
Gesuchstellerin: Eigermilch Grindelwald AG, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Aufstockung Käserei für Tankraum, Erstellen Aussenzugang.
Standort: Wärgistalstrasse 4, Parzelle Nr. 373, Koordinaten (BR 5573), 2’645’226 / 1’163’193.
Nutzungszone / Überbauungsordnung: UeO Gewerbezone Sand.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Pflicht zur Solarenergienutzung (Art. 39a KEnG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/283874
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: von Loeper Nikolai, vertreten durch KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus in EFH, Ersatz Elektrospeicherheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Moosweg 18, Parzelle Nr. 4425, Koordinaten 2’648’034 / 1’164’775.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/285543
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Bernet Christian, vertreten durch GriwaPlan AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Heizraum, Ersatz Ölheizung durch Stückholzheizung – Verlängerung der Geltungsdauer des Bauentscheides vom 30. Juni 2023 um zwei Jahre.
Standort: Grindelwaldstrasse 86, Parzellen Nrn. 6045 und 5375, Koordinaten 2'644'193 / 1'164’025.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/291350
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 8. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Strassensperrung Sulzweg
27. Juli bis 21. August 2026
Infolge Strassensanierung muss der Sulzweg ab Sulzweg 25a bis 30 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Meier Kamer Regula Claudia und Kamer Felix Martin, v. d. Meier Kamer Regula Claudia, Eichenstrasse 4, 3074 Muri bei Bern.
Projektverfasserin: GLB Genossenschaft, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Eggweg 16, Parzelle Nr. 2682, Koordinaten 2’646’915 / 1’164’200.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288525
Auflage- und Einsprachefrist bis 17. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 13. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung «Camping Eigernordwand» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Grindellodge AG, Obere Gletscherstrasse 41, 3818 Grindelwald, vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Gerhard Frey, Advokatur & Notariat Frey AG, Bahnhofstrasse 12, Postfach 1016, 3601 Thun.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Hotel; Neubau aussen aufgestellte Kühlgeräte; Ersatz beleuchtete Reklame bei der Einfahrt; Ersatz der beleuchteten Reklame an der Südfassade; Erstellen von 30 Terrassensitzplätzen; Anpassung der Öffnungszeiten. Projektänderungen: Beschränkung Öffnungszeiten der Aussenterrassen auf täglich 23.00 Uhr; Anpassungen gemäss den Nachforderungen der Fachstelle Hindernisfreies Bauen sowie der Abteilung Energie des Amts für Umwelt und Energie; Installation einer Ladestation für zwei Elektroautos. Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 70 Sitzplätze innen (unverändert) und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (neu), 20 Gästezimmer mit 54 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: innen täglich bis 0.30 Uhr, auf der Terrasse täglich bis 23.00 Uhr.
Standort: Obere Gletscherstrasse 41, Parzelle Nr. 6019, Wohnzone W2, Koordinaten 2’646’785 / 1’164’416.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffentliche Planauflage
Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp» zur öffentlichen Auflage.
Planungsinhalte:
Weitere Dokumente:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Grindelwald einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
Lehrstelle als Kauffrau/-mann EFZ 2027 – chum zun iis
Das erwartet dich
Während der dreijährigen Ausbildung erhältst du Einblick in die Bereiche Präsidiales, Einwohner- und Fremdenkontrolle, Bau, Steuern, AHV-Zweigstelle und Finanzen. Du lernst die unterschiedlichen Aufgaben einer öffentlichen Verwaltung kennen.
Du bist zuverlässig, motiviert, kennst das Zehnfingersystem, arbeitest gerne am PC, hast eine gute Auffassungsgabe, im Team macht es dir Spass und du hast Freude am Kontakt mit Kunden – dann bist du bei uns richtig!
Fühlst du dich angesprochen? Wir freuen uns über deine Bewerbung mit Lebenslauf und Foto sowie Zeugnissen der letzten zwei Jahre per E-Mail an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, Erika Brawand, Spillstattstrasse 2, 8318 Grindelwald.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Hundetaxe 2026
Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 fällig. Diese Abgabe beträgt Fr. 100.– je Hund, der älter als sechs Monate ist. Die in Grindelwald registrierten Hundehalter/-innen erhalten dafür automatisch eine Rechnung.
Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie dies bitte der Einwohnerkontrolle (Telefon 033 854 14 14 oder einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch). Bei der Anmeldung weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein.
Die Gemeinde Grindelwald verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Gesuchstellerin: Eigermilch Grindelwald AG, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Aufstockung Käserei für Tankraum, Erstellen Aussenzugang.
Standort: Wärgistalstrasse 4, Parzelle Nr. 373, Koordinaten (BR 5573), 2’645’226 / 1’163’193.
Nutzungszone / Überbauungsordnung: UeO Gewerbezone Sand.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Pflicht zur Solarenergienutzung (Art. 39a KEnG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/283874
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: von Loeper Nikolai, vertreten durch KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus in EFH, Ersatz Elektrospeicherheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Moosweg 18, Parzelle Nr. 4425, Koordinaten 2’648’034 / 1’164’775.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/285543
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung «Camping Eigernordwand» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Grindelwald hat am 30. Juni 2026 in Anwendung von Art. 34 Abs. 4 und Art. 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald folgende Beschlüsse gefasst:
ARA Grindelwald; Ersatz Rechenanlage, Rechengutpresse und Strainpresse; Objektkredit Fr. 300’000.–
Wichtige Anlageteile zur Vorbehandlung vom Schmutzwasser in der ARA sind die Rechenanlage, Rechengutpresse und die Strainpresse. Diese stammen aus dem Jahr 1983 und sollen ersetzt werden. Die Anlageteile sind stark von Korrosion befallen und müssen ersetzt werden, damit ein Ausfall der Anlage verhindert, die Rückhaltung von Feststoffen verbessert und mögliche Schäden an nachfolgenden Anlageteilen verhindert werden können.
GEP; Teilgebiet 1 Mühlebach–Bort; Verpflichtungskredit Fr. 350’000.–
Der aktuelle Generelle Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Grindelwald stammt aus dem Jahr 2013. Dieser muss überprüft und erneuert werden. Der GEP ist die rechtliche und technische Voraussetzung für ordnungsgemässen und gesetzeskonformen Betrieb der Abwasseranlagen und die Genehmigung von zukünftigen Baubewilligungen und Erschliessungen im Gemeindegebiet. Das Gemeindegebiet wurde in Absprache mit dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) in Teilgebiete aufgeteilt. In einem ersten Schritt soll das im Gebiet Mühlebach überprüft werden. Damit die ideale Ausführung der Aufnahmen abschliessend definiert werden kann, soll vorerst nur ein Teilgebiet ausgeführt werden. Zur Umsetzung hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von Fr. 350'000.– genehmigt.
Belagsarbeiten; Nachkredit von Fr. 45’000.–
Im Budget 2026 ist ein Gesamtbetrag von Fr. 450'000.– vorgesehen. Davon wird für das Los 1 bereits ein Betrag von Fr. 299'000.– verwendet. Damit nun weitere Teilstücke der Grabenstrasse und des Sametwegs im Los 2 saniert werden können, ist ein Nachkredit von Fr. 45'000.– erforderlich.
Fakultatives Referendum, Art. 26 der Gemeindeordnung
100 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde mittels Unterschrift verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderats gemäss Art. 34 Abs. 4 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird. Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (21. Mai 2026). Diese Frist endet somit am Montag, 10. August 2026. Die Akten liegen während der Referendumsfrist zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf der Gemeindeverwaltung auf.
Grindelwald, 30. Juni 2026
Gemeinderat Grindelwald
Bauherrschaft: Grindellodge AG, Obere Gletscherstrasse 41, 3818 Grindelwald, vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Gerhard Frey, Advokatur & Notariat Frey AG, Bahnhofstrasse 12, Postfach 1016, 3601 Thun.
