung bei gewässernahen Liegenschaften den Schnee daher nicht in Gewässer zu räumen. Falls sich bei künftigen Überschwemmungen im Winter Rückschlüsse auf entsprechendes Fehlverhalten ergeben, werden die Verursacher/-innen zur Rechenschaft gezogen. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für die Mithilfe, solche Ereignisse zu vermeiden.

Schwellenkorporation Grindelwald

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: STWEG Chalet Bärefalli, p. A. ImmoTreu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Kombiheizung Stückholz/Öl durch Pelletheizung.

Standort: Kirchbühlstrasse 2, Parzelle Nr. 4749, Koordinaten 2’646’675 / 1’164’260.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/232402

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.12.2025

Bergschaft Grindel und Scheidegg

Bezug der Alptelle

Samstag, 13. Dezember 2025, Schulhaus Mühlebach, 9.00–12.00 Uhr

Gleichzeitig wird das Haggeld der Bergschaft Grindel ausbezahlt. Am Telltag nicht abgeholte Gelder verfallen den Kassen.

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Bjöörn-Reber Regula, v. d. KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Wohnhaus durch Saunaraum.

Standort: Eschengasse 17, Parzelle Nr. 5102, Koordinaten 2’644’630 / 1’164’400.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/248028

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 21. November 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Christian, Hätzlergasse 26, 8048 Zürich.

Projektverfasserin: Andres Roth GmbH, Kirchbühlstrasse 6, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Fassadenanpassung, energetische Sanierung.

Standort: Blattmadweg 5, Parzelle Nr. 3483, Koordinaten 2’642’415 / 1’162’915.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/245522

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 19. November 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Kongress-Saal

Vor der Gemeindeversammlung findet die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2007 statt.

Traktanden

  1. Finanzwesen
    1. Finanzplan 2025–2030; Orientierung
    2. Budget 2026 und Festsetzung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer; Genehmigung
  2. Kreditbewilligungen
    1. Sanierung Reservoir und Quellfassung, Erneuerung Zufahrt Gmeindmaad; Genehmigung eines Objektkredits Fr. 963’000.–
    2. Erschliessung Trink- und Löschwasser inkl. Strassensanierung uf dr Sulz; Genehmigung eines Objektkredits von Fr. 827’000.–
    3. Ersatz Brücke Grythstrasse Ällauenenbach; Genehmigung eines Objektkredits Fr. 610’000.–
    4. STEPS Echtzeitmonitoring; Genehmigung eines Objektkredits von Fr. 150’000.–
  3. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
  4. Planungswesen
    1. Gemeindegrenze im Bereich Eigergletscher; Zustimmung zur Grenzbereinigung
  5. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d.h. ab Montag, 3. November 2025, in der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung liegt ab 15. Dezember 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung mit anschliessendem Apéro freundlich eingeladen.

Grindelwald, 14. Oktober 2025

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 04.12.2025


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