Grindelwald (8)

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Bussalpstrasse

Montag, 27. März, bis Freitag, 21. April 2023

Infolge Werkleitungssanierung muss die Bussalpstrasse im Bereich Weidli bis Reservoir Steintor für jeglichen Verkehr gesperrt werden.

Montag, 27. März, bis Freitag, 14. April 2023

Infolge Holzschlag muss die Bussalpstrasse im Bereich Rotes Tor für jeglichen Verkehr gesperrt werden.

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Wir bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 23.03.2023

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismusdestination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Für den Werkhof ist ab 1. April 2023 oder nach Vereinbarung folgende Stelle zu besetzen:

Mitarbeiter/-in Werkhof 100% (Sommersaison April–Oktober)

Aufgabenbereich

In dieser Funktion sind Sie dem Leiter Werkhof unterstellt. Sie helfen mit im allgemeinen Strassenunterhaltsdienst, bei der Pflege von Grünanlagen sowie weiteren Unterhaltsarbeiten an Infrastrukturanlagen des öffentlichen und touristischen Bereiches.

Anforderungen

  • abgeschlossene Berufslehre und handwerkliche Begabung
  • selbständige Arbeitsweise
  • sicheres, freundliches und bestimmtes Auftreten
  • gute Umgangsformen und Bereitschaft, sich im Dienst der Öffentlichkeit zu engagieren
  • Bereitschaft zur Leistung von unregelmässiger Arbeitszeit, Nacht- und Wochenendarbeit
  • Bereitschaft zur Leistung von Pikettdienst
  • Führerausweis Kat. B

Wir bieten

  • abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team
  • gut organisierter Werkhof mit modernem Fahrzeugpark
  • Anstellung und Besoldung nach dem Reglement der Gemeinde Grindelwald im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bei Fragen steht Ihnen Bauverwalter Daniel Mathys unter Telefon 033 854 14 44 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen bis 14. April 2023 an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, 3818 Grindelwald, oder per E-Mail: erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch

Publiziert am 23.03.2023

Baupublikation

Bauherrschaft: Andrea und Frederik Bijlsma, Allenbergstrasse 21, 8708 Männedorf.

Projektverfasserin: Malergeschäft Urs GmbH, Spillstattstrasse 10, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umgestaltung Fassaden und Grundrisse; Anbau Treppenhaus und Nebenraum; Ersatz Ölheizung durch innen liegende Wärmepumpe.

Standort: Wychelstrasse 46, Parzelle Nr. 3597, Koordinaten 2’644’378 / 1’164’104, Wohnzone W2.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.

Ausnahme: Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG).

Auflage- und Einsprachefrist bis 17. April 2023.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 23.03.2023

Bergschaft Scheidegg

Ordentliche Besetzerschaftsversammlung

Freitag, 31. März 2023, 20.30 Uhr im Hotel Wetterhorn, Grindelwald

Traktanden

  1. Protokoll der Besetzerschaftsversammlung vom 1. April 2022
  2. Rechnung Besetzerschaft 2022 und Revisorenbericht
  3. Anstellung Rinderhirt und Werkmann
  4. Alpbetrieb und neue Hagaufteilung
  5. Verschiedenes

Der Vorstand

Publiziert am 23.03.2023

Baupublikation

Gesuchstellerin: Schenk Alexandra, Seilersbodenweg 15, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: PlanArt Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau DG, Neubau aussen aufgestellte Wärmepumpe.

Standort: Seilersbodenweg 15, Parzelle Nr. 1252, Koordinaten 2'644'115 / 1'164’529.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au

Beanspruchte Ausnahmen:

  • Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
  • Unterschreitung Gebäudeabstand (Art. 33 GBR)
  • Dachgestaltung (Art. 40 Abs. 4 Bst. a GBR)

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20604

Auflage- und Einsprachefrist bis 24. April 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 20. März 2023

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 23.03.2023

Bergschaft Scheidegg

Ordentliche Einungsversammlung

Ostermontag, 10. April 2023, 20.15 Uhr im Singsaal der Schulanlage im Graben

Traktanden

  1. Protokoll Einungsversammlung vom 11. April 2022
  2. Jahresbericht des Präsidenten
  3. Jahresrechnungen 2022
    1. Bergschaft
    2. Berghaus Bäregg
    3. Revisorenberichte
  4. Nacht-Stellplätze für Camper auf P Wetterhorn
  5. Alphag; Kostenanpassung
  6. Wahlen
  7. Verschiedenes

Neueinteilung Alphag 2023
Ziehung der Haglose

Samstag, 6. Mai 2023, 9.00–11.00 sowie 13.30–15.30 Uhr, Schulhaus Mühlebach

Bei allfälliger Abwesenheit kann durch entsprechende Mitteilung das Los durch den Vorstand gezogen werden.

Vorstand und Hagkommission

Publiziert am 23.03.2023

Bergschaft Bach

Ordentliche Einungsversammlung

Donnerstag, 13. April 2023, 20.30 Uhr im Endwegschulhaus

Traktanden Bergschaft

  1. Protokoll
  2. Jahresbericht Präsident
  3. Rechnung, Entlastung Vorstand
  4. Budget
  5. Wahlen
  6. Alphüttenverkauf Wenger, Verzicht auf Vorkaufsrecht
  7. Verschiedenes

Traktanden Besetzerschaft

  1. Protokoll
  2. Rechnung
  3. Orientierungen
  4. Verschiedenes

Zahlreiches Erscheinen erwartet der Vorstand.

Publiziert am 23.03.2023

Besetzerschaft Itramen

Bezug des Alptells 2022

Mittwoch, 29. März 2023, von 10.00 bis 18.00 Uhr unter Eiger. Gleichzeitig wird das Berggeld ausbezahlt.

Der Pfander

Publiziert am 23.03.2023


Verlag Schlaefli & Maurer AG
Spielmatte 18
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