Grindelwald (18)

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Ruoff Thomas, Spillstattstrasse 71a, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umbau Lounge, Anpassung Fensterfront.

Standort, Parzelle Dorfstrasse 119, 659, Koordinaten 2’645’795 / 1’163’785.

Nutzungszone: Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/232171.

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 4. Juni 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 12.06.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Gurtner Gerda, Egelbergstrassse 28, 3006 Bern.

Projektverfasserin: Studio DIA GmbH, Lorrainestrasse 15b, 3013 Bern.

Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe, Umnutzung Technikraum in Wohnraum.

Standort: Bodmeliweg 29, Parzelle Nr. 3451, Koordinaten 2’646’063 / 1’164’083.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: erhaltenswert.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/224367

Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 6. Juni 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 12.06.2025

Stellenausschreibung

Grindelwald ist eine beliebte Tourismus-Destination im Berner Oberland mit umfassender, gut ausgebauter Infrastruktur. Die Gemeinde mit rund 4000 ständigen Einwohnern und rund 15'000 Bewohnern in der Hochsaison hat viele Attraktionen für Natur- und Sportbegeisterte zu bieten.

Für den Werkhof sind per sofort und infolge Pensionierung ab Dezember 2025 folgende Stellen zu besetzen: 

zwei Mitarbeitende Werkhof 100% 

Aufgabenbereich: 

In dieser Funktion sind Sie dem Leiter Werkhof unterstellt. Sie helfen mit im allgemeinden Strassenunterhalt, bei der Pflege von Grünanlagen sowie bei weiteren Unterhaltsarbeiten an Infrastrukturanlagen des öffentlichen und touristischen Bereichs. 

Anforderungen: 

  • abgeschlossene Berufslehre und handwerkliche Begabung 
  • selbständige Arbeitsweise 
  • sicheres, freundliches und bestimmtes Auftreten 
  • gute Umgangsformen und Bereitschaft, sich im Dienst der Öffentlichkeit zu engagieren 
  • Bereitschaft zur Leistung von unregelmässiger Arbeitszeit, Nacht- und Wochenendarbeit 
  • Bereitschaft zur Leistung von Pikettdienst
  • Führerausweis Kat. B

Wir bieten: 

  • abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team 
  • gut organisierter Werkhof mit modernem Fahrzeugpark 
  • Anstellung und Besoldung nach dem Reglement der Gemeinde Grindelwald im Rahmen der kantonalen Besoldungsordnung

Bei Fragen steht Ihnen Johann Brawand, Telefon 033 853 05 80, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie mit den üblichen Unterlagen an folgende Adresse senden: Gemeinderat, Personelles, 3818 Grindelwald, oder per E-mail an erika.brawand@gemeinde-grindelwald.ch 

Publiziert am 12.06.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Fortimo Invest AG, Rorschacherstrasse 286, 9016 St. Gallen, vertreten durch den bevollmächtigten Stefan Kienzler.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung Hotel Regina; Neubau Hotel Revier; Neubau von fünf Apartmenthäusern mit Einstellhalle. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 460 Innensitzplätzen und 95 Aussensitzplätzen sowie 83 Hotelzimmer mit 166 Gästebetten, 10 Hotelsuiten mit 20 Gästebetten sowie 6 Personalbetten im Hotel Regina; 400 Innensitzplätze und 200 Aussensitzplätze in zwei Restaurants sowie 107 Hotelzimmern mit 268 Gästebetten im Hotel Revier; 48 touristisch bewirtschaftete Wohnungen in fünf Apartmenthäusern mit insgesamt 248 Gästebetten und täglichen Öffnungszeiten bis 0.30 Uhr im Innenbereich und bis 22.00 Uhr bei den Aussensitzplätzen.

Hinweis: Bau von touristisch bewirtschafteten Wohnungen im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs nach Zweitwohnungsgesetz.

Standort: Dorfstrasse 80, Endweg 13, Endweg 13a–13h, Parzellen Nrn. 660, 661, 106, 42, Zonen: Überbauungsordnung Regina und Überbauungsordnung 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’560 / 1’163’815.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahme: Wohnräume unter dem fertigen Terrain (Art. 66 BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim  Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.  Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 12.06.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Bianchi-Jossi Ursula und Kunz Rudolf, v. d. Giubbini Architekten ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 4, 7000 Chur.

