Ordentliche Einungsversammlung
Donnerstag, 10. April 2025, 20.00 Uhr in der Pfarrscheune
Traktanden Bergschaft
Traktanden Besetzerschaft
Zahlreiches Erscheinen erwartet
Der Vorstand
Öffentliche Planauflage
Geringfügige Zonenplanänderung Altersheim
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. März bis 28. April 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.
Grindelwald, 24. März 2025
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Heller Gastro AG, Eiger Lodge, Grundstrasse 58, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Abbruch Nebengebäude; Neubau eines Low-Budget-Hotels; Umbau und Ausbau bestehendes Mountain Hostel; Erstellen einer Passerelle als Verbindung der beiden Gebäude (Gesamtbauentscheid vom 27. Oktober 2020). Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank: 120 Sitzplätze innen und 30 Sitzplätze auf der Terrasse (unverändert), 71 Gästezimmer (bisher 70 Gästezimmer mit 232 Gästebetten (bisher 212 Gästebetten); Öffnungszeiten: täglich bis 00.30 Uhr (unverändert).
Projektänderung: Fassaden- und Grundrissanpassungen.
Standort: Grundstrasse 58, Parzelle Nr. 4405, Zone: Überbauungsordnung Nr. 18 «Mountain Hostel», Koordinaten 2’644’685 / 1’163’754.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: gelb
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 28. April 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bezug des Alptells
Mittwoch, 2. April 2025, 10.00–18.00 Uhr, Unter Eiger
Gleichzeitig wird das Berggeld ausbezahlt.
Der Pfander
Ordentliche Einungsversammlung
Montag, 14. April 2025, 20.15 Uhr im Singsaal der Schulanlage im Graben
Traktanden
Der Vorstand
Ordentliche Einungsversammlung
Dienstag, 8. April 2025, 20.00 Uhr, Pfarrschyr
Traktanden
Geschäfte Bergschaft:
Geschäfte Besetzerschaft:
Der Vorstand
Ordentliche Einungsversammlung
Mittwoch, 9. April 2025, 20.30 Uhr im Schulhaus Graben
Traktanden
Der Vorstand
Gesuchsteller und Projektverfasser: Geldof Francis, Aspistrasse 14, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Vergrösserung Praxisfläche EG, Anpassungen Fenstereinteilung und Terrasse, teilweises Verschliessen Windfang (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Aspistrasse 14, Parzelle Nr. 3126, Koordinaten 2’646’380 / 1’163’035.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24c RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/191918
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. April 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 14. März 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Öffentliche Informationsveranstaltung – Schulraumplanung
Donnerstag, 27. März 2025, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald
Im Jahr 2022 verabschiedete der Gemeinderat die Strategie zum künftigen Schulraum.
Nach umfangreichen Abklärungsarbeiten, welche unter Einbezug der direkt Betroffenen durchgeführt wurden, liegen nun die Auswertungen aus der Machbarkeitsstudie vor.
Diese wurden zusammen mit den Mitgliedern des Gemeinderates, der Bildungskommission und den Abteilungsleitungen besprochen und bewertet.
Die damit verbundenen Schlussfolgerungen werden nun der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Verantwortlichen der Gemeinde orientieren zusammen mit dem Team der H+R Architekten aus Münsingen über die zwei möglichen Schulstandorte im Graben und am Endweg.
Der Gemeinderat, die Kommission Bildung und die Schulleitung freuen sich auf Ihre aktive Teilnahme.
Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 27. April 2025, 11.00 Uhr, im Anschluss an den Gottesdienst in der Pfarrschyr
Traktanden
Wir laden alle stimmberechtigten Kirchgemeindemitglieder zu dieser Versammlung ein.
Grindelwald, 18. März 2025
Der Kirchgemeinderat
Ersatzwahl in die Kommission Sicherheit
Gestützt auf Artikel 43 des Abstimmungs- und Wahlreglements hat der Gemeinderat für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. April 2025 bis 31. Dezember 2027 als Mitglied der Kommission Sicherheit und als Ersatz für den zurückgetretenen Roman Bohren
Remo Brawand, Jg. 1997, Baumaschinenmechaniker, Kirchbühlstr. 21, 3818 Grindelwald
gewählt.
