Grindelwald (20)

Schwellenkorporation

Ausserordentliche Korporationsversammlung

Mittwoch, 21. Januar 2026, 20.00 Uhr im Hotel Wolter, Grindelwald

Traktanden

  1. Protokoll der Korporationsversammlung vom 27. Juni 2025
  2. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatzbeschaffung Schreitbagger
  3. Verschiedenes

Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, zur Einsicht öffentlich auf.

Der Schwellenvorstand

Publiziert am 18.12.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsfreie Dorfstrasse Silvester/Neujahr 2025/2026

Festwirtschaftsbetriebe im Freien entlang der Dorfstrasse

Strassensperrung Dorfstrasse vom 31. Dezember ab 23.00 Uhr bis 1. Januar um 2.00 Uhr.

Allgemeines Fahrverbot entlang der Dorfstrasse ab Kreuzung Endweg bis Parkplatz Graben ab 23.00 bis 2.00 Uhr.

  • Eine Umfahrung wird signalisiert.
  • Das Dorfzentrum kann nur zu Fuss erreicht werden.

 Auflagen und Bedingungen zur Durchführung der verkehrsfreien Abende

  • Die Dorfstrasse ist mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt. Missachtung des Fahrverbotes wird mit dem Ordnungsbussenverfahren oder mittels einer Anzeige geahndet.
  • Ausnahmebewilligungen werden keine erteilt.
  • Für die Rettungskräfte ist ein Rettungskorridor von mindestens 3 m frei zu halten. Die Veranstalter entlang der Dorfstrasse sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Rettungsfahrzeuge jederzeit die Dorfstrasse durchfahren können.
  • Die Gehsteige und die Strasse dürfen erst nach Schliessung der Strasse benutzt werden. Vorher werden keine Installationen auf den Trottoirs und der Strasse geduldet.
  • Um 2.00 Uhr muss die Dorfstrasse wieder für den Verkehr frei sein. Es ist dafür zu sorgen, dass Festbänke, Tische usw. nicht mehr auf der Strasse und den Trottoirs stehen.
  • Die Festwirtschaftsbetriebe sind dafür verantwortlich, dass nach Öffnung der Strasse keine Ansammlungen von Besuchern die Strasse blockieren und die Verkehrsteilnehmer nicht durch betrunkene Gruppen belästigt werden.
  • Informieren Sie Ihre Gäste, dass es während der Strassensperrung keine Möglichkeit gibt, das Dorfzentrum mit dem Fahrzeug zu erreichen oder zu verlassen.

Abbrennen von Feuerwerk

  • Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Nacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 grundsätzlich erlaubt und bedarf keiner Bewilligung. Aus Rücksicht auf die Wildtiere, Haustiere und Menschen bitten wir Sie aber, freiwillig auf Feuerwerk zu verzichten und so Ihren Beitrag zum Umwelt-, Tier- und Lärmschutz zu leisten. Besten Dank.
  • Auf dem Bärplatz wird ein öffentlich zugänglicher Abbrennplatz eingerichtet. Wir bitten Sie, die Anweisungen der anwesenden Feuerwehr zu beachten.

Gastgewerbe

  • In der Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offengehalten werden.
  • In den Nächten vom 1. auf den 2. Januar 2026 sowie vom 2. auf den 3. Januar 2026 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Es sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 GGG).

Öffentlicher Verkehr / Moonliner

  • Moonliner ab Bahnhof Grindelwald, 1.15 und 3.15 Uhr
  • Moonliner ab Schwendi Hauptstrasse, 1.20 und 3.20 Uhr

Der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Für die kommenden Festtage entbieten wir Ihnen die besten Wünsche und für das neue Jahr gute Gesundheit, Glück und Erfolg.

Publiziert am 18.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Hotel Gletschergarten AG, Obere Gletscherstrasse 1, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Ruch Architekten AG, Kirchgasse 1 1, 3860 Meiringen.

Bauvorhaben: Projektänderung Nr. 4 – Grundriss- und Fassadenanpassungen (bereits ausgeführt), unbeheizte Küchenerweiterung.

Standort: Dorfstrasse 203, Parzelle Nr. 971 Koordinaten  2’646’500 / 1’163’953.

Nutzungszone: UeO Fiescherblick.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/247584

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 9. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 18.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Zwahlen-Glatthard Peter und Doris, Heinrich Bosshard-Weg 2, 8483 Kollbrunn.

Projektverfasser: Blatter Hansedi, Schlösslistrasse 18, 6030 Ebikon.

Bauvorhaben: Abbruch Scheune, Neubau Autounterstand und Nebenräume, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Montage PV-Anlage.