Projektverfasserin: Chaletplan GmbH, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau Hotel; Neubau aussen aufgestellte Kühlgeräte; Ersatz beleuchtete Reklame bei der Einfahrt; Ersatz der beleuchteten Reklame an der Südfassade; Erstellen von 30 Terrassensitzplätzen; Anpassung der Öffnungszeiten. Projektänderungen: Beschränkung Öffnungszeiten der Aussenterrassen auf täglich 23.00 Uhr; Anpassungen gemäss den Nachforderungen der Fachstelle Hindernisfreies Bauen sowie der Abteilung Energie des Amts für Umwelt und Energie; Installation einer Ladestation für zwei Elektroautos. Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 70 Sitzplätze innen (unverändert) und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (neu), 20 Gästezimmer mit 54 Gästebetten (unverändert); Öffnungszeiten: innen täglich bis 0.30 Uhr, auf der Terrasse täglich bis 23.00 Uhr.
Standort: Obere Gletscherstrasse 41, Parzelle Nr. 6019, Wohnzone W2, Koordinaten 2’646’785 / 1’164’416.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Öffentliche Planauflage
Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp»
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulhaus Bussalp» zur öffentlichen Auflage.
Planungsinhalte:
Weitere Dokumente:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. Juli bis 10. August 2026, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Grindelwald einzureichen.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
Lehrstelle als Kauffrau/-mann EFZ 2027 – chum zun iis
Das erwartet dich
Während der dreijährigen Ausbildung erhältst du Einblick in die Bereiche Präsidiales, Einwohner- und Fremdenkontrolle, Bau, Steuern, AHV-Zweigstelle und Finanzen. Du lernst die unterschiedlichen Aufgaben einer öffentlichen Verwaltung kennen.
Du bist zuverlässig, motiviert, kennst das Zehnfingersystem, arbeitest gerne am PC, hast eine gute Auffassungsgabe, im Team macht es dir Spass und du hast Freude am Kontakt mit Kunden – dann bist du bei uns richtig!
Fühlst du dich angesprochen? Wir freuen uns über deine Bewerbung mit Lebenslauf und Foto sowie Zeugnissen der letzten zwei Jahre per E-Mail an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, Erika Brawand, Spillstattstrasse 2, 8318 Grindelwald.
Grindelwald, 6. Juli 2026
Hundetaxe 2026
Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2026 fällig. Diese Abgabe beträgt Fr. 100.– je Hund, der älter als sechs Monate ist. Die in Grindelwald registrierten Hundehalter/-innen erhalten dafür automatisch eine Rechnung.
Falls Sie den registrierten Hund nicht mehr haben oder neu einen Hund besitzen, melden Sie dies bitte der Einwohnerkontrolle (Telefon 033 854 14 14 oder einwohnerkontrolle@gemeinde-grindelwald.ch). Bei der Anmeldung weisen Sie den Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer vor. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Tierdatenbank Amicus registriert sein.
Die Gemeinde Grindelwald verzichtet auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Gesuchsteller: Suter Fritz und Marianne, Trycheleggweg 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Trycheleggweg 2, Parzelle Nr. 3523, Koordinaten 2’645’139 / 1’163’052.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288202
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Kurzfristige Strassensperrungen / Verkehrsbehinderungen
Eiger Ultra Trail von Dienstag, 14., bis Sonntag, 19. Juli 2026
Infolge des Eiger Ultra Trails 2025 ist mit kurzen Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen auf den Strassen von Grindelwald zu rechnen.
Der Nordwandplatz, der Panoramaplatz und der Bärplatz (inklusive Abfalldeponie) sind von Dienstag, 14., bis Sonntag, 19. Juli 2026 gesperrt.
Grindelwald-Bus verkehrt während des Eiger Ultra Trails 2026 ab Mittwoch, 15. Juli 2026, nach Fahrplan ab dem Parkplatz Sandigerstutz (Gemeindeverwaltung).