Gegen diese Ersatzwahl kann innert 10 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde eingereicht werden.
Grindelwald, 13. März 2025
Der Gemeinderat
Gesuchsteller und Projektverfasser: Geldof Francis, Aspistrasse 14, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Vergrösserung Praxisfläche EG, Anpassungen Fenstereinteilung und Terrasse, teilweises Verschliessen Windfang (nachträgliches Baugesuch).
Standort: Aspistrasse 14, Parzelle Nr. 3126, Koordinaten 2’646’380 / 1’163’035.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24c RPG).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/191918
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. April 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 14. März 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Öffentliche Informationsveranstaltung – Schulraumplanung
Donnerstag, 27. März 2025, 20.00 Uhr, Kongress-Saal Grindelwald
Im Jahr 2022 verabschiedete der Gemeinderat die Strategie zum künftigen Schulraum.
Nach umfangreichen Abklärungsarbeiten, welche unter Einbezug der direkt Betroffenen durchgeführt wurden, liegen nun die Auswertungen aus der Machbarkeitsstudie vor.
Diese wurden zusammen mit den Mitgliedern des Gemeinderates, der Bildungskommission und den Abteilungsleitungen besprochen und bewertet.
Die damit verbundenen Schlussfolgerungen werden nun der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Verantwortlichen der Gemeinde orientieren zusammen mit dem Team der H+R Architekten aus Münsingen über die zwei möglichen Schulstandorte im Graben und am Endweg.
Der Gemeinderat, die Kommission Bildung und die Schulleitung freuen sich auf Ihre aktive Teilnahme.
Ordentliche Besetzerschaftsversammlung
Freitag, 28. März 2025, 20.30 Uhr im Hotel Wetterhorn, Grindelwald
Traktanden
Der Vorstand
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, und Gemischte Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, vertreten durch Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Wiederaufbau der Wartenbergbrücke nach Murgang.
Standort: Gemeinde Grindelwald, Alte Strasse, Parzellen Nrn. 52 und 6304, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’745 / 1’165’212; Gemeinde Lütschental, Wartenberg, Parzellen Nrn. 439 und 62, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’745 / 1’165'212.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern, vertreten durch André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Anwendung Korrekturfaktor Mobilfunkanlage ohne bauliche und betriebliche Änderungen (nachträgliches Baugesuch).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt.
Standort: Sandweg 9a, Parzelle Nr. 26, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’254 / 1’162’952.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ergänzung der Strassensignalisation
Der Gemeinderat von Grindelwald hat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Signalisationsergänzung beschlossen:
Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wurde die Zustimmungsverfügung durch die Bau- und Verkehrsdirektion, Tiefbauamt, Oberingenieurkreis 1, 3645 Gwatt/Thun, erteilt.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Ergänzung tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.
Gemeinderat Grindelwald
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am 21. und 25. März 2025
Aufgrund von Personalveranstaltungen bleibt die Gemeindeverwaltung Grindelwald am Freitag, 21. März, den ganzen Tag, sowie Dienstag, 25. März 2025, am Nachmittag geschlossen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen weiterhin sonnige Wintertage.
Gemeindeverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Steinemann Patrick Paul, Zweiern 5, 6343 Buonas.
Projektverfasserin: Archidee GmbH, Dorfstrasse 193, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Projektänderung – Haus A3: Fassaden- und Grundrissanpassungen.
Standort: Bergwelt 10, Parzelle Nr. 6336, Koordinaten 2’645’990 / 1’163’935.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/214617.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 6. März 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Kolb-Baumann Anna, Brandeggstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Kolb Markus, Grubweg 1, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnung DG + Dach.
Standort: Brandeggstrasse 4, Parzelle Nr. 6556, Koordinaten 2’644’845 / 1’163’200.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/213164
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 6. März 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, und Gemischte Gemeinde Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, vertreten durch Einwohnergemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Wiederaufbau der Wartenbergbrücke nach Murgang.