Standort: Terrassenweg 178a, Parzelle Nr. 1432, Koordinaten 2’646’930 / 1’164’600.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 416 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/249571

Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 9. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 18.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr und Finanzverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Grindelwald hat über Weihnachten / Neujahr folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, 22. Dezember 2025, 8.00–11.30 / 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag, 23. Dezember 2025, 8.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 24. Dezember 2025, 8.00–11.30 Uhr
  • Donnerstag, 25. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 26. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Montag, 29. Dezember 2025, 8.00–11.30 / 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag, 30. Dezember 2025, 8.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 31. Dezember 2025, 8.00–11.30 Uhr
  • Donnerstag, 1. Januar 2026, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 2. Januar 2026, ganzer Tag geschlossen

Auf der Finanzverwaltung wird umstrukturiert. Darum ist diese Abteilung von Mittwoch, 17. Dezember 2025, bis Montag, 5. Januar 2026, nicht erreichbar bzw. nicht besuchbar.

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht bereits jetzt frohe Festtage und «än gueta Rutsch» in ein zufriedenes, gesundes 2026.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 18.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Fankhauser Matthias und Anna, Ahornweg 15, 6353 Weggis.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Erstellen von zwei zusätzlichen Autoabstellplätzen.

Standort: Brandeggstrasse 5, Parzelle Nr. 389, Koordinaten 2’644’838 / 1’163’128.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/252726.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 3. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 18.12.2025

Einwohnergemeinde

Protokollauflage

Gestützt auf Art. 61 des Abstimmungs- und Wahlreglements Grindelwald liegt das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025 ab Montag, 15. Dezember 2025, während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Grindelwald öffentlich auf.

Gegen das Protokoll kann während der Auflage schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.

Grindelwald, 8. Dezember 2025

Gemeindeschreiberei Grindelwald

Publiziert am 11.12.2025

Ev.-ref. Kirchgemeinde

Protokollauflage

Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald vom 30. November 2025 liegt 30 Tage, vom 11. Dezember 2025 bis 10. Januar 2026, bei der Präsidentin Anne Schenk, Guggengässli 5, 3818 Grindelwald, und der Sekretärin Kathrin Bohren, Sekretariat Kirchgemeinde, öffentlich auf. Das Protokoll ist während der Auflagefrist ebenfalls auf der Homepage der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Grindelwald (www. kirchgemeinde-grindelwald.ch) aufgeschaltet. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat Grindelwald eingereicht werden.

Der Kirchgemeinderat Grindelwald entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Grindelwald, 30. November 2025

Der Kirchgemeinderat Grindelwald

Publiziert am 11.12.2025

Stellenausschreibung

Infolge Neuorientierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n

Sachbearbeiter/-in (60–100%) Baubewilligungsverfahren, Baupolizei, Planung

Ihre Aufgaben

  • Durchführung von Baubewilligungsverfahren
  • baupolizeiliche Aufgaben
  • Durchführung von Baukontrollen
  • Teilnahme an Sitzungen der Kommission Hochbau und Planung
  • administrative Begleitung von Planungsgeschäften
  • weitere zugewiesene Arbeiten

Anforderungen

  • Kauffrau/-mann (vorzugsweise mit Kenntnissen im Bereich öffentliche Verwaltung) oder technische Ausbildung im Bereich Hochbau
  • Erfahrung im Baubewilligungsverfahren
  • Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
  • selbständige, exakte, zuverlässige, belastbare und organisierte Persönlichkeit
  • Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit
  • Durchsetzungsvermögen

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung, einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz und sehr gute Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Sind Sie interessiert? Bei Fragen steht Ihnen Sina Gerber, Tel. 033 854 14 43, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen elektronisch an geraldine.gafner@gemeinde-grindelwald.ch oder per Post an den Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, senden.

Publiziert am 11.12.2025

Einwohnergemeinde

Öffnungszeiten Weihnachten / Neujahr und Finanzverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Grindelwald hat über Weihnachten / Neujahr folgende Öffnungszeiten:

  • Montag, 22. Dezember 2025, 8.00–11.30 / 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag, 23. Dezember 2025, 8.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 24. Dezember 2025, 8.00–11.30 Uhr
  • Donnerstag, 25. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 26. Dezember 2025, ganzer Tag geschlossen
  • Montag, 29. Dezember 2025, 8.00–11.30 / 13.30–18.00 Uhr
  • Dienstag, 30. Dezember 2025, 8.00–11.30 / 13.30–16.30 Uhr
  • Mittwoch, 31. Dezember 2025, 8.00–11.30 Uhr
  • Donnerstag, 1. Januar 2026, ganzer Tag geschlossen
  • Freitag, 2. Januar 2026, ganzer Tag geschlossen

Auf der Finanzverwaltung wird umstrukturiert. Darum ist diese Abteilung von Mittwoch, 17. Dezember 2025, bis Montag, 5. Januar 2026, nicht erreichbar bzw. nicht besuchbar.

Ab Montag, 5. Januar 2026, gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.

Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Das Team der Gemeindeverwaltung Grindelwald wünscht bereits jetzt frohe Festtage und «än gueta Rutsch» in ein zufriedenes, gesundes 2026.

Gemeindeverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Fankhauser Matthias und Anna, Ahornweg 15, 6353 Weggis.

Projektverfasserin: n+Atelier GmbH, Wydistrasse 18, 3812 Wilderswil.

Bauvorhaben: Erstellen von zwei zusätzlichen Autoabstellplätzen.