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Gäste, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bereich Sicherheit Grindelwald
Gesuchsteller: Myers Paul und Karen, v. d. GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung Wohnhaus, Anbau Garage, Aufhebung Schutzraum, Ersatz Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wychelstrasse 38, Parzelle Nr. 5874, Koordinaten 2’644’375 / 1’164’150.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281378.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 22. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Suter Fritz und Marianne, Trycheleggweg 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Trycheleggweg 2, Parzelle Nr. 3523, Koordinaten 2’645’139 / 1’163’052.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288202
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Prüfungserfolg 2026
Die Einwohnergemeinde Grindelwald gratuliert zur erfolgreich abgelegten Prüfung:
Auf deinen Einsatz und deine Leistung sind wir stolz. Wir wünschen dir für die berufliche und private Zukunft alles Gute und freuen uns auf die weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit!
Gemeinderat und Personal der Einwohnergemeinde Grindelwald
Kurzfristige Strassensperrungen / Verkehrsbehinderungen
Eiger Ultra Trail von Dienstag, 14., bis Sonntag, 19. Juli 2026
Infolge des Eiger Ultra Trails 2025 ist mit kurzen Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen auf den Strassen von Grindelwald zu rechnen.
Der Nordwandplatz, der Panoramaplatz und der Bärplatz (inklusive Abfalldeponie) sind von Dienstag, 14., bis Sonntag, 19. Juli 2026 gesperrt.
Grindelwald-Bus verkehrt während des Eiger Ultra Trails 2026 ab Mittwoch, 15. Juli 2026, nach Fahrplan ab dem Parkplatz Sandigerstutz (Gemeindeverwaltung).
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, Gäste, Anwohner und Läufer um gegenseitigen Respekt.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Bereich Sicherheit Grindelwald
Gesuchsteller: Myers Paul und Karen, v. d. GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung Wohnhaus, Anbau Garage, Aufhebung Schutzraum, Ersatz Ölheizung durch innen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Wychelstrasse 38, Parzelle Nr. 5874, Koordinaten 2’644’375 / 1’164’150.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/281378.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 22. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Protokollauflage
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald vom 28. Juni 2026 liegt 30 Tage, vom 2. Juli bis 1. August 2026, bei der Präsidentin Anne Schenk, Guggengässli 5, 3818 Grindelwald, und der Sekretärin Kathrin Bohren, Sekretariat Kirchgemeinde, öffentlich auf. Das Protokoll ist während der Auflagefrist ebenfalls auf der Homepage der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald (www.kirchgemeinde-grindelwald.ch) aufgeschaltet. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat Grindelwald eingereicht werden.
Der Kirchgemeinderat Grindelwald entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Grindelwald, 28. Juni 2026
Der Kirchgemeinderat Grindelwald
Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.
Die Einwohnergemeinde Grindelwald sucht infolge Pensionierung ab sofort oder nach Vereinbarung eine/n:
Kanalmeister/-in 100%
Aufgabenbereich
Anforderungen
Wir bieten ein vielseitiges, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 44, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per E-Mail an hr@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an Einwohnergemeinde Grindelwald, z.H. Geraldine Gafner, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Gesuchsteller: Hofer Hans und Horn Hofer Katharina, Burgdorfstrasse 30, 3510 Konolfingen.
Projektverfasserin: Veuve Baumanagement GmbH, Eisenbahnstrasse 62, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnung EG, Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Kreuzweg 55, Parzelle Nr. 1915, Koordinaten 2’645’730 / 1’164’100.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/276592
Auflage- und Einsprachefrist bis 27. Juli 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 16. Juni 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Friedrich Bernet-Stiftung
Auf Herbst 2026 sind wiederum Stipendien für das Studienjahr 2026/2027 aus dieser Stiftung zu vergeben. Gemäss Stiftungsurkunde können Stipendien an junge Leute aus Grindelwald entrichtet werden, welche eine höhere Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Lehramt, Handels- und Wirtschaftsfachschule oder Handelsschule) absolvieren.
Schriftliche Gesuche mit Ausbildungsbestätigung und Kostenaufstellung sind bis am 31. August 2026 an folgende Adresse einzureichen:
finanzverwaltung@gemeinde-grindelwald.ch oder Finanzverwaltung, Friedrich Bernet-Stiftung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Grindelwald, 25. Juni 2026
Der Stiftungsrat
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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