
Verkehrsbehinderungen anlässlich des 1. Eidg. Jugendjodelfests
von Mittwoch, 9., bis Montag, 14. September 2026
Im Rahmen dieses Grossereignisses ist auf dem Gemeindegebiet von Grindelwald bereits ab Mittwochmorgen, 8.00 Uhr, bis Montagabend, ca. 19.00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen und Umleitungen zu rechnen.
Entsorgungsstelle Bärplatz: Zugang bis Montag, 14. September, erschwert.
Programm
Verkehrsbehinderungen und Strassensperrungen ab Mittwoch, 9. September
Strassensperrung Dorfstrasse ab Verzweigung Endweg bis Kirche am Samstag, 12. September, ab 9.00 bis 17.00 Uhr
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich im Bereich der Festaktivitäten mit grösster Vorsicht zu bewegen und dem Verkehrsdienst Folge zu leisten.
Besten Dank für das Verständnis:
OK 1. Eidg. Jugendjodelfest, Gemeinde Grindelwald, Bereich Sicherheit
Bauherrschaft: Rudolf Kaufmann, Moosweg 44, 3818 Grindelwald, und Urs Kaufmann, Moosgasse 6, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Urs Kaufmann, Moosgasse 6, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Unterstand an Scheune Moosweg 31a, Umbau Scheune Moosgasse 4a in Einstellraum sowie Anbau Einstellräume.
Standort: Moosweg 31a und Moosgasse 4a, Parzellen Nrn. 223 (BR 5859) und 2410, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’648’018 / 1’164'931 und 2’647’902 / 1’164’898.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich üB.
Naturgefahrengebiet: gelb.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Losholz 2026
Die losberechtigten Bergteiler, welche ein Nutz- oder Brennholzlos beanspruchen, melden dies bitte einem Mitglied der Holzkommission bis Mittwoch, 2. September 2026. Telefon 079 828 12 11, 079 407 67 40 oder 079 439 72 55.
Die Lose werden durch die Holzkommission zugeteilt.
Die Holzkommission Bach
Schliessung / Saisonende Freibad Hellbach
Das Freibad Hellbach bleibt ab Montag, 31. August 2026, geschlossen.
Am Samstag und Sonntag Ausverkauf von Restposten.
Wir freuen uns, Sie bis zum Saisonende noch einmal begrüssen zu dürfen!
Vielen Dank an alle Bade- und Restaurantgäste und auf Wiedersehen im Mai 2027.
Das Badi-Team
Strassensperrung Sulzweg
Ab 21. August bis 18. September 2026
Infolge Strassensanierung muss der Sulzweg ab Sulzweg 25a bis Sulzweg 30 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald
Einladung zur 21. Bergschaftsreise
Der Vorstand organisiert wieder eine Bergschaftsreise:
Klewenalp – Altdorf – Schifffahrt Urnersee – Rütli
Donnerstag, 10. September 2026
Alle Bergteiler der Bergschaft Grindel sind herzlich eingeladen, in Begleitung an dieser kostenlosen Reise teilzunehmen!
Ehemalige Bergteiler sind selbstverständlich auch eingeladen.
Info und Anmeldungen bis Anfang September an: Hotel Kirchbühl, Telefon 033 854 40 80, christian.brawand@kirchbuehl.ch
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Christine, vertreten durch Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Vor dem Holzweg 8, Parzelle Nr. 4754, Koordinaten 2’644’580 / 1’163’405.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292802
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 14. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Gnom, vertreten durch Aeschlimann Reto, Jungfraustrasse 95, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Vor dem Holzweg 4, Parzelle Nr. 4755, Koordinaten 2’644’603 / 1’163’375.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291405
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 12. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Hermann und Monika, Grundstrasse 52, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Grundstrasse 52, Parzelle Nr. 6080, Koordinaten 2’644’568 / 1’163’868.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: Kantonales Vogelreservat.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292202.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Einladung zur Bergschaftsreise
Mittwoch, 16. September 2026
Wir machen einen Ausflug auf das Brienzer Rothorn. Alle Bergteiler mit Partner sind dazu eingeladen.
Abfahrt Grund, Talgüetli: 7.00 Uhr.
Anmeldungen bis Freitag, 11. September, 18.00 Uhr an Rubi Reisen, Telefon 033 821 13 53.