Standort: Gemeinde Grindelwald, Alte Strasse, Parzellen Nrn. 52 und 6304, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’745 / 1’165’212; Gemeinde Lütschental, Wartenberg, Parzellen Nrn. 439 und 62, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’640’745 / 1’165'212.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Sperrung Regenmattenstrasse / Baumenweg
Ab Montag, 31. März 2025
Infolge Bauarbeiten zwischen dem Schulhaus Mühlebach und der Haifmatte wird die Strasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Arbeiten werden in fünf Etappen ausgeführt. Die 1. Etappe erfolgt ab 31. März bis 11. April 2025. In dieser Zeit ist auch der Baumenweg von der Sperrung betroffen.
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Die Umfahrung erfolgt über den Moosweg / Horbachweg.
Fussgänger werden örtlich umgeleitet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Bauverwaltung Grindelwald, ARGE Alpinice AG, Kandlbauer AG
Informationsabend für Anstösser: Dienstag, 18. März 2025, um 20.00 Uhr, Pfarrscheune
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern, vertreten durch André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen.
Bauvorhaben: Anwendung Korrekturfaktor Mobilfunkanlage ohne bauliche und betriebliche Änderungen (nachträgliches Baugesuch).
Hinweis: Es ist vorgesehen, die Antennen adaptiv, unter Anwendung des Korrekturfaktors KAA (gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021) zu betreiben. Alle Voraussetzungen dazu (automatische Leistungsbegrenzung, angepasstes Qualitätssicherungssystem, angepasste NIS-Datenbank des BAKOM) sind erfüllt.
Standort: Sandweg 9a, Parzelle Nr. 26, Landwirtschaftszone, Koordinaten 2’645’254 / 1’162’952.
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au.
Naturgefahrengebiet: rot.
Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Ergänzung der Strassensignalisation
Der Gemeinderat von Grindelwald hat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Signalisationsergänzung beschlossen:
Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wurde die Zustimmungsverfügung durch die Bau- und Verkehrsdirektion, Tiefbauamt, Oberingenieurkreis 1, 3645 Gwatt/Thun, erteilt.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Ergänzung tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.
Gemeinderat Grindelwald
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am 21. und 25. März 2025
Aufgrund von Personalveranstaltungen bleibt die Gemeindeverwaltung Grindelwald am Freitag, 21. März, den ganzen Tag, sowie Dienstag, 25. März 2025, am Nachmittag geschlossen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen weiterhin sonnige Wintertage.
Gemeindeverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Steinemann Patrick Paul, Zweiern 5, 6343 Buonas.
Projektverfasserin: Archidee GmbH, Dorfstrasse 193, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Projektänderung – Haus A3: Fassaden- und Grundrissanpassungen.
Standort: Bergwelt 10, Parzelle Nr. 6336, Koordinaten 2’645’990 / 1’163’935.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/214617.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 6. März 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Kolb-Baumann Anna, Brandeggstrasse 2, 3818 Grindelwald.
Projektverfasser: Kolb Markus, Grubweg 1, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Sanierung Wohnung DG + Dach.
Standort: Brandeggstrasse 4, Parzelle Nr. 6556, Koordinaten 2’644’845 / 1’163’200.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen:
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/213164
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. April 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 6. März 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Ergänzung der Strassensignalisation
Der Gemeinderat von Grindelwald hat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Signalisationsergänzung beschlossen:
Änderung der Zusatztafel zum Verbot für Gesellschaftswagen (SSV-Signal Nr. 2.08)
Bislang: «Zubringerdienst Gletscherschlucht gestattet»
(gemäss Zustimmungsverfügung 1063-16 vom 1. März 2017 sowie 173-03-1 vom 26. September 2003)
Neu: «Linienbus und mit Bewilligung gestattet»
Grundstrasse, ab Werkhof Gemeinde Grindelwald, Sand, bis Gletscherschlucht/Aspi beziehungsweise Wärgistalstrasse.
Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wurde die Zustimmungsverfügung durch die Bau- und Verkehrsdirektion, Tiefbauamt, Oberingenieurkreis 1, in 3645 Gwatt/Thun, erteilt.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Ergänzung tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.