Projektverfasserin: Uniola AG Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, Bergstrasse 50, 8032 Zürich.

Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassung Umgebungsgestaltung.

Standort: Bodmiweg 9 und 11a, Parzelle Nr. 1195, Koordinaten 2’645’915 / 1’164’105.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/231658

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 2. Juni 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 12.06.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Stefan Roth und Barbara Roth, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Fassadenanpassung, Erstellen Dachterrasse.

Standort: Neuenhausweg 3, Parzelle Nr. 3159, Koordinaten 2’645’820 / 1’163’830.

Nutzungszone: Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/228877.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 27. Mai 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 12.06.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Christoph Estermann, Stutzstrasse 6, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellen Parkplatz (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Stutzstrasse 6, Parzelle Nr. 6506, Koordinaten 2’644’680 / 1’163’375.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/167232.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 27. Mai 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 12.06.2025

Baupublikation

Bauherrschaft: Fortimo Invest AG, Rorschacherstrasse 286, 9016 St. Gallen, vertreten durch den bevollmächtigten Stefan Kienzler.

Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10a, 3800 Interlaken.

Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung Hotel Regina; Neubau Hotel Revier; Neubau von fünf Apartmenthäusern mit Einstellhalle. Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank mit 460 Innensitzplätzen und 95 Aussensitzplätzen sowie 83 Hotelzimmer mit 166 Gästebetten, 10 Hotelsuiten mit 20 Gästebetten sowie 6 Personalbetten im Hotel Regina; 400 Innensitzplätze und 200 Aussensitzplätze in zwei Restaurants sowie 107 Hotelzimmern mit 268 Gästebetten im Hotel Revier; 48 touristisch bewirtschaftete Wohnungen in fünf Apartmenthäusern mit insgesamt 248 Gästebetten und täglichen Öffnungszeiten bis 0.30 Uhr im Innenbereich und bis 22.00 Uhr bei den Aussensitzplätzen.

Hinweis: Bau von touristisch bewirtschafteten Wohnungen im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs nach Zweitwohnungsgesetz.

Standort: Dorfstrasse 80, Endweg 13, Endweg 13a–13h, Parzellen Nrn. 660, 661, 106, 42, Zonen: Überbauungsordnung Regina und Überbauungsordnung 1 und 2 Dorfzentrum / Bär, Koordinaten 2’645’560 / 1’163’815.

Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB.

Ausnahme: Wohnräume unter dem fertigen Terrain (Art. 66 BauV).

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.

Auflagestelle: Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim  Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen.  Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Publiziert am 05.06.2025

Einwohnergemeinde

Strassensperrung Hubelweg im Bereich Gorni

Freitag, 13. Juni 2025

Infolge Leitplankenmontage ist die Durchfahrt im Bereich Gorni gesperrt.

Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet.

Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65 Abs. 2 des Strassengesetzes vom 1. Januar 2009 erlassen. Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und des Bereichs Sicherheit sowie die Signalisationen vor Ort sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.06.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Bianchi-Jossi Ursula und Kunz Rudolf, v. d. Giubbini Architekten ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 4, 7000 Chur.

Projektverfasserin: Uniola AG Landschaftsarchitektur und Stadtplanung, Bergstrasse 50, 8032 Zürich.

Bauvorhaben: Projektänderung – Anpassung Umgebungsgestaltung.

Standort: Bodmiweg 9 und 11a, Parzelle Nr. 1195, Koordinaten 2’645’915 / 1’164’105.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/231658

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 2. Juni 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.06.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Stefan Roth und Barbara Roth, vertreten durch Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Fassadenanpassung, Erstellen Dachterrasse.

Standort: Neuenhausweg 3, Parzelle Nr. 3159, Koordinaten 2’645’820 / 1’163’830.

Nutzungszone: Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: keine.

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/228877.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen.