Der Vorstand
Strassensperrung Sulzweg
Ab 21. August bis 18. September 2026
Infolge Strassensanierung muss der Sulzweg ab Sulzweg 25a bis Sulzweg 30 für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Zumbrunn Bau AG, Bauverwaltung Grindelwald
Einladung zur 21. Bergschaftsreise
Der Vorstand organisiert wieder eine Bergschaftsreise:
Klewenalp – Altdorf – Schifffahrt Urnersee – Rütli
Donnerstag, 10. September 2026
Alle Bergteiler der Bergschaft Grindel sind herzlich eingeladen, in Begleitung an dieser kostenlosen Reise teilzunehmen!
Ehemalige Bergteiler sind selbstverständlich auch eingeladen.
Info und Anmeldungen bis Anfang September an: Hotel Kirchbühl, Telefon 033 854 40 80, christian.brawand@kirchbuehl.ch
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Christine, vertreten durch Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Schenk Grindelwald AG, Guggengasse 5, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Vor dem Holzweg 8, Parzelle Nr. 4754, Koordinaten 2’644’580 / 1’163’405.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292802
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 14. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: STWEG Chalet Gnom, vertreten durch Aeschlimann Reto, Jungfraustrasse 95, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Vor dem Holzweg 4, Parzelle Nr. 4755, Koordinaten 2’644’603 / 1’163’375.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291405
Auflage- und Einsprachefrist bis 21. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 12. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Katharina Balmer Utiger, Sonnmattstrasse 15, 3084 Wabern, und Ruth Balmer Köchlin, Jurablickstrasse 73, 3095 Spiegel b. Bern, vertreten durch GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch Nebenbauten; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle und einem ungedeckten Autoabstellplatz (Gesamtbauentscheid vom 1. September 2025).
Projektänderung: Auf die Einstellhalle wird verzichtet, Neubau Auto-, Velo- und Geräteunterstände, Erstellen von ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Grundstrasse 18 und 18a, Parzelle Nr. 3670, Wohn- und Arbeitszone 3-geschossig, Koordinaten 2’644’695 / 1’163’895.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken
Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Eröffnungsfeier Doppelturnhalle
Samstag, 22. August 2026, 10.00–16.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wanderwegbrücke Rinderalpbach / Erlenpromenade.
Standort: Auf dem Blätz / Inseli, Parzelle Nr. 3640, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’310 / 1’163’260.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Auengebiet von nationaler Bedeutung.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Zimmerli Peter Georg, Schützenrütistrasse 9, 8044 Gockhausen.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Brandeggstrasse 8, Parzelle Nr. 3759, Koordinaten 2’644’685 / 1’163’040.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/286393
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 5. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller und Projektverfasser: Michel Hermann und Monika, Grundstrasse 52, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Grundstrasse 52, Parzelle Nr. 6080, Koordinaten 2’644’568 / 1’163’868.
Nutzungszone: Wohnzone W3.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: Kantonales Vogelreservat.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/292202.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 4. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Katharina Balmer Utiger, Sonnmattstrasse 15, 3084 Wabern, und Ruth Balmer Köchlin, Jurablickstrasse 73, 3095 Spiegel b. Bern, vertreten durch GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: GriwaArchitektur AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch Nebenbauten; Neubau Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle und einem ungedeckten Autoabstellplatz (Gesamtbauentscheid vom 1. September 2025).
Projektänderung: Auf die Einstellhalle wird verzichtet, Neubau Auto-, Velo- und Geräteunterstände, Erstellen von ungedeckten Autoabstellplätzen.
Standort: Grundstrasse 18 und 18a, Parzelle Nr. 3670, Wohn- und Arbeitszone 3-geschossig, Koordinaten 2’644’695 / 1’163’895.
Schutzgebiet: Gewässerschutzbereich Au.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken
Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Eröffnungsfeier Doppelturnhalle
Samstag, 22. August 2026, 10.00–16.00 Uhr
Wichtige Hinweise:
Bauherrschaft und Projektverfasserin: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wanderwegbrücke Rinderalpbach / Erlenpromenade.
Standort: Auf dem Blätz / Inseli, Parzelle Nr. 3640, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’310 / 1’163’260.
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au, Auengebiet von nationaler Bedeutung.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Strassensperrung Dorfstrasse 189, Hotel Steinbock, bis Obere Gletscherstrasse 3
Infolge Belagseinbau wird die Dorfstrasse ab Hotel Steinbock bis Obere Gletscherstrasse 3 für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Verkehrsbehinderung infolge Vorbereitungsarbeiten:
Nachtsperrung infolge Belagseinbaus:
Diese Publikation ersetzt die Anzeige vom 30. Juli resp. vom 6. August 2026.
