Grindelwald (14)

Baupublikation

Bauherrschaft: Katharina Balmer Utiger, Sonnmattstrasse 15, 3084 Wabern, und Ruth Balmer Köchlin, Jurablickstrasse 73, 3095 Spiegel b. Bern, vertreten durch GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch Nebenbauten; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle und einem ungedeckten Autoabstellplatz (Gesamtbauentscheid vom 1. September 2025).

Projektänderung: Auf die Einstellhalle wird verzichtet, Neubau Auto-, Velo- und Geräteunterstände, Erstellen von ungedeckten Autoabstellplätzen.

Standort: Grundstrasse 18 und 18a, Parzelle Nr. 3670, Wohn- und Arbeitszone 3-geschossig, Koordinaten 2’644’695 / 1’163’895.

Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken
Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.08.2026

Einwohnergemeinde

Eröffnungsfeier Doppelturnhalle

Samstag, 22. August 2026, 10.00–16.00 Uhr

  • 11.00 Uhr offizieller Eröffnungsakt mit den Trychlern
  • Festwirtschaft
  • Musikalische Unterhaltung
  • Turnworkshops mit dem Turnverein
  • Spielmobil

Wichtige Hinweise:

  • Nur beschränkte Anzahl Parkplätze vorhanden
  • Bitte öffentlichen Verkehr benutzen
  • Zugang via Schulgässli nur für Fussgänger/-innen (Fahrverbot)
Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wanderwegbrücke Rinderalpbach / Erlenpromenade.

Standort: Auf dem Blätz / Inseli, Parzelle Nr. 3640, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’310 / 1’163’260.

Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Auengebiet von nationaler Bedeutung.

Naturgefahrengebiet: rot.

Ausnahmen:

  • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Überdecken von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 13.08.2026

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Dorfstrasse 189, Hotel Steinbock, bis Obere Gletscherstrasse 3

Infolge Belagseinbau wird die Dorfstrasse ab Hotel Steinbock bis Obere Gletscherstrasse 3 für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Verkehrsbehinderung infolge Vorbereitungsarbeiten:

  • Montag, 10., bis Donnerstag, 13. August 2026 

Nachtsperrung infolge Belagseinbaus:

  • Donnerstag, 13. August, ab 19.00 Uhr, bis Freitag, 14. August 2026, 7.00 Uhr 

Diese Publikation ersetzt die Anzeige vom 30. Juli resp. vom 6. August 2026.

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Zimmerli Peter Georg, Schützenrütistrasse 9, 8044 Gockhausen.

Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Brandeggstrasse 8, Parzelle Nr. 3759, Koordinaten 2’644’685 / 1’163’040.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/286393

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 5. August 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Hermann und Monika, Grundstrasse 52, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Grundstrasse 52, Parzelle Nr. 6080, Koordinaten 2’644’568 / 1’163’868.

Nutzungszone: Wohnzone W3.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: Kantonales Vogelreservat.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292202.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 4. August 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Baugemeinschaft Moser Silvan und Moser Marcel, p. A. Silvan Moser, Obere Gletscherstrasse 51, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus, Ersatz Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.

Standort: Obere Gletscherstrasse 132, Parzelle Nr. 2163, Koordinaten 2’647’912 / 1’164’547.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Abweichung Dachgestaltung (Art. 416 Abs. 1 Bst. b GBR)
  • Unterschreitung Zonenabstand (Art. 212 Abs. 2 Bst. c GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291544

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. Juli 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 13.08.2026

Bergschaft Itramen

Ausserordentliche Bergschaftsversammlung

Donnerstag, 27. August 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Itramen

Traktanden

  1. Genehmigung UeO Männlichen/Holenstein
  2. Ersatz/Neubau Skilift Tschuggen und SB Männlichen
  3. Genehmigung VSNZ-Open-Air auf Männlichen (neu an 3 Tagen)
  4. Verschiedenes

Die Pläne und Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen zur Einsicht aller Bergteiler am 19. und 20. August 2026 jeweils von 9.00 bis 21.00 Uhr im Schulhaus Itramen auf.

Publiziert am 06.08.2026

Bergschaft Grindel

Einladung zur 21. Bergschaftsreise

Der Vorstand organisiert wieder eine Bergschaftsreise:

Klewenalp – Altdorf – Schifffahrt Urnersee – Rütli
Donnerstag, 10. September 2026

Alle Bergteiler der Bergschaft Grindel sind herzlich eingeladen, in Begleitung an dieser kostenlosen Reise teilzunehmen!

Ehemalige Bergteiler sind selbstverständlich auch eingeladen.

Info und Anmeldungen bis Anfang September an: Hotel Kirchbühl, Telefon 033 854 40 80, christian.brawand@kirchbuehl.ch

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Baugemeinschaft Moser Silvan und Moser Marcel, p. A. Silvan Moser, Obere Gletscherstrasse 51, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus, Ersatz Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.

Standort: Obere Gletscherstrasse 132, Parzelle Nr. 2163, Koordinaten 2’647’912 / 1’164’547.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Abweichung Dachgestaltung (Art. 416 Abs. 1 Bst. b GBR)
  • Unterschreitung Zonenabstand (Art. 212 Abs. 2 Bst. c GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291544

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. Juli 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 06.08.2026

Einwohnergemeinde

Protokollgenehmigung

Während der 30-tägigen Auflagefrist sind gegen die Abfassung des Protokolls der Gemeindeversammlung Grindelwald vom 5. Juni 2026 keine Einsprachen beim Gemeinderat eingegangen.

Das Protokoll wurde somit an der Sitzung des Gemeinderates vom 28. Juli 2026 genehmigt (Art. 61 Abstimmungs- und Wahlreglement der Gemeinde Grindelwald).

Grindelwald, 3. August 2026

Gemeindeschreiberei Grindelwald

Publiziert am 06.08.2026

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderung / Strassensperrung Dorfstrasse 189 bis Obere Gletscherstrasse 3

Verkehrsbehinderung:

Montag, 10., bis Freitag, 21. August 2026

Strassensperrung infolge Belagseinbau:

Donnerstag, 20. August, 19.00 Uhr bis Freitag, 21. August 2026, 7.00 Uhr

oder

Freitag, 21. August 2026, 19.00 Uhr bis Samstag, 22. August 2026, 7.00 Uhr

Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Bauherrschaft: Grindelwald Tourismus, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Thomas Wenger, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellen temporäre Gewässerquerungen jeweils vom 20. Oktober bis 30. April für Langlaufloipe.

Standort: Griit, in der Ey, im Weidli, im Locherboden, Aspi, Parzellen Nrn. 962, 1918, 2118, 4533 und 6455, Zone Überbauungsordnung Langlaufloipe Lütschine, Koordinaten 2’645’865 / 1’162’930; 2’645’800 / 1’163’325; 2’646’330 / 1’163’190; 2’646’100 / 1’162’970; 2’645’800 / 1’163’325.

Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, angrenzendes Auengebiet von nationaler Bedeutung und angrenzender Umsetzungsperimeter Auengebiete von nationaler Bedeutung.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)
  • Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV)
  • Überdecken von Gewässern (Art. 38 GSchG)
  • Baute im Naturschutzgebiet / Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.08.2026

Baupublikation

Gesuchsteller: Ziegler Yves und Ziegler Philippe, vertreten durch Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau EFH nach Brandfall, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Terrassenweg 41, Parzellen Nrn. 2315 und 3185, Koordinaten 2’645’740 / 1’164’390.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • EWAP-Vorschriften (Art. 231 ff. GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288285

Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 21. Juli 2026

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 06.08.2026


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

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