Gemeinderat Grindelwald
Öffentliche Ausschreibung
Abgabe von Bauland auf der Rehhalten im Baurecht
Die Einwohnergemeinde Grindelwald ist Eigentümerin von zwei Baulandparzellen auf der Rehhalten. Ein Teil der Parzellen Gbbl.-Nr. 4470 und Gbbl.-Nr. 2994, im Halt von 2734 m², soll zweckgebunden der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Angestellte in Grindelwald und damit ausschliesslich als Erstwohnungen dienen. Um geeignete Investoren bzw. Baurechtsnehmer zu finden, bietet die Einwohnergemeinde Grindelwald das bisher unbebaute Bauland im Baurecht an.
Interessenten erhalten Gelegenheit, ihre Bewerbung bis zum 30. Mai 2025 bei der Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Grindelwald einzureichen.
Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Homepage der Einwohnergemeinde Grindelwald (www.gemeinde-grindelwald.ch) heruntergeladen werden.
Gesuchsteller: Meyer Tobias, Friedenstrasse 18, 8400 Winterthur.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau aussen aufgestellte Sauna.
Standort: Baumenstrasse 7, Parzelle Nr. 3946, Koordinaten 2’647’150 / 1’164’818.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/217562
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 28. Februar 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Marchand Gustave, Talackerweg 5, 3068 Utzigen.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Balkon DG.
Standort: Wärgistalstrasse 57, Parzelle Nr. 5380, Koordinaten 2’644’405 / 1’163’210.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/212238
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 27. Februar 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Schobinger August und Susanne, Grubenacker 16, 4553 Subingen.
Projektverfasserin: Peter Olf GmbH, Graben 313B, 3762 Erlenbach.
Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassungen Fassaden, Fenster und Umgebung, Abbruch Waschhaus (bereits ausgeführt).
Standort: Tuftbach 6 + 6b, Parzelle Nr. 1584, Koordinaten 2’644’810 / 1’164’360.
Nutzungszone: Erweiterte Kernzone.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/215036.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 26. Februar 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Verkehrsbehinderung Grundstrasse ab Montag, 17. März 2025
Infolge Neubaus von Sauberwasser- und Fernwärmeleitungen ist zwischen der Station Grund und der Einfahrt Nirggenstrasse mit Behinderungen, Wartezeiten und zeitweisen Sperrungen zu rechnen. Die Bauarbeiten erfolgen etappenweise. Der Verkehr wird wechselseitig geführt.
Vom 17. bis 28. März 2025, jeweils ab 18.00 bis 23.00 Uhr kann die Durchfahrt im Bereich Station Grund gesperrt werden. Für Fahrzeuge <10 t ist die Umfahrung über die Nirggenstrasse möglich.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Bauverwaltung Grindelwald, Holzwärme Grindelwald AG
Sperrung Regenmattenstrasse / Baumenweg
Ab Montag, 31. März 2025
Infolge Bauarbeiten zwischen dem Schulhaus Mühlebach und der Haifmatte wird die Strasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Arbeiten werden in fünf Etappen ausgeführt. Die 1. Etappe erfolgt ab 31. März bis 11. April 2025. In dieser Zeit ist auch der Baumenweg von der Sperrung betroffen.
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Die Umfahrung erfolgt über den Moosweg / Horbachweg.
Fussgänger werden örtlich umgeleitet.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Bauverwaltung Grindelwald, ARGE Alpinice AG, Kandlbauer AG
Informationsabend für Anstösser: Dienstag, 18. März 2025, um 20.00 Uhr, Pfarrscheune
Ergänzung der Strassensignalisation
Der Gemeinderat von Grindelwald hat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2025 in Anwendung der gesetzlichen Vorschriften folgende Signalisationsergänzung beschlossen:
Änderung der Zusatztafel zum Verbot für Gesellschaftswagen (SSV-Signal Nr. 2.08)
Bislang: «Zubringerdienst Gletscherschlucht gestattet»
(gemäss Zustimmungsverfügung 1063-16 vom 1. März 2017 sowie 173-03-1 vom 26. September 2003)
Neu: «Linienbus und mit Bewilligung gestattet»
Grundstrasse, ab Werkhof Gemeinde Grindelwald, Sand, bis Gletscherschlucht/Aspi beziehungsweise Wärgistalstrasse.
Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wurde die Zustimmungsverfügung durch die Bau- und Verkehrsdirektion, Tiefbauamt, Oberingenieurkreis 1, in 3645 Gwatt/Thun, erteilt.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen nach der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Ergänzung tritt mit der Vornahme der Signalisation in Kraft.
Gemeinderat Grindelwald
Öffentliche Ausschreibung
Abgabe von Bauland auf der Rehhalten im Baurecht
Die Einwohnergemeinde Grindelwald ist Eigentümerin von zwei Baulandparzellen auf der Rehhalten. Ein Teil der Parzellen Gbbl.-Nr. 4470 und Gbbl.-Nr. 2994, im Halt von 2734 m², soll zweckgebunden der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Angestellte in Grindelwald und damit ausschliesslich als Erstwohnungen dienen. Um geeignete Investoren bzw. Baurechtsnehmer zu finden, bietet die Einwohnergemeinde Grindelwald das bisher unbebaute Bauland im Baurecht an.
Interessenten erhalten Gelegenheit, ihre Bewerbung bis zum 30. Mai 2025 bei der Bauverwaltung der Einwohnergemeinde Grindelwald einzureichen.
Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Homepage der Einwohnergemeinde Grindelwald (www.gemeinde-grindelwald.ch) heruntergeladen werden.
Gesuchsteller: Meyer Tobias, Friedenstrasse 18, 8400 Winterthur.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau aussen aufgestellte Sauna.
Standort: Baumenstrasse 7, Parzelle Nr. 3946, Koordinaten 2’647’150 / 1’164’818.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/217562
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 28. Februar 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Sperrung Bachsbortweg
Ab Montag, 10. März 2025
Infolge Bauarbeiten zwischen dem Schulhaus Bussalp und dem Bachsbort wird die Strasse für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet.
Die Alpgasse ist für Fussgänger offen. Während der Bauarbeiten ist der Bachsbortweg zwischen 15a und 15 für Fussgänger mit Erschwernissen passierbar. Der Fussweg via Bachsbortweg 21 bleibt offen.
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bitten die Anstösser und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Bauverwaltung Grindelwald
Inkrafttreten Reglement Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Hochbauten des Verwaltungsvermögens
Die Gemeindeversammlung hat am 29. November 2024 das Reglement über die Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Hochbauten des Verwaltungsvermögens genehmigt.
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird die Inkraftsetzung per 31. Dezember 2024 öffentlich bekannt gemacht.
Grindelwald, 28. Februar 2025
Der Gemeinderat
Gesuchsteller: Marchand Gustave, Talackerweg 5, 3068 Utzigen.
Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Balkon DG.
Standort: Wärgistalstrasse 57, Parzelle Nr. 5380, Koordinaten 2’644’405 / 1’163’210.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/212238
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 27. Februar 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchsteller: Schobinger August und Susanne, Grubenacker 16, 4553 Subingen.
Projektverfasserin: Peter Olf GmbH, Graben 313B, 3762 Erlenbach.
Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassungen Fassaden, Fenster und Umgebung, Abbruch Waschhaus (bereits ausgeführt).
Standort: Tuftbach 6 + 6b, Parzelle Nr. 1584, Koordinaten 2’644’810 / 1’164’360.
Nutzungszone: Erweiterte Kernzone.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: Au.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/215036.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. April 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.
Grindelwald, 26. Februar 2025
Bauverwaltung Grindelwald
Gesuchstellerin: Heller Management GmbH, Almisgässli 1, 3818 Grindelwald.
Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Anbau Küche, Kühl- und Abstellräume.
Standort: Almisgässli 1, Parzelle Nr. 5000 (BR 5108), Koordinaten 2’646’129 / 1’163’750.
Nutzungszone: Kernzone.
Schutzobjekt: nein.
Schutzzone allgemein: keine.
Gewässerschutzbereich: B.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (Art. 40 GBR).
Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/214412.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31. März 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Grindelwald, 24. Februar 2025
Bauverwaltung Grindelwald
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