Standort: Brandeggstrasse 5, Parzelle Nr. 389, Koordinaten 2’644’838 / 1’163’128.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/252726.

Auflage- und Einsprachefrist bis 12. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 3. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.12.2025

Schwellenkorporation

Schneeräumungen in Gewässer 

Wenn Schnee in Gewässer geräumt wird, kann dies bei Starkregen zu Überschwemmungen führen. Die Schwellenkorporation Grindelwald bittet die Verantwortlichen, für die Schneeräumung bei gewässernahen Liegenschaften den Schnee daher nicht in Gewässer zu räumen. Falls sich bei künftigen Überschwemmungen im Winter Rückschlüsse auf entsprechendes Fehlverhalten ergeben, werden die Verursacher/-innen zur Rechenschaft gezogen. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für die Mithilfe, solche Ereignisse zu vermeiden.

Schwellenkorporation Grindelwald

Publiziert am 11.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: STWEG Chalet Bärefalli, p. A. ImmoTreu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Kombiheizung Stückholz/Öl durch Pelletheizung.

Standort: Kirchbühlstrasse 2, Parzelle Nr. 4749, Koordinaten 2’646’675 / 1’164’260.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/232402

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 11.12.2025

Bergschaft Grindel und Scheidegg

Bezug der Alptelle

Samstag, 13. Dezember 2025, Schulhaus Mühlebach, 9.00–12.00 Uhr

Gleichzeitig wird das Haggeld der Bergschaft Grindel ausbezahlt. Am Telltag nicht abgeholte Gelder verfallen den Kassen.

Publiziert am 11.12.2025

Schwellenkorporation

Schneeräumungen in Gewässer 

Wenn Schnee in Gewässer geräumt wird, kann dies bei Starkregen zu Überschwemmungen führen. Die Schwellenkorporation Grindelwald bittet die Verantwortlichen, für die Schneeräumung bei gewässernahen Liegenschaften den Schnee daher nicht in Gewässer zu räumen. Falls sich bei künftigen Überschwemmungen im Winter Rückschlüsse auf entsprechendes Fehlverhalten ergeben, werden die Verursacher/-innen zur Rechenschaft gezogen. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für die Mithilfe, solche Ereignisse zu vermeiden.

Schwellenkorporation Grindelwald

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: STWEG Chalet Bärefalli, p. A. ImmoTreu König AG, Dorfstrasse 123, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Ersatz Kombiheizung Stückholz/Öl durch Pelletheizung.

Standort: Kirchbühlstrasse 2, Parzelle Nr. 4749, Koordinaten 2’646’675 / 1’164’260.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/232402

Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Januar 2026.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 1. Dezember 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.12.2025

Bergschaft Grindel und Scheidegg

Bezug der Alptelle

Samstag, 13. Dezember 2025, Schulhaus Mühlebach, 9.00–12.00 Uhr

Gleichzeitig wird das Haggeld der Bergschaft Grindel ausbezahlt. Am Telltag nicht abgeholte Gelder verfallen den Kassen.

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Bjöörn-Reber Regula, v. d. KA-Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: KA Holzbau AG, Spillstattstrasse 58, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Wohnhaus durch Saunaraum.

Standort: Eschengasse 17, Parzelle Nr. 5102, Koordinaten 2’644’630 / 1’164’400.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/248028

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 21. November 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.12.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Bohren Christian, Hätzlergasse 26, 8048 Zürich.

Projektverfasserin: Andres Roth GmbH, Kirchbühlstrasse 6, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Fassadenanpassung, energetische Sanierung.

Standort: Blattmadweg 5, Parzelle Nr. 3483, Koordinaten 2’642’415 / 1’162’915.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/245522

Auflage- und Einsprachefrist bis 29. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 19. November 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 04.12.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Kongress-Saal

Vor der Gemeindeversammlung findet die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2007 statt.

Traktanden

  1. Finanzwesen
    1. Finanzplan 2025–2030; Orientierung
    2. Budget 2026 und Festsetzung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer; Genehmigung
  2. Kreditbewilligungen
    1. Sanierung Reservoir und Quellfassung, Erneuerung Zufahrt Gmeindmaad; Genehmigung eines Objektkredits Fr. 963’000.–
    2. Erschliessung Trink- und Löschwasser inkl. Strassensanierung uf dr Sulz; Genehmigung eines Objektkredits von Fr. 827’000.–
    3. Ersatz Brücke Grythstrasse Ällauenenbach; Genehmigung eines Objektkredits Fr. 610’000.–
    4. STEPS Echtzeitmonitoring; Genehmigung eines Objektkredits von Fr. 150’000.–
  3. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
  4. Planungswesen
    1. Gemeindegrenze im Bereich Eigergletscher; Zustimmung zur Grenzbereinigung
  5. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d.h. ab Montag, 3. November 2025, in der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung liegt ab 15. Dezember 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung mit anschliessendem Apéro freundlich eingeladen.

Grindelwald, 14. Oktober 2025

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 04.12.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
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3800 Unterseen

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