Grindelwald, 27. Mai 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.06.2025

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 6. Juni 2025, 20.15 Uhr im Kongress-Saal

Traktanden

  1. Finanzwesen
    1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung
  2. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
  3. Planungswesen
    1. Überbauungsordnung «Areal Hotel Alfa» mit Zonenplanänderung
    2. Überbauungsordnung «Langlaufloipen Lütschine» mit Änderung Zonenplan Landschaft
  4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Zum Teil werden die Unterlagen auch ab diesem Zeitpunkt auf der Website der Gemeinde, www.gemeinde-grindelwald.ch, aufgeschaltet.

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa zwei Wochen vor der Versammlung an alle Haushaltungen zugestellt.

Das Protokoll der Versammlung wird ab 16. Juni 2025 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Die Auflage wird im Anzeiger Interlaken publiziert. Werden innert 30 Tagen seit der Publikation keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 61 AWR).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Grindelwald sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Grindelwald, 8. April 2025

Gemeinderat Grindelwald

Publiziert am 05.06.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Christoph Estermann, Stutzstrasse 6, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Planart Grindelwald GmbH, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Erstellen Parkplatz (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Stutzstrasse 6, Parzelle Nr. 6506, Koordinaten 2’644’680 / 1’163’375.

Nutzungszone: Wohnzone W2.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/167232.

Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juli 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 27. Mai 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.06.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage

Revision der Ortsplanung; Phase 1-A «Änderung Baureglement, Umsetzung BMBV», nachträgliche Auflage der geringfügigen Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen im Rahmen der Genehmigung nach der 1. und 2. Auflage sowie der Beschlussfassung der Planung mit nachfolgenden Akten zur nachträglichen 3. öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung vorzunehmen.

  • Baureglement mit Änderungen im Rahmen der Genehmigung

Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:

  • Erläuterungsbericht «Baureglement»
  • Mitwirkungsbericht «Baureglement»

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai bis 30. Juni 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.

Innert der Auflagefrist kann gegenüber den Änderungen nach der 2. Auflage schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.

Grindelwald, 26. Mai 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 05.06.2025

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Überbauungsordnung «Grund-Männlichen-Kleine Scheidegg»; Änderung «Seilbahnen Männlichen-Tschuggen»

Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte UeO-Änderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Zur Einsichtnahme liegen auf:

  • Änderung Überbauungsplan 1:7500, Ausschnitte, vom Mai 2025
  • Erläuterungsbericht vom Mai 2025
  • Vegetationsplan 1:5000, Ausschnitte, vom Mai 2025
  • Übersichtsplan Wald 1:500 / 1:5000 vom Mai 2025

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai bis 30. Juni 2025, bei der Bauverwaltung Grindelwald während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Grindelwald unter www.gemeinde-grindelwald.ch verfügbar.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald, z.Hd. des Gemeinderates, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, zu richten.

Grindelwald, 26. Mai 2025

Der Gemeinderat

Publiziert am 05.06.2025

Baupublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Martin Zwald, Grindelwaldstrasse 47, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Einbau einer zusätzlichen Wohnung DG (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Grindelwaldstrasse 47, Parzelle Nr. 4745, Koordinaten 2’643’155 / 1’164’740.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24c RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/230494

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 20. Mai 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.06.2025

Baupublikation

Gesuchsteller: Eduard Bohren, Risegasse 9, 3704 Krattigen.

Projektverfasserin: BauSpektrum AG Grindelwald, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus (nachträgliches Baugesuch).

Standort: Trycheleggweg 4, Parzelle Nr. 840, Koordinaten 2’645’145 / 1’163’010.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: Au.

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24c RPG).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/227096

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 21. Mai 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.06.2025

Baupublikation

Gesuchstellerin: Kaufmann Hotel AG, Dorfstrasse 93, 3818 Grindelwald.

Projektverfasserin: Alpinice Bauplanung AG, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.

Bauvorhaben: Sanierung Vordach und Terrasse Central Hotel Wolter.

Standort: Dorfstrasse 93, Parzelle Nr. 2871, Koordinaten 2’645’650 / 1’163’860.

Nutzungszone: Kernzone.

Schutzobjekt: nein.

Schutzzone allgemein: keine.

Gewässerschutzbereich: B.

Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG bzw. Art. 23 GBR).

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald. Die Auflageakten können ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.e-bau.apps.be.ch/public-instances/232049

Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Grindelwald, 21. Mai 2025

Bauverwaltung Grindelwald

Publiziert am 05.06.2025


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