Grindelwald (10)

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Für den Werkhof ist ab sofort oder nach Vereinbarung folgende Stelle zu besetzen:

Leiter/-in Werkhof 100% 

Aufgabenbereich

  • Planung, Organisation und Koordination aller Aufgaben des Werkhofes inkl. Einsatzleitung Winterdienst
  • Sicherstellung von Unterhaltsarbeiten bei Infrastrukturanlagen (Strassen, Brücken, Kanalisation, Spielplätze, Grünanlagen, Friedhof etc.)
  • Mitarbeit bei Projekten und Baustellen
  • Budgetverantwortung

Anforderungen

  • abgeschlossene Ausbildung im Bereich Tiefbau und mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise in Gemeinden oder öffentlichen Betrieben
  • Führungserfahrung
  • zuverlässige, selbstständige und belastbare Persönlichkeit
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit (intern und extern)
  • Organisationsgeschick und vernetztes Denken
  • Bereitschaft zu Arbeitseinsätzen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten (Pikettdienst etc.)

Wir bieten ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit hoher Verantwortung, Besoldung nach Reglement der Gemeinde im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz. Bei Fragen steht Ihnen Daniel Mathys, Telefon 033 854 14 40, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: Steinbock Grindelwald AG, Dorfstrasse 189, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erweiterung Ausschankstelle auf bestehender Terrasse (Barbetrieb) mit einem Ausschankmobil und 5 Stehtischen mit 25 Stehplätzen für den Winterbetrieb. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank; Öffnungszeiten: täglich bis 22.00 Uhr.

Standort: Dorfstrasse 189, Parzelle Nr. 111, Kernzone; Koordinaten 2’646’235 / 1’163’855.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet blau.

Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Verkehrsbehinderungen Terrassenweg

Ab 11. bis 21. November 2025

Infolge Grabarbeiten ist im Bereich Terrassenweg 129 bis Terrassenweg 133 mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Der Durchgang für Fussgänger ist gewährleistet.

Bus Linie 122: Die Haltestellen Steinbillen, Panorama und Klusi werden nicht bedient. Bitte beachten Sie den Onlinefahrplan.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser/-innen und Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Yvonne Samaritani, Stockerstrasse 54, 8810 Horgen, Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Ueli Nebiker, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Chalet, Installation aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Eggweg 22, Parzelle Nr. 4990, Wohnzone W2, Koordinaten 2’646’940 / 1’164’260.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahme: Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 8.Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Besetzerschaft Wärgistal, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Chaletplan GmbH Architektur und Zimmerei, Brandeggstrasse 26, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Viehtriebweg, Erstellen Sickergraben (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Mettlen-Wärgistal, Parzelle Nr. 76, Landwirtschaftszone; Koordinaten 2’641’730 / 1’160’210.

Schutzzonen: Gewässerschutzbereich Au, angrenzende Feuchtgebiete von regionaler Bedeutung, Umsetzungsperimeter Flachmoore von regionaler Bedeutung und kommunale Wildruhegebiete.

Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Ulrich Wagner, Blattenweidweg 4, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Mobilheim.

Standort: Blattenweidweg, Residenzplatz auf dem Camping Weisse Spinne, Parzelle Nr. 4494, Zone für Sport und Freizeit 1 «Camping Weisse Spinne», Koordinaten 2’642’970 / 1’163’710.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Naturgefahrengebiet: gelb.

Ausnahmen:

  • Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
  • Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG, 23 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 06.11.2025

Bergschaft Wärgistal

Ausserordentliche Bergschaftsversammlung

Dienstag, 18. November 2025, 19.30 Uhr im Schützenhaus Aellauenen

Traktanden Bergschaft

  1. Grenzänderung / Landabtausch Eigergletscher
  2. Information Sonderwaldreservat
  3. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 06.11.2025

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnenden und rund 15'000 Gästen in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Im Hinblick auf anstehende personelle Veränderungen und angepasste Aufgabengebiete sowie für die Neustrukturierung des Bereichs Sicherheit suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung

Mitarbeiter/-innen Bereich Sicherheit 80–100%

Das bewirken Sie bei uns

  • Unterstützung bei der Organisation des Verkehrsdienstes
  • Kontrolle des ruhenden Verkehrs auf den öffentlichen Parkplätzen
  • Zuständig für die technischen Anlagen auf den öffentlichen Parkplätzen/Parkhäusern
  • Mitarbeit bei den allgemeinen administrativen Arbeiten des Bereichs Sicherheit
  • Erledigen der Amts- und Vollzugshilfe und weiterer Aufträge

Das bringen Sie idealerweise mit

  • Kaufmännische Grundkenntnisse mit einigen Jahren Berufserfahrung, vorzugsweise in einer öffentlichen Verwaltung
  • Handwerkliches Geschick im Umgang mit technischen Geräten und Anlagen
  • Kommunikationsfähigkeit und Freude am Umgang mit der Bevölkerung und den Gästen
  • Gute MS-Office-Anwendungskenntnisse
  • Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten inkl. Wochenenddienst und Pikett
  • Verantwortungsbewusste und selbständige Arbeitsweise

Das bieten wir

  • Interessante und selbständige Tätigkeit in einem motivierten Team
  • Abwechslungsreiches Arbeitsgebiet im Büro und an der frischen Bergluft
  • Einen attraktiven Arbeitsplatz
  • Möglichkeit zur Aus- und Weiterbildung

Bei Fragen zum Aufgabenbereich steht Rolf Zurlinden, Leiter Bereich Sicherheit, Telefon 033 854 14 84, gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch oder Gemeinderat, Personelles, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Publiziert am 06.11.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Firstbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Umnutzung First Lodge zu Wohnhaus.

Standort: Dorfstrasse 183, Parzelle Nr. 1479, Koordinaten 2’646’205 / 1’163’880.

Nutzungszone: Kernzone.

Schutzobjekt: erhaltenswertes Objekt.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/241669

Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Dezember 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 29. Oktober 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 06.11.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 5. Dezember 2025, 20.00 Uhr im Kongress-Saal

Vor der Gemeindeversammlung findet die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2007 statt.

Traktanden

  1. Finanzwesen
    1. Finanzplan 2025–2030; Orientierung
    2. Budget 2026 und Festsetzung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer; Genehmigung
  2. Kreditbewilligungen
    1. Sanierung Reservoir und Quellfassung, Erneuerung Zufahrt Gmeindmaad; Genehmigung eines Objektkredits Fr. 963’000.–
    2. Erschliessung Trink- und Löschwasser inkl. Strassensanierung uf dr Sulz; Genehmigung eines Objektkredits von Fr. 827’000.–
    3. Ersatz Brücke Grythstrasse Ällauenenbach; Genehmigung eines Objektkredits Fr. 610’000.–
    4. STEPS Echtzeitmonitoring; Genehmigung eines Objektkredits von Fr. 150’000.–
  3. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
  4. Planungswesen
    1. Gemeindegrenze im Bereich Eigergletscher; Zustimmung zur Grenzbereinigung
  5. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung, d.h. ab Montag, 3. November 2025, in der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Das Protokoll der Versammlung liegt ab 15. Dezember 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung mit anschliessendem Apéro freundlich eingeladen.

Grindelwald, 14. Oktober 2025

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 06.11.2025


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
3800 Unterseen

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