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Zimmerli Peter Georg, Schützenrütistrasse 9, 8044 Gockhausen.
Projektverfasser: Fischer Marcel Heizung, Sanitär, Solarsysteme und Planung, Grindelwaldstrasse 62, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Brandeggstrasse 8, Parzelle Nr. 3759, Koordinaten 2’644’685 / 1’163’040.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/286393
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 5. August 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Baugemeinschaft Moser Silvan und Moser Marcel, p. A. Silvan Moser, Obere Gletscherstrasse 51, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus, Ersatz Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.
Standort: Obere Gletscherstrasse 132, Parzelle Nr. 2163, Koordinaten 2’647’912 / 1’164’547.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291544
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Einladung zur 21. Bergschaftsreise
Der Vorstand organisiert wieder eine Bergschaftsreise:
Klewenalp – Altdorf – Schifffahrt Urnersee – Rütli
Donnerstag, 10. September 2026
Alle Bergteiler der Bergschaft Grindel sind herzlich eingeladen, in Begleitung an dieser kostenlosen Reise teilzunehmen!
Ehemalige Bergteiler sind selbstverständlich auch eingeladen.
Info und Anmeldungen bis Anfang September an: Hotel Kirchbühl, Telefon 033 854 40 80, christian.brawand@kirchbuehl.ch
Ausserordentliche Bergschaftsversammlung
Donnerstag, 27. August 2026, 20.00 Uhr im Schulhaus Itramen
Traktanden
Die Pläne und Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen zur Einsicht aller Bergteiler am 19. und 20. August 2026 jeweils von 9.00 bis 21.00 Uhr im Schulhaus Itramen auf.
Gesuchsteller: Baugemeinschaft Moser Silvan und Moser Marcel, p. A. Silvan Moser, Obere Gletscherstrasse 51, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau Wohnhaus, Ersatz Elektrospeicherheizung durch Holzheizung.
Standort: Obere Gletscherstrasse 132, Parzelle Nr. 2163, Koordinaten 2’647’912 / 1’164’547.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291544
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. September 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 29. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Protokollgenehmigung
Während der 30-tägigen Auflagefrist sind gegen die Abfassung des Protokolls der Gemeindeversammlung Grindelwald vom 5. Juni 2026 keine Einsprachen beim Gemeinderat eingegangen.
Das Protokoll wurde somit an der Sitzung des Gemeinderates vom 28. Juli 2026 genehmigt (Art. 61 Abstimmungs- und Wahlreglement der Gemeinde Grindelwald).
Grindelwald, 3. August 2026
Gemeindeschreiberei Grindelwald
Verkehrsbehinderung / Strassensperrung Dorfstrasse 189 bis Obere Gletscherstrasse 3
Verkehrsbehinderung:
Montag, 10., bis Freitag, 21. August 2026
Strassensperrung infolge Belagseinbau:
Donnerstag, 20. August, 19.00 Uhr bis Freitag, 21. August 2026, 7.00 Uhr
oder
Freitag, 21. August 2026, 19.00 Uhr bis Samstag, 22. August 2026, 7.00 Uhr
Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.
Die Belagsarbeiten können witterungsbedingt verschoben werden.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.
Frutiger AG, Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Grindelwald Tourismus, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Thomas Wenger, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erstellen temporäre Gewässerquerungen jeweils vom 20. Oktober bis 30. April für Langlaufloipe.
Standort: Griit, in der Ey, im Weidli, im Locherboden, Aspi, Parzellen Nrn. 962, 1918, 2118, 4533 und 6455, Zone Überbauungsordnung Langlaufloipe Lütschine, Koordinaten 2’645’865 / 1’162’930; 2’645’800 / 1’163’325; 2’646’330 / 1’163’190; 2’646’100 / 1’162’970; 2’645’800 / 1’163’325.
Schutzgebiete/Objekte: Gewässerschutzbereich Au, angrenzendes Auengebiet von nationaler Bedeutung und angrenzender Umsetzungsperimeter Auengebiete von nationaler Bedeutung.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gesuchsteller: Ziegler Yves und Ziegler Philippe, vertreten durch Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau EFH nach Brandfall, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe.
Standort: Terrassenweg 41, Parzellen Nrn. 2315 und 3185, Koordinaten 2’645’740 / 1’164’390.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/288285
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. August 2026.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 21. Juli 2026
Bauverwaltung Grindelwald
Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen
Telefon 033 828 12 00
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